Wer stattn Soldat werden?
.Der Verlag „Offene Worte", Berlin W. 35,
gibt^etzt die amtlichen Bestimmungen über
oie Tauglichkeit im Heeresdienst heraus. Da
nach ist dem Untersuchten nach der ärztlichen
Untersuchung das Urteil über seine Tauglich
keit bekannt zu geben. Seinen Angehörigen
und anderen Personen soll der ärztliche Be
fund im einzelnen nur insoweit mitgeteilt
werden, als es dienstlich notwendig oder für
öas eigene gesundheitliche Interesse des Un
tersuchten notwendig ist.
Um den hohen Anforderungen des Dienstes
in der Wehrmacht zu genügen, sollen als taug
lich nur die Untersuchte« bezeichnet werden,
die kräftig gebaut, gut entwickelt und frei von
solchen Fehlern sind, die die Gesundheit, die
Beweglichkeit und Ausdauer beeinträchtigen.
Geistige Frische und Regsamkeit, Sinn für
Kameradschaft und Charakterfestigkeit, sowie
erhöhte und gestählte Leistungsfähigkeit durch
körperliche Ertüchtigung in den Jugendjahren
sind, so heißt es in der Bestimmung weiter,
Vorzüge, die in gewissen Grenzen einen Aus
gleich für etwa vorhandene körperliche Fehler
schaffen. Die Mindestgröße für den Dienst in
der Wehrmacht beträgt 154 cm. Wehrpflichtige
und Freiwillige mit einer Körpergröße unter
160 cm werden jedoch nur eingestellt, wenn
besondere Verhältnisse dies erfordern. Das
Militärärztliche Urteil hat zu lauten: taug
lich (1 oder 2), bedingt tauglich, zeitlich un
tauglich, beschränkt tauglich, untauglich (für
Wehrdienst), völlig untauglich. Ist der Unter
suchte körperlich und geistig völlig gesund, von
hinreichender Größe und kräftigem Körperbau,
ist er als „tauglich 1" zu bezeichnen.
Tauglich 2. Werden bei einem Untersuchten
stärkere Fehler festgestellt, oder hat er eine
Körpergröße unter 160 cm, so ist er als „taug
lich 2“ zu bezeichnen, sofern der übrige Be
fund nicht ein anderes Urteil bedingt.
- Als tauglich 1 oder tauglich 2 sind auch Un
tersuchte zu bezeichnen, die an vorübergehen
den Krankheiten leiden, die mit größter Wahr
scheinlichkeit bis zum Zeitpunkt der Einberu
fung behoben sind.
Ist eine Brille nötig, um auf einem Auge
volle oder fast volle Sehschärfe zu erreichen, so
ist dem Urteil stets hinzuzufügen: „Brillen
träger".
Bedingte Tauglichkeit wird durch Fehler und
Gebrechen begründet. Hierunter sind Fehler
Aufgeführt, die zwar die Gesundheit nicht be
einträchtigen, die Leistungsfähigkeit aber,
denn auch nicht erheblich, herabsetzen.
Zeitlich untauglich sind solche Wehrpflichti
gen und Freiwilligen, die in der körperlichen
Entwicklung stark zurückgeblieben sind, oder
die infolge überstandener Krankheiten noch
nicht wieder im Vollbesitz ihrer Leistungsfähig
keit sind oder die zurzeit der Untersuchung an
heilbaren Krankheiten leiden, deren Heilung
bis zur Einberufung aber noch nicht mit Si
cherheit erwartet werden kann.
Beschränkte Tauglichkeit haben Untersuchte
mit erheblichen körperlichen Fehlern und Ge
brechen, die die Leistungsfähigkeit zwar herab
setzen, jedoch noch eine beschränkte dienstliche
Verwendung zulassen. Hierunter fallen auch
Untersuchte, die eine Hilfsschule besucht haben,
sofern sie nicht auf Grund anderer Fehler als
»untauglich" oder „völlig untauglich" zu be
zeichnen sind.
