Full text: Newspaper volume (1935, Bd. 2)

Wer stattn Soldat werden? 
.Der Verlag „Offene Worte", Berlin W. 35, 
gibt^etzt die amtlichen Bestimmungen über 
oie Tauglichkeit im Heeresdienst heraus. Da 
nach ist dem Untersuchten nach der ärztlichen 
Untersuchung das Urteil über seine Tauglich 
keit bekannt zu geben. Seinen Angehörigen 
und anderen Personen soll der ärztliche Be 
fund im einzelnen nur insoweit mitgeteilt 
werden, als es dienstlich notwendig oder für 
öas eigene gesundheitliche Interesse des Un 
tersuchten notwendig ist. 
Um den hohen Anforderungen des Dienstes 
in der Wehrmacht zu genügen, sollen als taug 
lich nur die Untersuchte« bezeichnet werden, 
die kräftig gebaut, gut entwickelt und frei von 
solchen Fehlern sind, die die Gesundheit, die 
Beweglichkeit und Ausdauer beeinträchtigen. 
Geistige Frische und Regsamkeit, Sinn für 
Kameradschaft und Charakterfestigkeit, sowie 
erhöhte und gestählte Leistungsfähigkeit durch 
körperliche Ertüchtigung in den Jugendjahren 
sind, so heißt es in der Bestimmung weiter, 
Vorzüge, die in gewissen Grenzen einen Aus 
gleich für etwa vorhandene körperliche Fehler 
schaffen. Die Mindestgröße für den Dienst in 
der Wehrmacht beträgt 154 cm. Wehrpflichtige 
und Freiwillige mit einer Körpergröße unter 
160 cm werden jedoch nur eingestellt, wenn 
besondere Verhältnisse dies erfordern. Das 
Militärärztliche Urteil hat zu lauten: taug 
lich (1 oder 2), bedingt tauglich, zeitlich un 
tauglich, beschränkt tauglich, untauglich (für 
Wehrdienst), völlig untauglich. Ist der Unter 
suchte körperlich und geistig völlig gesund, von 
hinreichender Größe und kräftigem Körperbau, 
ist er als „tauglich 1" zu bezeichnen. 
Tauglich 2. Werden bei einem Untersuchten 
stärkere Fehler festgestellt, oder hat er eine 
Körpergröße unter 160 cm, so ist er als „taug 
lich 2“ zu bezeichnen, sofern der übrige Be 
fund nicht ein anderes Urteil bedingt. 
- Als tauglich 1 oder tauglich 2 sind auch Un 
tersuchte zu bezeichnen, die an vorübergehen 
den Krankheiten leiden, die mit größter Wahr 
scheinlichkeit bis zum Zeitpunkt der Einberu 
fung behoben sind. 
Ist eine Brille nötig, um auf einem Auge 
volle oder fast volle Sehschärfe zu erreichen, so 
ist dem Urteil stets hinzuzufügen: „Brillen 
träger". 
Bedingte Tauglichkeit wird durch Fehler und 
Gebrechen begründet. Hierunter sind Fehler 
Aufgeführt, die zwar die Gesundheit nicht be 
einträchtigen, die Leistungsfähigkeit aber, 
denn auch nicht erheblich, herabsetzen. 
Zeitlich untauglich sind solche Wehrpflichti 
gen und Freiwilligen, die in der körperlichen 
Entwicklung stark zurückgeblieben sind, oder 
die infolge überstandener Krankheiten noch 
nicht wieder im Vollbesitz ihrer Leistungsfähig 
keit sind oder die zurzeit der Untersuchung an 
heilbaren Krankheiten leiden, deren Heilung 
bis zur Einberufung aber noch nicht mit Si 
cherheit erwartet werden kann. 
Beschränkte Tauglichkeit haben Untersuchte 
mit erheblichen körperlichen Fehlern und Ge 
brechen, die die Leistungsfähigkeit zwar herab 
setzen, jedoch noch eine beschränkte dienstliche 
Verwendung zulassen. Hierunter fallen auch 
Untersuchte, die eine Hilfsschule besucht haben, 
sofern sie nicht auf Grund anderer Fehler als 
»untauglich" oder „völlig untauglich" zu be 
zeichnen sind. 
