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RGA. Dr. Dose-
Marienwerder
schreibt in der
„Juristischen Wo
chenschrift" vom
3» '
ei 9fnen Worten
^tschu?îrtschaftliches
Mldungsverfghren
^ „J Wl«
JNt dkZ A, Beitrag über „Die Zinszahlungs-
k ļichastii^, btriebsinhabers während des lnnd-
Nt ei H J et \ Entschuldungsverfahrens". Dose
^Se'îeļj i’>e durch das Schuldenrege-
ņ»ge» 1. 7. 33 vorgesehenen Zinsermäßi-
*' Vihrev ^
„ öe3 schwebenden Entschuldungsver-
• 00 öev J eUett '
„ feifift EriebSlnhabcr während dieser Zeit
^ »fl^Şn muß,
J: Wie 5er n»r" K e ® faW er nicht zahlt,
" >leh„, ^laubiger sich zu verhalten hat?
"°n das
iie le r jj. Ergebnis
freien Arbeit vorweg, das Dose zü
nden wac, ® er Betriebsinhaber soll nach allen
rl 3ittg B( r c “ & des-Entschuldungsverfahrens fei*
w ' ^l>nn "lllchtungen nachkommen. Tut er es
,, Ct nichc ?!^ öe der Gläubiger sorgfältig prüfen,
ti!" äniec!m--- äUm fertiggestellten Entschuldungs-
^etoi“l löer einstweilen stundet oder mit
„ a Vorschlag kommt als sich mit zahl-
n Ungz,-5,?EN an Entschuldungsgericht und Ent-
R»àķa ^."endet, die das laufende Verfah-
î/'Skeit a ş? . en. „Soweit jedoch tatsächlich Bös-
sji ^ustr^ feiten deö BetriebSinhabers vorliegt,
^en wl-a"' ihm die Wohltaten deö nur
Wien 'sollen und tüchtigen Landwirt bc-
'ti>e n/ , Schuldenregelungsgesetzes entzogen
^Wett
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Wirtschastsdienst
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&CIS Ergebnis, dem die
Begründung
bemerkt erklärend zur Fraget,
ti 6l 9ien Qis während des Verfahrens die er-
ie & er ~ - äU ànhlen sind. „Das heißt aber
,, îņ der,,, Stichtag für die Berechnung der hv-
: c 1§er» £ f 10 - gelenkten Zinsen der
ag der Versah-
Ij^st V UuUjt/v •« , v -' 1 v vv *’ Gtt 'OCiļuiļ-
Hw' 11 ’ die j P f in denen, abgesehen von Sonder-
i?".en vj ^Eröffnung deö Verfahrens fällig ge-
ş°n, -Rückstände von der Ermäßigung nicht
iltz-Ķgpital ° Kapital geschlagen werden, so
r», » dix ""d rückständige Zinsen zusammen
%'V ält verzinsende und zu tilgende
Şbeu Die während des Entschul-
V 5„c werdenden nicht rückstün-
ìn'Ebsiilbà?" ermäßigten Zinsen sind von dem
şelbst. nicht etwa von der Ent-
"dcn:»,, ^ p' °us den lausenden Betricbsein-
Zahlen."
' roenn der Schuldner nicht zahlt?
0| Nicht-Zahlen-Wollen.
V Jie Z?™ lann alsdann der Gläubiger so
rgen Hebung oeS Entfchuldungsverfahreus
'^enu k' erreichen. Wörtlich heißt es:
°"ie,u Entschuldungsgc richt sich auch
Riefle ln) o 8 °u den Schuldner auf seine
ļ 'tî), f 0 Verpflichtungen nicht entziehen
»!"şach. z?en im übrigen die Dinge nicht so
' )Cl '%en” ,i - Ô ' e Sichtzahlung während des
y .allig werdenden Zinsen durch den
Oie F^rkeimarkte
vom 5. bis 10. November 1934
Betriebsinhabcr ohne weiteres einen Grund
zur Aufhebung des Verfahrens bildet."
