■I,
mittel
mittel
mittel
s. längs,
langsam
mittel
langsam
Schleswig-Holsteinischer WirLschaftsdienst
eigenen Worten
Das
bedeutet eine wesentliche Er-
Neue Weiterung des Kapitalanlage-
»leiheftockgesetz gesetzes vom 29. 3. 84 (Gesetz
. über die Bildung eines An-
U ^>iockZ tzbi Kapitalgesellschaften). Zur Auf-
Bildung eines Anleihestocks bedeutet
vorgeschriebene Kapitalanlage. Die Ge-
s 5ettr en Katzen einen bestimmten Teil ihres
■ t!, w8 in Anleihen anzulegen oder, wie man
K^Hnisch sagt, auszustocken. — Nach dem alten
hatten die Kapitalgesellschaften in ihrem bis
s... ot. 12. Z4 endigenöen Geschäftsjahr diesen An-
leih.
zu bilden, wenn die Gewinnausschüttung
«ki vorigen Geschäftsjahres und 6 vH. des ein-
muten, daß mit der treuhänderischen Verwaltung
der Golddiskontbank auch die Risikoübernahme für
die von ihr angelegten Beträge erfolgt. Praktisch
bient das Gesetz vornehmlich drei Gesichtspunkten,
die auch in der Begründung angeführt werden':
1. Durch die öffentliche Arbeitsbeschaffung ist den
Gesellschaften erst die vermehrte Gewinnmöglichkeit
geschaffen worden, also haben sie auch gewisse Be
träge der weiteren Arbeitsbeschaffung zur Ver
fügung zu stellen. 2. Es soll eine übermäßige Stei
gerung des Aktienkurses vermieden werden, der
mehr oder weniger früh ein unliebsamer Rückschlag
folgen müßte. 3. Gepflegte Kurse für festverzins
liche Werte dienen einer gesunden Sparpolitik.
ist tt Kapitals überstieg. Die Mehrausschüttung
Unverzüglich in inländischen, börsengängigen
»èk/^âìnslichen Anleihen des Reiches, der Länder
, et §eŗt >er Ģ^ķìnden anzulegen und als sog. An
gesondert in der Jahresbilanz auSzu-
Nur in Fällen der Auflösung, des Kon-
tz^. oder des Vergleiches durfte die Gesellschaft
Wt Anleihestock vor dem 31. 3. 86 verfügen,
!îļj vicht. — Nach dem neuen Gesetz dürfen die
^ ^Haften nur 6 vH. des eingezahlten Kapitals
ausschütten, falls im Vorjahr bis zu 6 vH.
wurden. Bei einer vorjährigen Gewinn-
■ ^Mttung von über 6 vH. ist fortan eine Bar-
>?.ş4ûttung bis zu 8 vH. statthaft. Der Restbetrag
i tt î>bt nicht mehr wie im alten Gesetz in Händen
iiģ^şellschasten, sondern ist an die Deutsche Gold-
?^utbank abzuführen, die ihn in Reichsanleihen
Ģemeindeumschuldungsobligationen für die
'^Ģafter anzulegen hat. Der so gebildete An-
^ ist von der Gvlödiskontbank treuhände-
» 7 şur
die Gesellschafter zu verwalten und mit
iiî 9lt f des vierten folgenden Geschäftsjahres an
tz„^winnberechtigten Gesellschafter auszuteilen.
z^Ģesetz findet erstmalig Anwendung auf den
ş Üsabschluß nach Inkrafttreten des Gesetzes
Der sm* ^rei nächsten Jahresüberschüsse. —
^ , Mehrgewinn verbleibt also — das ist wesentlich
>§»Kapital- bzw. Aktienbesitzern, doch sehen sie
; v'cht in bar, sondern in Anleihen, die von der
i»erz Ģon Golddiskontbank verwahrt und verwaltet
ttļļjj 11 . Die Deutsche Golddiskvntbank bestimmt
èîr p 01 "euen Gesetz, in welcher Anleihe der von
Die ^ş^şchaft abgeführte Betrag anzulegen ist.
