Şnignngsamt in Sņgslegeņhettiņ -es unlautere«
Wettbewerbs
Bom Verband der Industrie- und Handelskam
mern der Provinz Schleswig-Holstein wird fol
gendes mitgeteilt:
Die Notverordnung vom 9. März 1982 hatte die
Möglichkeit vorgesehen, daß durch die einzelnen
Länöerregierungen bet den Industrie- und Han
delskammern Einigungsämter für Angelegenheiten
des unlauteren Wettbewerbs errichtet werden
konnten. Der Unterschied dieser gesetzlichen Eini
gungsämter zu den bisher bei einer Reihe von
Handelskammern bestehenden freiwilligen Eini
gungsämtern besteht darin, daß die gesetzlichen (sog.
obligatorischen! Einigungsämter mit der Befugnis
ausgestattet sind, das Erscheinen der Parteien vor
dem Einigungsamt durch die Ansetzung von Ord
nungsstrafen zu erzwingen. Nunmehr ist beim
Verband der Industrie- und Handelskammern der
Provinz Schleswig-Holstein in Altona ein derar
tiges obligatorisches Einigungsamt errichtet wor
den. Träger des Einigungsamtes ist der genannte
Kammerverband, sowie die Handwerkskammern in
Altona und Flensburg. Aus den Bestimmungen
der Satzung ist folgendes hervorzuheben:
Das Einigungsamt verhandelt in der Besetzung
mit einem Vorsitzenden und mindestens zwei Bei
sitzern. Der Vorsitzende muß die Befähigung zum
Richteramt besitzen.
Die Anträge auf Tätigwerden des Einigungs
amtes sind bei derjenigen Industrie- und Han
delskammer einzureichen» in deren Bezirk der An
tragsgegner seine gewerbliche Niederlassung oder
»n Ermangelung einer solchen seinen Wohnsitz hat.
Hat der Antragsgegner im Anlande weder eine
gewerbliche Niederlassung noch einen Wohnsitz, so
ist die Industrie- und Handelskammer zuständig,
in deren Bezirk die Handlung begangen ist. Sind
beide Parteien Handwerker, so ist der Antrag bei
ber für den Antragsgegner entsprechenden zustän
digen Handwerkskammer einzureichen.
Die Kammern versuchen zunächst durch das bei
ihnen bestehende freiwillige Einigungsamt einen
gütlichen Ausgleich zwischen den Parteien herbei
zuführen. Kommt ein Ausgleich zustande, so wird
von einer Weitergabe des Antrages an das obli
gatorische Einigungsamt abgesehen. Andernfalls
wird der Antrag an das gesetzliche Einigungsamt
weitergegeben. Dieses macht in dem Falle, daß der
Beklagte .vor dem Einigungsamt nicht erscheinen
sollte, von den ihm zustehenden Zwangsbefugnissen
Gebrauch.
Im Interesse einer nachhaltigen Bekämpfung
der sich häufenden Verstöße gegen die Bestimmun
gen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbe
werb ist zu wünschen, daß von den neu geschaffenen
Möglichkeiten von der interessierten Kaufmann-
schaft in ausgiebigem Maße Gebrauch gemacht
wird, bietet sich doch hier die Möglichkeit der Aus
nutzung einer selbstverwaltungsmäßigen Standes-
cinrichtung, die bemüht ist, einen Vergleich zwischen
den Interessenten herbeizuführen und für die Her
anbildung und Wahrung guter kaufmännischer
Sitte zu wirken.
Die Reickisrichtzahl für Lebens
haltungskosten
im Dezember 1932.
Die Reichsrichtziffer für die Lebenshaltungs
kosten (Ernährung. Wohnung, Heizung, Beleuch
tung, Bekleidung und sonstiger Bedarf) ist im
Durchschnitt des Monats Dezember 1932 um 0,8
v. H. aus 118,4 (gegenüber 118,8 im Vormonat)
zurückgegangen.
Keine Meistbegünstigung mit
Argentinien.