Der Bauer darf nämlich zunächst die notwendi
gen Lebenshaltungskosten bestreiten. Die restlichen
Einnahmen sind alsdann zur Befriedigung von
8 Gläubigergruppen zu verwenden, wobei die Zin
sen für ein an erster Stelle stehendes Grundpfand
recht in der 6. Gruppe eingeordnet sind und die
übrigen Gläubiger in der letzten Gruppe marschie
ren. In der Regel wird zwar, so sagt Dose, öer
Schuldner den ermäßigten Verpflichtungen nach
kommen und alle Gläubigergruppen befriedigen
können. Geschieht es nicht und sicht der Gläubiger
keine anderen Möglichkeiten, dann wendet er sich
am zweckmäßigsten an die betreffende Entschnl-
dungsstelle, aber möglichst ohne Angabe besonderer
Gründe. Die Entschuldungsstelle entscheidet:
Zahlungsunfähigkeit oder nicht?
Bejaht sie die Zahlungsunfähigkeit, dann kann sie
dem Schuldner die Zahlung der Zinsen dem Gläu
biger aufgeben. Weigert öer Schuldner sich trotz
dem, dann steht der Entschuldungsstelle der Antrag
frei zur Aufhebung des Entschuldungsverfahrens
beim zuständigen Entschuldungsgericht. Gegen den
Einstellungsbeschluß hat der Schuldner das Recht
öer Beschwerde. Auch ein Bauer ist vor diesen
Maßnahmen nicht geschützt. Die EntschnldungS-
stelle kann ihm zwar nicht die Entschuld gSfähig-
keit aberkennen, doch darf sic das V 'ihren we
gen Nichtbefolgung von Anordnun-, ,.c einstellen
bziv. den Antrag zu stellen. Der Gläubiger erst-
stelligcr Rechte hat außerdem gegen einen böswil
ligen Schuldner das Recht des Antrags auf Zu
lassung von Zwangsvollstreckungen. Das Entschul
dungsgericht darf Vollstreckungsmaßnahmen gestat
ten. Böswilligkeit, vorsätzliches Nicht-Zahlen-Wol-
lcn ist aber die grundlegende Voran?' hung sowohl
für die Zinsstellung des Verfahrens als auch für
die Fort- i der Zwangsvollstreckung. Wörtlich
schreibt 2 weiter:
Fälle vorsätzlicher Leistungsveriveigerung sind
verhältnismäßig selten nachweisbar, ivenn auch
die Gläubiger meistens geneigt sind. weniger
die Zahlungsfähigkeit als den Zahlungswillen
ihrer Schuldner in Zweifel zu ziehen." Vor
sätzliche Leistungsverweigerung ist also sehr
schwer nachzuweisen.
b) Richt-Zahlen-Können.
Stellt sich aber heraus, daß der Bctriebsinhaber
nicht zahlungsfähig ist, so ist das Verfahren auf
Antrag der Entschulöungsstelle aufzuheben, sofern
es sich nicht um einen Bauern handelt. Bei einem
Bauern aber darf es nicht geschehen. „Wie ein Ent
schuldungsverfahren für einen an sich nicht entschul
dungsfähigen Bauern weitergeführt werden soll,
bleibt der noch zu erwartenden gesetzlichen Rege
lung vorbehalten." Zahlungsfähigkeit während des
Verfahrens ist aber noch kein Beweis für Zah
lungsunfähigkeit nach dem Verfahren, da der Be
trieb alsdann mit „gewissen, an dem Verfahren
nicht beteiligten Forderungen" nicht mehr vorbe
lastet ist. Deshalb sind in dem Entschulöungsplan
oder Vergleichsvorschlag „auch über die seit der
Eröffnung des Verfahrens aufgelaufenen, nicht be
zahlten wiederkehrenden Leistungen" Bestimmun
gen zu treffen. Teilweise Streichungen
dürfen aber nur in Ausnahmefällen bei besonders
schwieriger Lage stattfinden. In der Regel werden
also die während des Verfahrens aufgelaufenen
Leistungen „bei den ersten Zinsterminen nach
Durchführung des Verfahrens mit abzudecken" sein!
