Full text: Newspaper volume (1932, Bd. 2)

Dchîrswîs-AoNâmfrbe 
*5. Fahrgang ļ Nr. 105 / Zweites Blatt. 
Landeszeitung 
Renàwwser DrgeblaL 
Freitag, den 8. max etoî. 
Rendsburg, den 6. Mai 19,82. 
Eine dringende Notwendigkeit: 
Einbeziehung von Kreis und Stadt 
Rendsburg in die Nordmarkhilfe. 
Die Rendsburger städtischen Kollegien hallen am 
Dienstag >den Haushaltsplan der Stadt Rendsburg 
şiir 1932-38 verabschiedet, der einen Fehlbetrag von 
rund y. Million ausweist. Die Stadt, hie, was die 
şinonzielle Belastung betrifft, an der Spitze aller 
übrige» schleswig-holsteinischen Städte steht, hatte 
Kux Senkung ihrer seit 3 Jahren überhöhten Real- 
stcuersütze auf den Landesdurchschnitt und zur Her 
absetzung der ungewöhnlich hohen Strom- und Gas- 
àrife einen Staatszuschuß von 350 000 Mark beim 
preußischen Ministerium des Innern beantragt. 
Dieser Zuschuß ist abgelehnt worden, weil die Vor 
aussetzung für seine Gewährung, der bevor 
stehende Kassenzusammenbruch, nicht gegeben ist. 
Nach dieser Ablehnung des Staatszuschusses ist die 
Stadt gezwungen, ihren Etat unausgeglichen zu 
lassen. 
Aehnlich wie in Rendsburg sind die Verhältnisse 
vuch in einer ganzen Reihe von anderen Städten in 
Unserer Provinz. Auch in den nördlichen Kreisen 
der Provinz liegen die Dinge ebenso. In Anbetracht 
dieser Verhältnisse haben die Landwirtschaftskam- 
wer, die Flensburger Industrie- und Handelskam 
mer und die Flensburger Handwerkskammer den 
Regierungsstellen in diesen Tagen eine Denkschrift 
zugestellt, in der eine besondere Nordmarkhilfo zur 
Erleichterung der Wirtschaftslage in der Grenz 
provinz Schleswig-Holstein gefordert wird. D>efe 
Rordmarkhilfe, die dringend notwendig und 
ähnlich wie die Osthilfe gedacht ist, darf natürlich 
nicht auf die drei nördlichen Kreise der Provinz be 
schränkt bleiben, sondern muß auf alle schwer be 
lasteten Städte nnd Kreise ausgedehnt werden. Der 
Rendsburgev Verein für Handel nnd Industrie hat 
bereits bei der Altonocr Handelskammer Schritte 
unternommen, damit auch Stadt und Kreis Rends 
burg in diese Hilfe einbezogen werden, und die Ver 
waltung der Stadt Rendsburg ist in ähnlicher 
Weise bemüht. 
Wie sehr die Stadt Rendsburg finanziell belastet 
ist, beleuchten schlagartig einige Zahlen: 
Am 31. Januar 1932 entfielen im Reichsdurch 
schnitt auf 1000 Einwohner in den kreisangehörigen 
Städten zwischen 10 und 20 000 Einwohnern 36,1 
Wohlfahrtserwerbslose. In Rendsburg waren es 61. 
Die Schulden betrugen am 30. 9. 31 in den Städ 
ten zwischen 10 und 25 000 Einwohnern rund 
214 Mark auf den Kopf der Bevölkerung, in Rends 
burg 358 Mark. 
Die Grundvermögenssteuer betrug im Landes 
durchschnitt 301 Prozent, in Rendsburg 550 Pro 
zent. Die Gewerbeertragssteuer betrug im Landes 
durchschnitt 491 Prozent, in Rendsburg 800 Proz. 
Von der Gewerbekapitalfteuer zahlen 78,25 Pro 
zent der Veranlagten nichts mehr. 
Von der Grundvermögenssteuer brachten 109 
Prozent im Jahre 1929 35 000 Mark, im Jahre 
1931 — 25 090 Mark, und was sie in diesem Jahr 
einbringen, das kann noch niemand sagen. 
Ein Drittel sämtlicher Einwohner wird — schon 
feit Wochen — von öffentlichen Mitteln unterhalten. 
Angesichts solcher Zahlen ergibt sich die Notwen 
digkeit, auch Stadt und Kreis Rendsburg iu eine 
Rordmarkhilfe einzübeziehen, von selbst, zumal 
Stadt und Kreis Rendsburg feit Jahren die Ge 
biete Schleswig-Holsteins sind, die am stärksten un 
ter der Wirtschaftsnot leiden, und denen deshalb 
unbedingt und rasch geholfen werden muß. 
* 
BKC3S 
Die neuen städtischen Werktarife. 
Dei der Beratung bcS städtischen Haushaltes für 
1982/33 wurde, wie wir bereits mitteilten, eine 
Aenderung des städtischen Wcrkstarifs beschlossen. 
