Full text: Newspaper volume (1934, Bd. 3)

L:'v f.-yr/ïHMļĶ&t '"'.3 
Stand- und Wechlàiîd 
Die sachliche Präzisierung dieser Begriffe ist tm 
Preuß. I. Ges. vom 18. 1. 34, soweit ich feststellen 
konnte, nicht vorgenommen worden. Diese Lücke 
macht sich bereits bei Aufstellung von Abschuß 
plänen und Verfahren über Wildschaöenerstattung 
bemerkbar und bedarf daher schnellstens der Auf 
füllung. 
Folgendes Beispiel aus der Praxis beleuchtet 
den Gegenstand: 
Ein großes Gut in Holstein unterhält einen er 
heblichen Stand an Damwild und Rehen in offe 
ner Wilöbahn, den man zahlenmäßig bereits wie 
der als „überhegt" ansprechen kann. 
Rund um das Gut liegen alte und neue Bauern- 
sieülungen mit eigenen, gemeindlich begrenzten 
Jagdrevieren. Regel ist, daß die beiden genannten 
Wildgattungen aus den angrenzenden Waldgebie 
ten des Guts auf die Kulturfelder der Bauern 
nicht nur zur Aesung regelmäßig austreten, son 
dern in den Halmdeckungen von Ende Mai bis zur 
Ernte, — das heißt also während der Feist- und 
Setzzeit, — dauernd dort bleiben. Dadurch wird in 
diesen Flächen viel Schaden angerichtet, für den 
dem Grundbesitzer oder Pächter volle Erstattung 
zusteht. 
Nun entsteht die Frage: Wer ist erstattungs 
pflichtig für diesen durch sog. „Wechselwild" an 
gerichteten Schaden? 
Dabei ist zunächst zu bedenken, daß jenes Wild, 
das seinen Einstand im Herbst, Winter und halben 
Frühling in dem Waldgebiet jenes Gutes hat, 
darum dort als „Standwild" benannt wird. Das 
selbe Wild jedoch, das im Sommer und halben 
Frühling nun in den angrenzenden Kornfeldern der 
Bauern steht, sich dort seine Hauptäsung für das 
ganze Jahr nimmt, dort auch die Kälber setzt und 
viel Schaden anrichtet, wird im Gebiet dieses Ge 
nossenschaftsreviers der Bauern als „Wechselwild" 
bezeichnet. Dabei ist das Abschußrecht so geregelt, 
daß dieses nur auf „Standwild" zugebilligt wird: 
in diesem Fall also nur dem Jagbnutzungsberech- 
tigten der Gutsjagd und nicht dem Jagbnutzungs- 
berechtigten der geschädigten Bauernjagd. 
Daraus entsteht nun auf der Suche nach dem 
Erstattungspflichtigen folgender Rechtsknoten: 
1. Die Jagdgenossenschaft, vertreten durch ihren 
Jagd- und Gemeindevorsteher, hastet als erste In 
stanz ihren Genossenschaftern für angerichteten 
Wildschaden. 
2. Der Vertreter der geschädigten Genossenschaft 
versucht sich schadlos zu halten bei dem jagd- 
nutzungsberechtigten Pächter seiner Gemeindejagd. 
Dieser aber lehnt ab mit der Begründung: Der 
Schaden ist durch „Wechselwild" jenes Guts ange 
richtet worden. Auf dieses „Wechselwild" steht mir 
ein Abschuß nicht zu. Folglich bin ich nicht haftbar. 
3. Der jagdnutzungsberechtigte Gutsherr lehnt 
ebenfalls jede Erstattung ab und begründet das 
damit: „Ich bin nach dem Preuß. I. G. vom 18. 1. 
34 nur haftbar für den Schaden, der durch ausge 
brochenes Gatterwilö angerichtet worden ist, nicht 
aber für dieses Wild in freier Wilöbahn, dessen 
Wechsel und Wege ich nicht beeinflussen kann! 
