Dchîrswîs-AoNâmfrbe
*5. Fahrgang ļ Nr. 105 / Zweites Blatt.
Landeszeitung
Renàwwser DrgeblaL
Freitag, den 8. max etoî.
Rendsburg, den 6. Mai 19,82.
Eine dringende Notwendigkeit:
Einbeziehung von Kreis und Stadt
Rendsburg in die Nordmarkhilfe.
Die Rendsburger städtischen Kollegien hallen am
Dienstag >den Haushaltsplan der Stadt Rendsburg
şiir 1932-38 verabschiedet, der einen Fehlbetrag von
rund y. Million ausweist. Die Stadt, hie, was die
şinonzielle Belastung betrifft, an der Spitze aller
übrige» schleswig-holsteinischen Städte steht, hatte
Kux Senkung ihrer seit 3 Jahren überhöhten Real-
stcuersütze auf den Landesdurchschnitt und zur Her
absetzung der ungewöhnlich hohen Strom- und Gas-
àrife einen Staatszuschuß von 350 000 Mark beim
preußischen Ministerium des Innern beantragt.
Dieser Zuschuß ist abgelehnt worden, weil die Vor
aussetzung für seine Gewährung, der bevor
stehende Kassenzusammenbruch, nicht gegeben ist.
Nach dieser Ablehnung des Staatszuschusses ist die
Stadt gezwungen, ihren Etat unausgeglichen zu
lassen.
Aehnlich wie in Rendsburg sind die Verhältnisse
vuch in einer ganzen Reihe von anderen Städten in
Unserer Provinz. Auch in den nördlichen Kreisen
der Provinz liegen die Dinge ebenso. In Anbetracht
dieser Verhältnisse haben die Landwirtschaftskam-
wer, die Flensburger Industrie- und Handelskam
mer und die Flensburger Handwerkskammer den
Regierungsstellen in diesen Tagen eine Denkschrift
zugestellt, in der eine besondere Nordmarkhilfo zur
Erleichterung der Wirtschaftslage in der Grenz
provinz Schleswig-Holstein gefordert wird. D>efe
Rordmarkhilfe, die dringend notwendig und
ähnlich wie die Osthilfe gedacht ist, darf natürlich
nicht auf die drei nördlichen Kreise der Provinz be
schränkt bleiben, sondern muß auf alle schwer be
lasteten Städte nnd Kreise ausgedehnt werden. Der
Rendsburgev Verein für Handel nnd Industrie hat
bereits bei der Altonocr Handelskammer Schritte
unternommen, damit auch Stadt und Kreis Rends
burg in diese Hilfe einbezogen werden, und die Ver
waltung der Stadt Rendsburg ist in ähnlicher
Weise bemüht.
Wie sehr die Stadt Rendsburg finanziell belastet
ist, beleuchten schlagartig einige Zahlen:
Am 31. Januar 1932 entfielen im Reichsdurch
schnitt auf 1000 Einwohner in den kreisangehörigen
Städten zwischen 10 und 20 000 Einwohnern 36,1
Wohlfahrtserwerbslose. In Rendsburg waren es 61.
Die Schulden betrugen am 30. 9. 31 in den Städ
ten zwischen 10 und 25 000 Einwohnern rund
214 Mark auf den Kopf der Bevölkerung, in Rends
burg 358 Mark.
Die Grundvermögenssteuer betrug im Landes
durchschnitt 301 Prozent, in Rendsburg 550 Pro
zent. Die Gewerbeertragssteuer betrug im Landes
durchschnitt 491 Prozent, in Rendsburg 800 Proz.
Von der Gewerbekapitalfteuer zahlen 78,25 Pro
zent der Veranlagten nichts mehr.
Von der Grundvermögenssteuer brachten 109
Prozent im Jahre 1929 35 000 Mark, im Jahre
1931 — 25 090 Mark, und was sie in diesem Jahr
einbringen, das kann noch niemand sagen.
Ein Drittel sämtlicher Einwohner wird — schon
feit Wochen — von öffentlichen Mitteln unterhalten.
