Full text: Newspaper volume (1934, Bd. 4)

flstï 
êst 1 
'efl» 
, c tîie" 
00 ï 
sein» 
it. # 
top 
Ml»' 
it E 
inf 
in 
lefl^ 
er 
Pl.şş 
aern.Ģ 
y*! 
t*$ 
,ercşş 
Ä'" 
sein» 
ntf» 
ivnr^ 
. ili» 
ntßü^ 
; ül>fk- 
pit? 1 »» 
«s 
;°S 
«•) 
it dî'» 
Lf-k» 
S 
S 
rir.t» 
, èie 
Fli' 
e ^ 
51 
t. 
ķ 
4 
f* 
H 
ķ 
tP 
V 
0lf 
fe i'" 
V 
A 
0 
5» 
stbf^ 
RGA. Dr. Dose- 
Marienwerder 
schreibt in der 
„Juristischen Wo 
chenschrift" vom 
3» ' 
ei 9fnen Worten 
^tschu?îrtschaftliches 
Mldungsverfghren 
^ „J Wl« 
JNt dkZ A, Beitrag über „Die Zinszahlungs- 
k ļichastii^, btriebsinhabers während des lnnd- 
Nt ei H J et \ Entschuldungsverfahrens". Dose 
^Se'îeļj i’>e durch das Schuldenrege- 
ņ»ge» 1. 7. 33 vorgesehenen Zinsermäßi- 
*' Vihrev ^ 
„ öe3 schwebenden Entschuldungsver- 
• 00 öev J eUett ' 
„ feifift EriebSlnhabcr während dieser Zeit 
^ »fl^Şn muß, 
J: Wie 5er n»r" K e ® faW er nicht zahlt, 
" >leh„, ^laubiger sich zu verhalten hat? 
"°n das 
iie le r jj. Ergebnis 
freien Arbeit vorweg, das Dose zü 
nden wac, ® er Betriebsinhaber soll nach allen 
rl 3ittg B( r c “ & des-Entschuldungsverfahrens fei* 
w ' ^l>nn "lllchtungen nachkommen. Tut er es 
,, Ct nichc ?!^ öe der Gläubiger sorgfältig prüfen, 
ti!" äniec!m--- äUm fertiggestellten Entschuldungs- 
^etoi“l löer einstweilen stundet oder mit 
„ a Vorschlag kommt als sich mit zahl- 
n Ungz,-5,?EN an Entschuldungsgericht und Ent- 
R»àķa ^."endet, die das laufende Verfah- 
î/'Skeit a ş? . en. „Soweit jedoch tatsächlich Bös- 
sji ^ustr^ feiten deö BetriebSinhabers vorliegt, 
^en wl-a"' ihm die Wohltaten deö nur 
Wien 'sollen und tüchtigen Landwirt bc- 
'ti>e n/ , Schuldenregelungsgesetzes entzogen 
^Wett 
>°l 
Wirtschastsdienst 
Wtt 
&CIS Ergebnis, dem die 
Begründung 
bemerkt erklärend zur Fraget, 
ti 6l 9ien Qis während des Verfahrens die er- 
ie & er ~ - äU ànhlen sind. „Das heißt aber 
,, îņ der,,, Stichtag für die Berechnung der hv- 
: c 1§er» £ f 10 - gelenkten Zinsen der 
ag der Versah- 
Ij^st V UuUjt/v •« , v -' 1 v vv *’ Gtt 'OCiļuiļ- 
Hw' 11 ’ die j P f in denen, abgesehen von Sonder- 
i?".en vj ^Eröffnung deö Verfahrens fällig ge- 
ş°n, -Rückstände von der Ermäßigung nicht 
iltz-Ķgpital ° Kapital geschlagen werden, so 
r», » dix ""d rückständige Zinsen zusammen 
%'V ält verzinsende und zu tilgende 
Şbeu Die während des Entschul- 
V 5„c werdenden nicht rückstün- 
ìn'Ebsiilbà?" ermäßigten Zinsen sind von dem 
şelbst. nicht etwa von der Ent- 
"dcn:»,, ^ p' °us den lausenden Betricbsein- 
Zahlen." 
' roenn der Schuldner nicht zahlt? 
0| Nicht-Zahlen-Wollen. 