Somit bleiben also die zu 1. genannte bäuerliche 
Jagdgenossenschaft und ihr vielgeplagter Jagdvor 
steher letzten Endes „vor dem Rest sitzen!" — Die 
ser Ausgang kann natürlich keinen gesunden Men 
schenverstand zufriedenstellen. 
Der richtige Ausweg ist dieser: 
Entweder: 1. Dem jagdnutzungsberechtigten 
Pächter der geschädigten Vauernjagd wird das Ab 
schußrecht im gleichen Matz und Umfang auf das 
sog. „Wechselwilö" zugestanden, wie dem Jagd 
nutzungsberechtigten des Guts aus das sog. 
„Standwild". 
Oder: 2. Der Jagönutzungsberechtigte der 
Gutsjagd, in der das Wild als „Standwild" gilt, 
hat den Schaden vollinhaltlich zu erstatten oder 
ein genügend starkes Gatter zu bauen. 
Richtiger wäre es m. E., die Bezeichnungen 
„Wechsel-" und „Standwild" bei Reh- und Dam 
wild überhaupt fallen zu lassen, insonderheit bei 
der Festsetzung von Abschußplänen. Denn bei die 
sen beiden Wildgattungen werden durch Lebens 
weise in Aufenthalt, Aesung, Setzort, Brunst u. a. m. 
die Begriffe „Wechsel"- und „Standwild" je nach der 
Jahreszeit dauernd verschoben. 
Im übrigen mutz von allen Jägern und Jagd 
instanzen das Grundprinzip des Gesetzes im Auge 
behalten werden: Nicht mehr Wild als bisher, 
sondern besseres Wild als bisher. 
Hagen-Gnutz. 
Jagdliches aus dem Kreise Schleswig 
Ans der „Deutschen Jagd" entnehmen mir fol 
gende amtliche Bekanntmachung: 
Der Kreis Schleswig ist in acht Untergruppen 
eingeteilt, und zwar: Untergruppe 1. U.-Gruppen- 
führer Bauer Heinrich Laß, Flarup. Gemeinden: 
Brarupholz, Oersberg, Noröerbrarup, Rügge, Sau- 
strup, Scheggerott, Wagersrott, Boel, Boelschuby, 
Mohrkirch-Osterholz, Mohrkirch-Westerholz. — Un 
tergruppe 2. U.-Gruppenführer Rentner 9. Laß, 
Flensburg, Hafendamm 41. Gemeinden: Brebel, 
Nottseld, Süderbrarup, Boren, Ekenis, Ketelsby, 
Kiesby, Dollrottfelö, Lindau, Faulück, Grödersby, 
Kappeln, Rabenkirchcn. — Untergruppe 3. U.-Grup- 
penführer Tierarzt Karstens, Satrup-Kohlfeld. Ge 
meinden: Esmark, Obdrup, Rehberg, Rüde, Satrup, 
Dammholm, Havetoft, Havetoftloit, Hostrup, Klapp 
holz, Torsballig, Stolk, Schnarup, Struxdorf, 
Thumby, Uelsby, Böklund, Süderfahrenstedt. — 
Untergruppe 4. U.-Gruppenftthrer Amtsvorsteher 
Gestefeld, Tolk. Gemeinden: Buschau, Grumby, 
Scholdernp, Taarstedt, Tolk, Tolkschuby, Wester- 
akeby, Loit, Kius, Steinfeld, Ulsnis, Geel, Bro- 
dersby, Goltoft. — Untergruppe 6. U.-Gruppenfüh- 
rer Georg Greve, Schleswig-Königsweg. Gemein 
den: Stadt Schleswig, St. Jürgen-Klosterhof, Mol- 
öenit, Schaalby, Füsing, Brekling, Berend, Neube- 
rend, Nübel, Arenholz, Hüsby, Jdstedt, Lürschau, 
Schuby, Busdorf, Kl.-Dannewerk, Gr.-Dannewerk, 
Oberselk, Niederselk, Borgweöel, Fahrdorf, Stex- 
wig. — Untergruppe 8. U.-Gruppenführer Johann 
Clausen, Silberstedt. Gemeinden: Bollingstedt, 
Esperstoft, Friedrichsau, Gammellund, Jübek.Lang- 
stedt, Silberstedt, Treia, Ellingstedt, Hollingsteöt. — 
Untergruppe 7. U.-Gruppenführer Dr. med. Schnetb- 
ler, Bergenhusen. Gemeinden: Börm, Dörpstedt, 
Neubörm, Bergenhusen, Meggerdorf, Wohlde, Bar 
gen, Erföe, Tielen, Drage, Norderstapel, Seeth, 
Süderstapel. — Untergruppe 8. U.-Gruppenführer 
Lehrer Jürgen Kühl, Alt-Bennebek. Gemeinden: 
Alt-Bennebek, Friedrichsanbau, Kropp, Friedrichs 
wiese, Gr.-Rheide, Kl.-Bennebek, Kl.-Rheide, Teten- 
husen, Geltorf, Jagel, Kurburg, Lottorf. — Zur 
Sicherung des Niederwildstandes ordne ich an: 1. 