Ņķehrausschûttung ist damit der Berfügungs-
ijî Kapitaleigners entrückt. Die Beträge,
Art von der obigen Bank der Ar-
Raffung zur Verfügung gestellt werden
t« - en > werden bei den bisherigen Dividenden auf
..Drill.
beziffert Man erwartet aber in
vvft mehr bei steigender Wirtschaftsbelebung
'«!>
°în daraus folgenden höheren Verdicnstmög-
^ ^en der Gesellschaften. Wichtig ist natürlich die
8*' wer das Risiko übernimmt. Es ist zu ver-
Fn dem neuen
Börsengesetz
heißt es ausdrücklich, daß die
an den einzelnen Plätzen be
stehenden Warenbörsen und
Getreidcmärkte von der Neu
ordnung nicht betroffen werden. Vom 1. Januar
1938 werden also nur die Wertpapierbörsen in an
derer Form arbeiten. Und zwar werden statt 21
Wertpapierbörsen, von denen — wie es heißt, — seit
Jahren nur wenige einen börsenmäßigen Verkehr
mit nennenswerten Umsätzen aufwiesen, nur noch
neun Börsen im Deutschen Reich bestehen. Wir
hören von der neuen Bayrischen, Hanseatischen
(Bremen, Hamburg und Lübeck-, Sächsischen, Rhei
nisch-Westfälischen und Rhein-Mainischen Börse,
während Königsberg, Magdeburg, Stettin und
Zwickau aufgehoben werden. Die neuen Bezeich
nungen für die Börsenplätze sind kennzeichnend
für ihre Aufgabe: „Die bestehenden Börsen mit zum
Teil erheblich erweitertem Wirtschaftsbereich wer
den als Heimatbörsen für ihr Gebiet ein starkes
Eigenleben entwickeln können, wenn alle Beteiligten
zusammenwirken und verständliche Empfindlich
keiten zurückgestellt werden. An einer solchen Hei
matbörse werden in Zukunft grundsätzlich alle
börsengängigen Papiere gehandelt, soweit die Ge
sellschaften ihren Sitz in dem Wirtschaftsgebiet der
Börse haben." Der Handel mit Wertpapieren wird
durch diese Bestimmung bedeutend vereinfacht
werden, indem man grundsätzlich das Wertpapier
nur in dem Heimatbezirk der betreffenden Gesell
schaft zu suchen braucht. Die Aushebung und Zu
sammenlegung der Börsen bedeutet also eine be
zirkliche Bereinigung des Effektenhandels. Der
Aufgabenbereich manches neuen Platzes wird we
sentlich erweitert und damit die vielfache Gebiets
überschneidung aufgehoben. Berlin bleibt zwar als
zentraler Markt bestehen, doch werden hier nur
diejenigen Papiere Zulassung finden, „deren Kapi
tal eine gewisse Mindestgrenze erreicht", damit die
übermäßige Anziehungskraft dieses Platzes einge
engt wird zugunsten der Prvvinzbörsen, bei denen
die Zulassung von Wertpapieren erleichtert wird.
Die gesetzlichen Vorschriften enthalten außerdem
Uebergangsbestimmungen, die infolge der Auf
hebung notwendig geworden sind. Im übrigen ist
dafür gesorgt, daß keins der amtlich zugelassenen
Wertpapiere seine Notiz verliert.
Schuldnerschutz im Bollstreckungsrecht bei
unbilliger Härte
Die im ZwangSvollstreckungsrccht enthaltenen
Vorschriften über Schuldnerschutz weisen insofern
eine Lücke auf, als immer noch Einzelfälle denkbar
sind, in denen der im Besitz eines Vollstreckungs
titels befindliche Gläubiger das ihm zustehende
formale Recht mißbrauchen kann. Die Möglichkeit
ergibt sich vor allem noch für die Vollstreckung von
Ansprüchen auf Herausgabe von Sachen und bei der
Räumungsvollstreckung namentlich in den Fällen,
in denen der Vollstrecknngstitel ein Vergleich ist.
