Full text: Newspaper volume (1934, Bd. 4)

KĶķà 
10 -Jtotfcbetn (Plötz?» Pf. — 
10 Barsch Pfd. — 
'0 FķUklUNg! 
Torf. 5ut>„ ca. 8 gtr 700 
( " fal* gtr 100 
!u "8 und Handel gut 
Schleswig, 8. Nov. Ferkelmarkt. Auftrieb zum 
heutigen Markt 227 (340 Vorwoche), Preise: 4—6 
Wochen 5-7, 6-8 Wochen 7—11, 8-10 Wochen 11 
bis 12MM, nach Gewicht 28—84 Pfg. pro Pfund. 
Handel gut, Markt geräumt. — Meiereibutter 1,55, 
Bauernbutter 1,45, Eier IVA, 12. 12A Pfg. 
I ü 
^ Eigenen Worten 
Wirtschaftsdîerrst 
I«- 
Die „Deutsche Allgemeine Zei 
tung" bespricht in ihrer Sonn 
abend-Nummer den Vorschlag, 
-V den Erbyofgebanken auch in 
ļ àevl „„ņ Industrie zu entwickeln, wie er vor 
tteuz als ° er nationalsozialistischen Arbeitsidee 
eá 35itttrt_cv 8 ? ttä ņeuer Gedanke vor dem Leiter 
^gffêstituts, Dr. h. c. Arnold, gemacht sei. 
deut,^? ' ş° şährt Arnold nach der DAZ. aus. 
putschen Betrieb als eine Art Lehen'auffasse^ 
- der ' 
"®tntt§ Ä r t „ at dem Betriebsführer als einem 
Elchen to- ""vertraut habe. Der Erbhof der 
Lilien z ''ttlchast diene in erster Linie dazu, die 
ģebķn jf* Gefolgschaft zu erhalten, und die Ab- 
j Ie Gesamtheit zu sichern, als Voraus- 
müsse er wirtschaftlich sein. Ferner 
in .^triebe sich nicht nur selbst erhalten, 
Eigenschaft als Erbhöfe auch den 
^ll>ass-^°rbringen, der zum mindesten die gleiche 
> ^«abe 
"-Nasse z.a - - 
ü. Mbe wie der „Statthalter", der ihnen 
ÏÏft unterschreibt, was Arnhold an prak- 
àtuna'ş,en Anregungen aus der Führerver- 
gert, wie Beseitigung schlechter Woh- 
"erz/ n»^'îchtung von Hausfrauenschulen, von 
eteit§ of« Dnvalidenwerken, Anregungen, die 
st Indus/. “ en industriellen Erbhofgcdanken von 
^banfz/r-e befolgt würden, die aber sicherlich 
» şļ-egslnņ r. ' oor aIIem in Hinsicht auf die 
6{ e "ölrchkeiten aus der Arbeiterschaft Her 
rinn» ün uicht durch starre und konservative 
/iier: Ez^en dürfe. — Dann heißt es aber 
? Und ^ bat wenig Sinn, mittelalterliche Sit- 
i't in bei- Urbilder, die einen echten Orönungs- 
,'Uen Hz; , '/tistischcn, berufsständisch durchgeglie- 
Änd,.!; şi jener Epoche hatten, auf die mo- 
ustrie anzuwenden. Sie verleiten leicht 
mallen »»ifluiueuuen. wie verteilen leicyl 
and to ttUlt9 der Realitäten, unter denen Tech- 
. "--d Nr; 7' ^ UC1 - meaiiiaien, unrer oenen Lech- 
/ "--r ei ŗ ^aft arbeiten müssen. So hapert eS, 
pflegen. Die Unternehmerideologie kann schwer 
lich bereichert werden durch Anleihen, die man bei 
der Berufsarbeit des Bauern oder, was auch vor 
kommt, des Militärs macht. — 
Eine bemerkenswerte Stellungnahme! Krupp 
und einige andere bekannte Jndustriefamilten mit 
Tradition werden irrtümlicherweise als ausrei 
chende Beweismittel angesehen für die schematisch 
zu regelnde Erbfolge in der Industrie. Was für 
den einen Berufsstand angängig ist, gilt für den 