Die Jagdausübung ans Federwild ohne brauchba 
ren Jagdhund ist verboten: die Größe des Reviers 
ist dabei belanglos. 2. Die Suchjagd auf Hasen darf 
gleichzeitig von nicht mehr als drei Jägern, min 
destens 150 Meter von der Grenze und nur mit 
einem brauchbaren Jagdhund ausgeübt werden. 8. 
Das Suchrevier darf nur ein Fünftel des ganzen 
Feldjagdreviers groß fern. 4. Ansitz und Anstand 
auf Hasen ist verboten. 6. Wenn in einem Jagdbe 
zirk Treibjagd abgehalten wirb, darf an den Gren 
zen der Nachbarreviere keine Suchjagd ausgeübt 
werden. Carqueville, k. Kreisjägermeister. 
Einiges über den Eisvogel 
Es ist sicherlich lohnend, sich etwas mit dem Eis 
vogel zu beschäftigen, der leider in manchen Gegen 
den so selten geworden ist, denn dieses Tier hat eine 
nicht ungewöhnliche Lebensweise und Eigenarten tn 
der Beschaffung seiner Nahrung, die der Beobach 
tung wert sind. Er ist äußerlich wohl einer unserer 
schönsten Vögel, wie man sie sonst nur in den Tro 
pen findet, denn sein Gefieder schillert in allen Far 
ben. Warum er den Namen Eisvogel erhalten hat, 
ist unklar, denn er lebt auf der ganzen Erde in den 
gemäßigten Zonen, hat also mit den Eisregionen 
gar nichts zu tun. Längs den Bächen, bis ins Ge 
birge hinauf, soweit es Fische gibt, sieht man ihn, 
immer nur einzeln, außer in der Paarzeit, denn er 
liebt es, allein zu jagen. Bei dieser Beschäftigung 
sitzt der Eisvogel entweder auf dem Anstand auf 
einem Zweige über dem Wasser, oder er streicht in 
schnellem Fluge den Bach entlang. Plötzlich stürzt er 
ins Wasser, taucht unter, hat einen Fisch im Schna 
bel und kehrt zu seinem Sitz zurück, wartet, bis der 
Fisch tot ist, oder schlägt ihn gegen einen Ast, um ihn 
zu töten, und verschlingt ihn, den Kopf voran. Sei 
nen Beobachtungsplatz sucht er mit großer Liebe 
nnd Vorsicht aus und gibt sich große Mühe, ihn rich 
tig zu wählen, so daß er nicht nur gute Uebersicht 
auf das Wasser hat, sondern auch gegen Sicht vom 
Lande aus gedeckt ist. Dieser Platz liegt meist etwas 
über einen halben Meter über dem Wasser und stets 
an einem abgelegenen stillen Orte. Sein Jagdgebiet 
hält er von seinesgleichen frei, höchstens duldet er 
noch in seinem Revier die Wasseramsel oder die 
Bachstelze. Als Jäger zeigt er große Geduld, er kann 
oft halb Tage lang, auf einem Zweig sitzend, das 
Wasser beobachten und auf seine Beute harren. Man 
sieht ihn dann plötzlich den Hals ausstrecken, sich 
vorbeugen und wie ein Pfeil ins Wasser stürzen. 
