weil wir wissen, daQ sie mit unserer guten
«UMLLNŞ
100 prozentig zufriedengestellt werden.
Geschmack und Bekömmlichkeit
bleiben stets das Entscheidende,
niemals aber Zugaben wie Wertmarken, Gutscheine
und Stickereien, auf die jeder Kennen verzichtet.
Leistung ^Sachlichkeit=Juno!
125. JaHrgaņg / Nr. 288 / Zweites Blatt.
SĢĢAêķşņ
LandeŞķtung
Reuösdurger CagebUM
Freitag, de« 2. Dezember 1932.
Kind von einem Lastkraftwagen
überfahren und getötet.
Testern vormittag gegen 11 Uhr ereignete sich
^îer ein schwerer Verkehrsunfall, der leider wie-
ein Menschenleben forderte. Ein Lastkrast-
2>age« kam, in langsamer Fahrt von der Straßen
drehbrücke kommend, durch die Hindenburgstraße
^fahren, als plötzlich aus der Preußerstraße die
5jährige Sigrid Detzler, welche in dieser
Ttraßg wohnt, gelaufen kam, um die Hinden-
^urgstratzs zu überqueren. Das Kind lief direkt
Segen den schweren Kraftwagen, wurde vom linken
Kotflügel ersaht und zu Boden geworfen. Das
ļinke Vorderrad ging dem Kind über den Leib,
Hinterrad über den Kopf, so dah der Tod so-
î°rt eintrat.
Beschlüsse des Rendsburger Kreis-
ausschusses.
In der letzten Kreisausschußsitzung wurden u. a.
folgend» Beschlüsse gefaßt:
Der Schankwirt Alfred Hansen in Blöckersruh
Borgdorf erhielt die Erlaubnis zum Ausschank
Eoholfreier Getränke. — Ein von der Gemeinde
Şchierensee beschlossenes Ortsstatut über Heran-
âîehung zu Hand- und Spanndienstleistungen
^urds genehmigt. — Für die Weiterverpachtung
öer Jagdnutzung der Gemeinde Oldenhütten an
Ds- Scheel in Nortorf wurde die Zustimmung er
eilt. — In den Beirat für die Strafanstalt in
^endsburg wurde anstelle eines ausgeschiedenen
Mitgliedes Rechtsanwalt Greuer in Rendsburg
Erwählt. — Verschiedene Anträge auf Gewährung
Beihilfen wurden mangels verfügbarer Mit-
abgelehnt. — Zu der Satzung der Kreisfpar-
Me wurden einige formelle Aenderungen be
schlossen. — In den aus Anlaß der Neugliederung
# °it Landkreisen neu zu bildenden Gewerbesteuer-
ritsschuß wurden gewählt:
a) als Mitglieder:
î- Malermeister Hermann Vlunck-Rendsburg,
^ Fahrradhändler Arnold Barch-Nortorf,
^ Mühlenbesitzer Friedrich Früchtenicht - Hohen-
westedt.
Klempnermeister Heinrich Cchultz-Wacken,
^ Mühlenbesitzer Jacob Stotz-Hademarschen,
^ Geschäftsführer Johann Olias-Vordesholm;
b) als Stellvertreter:
1- Kaufmann Georg Gronau-Rendsburg,
,° Weinhändler Lorenz Lorenzen-Nortorf,
.' Zimmermeister Hinrich Trede-Hademarschen,
^ Cchlosiermeister Friedrich Begler-Hohenwestedt,
' Kaufmann Heinrich Vomeyer-Scheneseld,
' Gastwirt Eduard Blunck-Padenstedt.
»Ņnschà^ņd fand eine gemeinsame Sitzung des
. keisausschusses und der Kreishafenkommission
in der verschiedene Platzfragen zur Verhand-
standen. Eine längere Aussprache ergaben
iàļiegende Anträge der Deutschen Vertriebsge-
şşUschaft für russische Oelprodukte A. G. Berlin
Îtfîr Dentsch-Amerikan i scheu Petroleumgesell-
ştft auf Pachtung des Platzes am Kreishafen zur
r Dichtung von Oeltankanlagen. Die Angelegen-
ü ei * wurde nach längerer Beratung zurückgestellt,
â.ņoch mit diesen Firmen wegen Anerkennung
ornimter Bedingungen zu verhandeln.
Rendsburg, den 2. Dezember 1932.