anderen bei weitem noch nicht. So sucht man auch 
in das Handwerk den „Erbhöfegedanken" hinein 
zutragen, eine glatte Unmöglichkeit, falls man nur 
ein ganz klein wenig um die Eigenheiten bäuer 
licher Wirtschaft weiß. Es ist wohl richtig, den 
Bauern hinsichtlich der Erbfolge gesondert zu be 
handeln, da er einer Sonderausgabe zu genügen 
hat. Damit ist es aber keineswegs gerechtfertigt, 
Besitzrechte aus einer vergangenen Zeit mit einer 
gänzlich anderen Wirtschaftsverfassung unmittelbar 
auf die unsrigen zu übertragen, d. h. starr und 
nach Schema F. Man möge nur der Rechtsprechung 
in Erbhofsachen gedenken! Die Anerbengerichte 
halten sich z. Z. noch sehr starr an die bestehenden 
Vorschriften, während Celle sich in manchen Fällen 
nachsichtiger verhält. Das ist nur zu begrüßen und 
zeugt davon, wie sehr wir heute um die zweckmä 
ßigste Anwendung des Reichserbhofgedankens rin 
gen. Je mehr es gelingt, den Erbhofgedanken der 
Starrheit zu entkleiden und zu individualisieren, 
d. h. die Erbfolge in einer dem Hof, also dem 
Staat, und dem Erben genehmen Weise zu regeln, 
um so mehr wird allen Teilen gebient sein.' Es 
heißt zwar: Wir müssen heute das Erbe zweier 
Generationen liquidieren, nämlich die Schulden der 
Vergangenheit und die Bernfssorgen der gegen 
wärtigen jungen besitzenden Bauernsöhne, so ist 
bas aus der Vergangenheit heraus zur Genüge 
erklärt. Geklärt ist aber noch nicht, was in der 
Uebergangszeit aus diesen zweiten und dritten 
Bauernsöhnen werden soll, die womöglich schon 
10 Jahre ihres Lebens für den väterlichen Hof und 
seine Schulden in die Schanze schlugen, mit ge 
nau demselben Opfermut und demselben Arbeits 
willen, wie der älteste Bruder und Anerbe es tat, 
ohne irgendein Entgelt zu erhalten. Für die ist 
es hart, sehr hart, härter noch als sür die Mädels, 
die 5 Jahre und länger frühmorgens als erste 
auf dem Melkschemel hockten. Von diesen Schwie 
rigkeiten der Uebergangszeit, die nicht geleugnet 
werden können, ist hier keineswegs vornehmlich 
die Rede, wenn es heißt, man dürfe den Erbhost- 
geöanken nicht als starre Schöpfung ansehen. Erb 
übergang ebdeutet Weichen der Alten und An 
marsch der Jungen, ist also ein derartig leben 
diger Vorgang, daß schematische Folge ebenso we 
nig jedem Hofe dienlich ist wie Verwirklichung 
gleicher Besttzrechte der dem Hof zugehörigen Kin 
der. Gleiche Besitzrechte haben in RealteilungSge- 
bieten manche Höfe bis zur Lebensunfähigkeit zer 
schlagen — deshalb beugte sich der Bauer größten 
teils aus sicherem Instinkt für seinen Hof einer 
gewohnheitsrechtlichen Erbfolge. Der Anerbe mußte 
aber, weil bevorzugt, für die weichenden Erben 
sorgen, denen nebenbei die Aufstiegschance gege 
ben war, im Lause der Zeit sich von einem klei 
neren auf einen größeren Hof emporzuarbeiten. 