Wir geben den neuen Tarif nachstehend wieder: 
l. Gas. 
ai H a u s h a l t. 
1. Der Preis je cbm Gas besteht ans einem 
ArbeitsprciS von 13 Pfg. und einem Zuschlag von 
W Pfg. Für die Zuschlagerhebung gilt Tafel l. 
2. Gasmünzen für 1 cbm kosten je Stück 40 Pfg. 
Ueber den Verbrauch wird monatlich Rechnung er 
teilt und der überschießende Teil in Gasmünzen u, 
Bargeld zurückerstattet. Nach erfolgtem Umbau der 
Münzmesser für die Abgabe von % cbm je Münze 
kostet diese 20 Pfg. 
b) Gewerbe. 
^ Für gewerbliche Zwecke wird kein Zuschlag er 
hoben. 
es S o n d c r z w e ck e. 
Für Grotzgashcrde, Raumbeizungsanlagen, ge 
werbliche Ocfcn und sonstige Souderzwecke köirncic 
ie nach Größe der Anlage und des Verbrauchs mit 
Genehmigung des Magistrats Sondcrvcreinbarun- 
9en getroffen werden. 
ll. Elektrische Arbeit. 
al H a » s h a l t. 
1 Ter Preis je kWh besteht aus einem Arbeits- 
vreis von 32 Pig. und einem Zuschlag von 37 Pfg. 
Für die Zuschlagserhebung gilt die Tafel II. 
2. Münzen für 1 kWh kosten je Stück 75 Psg. 
Ueber den Verbrauch wird monatlich Rechnung 
erteilt und der überschießende Betrag in Münzen 
Und Bargeld zurückerstattet, Nach erfolgtem Um 
bau der Münzzählcr für Abgabe von y« kWh kostet 
diese sc Münze 35 Pfg. 
3. Wenn eine Wohnung mit gewerblichen Räu 
men zusammenliegt und mit diesen einen gemein- 
rasteit Zähler hat, der Anschluß der gewerblichen 
Räume aber größer ist als der der Wohnung, daun 
werden die Gesamträume einschließlich Wohnung 
9ls Gewerberaum behandelt. 
. 4. Für Treppenhausbeleuchtung wird kein Zu 
schlag erhoben. 
b) G e w e r b c. 
1. Der Preis ic kWh besteht aus einem Arbeits- 
prcis von 29 Psg. und einem Zuschlag von 40 Pfg., 
der nach Tafel ll erhoben wird. 
2. Wenn gewerbliche Räume mit der dazugehö- 
rendcn Wohnung einen gemeinsamen Zähler haben 
und der Anschlutzwert der gewerblichen Räume 
kleiner als 300 Watt oder nicht größer als der 
Anschlußwert der Wohnung ist, dann findet auf 
Antrag der Haushalttarif Anwendung. In diesem 
Falle ist der Eingruppierung die Friedensmiete 
der Gesamträume zu Grunde zu legen. 
3. Ist der Anschlußivert der gewerblichen Räume 
kleiner als 300 Watt, dann kann auf Antrag ebenso 
verfahren werden, auch wenn sic mit der Wohnung 
des Geschäftsinhabers nicht örtlich zusammenliegen. 
c) Kraftüetriebe. 
1. Der Preis je kWh besteht ans einem Arbeits- 
preis von 21 Pfg. und einem Zuschlag von 25 Psg., 
der für die ersten 50 kWh im Jahr erhoben wird. 
2. Dieser Tarif findet Anwendung für alle Ver 
braucher von Drehstrom außer für Beleuchtung, 
sowie Einphasen-Wcchselstrvm, soiveit der Anschluß- 
wert der einzelnen stromverbranchenden Apparate 
1000 Watt überschreitet. Für alle übrigen Wcchscl- 
stromverbraucher kommen die Tarife as oder bs 
zur Anwendung. 
3. . Werkstütteubelcuchtung kann an den Kraft 
zähler angeschlossen werden, wenn der Anschlußwert 
der Beleuchtung nicht größer ist als L-» des An- 
schlußwertcs der Motoren und Apparate. 
ds Souderzwecke. 
Für Sondcrzivecke können, wenn es sich um Ein 
richtungen mit besonders hohem Stromverbrauch 
handelt, je nach Höhe des Anschlußwertes und des 
Verbrauchs mit Genehmigung des Magistrats Son- 
dcrvereinbarungen getroffen werden. 
III. Wasser. 
1. Ein cbm Wasser kostet 27 Pfg. ohne weitere 
Zuschlüge oder Gebühren. 
2. Bei besonders hohem Verbrauch zu industriel 
len oder ähnlichen Zwecken können mit Geneh 
migung des Magistrats Sondervereinbarungen ge 
troffen werden. 
Wohnungs 
gruppe 
Wohnung 
mit einer 
Friedensmiete 
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IV. Allgemeine Bedingungen. 