Dose sagt also: Zahlen, wenn es irgend geht,
denn auch aufgelàfene Leistungen sind nach dem
Verfahren durchweg zu erfüllen. Bei Nichtzahlung
nach Möglichkeit private Vereinbarung zwischen
Gläubiger und Schuldner. Wenn nicht, dann ent
scheidet- die Entschuldungsstelle über die Zahlungs
fähigkeit des Betriebes. Wenn ja, dann entweder
Zahlungsauferlegung oder sogar Anwendung von
Vollstreckungsmaßnahmen. Dabei ist aber vorsätz
liches Nicht-Zahlen-Wollen fBöswilligkeit) nachzu
weisen Wenn nein, dann bei Landwirten Aufhe
bung des Verfahrens möglich, bei Bauern steht Re
gelung noch aus. Der Entscheid über augenblickliche
Zahlungsunfähigkeit verlangt Klärung über die
künftige Zahlungsfähigkeit lAngenblickSbelastung!).
Während des Verfahrens aufgelaufene Leistungen
sind allgemein nach dem Verfahren zusätzlich mit
abzudecken, Sonderregelungen sind aber vorgese
hen, wobei teilweise Streichung nur in AuSnahme-
fällen.
Aenderung bet der Ledlgendestsuerung
Die istcuerpflicht der Ledigen ist nach dem neuen
Einkommensteuergesetz in mancher Hinsicht anders
als bisher geregelt. Grundsätzlich werden wie frü
her als ledig Steuerpflichtige angesehen, die zu Be
ginn des Kalenderjahres oder im Kalenderjahre
mindestens 4 Monate unverheiratet sind. Nicht als
ledig gilt zunächst, wer verwitwet oder geschieden
ist, sofern aus der Ehe ein Kind hervorgegangen ist,
oder wem eine Kinderermäßigung nach dem Ein
kommensteuergesetz zusteht. Wer ein Sechstel seines
Einkommens zum Unterhalt der geschiedenen Ehe
frau oder eines bedürftigen Elternteils aufwendet,
was bisher regelmäßig von der Ehestandshilfe be
ll eit, wenn er gleichzeitig eine Einkommen- bziv.
Lohnsteuerermäßigung erhielt. Diese Steuerpflich
tigen müssen heute auf Grund der allgemeinen Er-
mäßigungsvorschrift einen ihrer Belastung ent
sprechenden Abzug von den Einkünften für die all
gemeine Einkommensteuer, da in diesen die Ehe-
stanöshilfe einbegriffen ist, beantragen. Auch die
Unterstützung anderer mittelloser Angehöriger kann
auf diese Weise berücksichtigt werden. Voraussetzung
ist, daß das Einkommen SO000 &jH nicht übersteigt.
Die Befreiung von der Ehestandshilfe für über
dö Jahre alte Personen ist für die neue Einkom
mensteuer nicht übernommen. Statt dessen gelten
ledige Vollwaisen unter 25 Jahren nicht als ledig,
sofern sie sich in der Ausbildung für einen Beruf
befinden.
Die iLteuerbelastung der Ledigen, die bereits bis
her wesentlich höher besteuert wurden, erhöht sich
bei den mittleren und höheren Einkommen weiter
hin. Die Ehestandshilfe ist zwar beseitigt, die allge-
ineine Einkommensteuer ist jedoch nicht nur um die
Beträge der Ehestandshilfe, sondern darüber hinaus
nut Rücksicht darauf erhöht, daß dem Steuerpflich
tigen mit minderjährigen Kindern höhere Kinder
ermäßigungen zugebilligt sind, was durch eine hö
here Belastung der Ledigen, kinderlos und auch
zum Teil der kinderarmen Verheirateten ausge
glichen ist.