Bei Beurteilung der Untauglichkeit muß der 
Arzt prüfen, ob der festgestellte Fehler den 
Untersuchten nur für den Wehrdienst untaug 
lich macht, denn die Ergebnisse der militär 
ärztlichen Untersuchungen sollen auch für an 
dere Zwecke (z B. Arbeitsdienst, allgemeine 
berufliche Verwendbarkeit) nutzbar gemacht 
werden können. Es ist hierbei von der Vor 
aussetzung auszugehen, daß ein Untersuchter 
auch mit einem erheblichen körperlichen Feh 
ler oder einer nicht heilbaren Erkrankung im 
bürgerlichen Erwerbsleben sehr gut noch eine 
voll leistungsfähige Arbeitskraft darstellen 
kann, auch wenn er den Sonderanforderungen 
des Dienstes in der Wehrmacht nicht gewachsen 
ist. 
Als völlig untauglich sind Untersuchte zu be 
zeichnen, die infolge hochgradiger geistiger oder 
körperlicher Fehler und Gebrechen dauernd 
berufsunfähig sind oder nur unter besonde 
ren Voraussetzungen eine beschränkte beruf 
liche Tätigkeit ausüben können. 
Es sind tauglich: 
1. a) Infanterie: Jene Wehrpflichtigen oder 
Freiwilligen, die den Anstrengungen der Mär 
sche gewachsen sind. 
b) Artillerie: Schlank gewachsene, aber kräf 
tige Wehrpflichtige und Freiwillige. 
c) Kavallerie: Wehrpflichtige und Freiwil 
lige mit nicht zu hohem Körpergewicht. Das 
Gewicht soll möglichst 65 Kg. nicht übersteigen. 
Da das Körpergewicht mit der Körpergröße 
eng verkoppelt ist, soll die Größe 172 Ztm. nicht 
überschreiten. Kurzen Oberkörper und lange 
Veine wird man meistens unter Bewerbern 
von schlanker Wuchsform finden. Geistige Be 
gabung ist notwendig, Gewandtheit und eine 
gewisse Schreibfertigkeit erwünscht. 
d) Pioniere: Muskelkräftige Wehrpflichtige 
Und Freiwillige. Untersuchte mit einer Körper 
größe unter 165 Ztm. sind nur in beschränktem 
Maße zuzuteilen. 
c) Nachrichtentruppe: Geistig geweckte Wehr 
pflichtige und Freiwillige mit guter, schneller 
Handschrift. Farbenschwache sind nur im be 
schränkten Umfang zuzuteilen. 
f) Kraftfahrtruppe»: Gewandte und geistig 
geweckte Wehrpflichtige und Freiwillige mit 
gutem Hör- und Sehvermögen und ungehin 
derter Nasenatmung. Farbenschwache und Bril 
lenträger sind nur in beschränktem Umfange 
zuzuteilen. 
g) Sanitäter: Geistig rege und kräftige Wehr 
pflichtige und Freiwillige. Berufliche Vorbil- 
ung ist weniger wichtig als Neigung zum Sa 
nitätsdienst. 
2. Marine. Für die Wehrpflichtigen und 
Freiwilligen der Marine gelten hinsichtlich der 
allgemeinen körperlichen und geistigen Eigen 
schaften die gleichen Bestimmungen wie für 
das Landheer. Für verschiedene Dienstzweige 
werden mit Rücksicht auf den langjährigen 
Während sich der Völkerbundsrat in Genf 
zum Richter über Deutschland auswarf, begab 
sich dort ein kleines, aber kennzeichnendes 
Zwischenspiel. Oberschulrat Meer aus Memel, 
langjähriger Präsident des heimatlichen Land 
gutes, übergab den drei Signatarmächten Eng 
land, Frankreich und Italien eine Beschwerde 
schrift über die Entrechtung des Deutschtums 
im Memellande. Diese Schrift ist eine neue 
schwere Anklage gegen diese Mächte. Die Be 
schwerdeschrift der Memcldeutschen führt die 
lange Reihe der Willkürakte auf, durch die eine 
feierlich zugesicherte und durch vier Großmächte 
(Japan war auch dabei) garantierte Autono 
mie zerstört worden ist. Der Landtag von 
Memel, als die rechtmäßig gewählte und ver 
fassungsmäßige Volksvertretung, ist seit dem 
Herbst 1934 völlig lahmgelegt. Er kaun nichts 
tun, um den von Litauen eingesetzten Gouver 
neuren mit einem Mißtrauensvotum zu ant 
worten oder sonst gegen die andauernden 
Rechtsverletzungen Einspruch zu erheben. Es 
lst durchaus nicht so, als wenn die Obstruktion 
der 5 litauischen Mitglieder des Landtages die 
sen Zustand herbeiführen konnte. Der Landtag 
zählt 29 Mitglieder, von denen 20 anwesend 
sein müssen, wenn das Haus beschlußfähig sein 
soll. Darunter befiuden sich 24 deutsche Abge 
ordnete, nämlich 11 Mitglieder der Landwirt- 
Der Stabschef hat, wie die NSK. meldet, an 
die SA. zum 20. April folgenden Tagesbefehl 
erlassen: 
SA.-Männer! 
