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Aufgestellt ist die Sammlung in dem Nebenhause des Oberappellationsgerichtsgebäudes in der
Flämischen Strasse. Müllenlioß'.
III. Vom Convict und den Stipendien.
a) Zur Geschichte des Convicts*).
1) Ursprüngliche Anordnung des Convicts in Kiel für 48 Studirende.
Die Gottorfer Herzoge hatten schon vor Stiftung der Universität zu Kiel zur Förderung der
Studien Dürftigeren, die sich den Wissenschaften widmen, Unterstützung gewährt. Auf der Bordesholmer
Schule, die 1665 zur Gründung der Universität Kiel verwandt wurde, assen 66 Schüler auf herzogliche
Kosten an einem gemeinschaftlichen Tische, und die Alumnen wurden beim Besuche der Universität,
namentlich Rostock’s, mit ansehnlichen Stipendien von 40 bis 80 unterstützt. Zwei vom Herzoge
gewählte und besoldete Professoren in Rostock führten die Aufsicht über die dortigen herzoglichen Stipen
diaten (Archiv I, 339).
Schon ein Jahr vor Errichtung der Universität zu Kiel, die im October 1665 erfolgte, verhandelte
der Herzog Christian Albrecht mit Norderdithmarschen (Niemann S. 28), und diese Landschaft, so wie
Eiderstedt, Tondern und Nordstrand verpflichteten sich allemahl auf Michaelis, erstere jährlich 500, die
zweite 600, die dritte 500 und die vierte 60 *§> zu dem convictorium ducale der Universität sub pacto
praeferentiae für die Studirenden aus diesen Landschaften herzugeben; Norderditlnnarschen ward namentlich
bewilligt, dass zwölf Studiosen aus dieser Landschaft vor allen Andern den Freitisch gemessen sollten.
(Stat. I, 305, 448; Niemann 231). Bedingung des Convicts, wofür ein Oeconom (Stat. 1, 173. 201)
bestellt und Inspectoral ernannt wurden, war ein Aufnahmeexamen. Der Examinirte ward in ein besonderes
Album eingetragen, und er erhielt das Beeilt, drei Jahre lang an einem der vier gemeinschaftlichen Tische
zu Mittag um II und zu Abend um 6 Uhr zu essen, wöchentlich erhielt der Oeconom aus der Convict*
kasse für jeden Alumnus I # 12 ß und der Studiosus selbst musste wöchentlich 12 ß für diesen Tisch,
wenn ihm nicht ausnahmsweise ein ganz freier Tisch bewilligt worden, zulegen. Unter mehreren Concurrenten
soll der Einheimische den Auswärtigen und unter den ersteren die aus den zur Convictcasse contribuirenden
Landschaften Stammenden den übrigen Vorgehen. Man sieht aus einer Verfügung vom 27. Jan. 1707, dass
hauptsächlich Theologen an dem Convict Theil nahmen. Das Aufnahmeexamen ward damals dem Gencral-
superintendenten in Schleswig aufgetragen, alle halbe Jahr sollen ferner die Convictoristen von der ganzen theol.
Facultät mit Zuziehung der philosophischen und ,,falls einige juris oder medicinae studiosi vorhanden, auch
der decanorum übriger Facultäten durch ein Programm vorgeladen und — examinirt — werden.“ Die in
*) Ausser Niemanns Nebcnstunden, S. 211—210, dem Archiv der S. H. L. Gesellschaft, B. I, S. 339—310,
den Provinzialberichtcn 1813, Struve, Sendschreiben an Prof. Müller, Altona 1813, enthalten das geschriebene Statuten-
Bucli der Universität, mehrere Handschriften der Universitätsbibliothek, (Verzeichn. II. 1- 279 — 285, 11. II. S. 253 — 256)
und die mehrfach veränderten Ucges mensae Communis Nachrichten zur Geschichte des Convicts.