Full text: Newspaper volume (1932, Bd. 4)

Şnignngsamt in Sņgslegeņhettiņ -es unlautere« 
Wettbewerbs 
Bom Verband der Industrie- und Handelskam 
mern der Provinz Schleswig-Holstein wird fol 
gendes mitgeteilt: 
Die Notverordnung vom 9. März 1982 hatte die 
Möglichkeit vorgesehen, daß durch die einzelnen 
Länöerregierungen bet den Industrie- und Han 
delskammern Einigungsämter für Angelegenheiten 
des unlauteren Wettbewerbs errichtet werden 
konnten. Der Unterschied dieser gesetzlichen Eini 
gungsämter zu den bisher bei einer Reihe von 
Handelskammern bestehenden freiwilligen Eini 
gungsämtern besteht darin, daß die gesetzlichen (sog. 
obligatorischen! Einigungsämter mit der Befugnis 
ausgestattet sind, das Erscheinen der Parteien vor 
dem Einigungsamt durch die Ansetzung von Ord 
nungsstrafen zu erzwingen. Nunmehr ist beim 
Verband der Industrie- und Handelskammern der 
Provinz Schleswig-Holstein in Altona ein derar 
tiges obligatorisches Einigungsamt errichtet wor 
den. Träger des Einigungsamtes ist der genannte 
Kammerverband, sowie die Handwerkskammern in 
Altona und Flensburg. Aus den Bestimmungen 
der Satzung ist folgendes hervorzuheben: 
Das Einigungsamt verhandelt in der Besetzung 
mit einem Vorsitzenden und mindestens zwei Bei 
sitzern. Der Vorsitzende muß die Befähigung zum 
Richteramt besitzen. 
Die Anträge auf Tätigwerden des Einigungs 
amtes sind bei derjenigen Industrie- und Han 
delskammer einzureichen» in deren Bezirk der An 
tragsgegner seine gewerbliche Niederlassung oder 
»n Ermangelung einer solchen seinen Wohnsitz hat. 
Hat der Antragsgegner im Anlande weder eine 
gewerbliche Niederlassung noch einen Wohnsitz, so 
ist die Industrie- und Handelskammer zuständig, 
in deren Bezirk die Handlung begangen ist. Sind 
beide Parteien Handwerker, so ist der Antrag bei 
ber für den Antragsgegner entsprechenden zustän 
digen Handwerkskammer einzureichen. 
Die Kammern versuchen zunächst durch das bei 
ihnen bestehende freiwillige Einigungsamt einen 
gütlichen Ausgleich zwischen den Parteien herbei 
zuführen. Kommt ein Ausgleich zustande, so wird 
von einer Weitergabe des Antrages an das obli 
gatorische Einigungsamt abgesehen. Andernfalls 
wird der Antrag an das gesetzliche Einigungsamt 
weitergegeben. Dieses macht in dem Falle, daß der 
Beklagte .vor dem Einigungsamt nicht erscheinen 
sollte, von den ihm zustehenden Zwangsbefugnissen 
Gebrauch. 
Im Interesse einer nachhaltigen Bekämpfung 
der sich häufenden Verstöße gegen die Bestimmun 
gen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbe 
werb ist zu wünschen, daß von den neu geschaffenen 
Möglichkeiten von der interessierten Kaufmann- 
schaft in ausgiebigem Maße Gebrauch gemacht 
wird, bietet sich doch hier die Möglichkeit der Aus 
nutzung einer selbstverwaltungsmäßigen Standes- 
cinrichtung, die bemüht ist, einen Vergleich zwischen 
den Interessenten herbeizuführen und für die Her 
anbildung und Wahrung guter kaufmännischer 
Sitte zu wirken. 
Die Reickisrichtzahl für Lebens 
haltungskosten 
im Dezember 1932. 
Die Reichsrichtziffer für die Lebenshaltungs 
kosten (Ernährung. Wohnung, Heizung, Beleuch 
tung, Bekleidung und sonstiger Bedarf) ist im 
Durchschnitt des Monats Dezember 1932 um 0,8 
v. H. aus 118,4 (gegenüber 118,8 im Vormonat) 
zurückgegangen. 
Keine Meistbegünstigung mit 
Argentinien. 
