Full text: Newspaper volume (1934, Bd. 4)

■I, 
mittel 
mittel 
mittel 
s. längs, 
langsam 
mittel 
langsam 
Schleswig-Holsteinischer WirLschaftsdienst 
eigenen Worten 
Das 
bedeutet eine wesentliche Er- 
Neue Weiterung des Kapitalanlage- 
»leiheftockgesetz gesetzes vom 29. 3. 84 (Gesetz 
. über die Bildung eines An- 
U ^>iockZ tzbi Kapitalgesellschaften). Zur Auf- 
Bildung eines Anleihestocks bedeutet 
vorgeschriebene Kapitalanlage. Die Ge- 
s 5ettr en Katzen einen bestimmten Teil ihres 
■ t!, w8 in Anleihen anzulegen oder, wie man 
K^Hnisch sagt, auszustocken. — Nach dem alten 
hatten die Kapitalgesellschaften in ihrem bis 
s... ot. 12. Z4 endigenöen Geschäftsjahr diesen An- 
leih. 
zu bilden, wenn die Gewinnausschüttung 
«ki vorigen Geschäftsjahres und 6 vH. des ein- 
muten, daß mit der treuhänderischen Verwaltung 
der Golddiskontbank auch die Risikoübernahme für 
die von ihr angelegten Beträge erfolgt. Praktisch 
bient das Gesetz vornehmlich drei Gesichtspunkten, 
die auch in der Begründung angeführt werden': 
1. Durch die öffentliche Arbeitsbeschaffung ist den 
Gesellschaften erst die vermehrte Gewinnmöglichkeit 
geschaffen worden, also haben sie auch gewisse Be 
träge der weiteren Arbeitsbeschaffung zur Ver 
fügung zu stellen. 2. Es soll eine übermäßige Stei 
gerung des Aktienkurses vermieden werden, der 
mehr oder weniger früh ein unliebsamer Rückschlag 
folgen müßte. 3. Gepflegte Kurse für festverzins 
liche Werte dienen einer gesunden Sparpolitik. 
ist tt Kapitals überstieg. Die Mehrausschüttung 
Unverzüglich in inländischen, börsengängigen 
»èk/^âìnslichen Anleihen des Reiches, der Länder 
, et §eŗt >er Ģ^ķìnden anzulegen und als sog. An 
gesondert in der Jahresbilanz auSzu- 
Nur in Fällen der Auflösung, des Kon- 
tz^. oder des Vergleiches durfte die Gesellschaft 
Wt Anleihestock vor dem 31. 3. 86 verfügen, 
!îļj vicht. — Nach dem neuen Gesetz dürfen die 
^ ^Haften nur 6 vH. des eingezahlten Kapitals 
ausschütten, falls im Vorjahr bis zu 6 vH. 
wurden. Bei einer vorjährigen Gewinn- 
■ ^Mttung von über 6 vH. ist fortan eine Bar- 
>?.ş4ûttung bis zu 8 vH. statthaft. Der Restbetrag 
i tt î>bt nicht mehr wie im alten Gesetz in Händen 
iiģ^şellschasten, sondern ist an die Deutsche Gold- 
?^utbank abzuführen, die ihn in Reichsanleihen 
Ģemeindeumschuldungsobligationen für die 
'^Ģafter anzulegen hat. Der so gebildete An- 
^ ist von der Gvlödiskontbank treuhände- 
» 7 şur 
die Gesellschafter zu verwalten und mit 
iiî 9lt f des vierten folgenden Geschäftsjahres an 
tz„^winnberechtigten Gesellschafter auszuteilen. 
z^Ģesetz findet erstmalig Anwendung auf den 
ş Üsabschluß nach Inkrafttreten des Gesetzes 
Der sm* ^rei nächsten Jahresüberschüsse. — 
^ , Mehrgewinn verbleibt also — das ist wesentlich 
>§»Kapital- bzw. Aktienbesitzern, doch sehen sie 
; v'cht in bar, sondern in Anleihen, die von der 
i»erz Ģon Golddiskontbank verwahrt und verwaltet 
ttļļjj 11 . Die Deutsche Golddiskvntbank bestimmt 
èîr p 01 "euen Gesetz, in welcher Anleihe der von 
Die ^ş^şchaft abgeführte Betrag anzulegen ist. 