Dieser Ausstiegsgeöanke, von einem 16-Hektar-Hof 
auf einen 26-Hektar-Hof und von diesem auf 
einen 60-Hektar-Hof zu kommen, ist auch im 
Bauerntum vorhanden. Man frage nach den fähig 
sten Bauern in den Dörfern. Oft sind es solche- 
die sich emporgearbeitet haben. Diesen Geist hat 
auch das Bauerntum nach wie vor nötig. Ihn gilt 
es zu halten. Daneben ist zu vermeiden, daß der 
Anerbe — pochend auf sein Recht — moralische 
Verpflichtungen seinen Geschwistern gegenüber un 
erfüllt läßt. 
"Ur e ;„ v uuMitu. öu paperi es, 
[’ e tten tzn n Fall herauszugreifen, in der tndu- 
^ "Erbhy-Şaft mit einem wesentlichen Element 
wesentlichen 
"ämlich mit der Nachfolge, mit der 
?s--vlili7/"?g des „Erben". Wenige Unterneh 
me^ la« ^en sich im industriellen Kampf umS 
Me g Seit behaupten können. So wert- 
-st, die in der Schicht der alten 
’ und der „direktorialen" Familien 
Reichsbürgschaften für den Kleinwohnungsbau 
k Mrh V „oiuuvuutcu tyuuiuiin 
tl ei ain wichtiges Traditionselement 
/-st ft». 'Ģaft bildet — mindestens ebenso wich 
3tpH r- ft ClI P Sn?rtr»v» S rt -V» mm Anfmn mSiau 
/'tt ļj‘* ueue Mann, der von außen ober von 
//aft ""'lammt, der frisches Blut und robuste 
h «8 7"„ingt, der als Außenseiter aufstört 
/-»«ire s îschaftlicher Pionier neue Wege geht. 
?!tt J’/*« verhängnisvoll, wenn in den füh- 
àņ-,,/"Ubhmungen der deutschen Wirtschaft 
es ° er Nachfolge betrieben würde: mit- 
auch keinen Sinn, sie ideologisch zu 
Der Reichswirtschaftsminister hat vor kurzem an 
die Regierungen der Länder (Wohnungsressorts) 
folgendes Rundschreiben gesandt, das in einem ent 
sprechenden Erlaß auch an die preußischen Provin- 
zialbehörben gerichtet worden ist: Bei dem 2. Ab 
schnitt der Eigenheimaktion des Reichs sind häufig 
Bauvorhaben bereits nach Antragstellung, aber vor 
Erteilung eines Bewilligungsbescheides in Angriff 
genommen worden. Nachdem die Mittel für NeìchS- 
baubarlehen für Eigenheime erschöpft sind, besteht 
die Gefahr, daß solche Bauvorhaben notleidend wer 
den, wenn es nicht gelingt, die Finanzierung in 
anderer Weise sicherzustellen. Im Einvernehmen mit 
dem Herrn Reichsminister der Finanzen erkläre ich 
mich daher grundsätzlich bereit, für diese Bauvor 
haben Reichsbürgschaften auf Grund der Bestim 
mungen vom 28. Februar 1934 zu übernehmen. Ich 
werde in diesen Fällen von der Einschränkung, wo 
nach vorerst solche Bauvorhaben bevorzugt werden 
sollen, die mindestens vier Einfamilienhäuser um 
fassen, keinen Gebrauch machen: ferner werde ich 
Ausnahmen von der Vorschrift, wonach für begon 
nene Bauvorhaben eine Bürgschaft nicht übernom 
men wird, zulassen. Für die Uebernahme der 
Reichsbürgschaft ist — abgesehen von der Einhal 
tung der sonstigen Reichsbürgschaftsbestimmungen 
— Voraussetzung, daß die wohnungspolitische Stel 
lungnahme eine besondere Erklärung darüber ent 
hält, daß a) der Antrag auf Reichsbaudarlehen von 
Baubeginn gestellt worden ist. b) eine Zuteilung 
lediglich aus Mangel an Mitteln nicht mehr erfol 
gen kann. (Rundschreiben vom 13. 9. 34.) 
