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Stand- und Wechlàiîd
Die sachliche Präzisierung dieser Begriffe ist tm
Preuß. I. Ges. vom 18. 1. 34, soweit ich feststellen
konnte, nicht vorgenommen worden. Diese Lücke
macht sich bereits bei Aufstellung von Abschuß
plänen und Verfahren über Wildschaöenerstattung
bemerkbar und bedarf daher schnellstens der Auf
füllung.
Folgendes Beispiel aus der Praxis beleuchtet
den Gegenstand:
Ein großes Gut in Holstein unterhält einen er
heblichen Stand an Damwild und Rehen in offe
ner Wilöbahn, den man zahlenmäßig bereits wie
der als „überhegt" ansprechen kann.
Rund um das Gut liegen alte und neue Bauern-
sieülungen mit eigenen, gemeindlich begrenzten
Jagdrevieren. Regel ist, daß die beiden genannten
Wildgattungen aus den angrenzenden Waldgebie
ten des Guts auf die Kulturfelder der Bauern
nicht nur zur Aesung regelmäßig austreten, son
dern in den Halmdeckungen von Ende Mai bis zur
Ernte, — das heißt also während der Feist- und
Setzzeit, — dauernd dort bleiben. Dadurch wird in
diesen Flächen viel Schaden angerichtet, für den
dem Grundbesitzer oder Pächter volle Erstattung
zusteht.
Nun entsteht die Frage: Wer ist erstattungs
pflichtig für diesen durch sog. „Wechselwild" an
gerichteten Schaden?
Dabei ist zunächst zu bedenken, daß jenes Wild,
das seinen Einstand im Herbst, Winter und halben
Frühling in dem Waldgebiet jenes Gutes hat,
darum dort als „Standwild" benannt wird. Das
selbe Wild jedoch, das im Sommer und halben
Frühling nun in den angrenzenden Kornfeldern der
Bauern steht, sich dort seine Hauptäsung für das
ganze Jahr nimmt, dort auch die Kälber setzt und
viel Schaden anrichtet, wird im Gebiet dieses Ge
nossenschaftsreviers der Bauern als „Wechselwild"
bezeichnet. Dabei ist das Abschußrecht so geregelt,
daß dieses nur auf „Standwild" zugebilligt wird:
in diesem Fall also nur dem Jagbnutzungsberech-
tigten der Gutsjagd und nicht dem Jagbnutzungs-
berechtigten der geschädigten Bauernjagd.
Daraus entsteht nun auf der Suche nach dem
Erstattungspflichtigen folgender Rechtsknoten:
1. Die Jagdgenossenschaft, vertreten durch ihren
Jagd- und Gemeindevorsteher, hastet als erste In
stanz ihren Genossenschaftern für angerichteten
Wildschaden.
2. Der Vertreter der geschädigten Genossenschaft
versucht sich schadlos zu halten bei dem jagd-
nutzungsberechtigten Pächter seiner Gemeindejagd.
Dieser aber lehnt ab mit der Begründung: Der
Schaden ist durch „Wechselwild" jenes Guts ange
richtet worden. Auf dieses „Wechselwild" steht mir
ein Abschuß nicht zu. Folglich bin ich nicht haftbar.
3. Der jagdnutzungsberechtigte Gutsherr lehnt
ebenfalls jede Erstattung ab und begründet das
damit: „Ich bin nach dem Preuß. I. G. vom 18. 1.
34 nur haftbar für den Schaden, der durch ausge
brochenes Gatterwilö angerichtet worden ist, nicht
aber für dieses Wild in freier Wilöbahn, dessen
Wechsel und Wege ich nicht beeinflussen kann!
Somit bleiben also die zu 1. genannte bäuerliche
Jagdgenossenschaft und ihr vielgeplagter Jagdvor
steher letzten Endes „vor dem Rest sitzen!" — Die
ser Ausgang kann natürlich keinen gesunden Men
schenverstand zufriedenstellen.
Der richtige Ausweg ist dieser:
Entweder: 1. Dem jagdnutzungsberechtigten
Pächter der geschädigten Vauernjagd wird das Ab
schußrecht im gleichen Matz und Umfang auf das
sog. „Wechselwilö" zugestanden, wie dem Jagd
nutzungsberechtigten des Guts aus das sog.
„Standwild".
Oder: 2. Der Jagönutzungsberechtigte der
Gutsjagd, in der das Wild als „Standwild" gilt,
hat den Schaden vollinhaltlich zu erstatten oder
ein genügend starkes Gatter zu bauen.