Seit jenem Tag, an dem der Führer seinen 
ersten Mitkämpfern den Namen 
Sturmabteilung 
verlieh, gedenkt die SA. mit besonderem Stolz 
und innerer Freude des Geburtstages ihres 
Führers. 
Wir hatten in der Zeit des Kampfes nicht 
viel, was wir unserem Führer zum Geburts 
tag bringen konnten, aber was wir gaben, das 
war das Höchste und Beste, das deutsche Män 
ner geben können: das Versprechen, immer zu 
kämpfen, nicht zu rasten und, wenn nötig, Gut 
und Blut einzusetzen, bis Deutschland wieder 
frei und des Führers Wille der Wille des 
Volkes und des Reiches ist. 
Die SA. ist, getreu ihrem Wort, durch die 
Not der Zeit marschiert und hat im Einsah 
ihres Lebens den Sieg für Führer und Volk 
erkämpft. Während andere in den Parlamen 
ten in schönen oder auch unschönen Reden sich 
ergingen und feilschten, hat die SA. im Kampf 
auf der Straße, in Saalschlachten nnd im täg 
lichen Einsatz für die Partei sich selbst in wah 
rem Soldateugeist erzogen und den Geist ge 
schaffen, der allein fähig war, den Sumpf des 
Parlamentarismus zu überwinden und im 
Volk die geistigen und moralischen Voraus 
setzungen zu seiner völkischen und militäri 
schen Wiedergeburt zu schaffen. 
Opfer, das war es, was wir einst dem Füh 
rer versprachen, 
Opfer, das ist es, das uns den ersten Weg 
zur Erreichung der Macht gehen ließ, 
Opfer wird es immer sein, das allein den 
endgültigen Sieg verbürgt. 
Und hierin marschierten, marschiert und wird 
immer marschieren an erster Stelle 
des Führers SA. 
Wenn ich heute unserem Führer in Eurer 
aller Namen ein äußeres Zeichen übergeben 
darf, dann ist das nur möglich durch 
Eure Treue, 
Euer Opfer, 
Euren Einsatz. 
Und das ist heute Wunsch und Versprechen 
zugleich: So war es! So ist es! So wird es 
immer sein! 
Heil unserem Führer, 
Heil unserem Obersten SA.-Führer. 
Lutze. 
Vordöienst und zur Ausbildung an den hoch 
entwickelten Anlagen der heutigen Kriegs 
schiffe Freiwillige gebraucht, die neben allge 
meiner Gesundheit und kräftigem Körperbau 
in einer Beziehung hervorragen: Seh- und 
Hörvermögen, geistige Regsamkeit und Aus 
dauer. 
3. Luftwaffe: Bei der Luftwaffe sind die An 
forderungen je nach der Verwendung verschie 
den: Geistige Regsamkeit und gute Auffas 
sungsgabe sind notwendig. Das fliegende Per 
sonal soll möglichst eine Größe von 165 Zenti 
meter und nicht mehr als 190 Zentimeter ha 
ben. Farbensichtigkeit und normales Sehver 
mögen wird verlangt. Die endgültige Auswahl 
des fliegenden Personals erfolgt erst nach ein 
gehender Untersuchung in den Fliegerunter 
suchungsstellen. 
Für die Luftschutzwaffe ist ebenfalls unbe 
dingte Farbensichtigkeit und besonders gutes 
Seh- und Hörvermögen erforderlich. Brillen 
träger und Leute mit einer Größe unter 165 
Zentimeter können nur in besonderen Aus 
nahmefällen zugeteilt werden. 
schaftspartei, 8 der Memelländischen Volks 
partei, 2 Sozialisten und 3 Arbeiterparteiler. 