Hier ist, wie sich kürzlich ergeben hat, z. B. der
Fall möglich, daß sich der Mieter vergleichsweise
zur Rämung seiner Wohnung verpflichtet, selbst
wenn er mit einer noch so geringen Mietzinszah
lung im Rückstand bleibt. Eine solche Verpflichtung
würde formal auch für den Fall wirken, daß der
Rückstand nicht auf sein Verschulden, 'sondern auf
Unglücksfälle wie z. B. Krankheit des Schuldners
oder eines Mitgliedes seiner Familie zurückzu
führen ist. Aehnliche Fälle sind bei Abzahlungs
geschäften denkbar. Ursache dieses Mißstandes ist
das derzeit noch geltende Vollstreckungssystem, das
die Durchführung der Zwangsvollstreckung wesent
lich durch die Anträge des Gläubigers bestimmen
läßt, ohne daß die Möglichkeit eines ausgleichenden
Eingreifens der Vollstreckungsbehörde besteht.
Das Gesetz zur Verhütung mißbräuchlicher Aus
nutzung von Vollstreckungsmöglichkeiten sucht nun
diese Lücke zu schließen indem es dem Vollstrek-
kungsgericht allgemein die Ermächtigung» gibt, auf
Antrag des Schuldners Vollstreckungsmaßnahmen,
die nach Prüfung aller Umstände des Falles eine
Härte darstellen würden, ganz oder teilweise zu
unterbinden oder aufzuschieben. Durch die weite
Fassung der Gesetzesbestimmung ist dem Gericht
die Möglichkeit gegeben, allen besonderen Umstän
den des Einzelfalles zu entsprechen. Da die Berück
sichtigung des Schutzbedürsnisses des Gläubigers
ausdrücklich angeordnet und die Untersagung oder
Aufschiebung der Vollstreckung nur bei einer gröb
lich widersprechenden Härte zugelassen ist. ist für
eine mißbräuchliche Ausnutzung der Bestimmung
durch böswillige Schuldner kein Raum. Ob das
Gericht die Vollstreckung ganz ober teilweise unter-
. Hamburger Börse
Notieruna in x* kür 100 â Nennwert
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114.00 114.00 Holstenè 96.75 95.00
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S&. nm 77 - 50 Schuàr.St. 94.50 93.50
So ««still Siemens 141.50 143.12
SW. 27.37 27.75 118.00 117.50
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««n-L. 18.00 18.00 Neubesitz 22.25 21.50
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JO ir« Sb. 54,86 55.09
Frank 16.39 16.39
V 34.02 33.99
- 21.30 21 30
^ernähr!) Geldkurs
Aektrolytkupser per 100 Kg. 4.12. 3.12.
V E Hbg. od. Brenn Rotterd. 39.50 39.50
Handel und Wandel
Hamburger Schweine- und Kälbermarkt
vom 4. Dezember
Das Angebot vom 6692 Schweinen war genügend.