Richtiger wäre es m. E., die Bezeichnungen
„Wechsel-" und „Standwild" bei Reh- und Dam
wild überhaupt fallen zu lassen, insonderheit bei
der Festsetzung von Abschußplänen. Denn bei die
sen beiden Wildgattungen werden durch Lebens
weise in Aufenthalt, Aesung, Setzort, Brunst u. a. m.
die Begriffe „Wechsel"- und „Standwild" je nach der
Jahreszeit dauernd verschoben.
Im übrigen mutz von allen Jägern und Jagd
instanzen das Grundprinzip des Gesetzes im Auge
behalten werden: Nicht mehr Wild als bisher,
sondern besseres Wild als bisher.
Hagen-Gnutz.
Jagdliches aus dem Kreise Schleswig
Ans der „Deutschen Jagd" entnehmen mir fol
gende amtliche Bekanntmachung:
Der Kreis Schleswig ist in acht Untergruppen
eingeteilt, und zwar: Untergruppe 1. U.-Gruppen-
führer Bauer Heinrich Laß, Flarup. Gemeinden:
Brarupholz, Oersberg, Noröerbrarup, Rügge, Sau-
strup, Scheggerott, Wagersrott, Boel, Boelschuby,
Mohrkirch-Osterholz, Mohrkirch-Westerholz. — Un
tergruppe 2. U.-Gruppenführer Rentner 9. Laß,
Flensburg, Hafendamm 41. Gemeinden: Brebel,
Nottseld, Süderbrarup, Boren, Ekenis, Ketelsby,
Kiesby, Dollrottfelö, Lindau, Faulück, Grödersby,
Kappeln, Rabenkirchcn. — Untergruppe 3. U.-Grup-
penführer Tierarzt Karstens, Satrup-Kohlfeld. Ge
meinden: Esmark, Obdrup, Rehberg, Rüde, Satrup,
Dammholm, Havetoft, Havetoftloit, Hostrup, Klapp
holz, Torsballig, Stolk, Schnarup, Struxdorf,
Thumby, Uelsby, Böklund, Süderfahrenstedt. —
Untergruppe 4. U.-Gruppenftthrer Amtsvorsteher
Gestefeld, Tolk. Gemeinden: Buschau, Grumby,
Scholdernp, Taarstedt, Tolk, Tolkschuby, Wester-
akeby, Loit, Kius, Steinfeld, Ulsnis, Geel, Bro-
dersby, Goltoft. — Untergruppe 6. U.-Gruppenfüh-
rer Georg Greve, Schleswig-Königsweg. Gemein
den: Stadt Schleswig, St. Jürgen-Klosterhof, Mol-
öenit, Schaalby, Füsing, Brekling, Berend, Neube-
rend, Nübel, Arenholz, Hüsby, Jdstedt, Lürschau,
Schuby, Busdorf, Kl.-Dannewerk, Gr.-Dannewerk,
Oberselk, Niederselk, Borgweöel, Fahrdorf, Stex-
wig. — Untergruppe 8. U.-Gruppenführer Johann
Clausen, Silberstedt. Gemeinden: Bollingstedt,
Esperstoft, Friedrichsau, Gammellund, Jübek.Lang-
stedt, Silberstedt, Treia, Ellingstedt, Hollingsteöt. —
Untergruppe 7. U.-Gruppenführer Dr. med. Schnetb-
ler, Bergenhusen. Gemeinden: Börm, Dörpstedt,
Neubörm, Bergenhusen, Meggerdorf, Wohlde, Bar
gen, Erföe, Tielen, Drage, Norderstapel, Seeth,
Süderstapel. — Untergruppe 8. U.-Gruppenführer
Lehrer Jürgen Kühl, Alt-Bennebek. Gemeinden:
Alt-Bennebek, Friedrichsanbau, Kropp, Friedrichs
wiese, Gr.-Rheide, Kl.-Bennebek, Kl.-Rheide, Teten-
husen, Geltorf, Jagel, Kurburg, Lottorf. — Zur
Sicherung des Niederwildstandes ordne ich an: 1.
Die Jagdausübung ans Federwild ohne brauchba
ren Jagdhund ist verboten: die Größe des Reviers
ist dabei belanglos. 2. Die Suchjagd auf Hasen darf
gleichzeitig von nicht mehr als drei Jägern, min
destens 150 Meter von der Grenze und nur mit
einem brauchbaren Jagdhund ausgeübt werden. 8.