Ņķehrausschûttung ist damit der Berfügungs- 
ijî Kapitaleigners entrückt. Die Beträge, 
Art von der obigen Bank der Ar- 
Raffung zur Verfügung gestellt werden 
t« - en > werden bei den bisherigen Dividenden auf 
..Drill. 
beziffert Man erwartet aber in 
vvft mehr bei steigender Wirtschaftsbelebung 
'«!> 
°în daraus folgenden höheren Verdicnstmög- 
^ ^en der Gesellschaften. Wichtig ist natürlich die 
8*' wer das Risiko übernimmt. Es ist zu ver- 
Fn dem neuen 
Börsengesetz 
heißt es ausdrücklich, daß die 
an den einzelnen Plätzen be 
stehenden Warenbörsen und 
Getreidcmärkte von der Neu 
ordnung nicht betroffen werden. Vom 1. Januar 
1938 werden also nur die Wertpapierbörsen in an 
derer Form arbeiten. Und zwar werden statt 21 
Wertpapierbörsen, von denen — wie es heißt, — seit 
Jahren nur wenige einen börsenmäßigen Verkehr 
mit nennenswerten Umsätzen aufwiesen, nur noch 
neun Börsen im Deutschen Reich bestehen. Wir 
hören von der neuen Bayrischen, Hanseatischen 
(Bremen, Hamburg und Lübeck-, Sächsischen, Rhei 
nisch-Westfälischen und Rhein-Mainischen Börse, 
während Königsberg, Magdeburg, Stettin und 
Zwickau aufgehoben werden. Die neuen Bezeich 
nungen für die Börsenplätze sind kennzeichnend 
für ihre Aufgabe: „Die bestehenden Börsen mit zum 
Teil erheblich erweitertem Wirtschaftsbereich wer 
den als Heimatbörsen für ihr Gebiet ein starkes 
Eigenleben entwickeln können, wenn alle Beteiligten 
zusammenwirken und verständliche Empfindlich 
keiten zurückgestellt werden. An einer solchen Hei 
matbörse werden in Zukunft grundsätzlich alle 
börsengängigen Papiere gehandelt, soweit die Ge 
sellschaften ihren Sitz in dem Wirtschaftsgebiet der 
Börse haben." Der Handel mit Wertpapieren wird 
durch diese Bestimmung bedeutend vereinfacht 
werden, indem man grundsätzlich das Wertpapier 
nur in dem Heimatbezirk der betreffenden Gesell 
schaft zu suchen braucht. Die Aushebung und Zu 
sammenlegung der Börsen bedeutet also eine be 
zirkliche Bereinigung des Effektenhandels. Der 
Aufgabenbereich manches neuen Platzes wird we 
sentlich erweitert und damit die vielfache Gebiets 
überschneidung aufgehoben. Berlin bleibt zwar als 
zentraler Markt bestehen, doch werden hier nur 
diejenigen Papiere Zulassung finden, „deren Kapi 
tal eine gewisse Mindestgrenze erreicht", damit die 
übermäßige Anziehungskraft dieses Platzes einge 
engt wird zugunsten der Prvvinzbörsen, bei denen 
die Zulassung von Wertpapieren erleichtert wird. 
Die gesetzlichen Vorschriften enthalten außerdem 
Uebergangsbestimmungen, die infolge der Auf 
hebung notwendig geworden sind. Im übrigen ist 
dafür gesorgt, daß keins der amtlich zugelassenen 
Wertpapiere seine Notiz verliert. 
Schuldnerschutz im Bollstreckungsrecht bei 
unbilliger Härte 
Die im ZwangSvollstreckungsrccht enthaltenen 
Vorschriften über Schuldnerschutz weisen insofern 
eine Lücke auf, als immer noch Einzelfälle denkbar 
sind, in denen der im Besitz eines Vollstreckungs 
titels befindliche Gläubiger das ihm zustehende 
formale Recht mißbrauchen kann. Die Möglichkeit 
ergibt sich vor allem noch für die Vollstreckung von 
Ansprüchen auf Herausgabe von Sachen und bei der 
Räumungsvollstreckung namentlich in den Fällen, 
in denen der Vollstrecknngstitel ein Vergleich ist. 