V Jie Z?™ lann alsdann der Gläubiger so 
rgen Hebung oeS Entfchuldungsverfahreus 
'^enu k' erreichen. Wörtlich heißt es: 
°"ie,u Entschuldungsgc richt sich auch 
Riefle ln) o 8 °u den Schuldner auf seine 
ļ 'tî), f 0 Verpflichtungen nicht entziehen 
»!"şach. z?en im übrigen die Dinge nicht so 
' )Cl '%en” ,i - Ô ' e Sichtzahlung während des 
y .allig werdenden Zinsen durch den 
Oie F^rkeimarkte 
vom 5. bis 10. November 1934 
Betriebsinhabcr ohne weiteres einen Grund 
zur Aufhebung des Verfahrens bildet." 
Der Bauer darf nämlich zunächst die notwendi 
gen Lebenshaltungskosten bestreiten. Die restlichen 
Einnahmen sind alsdann zur Befriedigung von 
8 Gläubigergruppen zu verwenden, wobei die Zin 
sen für ein an erster Stelle stehendes Grundpfand 
recht in der 6. Gruppe eingeordnet sind und die 
übrigen Gläubiger in der letzten Gruppe marschie 
ren. In der Regel wird zwar, so sagt Dose, öer 
Schuldner den ermäßigten Verpflichtungen nach 
kommen und alle Gläubigergruppen befriedigen 
können. Geschieht es nicht und sicht der Gläubiger 
keine anderen Möglichkeiten, dann wendet er sich 
am zweckmäßigsten an die betreffende Entschnl- 
dungsstelle, aber möglichst ohne Angabe besonderer 
Gründe. Die Entschuldungsstelle entscheidet: 
Zahlungsunfähigkeit oder nicht? 
Bejaht sie die Zahlungsunfähigkeit, dann kann sie 
dem Schuldner die Zahlung der Zinsen dem Gläu 
biger aufgeben. Weigert öer Schuldner sich trotz 
dem, dann steht der Entschuldungsstelle der Antrag 
frei zur Aufhebung des Entschuldungsverfahrens 
beim zuständigen Entschuldungsgericht. Gegen den 
Einstellungsbeschluß hat der Schuldner das Recht 
öer Beschwerde. Auch ein Bauer ist vor diesen 
Maßnahmen nicht geschützt. Die EntschnldungS- 
stelle kann ihm zwar nicht die Entschuld gSfähig- 
keit aberkennen, doch darf sic das V 'ihren we 
gen Nichtbefolgung von Anordnun-, ,.c einstellen 
bziv. den Antrag zu stellen. Der Gläubiger erst- 
stelligcr Rechte hat außerdem gegen einen böswil 
ligen Schuldner das Recht des Antrags auf Zu 
lassung von Zwangsvollstreckungen. Das Entschul 
dungsgericht darf Vollstreckungsmaßnahmen gestat 
ten. Böswilligkeit, vorsätzliches Nicht-Zahlen-Wol- 
lcn ist aber die grundlegende Voran?' hung sowohl 
für die Zinsstellung des Verfahrens als auch für 
die Fort- i der Zwangsvollstreckung. Wörtlich 
schreibt 2 weiter: 
Fälle vorsätzlicher Leistungsveriveigerung sind 
verhältnismäßig selten nachweisbar, ivenn auch 
die Gläubiger meistens geneigt sind. weniger 
die Zahlungsfähigkeit als den Zahlungswillen 
ihrer Schuldner in Zweifel zu ziehen." Vor 
sätzliche Leistungsverweigerung ist also sehr 
schwer nachzuweisen. 
b) Richt-Zahlen-Können. 