Das Suchrevier darf nur ein Fünftel des ganzen
Feldjagdreviers groß fern. 4. Ansitz und Anstand
auf Hasen ist verboten. 6. Wenn in einem Jagdbe
zirk Treibjagd abgehalten wirb, darf an den Gren
zen der Nachbarreviere keine Suchjagd ausgeübt
werden. Carqueville, k. Kreisjägermeister.
Einiges über den Eisvogel
Es ist sicherlich lohnend, sich etwas mit dem Eis
vogel zu beschäftigen, der leider in manchen Gegen
den so selten geworden ist, denn dieses Tier hat eine
nicht ungewöhnliche Lebensweise und Eigenarten tn
der Beschaffung seiner Nahrung, die der Beobach
tung wert sind. Er ist äußerlich wohl einer unserer
schönsten Vögel, wie man sie sonst nur in den Tro
pen findet, denn sein Gefieder schillert in allen Far
ben. Warum er den Namen Eisvogel erhalten hat,
ist unklar, denn er lebt auf der ganzen Erde in den
gemäßigten Zonen, hat also mit den Eisregionen
gar nichts zu tun. Längs den Bächen, bis ins Ge
birge hinauf, soweit es Fische gibt, sieht man ihn,
immer nur einzeln, außer in der Paarzeit, denn er
liebt es, allein zu jagen. Bei dieser Beschäftigung
sitzt der Eisvogel entweder auf dem Anstand auf
einem Zweige über dem Wasser, oder er streicht in
schnellem Fluge den Bach entlang. Plötzlich stürzt er
ins Wasser, taucht unter, hat einen Fisch im Schna
bel und kehrt zu seinem Sitz zurück, wartet, bis der
Fisch tot ist, oder schlägt ihn gegen einen Ast, um ihn
zu töten, und verschlingt ihn, den Kopf voran. Sei
nen Beobachtungsplatz sucht er mit großer Liebe
nnd Vorsicht aus und gibt sich große Mühe, ihn rich
tig zu wählen, so daß er nicht nur gute Uebersicht
auf das Wasser hat, sondern auch gegen Sicht vom
Lande aus gedeckt ist. Dieser Platz liegt meist etwas
über einen halben Meter über dem Wasser und stets
an einem abgelegenen stillen Orte. Sein Jagdgebiet
hält er von seinesgleichen frei, höchstens duldet er
noch in seinem Revier die Wasseramsel oder die
Bachstelze. Als Jäger zeigt er große Geduld, er kann
oft halb Tage lang, auf einem Zweig sitzend, das
Wasser beobachten und auf seine Beute harren. Man
sieht ihn dann plötzlich den Hals ausstrecken, sich
vorbeugen und wie ein Pfeil ins Wasser stürzen.
Außer Fischen nimmt er auch Krebse und Kerb
tiere als Nahrung ans. Regenwetter ist für ihn
sehr ungünstig, weil sich bann das Wasser trübt und
er die Fische nicht mehr sehen kann. Er ist eines der
wenigen Tiere, die unter der Verfolgung von
Raubvögeln und Raubtieren, wie auch von Men
schen kaum zu leiden haben. Daran ist hauptsächlich
seine Lebensweise schuld, die ihn davor behütet, und
auch seine Nesthöhle ist meist so vorsichtig angelegt,
daß Wiesel oder Wasserratte nicht zu ihr gelangen
können.
Ein sehr mildes Urteil! Der Knecht eines Sied
lers pflügt im März 1934. Als ein Sprung Rehe
die Landarbeit aushält, spannt der Knecht die
Pferde aus und holt sich eine Kleinkaliberbüchse
von seinem Brotherrn, der nicht zu Hause ist. Mit
den Pferden geht es dann wieder ins Feld, und
der Sprung Rehe hält wieder die Pferde und den
Kutscher aus. Der Knecht schießt, läßt den Rebbock
liegen und holt ihn am Abend. Der Brotherr und
dessen Schwager tauch ein Siedler) teilen sich den
Bock. Der Wilderer wurde zu 65 <!7Ul Geldstrafe,
der Brotherr, weil wegen Wilderns schon vorbe
straft, zu 100 Mt und der Schwager zu 38 Ml
verurteilt. Das Urteil ist gesprochen vom Amts
gericht Berlinchen Nm. Lüdke.