Hier ist, wie sich kürzlich ergeben hat, z. B. der 
Fall möglich, daß sich der Mieter vergleichsweise 
zur Rämung seiner Wohnung verpflichtet, selbst 
wenn er mit einer noch so geringen Mietzinszah 
lung im Rückstand bleibt. Eine solche Verpflichtung 
würde formal auch für den Fall wirken, daß der 
Rückstand nicht auf sein Verschulden, 'sondern auf 
Unglücksfälle wie z. B. Krankheit des Schuldners 
oder eines Mitgliedes seiner Familie zurückzu 
führen ist. Aehnliche Fälle sind bei Abzahlungs 
geschäften denkbar. Ursache dieses Mißstandes ist 
das derzeit noch geltende Vollstreckungssystem, das 
die Durchführung der Zwangsvollstreckung wesent 
lich durch die Anträge des Gläubigers bestimmen 
läßt, ohne daß die Möglichkeit eines ausgleichenden 
Eingreifens der Vollstreckungsbehörde besteht. 
Das Gesetz zur Verhütung mißbräuchlicher Aus 
nutzung von Vollstreckungsmöglichkeiten sucht nun 
diese Lücke zu schließen indem es dem Vollstrek- 
kungsgericht allgemein die Ermächtigung» gibt, auf 
Antrag des Schuldners Vollstreckungsmaßnahmen, 
die nach Prüfung aller Umstände des Falles eine 
Härte darstellen würden, ganz oder teilweise zu 
unterbinden oder aufzuschieben. Durch die weite 
Fassung der Gesetzesbestimmung ist dem Gericht 
die Möglichkeit gegeben, allen besonderen Umstän 
den des Einzelfalles zu entsprechen. Da die Berück 
sichtigung des Schutzbedürsnisses des Gläubigers 
ausdrücklich angeordnet und die Untersagung oder 
Aufschiebung der Vollstreckung nur bei einer gröb 
lich widersprechenden Härte zugelassen ist. ist für 
eine mißbräuchliche Ausnutzung der Bestimmung 
durch böswillige Schuldner kein Raum. Ob das 
Gericht die Vollstreckung ganz ober teilweise unter- 
. Hamburger Börse 
Notieruna in x* kür 100 â Nennwert 
Qty» — 
\ ** 4.12. 3.12. 3nsiufit..*tt, 4.12. 3.12. 
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114.00 114.00 Holstenè 96.75 95.00 
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. v'hkz.»., ©elsentirchenei 60.26 59.00 
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S&. nm 77 - 50 Schuàr.St. 94.50 93.50 
So ««still Siemens 141.50 143.12 
SW. 27.37 27.75 118.00 117.50 
fcS !! 23.50 —Deutlch« Erdöl 103.50 105.00 
30-50 30.25 ID.-jşài, 136.Ol 134.75 
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JO ir« Sb. 54,86 55.09 
Frank 16.39 16.39 
V 34.02 33.99 
- 21.30 21 30 
^ernähr!) Geldkurs 
Aektrolytkupser per 100 Kg. 4.12. 3.12. 
V E Hbg. od. Brenn Rotterd. 39.50 39.50 
Handel und Wandel 
Hamburger Schweine- und Kälbermarkt 
vom 4. Dezember 
Das Angebot vom 6692 Schweinen war genügend. 
Das weiche, warme Wetter ließ den Fleischabsatz 
noch weiter zurückgehen, so daß die Preise trotz des 
um 900 Stück geringeren Auftriebes kaum zu halten 
waren. Der Export, der sonst immer größere 
Posten ans dem Markt entnahm, war durch das 
schlechte Geschäft im Süden sehr vorsichtig und 
kaufte weniger Tiere als am Vormarkt. So kam 
es wohl, daß schwere Sauen und Eberbörge nur 
zn gedrückten Preisen abzusetzen waren. Die 
Qualität der angetriebenen Schweine war besser 
als bisher. Schwere Schweine waren mehr vor 
handen, doch wegen der rückläufigen Speckpreise 
etwas vernachlässigt. Mittelschwere konnten sich 
halten. Markt geräumt. — Am Kälbcrmarkt waren 
mit 1239 Kälbern ebenso viele Tiere zugeführt wie 
in der Vorwoche. Auch hier machte sich die milde 
Witterung durch schlechten Fleischabsatz bei rück 
läufigen Lebendvichpreisen bemerkbar. Trotzdem 
gute Kälber nicht so zahlreich zugeführt waren, 
mußten doch diese im Preise um rund 2 Pfennig 
nachgeben. Gleichfalls war bei den anderen Klassen 
nur mit 1—2 Pfg. Verlust gegenüber den Preisen 
der Vorwoche zn verkaufen. Lediglich Freßkälber 
waren etwas besser im Preise. Der Markt wurde 
auch hier geräumt. (Marktvereinigung.) 