Da alle deutschen Vorstellungen bei der argen
tinischen Regierung seit dem lS. November ohne
Ergebnis geblieben sind, und die deutschen Waren
seit diesem Tage differenziert behandelt werden,
bat die deutsche Regierung sich gezwungen gesehen,
Argentinien von der deutschen Meistbegünstigungs
liste zu streichen und den deutschen Obertarif auf
einzelne argentinische Erzeugnisse wie Talg, Pre
mier jus, Mais und andere anzuwenden. Diese
Bestimmung sollte ursprünglich schon am 1. Ja
nuar 1988 in Kraft treten. Auf argentinisches Er
suchen ist der Tag des Inkrafttretens dann aber
auf den 10. Januar hinausgeschoben worden, um
nochmals einen Zeitraum für Verhandlungen über
die Beilegung dieser Meinungsverschiedenheit zu
lassen.
Neichstarif im Bankgewerbe
verlänaert. "
Für den Tarif im Bankgewerbe ist eine Kün
digungsfrist von drei Monaten festgesetzt worden.
Bon der Künöigungsmöglichkeit zum 31. Dezem
ber ds. Js. ist von keiner Seite Gebrauch gemacht
worden. Nun teilt der Bankbeamtenverein mit,
daß dies auch zum 31. März 1833 nicht geschehen
ist, so daß die Dauer des Abkommens zunächst bis
zum 30. Juni 1983 gesichert bleibt. Der so verlän
gerte Neichstarif ist mit über 70 000 Teilnehmern
die größte Kollcktlvvereinbarung für Angestellte in
Deutschland.
2700000 Wohttahrts-
»kwerbs'oit.
Der Deutsche Städtetag teilt mit: Die Zahl der
von den Gemeinden unterstützten Wohlfahrtser
werbslosen ist nach den Ermittlungen der Arbeits
ämter und Wohlfahrtsämter im November weiter
stark gestiegen. Nach der amtlichen Zählung sind
insgesamt 2 310 000 sogenannte „anerkannte" Wohl
fahrtserwerbslose ermittelt worden, das sind ge
genüber dem Oktober rund 110 090 mehr. Die Er
höhung erklärte sich zum allergrößten Teil aus
Neuzugängen bei der Wohlsahrtserwerbslosenfür-
sorge. Zum Teil sind auch Lücken der Oktoberzäh
lung durch nachträgliche Anerkennung und bereits
unterstützten Wohlfahrtserwerbslosen ausgefüllt
worben. Stach den Ermittlungen des Städtetages
treten zu der Zahl von 2 310 000 „anerkannten"
Wohlfahrtserwerbslosen weitere rund 400 000 ar
beitsfähige Erwerbslose hinzu, die gleichfalls von
den Gemeinden unterstützt werden, die aber bei
der amtlichen Zählung nicht berücksichtigt sind, weil
nach den amtlichen Zählungsvorschristen Personen
über 60 Jahre und die große Zahl früher selbstän
diger Handel- und Gewerbetreibenden ausgeschlos
sen werden.
„Biel Albe» «Lichts!"
Nach dem „Wilhelmshavener Kurier" vom 28. Ok
tober 1932 und nach den Berichten anderer Zei
tungen und Correspondenzen soll ein Broker Ta-
bakwatenhändler einen 40 Schreibseite« umfaffen-
dcu Steuerbescheid erhalten haben, in dem ihm mit
geteilt wurde, daß er für 20 Zigaretten, als Muster
auf dem Zollamt in Brake in Empfang genommen,
im Werte von insgesamt 14 Pfennigen, eine Tabak
steuer von 3,98 JUt zu entrichten hätte. ‘ģ
Wir haben uns die Mühe gemacht, festzustellen,
wie weit diese Meldung den Tatsachen entsprach.
Eine entsprechende Bitte um Aufklärung gelangte
über das Finanzamt in Rendsburg. Zollamt in
Rendsburg, über das Zollamt tu Wilhelmshaven
an das Hauptzollamt in Brake i. O., das sich schließ
lich als zuständig erklärte. Es teilt uns mit, daß
der Präsident des Lanöessinanzamtes Oldenburg
bereits früher anderen Stellen dte folgende Mit
teilung zu dieser Meldung hat zukommen lasiern
„Das beim Hauptzollami Brake abgefertigte Päck
chen mit 20 Zigaretten ans Holland war^ zollfrei,
unterlag aber der Tabaksteuer. Daß diese von dem
Abfcrtigungsbeamten irrtümlich nicht erhoben war,
wurde erst einige Wochen später bei einer Ge
schäftsprüfung bemerkt. Der Tabaksteuerbetrag von
3,95 M.Jf, mußte bestimmungsgemäß nacherhoben
werden. Hiervon abzusehen, war die örtliche Zoll
behörde nicht befugt. Der ursprüngliche Irrtum des
Absertigungsbeamten kann daran nicht ändern.
