Full text: Newspaper volume (1934, Bd. 4)

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127. Jahrgang. 
SchlLSwîg-SollìeinîsiHe 
127. Jahrgang. 
Landeszeitung 
RenösbruAer DmebluL 
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Nr. 283 
Ssnnànd, den 22. Dezember 
^edaņkeņ zur Zeitgeschichte: Römisches oder deutsches Recht? 
Echleswig, der Hort germanischen Rechts 
Von Regierungsrat Dr. Volquardsen»Itzehoe. 
Vorbemerkung der Schriftleitung. In dem 
großen Zeitenumbruch, in welchem die 
deutsche Welt heute steht, wird für die Ge 
staltung der Zukunft die Neuordnung 
des Rechts non übergeordneter Bedeu 
tung sein. Erst vor einigen Tagen ist in 
einer großen SportpalastVersammlung des 
NS.-Juristenbundes die Frage nach der 
Neugestaltung des Rechts aufgeworfen 
worden. Die Abkehr vom römischen zum 
deutschen R e ch t ist als Forderung ge 
stellt worden. Bei der Neuordnung nach 
deutschem Recht handelt es sich nicht um 
eine Nebensächlichkeit, vielmehr darum, 
das Rechts- und das völkische Emp 
finden wieder in Gleichklang zu bringen. 
Das römische Recht hat einen verhängnis 
vollen Riß und eine Entfremdung ge 
bracht. Es handelt sich nicht um eine Neu 
ordnung in P a r a g r a p h e n, es geht 
um das Wesen der Dinge. Germanisches 
Recht verlangt die Ordnung der Verhält 
nisse, verlangt in allen Auseinandersetzun 
gen den Sieg der sittlichen Grundsätze. 
Nicht der g e r i s s e n e H a n d h a b e r d e r 
88 soll triumphieren, sondern derjenige, 
welcher für seinen Standpunkt das s i t t - 
l i ch e Recht nachweisen kann. Das ist das 
Grundsätzliche, diese Dinge sind so wesent 
lich, daß Rosenberg auf der genannten Ta 
gung mit Recht erklären konnte, daß das 
Recht eine der stärksten typenbildenden 
Kräfte des menschlichen Lebens überhaupt 
sei. Wie stark gerade in unserer Provinz 
das germanische Rechtsempfinden bis in 
die neueste Zeit hinein sich auch formal 
behauptet hat, davon sollen die nachfolgen 
den Mitteilungen Kenntnis geben. G* 
. lenser Recht, insbesondere das bürgerliche, 
?^ift bekanntlich auf römische Rechtsquellen 
"rück. Die germanischen Rechtsgedanken — 
des Sachsen- oder Schwabenspiegels — 
.^Mochten dem Einbruch des römischen Rechts 
f te der Entwicklung „gemeiner" Rechtsgedan- 
nicht standzuhalten. Der weitaus größte 
^il unseres heutigen Rechts ist dem deutschen 
^lk daher begreiflicherweise auch immer we- 
' ņsfremd geblieben. 
r Ņuch auf dem Gebiete des Rechts schlechthin 
der Nationalsozialismus es als seine Aus 
übe erkannt, 
das deutsche Volk an die unerschöpflichen 
Quellen seiner eigenen Kraft zurück 
zuführen: 
^ltrhaft deutsche, germanische Rechtsgedanken 
außergewöhnliche Lebensdauer dieses Gesetzes 
von 1242 erklären. 
Wie die Skandinavier Germanen sind, so ist 
naturgemäß das von ihnen geförderte Recht 
ebenfalls ein germanisches. Das ist die Brücke, 
die für uns zum Jytischen Lov als typischem 
germanischem Recht führt und wodurch wir 
uns zu dessen Gedankengängen bekennen. 
Das Jytische Lov ist in zahlreichen Ausga 
ben und Auflagen erschienen und in jeder 
vollständigen Privatbibliothek eines Juristen 
anzutreffen. Bekannt sind ferner die Blüting'- 
schen Glossen zum Jytischen Lov. Aber bisher 
unbekannt ist der Oeffentlichkeit wie weiten 
Fachkreisen die Tatsache geblieben, daß ein 
von dem Flensburger Juristen Blasius Ecken 
berger verfaßtes Lehrbuch über den Stoff des 
Jytischen Lov in 2 Handschriften aus dem 
Jahre 1595 aufgefunden worden ist. Man 
kann nur bedauern, daß sich beide Handschrif 
ten in der Kgl. Bibliothek in Kopenhagen be 
finden und deutscherseits kein Exemplar vor 
handen ist. 