Einen Preisrückschlag auf den deutschen 
Ferkel und Läufermärkten 
brachte nach einigen Wochen des Preisausstieges 
die Woche vom 26. 11. bis 1. 12.1934, in erster Linie 
bedingt durch die zurückgegangene Nachfrage. Die 
ungenügende Kauflust dürfte vielleicht mit dem Mo 
natsende im Zusammenhang stehen. Im Großhan 
del mußten ebenfalls durchweg Preisabschläge von 
2—3 je Pfund Lebendgewicht hingenommen 
werden. 
leicht mittel schwer 
Preise: 
Ferkel 
Läufer 
37 (40) 
38 (40) 
37 (40 
38 (40) 
37 (40) 
38 (41) 
Hamburger Getreidemarkt vom 4. 12. 
Während Weizen kaum erhältlich ist, sind die 
Noggenzufuhren reichlicher geworden. Der Absatz 
ist jedoch schlepend. Hafer ist auch mehr zugeführt, 
aber nur im Austausch gegen Kraftfutter zu er 
werben. Futtergerste fehlt. 
Hamburger Eierpreise vom 1. 12. 
Unverändert. Tendenz: ruhig. 
ev Neichsdurchschnittrpreise 
^àMen, Kühe, Kälber und Schweine 
5ì'"-lb) 
5.-10.11 
12.-17.11 
19.-24. 11. 
26.11.-1 12 
32,5 
28.4 
44,2 
50.5 
32,4 
28,2 
43,0 
50,0 
33.2 
28.3 
40,8 
49,7 
(Ohne Gewähr!) Deutsche Schlachtviehmärkte 4. Dezember 1934 
Kammernotierung Berlin am Markttage. Preise für 1 Pfund Lebendgewicht in 
Markt Braunsehir Kassel Karlsruhe Jîaļŗdebnrg 
Stettin Stöttprl Hains 4.12. Berlin 27.11, 
*0i 
^bb 
«ew. lObne Gewähr! 
Zt, * 
i!^6ick>weine über 800 Pfund 
Schweine do, 
Altona 
4.12. 30.11 
"orïb’ '^i«b 240—800 Pfund 
Ol. LZwetne 200-240 Pfund 
tl %e ~ tne 160-200 Psund 
[ŗjļļlltļļj Ichwetne 120-160 JJfunß 
50—51 51 
49-50 49—51 
47—50 47 -50 
44-47 44-47 
40 - 43 — 
•■&e»1?X Ue Unt - 120 Ņşund 
Ku ° Uen 
• 6692 Handel: mittel, später abflauend 
47-49 48-50 
40-46 42-47 
1. Ochsen. 
2. „ . 
3 . - 
4 . - 
1. Bullen... 
2. „ ... 
1. Kühe.... 
2. v .... 
1. Kälber... 
2. „ ... 
1. Schafe ... 
2. „ ... 
