Gräber, 201
verheimlichen oder von dem Haufen zu entwenden. Auch steht martervolle
Todesstrafe auf dieses Verbrechen.«
Im Zusammenhang hiermit wollen wir an die Erzählung des Orosius er-
innern, wie die vom Norden kommenden Cimbern und Teutonen nach dem
Sieg über die Römer bei Arausio in der Nähe der Rhöne (105 v. Chr.) die
ganze Beute opferten. »Als die Feinde«, so erzählt er, »sich zweier Lager und
einer ungeheuren Beute bemächtigt hatten, zerstörten sie unter noch nie ver-
nommenen und sonderbaren Flüchen alles, was in ihre Hände geraten war. Die
Kleidungen wurden zerrissen und verstreut, Gold und Silber in den Fluß ge-
worfen, die Kettenpanzer zerhauen, die Pferdegeschirre zerbrochen, die Pferde
selbst in die Tiefe gestürzt, die Männer mit dem Strick um den Hals an Bäumen
aufgehängt. Keine Bereicherung gab es für die Sieger und
keine Gnade für die Besiegten.«
Dieselbe Sitte, Waffen und andere Sachen zu verbiegen
oder zu zerstören, zeigen uns viele Gräber aus der älteren
Eisenzeit, die Reste von verbrannten Leichen enthalten.
Im allgemeinen verbrannte man in jener ganzen Zeit die
Toten wie in der vorangegangenen Periode. Immerhin kommen
auch Gräber mit Resten von unverbrannten Leichen sowohl aus
den ersten Jahrhunderten nach Christus, wie aus allen folgender
Jahrhunderten vor (Fig. 332)').
Die verbrannten Knochen findet man entweder in »Brand
gruben«, wie sie in der vorigen Periode so allgemein waren
— in welchen also die Knochen nicht in Gefäßen lagen, —
oder sie liegen in Gefäßen von gebranntern Ton oder Bronze:
die Fig. 278 abgebildete große römische Vase und der S. 171
erwähnte Fund von Öremölla zeigen die letztere Art. Die
Waffen, Schmucksachen usw., die man in den Gräbern jener 332. Grab mit Skelett,
Zeit bei den verbrannten Knochen fand, sind oft feuerbeschä- Ajlvastra in Öster-
digt, was in den meisten Fällen daher kommt, daß sie dem götland.
Toten auf den Scheiterhaufen mitgegeben wurden.
Viele Gräber jener Zeit enthielten außer dem Gefäß für die Knochen noch
andere Gefäße. Dies war bei den Bronzezeitgräbern nicht der Fall und wir
begegnen hier zweifellos einer aus dem Süden gekommenen Sitte. Sowohl vor-
römische Gräber in Italien wie römische Begräbnisplätze in verschiedenen Teilen
von Europa zeigen nämlich dieselbe Eigentümlichkeit.
1) Schwedische Gräber aus dieser Periode sind beschrieben im Münadsblad, 1873 (Greby in
Bohuslän), 1874 (Öremölla in Skäne), 1878 (Gotland), 1888 (Bodarp in Skäne), 1896 (Tibble in
Uppland), 1897 (Österhvarf in Östergötland); — in der Antiqv. tidskrift f, Sverige, 8 (Gotland); —
in der Svenska Fornm.-förs tidskr., Bd. 3—8, (Bjers, Tingstäde und Westkinde, alle auf Gotland),
12 (Östergötland); -— in Bidrag till kännedom om Bohusläns fornminnen, 2 (Greby). — Vgl. N.
G. Bruzelius, Svenska fornlemningar, 2 (Lund, 1860: Skäne), und O.Almgren, im Centralblatt
f. Anthrop., Ethnol. u. Urgeschichte, Jahrg. 6 (1901), S. 257 (Gotland).