Eine Steuerfreiheit als Mnster kam im vorlie
genden Falle nicht in Betracht: einen „umfang
reichen Schriftwechsel" hierüber hat die Zollbehörde
nrcht veranlaßt. Der vom Hauptzollamt wegen der
Nacherhebung erlassene Steuerbescheid war — ein
schließlich^ der Rechtsmittelbelehrung — etwa 40
Schreibzeilen lang, nicht 40 Schreibseiten, wie in
einem Teil der Presse verbreitet wurde. Die Nach
prüfung des Steuerbescheides ergab, daß dieser sach
lich richtig war und nur die notwendigen Mitteilun
gen enthielt."
*
Es ist also festzustellen: Die Arbeit hat sich ge
lohnt, keine unnötige Mühe!
Amtlich, W8tzŗ«ngņkņ»ke
I Pfmrd Sterling .......
I Dollar
100 därr. Kr, •••111111
100 ffionS . .
Peirt« ..................
Lira 11111 .
(£>&«« Gewährst
Geldkurs
30 12
13 93
4.201
72 13
16 42
34. 9
21.55
29. 12.
13 98
4 209
72 43
16 42
34 37
21 55
Metall
pot 100 kg
Prompt cts. şiamg. ob. Brem Rotterd
48 50 I 48 00
dem Abkommen über den Fremdenverkehr die nach
Frankreich reisenden Deutschen in Zukunft nicht
nur 200 Mark, sondern 700 Mark mitnehmen
können.
700 MM für eine Reise «ach Frankreich. In einer
Unterredung mit dem „Paris Midi" erklärte der
französische Handelsminister Durand u. a„ daß nach
Kommunisten
gegen Veimifchungszttmng.
Aus dem Reichstag.
Im Reichstag hat die Kommunistische Fraktion
in einem Antrag einen Reichstagsbeschluß dahin
verlangt, daß die Beimischung von inländischen Fet
ten, insbesondere von Butter zur Margarine in
keinem Falle zur Erhöhung der Margarinepreise
führen dürfe. — Nach einem weiteren Antrag der
Kommunistischen Fraktion soll die Verordnung des
Reichspräsidenten zur Förderung der Verwendung
inländischer tierischer Fette und inländischer Futter
mittel vom 23. Dezember d. I. mit sofortiger Wir,
kung aufgehoben werden.
Neue Preußische Schatzanweisungen
Umtausch und Verkauf
Im Aufträge der Preußischen Finanzverwaltung bieten wir den Besitzern der
6°/ 0 (ehemals 7°/„) Schatzanweisungen des Freistaates Preußen
rückzahlbar am 20. Januar 1933 zu 102 °/o
den
Umtausch
„ in
neue 6% Preußische Schatzanweisungen
rückzahlbar je zur Hälfte des Nennwertes jedes Stücks
Am 20. Januar 1935 mit 100 o/o
am 20. Januar 1936 mit 102 o 0
an. Jede* Stück Ist also zur Hälfte nach 2 Jahren, zur Hälfte nach 3 Jahren fällig;
die zweite Hälfte wird mit einem Aufgeld von 2°/ # zurückgezahlt. Bei dem Umtausch
werden die neuen Schatzanweisungen zum Kurse von
abgegeben, so daß die Umtauschenden unter Berücksichtigung des Rückzahlungsaufgeldes
der alten Schatzanweisungen von 2°/ 0
eine Barauszahlung von 8®/.
erhalten.