Außer Fischen nimmt er auch Krebse und Kerb 
tiere als Nahrung ans. Regenwetter ist für ihn 
sehr ungünstig, weil sich bann das Wasser trübt und 
er die Fische nicht mehr sehen kann. Er ist eines der 
wenigen Tiere, die unter der Verfolgung von 
Raubvögeln und Raubtieren, wie auch von Men 
schen kaum zu leiden haben. Daran ist hauptsächlich 
seine Lebensweise schuld, die ihn davor behütet, und 
auch seine Nesthöhle ist meist so vorsichtig angelegt, 
daß Wiesel oder Wasserratte nicht zu ihr gelangen 
können. 
Ein sehr mildes Urteil! Der Knecht eines Sied 
lers pflügt im März 1934. Als ein Sprung Rehe 
die Landarbeit aushält, spannt der Knecht die 
Pferde aus und holt sich eine Kleinkaliberbüchse 
von seinem Brotherrn, der nicht zu Hause ist. Mit 
den Pferden geht es dann wieder ins Feld, und 
der Sprung Rehe hält wieder die Pferde und den 
Kutscher aus. Der Knecht schießt, läßt den Rebbock 
liegen und holt ihn am Abend. Der Brotherr und 
dessen Schwager tauch ein Siedler) teilen sich den 
Bock. Der Wilderer wurde zu 65 <!7Ul Geldstrafe, 
der Brotherr, weil wegen Wilderns schon vorbe 
straft, zu 100 Mt und der Schwager zu 38 Ml 
verurteilt. Das Urteil ist gesprochen vom Amts 
gericht Berlinchen Nm. Lüdke. 
Schleswig-Holsteinischer Wirtschaftsdienst 
Möglichkeiten der Landeskultur 
24 Mill. Hektar deutschen Bodens sind verbesse 
rungsbedürftig, so stellt der Fachbearbeiter des 
Reichsnährstandes, Dr. Schmitz, in der NSL. fest. 
Im einzelnen schätzt er, daß wir noch rund 8,5 
Mill. Hektar Kulturland zu entwässern und auf 
2 Mill. Hektar bereits entwässerter Flächen die land 
wirtschaftlichen Folgeeinrichtungen durchzuführen 
haben. Auf weiteren 11 Mill. Hektar ist die Wasser 
frage im Sinne einer sachgemäßen Bewässerung zu 
lösen, wohl noch 2 Mill. Hektar Moor und 600 000 
Hektar Oedland harren der Erschließung. Der Ver 
band deutscher Landeskulturgenossenschaften schätzt 
die Kosten dieses gewaltigen Werkes auf 10 Mlld. 
'Ml, denen ein volkswirtschaftlicher Mehrertrag 
von jährlich 2 Mlld. Mi gegenüberstehen würde. 
NDZ. meint: Aus den angeführten Zahlen zie 
hen wir den Schluß, daß das Unkengeschrei vom 
Volk ohne Raum so lange ein Märchen ist, als wir 
ein derartig gewaltiges Meliorationswerk in un 
seren eigenen Grenzen nicht beendet haben. — 
Wir bemerken: Berechnungen obiger Art sind nach 
dem Kriege im ehrlichen Bestreben um die Eigen 
versorgung mannigfach aufgestellt worden. Doch 
scheiterten sie bis jetzt immer an den Kosten. 
