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127. Jahrgang.
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127. Jahrgang.
Landeszeitung
RenösbruAer DmebluL
Bezugspreis: Ausgabe A Reichsmark 1.75 monatlich; Ausgab« B einfchl. Illustrierte Wochenbeilage
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Nr. 283
Ssnnànd, den 22. Dezember
^edaņkeņ zur Zeitgeschichte: Römisches oder deutsches Recht?
Echleswig, der Hort germanischen Rechts
Von Regierungsrat Dr. Volquardsen»Itzehoe.
Vorbemerkung der Schriftleitung. In dem
großen Zeitenumbruch, in welchem die
deutsche Welt heute steht, wird für die Ge
staltung der Zukunft die Neuordnung
des Rechts non übergeordneter Bedeu
tung sein. Erst vor einigen Tagen ist in
einer großen SportpalastVersammlung des
NS.-Juristenbundes die Frage nach der
Neugestaltung des Rechts aufgeworfen
worden. Die Abkehr vom römischen zum
deutschen R e ch t ist als Forderung ge
stellt worden. Bei der Neuordnung nach
deutschem Recht handelt es sich nicht um
eine Nebensächlichkeit, vielmehr darum,
das Rechts- und das völkische Emp
finden wieder in Gleichklang zu bringen.
Das römische Recht hat einen verhängnis
vollen Riß und eine Entfremdung ge
bracht. Es handelt sich nicht um eine Neu
ordnung in P a r a g r a p h e n, es geht
um das Wesen der Dinge. Germanisches
Recht verlangt die Ordnung der Verhält
nisse, verlangt in allen Auseinandersetzun
gen den Sieg der sittlichen Grundsätze.
Nicht der g e r i s s e n e H a n d h a b e r d e r
88 soll triumphieren, sondern derjenige,
welcher für seinen Standpunkt das s i t t -
l i ch e Recht nachweisen kann. Das ist das
Grundsätzliche, diese Dinge sind so wesent
lich, daß Rosenberg auf der genannten Ta
gung mit Recht erklären konnte, daß das
Recht eine der stärksten typenbildenden
Kräfte des menschlichen Lebens überhaupt
sei. Wie stark gerade in unserer Provinz
das germanische Rechtsempfinden bis in
die neueste Zeit hinein sich auch formal
behauptet hat, davon sollen die nachfolgen
den Mitteilungen Kenntnis geben. G*
. lenser Recht, insbesondere das bürgerliche,
?^ift bekanntlich auf römische Rechtsquellen
"rück. Die germanischen Rechtsgedanken —
des Sachsen- oder Schwabenspiegels —
.^Mochten dem Einbruch des römischen Rechts
f te der Entwicklung „gemeiner" Rechtsgedan-
nicht standzuhalten. Der weitaus größte
^il unseres heutigen Rechts ist dem deutschen
^lk daher begreiflicherweise auch immer we-
' ņsfremd geblieben.
r Ņuch auf dem Gebiete des Rechts schlechthin
der Nationalsozialismus es als seine Aus
übe erkannt,
das deutsche Volk an die unerschöpflichen
Quellen seiner eigenen Kraft zurück
zuführen:
^ltrhaft deutsche, germanische Rechtsgedanken
außergewöhnliche Lebensdauer dieses Gesetzes
von 1242 erklären.
Wie die Skandinavier Germanen sind, so ist
naturgemäß das von ihnen geförderte Recht
ebenfalls ein germanisches. Das ist die Brücke,
die für uns zum Jytischen Lov als typischem
germanischem Recht führt und wodurch wir
uns zu dessen Gedankengängen bekennen.
Das Jytische Lov ist in zahlreichen Ausga
ben und Auflagen erschienen und in jeder
vollständigen Privatbibliothek eines Juristen
anzutreffen. Bekannt sind ferner die Blüting'-
schen Glossen zum Jytischen Lov. Aber bisher
unbekannt ist der Oeffentlichkeit wie weiten
Fachkreisen die Tatsache geblieben, daß ein
von dem Flensburger Juristen Blasius Ecken
berger verfaßtes Lehrbuch über den Stoff des
Jytischen Lov in 2 Handschriften aus dem
Jahre 1595 aufgefunden worden ist. Man
kann nur bedauern, daß sich beide Handschrif
ten in der Kgl. Bibliothek in Kopenhagen be
finden und deutscherseits kein Exemplar vor
handen ist.