Das weiche, warme Wetter ließ den Fleischabsatz
noch weiter zurückgehen, so daß die Preise trotz des
um 900 Stück geringeren Auftriebes kaum zu halten
waren. Der Export, der sonst immer größere
Posten ans dem Markt entnahm, war durch das
schlechte Geschäft im Süden sehr vorsichtig und
kaufte weniger Tiere als am Vormarkt. So kam
es wohl, daß schwere Sauen und Eberbörge nur
zn gedrückten Preisen abzusetzen waren. Die
Qualität der angetriebenen Schweine war besser
als bisher. Schwere Schweine waren mehr vor
handen, doch wegen der rückläufigen Speckpreise
etwas vernachlässigt. Mittelschwere konnten sich
halten. Markt geräumt. — Am Kälbcrmarkt waren
mit 1239 Kälbern ebenso viele Tiere zugeführt wie
in der Vorwoche. Auch hier machte sich die milde
Witterung durch schlechten Fleischabsatz bei rück
läufigen Lebendvichpreisen bemerkbar. Trotzdem
gute Kälber nicht so zahlreich zugeführt waren,
mußten doch diese im Preise um rund 2 Pfennig
nachgeben. Gleichfalls war bei den anderen Klassen
nur mit 1—2 Pfg. Verlust gegenüber den Preisen
der Vorwoche zn verkaufen. Lediglich Freßkälber
waren etwas besser im Preise. Der Markt wurde
auch hier geräumt. (Marktvereinigung.)
Einen Preisrückschlag auf den deutschen
Ferkel und Läufermärkten
brachte nach einigen Wochen des Preisausstieges
die Woche vom 26. 11. bis 1. 12.1934, in erster Linie
bedingt durch die zurückgegangene Nachfrage. Die
ungenügende Kauflust dürfte vielleicht mit dem Mo
natsende im Zusammenhang stehen. Im Großhan
del mußten ebenfalls durchweg Preisabschläge von
2—3 je Pfund Lebendgewicht hingenommen
werden.
leicht mittel schwer
Preise:
Ferkel
Läufer
37 (40)
38 (40)
37 (40
38 (40)
37 (40)
38 (41)
Hamburger Getreidemarkt vom 4. 12.
Während Weizen kaum erhältlich ist, sind die
Noggenzufuhren reichlicher geworden. Der Absatz
ist jedoch schlepend. Hafer ist auch mehr zugeführt,
aber nur im Austausch gegen Kraftfutter zu er
werben. Futtergerste fehlt.
Hamburger Eierpreise vom 1. 12.
Unverändert. Tendenz: ruhig.
ev Neichsdurchschnittrpreise
^àMen, Kühe, Kälber und Schweine
5ì'"-lb)
5.-10.11
12.-17.11
19.-24. 11.
26.11.-1 12
32,5
28.4
44,2
50.5
32,4
28,2
43,0
50,0
33.2
28.3
40,8
49,7
(Ohne Gewähr!) Deutsche Schlachtviehmärkte 4. Dezember 1934
Kammernotierung Berlin am Markttage. Preise für 1 Pfund Lebendgewicht in
Markt Braunsehir Kassel Karlsruhe Jîaļŗdebnrg
Stettin Stöttprl Hains 4.12. Berlin 27.11,
*0i
^bb
«ew. lObne Gewähr!
Zt, *
i!^6ick>weine über 800 Pfund
Schweine do,
Altona
4.12. 30.11
"orïb’ '^i«b 240—800 Pfund
Ol. LZwetne 200-240 Pfund
tl %e ~ tne 160-200 Psund
[ŗjļļlltļļj Ichwetne 120-160 JJfunß
50—51 51
49-50 49—51
47—50 47 -50
44-47 44-47
40 - 43 —
•■&e»1?X Ue Unt - 120 Ņşund
Ku ° Uen
• 6692 Handel: mittel, später abflauend
47-49 48-50
40-46 42-47
1. Ochsen.
2. „ .
3 . -
4 . -
1. Bullen...
2. „ ...
1. Kühe....
2. v ....
1. Kälber...
2. „ ...
1. Schafe ...
2. „ ...