Flotter Starkengeschäft in Schwarzbunt 
136 trächtige Starken 
waren in der Lübecker Auktionshalle des Verbandes 
„Schwarzbunte Schleswig-Holsteiner" zur Ver? 
steigerung aufgetrieben. Den höchsten Preis von 
1160 #Ul erhielt H. Weilandt-Presen für eine am 
27. Februar 1932 geborene Starke Hertha, die in 
den Besitz von H. Reshöst-Hinrichsdorf überging. 
Hertha stammt von dem bekannten Gallwitz-Sohn 
„Poredo", dessen „Mutter" Flora mit einer sechs 
jährigen Durchschnittsleistung von 6998 Kg. Milch 
mit 3,57 vH. Fettgehalt gleich 214 Kg. Fett auf 
vielen großen Ausstellungen höchste Preise erringen 
konnte. Für 830 Mt wurde die am 12. November 
1931 geborene Starke „Rosette" von Lüthke-Rolfs- 
hagen gekauft lvon Joh. Weilandt-Presen a. F. ge 
züchtet). Weitere Starken, die teilweise noch keine 
zwei Jahre alt waren, kosteten von 700—800 JiJl. 
Die Käufer legten durchweg großen Wert aus gu 
ten Leistungsnachweis der Vorfahren, wobei auch 
der Fettgehalt der Milch sehr beachtet wurde. Man 
soll hierbei immer bedenken, daß der Fettgehalt der 
Milch alleine es nicht macht, sondern daß letzten 
Endes für die Wirtschaftlichkeit einer Kuh die ge 
lieferte Fettmenge von ausschlaggebender Bedeu 
tung ist. Neben den züchterisch wertvollen Starken 
brachten auch Gebrauchstiere bei flottem Geschäft 
gute Preise, so daß der gute Durchschnittspreis von 
435 Ml erzielt werden konnte. Die nächste Zucht- 
und Nutzviehauktion, die mit 60 Bullen und 30 
Starken beschickt werden wird, findet am 10. Oktober 
in Lübeck statt. 
Eröffnete Cntschuldungsverfahren 
im Kreise Schleswig 
Ehefrau Catharina Brandt, geb. Hollmer in Her 
mannsort, Landmann Broder Thomsen in Her 
mannsort, Landmann Christian Michelsen in Jd 
stedt, Bauer Klaus Peter Marxen in Schuby, Ehe 
leute Friedrich Hermann Otte und Dorothea Ka 
tharina Otte, geb. Asmussen in Eslingholz, Bau 
er Heinrich Röh in Bollingstedt, Eheleute Land 
mann Christian Schlichting und Anni, geb. Rei 
mers, vcrw. Großkreutz in Kropper Ausbau, Land 
mann Johann Peper in Hollingstedt, Landmann 
Friedrich Immen in Loit, Lanümann Peter Coordts 
in Klein-Rheide, Ehefrau Elisabeth Sattler, geb. 
Weißenfeld in Buschau, Landmann Claus Theodor 
Thießen in Gooshvlz, Arbeiter Heinrich Nissen in 
Schaalby, Bauer Jürgen Tams in Groß-Rhciöe, 
Lavdmann Lorenz Carstensen in Haarholm, Land 
mann August Hansen in Havetoftloit, Bäuerin 
Bertha Underberg, geb. Schliermann in Friedrichs 
anbau, Landmann Heinrich Görrissen in Friedrichs 
wiese. Als Entschuldungsstelle ist die Kreissparkasse 
in Schleswig ernannt. Alle Gläubiger der genann 
ten Betriebsinhaber, die zur Zeit der Eröffnung 
einen dinglichen oder persönlichen Anspruch gegen 
die Schuldner haben, werden aufgefordert, bis spä 
testens 31. Oktober 1934 ihre Ansprüche bei Mei- 
dung der im Gesetz vorgesehenen Rechtsnachteile 
beim Gericht oder der EntschuldungSstclle anzu 
melden und die tn ihren Händen befindlichen 
Schuldurkunden dem Gericht einzureichen. 
Einkaufspreise sür Säcke sBerichtigirng): °/,- 
Kleinsäcke 10—13 Psg. statt 24—29, */* 7—9, Zucker- 
säcke 24—29. 