Blasius Eckenberger, geboren 1524 war bis
1573 Kgl. Verwaltungsbeamter in Flensburg,
später Anwalt dortselbst. Von besonderem In
teresse ist es, daß er von 1562 bis 1564 an der
Landesaufnahme des 1659 eroberten Dithmar
schen maßgeblich beteiligt war. Dieser Mann,
der Rechtswissenschaft in Leipzig studiert hatte,
muß vor, zu und nach seiner Zeit als der beste
Kenner des Schleswigschen Rechts angesehen
werden. So kann man sich also keinen beru
feneren Autor eines zeitgenössischen Lehrbu
ches — einer „Elucubratio" — denken als
Blasius Eckenberger, dessen Herkunft immer
noch ungeklärt ist.
Beide Handschriften des Lehrbuches, deren
Abfassung niederdeutsch ist, unterscheiden sich
stofflich kaum. Dennoch ist die unter Gl. Kgl.
3287 aufbewahrte Handschrift die weitaus wert
vollere, weil sie mit
einer Fülle von Rand- und Jnterlinear-
glofsen
aus der Feder des Autors ausgestattet ist.
Beide Handschriften (20,8 X 17,4 X 4,8 Zenti
meter bezw. 26 X 16 X 4 Zentimeter) sind ins
besondere insofern Denkmäler des Verfassers,
als sie erkennen lassen, mit welcher Intensität
Eckenberger sich im Gegensatz zu Blüting
gegen den Einbruch römischer Rechts
gedanken zur Wehr setzte!
Die Annahme liegt sehr nahe, daß das römische
und gemeine Recht auch nach Schleswig einge
drungen wären, wenn Schleswig und sein
Recht keinen Blasius Eckenberger gekannt hät
ten. So aber wurde dieser Mann zur Haupt
stütze des Schleswigschen Rechts im 16. und zu
Beginn des 17. Jahrhunderts. Auf seine Er
kenntnisse bauten sich s. Z. die verschiedenen
Verbote auf, wonach die Allegation aus den
fremden Rechten unzulässig war (Kanzleiord
nung von 1708; obrigkeitl. Reskript von 1722;
Obergerichtsentscheidung von 1746).
Dieses Lehrbuch aus dem Jahre 1595 nimmt
aber weiter deshalb starkes Interesse für sich
in Anspruch, weil es geradezu
„Eine Fundgrube für die Anwendung
germanischen Rechts"
darstellt. U. a. werden bisher nicht bekannte
Auflassungsförmlichkeiten geschildert, vor al
lem auch in höchst anschaulicher Weise das frü
here Vermessungs- („Rebnings-") Verfahren.
Aber auch die praktische Ausbeute der Ecken-
berger'schen „Elucubration" ist groß und be
deutungsvoll. Insbesondere läßt das Lehr
buch erkennen, daß der aus der germanischen
Zeit stammende Unterschied zwischen Erbland
Eine Unterredung mit General Göring.
en zu neuem Leben erweckt werden!
felbst Holstein konnte dem Einbruch römi-
Rechtsgedanken nicht widerstehen. Auch
galt im wesentlichen bis 1900 das gemeine
Mt. Aber Schleswig hat den Kampf gegen
jļ seinem ganzen Wesen nach fremdländische
von jeher zielbewußt geführt und daher
heldenhaft bestanden. Hier hat niemals
J gemeine Recht Geltung gehabt, hier ist
i.^kmehr Jahrhunderte lang — neben den
^rechten (Siebenhardenbeliebung, Nord-
I^llder bezw. Eiderstedter Landrecht) — bis
ļļļ Q Recht nach einer alten germanischen
^chtsquelle gesprochen worden, nämlich nach
z, dem Jytischen Lov von 1242.
ftp* in unseren Tagen kommt es noch gele-
^lich vor, daß Richter auf dieses Gesetz zu
zugreifen, besonders dann, wenn vor 1900
^kündete Rechtsverhältnisse zu klären sind,
8. B. bei vor 1900 geschlossenen Ehen.
Dieses alte Recht hat es verstanden, seine
string nahezu 700 Jahre lang aufrecht zu
Gülten, und selbst heute kann die heimische
-Atsprechung es sich noch nicht völlig weg-
"fen. Diese lange Lebensdauer vermochte
Jytische Lov sich naturgemäß nur dadurch
4 ach
lern, daß es in seinen Gedankengängen
, fest in der Volksübcrzeugung verankert
das Volk selbst Wurzel und zugleich
uelle dieses Rechts war. Nur so läßt sich die
DNB. London, 21. Dez. Der preußische Mi
nisterpräsident General Göring gewährte
einem Sonderberichterstatter des Reuterbüros
dieser Tage eine Unterredung, in der er vor
allem auf die deutsch-englischen Beziehungen
sowie auf Luftfahrtsragen zu sprechen kam.