Angesichts solcher Zahlen ergibt sich die Notwen
digkeit, auch Stadt und Kreis Rendsburg iu eine
Rordmarkhilfe einzübeziehen, von selbst, zumal
Stadt und Kreis Rendsburg feit Jahren die Ge
biete Schleswig-Holsteins sind, die am stärksten un
ter der Wirtschaftsnot leiden, und denen deshalb
unbedingt und rasch geholfen werden muß.
*
BKC3S
Die neuen städtischen Werktarife.
Dei der Beratung bcS städtischen Haushaltes für
1982/33 wurde, wie wir bereits mitteilten, eine
Aenderung des städtischen Wcrkstarifs beschlossen.
Wir geben den neuen Tarif nachstehend wieder:
l. Gas.
ai H a u s h a l t.
1. Der Preis je cbm Gas besteht ans einem
ArbeitsprciS von 13 Pfg. und einem Zuschlag von
W Pfg. Für die Zuschlagerhebung gilt Tafel l.
2. Gasmünzen für 1 cbm kosten je Stück 40 Pfg.
Ueber den Verbrauch wird monatlich Rechnung er
teilt und der überschießende Teil in Gasmünzen u,
Bargeld zurückerstattet. Nach erfolgtem Umbau der
Münzmesser für die Abgabe von % cbm je Münze
kostet diese 20 Pfg.
b) Gewerbe.
^ Für gewerbliche Zwecke wird kein Zuschlag er
hoben.
es S o n d c r z w e ck e.
Für Grotzgashcrde, Raumbeizungsanlagen, ge
werbliche Ocfcn und sonstige Souderzwecke köirncic
ie nach Größe der Anlage und des Verbrauchs mit
Genehmigung des Magistrats Sondcrvcreinbarun-
9en getroffen werden.
ll. Elektrische Arbeit.
al H a » s h a l t.
1 Ter Preis je kWh besteht aus einem Arbeits-
vreis von 32 Pig. und einem Zuschlag von 37 Pfg.
Für die Zuschlagserhebung gilt die Tafel II.
2. Münzen für 1 kWh kosten je Stück 75 Psg.
Ueber den Verbrauch wird monatlich Rechnung
erteilt und der überschießende Betrag in Münzen
Und Bargeld zurückerstattet, Nach erfolgtem Um
bau der Münzzählcr für Abgabe von y« kWh kostet
diese sc Münze 35 Pfg.
3. Wenn eine Wohnung mit gewerblichen Räu
men zusammenliegt und mit diesen einen gemein-
rasteit Zähler hat, der Anschluß der gewerblichen
Räume aber größer ist als der der Wohnung, daun
werden die Gesamträume einschließlich Wohnung
9ls Gewerberaum behandelt.
. 4. Für Treppenhausbeleuchtung wird kein Zu
schlag erhoben.
b) G e w e r b c.
1. Der Preis ic kWh besteht aus einem Arbeits-
prcis von 29 Psg. und einem Zuschlag von 40 Pfg.,
der nach Tafel ll erhoben wird.
2. Wenn gewerbliche Räume mit der dazugehö-
rendcn Wohnung einen gemeinsamen Zähler haben
und der Anschlutzwert der gewerblichen Räume
kleiner als 300 Watt oder nicht größer als der
Anschlußwert der Wohnung ist, dann findet auf
Antrag der Haushalttarif Anwendung. In diesem
Falle ist der Eingruppierung die Friedensmiete
der Gesamträume zu Grunde zu legen.
3. Ist der Anschlußivert der gewerblichen Räume
kleiner als 300 Watt, dann kann auf Antrag ebenso
verfahren werden, auch wenn sic mit der Wohnung
des Geschäftsinhabers nicht örtlich zusammenliegen.
c) Kraftüetriebe.
1. Der Preis je kWh besteht ans einem Arbeits-
preis von 21 Pfg. und einem Zuschlag von 25 Psg.,
der für die ersten 50 kWh im Jahr erhoben wird.
2. Dieser Tarif findet Anwendung für alle Ver
braucher von Drehstrom außer für Beleuchtung,
sowie Einphasen-Wcchselstrvm, soiveit der Anschluß-
wert der einzelnen stromverbranchenden Apparate
1000 Watt überschreitet. Für alle übrigen Wcchscl-
stromverbraucher kommen die Tarife as oder bs
zur Anwendung.