Butterprüfungen in Husum und Leck 
Der Milchwirtschaftsverband Nordmark hielt 
innerhalb des Milchversorgungsverbandes Schles 
wig die neunte Bezirks-Butterprüfung in Husum 
und die zehnte Bezirksbutterprüfung in Leck ab, 
mit nachfolgenden gutbesüchten Versammlungen 
unter dem Vorsitz von Thomsen-Mariannenhof. 
Ergebnisse: 1. Husum am 14. September. Preis 
richter Rübcke-Altona, Deger Hamburg und Selck- 
Silberstedt und Rodewoldt-Geltorf, ferner als 
Hospitanten Hoops-Treia und Thordsen-Wanderup. 
Von 39 aufgeforderten Meiereien hatten 38 Butter 
proben zur Prüfung eingesandt, davon wurden 
vier Proben zurückgestellt. Von den verbleibenden 
34 Proben waren 14 Proben <41,8 vH.) markenfähig, 
6 Proben <17,64 vH.) deutsche feine Meiereibutter, 
2 Proben <5,88 vH.) deutsche Meiereibutter, 9 Pro 
ben <26,48 vH.» deutsche Landbutter, 3 Proben <8,82 
vH.) deutsche Kochbutter. Den drei besten Proben 
wurden Ehrenpreise zuerkannt: 1. Preis Wilken- 
Hattsteöt, 2. Lohse-Jpernstedt, 3. Brodersen-Hase- 
lund, ferner wurden die Proben folgender Mei 
ereien mit dem Prädikat „Markenfähig" beurteilt: 
Meiereigenossenschaft Ahrenshöft, Bargen, Behren 
dorf, Erfde 2, Jmmenstedt, Olderup, Sandwehle, 
Schwesing, Tating, Tielen u. Meiereibesitzer Treöe- 
Friedrichstadt. 
2. Leck am 15. September. Preisrichter Rübcke- 
Altona, Deger-Hamburg, Rüter-Simonsberg, 
Westphal-Rantrum und Meyer-Witzwort und Lent- 
ser-Oldersbek als Hospitanten. Von 35 aufgefor 
derten Meiereien hatten 33 Vutterproben zur Prü 
fung eingesandt, davon wurden neun Proben zu 
rückgestellt. Von den verbleibenden 24 Proben 
war 15 Proben <62,5 vH.) markenfähig, 5 Proben 
<20,83 vH.) deutsche feine Meiereibutter, 3 Proben 
<12,5 vH.) deutsche Meiereibutter, 1 Probe <4,17 
vH.) deutsche Landbutter. 1. Preis Abild-Meöelby, 
2. Jöns-Oldsum, ferner wurden die Proben fol 
gender Meiereien mit dem Prädikat „markenfähig" 
beurteilt: Meierei-Gnossenschaft Goldelund, Hügel, 
Langenhorn, Lindholm, Ladelund, Niebüll, Sande, 
Stadum, Süderlügum, Upusum, Wallsbüll sowie 
Meiereibesitzer Ketelsen-Leck und Meiereibesitzer 
Petersen-Neukirchen. 
Der gefundene Wassergehalt in Husum bewegte 
sich zwischen 14 vH. und 17,2 vH. und betrug im 
Mittel 15,78 vH., in Leck zwischen 14,3 vH. und 17,5 
vH. und betrug im Mittel 15,1 vH. Die eingeschick 
ten Proben waren sämtlich unter Verwendung 
deutscher Säurewecker lDeutschland, Holstein) her 
gestellt worden. — Im Bezirk Husum arbeiten 
20 Meiereien <53 vH.), in Leck 23 Meiereien <82 
vH.) mit-einer Kühlanlage. Um eine bessere Halt 
barkeit und Vutterausbeute zu erzielen, sollte jede 
Meierei im Besitz einer Kühlanlage sein. 