Die neuen 6°/ 0 Scbatzanweisungen werden auch durch freihändigen
Verkauf
zu den vorgenannten Bedingungen begeben. Der Verkaufskurs ist ebenfalls auf
041.
festgesetzt. Der Gegenwert kann sogleich ganz oder zum Teil gezahlt werden. Bis
spätestens 10. Januar 1933 muß die Volleinzahlung geleistet sein. Aul die Zahlung werden 6%
Stückzinsen vom Zahlungstage bis zum 20. Januar 1933 vergütet
Zinsterniine: 20. Januar und 20. Juli j. Js. Der erste Zinsschein wird am
20. Juli 1933 fällig.
Stückelung: Ķ 100,—, 500,—, 1000,—, 10000,— und 50000,—.
Zulassung der Schatzanweisungen zum Handel und zur Notiz an den
deutschen Hauptbörsenplätzen wird veranlaßt werden.
Die Besitzer der neuen Schatzanweisungen haben das Recht, an Stelle der
am 20. Januar 1935 fälligen Teilrückzahlung zum Nennbeträge dieser Rückzahlung
die Austiändigung neuer 6°/ 0 Schatzanweisungen — rückzahlbar zum 20. Januar 1936
mit 102°/ 0 — zu fordern.
Anträge auf Erwerb der neuen Schatzanweisungen sowohl durch Umtausch
alter Schatzanweisungen, als auch durch Bareinzahlung, werden
bis zum 10. Januar 1933
von den nachstehend aufgeführten Firmen entgegengenommen:
der Preußischen Staatsbank (Seehandlung)
, Berliner Handels-Gesellschaft
» Commerz- und Privat-Bank Aktiengesellschaft
» Deutschen Bank und Disconto-Gesellschaft
a Deutschen Girozentrale — Deutsche Kommunalbank —
„ Dresdner Bank
den Herren Mendelssohn & Co. *
der Reichs-Kredit Gesellschaft Aktiengesellschaft
» Die Anträge können auch durch Vermittlung sämtlicher deutscher Banken,
Bankiers und b^rkassen bei den vorgenannten Firmen und deren Niederlassungen sowie
bei den der Datschen Girozentrale — Deutsche Kommunalbank — angeschlossenen
Girozentralen Ug(j Landesbanken eingereicht werden.
Berlin, im Dezember 1932
Preußische Staatsbank
(Seehandlung)
Wirttchattsrunölcha«.
Amerikanische Wirtschaftskreise beginnen jetzt
mit Sem Waren-Boykott jener Länder, die ihren
Schuldenzahlungsverpflichtungen am 15. Dezember
nicht nachgekommen sind. Besonders in Kalifor
nien ist eine große Kampagne zur Förderung des
Absatzes heimischer Jndustrieprodukie eingeleitet
worden.
Der Wert der Ausfuhr Dänemarks an Land-
wirtschafiSprodukten im Jahre 1932 betrug nach
einer vorläufigen Berechnung nur 880 gegen 1025
Millionen Kronen im Jahre 1931. Obwohl die
Ausfuhr an Schweinefleisch, Eiern und Käse er
heblich gesteigert werden konnte, ist der Wert der
Produkte, die das Ausland kaufte, um 14 Proz.
gesunken. Was das für die dänische Volkswirt
schaft bedeutet, ist daraus zu ermessen, daß von der
Gesamtaussuhr des Landes 82 Proz. des Wertes
aus Landwirtschaftsprodukte entfielen.
Deutsch-litauische Wirtschastsverhandlungen im
Januar. Wie die Telegraphen-llnion erfährt,
werden die schon seit langem vorbereiteten deutsch
litauischen Wirtschaftsverhandlungen nunmehr
Anfang Januar in Berlin beginnen.
StOgelßftetl.
Anfrage A L. in S. Der Kreis N. hat von der
Landesversicherungsanstalt eine Summe von 16 000
MJi entliehen und unserem Frauen-Berein für ein
Schwesternhaus eine Hypothek von 4000 MM be
willigt mit 6 Proz. Verzinsung und 2 Proz. Ab
trag si. I. 1928). Ist der Frauen-Berein noch ver
pflichtet, die 6 Proz. Zinsen zu zahlen? Gibt es
nicht eine Notverordnung, nach der nur noch 4 Proz.