* Großer Waschediebstahl. Von der Wäscheleine
eines verschlossenen Trockenbodens eines Hauses an
der Neuen Kieler Landstraße wurden in der Zeit
von Montag bis Mittwoch gestohlen: >3 Bettlaken
gez. E. K., 2 Bettbezüge gez. E. E., 1 Kissenbezüge
mit handgeklöppeltem Einsatz gez. E. K., 1 weißes
Leinen-Tischtuch gez. E. G., 3 Oberhemden, schlicht
weiß, Marke „Dornbusch", gez. L. K., 2 Herren-
Nachthemden gez. L. K., 1 Dawennachthemd gez.
E. E., 2 Damen-llnterhemden weiß Mako, 1 Her-
ren-llnterjacks weiß Mako, 1 Herren-llnterhose:
Firmenbezeichnung: Wollgemischt: 1 beige Seiden
trikot-Damenunterkleid, Er. 44, 1 beige Seiden-
trikot-Damensch lüpfer, Er. 44, 2 Kinder-Hemd-
hosen, 6 Handtücher, weiß geblümt gez. E. E., 3
weiße Küchenhandtücher mit roter Kante gez. E.
K. und 2 Federkissen (Kopfkissen).
* Eine arge Enttäuschung erlebte ein Dieb, der
in der Nacht zum Donnerstag gegen 0.30 llhr aus
einem vor einem Lokal im Neuwerk stehenden
Personenauto einen braunen Pappkoffer stahl. In
dem Koffer befanden sich etwa 100 Schlüssel für
Automaten und Grammophone, 4 Schrauben
zieher und zwei Zangen, die für den Dieb wertlos
waren. Der Täter hat sich auch des Koffers wieder
schnell entledigt und ihn in den Garten eines
Grundstücks der Königinstraße geworfen, wo er
am Donnerstagmittag gefunden wurde.
* Verbotene Sigualinstrumente für Kraft
fahrzeuge. Amtlich wird gemeldet: Es werden
jetzt Signalinstrumente für Kraftfahrzeuge auf
den Markt gebracht, die mehrere verschiedene
Töne nicht zur gleichen Zeit, sondern hurter-
einandcr abgeben. Die Anbringung oder Ver
wendung solcher Signalinstrumente ist verbo
ten und strafbar. Bei mehrtönigen Signal-
instrnmentdn müssen die verschiedenen Töne
gleichzeitig in einem harmonischen Akkord an
klingen. Nur für Kraftfahrzeuge der Feuer
wehren, im Dienst der Wehrmacht, der Reichs
post und der Polzei sind Ausnahmen zuge
lassen.
* Die Dienstbrosche des Vaterländischen
Frauenvercins vom Roten Kreuz für 6jährige
treue Dienstzeit erhielt Frl. Paula Gottschlich
aus Büdelsdorf bei Hans Jeß, Milchgeschäft,
Torstraße.
Was ich nach sagen maiCte . . .
Unter dem Motto „Rettet das Weihnachtsfest!"
hat der Superintendent des Kirchenkreises Pots
dam 1 im Auftrag der gesamten Pfarrerschaft einen
Aufruf erlassen. Immer mehr habe es sich einge
bürgert, daß in den Wochen vor Weihnachten ein
Verein nach dem anderen seine besondere Weih
nachtsfeier hält. So komme es, daß die meisten
Menschen we i h na ch t s m L d e werden, ehe das
eigentliche Weihnachtsfest überhaupt beginnt.
Wenn es so weitergeht, werde das Weihnachtsfest
in unserem Volke immer mehr entleert werden.
„Das Weihnachtsfest gehört der christlichen Ge
meinde und der christlichen Familie; es muß in der
Kirche und im Hause gefeiert werden". Diese Weih
nachtsfeier dürfe daher durch keine andere Feier
vorweggenommen werden. „Der Christbaum dürfte
vor dem 21. Dezember nirgends brennen." Wolle
man auf eine Weihnachtsfeier vor Weihnachten
nicht verzichten, so müsse sie eine Vorfeier sein,
d. h. Adventcharakter tragen. Selbstverständlich
gebe es Fälle, in denen sich Weihnachtsfeiern vor
dem 21. Dezember nicht vermeiden lassen (z. V. in
Krankenhäusern). Aber solche Feiern sollten nur
Ausnahmen sein. An die Glieder der Kirche ergeht
daher der Warnungs- und Bittruf: „Rettet
das Weihnachtsfest! Gefahr ist im Verzug,
daß es nicht nur durch Gegner des Christentums,
sondern durch uns selbst in seiner Existenz bedroht
wird."
