Full text: Newspaper volume (1932, Bd. 4)

weil wir wissen, daQ sie mit unserer guten 
«UMLLNŞ 
100 prozentig zufriedengestellt werden. 
Geschmack und Bekömmlichkeit 
bleiben stets das Entscheidende, 
niemals aber Zugaben wie Wertmarken, Gutscheine 
und Stickereien, auf die jeder Kennen verzichtet. 
Leistung ^Sachlichkeit=Juno! 
125. JaHrgaņg / Nr. 288 / Zweites Blatt. 
SĢĢAêķşņ 
LandeŞķtung 
Reuösdurger CagebUM 
Freitag, de« 2. Dezember 1932. 
Kind von einem Lastkraftwagen 
überfahren und getötet. 
Testern vormittag gegen 11 Uhr ereignete sich 
^îer ein schwerer Verkehrsunfall, der leider wie- 
ein Menschenleben forderte. Ein Lastkrast- 
2>age« kam, in langsamer Fahrt von der Straßen 
drehbrücke kommend, durch die Hindenburgstraße 
^fahren, als plötzlich aus der Preußerstraße die 
5jährige Sigrid Detzler, welche in dieser 
Ttraßg wohnt, gelaufen kam, um die Hinden- 
^urgstratzs zu überqueren. Das Kind lief direkt 
Segen den schweren Kraftwagen, wurde vom linken 
Kotflügel ersaht und zu Boden geworfen. Das 
ļinke Vorderrad ging dem Kind über den Leib, 
Hinterrad über den Kopf, so dah der Tod so- 
î°rt eintrat. 
Beschlüsse des Rendsburger Kreis- 
ausschusses. 
In der letzten Kreisausschußsitzung wurden u. a. 
folgend» Beschlüsse gefaßt: 
Der Schankwirt Alfred Hansen in Blöckersruh 
Borgdorf erhielt die Erlaubnis zum Ausschank 
Eoholfreier Getränke. — Ein von der Gemeinde 
Şchierensee beschlossenes Ortsstatut über Heran- 
âîehung zu Hand- und Spanndienstleistungen 
^urds genehmigt. — Für die Weiterverpachtung 
öer Jagdnutzung der Gemeinde Oldenhütten an 
Ds- Scheel in Nortorf wurde die Zustimmung er 
eilt. — In den Beirat für die Strafanstalt in 
^endsburg wurde anstelle eines ausgeschiedenen 
Mitgliedes Rechtsanwalt Greuer in Rendsburg 
Erwählt. — Verschiedene Anträge auf Gewährung 
Beihilfen wurden mangels verfügbarer Mit- 
abgelehnt. — Zu der Satzung der Kreisfpar- 
Me wurden einige formelle Aenderungen be 
schlossen. — In den aus Anlaß der Neugliederung 
# °it Landkreisen neu zu bildenden Gewerbesteuer- 
ritsschuß wurden gewählt: 
a) als Mitglieder: 
î- Malermeister Hermann Vlunck-Rendsburg, 
^ Fahrradhändler Arnold Barch-Nortorf, 
^ Mühlenbesitzer Friedrich Früchtenicht - Hohen- 
westedt. 
Klempnermeister Heinrich Cchultz-Wacken, 
^ Mühlenbesitzer Jacob Stotz-Hademarschen, 
^ Geschäftsführer Johann Olias-Vordesholm; 
b) als Stellvertreter: 
1- Kaufmann Georg Gronau-Rendsburg, 
,° Weinhändler Lorenz Lorenzen-Nortorf, 
.' Zimmermeister Hinrich Trede-Hademarschen, 
^ Cchlosiermeister Friedrich Begler-Hohenwestedt, 
' Kaufmann Heinrich Vomeyer-Scheneseld, 
' Gastwirt Eduard Blunck-Padenstedt. 
»Ņnschà^ņd fand eine gemeinsame Sitzung des 
. keisausschusses und der Kreishafenkommission 
in der verschiedene Platzfragen zur Verhand- 
standen. Eine längere Aussprache ergaben 
iàļiegende Anträge der Deutschen Vertriebsge- 
şşUschaft für russische Oelprodukte A. G. Berlin 
Îtfîr Dentsch-Amerikan i scheu Petroleumgesell- 
ştft auf Pachtung des Platzes am Kreishafen zur 
r Dichtung von Oeltankanlagen. Die Angelegen- 
ü ei * wurde nach längerer Beratung zurückgestellt, 
â.ņoch mit diesen Firmen wegen Anerkennung 
ornimter Bedingungen zu verhandeln. 