1. Schweine 
2« , 
3. „ 
1. Sauen ... 
33—34 
28—32 
30-32 
25-29 
47—50 
38—45 
22—26 
30—22 
26-29 
33-36 
29- 32 
30- 31 
25- 29 
33-37 
26- 32 
36-38 
32— 35 
24-32 
18—23 
36-38 
33- 36 
22—26 
18-22 
46-48 
44—46 
32- 34 
28-31 
23— 26 
33- 36 
28—32 
30—34 
24- 29 
42-50 
32-40 
30-33 
37 
37 
31-36 
28—30 
34-35 
28—33 
31-33 
25-30 
48—51 
41-47 
32—35 
32—35 
29—31 
35—38 
30-33 
30-31 
25-28 
54—58 
42-52 
32—33 
33-36 
28— 33 
29- 33 
24—28 
42-45 
35-40 
50—61 
50—51 
47-50 
46—50 
52-53 
52—53 
49-51 
51 
47-52 
40-47 
52-53 
52-53 
50-53 
44-49 
53 
51- 53 
52- 53 
43-50 
32-36 
27-31 
30- 32 
31— 33 
26—30 
45 
34-44 
53 
53 
52-53 
41 
41 
36-40 
31-35 
36-37 
33-35 
33-34 
24-32 
18-54 
38-45 
30-31 
26-28 
52 
50-51 
49-52 
43 
37-40 
32-36 
25- 30 
37-38 
34-36 
34 
26- 32 
50-58 
40-48 
34 
32-33 
52 
52 
50-52 
45-50 
Sauen vernachlässigt. 
«tt, ^nndsnnkvortrag von Dr. Schacht. 
hBOcIj , 19 - 15 Uh*, spricht der Reichsbank- 
$s t "ņd kommissarische Reichswirtschaftsmini- 
.schacht in der Stunde der Nation über die 
^lètze zum Bank- und Kreditwesen. 
Ochs.Bu.Kü 
Kälber 
Schale...... 
Schwein.Sau 
Ochs.Bu.Kü. 
Kälber 
Schafe 
Schwein.Sau. 
langsam 
ruhig 
ruhig 
ruhig 
langsam 
834 
mittel 
ruhig 
2434 
3048 
3075 
16292 
ruhig 
1686 
2905 
2550 
13212 
glatt 
zl. glan 
glatt 
bindet oder nur zeitweilig aussetzt, ist seinem 
pflichtgemäßen Ermessen überlassen. 
Da die Vollstreckung gerade durch einen plötz 
lich beim Schuldner eintretenden Notstand (Krank 
heit des Schuldners oder dergleichen) erst zu einer- 
groben Unbilligkeit werden kann, muß Vorsorge 
getroffen werden, daß auch noch bet Beginn der 
Vollstreckung oder während ihrer Durchführung 
durch den Gerichtsvollzieher der Schuldner sich auf 
die Schutzvorschrift berufen kann. Deshalb gibt 
Absatz 2 des Gesetzes dem Gerichtsvollzieher das 
Recht, die Vollstreckung bis zur Entscheidung des 
Vollstreckungsgerichtes aufzuschieben. 
Aufhebung und Zusammenlegung von 
Wertpapierbörsen 
Der Reichswirtschastsminister hat eine Neuord 
nung des deutschen Börsenwesens vorgenommen, 
die am 1. Januar 1985 in Kraft treten wird. Die 
gesetzlichen Vorschriften erleichtern die Zulassung 
von Wertpapieren an den Provinzbörsen und ent 
halten Uebergangsbestimmungen, die infolge der 
Aufhebung der Börsen notwendig geworden sind. 
Es ist Vorsorge getroffen, daß keines der amtlich 
zugelassenen Wertpapiere seine Notiz verliert. 
Aufgehoben werden die Wertpapierbörsen zu 
Königsberg, Magdeburg, Stettin und Zwickau. 
Zusammengelegt werden die Wertpapierbörsen in 
a) Augsburg und München zu der bayerischen 
Börse mit dem Sitz in München, 
b) Bremen, Hamburg und Lübeck zu der Hanseati 
schen Börse mit dem Sitz in Hamburg, 
e) Chemnitz, Dresden und Leipzig zu der Sächsi 
schen Börse mit dem Sitz in Leipzig, 
d) Düsseldorf, Essen und Köln zu der rheinisch- 
westfälischen Börse mit dem Sitz in Düsseldorf, 
e) Frankfurt/Main und Mannheim zu der rhein- 
mainischen Börse mit dem Sitz in Frankfurt a. 
Main. 
Die an den einzelnen Plätzen bestehenden Waren 
börsen und Getreidegroßmärkte werden von der 
Neuordnung nicht betroffen. Unverändert bestehen 
bleiben die Wertpapierbörsen in Berlin, Breslau, 
Hannover und Stuttgart. 
