1. Persoiialnachrichten.
a) Anstellungen, Beförderungen und Ehrenbezeugungen.
Unterm 26. April wurde Dr. Heinrich Moritz Chalybaeus zum ordentlichen Professor der Phi
losophie ernannt;
24. Juli. Der Syndicus E. V. Christensen zugleich zum Quiistor und Aedilis;
26. August. Der bisherige ausserordentliche Professor Dr. phil. Christian Friedrich August Dill-
niann in Tübingen zum Professor extraordinarily für die orientalischen Sprachen;
26. August. Der bisherige Professor der classichen Philologie und Literatur an der Universität
zu Prag Dr. Georg Curtius zum Professor Ordinarius der classsichen Philologie und der Eloquenz, so wie
zum Director des philologischen Seminars;
7. September. Der bisherige ausserordentliche Professor Dr. jur. Carl Neuner in Giessen zum
Professor Ordinarius des römischen Rechtes;
17. September. Der bisherige ordentliche Professor in der juristischen Facultat der Universität
zu Rreslau Dr. jur. Wilhelm Eduard Wilda zum Professor Ordinarius für das deutsche Privat-und Kirchen-,
Und das Holsteinische Particular-Recht;
28. September. Der bisherige ausserordentliche Professor in Freiburg Dr. Wilhelm Seelig zum
Professor Ordinarius der Nationalökonomie, Finanzwissenschaft und Statistik in der philosophischen Facultat;
6. October. Der Professor Dr. iAidcmann zum Kirchenrath, der Professor Dr. Planch zum Ritter
des Dannebrog, der Etatsralh Professor Dr. Hatjcn zum Danncbrogmnnn;
30. December. Die bisherigen ausserordentlichen Professoren Dr. Karl Miillenhoff und Gust. E.
ihaulow zu ordentlichen Professoren in der philosophischen Facultat, ersterer für deutsche Sprachkunde,
Alterthums Wissenschaften und Literatur, letzterer für Philosophie, Pädagogik und philosophische Neben -
Wissenschaften.
b) Abberufungen. Todesfälle.
Am 19. März starb Dr. jur. Johannes Christiansen, ordentlicher Professor des röm. Rechtes,
geboren am 31. Marz 1809 zu SchleswlgT Nach Vollendung seiner Studien in Kiel und Berlin, wo er
ausser der Jurisprudenz sich eifrig mit der damals blühenden Hegel’schen Philosophie beschäftigt hatte,
Und nachdem er in Kiel 1833 promovirt war (Diss. de mancipi et nec mancipi rebus, ungedr.), las er seit
1834 Geschichte des römischen Rechts, Rechtsphilosophie, Institutionen, Obligationenrccht, Erbrecht, Cri-
niinalrecht, Pandekten, Principien der jetzigen Philosophie. 1843 ward er ausserordentlicher, 1844 ordent
licher Professor des Rechts. Zwei Jahre hintereinander 1851—52 war er Rector der Universität.
Leider rall'te ein früher Tod nach langen Leiden den kräftigen Mann, da man ihm, der früher
e >» Bjld der Gesundheit war, und dem man ein langes Leben hotte Voraussagen mögen, in den blühendsten
Lebensjahren dahin. In seltener Weise war bei ihm das geistige Interesse für seine Wissenschaft und für
die Fragen der Grundwissenschaft der Dinge vereinigt mit dem für das pracfjschc Leben, und neben seinen
Leistungen als Gelehrter und Lehrer ist die holte Ausbildung der mannigfaltigsten Fertigkeiten zu erwähnen,
üui zu verstehen, wie er der anregende Mittelpunct der verschiedenartigsten Kreise sein konnte. So hatte
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