Im Bezirk Husum gehören 23 Meiereien <61 vH.), 
in Leck 20 Meierei <71 vH.) der Ueberwachungs- 
stelle für Markenbutter an, 8 Meierei <21 vH.) ha 
ben sich in Husum zur Aufnahme angemeldet, 4 
Meiereien <14 vH.) in Leck. — Auf beiden Ver 
sammlungen hielt Dr. Süß vom Milchwirtschafts 
verband Nordmark-Hamburg einen Vortrag über 
„Milchwirtschastliche Tagesfragen" unter besonderer 
Erwähnung der neuen Butter- und Käseverord 
nung. 
Znr Lage der Gemeindefinanzen 
schreibt der Deutsche Gemeindetag, daß die beträcht 
liche Besserung der Gemeinöefinanzen aus dem 
Rückgang der gemeindlichen Wohlfahrtserwerbs 
losen für zahlreiche Gemeinden und Gemeindever 
bände in den letzten Monaten zum Stillstand ge 
kommen sei. Grund hierfür sei die Tatsache, daß der 
Reichszuschuß zu den Wohlfahrtserwerbslosen 
lasten stärker gesenkt wurde, als es dem Rückgang 
der Erwerbslosenzahl entsprochen hätte. Die Eigen 
last der Gemeinden sür die Wohlfahrtserwerbs 
losen habe sich dadurch von 242 im Jahre 1933 auf 
834 Millionen im Jahre 1934 erhöht. Auf dem Ge 
biete der Arbeitslosenhilfe werde also eine An 
spannung der Gemeindefinanzen um rund 90 Mil 
lionen eintreten. — Die große kommunalpolrtische 
Bedeutung der vorläufigen Lösung des Bürger- 
steucrproblems bestehe darin, daß sie die Notwen 
digkeit einer beweglichen gemeindlichen Personal 
steuer grundsätzlich bejaht. Eine sozial gerechte und 
finanzpolitisch wirksame Personalsteuer sei neben 
einem guten Gemeindeverfassungsrecht der beste 
Garant einer lebensvollen Selbstverwaltung. 
Die Entwicklung der Gemeindefinanzen im Jahre 
1935 sei vorläufig kaum vorauszusehen. Auf der 
Ausgabenseite würden die Gemeinden gewisse 
Mehraufwendungen für die Erhaltung des Ge 
meindevermögens machen müssen, die in den Jah 
ren der Krise unterlassen wurden. Bei den Leitern 
der Gemeinden müsse Klarheit darüber bestehen, 
daß der voraussichtlichen Anspannung der Ge 
meindefinanzen schon jetzt nachdrücklich begegnet 
werden müsse. Unter den obwaltenden Umständen 
komme insbesondere ein Verzicht auf auch nur 
einen Teil der bisherigen Steuereinnahmen der 
Gemeinden, z. B. auf die Gemeindegetränkesteucr, 
nicht in Betracht. Auch den vielfältigen Wünschen 
der Privatwirtschaft aus Erweiterung des gemeind 
lichen Wirkungsbereichs durch verstärkte Auftrags 
vergebung könne erst entsprochen werden, wenn der 
Haushaltsausgleich tatsächlich gesichert sei. 
Gute Schafpreise in Niebüll 
Infolge der Schafschau am 25. Sept. wurde die 
Notierung der Schafe erst im Lause des Nach 
mittags ausgegeben. Preise: fette Lämmer 32—34 
Psg., Lebschafe 40—62 Ml, Lammböcke gekört 60 bis 
75 Ml, Lammböcke unqekört 40—50 Ml, 1)4jähr. 
Böcke gekört 90—130 Ml, ältere 100—140 Ml. 
Der Handel war lebhaft. Zweifellos gab der hohe 
Wollpreis dem heutigen Zuchtschafmarkt das 
Gepräge. 
Entsprechend dem Londoner Goldpreis vom 26. 9. 
beträgt ein Gramm Feingold 54,4955 Pence gleich 
2,79971 ’Mi,
	        
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