Blasius Eckenberger, geboren 1524 war bis 
1573 Kgl. Verwaltungsbeamter in Flensburg, 
später Anwalt dortselbst. Von besonderem In 
teresse ist es, daß er von 1562 bis 1564 an der 
Landesaufnahme des 1659 eroberten Dithmar 
schen maßgeblich beteiligt war. Dieser Mann, 
der Rechtswissenschaft in Leipzig studiert hatte, 
muß vor, zu und nach seiner Zeit als der beste 
Kenner des Schleswigschen Rechts angesehen 
werden. So kann man sich also keinen beru 
feneren Autor eines zeitgenössischen Lehrbu 
ches — einer „Elucubratio" — denken als 
Blasius Eckenberger, dessen Herkunft immer 
noch ungeklärt ist. 
Beide Handschriften des Lehrbuches, deren 
Abfassung niederdeutsch ist, unterscheiden sich 
stofflich kaum. Dennoch ist die unter Gl. Kgl. 
3287 aufbewahrte Handschrift die weitaus wert 
vollere, weil sie mit 
einer Fülle von Rand- und Jnterlinear- 
glofsen 
aus der Feder des Autors ausgestattet ist. 
Beide Handschriften (20,8 X 17,4 X 4,8 Zenti 
meter bezw. 26 X 16 X 4 Zentimeter) sind ins 
besondere insofern Denkmäler des Verfassers, 
als sie erkennen lassen, mit welcher Intensität 
Eckenberger sich im Gegensatz zu Blüting 
gegen den Einbruch römischer Rechts 
gedanken zur Wehr setzte! 
Die Annahme liegt sehr nahe, daß das römische 
und gemeine Recht auch nach Schleswig einge 
drungen wären, wenn Schleswig und sein 
Recht keinen Blasius Eckenberger gekannt hät 
ten. So aber wurde dieser Mann zur Haupt 
stütze des Schleswigschen Rechts im 16. und zu 
Beginn des 17. Jahrhunderts. Auf seine Er 
kenntnisse bauten sich s. Z. die verschiedenen 
Verbote auf, wonach die Allegation aus den 
fremden Rechten unzulässig war (Kanzleiord 
nung von 1708; obrigkeitl. Reskript von 1722; 
Obergerichtsentscheidung von 1746). 
Dieses Lehrbuch aus dem Jahre 1595 nimmt 
aber weiter deshalb starkes Interesse für sich 
in Anspruch, weil es geradezu 
„Eine Fundgrube für die Anwendung 
germanischen Rechts" 
darstellt. U. a. werden bisher nicht bekannte 
Auflassungsförmlichkeiten geschildert, vor al 
lem auch in höchst anschaulicher Weise das frü 
here Vermessungs- („Rebnings-") Verfahren. 
Aber auch die praktische Ausbeute der Ecken- 
berger'schen „Elucubration" ist groß und be 
deutungsvoll. Insbesondere läßt das Lehr 
buch erkennen, daß der aus der germanischen 
Zeit stammende Unterschied zwischen Erbland 
Eine Unterredung mit General Göring. 
en zu neuem Leben erweckt werden! 
felbst Holstein konnte dem Einbruch römi- 
Rechtsgedanken nicht widerstehen. Auch 
galt im wesentlichen bis 1900 das gemeine 
Mt. Aber Schleswig hat den Kampf gegen 
jļ seinem ganzen Wesen nach fremdländische 
von jeher zielbewußt geführt und daher 
heldenhaft bestanden. Hier hat niemals 
J gemeine Recht Geltung gehabt, hier ist 
i.^kmehr Jahrhunderte lang — neben den 
^rechten (Siebenhardenbeliebung, Nord- 
I^llder bezw. Eiderstedter Landrecht) — bis 
ļļļ Q Recht nach einer alten germanischen 
^chtsquelle gesprochen worden, nämlich nach 
z, dem Jytischen Lov von 1242. 
ftp* in unseren Tagen kommt es noch gele- 
^lich vor, daß Richter auf dieses Gesetz zu 
zugreifen, besonders dann, wenn vor 1900 
^kündete Rechtsverhältnisse zu klären sind, 
8. B. bei vor 1900 geschlossenen Ehen. 
Dieses alte Recht hat es verstanden, seine 
string nahezu 700 Jahre lang aufrecht zu 
Gülten, und selbst heute kann die heimische 
-Atsprechung es sich noch nicht völlig weg- 
"fen. Diese lange Lebensdauer vermochte 
Jytische Lov sich naturgemäß nur dadurch 
4 ach 
lern, daß es in seinen Gedankengängen 
, fest in der Volksübcrzeugung verankert 
das Volk selbst Wurzel und zugleich 
uelle dieses Rechts war. Nur so läßt sich die 
DNB. London, 21. Dez. Der preußische Mi 
nisterpräsident General Göring gewährte 
einem Sonderberichterstatter des Reuterbüros 
dieser Tage eine Unterredung, in der er vor 
allem auf die deutsch-englischen Beziehungen 
sowie auf Luftfahrtsragen zu sprechen kam. 