Bei den veranlagten Einkommensteuerpflichtigcn
kommt hinzu, daß die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe,
die bisher nur von den Gehalts- und Lohnempfän
gern zu entrichten war, nunmehr auf alle Einkom
mensteuerpflichtigen umgelegt ist.
Ein einkommensteuerpflichtiger Lediger z. B., der
1033 Einkommensteuer zuzüglich Ehestandshilfe von
insgesamt 207 MM zu entrichten hatte, zahlt für
1934 256 MM allgemeine Einkommensteuer.
Nur die kleineren Steuerpflichtigen sind nicht hö
her oder sogar geringer belastet. Bei Gehalts- und
Lohnempfängern tritt eine Entlastung sogar bis zu
einem Monatslohn von 1000 MM ein. Bei ledigen
Steuerpflichtigen, die zur Einkommensteuer veran
lagt werden, ist die Sachlage ungünstiger. Doch
bleibt auch hier bis zu einem Jahreseinkommen bis
zu 1425 MM die Einkommensteuer mit Ausnahmen,
in denen eine Entlastung eintritt, unverändert.
Bei der Bürgersteuer wird sich eine Mehrbe
lastung der Ledigen aus dem Grunde ergeben, weil
die Steuersätze von den Gemeinden regelmäßig er
höht werden müssen, um die Steuerermäßigung für
verheiratete Steuerpflichtige mit mindestens zwei
minderjährigen Kindern auszugleichen.
Bei öer Vcrmögcnsteuer wird öer ledige Steuer
pflichtige vom 1. Januar 1986 an 10 000 MM — die
sen 'Freibetrag jedoch in jedem Fall — absetzen
können.
Preissenkung in Bayern
Staatsminister Esser richtete an die Erzeuger,
verarbeitenden Gewerbe und Händler von Lebens
mitteln einen eindringlichen Appell, durch ihre
Opfer zu einer tragbaren Gestaltung öer Ver
braucherpreise mitzuhelfen. Im kommenden Win
ter können die Preise nicht nur auf ihrem Stand
gehalten, sondern für wichtige Lebensmittel sogar
wesentlich gesenkt werden.
Die Regierung tritt ab 15. und 19. 11. in Kraft.
In München wurde beispielsweise der Preis für
die Semmel von 40 Gr. Gewicht auf 3 Pfg., der
Preis für 2 Pfund helles Mischbrot von 40 auf
38 Pfg. und der Preis für Schweinefleisch von 95
auf 85 Pfg., der Preis für Schweinefett von 130 auf
110 Pfg. herabgesetzt. Die Preise im übrigen Land
Bayern sind im gleichen Verhältnis herabzusetzen
wie dies durch die mitgeteilten Richtpreise gesche
hen ist. Ein Pfund Lanöbutter wird statt 135 noch
125, Butterschmalz statt 175 noch 150 bis 156 Pfg.
kosten. Die Preise für Kartoffeln und Eier werben
auf besonderen Antrag des bayerischen Wirtschafts
ministers von den zuständigen Reichsstellen in Ber
lin einer strengen Nachprüfung mit dem Ziel der
Herabsetzung unterzogen. Der Preis für Braunbier
in München wird ab 19. Nov. um 4 Pfg. für den
Liter gesenkt. Künftig wird also dunkles Bier
44 Pfg. und helles 46 Pfg. kosten. Die Regelung
wird für ganz Bayern entsprechend ausgedehnt in
öer Weise, daß der Preis für Braunbier, das bis
her mit mehr als 40 Pfg. je Liter verkauft worden
ist, im gleichen Verhältnis gesenkt wirb.
Hände! und Wandel
ÄW b^Ģsmesse 1985
ïh^Hh 9 ' Dkä ' März statt. Die Mustermesse
am 5ie Große Technische Messe
' c 58ih.3 März, die Textilmesse am
^ hj '^arfsmesse sowie die Neichs-
^ ^portartikelmesse am 7. März.