Da alle deutschen Vorstellungen bei der argen 
tinischen Regierung seit dem lS. November ohne 
Ergebnis geblieben sind, und die deutschen Waren 
seit diesem Tage differenziert behandelt werden, 
bat die deutsche Regierung sich gezwungen gesehen, 
Argentinien von der deutschen Meistbegünstigungs 
liste zu streichen und den deutschen Obertarif auf 
einzelne argentinische Erzeugnisse wie Talg, Pre 
mier jus, Mais und andere anzuwenden. Diese 
Bestimmung sollte ursprünglich schon am 1. Ja 
nuar 1988 in Kraft treten. Auf argentinisches Er 
suchen ist der Tag des Inkrafttretens dann aber 
auf den 10. Januar hinausgeschoben worden, um 
nochmals einen Zeitraum für Verhandlungen über 
die Beilegung dieser Meinungsverschiedenheit zu 
lassen. 
Neichstarif im Bankgewerbe 
verlänaert. " 
Für den Tarif im Bankgewerbe ist eine Kün 
digungsfrist von drei Monaten festgesetzt worden. 
Bon der Künöigungsmöglichkeit zum 31. Dezem 
ber ds. Js. ist von keiner Seite Gebrauch gemacht 
worden. Nun teilt der Bankbeamtenverein mit, 
daß dies auch zum 31. März 1833 nicht geschehen 
ist, so daß die Dauer des Abkommens zunächst bis 
zum 30. Juni 1983 gesichert bleibt. Der so verlän 
gerte Neichstarif ist mit über 70 000 Teilnehmern 
die größte Kollcktlvvereinbarung für Angestellte in 
Deutschland. 
2700000 Wohttahrts- 
»kwerbs'oit. 
Der Deutsche Städtetag teilt mit: Die Zahl der 
von den Gemeinden unterstützten Wohlfahrtser 
werbslosen ist nach den Ermittlungen der Arbeits 
ämter und Wohlfahrtsämter im November weiter 
stark gestiegen. Nach der amtlichen Zählung sind 
insgesamt 2 310 000 sogenannte „anerkannte" Wohl 
fahrtserwerbslose ermittelt worden, das sind ge 
genüber dem Oktober rund 110 090 mehr. Die Er 
höhung erklärte sich zum allergrößten Teil aus 
Neuzugängen bei der Wohlsahrtserwerbslosenfür- 
sorge. Zum Teil sind auch Lücken der Oktoberzäh 
lung durch nachträgliche Anerkennung und bereits 
unterstützten Wohlfahrtserwerbslosen ausgefüllt 
worben. Stach den Ermittlungen des Städtetages 
treten zu der Zahl von 2 310 000 „anerkannten" 
Wohlfahrtserwerbslosen weitere rund 400 000 ar 
beitsfähige Erwerbslose hinzu, die gleichfalls von 
den Gemeinden unterstützt werden, die aber bei 
der amtlichen Zählung nicht berücksichtigt sind, weil 
nach den amtlichen Zählungsvorschristen Personen 
über 60 Jahre und die große Zahl früher selbstän 
diger Handel- und Gewerbetreibenden ausgeschlos 
sen werden. 
„Biel Albe» «Lichts!" 
Nach dem „Wilhelmshavener Kurier" vom 28. Ok 
tober 1932 und nach den Berichten anderer Zei 
tungen und Correspondenzen soll ein Broker Ta- 
bakwatenhändler einen 40 Schreibseite« umfaffen- 
dcu Steuerbescheid erhalten haben, in dem ihm mit 
geteilt wurde, daß er für 20 Zigaretten, als Muster 
auf dem Zollamt in Brake in Empfang genommen, 
im Werte von insgesamt 14 Pfennigen, eine Tabak 
steuer von 3,98 JUt zu entrichten hätte. ‘ģ 
Wir haben uns die Mühe gemacht, festzustellen, 
wie weit diese Meldung den Tatsachen entsprach. 
Eine entsprechende Bitte um Aufklärung gelangte 
über das Finanzamt in Rendsburg. Zollamt in 
Rendsburg, über das Zollamt tu Wilhelmshaven 
an das Hauptzollamt in Brake i. O., das sich schließ 
lich als zuständig erklärte. Es teilt uns mit, daß 
der Präsident des Lanöessinanzamtes Oldenburg 
bereits früher anderen Stellen dte folgende Mit 
teilung zu dieser Meldung hat zukommen lasiern 
„Das beim Hauptzollami Brake abgefertigte Päck 
chen mit 20 Zigaretten ans Holland war^ zollfrei, 
unterlag aber der Tabaksteuer. Daß diese von dem 
Abfcrtigungsbeamten irrtümlich nicht erhoben war, 
wurde erst einige Wochen später bei einer Ge 
schäftsprüfung bemerkt. Der Tabaksteuerbetrag von 
3,95 M.Jf, mußte bestimmungsgemäß nacherhoben 
werden. Hiervon abzusehen, war die örtliche Zoll 
behörde nicht befugt. Der ursprüngliche Irrtum des 
Absertigungsbeamten kann daran nicht ändern. 