Bausparkasienbeträge und Lebens- 
versichsrungsprärrnen 
abzvgsfähig im neuen Einkommensteuergesetz 
Die Beiträge zu Bausparkassen sind nach dem 
neuen Einkommensteuergesetz in gleicher Weise wie 
Lebensversicherungsprämien als Sonderausgaben 
jbisher Sonöerleistungen genannt) abzugsfähig. 
Mit dieser Neuregelung wurde, wie von beteiligter 
Seite ausgeführt wird, ein von den Bausparern 
und von den Bausparkassen seit Jahren schon oft 
geäußerter Wunsch erfüllt. Der Reichsverband deut 
scher Bausparkassen sowie einige Bausparkassen ha 
ben um diese Freistellung jahrelang einen erbit 
terten Kampf geführt, da sie es einfach nicht ver 
stehen konnten, daß in früheren Jahren die Beiträge 
für Bausparkassen nicht als abzugsfähige Sonder 
leistungen im Sinne des EStG, behandelt wurden, 
wie es z. B. bei den Versicherungsprämien geschah, 
und zwar einzig und allein, weil bei der Verabschie 
dung des alten Einkommensteuergesetzes die Bau 
sparkassen dem Gesetzgeber noch nicht bekannt waren. 
Letze Frist: 31. Dezember! 
Nach den Bestimmungen 
der Anfwertuugsgesetzgebung 
können nur diejenigen Inhaber der durch die 
Geldentwertung hinfällig gewordenen Pfandbriefe, 
Kleinbahnobligationen und Kommunalobligationcn 
an der Verteilung der bei den Hypothekenbanken 
gebildeten Aufwertungs-Teilungsmassen teilhaben, 
die spätestens bis zum 81. Dezember 1984 diese 
Papiere bei der Hypothekenbank eingereicht oder den 
Antrag auf Erlaß des Aufgebots zum Zweck der 
Grundstückseintragung im Falle des Verlustes ge 
stellt haben. Die Hypothekenbanken haben auf die 
sen Auswertungsschlußtermin in einem öffentlichen 
Ausruf hingewiesen und alle Berechtigten zur so 
fortigen Anmeldung ihrer Ansprüche aufgefordert, 
damit sie nicht durch Versäumung der Frist einen 
Rechtsverlust erleiden. 
Den deutsch-niederländischen Clcaringvertrag 
vom 21. September hat die niederländische Regie 
rung gekündigt. Der Vertrag tritt mit Ablauf des 
16. November außer Kraft. Die Niederländer for- 
dern mehr Bardevisen statt der Tausch-Verrech 
nungsgeschäfte. 
Die dänische Korneinfuhr 
ist für November und Dezember auf 35 Proz. der 
Einsuhrmenge von 1931 beschränkt. 
Die Preisindexziffer 
der Metallwirtschaft, Metallwissenschaft, Metalltech 
nik stellte sich am 31. 10. 1934 auf 44,7 gegen 44,7 
am 24. 19. (Durchschnitt 1909-13 — 100), blieb also 
unverändert. 
^l'4 
Hamburger Börse 
sr> .. o 
>>—Gerung in x* für 100 m Nennwert 
2 11. l.ii. 
145.00 144.50 
73 -50 73.50 
2.11. 
27 50 
1.11, 
28.00 
SV 
75.(5 
92.00 
/5.75 
92.00 
114.00 114X0 
14.00 
"94.00 
97X0 
ss 
Ati 
X-e. 
’7.62 
20.00 
27.50 
26.00 
29.50 
20 00 
78.75 
20.00 
27.75 
26.00 
29.75 
20.00 
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Siemen, 13.000 142.00 
HEL 119./5 
Deutsch, SrbBl >04.00 — 
3©..tforbcn 140.00 142.15 
Aeudesitz 20.12 20.37 
«itdefi» 103.75 104.37 
60.25 
41.00 
93.00 
Handel und Wandel 
61.75 
48 00 
93.50 
tzĢ'w8hr!> 
2 11. 
