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eben so folgsam , alS daS englische . SS machte »zz6 auf Heinrichs Verlangen die nimlichcn Acten , die von dem englischen gemacht waren . Die Appellationen an den Papst wurden verboten ; die Geistlichkeit sollte die Annaten , die sie sonst dem Papst bezahlte , an den König entrichten ; der König wurde für das Oberhaupt der Kirche erklärt ; alle Geistliche sowohl alS Weltliche , die irgend ein Amt , eine Bedienung oder Stelle bekleide - trn , sollten bei Verlust der Aemter , Stellen oder Bedie - nungen denSuprenatöeid , d . den Eid ablegen , worin sie den König für das Haupt der Kirche erkannten . Ei - nige Bischöfe widersprachen , aber vergebens . Sin Weltgeistlicher , Doetor der Theologie , Namens - Jo - Hann Traverse , war so kühn , die geistliche Oberherr , schafr deS Papsteö in einer öffentlichen Schrift zu ver - thcidigen und auf dem Titelblatte selbst zu sagen , daß er diese Vertheidigung jener PariementSaete zum Trotz unternähme ; er wurde , nachdem er sich muthig zum Verfasser dieser Schrift bekannt hatte , verurtheilt , daß ihm die Hand abgehauen und er selbst verbrannt wer - den sollte . ' )
Im Zahre 1541 wurde Irland durch eine Acte seines ParlementS zu einem Königreiche erhoben , wie eS scbon durch eine enqliscde Parlkmemsaete dazu erhoben war . Bis dahin hatten die Köinqe Irland nur als «in ? ehn von den Päpsten besessen , hatten ihm einen jähr» litten Tribut deswegen bezahlt und sich nur Herren von
— . h >> . > , : ig ttnodtftftf ! • . 1 l ) M * c Gbeogli . Vol . II . p . 299 'V -