Stellt sich aber heraus, daß der Bctriebsinhaber 
nicht zahlungsfähig ist, so ist das Verfahren auf 
Antrag der Entschulöungsstelle aufzuheben, sofern 
es sich nicht um einen Bauern handelt. Bei einem 
Bauern aber darf es nicht geschehen. „Wie ein Ent 
schuldungsverfahren für einen an sich nicht entschul 
dungsfähigen Bauern weitergeführt werden soll, 
bleibt der noch zu erwartenden gesetzlichen Rege 
lung vorbehalten." Zahlungsfähigkeit während des 
Verfahrens ist aber noch kein Beweis für Zah 
lungsunfähigkeit nach dem Verfahren, da der Be 
trieb alsdann mit „gewissen, an dem Verfahren 
nicht beteiligten Forderungen" nicht mehr vorbe 
lastet ist. Deshalb sind in dem Entschulöungsplan 
oder Vergleichsvorschlag „auch über die seit der 
Eröffnung des Verfahrens aufgelaufenen, nicht be 
zahlten wiederkehrenden Leistungen" Bestimmun 
gen zu treffen. Teilweise Streichungen 
dürfen aber nur in Ausnahmefällen bei besonders 
schwieriger Lage stattfinden. In der Regel werden 
also die während des Verfahrens aufgelaufenen 
Leistungen „bei den ersten Zinsterminen nach 
Durchführung des Verfahrens mit abzudecken" sein! 
Dose sagt also: Zahlen, wenn es irgend geht, 
denn auch aufgelàfene Leistungen sind nach dem 
Verfahren durchweg zu erfüllen. Bei Nichtzahlung 
nach Möglichkeit private Vereinbarung zwischen 
Gläubiger und Schuldner. Wenn nicht, dann ent 
scheidet- die Entschuldungsstelle über die Zahlungs 
fähigkeit des Betriebes. Wenn ja, dann entweder 
Zahlungsauferlegung oder sogar Anwendung von 
Vollstreckungsmaßnahmen. Dabei ist aber vorsätz 
liches Nicht-Zahlen-Wollen fBöswilligkeit) nachzu 
weisen Wenn nein, dann bei Landwirten Aufhe 
bung des Verfahrens möglich, bei Bauern steht Re 
gelung noch aus. Der Entscheid über augenblickliche 
Zahlungsunfähigkeit verlangt Klärung über die 
künftige Zahlungsfähigkeit lAngenblickSbelastung!). 
Während des Verfahrens aufgelaufene Leistungen 
sind allgemein nach dem Verfahren zusätzlich mit 
abzudecken, Sonderregelungen sind aber vorgese 
hen, wobei teilweise Streichung nur in AuSnahme- 
fällen. 
Aenderung bet der Ledlgendestsuerung 
Die istcuerpflicht der Ledigen ist nach dem neuen 
Einkommensteuergesetz in mancher Hinsicht anders 
als bisher geregelt. Grundsätzlich werden wie frü 
her als ledig Steuerpflichtige angesehen, die zu Be 
ginn des Kalenderjahres oder im Kalenderjahre 
mindestens 4 Monate unverheiratet sind. Nicht als 
ledig gilt zunächst, wer verwitwet oder geschieden 
ist, sofern aus der Ehe ein Kind hervorgegangen ist, 
oder wem eine Kinderermäßigung nach dem Ein 
kommensteuergesetz zusteht. Wer ein Sechstel seines 
Einkommens zum Unterhalt der geschiedenen Ehe 
frau oder eines bedürftigen Elternteils aufwendet, 
was bisher regelmäßig von der Ehestandshilfe be 
ll eit, wenn er gleichzeitig eine Einkommen- bziv. 
Lohnsteuerermäßigung erhielt. Diese Steuerpflich 
tigen müssen heute auf Grund der allgemeinen Er- 
mäßigungsvorschrift einen ihrer Belastung ent 
sprechenden Abzug von den Einkünften für die all 
gemeine Einkommensteuer, da in diesen die Ehe- 
stanöshilfe einbegriffen ist, beantragen. Auch die 
Unterstützung anderer mittelloser Angehöriger kann 
auf diese Weise berücksichtigt werden. Voraussetzung 
ist, daß das Einkommen SO000 &jH nicht übersteigt. 
Die Befreiung von der Ehestandshilfe für über 
dö Jahre alte Personen ist für die neue Einkom 
mensteuer nicht übernommen. Statt dessen gelten 
ledige Vollwaisen unter 25 Jahren nicht als ledig, 
sofern sie sich in der Ausbildung für einen Beruf 
befinden. 