12.39 
2 541 
55.32 
16.38 
34.00 
2130 
12.37 
2.541 
55.24 
16.38 
33.97 
21.30 
XI tz,à°°r!> Geldkurs 
X/ ", tzb°lvtkupfer per IM Kg. 2. II 
Oft. «rem fTïnHorh 39JM 
kģer Wochenmarkt 
eiL bent 3. November 1984 
— bn 9 und 10 Uhr. Ohne Gewähr!) 
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SyS 58*60-100 
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X. 200-250 
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20-25 
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Bohnen 
Sellerie 
Not« Beete 
Svinal 
Salatgurken 
Asiagurken 
Radies 
Aepfel 
Birnen 
Weintrauben 
Fliederbeeren 
Tomaten 
Bananen 
Zitronen 
Pfd. 20 
Etck 10-15 
Pfd. 5 
Pfd. 15-20 
Etck.20-25 
Pfd. 10 
Bund 5 
Pfd. 10-20 
Pfd-10-20 
Pfd 35-45 
Pfd- 15 
P'd 20-30 
.. 20-35 
Etck. 5-10 
Fische: 
Aal 
Dorsch 
Hering« 
Butt 
Makrelen 
Hecht 
Fandet 
Pfd 90-110 
Pfd 25-30 
Pfd. 15-20 
Pfd 30-60 
Pfd- — 
Pfd 60-70 
Pfd. — 
Preisermäßigung und Frtthvezngsvergiinstignng 
für Rhenania-Phosphat 
Die Kali-Chemie AG. teilt mit: Die ermäßigten 
Preise betragen ab 1. November 1934 bis auf 
weiteres je Kg. ammonzitratlösliche Phosphorsäure 
für Ware mit 28 bis 25 vH. 29 Pfg., für Ware mit 
über 25 bis 28 vH. 80,5 Pfg., für Ware mit über 
28 bis 31 vH. 82 Pfg. Die Verpacknngszuschläge 
stellen sich je 100 Kg. Ware einschließlich Füllgebühr 
für Jutesäcke zu 100 Kg. auf 0,49 «, für Papier 
säcke zu 60 Kg. auf 0,30 JUi. Ans Abrufe zur 
prompten Lieferung, die bis 30. 11. 1984 eingehen, 
wird eine Frühbezugsvergünstigung von 72 &Ut 
je 15 To. Ware gewährt. 
Die Ncuzulaffungen von Personenkraftwagen 
ließen im September nach. An fabrikneuen Per 
sonenwagen wurden 12 249 zugelassen, ö. s. 14,9 vH. 
weniger als im Vormonat, und an Krafträdern — 
unter denen sich vereinzelt auch Lastsahrzeuge be 
finden — 8158 (19,4 vH. weniger als im August). 
Bei- den Lastsahrzcngen, Omnibussen und Zug 
maschinen dagegen hielt die Belebung noch an. 
Noch zn viele Schweine 
Der Hauptvorstand der dänischen Exportschlach 
tereien beschloß, da die Lagerbcstände immer noch 
zn groß sind, den Lieferanten weiter bis zum 10. 
November leicht gesalzene halbe Schweine für den 
Vorzugspreis von 1 Krone für das Kilogramm zur 
Verfügung zu stellen. Bisher sind rund 160 000 
Hälften auf diese Weise abgesetzt. 
Z«m Schutze der Sprottenfischer in der Ostsee 
ist den Oberflfchmeistern in Altona und Kiel die 
Befugnis übertragen. Ausnahmen hinsichtlich der 
als Beifang erbeuteten Sprotten zu Kvderzwecken 
und der ausschließlich zum Besteck bestimmten 
Sprottenfänge mit Besteckfanggeräten zuzulassen. 
Bredstedtcr Herbstviehmarkt. 