Die Deutschen allein wären also immer in der 
Lage, ein beschlußfähiges Haus zustande zu 
bringen. Vor einigen Monaten aber hat der 
litauische Kriegskommandant 6 Abgeordneten 
der deutschen Landwirtschaftspartei das Recht 
der Mandatsausübung entzogen. Ersatzmän 
ner aus den verbundenen deutschen Wahlvor- 
schlägen wurden nicht zugelassen. Schulrat 
Meyer, der Abgeordnete der Bolkspartei, muß 
te auf sein Mandat verzichten, da er sich außer 
halb Memels aufhält, um für seine bedräng 
ten Landsleute zu wirken. Dadurch ist die Zahl 
der deutschen Abgeordneten im Memelland 
tage auf 18 zurückgegangen und nur so ist es 
möglich, daß das Fehlen der 6 Großlitauer die 
Beschlußunfähigkeit des Parlaments herbei 
führt. Die Signatarmächte haben praktisch 
nichts unternommen, um die Autonomie wie 
der herzustellen: die Litauer wissen aus vielen 
Erfahrungen, daß sie die gelegentlichen De 
marchen nicht ernst zu nehmen brauchen, da 
jeder Nachdruck fehlt. Das Ganze ist eine pein 
liche Randglosse, in welcher Weise sich die 
Mächte ihren Verpflichtungen entziehen, wenn 
es sich darum handelt, dem terrorisierten deut 
schen Volksteil im Memelland sein Recht wer 
den zu lassen. 
Tagesbefehl an das NSKK. 
NSK. Der Führer des Nationalsozialistischen 
Kraftfahrkorps hat zum Geburtstag des 
Reichskanzlers Adolf Hitler folgenden Tages 
befehl erlassen: 
NSKK.-Führer und -Männer! 
Was wir still im Herzen tragen — in guten 
wie schweren Stunden, in Not, in Kampf und 
Sieg gleich unwandelbar und fest — unsere 
Treue, unsere Liebe und unsere Dankbarkeit 
zum Führer, zu dem Manne, der Deutschland 
emporriß aus tiefster Schmach zu neuer Kraft 
und Ehre, das schließen wir ein in unsere hei 
ßen Wünsche, die wir dem Führer zu seinem 
46. Geburtstag heute darbringen. 
Uneigennützig u. unermüdlich, wie er, unsere 
Pflicht zu erfüllen an Volk und Nation, das 
ist unser Streben. Ihm zu dienen mit Leib 
Sofia, 19. April. Zusammen wit dem 
Führer der National-Sozialen Bewegung, 
Professor Zankoff, ist noch eine größere An 
zahl von bekannten Persönlichkeiten des poli 
tischen Lebens festgenommen und nach der Ha 
fenstadt Burgas verbannt worden. Unter den 
Verbannten befindet sich auch der ehemalige 
Ministerpräsident Georgieff. 
Ministerpräsident General Slateff empfing 
Donnerstag abend die Vertreter der PresJ. 
denen er mitteilte, daß er dem König das 
Rücktrittsgesuch der gesamten Regierung über 
reicht habe. Das Gesuch sei vom König ange 
nommen worden, der ihn mit der Weiterfüh 
rung der Geschäfte bis zur Bildung einer- 
neuen Regierung beauftragt habe. 
General Slateff ging dann in längeren 
Ausführungen auf die Vorgeschichte und die 
Gründe des Rücktritts seines Kabinetts ein 
und führte u. a. aus, daß sein Vorgänger Ge 
orgieff nnd einige seiner politischen Freunde 
seit dem Regierungswechsel vom 22. Januar 
des Jahres bis heute ununterbrochen offene 
und geheime Zusammenkünfte gehabt sowie 
ständig Gerüchte und Intrigen gegen sein Ka 
binett' verbreitet Hütten. Andererseits habe 
Professor Zankoff in dem bekannten Brief an 
seine Parteifreunde völlig unberechtigte An 
griffe gegen die Regierung gerichtet und die 
Rückkehr der Armee in die Kasernen gefordert, 
und Leben, wo immer es sei — heute wie einst 
— unser heiliger Wille! Es lebe der Führer! 
Der Führer der Nationalsozialistischen 
Kraftfahrkorps. 
gez.: H ü h n l e i u, Korpsführer. 
Der 1. Mai steht im Mittelpunkt. 
Kerne anderen öffentlichen Veranstaltungen 
der Partei bis zum 15. Mai. 
NSK. Der Neichspropagandaleiter der N.S. 
D.A.P. hat folgende Anordnung erlassen: 
Im Einvernehmen mit dem Stellvertreter 
des Führers ordne ich an: 
Um die Bedeutung des 1. Mai herauszustel 
len, dürfen mit sofortiger Wirkung bis 16. Mai 
keine öffentlichen Veranstaltungen und Ver 
sammlungen von der NSDAP, und ihren Ne- 
benglieöerungen durchgeführt werden. 
Arbeitstagungen, welche der Vorbereitung 
des 1. Mai dienen, werden von dieser Anord 
nung ausgenommen. 
Die Gauleitungen der NSDAP, überwachen 
strenge Durchführung der Anordnung. 
gez.: Dr. Goebbels, 
Neichspropagandaleiter der NSDAP. 