Rendsburg, den 2. Dezember 1932. 
* Großer Waschediebstahl. Von der Wäscheleine 
eines verschlossenen Trockenbodens eines Hauses an 
der Neuen Kieler Landstraße wurden in der Zeit 
von Montag bis Mittwoch gestohlen: >3 Bettlaken 
gez. E. K., 2 Bettbezüge gez. E. E., 1 Kissenbezüge 
mit handgeklöppeltem Einsatz gez. E. K., 1 weißes 
Leinen-Tischtuch gez. E. G., 3 Oberhemden, schlicht 
weiß, Marke „Dornbusch", gez. L. K., 2 Herren- 
Nachthemden gez. L. K., 1 Dawennachthemd gez. 
E. E., 2 Damen-llnterhemden weiß Mako, 1 Her- 
ren-llnterjacks weiß Mako, 1 Herren-llnterhose: 
Firmenbezeichnung: Wollgemischt: 1 beige Seiden 
trikot-Damenunterkleid, Er. 44, 1 beige Seiden- 
trikot-Damensch lüpfer, Er. 44, 2 Kinder-Hemd- 
hosen, 6 Handtücher, weiß geblümt gez. E. E., 3 
weiße Küchenhandtücher mit roter Kante gez. E. 
K. und 2 Federkissen (Kopfkissen). 
* Eine arge Enttäuschung erlebte ein Dieb, der 
in der Nacht zum Donnerstag gegen 0.30 llhr aus 
einem vor einem Lokal im Neuwerk stehenden 
Personenauto einen braunen Pappkoffer stahl. In 
dem Koffer befanden sich etwa 100 Schlüssel für 
Automaten und Grammophone, 4 Schrauben 
zieher und zwei Zangen, die für den Dieb wertlos 
waren. Der Täter hat sich auch des Koffers wieder 
schnell entledigt und ihn in den Garten eines 
Grundstücks der Königinstraße geworfen, wo er 
am Donnerstagmittag gefunden wurde. 
* Verbotene Sigualinstrumente für Kraft 
fahrzeuge. Amtlich wird gemeldet: Es werden 
jetzt Signalinstrumente für Kraftfahrzeuge auf 
den Markt gebracht, die mehrere verschiedene 
Töne nicht zur gleichen Zeit, sondern hurter- 
einandcr abgeben. Die Anbringung oder Ver 
wendung solcher Signalinstrumente ist verbo 
ten und strafbar. Bei mehrtönigen Signal- 
instrnmentdn müssen die verschiedenen Töne 
gleichzeitig in einem harmonischen Akkord an 
klingen. Nur für Kraftfahrzeuge der Feuer 
wehren, im Dienst der Wehrmacht, der Reichs 
post und der Polzei sind Ausnahmen zuge 
lassen. 
* Die Dienstbrosche des Vaterländischen 
Frauenvercins vom Roten Kreuz für 6jährige 
treue Dienstzeit erhielt Frl. Paula Gottschlich 
aus Büdelsdorf bei Hans Jeß, Milchgeschäft, 
Torstraße. 
Was ich nach sagen maiCte . . . 
Unter dem Motto „Rettet das Weihnachtsfest!" 
hat der Superintendent des Kirchenkreises Pots 
dam 1 im Auftrag der gesamten Pfarrerschaft einen 
Aufruf erlassen. Immer mehr habe es sich einge 
bürgert, daß in den Wochen vor Weihnachten ein 
Verein nach dem anderen seine besondere Weih 
nachtsfeier hält. So komme es, daß die meisten 
Menschen we i h na ch t s m L d e werden, ehe das 
eigentliche Weihnachtsfest überhaupt beginnt. 
Wenn es so weitergeht, werde das Weihnachtsfest 
in unserem Volke immer mehr entleert werden. 
„Das Weihnachtsfest gehört der christlichen Ge 
meinde und der christlichen Familie; es muß in der 
Kirche und im Hause gefeiert werden". Diese Weih 
nachtsfeier dürfe daher durch keine andere Feier 
vorweggenommen werden. „Der Christbaum dürfte 
vor dem 21. Dezember nirgends brennen." Wolle 
man auf eine Weihnachtsfeier vor Weihnachten 
nicht verzichten, so müsse sie eine Vorfeier sein, 
d. h. Adventcharakter tragen. Selbstverständlich 
gebe es Fälle, in denen sich Weihnachtsfeiern vor 
dem 21. Dezember nicht vermeiden lassen (z. V. in 
Krankenhäusern). Aber solche Feiern sollten nur 
Ausnahmen sein. An die Glieder der Kirche ergeht 
daher der Warnungs- und Bittruf: „Rettet 
das Weihnachtsfest! Gefahr ist im Verzug, 
daß es nicht nur durch Gegner des Christentums, 
sondern durch uns selbst in seiner Existenz bedroht 
wird." 