Ministerpräsident Göring erklärte eingangs: 
Das deutsche Volk hat die größte Achtung und 
Freundschaft für das britische Volk, mit dem 
es durch Bande des Blutes verbunden ist. Es 
glaubt nicht, daß die britische Negierung oder 
das britische Volk irgendwelche feindselige Ge 
fühle gegen Deutschland hegen, und es ist sein 
dringender Wunsch, daß England und Deutsch 
land in einem Verhältnis fester und ehrlicher 
Freundschaft verbleiben, natürlich auf der 
Grundlage der Gleichberechtigung. Und das ist 
auch mein Wunsch für das Jahr 1935. 
Ministerpräsident Göring fuhr dann fort, er 
sei überzeugt, daß das kommende Jahr keine 
internationalen Fragen bringen werde, die 
nicht auf friedliche Weise gelöst werden könn 
ten, und es gäbe keine Regierung, die so wenig 
Verantwortungsgefühl habe, daß sie zur Er 
reichung ihrer Ziele zu dem Mittel des Krie 
ges, „dieses schrecklichsten aller Schrecken", grei 
fen würde, ganz besonders aber nicht die deut 
sche Regierung, die nichts weiter wünsche, als 
auf dem Wege des Friedens und der inter 
nationalen Zusammenarbeit fortzuschreiten. 
Das Gespräch kam dann aus die Fragen der 
Luftfahrt. General Göring setzte auseinander, 
daß jede Furcht vor der deutschen „Luftbe 
drohung" in England sinnlos sei, denn Deutsch 
land habe, vom militärischen Standpunkt aus 
gesehen, garnicht die technischen Mittel, um 
einen Luftangriff durchzuführen. „Natürlich", 
so bemerkte der Reichsluftfahrtminister, „ha 
ben wir einige Versuchsmaschinen, aber davon 
zu sprechen, daß Deutschland Hunderte von 
Militärflugzeugen besitzt, ist lächerlich." 
Auf die Frage, ob die Verkehrsflugzeuge der 
Lufthansa leicht in Kriegsflugzeuge umgewan 
delt werden könnten, antwortete der Minister 
präsident, < daß er seine Ansicht über diesen 
Punkt häufig dargelegt habe. Als alter Flieger 
wisse er, daß Zivilflugzeuge unmöglich in 
brauchbare Kriegsmaschinen umgewandelt 
werden können. Kein anderer Luftfahrtmini 
ster denke daher an eine solche Möglichkeit hin 
sichtlich seiner eigenen Luftrüstungen. „Wenn 
andere Völker für den Luftkrieg rüsten," so 
sagte der General, „dann müssen wir wenig 
stens das Recht haben, die technischen Vorbe 
reitungen zu treffen, um später die notwen 
dige Sicherheit für das deutsche Volk zu ge 
währleisten. Aber wenn andere Völker bereit 
sind, ihre Militärluftflotten abzurüsten, so 
wäre Deutschland damit durchaus einverstan 
den. Obwohl im Augenblick kein Luftangriff 
auf Deutschland zu befürchten ist, so kann man 
doch nicht an der Tatsache vorbeigehen, daß 
Deutschland von Völkern umgeben ist, die so 
wohl auf dem Lande als auch in der Luft bis 
an die Zähne bewaffnet sind, und das macht 
Maßnahmen passiven Luftschutzes unerläßlich. 
Auf die Innenpolitik übergehend, erklärte 
General Göring: „Ich lege meine Hand dafür 
ins Feuer, daß die SA. wie immer begeistert 
und bedingungslos hinter dem Führer steht. 
Eine Wiederholung des 30. Juni ist nicht mög 
lich, denn die SA. und -SS. sind ein einheit 
liches Ganzes und stehen blind ergeben hinter 
der Regierung." Göring sagte, ebenso fest sei 
er davon überzeugt, daß das Volk zur natio 
nalsozialistischen Regierung halte und daß 90 
v. H. der Wählerschaft in jeder lebenswichtigen 
Frage wiederum für die Regierung stimmen 
würde. 