Dieser Warnruf verdient ernste Beachtung.
Aujd&n/leHdsfateĢMĢeciMfsaûl
Ein Revolver ist kein Uv-Ao-Spiel!
Schon wieder mußte gegen einen Jugendlichen
verhandelt werden, der aus Vaters Schreibtisch
einen Revolver stibizt hatte, um damit den „dicken
Willem" zu markieren. Und er wußte nicht einmal
mit der Waffe umzugehen. Nun ist der junge
Mann nach Köln verzogen und Papa mutzte, damit
der Filius nicht allzu hart bestraft wird, einen
Anwalt mit der Wahrnehmung der Interessen
seines Sprößlings beauftragen. Gericht, Amts-
anwalt und Verteidiger waren einer Meinung:
Dummerjungenstreichl 30 Mark Geldstrafe bean
tragte der Amtsanwalt, der Verteidiger milde
Strafe und das Gericht erkannte demgemäß: 80
Mark oder sechs Tage Gefängnis mit der Begrün
dung, daß die Strafe den Vater mit treffen solle,
weil er den Revolver nicht genügend sicher auf
bewahrt hatte. Man kann Schußwaffenbesitzern,
zumal wenn sie hoffnungsvolle Söhne haben, nur
empfehlen, die Waffe im Geldschrank zu verschlie
ßen (dann ist wenigstens etwas drin bei den heu
tigen Zeiten).
„Ulitcrmicter-G. m. v. £>.*
Ein ausw.rtiger Reisephotograph hatte für sich
und seinen Stab, d. h. Weib, Kind, Bruder usw.,
in Rendsburg und in Büdelsdorf je ein Zimmer
„für längere Zeit" gemietet und man hatte bei
der „unvorhergesehenen" plötzlichen Abreise nach
wenigen Tagen vergessen, den Vermietern Bescheid
z« sagen und zu bezahlen. Deshalb hatte man den
Bildkünstler wegen Logisschwindcl unter Anklage
gestellt, mußte ihn aber freisprechen, weil man
ihm nicht nachweisen konnte, ob betrügerische Ab
sicht vorlag, da man nicht einmal feststellen konnte,
welches Zimmer er für sich gemietet hatte. Nun
hatte er aber auch einen Rendsburger Photo
graphen um 25 SiM begaunert. Das trug ihm
allerdings im Hinblick auf seine beiden Vorstrafen
wegen Diebstahls und Betrugs im Vorjahre dies
mal einen Monat Gefängnis ein. Ganz sauber
schien auch die erste Sache nicht zu sein, doch war
die Beweiskette nicht vollkommen geschlossen und
die Kette gerichtlicher Beweise ist im Interesse des
Angeklagten immer nur so stark als ihr schwäch
stes Glied. Zimmervermieter sollten sich nicht durch
günstige Preise locken lassen, sondern ihre „möb
lierten Herren" mit etwas mehr Vorsicht auf
nehmen. Dann bleiben ihnen Enttäuschungen
erspart.
Männlein oder Weiblein?
Hütte Herr Minister Bracht von dem Verlaufe
dieser Verhandlung Kenntnis gehabt, würde er
die Zwickel-Verordnung sicher nicht zur Welt ge
bracht haben; denn ein auswärtiger Autofahrer
hatte aus einer Entfernung, aus der man die
Körperformen recht gut beurteilen kann, nicht fest
stellen können, ob es sich um Männlein oder Weib-
lein handelte, weil — diese im Badekostüm waren!
Er war nämlich gegen die geschlossene Schranke der
Drehbrücke gerannt, weil er sein Augenmerk auf die
Badenden im und am Kanal gerichtet hatte. „Man
winkte und ich glaubte, jemand sei in Gefahr",
rechtfertigte er sich. Der Richter quittierte diese
wenig plausible Ausrede mit der Erwägung, ob es
nicht richtiger sei, aus dem Wagen zu steigen,
wenn man jemanden aus dem Wasser holen wolle.