Dieser Warnruf verdient ernste Beachtung. 
Aujd&n/leHdsfateĢMĢeciMfsaûl 
Ein Revolver ist kein Uv-Ao-Spiel! 
Schon wieder mußte gegen einen Jugendlichen 
verhandelt werden, der aus Vaters Schreibtisch 
einen Revolver stibizt hatte, um damit den „dicken 
Willem" zu markieren. Und er wußte nicht einmal 
mit der Waffe umzugehen. Nun ist der junge 
Mann nach Köln verzogen und Papa mutzte, damit 
der Filius nicht allzu hart bestraft wird, einen 
Anwalt mit der Wahrnehmung der Interessen 
seines Sprößlings beauftragen. Gericht, Amts- 
anwalt und Verteidiger waren einer Meinung: 
Dummerjungenstreichl 30 Mark Geldstrafe bean 
tragte der Amtsanwalt, der Verteidiger milde 
Strafe und das Gericht erkannte demgemäß: 80 
Mark oder sechs Tage Gefängnis mit der Begrün 
dung, daß die Strafe den Vater mit treffen solle, 
weil er den Revolver nicht genügend sicher auf 
bewahrt hatte. Man kann Schußwaffenbesitzern, 
zumal wenn sie hoffnungsvolle Söhne haben, nur 
empfehlen, die Waffe im Geldschrank zu verschlie 
ßen (dann ist wenigstens etwas drin bei den heu 
tigen Zeiten). 
„Ulitcrmicter-G. m. v. £>.* 
Ein ausw.rtiger Reisephotograph hatte für sich 
und seinen Stab, d. h. Weib, Kind, Bruder usw., 
in Rendsburg und in Büdelsdorf je ein Zimmer 
„für längere Zeit" gemietet und man hatte bei 
der „unvorhergesehenen" plötzlichen Abreise nach 
wenigen Tagen vergessen, den Vermietern Bescheid 
z« sagen und zu bezahlen. Deshalb hatte man den 
Bildkünstler wegen Logisschwindcl unter Anklage 
gestellt, mußte ihn aber freisprechen, weil man 
ihm nicht nachweisen konnte, ob betrügerische Ab 
sicht vorlag, da man nicht einmal feststellen konnte, 
welches Zimmer er für sich gemietet hatte. Nun 
hatte er aber auch einen Rendsburger Photo 
graphen um 25 SiM begaunert. Das trug ihm 
allerdings im Hinblick auf seine beiden Vorstrafen 
wegen Diebstahls und Betrugs im Vorjahre dies 
mal einen Monat Gefängnis ein. Ganz sauber 
schien auch die erste Sache nicht zu sein, doch war 
die Beweiskette nicht vollkommen geschlossen und 
die Kette gerichtlicher Beweise ist im Interesse des 
Angeklagten immer nur so stark als ihr schwäch 
stes Glied. Zimmervermieter sollten sich nicht durch 
günstige Preise locken lassen, sondern ihre „möb 
lierten Herren" mit etwas mehr Vorsicht auf 
nehmen. Dann bleiben ihnen Enttäuschungen 
erspart. 
Männlein oder Weiblein? 
Hütte Herr Minister Bracht von dem Verlaufe 
dieser Verhandlung Kenntnis gehabt, würde er 
die Zwickel-Verordnung sicher nicht zur Welt ge 
bracht haben; denn ein auswärtiger Autofahrer 
hatte aus einer Entfernung, aus der man die 
Körperformen recht gut beurteilen kann, nicht fest 
stellen können, ob es sich um Männlein oder Weib- 
lein handelte, weil — diese im Badekostüm waren! 
Er war nämlich gegen die geschlossene Schranke der 
Drehbrücke gerannt, weil er sein Augenmerk auf die 
Badenden im und am Kanal gerichtet hatte. „Man 
winkte und ich glaubte, jemand sei in Gefahr", 
rechtfertigte er sich. Der Richter quittierte diese 
wenig plausible Ausrede mit der Erwägung, ob es 
nicht richtiger sei, aus dem Wagen zu steigen, 
wenn man jemanden aus dem Wasser holen wolle. 