Gegen die jetzige Regierung gebe es keiner 
lei Opposition, versicherte General Göring, und 
die innenpolitische Lage sei gefestigt. Eine kom 
munistische Gefahr gebe es in Deutschland 
nicht, solange der Nationalsozialismus an der 
Macht sei. Die Kommunisten hätten als orga 
nisierte Partei aufgehört zu bestehen. 
„Der Streit in der Evangelischen Kirche, von 
dem sich der Staat vollkommen fernhält, ist in 
Wirklichkeit ganz anders, als er vielfach dar 
gestellt wurde. Der Streit geht bis zu einem 
gewissen Grade auf die Machtgelüste gewisser 
Persönlichkeiten zurück, die eine heimliche Op 
position zu üben versuchten. Die Regierung 
mischt sich nicht in die inneren Angelegenheiten 
der Kirche. Sie schützt das Christentum und 
überläßt es jedem, nach seiner eigenen Fasson 
selig zu werden. Die Regierung schätzt aber 
diejenigen sehr wenig, die versuchen, den kirch 
lichen Meinungsstreit zu verschärfen und auf 
diese Weise ihre „christliche Nächstenliebe" zu 
beweisen." 
General Göring erwähnte, daß kürzlich eine 
Anzahl von Parteigenossen und SA.-Mäunern 
verhaftet worden sei. Er betonte aber, daß 
diese Männer keiner politischen Vergehen an 
geklagt seien, sondern daß sie das bürgerliche 
Recht verletzt hätten und daher für diese Ver 
gehen bestraft würden. 
Der frühere Gauleiter von Schlesien, Brück 
ner, z. B. sei aus „moralischen" und nicht aus 
„politischen" Gründen seines Postens enthoben 
worden. Das Recht nehme keine Rücksicht auf 
das Parteibuch oder auf die Stellnng, die je 
mand habe. 
Der preußische Ministerpräsident dementierte 
entrüstet die ausländischen Presseberichte über 
Meinungsverschiedenheiten im Kabinet und 
brandmarkte als „infame Lüge" das Gerücht, 
daß er und Dr. Goebbels sich angeblich nicht 
schätzten. Er sehe Dr. Goebbels fast jeden Tag 
in Anwesenheit des Führers und sie seien die 
besten Kameraden und Freunde. Die gleichen 
unwahren und grotesken Vermutungen habe 
man über seine Beziehungen zu Dr. Schacht 
aufgestellt, dessen Verdienste um Deutschland 
der Führer und die gesamte Regierung voll 
würdigten. 
„Es bestehen keine Gegensätze im Kabinett. 
Es gibt dort nur vollkommene Zusammenar 
beit zwischen allen feinen Mitgliedern und 
blindes Vertrauen zum Führer. Eine einigere 
Regierung gibt es nicht in ganz Europa," er 
klärte der preußische Ministerpräsident mit 
Betonung. 
Er schloß die Unterredung mit der Versiche 
rung, daß Deutschlands wirtschaftliche Lage, 
obwohl sie ernst sei wie überall in der Welt, 
sich in letzter Zeit erheblich verbessert habe. 
Zahlreiche Industrien, so die Textilindustrie, 
die Kraftwagenindustrie und der Baumarkt, 
machten ein großes Binnengeschäft und stell 
ten dauernd mehr Arbeiter ein. Der Mangel 
an Rohstoffen werde durch das Genie der deut 
schen Chemiker und Erfinder zunehmend über 
wunden, und es sei kein Zweifel, daß im Jahre 
1935 weitere Fortschritte in Richtung auf die 
Herstellung von Ersatzmitteln für Rohstoffe 
gemacht werden würden. 
Ser Führer m Nord der „Newyork". 
DNB. Cuxhaven, 22. Dez. (Eig. Funkmeldg.) 
Zum Empfang der Besatzung der „Newyork" 
ist am Sonnabend um 7.39 Uhr der Führer 
und Reichskanzler Adolf Hitler im Souder- 
zuge in Cuxhaven eingetrosseu. In seiner Be 
gleitung befanden sich sein Adjutant, SA.- 
Obergruppenführer Brückner, und Reichs 
pressechef Dietrich. 
Auf dem Steubenhoeft hatten Abteilungen 
der Reichsmarine des Standortes Cuxhaven 
sowie die Leibstandarte des Führers Aufstel 
lung genommen. Außerdem hatten sich zahl 
reiche Volksgenossen eingcsunden, die den 
Führer bei seinem Erscheinen mit stürmischen 
Heilrufen begrüßten. Der Führer begab sich 
sofort an Bord der „Newyork", um an den 
Empfangsfeierlichkeiten teilzunehmen und die 
Retter der Besatzung der „Sisto" zu ehren. 
(Bericht siehe im unpolitischen Teil).
	        
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