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t . Jaiu^iior voll - . «rast und Mriuag auf imm«c . züchabin , «Orauigischl , daß vor dem htsa . , It ! t Termin Olk fcwft» Arli - Ul durch - «in« . »«« d«« irländisch«« Parimimi« aus - zl»che Welse bestätigt werden .
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• tt ( Hierauf - wird eine Acte ! deS irländischen ParlementS eingerückt / bestätigt und für einen Theil - ber ganzen UnionS . acte , mit - der er gleiche Kraft haben soll> . erklärt . Indieser Acte besiimmc das irländische Parlement , was in dem - viemn Astikel wegep der Lords und - Gemeinen , die für Irland in dem vereinigten . Parlemente sitzen sollen > noch unbestimm ; geblieben war . Nämlich : i» In jedem Parlemente des vereinigten Reichs sollen , so lange eS - währt , , von den vier irländischen Erzbischö , schen Einer und von den achtzehn Bischöfen hrei sitzen . Der Erzbischof Primas von Irland sitzt in dem ersten , nach der Union zu haltenden , ' Parlemente ; derErzbi , schof . von Dublin in . d^zweiten ; der pon Cashel . im> dritten ; und der von Tuam im vierten . rÄPcdKWl Parlemente sitzen die Bischöfe von Meath , KildarsDN> - . Z ! §oli imftid
. . 2 . Die acht und zwanzig weltlichen i LordS , die . vpy . jyegm Irlands im Oberhause des vereinigten P . arlementßMeu - sollen , werden von den . sämnttlichen weltlichen Lords auf Lebetag gewählt , auf folgende Weises Die jfenmp lichen Pairö versammeln sich , und nachdem sie >deNsyy^ geschriebenen Cid abgelegt und die vorgeschriebenen klärungen unterschrieben , sollen sie selbst oder durch Be - vollmächtigte eine Liste von acht und zwanzig Pairz - Mzz geben . ; l>cr Kronpr^okollist . soll die Äste öfffntlich . vor - lesen und erklären , welche acht und zwanzig LordS die meisten Glimmen für sich haben , und diese acht und zwanzig sind dann gewählt . Wenn einige Lords gleiche Stimmen haben , so wird jeder Name auf einen Zettel