1. Schweine
2« ,
3. „
1. Sauen ...
33—34
28—32
30-32
25-29
47—50
38—45
22—26
30—22
26-29
33-36
29- 32
30- 31
25- 29
33-37
26- 32
36-38
32— 35
24-32
18—23
36-38
33- 36
22—26
18-22
46-48
44—46
32- 34
28-31
23— 26
33- 36
28—32
30—34
24- 29
42-50
32-40
30-33
37
37
31-36
28—30
34-35
28—33
31-33
25-30
48—51
41-47
32—35
32—35
29—31
35—38
30-33
30-31
25-28
54—58
42-52
32—33
33-36
28— 33
29- 33
24—28
42-45
35-40
50—61
50—51
47-50
46—50
52-53
52—53
49-51
51
47-52
40-47
52-53
52-53
50-53
44-49
53
51- 53
52- 53
43-50
32-36
27-31
30- 32
31— 33
26—30
45
34-44
53
53
52-53
41
41
36-40
31-35
36-37
33-35
33-34
24-32
18-54
38-45
30-31
26-28
52
50-51
49-52
43
37-40
32-36
25- 30
37-38
34-36
34
26- 32
50-58
40-48
34
32-33
52
52
50-52
45-50
Sauen vernachlässigt.
«tt, ^nndsnnkvortrag von Dr. Schacht.
hBOcIj , 19 - 15 Uh*, spricht der Reichsbank-
$s t "ņd kommissarische Reichswirtschaftsmini-
.schacht in der Stunde der Nation über die
^lètze zum Bank- und Kreditwesen.
Ochs.Bu.Kü
Kälber
Schale......
Schwein.Sau
Ochs.Bu.Kü.
Kälber
Schafe
Schwein.Sau.
langsam
ruhig
ruhig
ruhig
langsam
834
mittel
ruhig
2434
3048
3075
16292
ruhig
1686
2905
2550
13212
glatt
zl. glan
glatt
bindet oder nur zeitweilig aussetzt, ist seinem
pflichtgemäßen Ermessen überlassen.
Da die Vollstreckung gerade durch einen plötz
lich beim Schuldner eintretenden Notstand (Krank
heit des Schuldners oder dergleichen) erst zu einer-
groben Unbilligkeit werden kann, muß Vorsorge
getroffen werden, daß auch noch bet Beginn der
Vollstreckung oder während ihrer Durchführung
durch den Gerichtsvollzieher der Schuldner sich auf
die Schutzvorschrift berufen kann. Deshalb gibt
Absatz 2 des Gesetzes dem Gerichtsvollzieher das
Recht, die Vollstreckung bis zur Entscheidung des
Vollstreckungsgerichtes aufzuschieben.
Aufhebung und Zusammenlegung von
Wertpapierbörsen
Der Reichswirtschastsminister hat eine Neuord
nung des deutschen Börsenwesens vorgenommen,
die am 1. Januar 1985 in Kraft treten wird. Die
gesetzlichen Vorschriften erleichtern die Zulassung
von Wertpapieren an den Provinzbörsen und ent
halten Uebergangsbestimmungen, die infolge der
Aufhebung der Börsen notwendig geworden sind.
Es ist Vorsorge getroffen, daß keines der amtlich
zugelassenen Wertpapiere seine Notiz verliert.
Aufgehoben werden die Wertpapierbörsen zu
Königsberg, Magdeburg, Stettin und Zwickau.
Zusammengelegt werden die Wertpapierbörsen in
a) Augsburg und München zu der bayerischen
Börse mit dem Sitz in München,
b) Bremen, Hamburg und Lübeck zu der Hanseati
schen Börse mit dem Sitz in Hamburg,
e) Chemnitz, Dresden und Leipzig zu der Sächsi
schen Börse mit dem Sitz in Leipzig,
d) Düsseldorf, Essen und Köln zu der rheinisch-
westfälischen Börse mit dem Sitz in Düsseldorf,
e) Frankfurt/Main und Mannheim zu der rhein-
mainischen Börse mit dem Sitz in Frankfurt a.
Main.
Die an den einzelnen Plätzen bestehenden Waren
börsen und Getreidegroßmärkte werden von der
Neuordnung nicht betroffen. Unverändert bestehen
bleiben die Wertpapierbörsen in Berlin, Breslau,
Hannover und Stuttgart.
