Full text: Geschichte der Pfarrei Langenbrück-Wiese gräflich Kreis Neustadt Oberschlesien

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Maria, Freiin von Proskau vermählt war. Auch er zeigte großes 
Interesse für unsere Pfarrkirche. Er ließ im Jahre 1661 einen 
kleinen Anbau südlich vom Presbyterium aufführen. Da derselbe 
über der gräflich v. Mettich'schen Gruft sich erhebt, heißt diese Kapelle 
die Totenkapelle. Darauf weist die Inschrift hinter der mittleren 
Kanontafel des kleinen Kapellenaltars hin: „Anno 1661 hat der 
Hochwohlgeborene Herr Karl Joachim, des Heiligen Römischen 
Reiches Grafv. Mettich, Freiherr zu Tschetschau, Herr auf Dambrau, 
Wiese, Langenbrück und Buchelsdorf, diesen Altar und Kapelle, 
zunächst Gott dem Allmächtigen und seinem bitteren Leiden und 
Sterben zu Ehren und dann zum Trost und frommen Gedächtnis 
der Seelen aus dem Hause Tschetschau und Mettich, deren Leiber 
hier ruhen, bauen und renovieren lassen.“ gu seinem Bedauern 
verlor der Graf, als in Langenbrück wieder ein katholischer Priester 
war, seinen Schloßkaplan. Wegen des großen Priestermangels konnte 
diese Stelle nicht mehr besetzt werden. Indes blieb in der Schloß— 
kapelle das Allerheiligste, da der Pfarrer von Langenbrück wenigstens 
einmal in der Woche daselbst die hl. Messe las Mettichs Verlangen, 
selbst an einigen Sonn⸗ und Feiertagen in der Schloßkapelle zu 
zelebrieren, konnte der Ortspfarrer nicht erfüllen, weil sonst der 
Pfarrgottesdienst hätte ausfallen müssen. Auch in anderer Be— 
ziehung mischte sich der Patron, wenn auch in der besten Meinung, 
zu sehr in die Obliegenheiten des Pfarrers ein, sodaß es zwischen 
beiden bisweilen zu Unstimmigkeiten kam. 
Gegen die Protestanten der Pfarrgemeinde zeigte sich der 
Patron sehr rücksichtsvoll. Wie sehr er auch deren Rückkehr in 
den Schoß der katholischen Kirche wünschte, wandte er doch nicht 
den Satz an, der im Frieden zu Münster und Osnabrück Rechts⸗ 
kraft erlangt hatte und am meisten gerade bei den protestantischen 
Fürsten verwirklicht wurde: Cuius regio, eius religio, d. h. wem 
das Land gehört, der hat über die Religion zu bestimmen. Er 
legte ihnen keinen Zwang auf; sie durften bei ihrer Konfession 
beharren, hatten das Glockengeläut und das Begräbnis auf dem 
katholischen Friedhofe, nur der öffentliche Gottesdienst ihrer Konfession 
war ihnen versagt. Gleichwohl wurden einige katholisch, nicht wenig 
gerade durch das gute Beispiel des Grafen bewogen. 
Die Andacht zur Gottesmutter war dem gräflichen Hause Herzens⸗ 
sache geworden. Sie war die erste Patronin der Schloßkapelle im
	        
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