Die SteinkohlenSrikett-Erzengung
ist von Januar bis April 1934 von 21 600 aus 13 700
To. zurückgegangen. Seit Mai 1934 stieg die Stcin-
kohlenbrikett-Produktion von 13 800 To. auf 16 600
To. im September an. Wesentlich uneinheitlicher
gestaltete sich die deutsche Brauukohlenbrikettcrzcu-
gung. Diese belief sich im Januar und September
1934 einheitlich auf 108 000 To.
3091 Millionen Zigaretten
wurden im September verraucht gegen 3185 Mill,
im Vormonat. Der Zigarrenverbrauch belief sich in
der gleichen Zeit auf 625 INill. Stück, gegen den
Vormonat ein Verbrauchsrückgang von rund 5
Mill. Stück. Der Rauchtabak-Verbrauch belief sich
im September auf 25 500 Dz. gegen 27100 Dz. im
August.
Ueber die letztwöchigen Schafmärkte
heißt es: „Der Zutrieb an Schafen war um knapp
5 Proz. stärker als in der Vorwoche und betrug
insgesamt rund 12 700 Tiere. Im Vorjahr wurden
in öer gleichen Woche 15 200 Schafe aufgetrieben.
Wenn auch in Berlin und Leipzig die Preise um
k—2 RM., teilweise sogar noch etwas stärker an
ziehen konnten, so darf diese Tatsache doch nicht dar
über hinwegtäuschen, daß auf den Schafmärkten zur
Zeit die Nachfrage gering ist, zumal die Qualität
zu wünschen übrig läßt. Trotz der niedrigen Zu
fuhren konnten dann auch in dieser Woche die
Märkte nicht immer geräumt werden, obwohl, be
sonders in Sachsen, Zugeständnisse gemacht wur
den."
Jungbullen-Preise.
Nach den Berechnungen des Reichskommissariats
für die Vieh-, Milch- und Fettwirtschaft in den
Nachrichten über den Vieh- und Fleischmarkt wur
den: Vereinigung der brandenburgischen Rindvieh-
Züchterverbände in Frieörichsfelöe 585 RM., Ver
band für die Zucht des schwarzbunten Tieflandrin
des in Magdeburg 516 RM. lVersteigerungsverlauf
flott), von öer Osnabrücker Herdbuch-Gesellschaft in
Osnabrück 373 RM. lflott), vom Westfälischen Rin-
öerstammbuch der Rotbuntzüchter in Münster 800
RM. (sehr flott), von der Westfälischen Herdbuch-
gesellschaft für die Zucht des schwarzweißen Tief-
landrjndes in Hamm-Westf. 690 R?N. lflott).
Der Eiermarkt der Vorwoche.
Umsätze in Kühlhauseiern groß bis auf Kurmark,
Württemberg und Bayern. Einheitlich die Nachfrage
nach frischen Eiern, die angelieferten Mengen deut
scher Neuproduktion erstmalig wieder im Steigen
begriffen. Ueberschüssige Mengen wurden derHaupt-
vereinigung zur Vermittlung an Bedarfsgebicte
aus Nicöerfachsen uud Bayern angestellt. Auch aus
ländische Frischware war mehr anzutreffen, und
zwar im Westen in der Hauptsache Holländer, im
Norden Dänen und im Süden Türken. Die Preise
blieben wie in den zurückliegenden Wochen unver
ändert.
Jtzehoer Ferkelmarkt vom 12. November
Auftrieb: 545 lVvrwoche 339). Handel langsam,
Markt voraussichtlich nicht geräumt. Preise: 1. 88
üls 42, 2. 36—40, 3. 34—38, 4. 34—38.