Eine Steuerfreiheit als Mnster kam im vorlie 
genden Falle nicht in Betracht: einen „umfang 
reichen Schriftwechsel" hierüber hat die Zollbehörde 
nrcht veranlaßt. Der vom Hauptzollamt wegen der 
Nacherhebung erlassene Steuerbescheid war — ein 
schließlich^ der Rechtsmittelbelehrung — etwa 40 
Schreibzeilen lang, nicht 40 Schreibseiten, wie in 
einem Teil der Presse verbreitet wurde. Die Nach 
prüfung des Steuerbescheides ergab, daß dieser sach 
lich richtig war und nur die notwendigen Mitteilun 
gen enthielt." 
* 
Es ist also festzustellen: Die Arbeit hat sich ge 
lohnt, keine unnötige Mühe! 
Amtlich, W8tzŗ«ngņkņ»ke 
I Pfmrd Sterling ....... 
I Dollar 
100 därr. Kr, •••111111 
100 ffionS . . 
Peirt« .................. 
Lira 11111 . 
(£>&«« Gewährst 
Geldkurs 
30 12 
13 93 
4.201 
72 13 
16 42 
34. 9 
21.55 
29. 12. 
13 98 
4 209 
72 43 
16 42 
34 37 
21 55 
Metall 
pot 100 kg 
Prompt cts. şiamg. ob. Brem Rotterd 
48 50 I 48 00 
dem Abkommen über den Fremdenverkehr die nach 
Frankreich reisenden Deutschen in Zukunft nicht 
nur 200 Mark, sondern 700 Mark mitnehmen 
können. 
700 MM für eine Reise «ach Frankreich. In einer 
Unterredung mit dem „Paris Midi" erklärte der 
französische Handelsminister Durand u. a„ daß nach 
Kommunisten 
gegen Veimifchungszttmng. 
Aus dem Reichstag. 
Im Reichstag hat die Kommunistische Fraktion 
in einem Antrag einen Reichstagsbeschluß dahin 
verlangt, daß die Beimischung von inländischen Fet 
ten, insbesondere von Butter zur Margarine in 
keinem Falle zur Erhöhung der Margarinepreise 
führen dürfe. — Nach einem weiteren Antrag der 
Kommunistischen Fraktion soll die Verordnung des 
Reichspräsidenten zur Förderung der Verwendung 
inländischer tierischer Fette und inländischer Futter 
mittel vom 23. Dezember d. I. mit sofortiger Wir, 
kung aufgehoben werden. 
Neue Preußische Schatzanweisungen 
Umtausch und Verkauf 
Im Aufträge der Preußischen Finanzverwaltung bieten wir den Besitzern der 
6°/ 0 (ehemals 7°/„) Schatzanweisungen des Freistaates Preußen 
rückzahlbar am 20. Januar 1933 zu 102 °/o 
den 
Umtausch 
„ in 
neue 6% Preußische Schatzanweisungen 
rückzahlbar je zur Hälfte des Nennwertes jedes Stücks 
Am 20. Januar 1935 mit 100 o/o 
am 20. Januar 1936 mit 102 o 0 
an. Jede* Stück Ist also zur Hälfte nach 2 Jahren, zur Hälfte nach 3 Jahren fällig; 
die zweite Hälfte wird mit einem Aufgeld von 2°/ # zurückgezahlt. Bei dem Umtausch 
werden die neuen Schatzanweisungen zum Kurse von 
abgegeben, so daß die Umtauschenden unter Berücksichtigung des Rückzahlungsaufgeldes 
der alten Schatzanweisungen von 2°/ 0 
eine Barauszahlung von 8®/. 
erhalten. 