Der Zeuge erklärte, daß der Autofahrer ihm ganz 
offen gesagt hatte, daß er nach den Mädeln am 
Kanal gesehen habe und deshalb angerannt sei, 
worauf dieser wiederum antwortete, er habe nicht 
feststellen können, ob es „Männlein" oder „Weib- 
lein" gewesen seien, nach denen er so gespannt aus 
geschaut habe. Das glaubte ihm nun wirklich nie 
mand, hatte auch mit der Sache selbst wenig zu 
tun, und die zehn Mark Geldstrafe dürsten als 
milde und gerechte Strafe keinen Unschuldigen tref 
fen. — Ob die Schranke wohl heute noch ganz 
wäre, wenn damals schon die Zwickelvervrdnung 
bestanden hätte? 
Not! 
Zwei Männer wurden aus der Untersuchungs 
haft vorgeführt, um sich wegen Bettelns, der eine 
auch noch wegen Diebstahls, zu verantworten. Zwei 
ganz alltägliche Strafsachen ohne jede interessante 
juristische oder allgemeininteressierende Note — 
graue Alltäglichkeiten des Jahres 1032. Der eine 
der beiden Angeklagten war ein junger kräftiger 
Mensch von 22 Jahren, Schmied von Profession, 
und der andere, ein Zimmerer, 60 Jahre alt, stand 
gebeugt und frühzeitig gealtert, ebenfalls das al 
lererste Mal in seinem Leben vor dem Richter, um 
sich wegen Bettelns und Diebstahls aburteilen zu 
lassen. Obdachlos, ohne warme Kleidung und festes 
Schuhzeug mußten sich die beiden Männer aus das 
Mitleid ihrer Mitmenschen verlassen, zwei Män 
ner, die einen Beruf erlernt und auch ausgeübt 
hatten, der eine im Vollbesitz seiner Körperkräfte 
und der andere mit der Erfahrung eines Arbeiters, 
der ein Menschcnalter sein Brot redlich verdient 
hatte. Beide wurden durch die Not des Volkes 
von ihrer Scholle entwurzelt und die eigene bit 
tere Not trieb sic fort von Heim und Herd, einem 
ungewissen trostlosen Schicksal entgegen. Der Alte 
hatte ein Paar Schuhe entwendet, weil ihn die 
äußerste Not dazu trieb. Man hatte sie ihm wieder 
weggenommen bei seiner Verhaftung am 6. No 
vember und nun mußte er zu seiner Tat stehen. 
Er war geständig und sein Leidensgenoffe auch. 
Drei Tage Haft, durch die Untersuchungshaft ver 
büßt, war das Urteil für beide und sie fanden ihre 
Freiheit, derer sie sich nicht freuen können, wieder. 
Diese beiden Männer— der Alte und der Junge 
— sind ein Symbol einer großen und gewaltigen 
Anklage, die — mehr oder weniger — jeden von 
uns trifft und die in der Frage zum Ausdruck 
kommen mag: Was tatest du für dein Volk? Wie 
hieltest du die Gebote Gottes? Was tatest du, um 
dazu beizutragen, daß es wieder Arbeit und Brot, 
Einigkeit und wahre Freiheit in Deutschland gibt? 
Achtung, Handwagenbesitzer! 
„Fahrdammschrecken!" Darunter pflegt man im 
Allgemeinen die knatternd durch die Straßen 
flitzenden Motorräder zu verstehen, doch der Herr 
Amtsanwalt hat nicht unrecht, wenn er die Hand 
wagen so nennt: denn ein Handwagen ist wegen 
seiner geringen „Geschwindigkeit" in unserer Zeit 
des Tempos im Wege. Man hat deshalb eine Be 
stimmung erlassen, nach der langsam fahrende Fuhr 
werke (Handwagen, schwere Pferdegespanne usw.) 
in geschlossenen Ortschaften scharf rechts fahren 
müssen. Das wußte ein Handwagenbesitzer nicht 
und war zirka 1,8 Meter vom rechten Straßenrand 
gefahren. Durch einen durch Verschulden eines 
Kraftfahrers entstandenen Unfall wurde diese „Ver 
fehlung gegen die Verkehrsvorschristen" an die 
große Glocke gehängt und der Handwagenbesitzer, 
der in tatsächlicher Unkenntnis der Vorschrift 
gehandelt hatte, mit einer Mark Strafe belegt. 
Allerdings mutz er auch die Kosten tragen und die 
sind ein Vielfaches der Strafhöhe, weil bei diesem 
„schwerwiegenden Delikt" ein Sachverständiger zu 
Rate gezogen werden wußte. Also: Langsam fah 
rende Fuhrwerke in geschlossenen Ortschaften schar! 
rechts an die Bordkante! 
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