Bei Beurteilung der Untauglichkeit muß der
Arzt prüfen, ob der festgestellte Fehler den
Untersuchten nur für den Wehrdienst untaug
lich macht, denn die Ergebnisse der militär
ärztlichen Untersuchungen sollen auch für an
dere Zwecke (z B. Arbeitsdienst, allgemeine
berufliche Verwendbarkeit) nutzbar gemacht
werden können. Es ist hierbei von der Vor
aussetzung auszugehen, daß ein Untersuchter
auch mit einem erheblichen körperlichen Feh
ler oder einer nicht heilbaren Erkrankung im
bürgerlichen Erwerbsleben sehr gut noch eine
voll leistungsfähige Arbeitskraft darstellen
kann, auch wenn er den Sonderanforderungen
des Dienstes in der Wehrmacht nicht gewachsen
ist.
Als völlig untauglich sind Untersuchte zu be
zeichnen, die infolge hochgradiger geistiger oder
körperlicher Fehler und Gebrechen dauernd
berufsunfähig sind oder nur unter besonde
ren Voraussetzungen eine beschränkte beruf
liche Tätigkeit ausüben können.
Es sind tauglich:
1. a) Infanterie: Jene Wehrpflichtigen oder
Freiwilligen, die den Anstrengungen der Mär
sche gewachsen sind.
b) Artillerie: Schlank gewachsene, aber kräf
tige Wehrpflichtige und Freiwillige.
c) Kavallerie: Wehrpflichtige und Freiwil
lige mit nicht zu hohem Körpergewicht. Das
Gewicht soll möglichst 65 Kg. nicht übersteigen.
Da das Körpergewicht mit der Körpergröße
eng verkoppelt ist, soll die Größe 172 Ztm. nicht
überschreiten. Kurzen Oberkörper und lange
Veine wird man meistens unter Bewerbern
von schlanker Wuchsform finden. Geistige Be
gabung ist notwendig, Gewandtheit und eine
gewisse Schreibfertigkeit erwünscht.
d) Pioniere: Muskelkräftige Wehrpflichtige
Und Freiwillige. Untersuchte mit einer Körper
größe unter 165 Ztm. sind nur in beschränktem
Maße zuzuteilen.
c) Nachrichtentruppe: Geistig geweckte Wehr
pflichtige und Freiwillige mit guter, schneller
Handschrift. Farbenschwache sind nur im be
schränkten Umfang zuzuteilen.
f) Kraftfahrtruppe»: Gewandte und geistig
geweckte Wehrpflichtige und Freiwillige mit
gutem Hör- und Sehvermögen und ungehin
derter Nasenatmung. Farbenschwache und Bril
lenträger sind nur in beschränktem Umfange
zuzuteilen.
g) Sanitäter: Geistig rege und kräftige Wehr
pflichtige und Freiwillige. Berufliche Vorbil-
ung ist weniger wichtig als Neigung zum Sa
nitätsdienst.
2. Marine. Für die Wehrpflichtigen und
Freiwilligen der Marine gelten hinsichtlich der
allgemeinen körperlichen und geistigen Eigen
schaften die gleichen Bestimmungen wie für
das Landheer. Für verschiedene Dienstzweige
werden mit Rücksicht auf den langjährigen
Während sich der Völkerbundsrat in Genf
zum Richter über Deutschland auswarf, begab
sich dort ein kleines, aber kennzeichnendes
Zwischenspiel. Oberschulrat Meer aus Memel,
langjähriger Präsident des heimatlichen Land
gutes, übergab den drei Signatarmächten Eng
land, Frankreich und Italien eine Beschwerde
schrift über die Entrechtung des Deutschtums
im Memellande. Diese Schrift ist eine neue
schwere Anklage gegen diese Mächte. Die Be
schwerdeschrift der Memcldeutschen führt die
lange Reihe der Willkürakte auf, durch die eine
feierlich zugesicherte und durch vier Großmächte
(Japan war auch dabei) garantierte Autono
mie zerstört worden ist. Der Landtag von
Memel, als die rechtmäßig gewählte und ver
fassungsmäßige Volksvertretung, ist seit dem
Herbst 1934 völlig lahmgelegt. Er kaun nichts
tun, um den von Litauen eingesetzten Gouver
neuren mit einem Mißtrauensvotum zu ant
worten oder sonst gegen die andauernden
Rechtsverletzungen Einspruch zu erheben. Es
lst durchaus nicht so, als wenn die Obstruktion
der 5 litauischen Mitglieder des Landtages die
sen Zustand herbeiführen konnte. Der Landtag
zählt 29 Mitglieder, von denen 20 anwesend
sein müssen, wenn das Haus beschlußfähig sein
soll. Darunter befiuden sich 24 deutsche Abge
ordnete, nämlich 11 Mitglieder der Landwirt-
Der Stabschef hat, wie die NSK. meldet, an
die SA. zum 20. April folgenden Tagesbefehl
erlassen:
SA.-Männer!