Auftrieb: 603 Stück Rinder und 6 Stück Schafe 
und Lämmer. Es wurde bezahlt für Kalbkühe 800 
bis 350 JUl. Kalbquien 250—830 MJK, junge Fehr- 
kühe 200—230 M ältere Fchrkühe 130—200 MM, 
11L—2jährige Ochsen und Quien 140—190 JUt, Käl 
ber je nach Alter und Qualität 40—80 MM das 
Stück. Nach Lebendgewicht wurden Ochsen u. Outen 
mit 24—27 Pfg. das Pfund bezahlt. Mutterschafe 40 
bis 60 MM, Zuchtböcke 50—60 MM. Spitzentiere 
über Notiz. — Bredstedter Ferkelmarkt. Auftrieb: 
92. Es kosteten Ferkel 1) 11-12, 2) 9-11, 3) 7-9 
mm. Handel gut, Markt geräumt. — Bredstedter 
Wochenmarkt. Hühnereier 11—12 Pfg. Butter 1,40. 
- Heidcr Ferkelmarkt vom 3. Nov. 
Austrieb: 739. Handel mittelmäßig, Markt ge 
räumt. Preise: 4—6 Wochen 6—8 MM, 6—8 Wochen 
8-10 MM, 8—10 Wochen 10—12 MM, Läufer 86 bis 
38 Pfg., Fettschweine 44—48 Pfg. je Pfund. — Bieh- 
markt. Auftrieb: 231 Rinder. Preise: Milchkühe 240 
bis 300, Kalbkühe 250—860, Kalbquien 220—800, 
Fchrkühe 150-210, Ochsen 80-120, l^jähr. Ochsen 
120—160, 2jähr 160—210, Kälber 10—20 MM. Handel 
mittelmäßig. 
Berliner Getrcidcfrühmarkt. Weizen, frei Berlin 
204,—, Roggen, frei Berlin 164,—, Braugerste, 
feinste, ab Station 200—207, gute, ab Station 187 
bis 198, Jndustriegerste 179—184 MM. Weizenkleie, 
Roggenkleie Festpreise. Tendenz: stetig. 
Rendsburger Herbst-Magerviehmarkt 
am 2. November 1934. 
Der Rendsburger Herbst-Magerviehmarkt Hatte 
einen verhältnismäßig girten Besuch aufzuiveisen. 
Die Zutrift war um rund 50 Stück höher als am 
vorjährigen Herbst-Magerviehmarkt. Am meisten 
war Jungvieh angetrieben. Der Handel war lang 
sam, der Markt konnte nicht geräumt werden. 
Die Zutrift an Rindvieh betrug 297 Stück gegen 
561 Stück am Rotenhöfer Markt am 24. Oktober 
i ö3 J' Ş Stück am Frtthiahrs-Magerviehmarkt am 
8. Mai 1934 und 251 Stück am Herbst-Magervieh 
markt am 2. November 1933. 
Es wurden gezahlt für: 
Kalbkühe 270—310 MM 
Milchkühe 220—270 MM 
Kalbquien 180—280 MM 
Fchrkühe 100—180 MM 
geringere ältere Kühe 70—100 MM 
11L—2jährige Quien 100—160 MM 
1)4—2jährige Bullen 80—120 MM 
1)L—2jährige Ochsen 100—140 MM 
Kälber, je nach Alter u. Güte 15— 60 MM 
Nach Lebendgewicht wurden für das Pfund 12 
bis 24 Pfg., für Qualitätsware auch über Notiz 
bezahlt. 
Dem Pferdemarkt waren nur 7 Stück zugeführt. 
Der Handel war hier belanglos. 
Berliner üetreidefrühmarkt 
3. November 1984 (1000 kf?) Tendenz ruhig 
Weizen, mörklsch. frei Berlin 204.C0 
Roggen, mörkisch. neuer ■ 1 ll.gg 
Drauqerste. feinste, ab inörk. Station ... 193.00—205.01 
» ante 185.00—196.00 
Sommergerste, mittlere................ 