Hypotbeken-Zinsen zulässig sind? — Die Zinsen
und Abtrag werden an den Kreis N. bezahlt. Auf
meinen Antrag auf Herabsetzung der Zinsen dort,
verwies man mich an die Landesversicherungsan-
stalt. Bon da teilte man mir mit. daß infolge der
Notzeit keine Zinssenkung erfolgen könne.
Antwort: Eine Zinsherabsetzung ans 4 Proz. ist
in keiner Notverordnung vorgeschrieben, lediglich
die Zinsen für landwirtschaftliche Hypotheketl kön
nen in Höhe von 2 Proz. qestnndet werden, şo baß
hier im günstigen Falle Zinsen in dieser Höbe zu be
zahlen sind. Für die von Ihnen geschilderte Hypothek
besteht nur ein Kündigungsschutz, eine Zinssenknng
wäre erfolgt, wenn mehr als 6 Proz. zu bezahlen
gewesen wären.
«W Slotif rantn üer Saa$at«r
Notierungen in RM. für 100 Mk. Nennwert.
Matthen
Darmst. Bank
Deutsche Bank
Di»bonto-Gel.
Dresdner Band
Bereşnsbank
Westholst. Band
Verkehrs-Akt.
Hochbahn
Lübeck-Buchener
Dtlch. Ostafrika
Tlensd. D -Co
^lensb Da. «9
Hbg. Südame»
Rordd. Lloyd
n 12
75.00
75.CO
61.75
70.00
119.00
58.75
30.00
18.50
7 5.0
75.00
61.50
68.00
118.00
58 00
43.60
3i 00
18.25
Industrie-Akt.
Haro- Bergb.-G.
VhSn'r.A. G.
'llla.El»ktr..Ģ.
Hamb. El. W. 98
schlickert-Llekte.
Alşen-Cem.
Breitend. Etfdr.
*h. Düngers. R.
Slbfch.-Br.
^oh'ten-Br.
Karstadt Rud.
Schlesw.-H. Bk.
-*7 50
85 87
29 37
83^50
80 00
55 00
72 00
61 2"
86.25
36 00
30.00
85.50
80 00
55.00
68 00
62.00
Nendsburger WoHerrnmeät
«tit h«nt 31.
Rindfleisch â Pfd.
Schweinefleisch „
Idiomen „
Geräuch. hies. Speck „
Kalbfleisch
Lamm- v. Hammelfi. „
Bersch. Sorten Wurst
irrten. geschl.
Schlachthühner
Legehühner
Tauben
Gänse
Kaninchen
Ha e»
Butter
Käse. verschied. Sort. m
Honig
Eier
Pfd.
Stücr
Pfd.
Stück
Pfd.
Kartoffeln
Grünkohl
Blumenkohl
Rotkohl
Rosenkohl
Snvvenbrarrt
Radies
Kohlrabi
Zwiebel»
Schalotten
Steckrüde«
Stück
Pfd.
Kopş
Psd
Bund
Pfd.
Stärk
0.40-1.00
0.60-1.00
0.60-0.65
0.80-1.00
1.70- 0.80
9.70- 0,81
9.40-1.00
.70-0 5
1.70- 2.00
2.50
0.70
'.60-0.70
1.50-3.00
250-3.50
1.30-1.40
0.40-0.80
1.10
0.13
003
0.05
1.20-0.60
0.03
0.15
0 10
Peterfii ienwur^eln Bund
Wurzeln lrote)
Sellerie
0.20
0.1
0.20
0.10
Kürbis
Rote Beete
Lpinat
lleoşel
Weintrauben
Tomaten
u flau men
Brommdeeren
Quitten
Zitronen
Fische:
Aal
Dorsch
Heringe
Butt
Schleie
Hecht
Lander
Rotfedern (Plötze)
Karpfen
Stück
Pfd.
Pşd.
Stück
Feuerung:
Torf Fuder
ea. 8 Ztr.
Ztr.
0.10
0.05
.10-0.20
20-0.30
0 35
.35-0.60
0.35
0.05
9.70-1.00
.25-0.35
115-0 20
.25-0.50
1.00
0.70-0.80
0.70
0.20
0.70-0.80
7.00
1.00