Seit jenem Tag, an dem der Führer seinen
ersten Mitkämpfern den Namen
Sturmabteilung
verlieh, gedenkt die SA. mit besonderem Stolz
und innerer Freude des Geburtstages ihres
Führers.
Wir hatten in der Zeit des Kampfes nicht
viel, was wir unserem Führer zum Geburts
tag bringen konnten, aber was wir gaben, das
war das Höchste und Beste, das deutsche Män
ner geben können: das Versprechen, immer zu
kämpfen, nicht zu rasten und, wenn nötig, Gut
und Blut einzusetzen, bis Deutschland wieder
frei und des Führers Wille der Wille des
Volkes und des Reiches ist.
Die SA. ist, getreu ihrem Wort, durch die
Not der Zeit marschiert und hat im Einsah
ihres Lebens den Sieg für Führer und Volk
erkämpft. Während andere in den Parlamen
ten in schönen oder auch unschönen Reden sich
ergingen und feilschten, hat die SA. im Kampf
auf der Straße, in Saalschlachten nnd im täg
lichen Einsatz für die Partei sich selbst in wah
rem Soldateugeist erzogen und den Geist ge
schaffen, der allein fähig war, den Sumpf des
Parlamentarismus zu überwinden und im
Volk die geistigen und moralischen Voraus
setzungen zu seiner völkischen und militäri
schen Wiedergeburt zu schaffen.
Opfer, das war es, was wir einst dem Füh
rer versprachen,
Opfer, das ist es, das uns den ersten Weg
zur Erreichung der Macht gehen ließ,
Opfer wird es immer sein, das allein den
endgültigen Sieg verbürgt.
Und hierin marschierten, marschiert und wird
immer marschieren an erster Stelle
des Führers SA.
Wenn ich heute unserem Führer in Eurer
aller Namen ein äußeres Zeichen übergeben
darf, dann ist das nur möglich durch
Eure Treue,
Euer Opfer,
Euren Einsatz.
Und das ist heute Wunsch und Versprechen
zugleich: So war es! So ist es! So wird es
immer sein!
Heil unserem Führer,
Heil unserem Obersten SA.-Führer.
Lutze.
Vordöienst und zur Ausbildung an den hoch
entwickelten Anlagen der heutigen Kriegs
schiffe Freiwillige gebraucht, die neben allge
meiner Gesundheit und kräftigem Körperbau
in einer Beziehung hervorragen: Seh- und
Hörvermögen, geistige Regsamkeit und Aus
dauer.
3. Luftwaffe: Bei der Luftwaffe sind die An
forderungen je nach der Verwendung verschie
den: Geistige Regsamkeit und gute Auffas
sungsgabe sind notwendig. Das fliegende Per
sonal soll möglichst eine Größe von 165 Zenti
meter und nicht mehr als 190 Zentimeter ha
ben. Farbensichtigkeit und normales Sehver
mögen wird verlangt. Die endgültige Auswahl
des fliegenden Personals erfolgt erst nach ein
gehender Untersuchung in den Fliegerunter
suchungsstellen.
Für die Luftschutzwaffe ist ebenfalls unbe
dingte Farbensichtigkeit und besonders gutes
Seh- und Hörvermögen erforderlich. Brillen
träger und Leute mit einer Größe unter 165
Zentimeter können nur in besonderen Aus
nahmefällen zugeteilt werden.
schaftspartei, 8 der Memelländischen Volks
partei, 2 Sozialisten und 3 Arbeiterparteiler.