3. . Werkstütteubelcuchtung kann an den Kraft
zähler angeschlossen werden, wenn der Anschlußwert
der Beleuchtung nicht größer ist als L-» des An-
schlußwertcs der Motoren und Apparate.
ds Souderzwecke.
Für Sondcrzivecke können, wenn es sich um Ein
richtungen mit besonders hohem Stromverbrauch
handelt, je nach Höhe des Anschlußwertes und des
Verbrauchs mit Genehmigung des Magistrats Son-
dcrvereinbarungen getroffen werden.
III. Wasser.
1. Ein cbm Wasser kostet 27 Pfg. ohne weitere
Zuschlüge oder Gebühren.
2. Bei besonders hohem Verbrauch zu industriel
len oder ähnlichen Zwecken können mit Geneh
migung des Magistrats Sondervereinbarungen ge
troffen werden.
Wohnungs
gruppe
Wohnung
mit einer
Friedensmiete
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IV. Allgemeine Bedingungen.
1. Kann der Ableser aus einem Grunde, der nicht
an ihm selbst oder den Städtischen Werken liegt,
eine Ablesung nicht vornehmen (Abwesenheit des
Abnehmers, vorübergehende Unzugänglichkeit der
Meß-Stelle oder ähnliche Gründe), so wird der
Verbrauch geschätzt. Die Schätzung wird bei der
nächsten Ablesung erforderlichenfalls mit dem dabei
festgestellten Verbrauch in Uebereinstimmung ge
bracht.
2. Will ein Abnehmer den Bezug vorübergehend
auf mehr als vier Wochen einstellen, z. B. wegen
vorübergehender Ortsabwcscnheit, so kann er für
diese Zeit Sperrung seiner Messer beantragen. In
diesem Falle unterbleibt eine Verbrauchsschätzung
bis zur Aufhebung der Sperre. Dasselbe gilt,
wenn die Städtischen Werke ihrerseits Sperrung
vorgenommen haben.
3. Bei Zu- oder Umzügen beginnt die Berech
nung der Zuschläge mit der Jngebrauchsnahme der
betreffenden Anlage durch den Abnehmer und en
det mit der Abmeldung. Angebrochene Monate wcr-
dcn als voll gerechnet. Bei Umzügen werden jedoch
die letzten Zuschläge in der alten Wohnung bei der
ersten Ablesung in der neuen Wohnung in An
rechnung gebracht, wenn der letzte Ablesungstermin
in der alten Wohnung vier Wochen nicht crcicht
hat.
4. Alle Aenderungen beim Abnehmer, die auf
Anwendung des Tarifs von Einfluß sind, wie z. B.
Umzug, Aenderung von Anschlußwerten oder der
Friedensmiete, müssen den Städtischen Werken un
verzüglich gemeldet werden. Hat eine Aenderung
für den Abnehmer eine tarifliche Vergünstigung
zur Folge, so tritt diese erstmalig in Kraft bei der
auf die Meldung folgenden ersten Ablesung. Bringt
eine Aenderung eine höhere tarifliche Belastung
des Abnehmers mit sich, so wird sie auch bei ver
späteter Meldung rückwirkend gemacht bis zum
Eintreten des Umstandes, der die Aenderung be
wirkt hat. Ist dieser Zeitpunkt nicht einwandfrei
festzustellen, so bestimmt der Magistrat den Zeit
punkt, von dem an die höhere Betastung zu rech
nen ist.
5. Soweit der Abnehmer die Wahl zwischen ver
schiedenen Tarifen hat, kann ein Antrag auf An
wendung des Wahltarifs jederzeit gestellt werden.
Der gewählte Tarif findet erstmalig Anwendung
bei der Ablesung, die auf die Antragsgenehmigung
folgt.
6. AIs Anschlußwert im Sinne dieses Tarifs gel
ten die auf den stromverbrauchenden Apparaten,
Motoren und Lampensockeln angegebenen Watt-
zahlen. Jede 6-Amp.-Steckdose wird mit 40 Watt,
jede l0-Amp.-Steckdose mit 75 Watt bewertet.