Schleswig-Holsteinischer Wirtschaftsdienst
Möglichkeiten der Landeskultur
24 Mill. Hektar deutschen Bodens sind verbesse
rungsbedürftig, so stellt der Fachbearbeiter des
Reichsnährstandes, Dr. Schmitz, in der NSL. fest.
Im einzelnen schätzt er, daß wir noch rund 8,5
Mill. Hektar Kulturland zu entwässern und auf
2 Mill. Hektar bereits entwässerter Flächen die land
wirtschaftlichen Folgeeinrichtungen durchzuführen
haben. Auf weiteren 11 Mill. Hektar ist die Wasser
frage im Sinne einer sachgemäßen Bewässerung zu
lösen, wohl noch 2 Mill. Hektar Moor und 600 000
Hektar Oedland harren der Erschließung. Der Ver
band deutscher Landeskulturgenossenschaften schätzt
die Kosten dieses gewaltigen Werkes auf 10 Mlld.
'Ml, denen ein volkswirtschaftlicher Mehrertrag
von jährlich 2 Mlld. Mi gegenüberstehen würde.
NDZ. meint: Aus den angeführten Zahlen zie
hen wir den Schluß, daß das Unkengeschrei vom
Volk ohne Raum so lange ein Märchen ist, als wir
ein derartig gewaltiges Meliorationswerk in un
seren eigenen Grenzen nicht beendet haben. —
Wir bemerken: Berechnungen obiger Art sind nach
dem Kriege im ehrlichen Bestreben um die Eigen
versorgung mannigfach aufgestellt worden. Doch
scheiterten sie bis jetzt immer an den Kosten.
Flotter Starkengeschäft in Schwarzbunt
136 trächtige Starken
waren in der Lübecker Auktionshalle des Verbandes
„Schwarzbunte Schleswig-Holsteiner" zur Ver?
steigerung aufgetrieben. Den höchsten Preis von
1160 #Ul erhielt H. Weilandt-Presen für eine am
27. Februar 1932 geborene Starke Hertha, die in
den Besitz von H. Reshöst-Hinrichsdorf überging.
Hertha stammt von dem bekannten Gallwitz-Sohn
„Poredo", dessen „Mutter" Flora mit einer sechs
jährigen Durchschnittsleistung von 6998 Kg. Milch
mit 3,57 vH. Fettgehalt gleich 214 Kg. Fett auf
vielen großen Ausstellungen höchste Preise erringen
konnte. Für 830 Mt wurde die am 12. November
1931 geborene Starke „Rosette" von Lüthke-Rolfs-
hagen gekauft lvon Joh. Weilandt-Presen a. F. ge
züchtet). Weitere Starken, die teilweise noch keine
zwei Jahre alt waren, kosteten von 700—800 JiJl.
Die Käufer legten durchweg großen Wert aus gu
ten Leistungsnachweis der Vorfahren, wobei auch
der Fettgehalt der Milch sehr beachtet wurde. Man
soll hierbei immer bedenken, daß der Fettgehalt der
Milch alleine es nicht macht, sondern daß letzten
Endes für die Wirtschaftlichkeit einer Kuh die ge
lieferte Fettmenge von ausschlaggebender Bedeu
tung ist. Neben den züchterisch wertvollen Starken
brachten auch Gebrauchstiere bei flottem Geschäft
gute Preise, so daß der gute Durchschnittspreis von
435 Ml erzielt werden konnte. Die nächste Zucht-
und Nutzviehauktion, die mit 60 Bullen und 30
Starken beschickt werden wird, findet am 10. Oktober
in Lübeck statt.
Eröffnete Cntschuldungsverfahren
im Kreise Schleswig
Ehefrau Catharina Brandt, geb. Hollmer in Her
mannsort, Landmann Broder Thomsen in Her
mannsort, Landmann Christian Michelsen in Jd
stedt, Bauer Klaus Peter Marxen in Schuby, Ehe
leute Friedrich Hermann Otte und Dorothea Ka
tharina Otte, geb. Asmussen in Eslingholz, Bau
er Heinrich Röh in Bollingstedt, Eheleute Land
mann Christian Schlichting und Anni, geb. Rei
mers, vcrw. Großkreutz in Kropper Ausbau, Land
mann Johann Peper in Hollingstedt, Landmann
Friedrich Immen in Loit, Lanümann Peter Coordts
in Klein-Rheide, Ehefrau Elisabeth Sattler, geb.