Die neuen 6°/ 0 Scbatzanweisungen werden auch durch freihändigen 
Verkauf 
zu den vorgenannten Bedingungen begeben. Der Verkaufskurs ist ebenfalls auf 
041. 
festgesetzt. Der Gegenwert kann sogleich ganz oder zum Teil gezahlt werden. Bis 
spätestens 10. Januar 1933 muß die Volleinzahlung geleistet sein. Aul die Zahlung werden 6% 
Stückzinsen vom Zahlungstage bis zum 20. Januar 1933 vergütet 
Zinsterniine: 20. Januar und 20. Juli j. Js. Der erste Zinsschein wird am 
20. Juli 1933 fällig. 
Stückelung: Ķ 100,—, 500,—, 1000,—, 10000,— und 50000,—. 
Zulassung der Schatzanweisungen zum Handel und zur Notiz an den 
deutschen Hauptbörsenplätzen wird veranlaßt werden. 
Die Besitzer der neuen Schatzanweisungen haben das Recht, an Stelle der 
am 20. Januar 1935 fälligen Teilrückzahlung zum Nennbeträge dieser Rückzahlung 
die Austiändigung neuer 6°/ 0 Schatzanweisungen — rückzahlbar zum 20. Januar 1936 
mit 102°/ 0 — zu fordern. 
Anträge auf Erwerb der neuen Schatzanweisungen sowohl durch Umtausch 
alter Schatzanweisungen, als auch durch Bareinzahlung, werden 
bis zum 10. Januar 1933 
von den nachstehend aufgeführten Firmen entgegengenommen: 
der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) 
, Berliner Handels-Gesellschaft 
» Commerz- und Privat-Bank Aktiengesellschaft 
» Deutschen Bank und Disconto-Gesellschaft 
a Deutschen Girozentrale — Deutsche Kommunalbank — 
„ Dresdner Bank 
den Herren Mendelssohn & Co. * 
der Reichs-Kredit Gesellschaft Aktiengesellschaft 
» Die Anträge können auch durch Vermittlung sämtlicher deutscher Banken, 
Bankiers und b^rkassen bei den vorgenannten Firmen und deren Niederlassungen sowie 
bei den der Datschen Girozentrale — Deutsche Kommunalbank — angeschlossenen 
Girozentralen Ug(j Landesbanken eingereicht werden. 
Berlin, im Dezember 1932 
Preußische Staatsbank 
(Seehandlung) 
Wirttchattsrunölcha«. 
Amerikanische Wirtschaftskreise beginnen jetzt 
mit Sem Waren-Boykott jener Länder, die ihren 
Schuldenzahlungsverpflichtungen am 15. Dezember 
nicht nachgekommen sind. Besonders in Kalifor 
nien ist eine große Kampagne zur Förderung des 
Absatzes heimischer Jndustrieprodukie eingeleitet 
worden. 
Der Wert der Ausfuhr Dänemarks an Land- 
wirtschafiSprodukten im Jahre 1932 betrug nach 
einer vorläufigen Berechnung nur 880 gegen 1025 
Millionen Kronen im Jahre 1931. Obwohl die 
Ausfuhr an Schweinefleisch, Eiern und Käse er 
heblich gesteigert werden konnte, ist der Wert der 
Produkte, die das Ausland kaufte, um 14 Proz. 
gesunken. Was das für die dänische Volkswirt 
schaft bedeutet, ist daraus zu ermessen, daß von der 
Gesamtaussuhr des Landes 82 Proz. des Wertes 
aus Landwirtschaftsprodukte entfielen. 
Deutsch-litauische Wirtschastsverhandlungen im 
Januar. Wie die Telegraphen-llnion erfährt, 
werden die schon seit langem vorbereiteten deutsch 
litauischen Wirtschaftsverhandlungen nunmehr 
Anfang Januar in Berlin beginnen. 
StOgelßftetl. 
Anfrage A L. in S. Der Kreis N. hat von der 
Landesversicherungsanstalt eine Summe von 16 000 
MJi entliehen und unserem Frauen-Berein für ein 
Schwesternhaus eine Hypothek von 4000 MM be 
willigt mit 6 Proz. Verzinsung und 2 Proz. Ab 
trag si. I. 1928). Ist der Frauen-Berein noch ver 
pflichtet, die 6 Proz. Zinsen zu zahlen? Gibt es 
nicht eine Notverordnung, nach der nur noch 4 Proz. 
Hypotbeken-Zinsen zulässig sind? — Die Zinsen 
und Abtrag werden an den Kreis N. bezahlt. Auf 
meinen Antrag auf Herabsetzung der Zinsen dort, 
verwies man mich an die Landesversicherungsan- 
stalt. Bon da teilte man mir mit. daß infolge der 
Notzeit keine Zinssenkung erfolgen könne. 