Die iLteuerbelastung der Ledigen, die bereits bis 
her wesentlich höher besteuert wurden, erhöht sich 
bei den mittleren und höheren Einkommen weiter 
hin. Die Ehestandshilfe ist zwar beseitigt, die allge- 
ineine Einkommensteuer ist jedoch nicht nur um die 
Beträge der Ehestandshilfe, sondern darüber hinaus 
nut Rücksicht darauf erhöht, daß dem Steuerpflich 
tigen mit minderjährigen Kindern höhere Kinder 
ermäßigungen zugebilligt sind, was durch eine hö 
here Belastung der Ledigen, kinderlos und auch 
zum Teil der kinderarmen Verheirateten ausge 
glichen ist. 
Bei den veranlagten Einkommensteuerpflichtigcn 
kommt hinzu, daß die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe, 
die bisher nur von den Gehalts- und Lohnempfän 
gern zu entrichten war, nunmehr auf alle Einkom 
mensteuerpflichtigen umgelegt ist. 
Ein einkommensteuerpflichtiger Lediger z. B., der 
1033 Einkommensteuer zuzüglich Ehestandshilfe von 
insgesamt 207 MM zu entrichten hatte, zahlt für 
1934 256 MM allgemeine Einkommensteuer. 
Nur die kleineren Steuerpflichtigen sind nicht hö 
her oder sogar geringer belastet. Bei Gehalts- und 
Lohnempfängern tritt eine Entlastung sogar bis zu 
einem Monatslohn von 1000 MM ein. Bei ledigen 
Steuerpflichtigen, die zur Einkommensteuer veran 
lagt werden, ist die Sachlage ungünstiger. Doch 
bleibt auch hier bis zu einem Jahreseinkommen bis 
zu 1425 MM die Einkommensteuer mit Ausnahmen, 
in denen eine Entlastung eintritt, unverändert. 
Bei der Bürgersteuer wird sich eine Mehrbe 
lastung der Ledigen aus dem Grunde ergeben, weil 
die Steuersätze von den Gemeinden regelmäßig er 
höht werden müssen, um die Steuerermäßigung für 
verheiratete Steuerpflichtige mit mindestens zwei 
minderjährigen Kindern auszugleichen. 
Bei öer Vcrmögcnsteuer wird öer ledige Steuer 
pflichtige vom 1. Januar 1986 an 10 000 MM — die 
sen 'Freibetrag jedoch in jedem Fall — absetzen 
können. 
Preissenkung in Bayern 
Staatsminister Esser richtete an die Erzeuger, 
verarbeitenden Gewerbe und Händler von Lebens 
mitteln einen eindringlichen Appell, durch ihre 
Opfer zu einer tragbaren Gestaltung öer Ver 
braucherpreise mitzuhelfen. Im kommenden Win 
ter können die Preise nicht nur auf ihrem Stand 
gehalten, sondern für wichtige Lebensmittel sogar 
wesentlich gesenkt werden. 
Die Regierung tritt ab 15. und 19. 11. in Kraft. 
In München wurde beispielsweise der Preis für 
die Semmel von 40 Gr. Gewicht auf 3 Pfg., der 
Preis für 2 Pfund helles Mischbrot von 40 auf 
38 Pfg. und der Preis für Schweinefleisch von 95 
auf 85 Pfg., der Preis für Schweinefett von 130 auf 
110 Pfg. herabgesetzt. Die Preise im übrigen Land 
Bayern sind im gleichen Verhältnis herabzusetzen 
wie dies durch die mitgeteilten Richtpreise gesche 
hen ist. Ein Pfund Lanöbutter wird statt 135 noch 
125, Butterschmalz statt 175 noch 150 bis 156 Pfg. 
kosten. Die Preise für Kartoffeln und Eier werben 
auf besonderen Antrag des bayerischen Wirtschafts 
ministers von den zuständigen Reichsstellen in Ber 
lin einer strengen Nachprüfung mit dem Ziel der 
Herabsetzung unterzogen. Der Preis für Braunbier 
in München wird ab 19. Nov. um 4 Pfg. für den 
Liter gesenkt. Künftig wird also dunkles Bier 
44 Pfg. und helles 46 Pfg. kosten. Die Regelung 
wird für ganz Bayern entsprechend ausgedehnt in 
öer Weise, daß der Preis für Braunbier, das bis 
her mit mehr als 40 Pfg. je Liter verkauft worden 
ist, im gleichen Verhältnis gesenkt wirb. 