Weißenfeld in Buschau, Landmann Claus Theodor
Thießen in Gooshvlz, Arbeiter Heinrich Nissen in
Schaalby, Bauer Jürgen Tams in Groß-Rhciöe,
Lavdmann Lorenz Carstensen in Haarholm, Land
mann August Hansen in Havetoftloit, Bäuerin
Bertha Underberg, geb. Schliermann in Friedrichs
anbau, Landmann Heinrich Görrissen in Friedrichs
wiese. Als Entschuldungsstelle ist die Kreissparkasse
in Schleswig ernannt. Alle Gläubiger der genann
ten Betriebsinhaber, die zur Zeit der Eröffnung
einen dinglichen oder persönlichen Anspruch gegen
die Schuldner haben, werden aufgefordert, bis spä
testens 31. Oktober 1934 ihre Ansprüche bei Mei-
dung der im Gesetz vorgesehenen Rechtsnachteile
beim Gericht oder der EntschuldungSstclle anzu
melden und die tn ihren Händen befindlichen
Schuldurkunden dem Gericht einzureichen.
Einkaufspreise sür Säcke sBerichtigirng): °/,-
Kleinsäcke 10—13 Psg. statt 24—29, */* 7—9, Zucker-
säcke 24—29.
Butterprüfungen in Husum und Leck
Der Milchwirtschaftsverband Nordmark hielt
innerhalb des Milchversorgungsverbandes Schles
wig die neunte Bezirks-Butterprüfung in Husum
und die zehnte Bezirksbutterprüfung in Leck ab,
mit nachfolgenden gutbesüchten Versammlungen
unter dem Vorsitz von Thomsen-Mariannenhof.
Ergebnisse: 1. Husum am 14. September. Preis
richter Rübcke-Altona, Deger Hamburg und Selck-
Silberstedt und Rodewoldt-Geltorf, ferner als
Hospitanten Hoops-Treia und Thordsen-Wanderup.
Von 39 aufgeforderten Meiereien hatten 38 Butter
proben zur Prüfung eingesandt, davon wurden
vier Proben zurückgestellt. Von den verbleibenden
34 Proben waren 14 Proben <41,8 vH.) markenfähig,
6 Proben <17,64 vH.) deutsche feine Meiereibutter,
2 Proben <5,88 vH.) deutsche Meiereibutter, 9 Pro
ben <26,48 vH.» deutsche Landbutter, 3 Proben <8,82
vH.) deutsche Kochbutter. Den drei besten Proben
wurden Ehrenpreise zuerkannt: 1. Preis Wilken-
Hattsteöt, 2. Lohse-Jpernstedt, 3. Brodersen-Hase-
lund, ferner wurden die Proben folgender Mei
ereien mit dem Prädikat „Markenfähig" beurteilt:
Meiereigenossenschaft Ahrenshöft, Bargen, Behren
dorf, Erfde 2, Jmmenstedt, Olderup, Sandwehle,
Schwesing, Tating, Tielen u. Meiereibesitzer Treöe-
Friedrichstadt.
2. Leck am 15. September. Preisrichter Rübcke-
Altona, Deger-Hamburg, Rüter-Simonsberg,
Westphal-Rantrum und Meyer-Witzwort und Lent-
ser-Oldersbek als Hospitanten. Von 35 aufgefor
derten Meiereien hatten 33 Vutterproben zur Prü
fung eingesandt, davon wurden neun Proben zu
rückgestellt. Von den verbleibenden 24 Proben
war 15 Proben <62,5 vH.) markenfähig, 5 Proben
<20,83 vH.) deutsche feine Meiereibutter, 3 Proben
<12,5 vH.) deutsche Meiereibutter, 1 Probe <4,17
vH.) deutsche Landbutter. 1. Preis Abild-Meöelby,
2. Jöns-Oldsum, ferner wurden die Proben fol
gender Meiereien mit dem Prädikat „markenfähig"
beurteilt: Meierei-Gnossenschaft Goldelund, Hügel,
Langenhorn, Lindholm, Ladelund, Niebüll, Sande,
Stadum, Süderlügum, Upusum, Wallsbüll sowie
Meiereibesitzer Ketelsen-Leck und Meiereibesitzer
Petersen-Neukirchen.