Antwort: Eine Zinsherabsetzung ans 4 Proz. ist 
in keiner Notverordnung vorgeschrieben, lediglich 
die Zinsen für landwirtschaftliche Hypotheketl kön 
nen in Höhe von 2 Proz. qestnndet werden, şo baß 
hier im günstigen Falle Zinsen in dieser Höbe zu be 
zahlen sind. Für die von Ihnen geschilderte Hypothek 
besteht nur ein Kündigungsschutz, eine Zinssenknng 
wäre erfolgt, wenn mehr als 6 Proz. zu bezahlen 
gewesen wären. 
«W Slotif rantn üer Saa$at«r 
Notierungen in RM. für 100 Mk. Nennwert. 
Matthen 
Darmst. Bank 
Deutsche Bank 
Di»bonto-Gel. 
Dresdner Band 
Bereşnsbank 
Westholst. Band 
Verkehrs-Akt. 
Hochbahn 
Lübeck-Buchener 
Dtlch. Ostafrika 
Tlensd. D -Co 
^lensb Da. «9 
Hbg. Südame» 
Rordd. Lloyd 
n 12 
75.00 
75.CO 
61.75 
70.00 
119.00 
58.75 
30.00 
18.50 
7 5.0 
75.00 
61.50 
68.00 
118.00 
58 00 
43.60 
3i 00 
18.25 
Industrie-Akt. 
Haro- Bergb.-G. 
VhSn'r.A. G. 
'llla.El»ktr..Ģ. 
Hamb. El. W. 98 
schlickert-Llekte. 
Alşen-Cem. 
Breitend. Etfdr. 
*h. Düngers. R. 
Slbfch.-Br. 
^oh'ten-Br. 
Karstadt Rud. 
Schlesw.-H. Bk. 
-*7 50 
85 87 
29 37 
83^50 
80 00 
55 00 
72 00 
61 2" 
86.25 
36 00 
30.00 
85.50 
80 00 
55.00 
68 00 
62.00 
Nendsburger WoHerrnmeät 
«tit h«nt 31. 
Rindfleisch â Pfd. 
Schweinefleisch „ 
Idiomen „ 
Geräuch. hies. Speck „ 
Kalbfleisch 
Lamm- v. Hammelfi. „ 
Bersch. Sorten Wurst 
irrten. geschl. 
Schlachthühner 
Legehühner 
Tauben 
Gänse 
Kaninchen 
Ha e» 
Butter 
Käse. verschied. Sort. m 
Honig 
Eier 
Pfd. 
Stücr 
Pfd. 
Stück 
Pfd. 
Kartoffeln 
Grünkohl 
Blumenkohl 
Rotkohl 
Rosenkohl 
Snvvenbrarrt 
Radies 
Kohlrabi 
Zwiebel» 
Schalotten 
Steckrüde« 
Stück 
Pfd. 
Kopş 
Psd 
Bund 
Pfd. 
Stärk 
0.40-1.00 
0.60-1.00 
0.60-0.65 
0.80-1.00 
1.70- 0.80 
9.70- 0,81 
9.40-1.00 
.70-0 5 
1.70- 2.00 
2.50 
0.70 
'.60-0.70 
1.50-3.00 
250-3.50 
1.30-1.40 
0.40-0.80 
1.10 
0.13 
003 
0.05 
1.20-0.60 
0.03 
0.15 
0 10 
Peterfii ienwur^eln Bund 
Wurzeln lrote) 
Sellerie 
0.20 
0.1 
0.20 
0.10 
Kürbis 
Rote Beete 
Lpinat 
lleoşel 
Weintrauben 
Tomaten 
u flau men 
Brommdeeren 
Quitten 
Zitronen 
Fische: 
Aal 
Dorsch 
Heringe 
Butt 
Schleie 
Hecht 
Lander 
Rotfedern (Plötze) 
Karpfen 
Stück 
Pfd. 
Pşd. 
Stück 
Feuerung: 
Torf Fuder 
ea. 8 Ztr. 
Ztr. 
0.10 
0.05 
.10-0.20 
20-0.30 
0 35 
.35-0.60 
0.35 
0.05 
9.70-1.00 
.25-0.35 
115-0 20 
.25-0.50 
1.00 
0.70-0.80 
0.70 
0.20 
0.70-0.80 
7.00 
1.00
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.