Die Deutschen allein wären also immer in der
Lage, ein beschlußfähiges Haus zustande zu
bringen. Vor einigen Monaten aber hat der
litauische Kriegskommandant 6 Abgeordneten
der deutschen Landwirtschaftspartei das Recht
der Mandatsausübung entzogen. Ersatzmän
ner aus den verbundenen deutschen Wahlvor-
schlägen wurden nicht zugelassen. Schulrat
Meyer, der Abgeordnete der Bolkspartei, muß
te auf sein Mandat verzichten, da er sich außer
halb Memels aufhält, um für seine bedräng
ten Landsleute zu wirken. Dadurch ist die Zahl
der deutschen Abgeordneten im Memelland
tage auf 18 zurückgegangen und nur so ist es
möglich, daß das Fehlen der 6 Großlitauer die
Beschlußunfähigkeit des Parlaments herbei
führt. Die Signatarmächte haben praktisch
nichts unternommen, um die Autonomie wie
der herzustellen: die Litauer wissen aus vielen
Erfahrungen, daß sie die gelegentlichen De
marchen nicht ernst zu nehmen brauchen, da
jeder Nachdruck fehlt. Das Ganze ist eine pein
liche Randglosse, in welcher Weise sich die
Mächte ihren Verpflichtungen entziehen, wenn
es sich darum handelt, dem terrorisierten deut
schen Volksteil im Memelland sein Recht wer
den zu lassen.
Tagesbefehl an das NSKK.
NSK. Der Führer des Nationalsozialistischen
Kraftfahrkorps hat zum Geburtstag des
Reichskanzlers Adolf Hitler folgenden Tages
befehl erlassen:
NSKK.-Führer und -Männer!
Was wir still im Herzen tragen — in guten
wie schweren Stunden, in Not, in Kampf und
Sieg gleich unwandelbar und fest — unsere
Treue, unsere Liebe und unsere Dankbarkeit
zum Führer, zu dem Manne, der Deutschland
emporriß aus tiefster Schmach zu neuer Kraft
und Ehre, das schließen wir ein in unsere hei
ßen Wünsche, die wir dem Führer zu seinem
46. Geburtstag heute darbringen.
Uneigennützig u. unermüdlich, wie er, unsere
Pflicht zu erfüllen an Volk und Nation, das
ist unser Streben. Ihm zu dienen mit Leib
Sofia, 19. April. Zusammen wit dem
Führer der National-Sozialen Bewegung,
Professor Zankoff, ist noch eine größere An
zahl von bekannten Persönlichkeiten des poli
tischen Lebens festgenommen und nach der Ha
fenstadt Burgas verbannt worden. Unter den
Verbannten befindet sich auch der ehemalige
Ministerpräsident Georgieff.
Ministerpräsident General Slateff empfing
Donnerstag abend die Vertreter der PresJ.
denen er mitteilte, daß er dem König das
Rücktrittsgesuch der gesamten Regierung über
reicht habe. Das Gesuch sei vom König ange
nommen worden, der ihn mit der Weiterfüh
rung der Geschäfte bis zur Bildung einer-
neuen Regierung beauftragt habe.
General Slateff ging dann in längeren
Ausführungen auf die Vorgeschichte und die
Gründe des Rücktritts seines Kabinetts ein
und führte u. a. aus, daß sein Vorgänger Ge
orgieff nnd einige seiner politischen Freunde
seit dem Regierungswechsel vom 22. Januar
des Jahres bis heute ununterbrochen offene
und geheime Zusammenkünfte gehabt sowie
ständig Gerüchte und Intrigen gegen sein Ka
binett' verbreitet Hütten. Andererseits habe
Professor Zankoff in dem bekannten Brief an
seine Parteifreunde völlig unberechtigte An
griffe gegen die Regierung gerichtet und die
Rückkehr der Armee in die Kasernen gefordert,
und Leben, wo immer es sei — heute wie einst
— unser heiliger Wille! Es lebe der Führer!
Der Führer der Nationalsozialistischen
Kraftfahrkorps.
gez.: H ü h n l e i u, Korpsführer.
Der 1. Mai steht im Mittelpunkt.
Kerne anderen öffentlichen Veranstaltungen
der Partei bis zum 15. Mai.
NSK. Der Neichspropagandaleiter der N.S.
D.A.P. hat folgende Anordnung erlassen:
Im Einvernehmen mit dem Stellvertreter
des Führers ordne ich an:
Um die Bedeutung des 1. Mai herauszustel
len, dürfen mit sofortiger Wirkung bis 16. Mai
keine öffentlichen Veranstaltungen und Ver
sammlungen von der NSDAP, und ihren Ne-
benglieöerungen durchgeführt werden.
Arbeitstagungen, welche der Vorbereitung
des 1. Mai dienen, werden von dieser Anord
nung ausgenommen.
Die Gauleitungen der NSDAP, überwachen
strenge Durchführung der Anordnung.
gez.: Dr. Goebbels,
Neichspropagandaleiter der NSDAP.
München, den 16. April 1935.