Hände! und Wandel 
ÄW b^Ģsmesse 1985 
ïh^Hh 9 ' Dkä ' März statt. Die Mustermesse 
am 5ie Große Technische Messe 
' c 58ih.3 März, die Textilmesse am 
^ hj '^arfsmesse sowie die Neichs- 
^ ^portartikelmesse am 7. März. 
Die SteinkohlenSrikett-Erzengung 
ist von Januar bis April 1934 von 21 600 aus 13 700 
To. zurückgegangen. Seit Mai 1934 stieg die Stcin- 
kohlenbrikett-Produktion von 13 800 To. auf 16 600 
To. im September an. Wesentlich uneinheitlicher 
gestaltete sich die deutsche Brauukohlenbrikettcrzcu- 
gung. Diese belief sich im Januar und September 
1934 einheitlich auf 108 000 To. 
3091 Millionen Zigaretten 
wurden im September verraucht gegen 3185 Mill, 
im Vormonat. Der Zigarrenverbrauch belief sich in 
der gleichen Zeit auf 625 INill. Stück, gegen den 
Vormonat ein Verbrauchsrückgang von rund 5 
Mill. Stück. Der Rauchtabak-Verbrauch belief sich 
im September auf 25 500 Dz. gegen 27100 Dz. im 
August. 
Ueber die letztwöchigen Schafmärkte 
heißt es: „Der Zutrieb an Schafen war um knapp 
5 Proz. stärker als in der Vorwoche und betrug 
insgesamt rund 12 700 Tiere. Im Vorjahr wurden 
in öer gleichen Woche 15 200 Schafe aufgetrieben. 
Wenn auch in Berlin und Leipzig die Preise um 
k—2 RM., teilweise sogar noch etwas stärker an 
ziehen konnten, so darf diese Tatsache doch nicht dar 
über hinwegtäuschen, daß auf den Schafmärkten zur 
Zeit die Nachfrage gering ist, zumal die Qualität 
zu wünschen übrig läßt. Trotz der niedrigen Zu 
fuhren konnten dann auch in dieser Woche die 
Märkte nicht immer geräumt werden, obwohl, be 
sonders in Sachsen, Zugeständnisse gemacht wur 
den." 
Jungbullen-Preise. 
Nach den Berechnungen des Reichskommissariats 
für die Vieh-, Milch- und Fettwirtschaft in den 
Nachrichten über den Vieh- und Fleischmarkt wur 
den: Vereinigung der brandenburgischen Rindvieh- 
Züchterverbände in Frieörichsfelöe 585 RM., Ver 
band für die Zucht des schwarzbunten Tieflandrin 
des in Magdeburg 516 RM. lVersteigerungsverlauf 
flott), von öer Osnabrücker Herdbuch-Gesellschaft in 
Osnabrück 373 RM. lflott), vom Westfälischen Rin- 
öerstammbuch der Rotbuntzüchter in Münster 800 
RM. (sehr flott), von der Westfälischen Herdbuch- 
gesellschaft für die Zucht des schwarzweißen Tief- 
landrjndes in Hamm-Westf. 690 R?N. lflott). 
Der Eiermarkt der Vorwoche. 
Umsätze in Kühlhauseiern groß bis auf Kurmark, 
Württemberg und Bayern. Einheitlich die Nachfrage 
nach frischen Eiern, die angelieferten Mengen deut 
scher Neuproduktion erstmalig wieder im Steigen 
begriffen. Ueberschüssige Mengen wurden derHaupt- 
vereinigung zur Vermittlung an Bedarfsgebicte 
aus Nicöerfachsen uud Bayern angestellt. Auch aus 
ländische Frischware war mehr anzutreffen, und 
zwar im Westen in der Hauptsache Holländer, im 
Norden Dänen und im Süden Türken. Die Preise 
blieben wie in den zurückliegenden Wochen unver 
ändert. 
Jtzehoer Ferkelmarkt vom 12. November 
Auftrieb: 545 lVvrwoche 339). Handel langsam, 
Markt voraussichtlich nicht geräumt. Preise: 1. 88 
üls 42, 2. 36—40, 3. 34—38, 4. 34—38. 