Wintergerste. 2zeIIer 
Viler 
Jndustriegerste 178.00—183.00 
Hafer, märkisch neuer 
. » Mürz 
W-izenklele vorgeschriebene 
Höchstpreise 
Hamburger Getreidegroßmarkt 
lFrübmarkti vom 3 November iObne Gewähr) 
Getreide [MM }e 1000 Kg.) Tendenz: ruing 
Weizen W IX 196.00 
Weizen W XII *\ . 199.00 
Roggen R IX *) 156.00 
Noggen R XII 159.00 
Futtergersie G IX , 159.00 
Futtergerste 0 XII **> . . , , , . . , 164.00 
Donaugerste, verzollt 60 Kg. ..... . — .— 
Sommergerste f. Brainw.. 6h/h9 ksr. frei Hgmbg. 185-90 
Sommergerste, für Brauzwecke ab Mecklen- 204 
bürg Handelspreis -210 
Hafer H XII **) 158.00 
Hafer » XV! . 153.00 
Hanb.-Pr. für Weizen und Roggen plus 4 r MM, 
für Hafer und Futtergerste plus 3 MM. 
Futtermittel (MM fe 50 Kg.) Tendenz: stetig 
Wetzenkleie. Grundpreis5.80 
Roggenkleie. Grundpreis 5.05 
Palmkuchen *) 6.65 
Kokoskuchen *) ........... 7.65 
Rapskuchen, tnl. Saat *) ........ — 
Erdnußkuchen *t 7.25 
Erdnußkuchenmehl hell 50 vH , — 
Leinkuchen *> . . 7.65 
Leinkiichenmehl 37 vH — 
Soyafchrot *i 6.50 
Reisiuttermehl 
24 vH max. 6 vH. Rohfaser *) 5.35 
Baumwolliaatkucheiimehl 48 pH. dtfch. Mahl. 8.90 
Ņ"Ä.e p. 60 Kg. prompt brutto/nctto einschl. Sack 
?? Groß-Hamburg, einschl. Monopolabgabe. 
*) Richtpreise. Soweit Ware angeboten, wurde 
hierzu gehandelt. 
Mehle [MM je loo Kg.» 
Weizenmehl. Vasistype 790 W. 12. aus rei 
nen Jnlandsweizen 27.55 
Weizenmehl mit einer Beimischung von 
20 vH. Auslandsweizen 30.55 
Weizenmehl mit einer Beimischung von 
10 vH. Auslandsweizen ....... 29.05 
Roggenmehl. Type 997 R 12 .... . 22.15 
Roggenmehl. Type 1800 R. 13 18.65 
Mehle je 100 Kg. bei Abnahme von mind. 10 To., 
zuzugl. 50 Psg. je 100 Kg. Frachtausgleich. Zahlung 
netto Kaste frei Empfangsstation. Die Händlerver 
dien,tspanne wird bis auf Widerruf bei Wz.-Mehl 
i' 50 und bei Rgg.-Mebl auf 1,00 MM je 
100 Kg. (bei Entf. v. mehr als 6 Km. a. d. Stadt 
zentrum auf 1,25 MM) fr. Bäckerhaus festgesetzt. Im 
übrigen gelten die Vorschriften und Anordnungen 
der Wirt. Vereinigung d. Roggen- und Weizen- 
mühlen e. V.. insbesondere die Anordnung Nr. 13 
vom 9. Auqust 1934. 
Habemarschen, 2. Nov. Ferkelmarkt. Auftrieb 
45 Tiere. Preis 93,0—9,35 MM. Beste Ware über 
Notiz. Handel flau. Markt nicht geräumt. — 
Schweinevcrsand. 80 Schweine für süddeutsche 
Märkte kamen zum Versand. Preis 45—46 MM, für 
100 Pfund Lebendgewicht. Durchschnittsgewicht der 
Tiere 220—240 Pfund. 
^ Nenmünster, 2. Nov. Der Ferkelmarkt hatte mit 
323 Tieren einen recht guten Auffrieb. Bei einiger 
maßen regem Handel wurden 29 bis 38 Pfg. bezahlt. 
kV <" ... 
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