München, den 16. April 1935. 
* * * 
AZ KM ŞsWeroàUWZbM 
erMmn. 
Am Donnerstag, dem 18. April, gelaugte die 
Folge 4 des Gauverorönungsblattes zum 
Versand, so daß sie von den Ortsgruppen- und 
Stützpunktleitern am 20. April weitergeleitet 
werden kann. 
Die Ortsgruppen- und Stützpunktleiter wer 
den angewiesen, die Verteilung sofort vorzu 
nehmen. 
Kiel. den 18. April 1935. 
Der Gaugcschästsführer. 
-î- * H 
Beschlagnahme des katholischen Kirchenblattcs 
für das Bistum Berlin. 
DNB. Berlin, 18. April. Die Osternummer 
des katholischen Kirchenblattes für das Bis 
tum Berlin vom 21. April mußte von der 
Staatspolizeistelle wegen eines irreführenden 
Artikels über den bekannten Prozeß gegen den 
katholischen Pfarrer Prälaten Messers in Ro 
stock beschlagnahmt und eingezogen werden. 
In wenigen Zeilen 
Ein Propagandaamt, ähnlich dem deutschen 
Reichspropagaudaministerum, hat jetzt Mini 
sterpräsident van Zeelaud für Belgien einge 
richtet. 
Das Urteil gegen die Führer des marxisti 
schen Schutzbundes wurde am Donnerstag ver 
lesen. Der Hauptangeklagte, Major Eisler, er 
hielt 18 Jahre, sein Stellvertreter, Hauptmann 
Löw, 15 Jahre, der Abschnittsführer Musil 
2 Jahre schweren Kerkers. Vier weitere Ange 
klagte erhielten 10 Jahre, einer 8 Jahre, zwei 
7 Jahre, einer 5 Jahre schweren Kerkers. 20 
Angeklagte bekamen Strafen in Höhe von 1 bis 
2 Jahren Kerker, ein Angeklagter wurde frei 
gesprochen. 
Der zu zwei Jahren Verbannung verurteilte 
Freiherr von Sternbach ist auf Anordnung des 
italienischen Regierungschefs in Freiheit ge 
setzt worden, so daß er in die Heimat zurück 
kehren kann. 
Der Verkauf der Düppelmarke in Dänemark 
soll verhältnismäßig gut gewesen sein. Nach 
Aeußerungen des Organisators, Rechtsauwall 
Manthey-Wagner, sollen 7—8000 Kronen mehr 
vereinnahmt sein als im Vorjahre. 
damit die Einheit Zwischen Krone, Heer und 
Volk wiederhergestellt werde. Nach den Fest 
stellungen der Polizei habe vor einigen Tagen 
in der Wohnung Zaukoffs eine nächtliche ge 
heime Versammlung stattgefunden, an der sich 
u. a. auch eine Reihe aktiver und Reserve- 
Offiziere beteiligt hätten. Er habe daher eine 
Strafverfolgung gegen Zankofs wie auch gegen 
den früheren Ministerpräsidenten Georgieff 
und deren Freunde angeordnet und ihre Ver 
bannung befohlen. 
Auf die Frage, wen der König mit der Neu 
bildung der Regierung beauftragen werde, er 
klärte Slateff, daß er hierüber nicht unterrich 
tet sei und dies in den Händen des Königs 
Amtlich wird mitgeteilt, daß der König Leu 
ehemaligen Gesandten Andrej Toscheff mit der 
Bildung des neuen Kabinetts beauftragt habe. 
Verantwortlicher Hauptschrtftleiter und Herausgeber: Fer 
dinand Möller. 
Stellvertreter des Haiiplschriftletters: Herbert Puhlmann. 
Verantwortlich für Politika Herbert Puhlinann; für den all 
gemeinen Teil: Adolf Gregori; für den wirtschaftlichen 
Teil: r. V. Ferd. Möller; für den provinziellen uni 
örtlichen Teil: Karl Müller, alle in Rendsburg. 
Verantwortlicher Anzergenleiker: Karl Jacobsen, Rendsburg. 
Verlag und Druck: Heinrich Möller Söhne. Rendsburg. 
p.-A. Echleswig.Holsteinifche Landeszeitung <Rendsburger 
Tageblatt — Hohènwestedter geiriing — Die Landpost 
Hanerau-Hademarfchen Süderbraruper Tageblatt) 
III. 35 13 552. 
EàssiLiģŞ BsrLMSS-BZätzNKg 
der MeMelmiichie. 
TsgesLefshl an die ŞA. 
Kabinett zurückgetreten. 
Bulgarien iti der Krise.
	        
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