Ten Ferkel- und Jungschweinemärkten 
sind auf 130 Märkten rd. 60 000 Stück zugeführt 
gegen 59 000 in der Vorwoche. Nachfrage teilweise 
lebhaft bis stürmisch, so daß Preiserhöhungen bis 
3 RM. Sehr viel Märkte fast vollständig geräumt. 
Preise: Ferkel, leicht 85 (35), mittel 36 (36), schwer 
38 (38); Läufer leicht 40 (40), mittel 40 (40), schwer 
40 (40). 
Berliner Getieidefrühmarkt 
12 November t»34 1000 k«i Tendenz aut behauptet 
Weizen, märkisch, irei Berlin 204X0 
Roggen, märkisch, neuer 164.00 
Krangerste, feinste, ab mcirk. Station ... 200.C0—207XX 
aute 187.00—198.00 
Sommergerste, mittlere 
Wintergerste. 2zeiler 
4zeIIer 
Industriegerste 179.00-184.00 
Hafer märkisch neuer 
,, V März 
Weizenkleie vorgeschriebene 
Roggenkleie Höchstpreise 
Hamburger Getreidegroßmarkt 
tFrübmarkti vom 12. November tObne Gewähr) 
Getreide (MM je 1000 Kg.) Tendenz: ruhig 
Weizen W IX *) . . 196.00 
Weizen W XII *) , , , . 199.00 
Roggen R IX *) 156.00 
Roggen R XII *) 159.00 
Futtergerste G IX **) . 159.00 
Futtergerste G XII **) . 164.00 
Donaugerste, verzollt 50 Kg — .— 
Sommergerste f. Brauzw. 6 '69 kg. frei Hambg. 185-90 
Sommergerste, für Brauzwecke ab Mecklen- 204 
bürg. Handelspreis —210 
Hafer H Xll **) 158.00 
Hafer H XVI **) 163.00 
Hand.-Pr. für Weizen und Roggen plus 4 r MM,, 
für Hafer und Futtergerste plus 3 MM, 
Futtermittel (MM je 50 Kg.) Tendenz: stetig 
» I 
» » 
5.80 
5.05 
6.65 
7.65 
7Ì25 
7.‘65 
6Ì50 
5.35 
8.90 
Weizenklete. Grundpreis. , 
Roggenkleie Grundpreis , 
Palmkuchen *) 
Kokoskuchen *> 
Rapskuchen, inl. Saat *) . . 
Erdnußkuchen *1 
Erdnußkuchenmehl hell 60 vH 
Leinkuchen .... 
Leinknchenmehl 37 vH. . . . 
Soyaichroi *> ...» 
Reisşuttermehl 
24 vH mar. 6 vH Rohşaser *) 
Baumwolllaatkuchevmehl 48 vH. dtsch Mahl. 
Preise p. 50 Kg prompt brutto/netto einschl. Sack 
ab Mühle Groß-Hambura einschl. llstonopolabgabe. 
*) Richtpreise. Soweit Ware angeboten, wurde 
hierzu gehandelt. 
Mehle (MM je lno Kg., 
Weizenmehl. Basistype 790 W 12. aus rei 
nen Jnlandsweizen .... . . 27.55 
Weizenmehl mit einer Beimischunq von 
20 vH Auslandsweizen . ' 30.55 
Weizenmehl mit einer Beimischung von 
10 vH Auslandsweizen 29.05 
Roggenmehl. Type 997 R 12 ...» . 22.15 
Roggenmehl, Type 1800 R. 12 ..... 18.65 
Mehle je 100 Kg. bei Abnahme von mind. 10 To., 
zuzügl. 60 Pfg je ion Kg. Frachtausgleich. Zahlung 
netto Kasse frei Empfangsstation. Die Händlerver- 
dtenstspanne wird bis ans Widerruf bei Wz.-Mehl 
auf 1,50 M.M und bei Rgg.-Mebl auf 1.00 MM je 
100 Kg. (Sei Ents. v. mehr als 5 Km. a. d. Stadt 
zentrum ans 1.25 MM) fr. Backerhaus festgesetzt. Im 
»brigen gelten die Vorschriften und Anordnungen 
der Wirt Vereinigung d. Roggen- und Weizen- 
mühlen e. B>. insbesondere die Anordnung Nr. 13 
vom g. August 1934.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.