Ministerpräsident Göring erklärte eingangs:
Das deutsche Volk hat die größte Achtung und
Freundschaft für das britische Volk, mit dem
es durch Bande des Blutes verbunden ist. Es
glaubt nicht, daß die britische Negierung oder
das britische Volk irgendwelche feindselige Ge
fühle gegen Deutschland hegen, und es ist sein
dringender Wunsch, daß England und Deutsch
land in einem Verhältnis fester und ehrlicher
Freundschaft verbleiben, natürlich auf der
Grundlage der Gleichberechtigung. Und das ist
auch mein Wunsch für das Jahr 1935.
Ministerpräsident Göring fuhr dann fort, er
sei überzeugt, daß das kommende Jahr keine
internationalen Fragen bringen werde, die
nicht auf friedliche Weise gelöst werden könn
ten, und es gäbe keine Regierung, die so wenig
Verantwortungsgefühl habe, daß sie zur Er
reichung ihrer Ziele zu dem Mittel des Krie
ges, „dieses schrecklichsten aller Schrecken", grei
fen würde, ganz besonders aber nicht die deut
sche Regierung, die nichts weiter wünsche, als
auf dem Wege des Friedens und der inter
nationalen Zusammenarbeit fortzuschreiten.
Das Gespräch kam dann aus die Fragen der
Luftfahrt. General Göring setzte auseinander,
daß jede Furcht vor der deutschen „Luftbe
drohung" in England sinnlos sei, denn Deutsch
land habe, vom militärischen Standpunkt aus
gesehen, garnicht die technischen Mittel, um
einen Luftangriff durchzuführen. „Natürlich",
so bemerkte der Reichsluftfahrtminister, „ha
ben wir einige Versuchsmaschinen, aber davon
zu sprechen, daß Deutschland Hunderte von
Militärflugzeugen besitzt, ist lächerlich."
Auf die Frage, ob die Verkehrsflugzeuge der
Lufthansa leicht in Kriegsflugzeuge umgewan
delt werden könnten, antwortete der Minister
präsident, < daß er seine Ansicht über diesen
Punkt häufig dargelegt habe. Als alter Flieger
wisse er, daß Zivilflugzeuge unmöglich in
brauchbare Kriegsmaschinen umgewandelt
werden können. Kein anderer Luftfahrtmini
ster denke daher an eine solche Möglichkeit hin
sichtlich seiner eigenen Luftrüstungen. „Wenn
andere Völker für den Luftkrieg rüsten," so
sagte der General, „dann müssen wir wenig
stens das Recht haben, die technischen Vorbe
reitungen zu treffen, um später die notwen
dige Sicherheit für das deutsche Volk zu ge
währleisten. Aber wenn andere Völker bereit
sind, ihre Militärluftflotten abzurüsten, so
wäre Deutschland damit durchaus einverstan
den. Obwohl im Augenblick kein Luftangriff
auf Deutschland zu befürchten ist, so kann man
doch nicht an der Tatsache vorbeigehen, daß
Deutschland von Völkern umgeben ist, die so
wohl auf dem Lande als auch in der Luft bis
an die Zähne bewaffnet sind, und das macht
Maßnahmen passiven Luftschutzes unerläßlich.
Auf die Innenpolitik übergehend, erklärte
General Göring: „Ich lege meine Hand dafür
ins Feuer, daß die SA. wie immer begeistert
und bedingungslos hinter dem Führer steht.
Eine Wiederholung des 30. Juni ist nicht mög
lich, denn die SA. und -SS. sind ein einheit
liches Ganzes und stehen blind ergeben hinter
der Regierung." Göring sagte, ebenso fest sei
er davon überzeugt, daß das Volk zur natio
nalsozialistischen Regierung halte und daß 90
v. H. der Wählerschaft in jeder lebenswichtigen
Frage wiederum für die Regierung stimmen
würde.