7. Tie Tarifgruppe einer Wohnung bestimmt
das Stadtbauamt. Sie wird jedem Abnehmer von
den Städtischen Werken schriftlich mitgeteilt. Aus
führlich begründeter Einspruch gegen die Eingrup-
picrung kann innerhalb vier Wochen ab Zustellung
bei den Städtischen Werken erhoben werden, die
eine Nachprüfung veranlassen. Gegen den Nach-
prttfungsbescheid ist nur noch Beschwerde an den
Magistrat zulässig, der nach Anhörung der Tarif-
kommission endgültig über die Wohnungsgruppe
entscheidet.
8. Die einheitliche Handhabung, Auslegung und
Anwendung der Tarife und der zugehörigen Be
stimmungen ist der Tarifkommission übertragen, de
ren Beschlüsse der Genehmigung des Magistrats
bedürfen.
9. Der Tarif tritt rückwirkend mit dem bei der
Aprilablesung 1932 festgestellten Verbrauch in
Kraft. Im April etwa erfolgte Ueberzahlung wird
auf die folgende Rechnung gutgebracht.
Zahl der ersten kWh, fite die int jeweiligen Monat der Zuschlag erhoben wird
120,—
240,—
360,—
480,—
600,—
720,—
960,—
über 960,—
Gewerbe
Zahl der ersten cdm, für die im jeweiligen Monat der Zuschlag erhoben wird
Wohnungs
gruppe
Schiffsverkehr in den Rendsburger
Häfen im März.
Auch im März war der Schiffsverkehr iu den
Rendsburger Häfen sehr gering. In dem Kreishafen
legten 29 (im Vormonat 33) Schiffe an und lösch
ten 3094 Tonnen (im Vormonat 236 Tonnen). Die
regelmäßig verkehrende Ippenlinie brachte wie im
Vormonat zirka 120 Tonnen Stückgut.
Auch der Schiffsverkehr im Obereiderhafen blieb
gleich gering. Es liefen 14 Schiffe (10 im Vormonat)
zum Löschen ein und brachten 2462 Tonnen Ladung
(775 Tonnen). Den Hafen verließen 3 Schiffe (4)
mit 255 Tonnen (142 Tonnen) Ladung. Außerdem
verließen 11 Schiffe leer den Hafen.
Durch die Schleuse fuhren 25 Schiffe mit 1730
Tonnen ciderabmärts, 27 Schiffe mit 415 Tonnen
eideraufwärts.
* * *
* Der gestrige Himmelfahrtstag war wie
geschaffen für die Herrentouren, die die ver
schiedenen Vereine und Klubs traditionsge
mäß unternahmen. Wälder und Knicks, Hek-
ken nnd Weiden hatten sich mit dem ersten
grünen Schimmer geschmückt, und aus den
Gärten lugten die ersten blühenden Kirsch
bäume. Allerdings — die Wärme war zu er
tragen, dafür sorgte ein scharfer Westwind.
Aber zum Wandern ist Wärme ja auch gar
nicht einmal erwünscht. Auch unsere Stadt
war das Ziel vielfacher Ausflüge auswärti
ger Vereine.
* Fricdhofsandacht aus dem Altstädter
Friedhof. Eine Friedhossandacht fand am
Himmelfahrtstage nachmittag um 4 Uhr auf
den: Altstäöter Friedhof statt, zu der sich viele
Gcmeindcglicöcr eingefnnden hatten. Der
kirchliche Posaunenchvr spielte einige Choräle
und begleitete die Gesänge. Pastor Lübbert
hielt eine Ansprache.
* Einbrecher bei der Arbeit gestört. In der
Nacht zum Donnerstag wurden Einbrecher
voll dem Wächter Schulz bei seinem Revier
gang in Neuwert' gestört, als sic in einen
Schlächterläden in der Prinzessinstraße ein
steigen wollten. Es mag bei dieser Gelegen
heit darauf hingewiesen werden, daß es ange
bracht ist, die Luftklappen in den Geschäften
nachts zu schließen.
* Vom Amtsgericht. Der Referendar Wierz-
binski vom hiesigen Amtsgericht ist mit dem
6. Mai zur weiteren Ausbildung an das
Landgericht Kiel berufen.