Die Nohkakaoverarbeitungömenge im Januar
beträgt 90 vH. der errechneten monatlichen Grund
menge. Der Treuhänder für die Rohkakao ver
arbeitenden Betriebe weist darauf hin, daß, obwohl
an sich die Rohstofslage zu wesentlichen Einschrän
kungen zwinge, er sich in Anbetracht des bevor
stehenden Ostergeschäftes zu dieser verhältnismäßig
hohen Freigabe entschlossen habe. Es wird jedoch
schon heute darauf aufmerksam gemacht, daß vor
aussichtlich für die späteren Monate mit einer
Herabsetzung der Verarbeitungsmenge zu rechnen
sein wird.
Hamburger Oetreiäegrokmarki
(Ohne Gewähr)
Tendenz: stetig
. . . . 199.50
. 202.50
162.50
. . 162.50
. . 167.50
(Frühmarkt) vom 5. Dezember
Getreide (Ķ je 1000 Kg.)
Weizen W IX *)
Weizen W XII *)
Roggen R IX *) ,,,1,11.1.. 1ö9.50
Roggen R XII *) .
Futtergertte G IX **).,, , .
Futtergerste G XII **)
Donaugerste, verzollt 50 Kg. ...... — •—
Sommergerste i. Brauzw. 68/69 kgJret Hambg. 186-193
Sommergerste, für Brauzwecke ab Mecklen
burg. Handelspreis . 207-212
Hafer H XII >59.50
Hafer H XVI **) >64.50
Hand.-Pr. für Weizen und Roggen plus 4
für Hafer und Futtergerste plus 3 &.M.
Futtermittel (MM je 50 Kg.) Tendenz: stetig
Weizenkleie. Grundpreis».80
Roggenkleie. Grundpreis 6.05
Palmkuchen *) 6.65
Kokoskuchen *) ....
Rapskuchen, tnl. Saat *) .
Erdnußkuchen *)....
Erdnußkuchenmehl bell 50 vH.
Leinkuchen *>...,
Leinkuchenmehl 87 vH.. ,
Soyaschrot *> . . . . ,
Retsfuttermehl
24 vH. max. 6 vH. Rohfaser *) .
Baumwollsaatkuchenmehl 48 vH. dtsch. Mahl. —
Preise p. 50 Kg. prompt brutto/netto einschl. Sack
ab Mühle Groß-Hamburg, einschl. Monopokabgabe.
*) Richtpreise. Soweit Ware angeboten, wurde
hierzu gehandelt.
Mehle (MM fe 100 Kg.)
Weizenmehl, Vasistype 790 W. 12. aus rei
nen Jnlandsweizen 27.55
Weizenmehl mit einer Beimischung von
20 vH. Auslandsweizen 30.55
Weizenmehl mit einer Beimischung von
10 vH. Auslandsweizen 29.05
Roggenmehl, Type 997 R. 12 . . . , , 22.15
Roagenmehl. Type I860 R. 12 18.65
Am Berliner Getreidegrohmarkt vom 4. 12.
boten die höheren Dezemberpreise und das lang
sam einsetzende Feiertagsgeschäft einige Anregun
gen, so daß in Berlin wie in der Provinz eine
Steigerung des Angebotes für Weizen und Rog
gen eintrat. Hafer litt immer noch unter mangeln
dem Angebot. Nur in Jnbustriegerste lag ein über
reiches Angebot vor. Der Roggen- und Weizen
mehlmarkt war unverändert ruhig. Kartoffelslocken
standen reichlich zur Lieferung bereit.
Preisbindungen für Seegras anfgehoven
Der Reichskommissar für Preisüberwachung hak
die Preisfestsetzung, Preisbindungen und Preis
spannen der Preiskonvention des Verbandes Süd
deutscher Seegras-, Alpengras-Spinner und
-Großhändler e. V. mit Wirkung vom 4. Dezember
1934 aufgehoben.