Gegen die jetzige Regierung gebe es keiner
lei Opposition, versicherte General Göring, und
die innenpolitische Lage sei gefestigt. Eine kom
munistische Gefahr gebe es in Deutschland
nicht, solange der Nationalsozialismus an der
Macht sei. Die Kommunisten hätten als orga
nisierte Partei aufgehört zu bestehen.
„Der Streit in der Evangelischen Kirche, von
dem sich der Staat vollkommen fernhält, ist in
Wirklichkeit ganz anders, als er vielfach dar
gestellt wurde. Der Streit geht bis zu einem
gewissen Grade auf die Machtgelüste gewisser
Persönlichkeiten zurück, die eine heimliche Op
position zu üben versuchten. Die Regierung
mischt sich nicht in die inneren Angelegenheiten
der Kirche. Sie schützt das Christentum und
überläßt es jedem, nach seiner eigenen Fasson
selig zu werden. Die Regierung schätzt aber
diejenigen sehr wenig, die versuchen, den kirch
lichen Meinungsstreit zu verschärfen und auf
diese Weise ihre „christliche Nächstenliebe" zu
beweisen."
General Göring erwähnte, daß kürzlich eine
Anzahl von Parteigenossen und SA.-Mäunern
verhaftet worden sei. Er betonte aber, daß
diese Männer keiner politischen Vergehen an
geklagt seien, sondern daß sie das bürgerliche
Recht verletzt hätten und daher für diese Ver
gehen bestraft würden.
Der frühere Gauleiter von Schlesien, Brück
ner, z. B. sei aus „moralischen" und nicht aus
„politischen" Gründen seines Postens enthoben
worden. Das Recht nehme keine Rücksicht auf
das Parteibuch oder auf die Stellnng, die je
mand habe.
Der preußische Ministerpräsident dementierte
entrüstet die ausländischen Presseberichte über
Meinungsverschiedenheiten im Kabinet und
brandmarkte als „infame Lüge" das Gerücht,
daß er und Dr. Goebbels sich angeblich nicht
schätzten. Er sehe Dr. Goebbels fast jeden Tag
in Anwesenheit des Führers und sie seien die
besten Kameraden und Freunde. Die gleichen
unwahren und grotesken Vermutungen habe
man über seine Beziehungen zu Dr. Schacht
aufgestellt, dessen Verdienste um Deutschland
der Führer und die gesamte Regierung voll
würdigten.
„Es bestehen keine Gegensätze im Kabinett.
Es gibt dort nur vollkommene Zusammenar
beit zwischen allen feinen Mitgliedern und
blindes Vertrauen zum Führer. Eine einigere
Regierung gibt es nicht in ganz Europa," er
klärte der preußische Ministerpräsident mit
Betonung.
Er schloß die Unterredung mit der Versiche
rung, daß Deutschlands wirtschaftliche Lage,
obwohl sie ernst sei wie überall in der Welt,
sich in letzter Zeit erheblich verbessert habe.
Zahlreiche Industrien, so die Textilindustrie,
die Kraftwagenindustrie und der Baumarkt,
machten ein großes Binnengeschäft und stell
ten dauernd mehr Arbeiter ein. Der Mangel
an Rohstoffen werde durch das Genie der deut
schen Chemiker und Erfinder zunehmend über
wunden, und es sei kein Zweifel, daß im Jahre
1935 weitere Fortschritte in Richtung auf die
Herstellung von Ersatzmitteln für Rohstoffe
gemacht werden würden.
Ser Führer m Nord der „Newyork".
DNB. Cuxhaven, 22. Dez. (Eig. Funkmeldg.)
Zum Empfang der Besatzung der „Newyork"
ist am Sonnabend um 7.39 Uhr der Führer
und Reichskanzler Adolf Hitler im Souder-
zuge in Cuxhaven eingetrosseu. In seiner Be
gleitung befanden sich sein Adjutant, SA.-
Obergruppenführer Brückner, und Reichs
pressechef Dietrich.
Auf dem Steubenhoeft hatten Abteilungen
der Reichsmarine des Standortes Cuxhaven
sowie die Leibstandarte des Führers Aufstel
lung genommen. Außerdem hatten sich zahl
reiche Volksgenossen eingcsunden, die den
Führer bei seinem Erscheinen mit stürmischen
Heilrufen begrüßten. Der Führer begab sich
sofort an Bord der „Newyork", um an den
Empfangsfeierlichkeiten teilzunehmen und die
Retter der Besatzung der „Sisto" zu ehren.
(Bericht siehe im unpolitischen Teil).