Full text: Garnisonbestimmungen für die Garnison Kiel (G. B.)

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tydð Dietrichs dort 
mne'res siebe Abschn. II. Seite- 
Kommd Zahl, Stärke, Anzug der Varrouillen, 
sowie Meldun zdührer beim Platzmajor w bei den 
Patrouillen deg Bezirks. 
Am 8 Dienstes finden sich beid 
um 7. Uhr abendMNin der Gastwirtschaft 
Dietrichsdorf ein. Hier erhalten sie einen 
angewiesen. Verhalien daselbst wie für W 
vorgeschrieben. 
Patrouille Ne. Matrouilliert von bis 880 und 10 
bis 11 Uhr, Patrouille Wr. 2 patrr — von 880 bis 10 
und 11 bis 12 Uhr durch die Strafea Neumühlens und 
Dietrichsdorfs, wobei die 1. 2* verdotenen Lokale hinsichtlich 
des ordnungsmäßigen Barbax der in denselben sich auf— 
haltenden Militärpersonen zu NRovidieren sind. Ein längerer 
Aufenthalt und das Genießen v Speisen und Getraͤnken 
ist den Patrouillen dort verbotte Imn übrigen gelten für 
sie während des Aufenthalts in de— okalen die Bestimmungen 
für die Wirtshauspatrouillen. 
Zu den Zeiten der Rückkehr &r Beurlaubten ist die 
Anlegestelle der Dampfer in Neumüh aufzusuchen. 
Festgenommene sind nach dem Andthaltsort der Pa— 
trouillen zu bringen und von da, wenn es* y nicht lediglich um 
Feststellung des Namens pp. handelt un Wweit nicht Ein— 
geschiffte, die an Bord gebracht werden, in tracht kommen, 
durch 1 Mann der freien Patrouille nach Rer Wache der 
I. W. D. zu bringen. Zur Unterstützung sind evtl. hierzu 
r dem Patroxillenführer andere Militärpersonen u komman— 
ieren. 
Die den Patrouillenführern bei der Meldu mitge⸗ 
gebenen deformulare sind ausgefüllt am nächst. Morgen 
durch das betr. Schifiskopewando an die Kommandamtn zu 
senden 
** 
Orten Vie 
Adey.
	        
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