Ten Ferkel- und Jungschweinemärkten
sind auf 130 Märkten rd. 60 000 Stück zugeführt
gegen 59 000 in der Vorwoche. Nachfrage teilweise
lebhaft bis stürmisch, so daß Preiserhöhungen bis
3 RM. Sehr viel Märkte fast vollständig geräumt.
Preise: Ferkel, leicht 85 (35), mittel 36 (36), schwer
38 (38); Läufer leicht 40 (40), mittel 40 (40), schwer
40 (40).
Berliner Getieidefrühmarkt
12 November t»34 1000 k«i Tendenz aut behauptet
Weizen, märkisch, irei Berlin 204X0
Roggen, märkisch, neuer 164.00
Krangerste, feinste, ab mcirk. Station ... 200.C0—207XX
aute 187.00—198.00
Sommergerste, mittlere
Wintergerste. 2zeiler
4zeIIer
Industriegerste 179.00-184.00
Hafer märkisch neuer
,, V März
Weizenkleie vorgeschriebene
Roggenkleie Höchstpreise
Hamburger Getreidegroßmarkt
tFrübmarkti vom 12. November tObne Gewähr)
Getreide (MM je 1000 Kg.) Tendenz: ruhig
Weizen W IX *) . . 196.00
Weizen W XII *) , , , . 199.00
Roggen R IX *) 156.00
Roggen R XII *) 159.00
Futtergerste G IX **) . 159.00
Futtergerste G XII **) . 164.00
Donaugerste, verzollt 50 Kg — .—
Sommergerste f. Brauzw. 6 '69 kg. frei Hambg. 185-90
Sommergerste, für Brauzwecke ab Mecklen- 204
bürg. Handelspreis —210
Hafer H Xll **) 158.00
Hafer H XVI **) 163.00
Hand.-Pr. für Weizen und Roggen plus 4 r MM,,
für Hafer und Futtergerste plus 3 MM,
Futtermittel (MM je 50 Kg.) Tendenz: stetig
» I
» »
5.80
5.05
6.65
7.65
7Ì25
7.‘65
6Ì50
5.35
8.90
Weizenklete. Grundpreis. ,
Roggenkleie Grundpreis ,
Palmkuchen *)
Kokoskuchen *>
Rapskuchen, inl. Saat *) . .
Erdnußkuchen *1
Erdnußkuchenmehl hell 60 vH
Leinkuchen ....
Leinknchenmehl 37 vH. . . .
Soyaichroi *> ...»
Reisşuttermehl
24 vH mar. 6 vH Rohşaser *)
Baumwolllaatkuchevmehl 48 vH. dtsch Mahl.
Preise p. 50 Kg prompt brutto/netto einschl. Sack
ab Mühle Groß-Hambura einschl. llstonopolabgabe.
*) Richtpreise. Soweit Ware angeboten, wurde
hierzu gehandelt.
Mehle (MM je lno Kg.,
Weizenmehl. Basistype 790 W 12. aus rei
nen Jnlandsweizen .... . . 27.55
Weizenmehl mit einer Beimischunq von
20 vH Auslandsweizen . ' 30.55
Weizenmehl mit einer Beimischung von
10 vH Auslandsweizen 29.05
Roggenmehl. Type 997 R 12 ...» . 22.15
Roggenmehl, Type 1800 R. 12 ..... 18.65
Mehle je 100 Kg. bei Abnahme von mind. 10 To.,
zuzügl. 60 Pfg je ion Kg. Frachtausgleich. Zahlung
netto Kasse frei Empfangsstation. Die Händlerver-
dtenstspanne wird bis ans Widerruf bei Wz.-Mehl
auf 1,50 M.M und bei Rgg.-Mebl auf 1.00 MM je
100 Kg. (Sei Ents. v. mehr als 5 Km. a. d. Stadt
zentrum ans 1.25 MM) fr. Backerhaus festgesetzt. Im
»brigen gelten die Vorschriften und Anordnungen
der Wirt Vereinigung d. Roggen- und Weizen-
mühlen e. B>. insbesondere die Anordnung Nr. 13
vom g. August 1934.