Der Zeuge erklärte, daß der Autofahrer ihm ganz
offen gesagt hatte, daß er nach den Mädeln am
Kanal gesehen habe und deshalb angerannt sei,
worauf dieser wiederum antwortete, er habe nicht
feststellen können, ob es „Männlein" oder „Weib-
lein" gewesen seien, nach denen er so gespannt aus
geschaut habe. Das glaubte ihm nun wirklich nie
mand, hatte auch mit der Sache selbst wenig zu
tun, und die zehn Mark Geldstrafe dürsten als
milde und gerechte Strafe keinen Unschuldigen tref
fen. — Ob die Schranke wohl heute noch ganz
wäre, wenn damals schon die Zwickelvervrdnung
bestanden hätte?
Not!
Zwei Männer wurden aus der Untersuchungs
haft vorgeführt, um sich wegen Bettelns, der eine
auch noch wegen Diebstahls, zu verantworten. Zwei
ganz alltägliche Strafsachen ohne jede interessante
juristische oder allgemeininteressierende Note —
graue Alltäglichkeiten des Jahres 1032. Der eine
der beiden Angeklagten war ein junger kräftiger
Mensch von 22 Jahren, Schmied von Profession,
und der andere, ein Zimmerer, 60 Jahre alt, stand
gebeugt und frühzeitig gealtert, ebenfalls das al
lererste Mal in seinem Leben vor dem Richter, um
sich wegen Bettelns und Diebstahls aburteilen zu
lassen. Obdachlos, ohne warme Kleidung und festes
Schuhzeug mußten sich die beiden Männer aus das
Mitleid ihrer Mitmenschen verlassen, zwei Män
ner, die einen Beruf erlernt und auch ausgeübt
hatten, der eine im Vollbesitz seiner Körperkräfte
und der andere mit der Erfahrung eines Arbeiters,
der ein Menschcnalter sein Brot redlich verdient
hatte. Beide wurden durch die Not des Volkes
von ihrer Scholle entwurzelt und die eigene bit
tere Not trieb sic fort von Heim und Herd, einem
ungewissen trostlosen Schicksal entgegen. Der Alte
hatte ein Paar Schuhe entwendet, weil ihn die
äußerste Not dazu trieb. Man hatte sie ihm wieder
weggenommen bei seiner Verhaftung am 6. No
vember und nun mußte er zu seiner Tat stehen.
Er war geständig und sein Leidensgenoffe auch.
Drei Tage Haft, durch die Untersuchungshaft ver
büßt, war das Urteil für beide und sie fanden ihre
Freiheit, derer sie sich nicht freuen können, wieder.
Diese beiden Männer— der Alte und der Junge
— sind ein Symbol einer großen und gewaltigen
Anklage, die — mehr oder weniger — jeden von
uns trifft und die in der Frage zum Ausdruck
kommen mag: Was tatest du für dein Volk? Wie
hieltest du die Gebote Gottes? Was tatest du, um
dazu beizutragen, daß es wieder Arbeit und Brot,
Einigkeit und wahre Freiheit in Deutschland gibt?
Achtung, Handwagenbesitzer!
„Fahrdammschrecken!" Darunter pflegt man im
Allgemeinen die knatternd durch die Straßen
flitzenden Motorräder zu verstehen, doch der Herr
Amtsanwalt hat nicht unrecht, wenn er die Hand
wagen so nennt: denn ein Handwagen ist wegen
seiner geringen „Geschwindigkeit" in unserer Zeit
des Tempos im Wege. Man hat deshalb eine Be
stimmung erlassen, nach der langsam fahrende Fuhr
werke (Handwagen, schwere Pferdegespanne usw.)
in geschlossenen Ortschaften scharf rechts fahren
müssen. Das wußte ein Handwagenbesitzer nicht
und war zirka 1,8 Meter vom rechten Straßenrand
gefahren. Durch einen durch Verschulden eines
Kraftfahrers entstandenen Unfall wurde diese „Ver
fehlung gegen die Verkehrsvorschristen" an die
große Glocke gehängt und der Handwagenbesitzer,
der in tatsächlicher Unkenntnis der Vorschrift
gehandelt hatte, mit einer Mark Strafe belegt.
Allerdings mutz er auch die Kosten tragen und die
sind ein Vielfaches der Strafhöhe, weil bei diesem
„schwerwiegenden Delikt" ein Sachverständiger zu
Rate gezogen werden wußte. Also: Langsam fah
rende Fuhrwerke in geschlossenen Ortschaften schar!
rechts an die Bordkante!
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