* * *
AZ KM ŞsWeroàUWZbM
erMmn.
Am Donnerstag, dem 18. April, gelaugte die
Folge 4 des Gauverorönungsblattes zum
Versand, so daß sie von den Ortsgruppen- und
Stützpunktleitern am 20. April weitergeleitet
werden kann.
Die Ortsgruppen- und Stützpunktleiter wer
den angewiesen, die Verteilung sofort vorzu
nehmen.
Kiel. den 18. April 1935.
Der Gaugcschästsführer.
-î- * H
Beschlagnahme des katholischen Kirchenblattcs
für das Bistum Berlin.
DNB. Berlin, 18. April. Die Osternummer
des katholischen Kirchenblattes für das Bis
tum Berlin vom 21. April mußte von der
Staatspolizeistelle wegen eines irreführenden
Artikels über den bekannten Prozeß gegen den
katholischen Pfarrer Prälaten Messers in Ro
stock beschlagnahmt und eingezogen werden.
In wenigen Zeilen
Ein Propagandaamt, ähnlich dem deutschen
Reichspropagaudaministerum, hat jetzt Mini
sterpräsident van Zeelaud für Belgien einge
richtet.
Das Urteil gegen die Führer des marxisti
schen Schutzbundes wurde am Donnerstag ver
lesen. Der Hauptangeklagte, Major Eisler, er
hielt 18 Jahre, sein Stellvertreter, Hauptmann
Löw, 15 Jahre, der Abschnittsführer Musil
2 Jahre schweren Kerkers. Vier weitere Ange
klagte erhielten 10 Jahre, einer 8 Jahre, zwei
7 Jahre, einer 5 Jahre schweren Kerkers. 20
Angeklagte bekamen Strafen in Höhe von 1 bis
2 Jahren Kerker, ein Angeklagter wurde frei
gesprochen.
Der zu zwei Jahren Verbannung verurteilte
Freiherr von Sternbach ist auf Anordnung des
italienischen Regierungschefs in Freiheit ge
setzt worden, so daß er in die Heimat zurück
kehren kann.
Der Verkauf der Düppelmarke in Dänemark
soll verhältnismäßig gut gewesen sein. Nach
Aeußerungen des Organisators, Rechtsauwall
Manthey-Wagner, sollen 7—8000 Kronen mehr
vereinnahmt sein als im Vorjahre.
damit die Einheit Zwischen Krone, Heer und
Volk wiederhergestellt werde. Nach den Fest
stellungen der Polizei habe vor einigen Tagen
in der Wohnung Zaukoffs eine nächtliche ge
heime Versammlung stattgefunden, an der sich
u. a. auch eine Reihe aktiver und Reserve-
Offiziere beteiligt hätten. Er habe daher eine
Strafverfolgung gegen Zankofs wie auch gegen
den früheren Ministerpräsidenten Georgieff
und deren Freunde angeordnet und ihre Ver
bannung befohlen.
Auf die Frage, wen der König mit der Neu
bildung der Regierung beauftragen werde, er
klärte Slateff, daß er hierüber nicht unterrich
tet sei und dies in den Händen des Königs
Amtlich wird mitgeteilt, daß der König Leu
ehemaligen Gesandten Andrej Toscheff mit der
Bildung des neuen Kabinetts beauftragt habe.
Verantwortlicher Hauptschrtftleiter und Herausgeber: Fer
dinand Möller.
Stellvertreter des Haiiplschriftletters: Herbert Puhlmann.
Verantwortlich für Politika Herbert Puhlinann; für den all
gemeinen Teil: Adolf Gregori; für den wirtschaftlichen
Teil: r. V. Ferd. Möller; für den provinziellen uni
örtlichen Teil: Karl Müller, alle in Rendsburg.
Verantwortlicher Anzergenleiker: Karl Jacobsen, Rendsburg.
Verlag und Druck: Heinrich Möller Söhne. Rendsburg.
p.-A. Echleswig.Holsteinifche Landeszeitung <Rendsburger
Tageblatt — Hohènwestedter geiriing — Die Landpost
Hanerau-Hademarfchen Süderbraruper Tageblatt)
III. 35 13 552.
EàssiLiģŞ BsrLMSS-BZätzNKg
der MeMelmiichie.
TsgesLefshl an die ŞA.
Kabinett zurückgetreten.
Bulgarien iti der Krise.