Die Nohkakaoverarbeitungömenge im Januar 
beträgt 90 vH. der errechneten monatlichen Grund 
menge. Der Treuhänder für die Rohkakao ver 
arbeitenden Betriebe weist darauf hin, daß, obwohl 
an sich die Rohstofslage zu wesentlichen Einschrän 
kungen zwinge, er sich in Anbetracht des bevor 
stehenden Ostergeschäftes zu dieser verhältnismäßig 
hohen Freigabe entschlossen habe. Es wird jedoch 
schon heute darauf aufmerksam gemacht, daß vor 
aussichtlich für die späteren Monate mit einer 
Herabsetzung der Verarbeitungsmenge zu rechnen 
sein wird. 
Hamburger Oetreiäegrokmarki 
(Ohne Gewähr) 
Tendenz: stetig 
. . . . 199.50 
. 202.50 
162.50 
. . 162.50 
. . 167.50 
(Frühmarkt) vom 5. Dezember 
Getreide (Ķ je 1000 Kg.) 
Weizen W IX *) 
Weizen W XII *) 
Roggen R IX *) ,,,1,11.1.. 1ö9.50 
Roggen R XII *) . 
Futtergertte G IX **).,, , . 
Futtergerste G XII **) 
Donaugerste, verzollt 50 Kg. ...... — •— 
Sommergerste i. Brauzw. 68/69 kgJret Hambg. 186-193 
Sommergerste, für Brauzwecke ab Mecklen 
burg. Handelspreis . 207-212 
Hafer H XII >59.50 
Hafer H XVI **) >64.50 
Hand.-Pr. für Weizen und Roggen plus 4 
für Hafer und Futtergerste plus 3 &.M. 
Futtermittel (MM je 50 Kg.) Tendenz: stetig 
Weizenkleie. Grundpreis».80 
Roggenkleie. Grundpreis 6.05 
Palmkuchen *) 6.65 
Kokoskuchen *) .... 
Rapskuchen, tnl. Saat *) . 
Erdnußkuchen *).... 
Erdnußkuchenmehl bell 50 vH. 
Leinkuchen *>..., 
Leinkuchenmehl 87 vH.. , 
Soyaschrot *> . . . . , 
Retsfuttermehl 
24 vH. max. 6 vH. Rohfaser *) . 
Baumwollsaatkuchenmehl 48 vH. dtsch. Mahl. — 
Preise p. 50 Kg. prompt brutto/netto einschl. Sack 
ab Mühle Groß-Hamburg, einschl. Monopokabgabe. 
*) Richtpreise. Soweit Ware angeboten, wurde 
hierzu gehandelt. 
Mehle (MM fe 100 Kg.) 
Weizenmehl, Vasistype 790 W. 12. aus rei 
nen Jnlandsweizen 27.55 
Weizenmehl mit einer Beimischung von 
20 vH. Auslandsweizen 30.55 
Weizenmehl mit einer Beimischung von 
10 vH. Auslandsweizen 29.05 
Roggenmehl, Type 997 R. 12 . . . , , 22.15 
Roagenmehl. Type I860 R. 12 18.65 
Am Berliner Getreidegrohmarkt vom 4. 12. 
boten die höheren Dezemberpreise und das lang 
sam einsetzende Feiertagsgeschäft einige Anregun 
gen, so daß in Berlin wie in der Provinz eine 
Steigerung des Angebotes für Weizen und Rog 
gen eintrat. Hafer litt immer noch unter mangeln 
dem Angebot. Nur in Jnbustriegerste lag ein über 
reiches Angebot vor. Der Roggen- und Weizen 
mehlmarkt war unverändert ruhig. Kartoffelslocken 
standen reichlich zur Lieferung bereit. 
Preisbindungen für Seegras anfgehoven 
Der Reichskommissar für Preisüberwachung hak 
die Preisfestsetzung, Preisbindungen und Preis 
spannen der Preiskonvention des Verbandes Süd 
deutscher Seegras-, Alpengras-Spinner und 
-Großhändler e. V. mit Wirkung vom 4. Dezember 
1934 aufgehoben.
	        
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