Der gefundene Wassergehalt in Husum bewegte
sich zwischen 14 vH. und 17,2 vH. und betrug im
Mittel 15,78 vH., in Leck zwischen 14,3 vH. und 17,5
vH. und betrug im Mittel 15,1 vH. Die eingeschick
ten Proben waren sämtlich unter Verwendung
deutscher Säurewecker lDeutschland, Holstein) her
gestellt worden. — Im Bezirk Husum arbeiten
20 Meiereien <53 vH.), in Leck 23 Meiereien <82
vH.) mit-einer Kühlanlage. Um eine bessere Halt
barkeit und Vutterausbeute zu erzielen, sollte jede
Meierei im Besitz einer Kühlanlage sein.
Im Bezirk Husum gehören 23 Meiereien <61 vH.),
in Leck 20 Meierei <71 vH.) der Ueberwachungs-
stelle für Markenbutter an, 8 Meierei <21 vH.) ha
ben sich in Husum zur Aufnahme angemeldet, 4
Meiereien <14 vH.) in Leck. — Auf beiden Ver
sammlungen hielt Dr. Süß vom Milchwirtschafts
verband Nordmark-Hamburg einen Vortrag über
„Milchwirtschastliche Tagesfragen" unter besonderer
Erwähnung der neuen Butter- und Käseverord
nung.
Znr Lage der Gemeindefinanzen
schreibt der Deutsche Gemeindetag, daß die beträcht
liche Besserung der Gemeinöefinanzen aus dem
Rückgang der gemeindlichen Wohlfahrtserwerbs
losen für zahlreiche Gemeinden und Gemeindever
bände in den letzten Monaten zum Stillstand ge
kommen sei. Grund hierfür sei die Tatsache, daß der
Reichszuschuß zu den Wohlfahrtserwerbslosen
lasten stärker gesenkt wurde, als es dem Rückgang
der Erwerbslosenzahl entsprochen hätte. Die Eigen
last der Gemeinden sür die Wohlfahrtserwerbs
losen habe sich dadurch von 242 im Jahre 1933 auf
834 Millionen im Jahre 1934 erhöht. Auf dem Ge
biete der Arbeitslosenhilfe werde also eine An
spannung der Gemeindefinanzen um rund 90 Mil
lionen eintreten. — Die große kommunalpolrtische
Bedeutung der vorläufigen Lösung des Bürger-
steucrproblems bestehe darin, daß sie die Notwen
digkeit einer beweglichen gemeindlichen Personal
steuer grundsätzlich bejaht. Eine sozial gerechte und
finanzpolitisch wirksame Personalsteuer sei neben
einem guten Gemeindeverfassungsrecht der beste
Garant einer lebensvollen Selbstverwaltung.
Die Entwicklung der Gemeindefinanzen im Jahre
1935 sei vorläufig kaum vorauszusehen. Auf der
Ausgabenseite würden die Gemeinden gewisse
Mehraufwendungen für die Erhaltung des Ge
meindevermögens machen müssen, die in den Jah
ren der Krise unterlassen wurden. Bei den Leitern
der Gemeinden müsse Klarheit darüber bestehen,
daß der voraussichtlichen Anspannung der Ge
meindefinanzen schon jetzt nachdrücklich begegnet
werden müsse. Unter den obwaltenden Umständen
komme insbesondere ein Verzicht auf auch nur
einen Teil der bisherigen Steuereinnahmen der
Gemeinden, z. B. auf die Gemeindegetränkesteucr,
nicht in Betracht. Auch den vielfältigen Wünschen
der Privatwirtschaft aus Erweiterung des gemeind
lichen Wirkungsbereichs durch verstärkte Auftrags
vergebung könne erst entsprochen werden, wenn der
Haushaltsausgleich tatsächlich gesichert sei.
Gute Schafpreise in Niebüll
Infolge der Schafschau am 25. Sept. wurde die
Notierung der Schafe erst im Lause des Nach
mittags ausgegeben. Preise: fette Lämmer 32—34
Psg., Lebschafe 40—62 Ml, Lammböcke gekört 60 bis
75 Ml, Lammböcke unqekört 40—50 Ml, 1)4jähr.
Böcke gekört 90—130 Ml, ältere 100—140 Ml.
Der Handel war lebhaft. Zweifellos gab der hohe
Wollpreis dem heutigen Zuchtschafmarkt das
Gepräge.
Entsprechend dem Londoner Goldpreis vom 26. 9.
beträgt ein Gramm Feingold 54,4955 Pence gleich
2,79971 ’Mi,