1. Kann der Ableser aus einem Grunde, der nicht 
an ihm selbst oder den Städtischen Werken liegt, 
eine Ablesung nicht vornehmen (Abwesenheit des 
Abnehmers, vorübergehende Unzugänglichkeit der 
Meß-Stelle oder ähnliche Gründe), so wird der 
Verbrauch geschätzt. Die Schätzung wird bei der 
nächsten Ablesung erforderlichenfalls mit dem dabei 
festgestellten Verbrauch in Uebereinstimmung ge 
bracht. 
2. Will ein Abnehmer den Bezug vorübergehend 
auf mehr als vier Wochen einstellen, z. B. wegen 
vorübergehender Ortsabwcscnheit, so kann er für 
diese Zeit Sperrung seiner Messer beantragen. In 
diesem Falle unterbleibt eine Verbrauchsschätzung 
bis zur Aufhebung der Sperre. Dasselbe gilt, 
wenn die Städtischen Werke ihrerseits Sperrung 
vorgenommen haben. 
3. Bei Zu- oder Umzügen beginnt die Berech 
nung der Zuschläge mit der Jngebrauchsnahme der 
betreffenden Anlage durch den Abnehmer und en 
det mit der Abmeldung. Angebrochene Monate wcr- 
dcn als voll gerechnet. Bei Umzügen werden jedoch 
die letzten Zuschläge in der alten Wohnung bei der 
ersten Ablesung in der neuen Wohnung in An 
rechnung gebracht, wenn der letzte Ablesungstermin 
in der alten Wohnung vier Wochen nicht crcicht 
hat. 
4. Alle Aenderungen beim Abnehmer, die auf 
Anwendung des Tarifs von Einfluß sind, wie z. B. 
Umzug, Aenderung von Anschlußwerten oder der 
Friedensmiete, müssen den Städtischen Werken un 
verzüglich gemeldet werden. Hat eine Aenderung 
für den Abnehmer eine tarifliche Vergünstigung 
zur Folge, so tritt diese erstmalig in Kraft bei der 
auf die Meldung folgenden ersten Ablesung. Bringt 
eine Aenderung eine höhere tarifliche Belastung 
des Abnehmers mit sich, so wird sie auch bei ver 
späteter Meldung rückwirkend gemacht bis zum 
Eintreten des Umstandes, der die Aenderung be 
wirkt hat. Ist dieser Zeitpunkt nicht einwandfrei 
festzustellen, so bestimmt der Magistrat den Zeit 
punkt, von dem an die höhere Betastung zu rech 
nen ist. 
5. Soweit der Abnehmer die Wahl zwischen ver 
schiedenen Tarifen hat, kann ein Antrag auf An 
wendung des Wahltarifs jederzeit gestellt werden. 
Der gewählte Tarif findet erstmalig Anwendung 
bei der Ablesung, die auf die Antragsgenehmigung 
folgt. 
6. AIs Anschlußwert im Sinne dieses Tarifs gel 
ten die auf den stromverbrauchenden Apparaten, 
Motoren und Lampensockeln angegebenen Watt- 
zahlen. Jede 6-Amp.-Steckdose wird mit 40 Watt, 
jede l0-Amp.-Steckdose mit 75 Watt bewertet. 
7. Tie Tarifgruppe einer Wohnung bestimmt 
das Stadtbauamt. Sie wird jedem Abnehmer von 
den Städtischen Werken schriftlich mitgeteilt. Aus 
führlich begründeter Einspruch gegen die Eingrup- 
picrung kann innerhalb vier Wochen ab Zustellung 
bei den Städtischen Werken erhoben werden, die 
eine Nachprüfung veranlassen. Gegen den Nach- 
prttfungsbescheid ist nur noch Beschwerde an den 
Magistrat zulässig, der nach Anhörung der Tarif- 
kommission endgültig über die Wohnungsgruppe 
entscheidet. 
8. Die einheitliche Handhabung, Auslegung und 
Anwendung der Tarife und der zugehörigen Be 
stimmungen ist der Tarifkommission übertragen, de 
ren Beschlüsse der Genehmigung des Magistrats 
bedürfen. 
9. Der Tarif tritt rückwirkend mit dem bei der 
Aprilablesung 1932 festgestellten Verbrauch in 
Kraft. Im April etwa erfolgte Ueberzahlung wird 
auf die folgende Rechnung gutgebracht. 
Zahl der ersten kWh, fite die int jeweiligen Monat der Zuschlag erhoben wird 
120,— 
240,— 
360,— 
480,— 
600,— 
720,— 
960,— 
über 960,— 
Gewerbe 
Zahl der ersten cdm, für die im jeweiligen Monat der Zuschlag erhoben wird 
Wohnungs 
gruppe 
Schiffsverkehr in den Rendsburger 
Häfen im März. 
Auch im März war der Schiffsverkehr iu den 
Rendsburger Häfen sehr gering. In dem Kreishafen 
legten 29 (im Vormonat 33) Schiffe an und lösch 
ten 3094 Tonnen (im Vormonat 236 Tonnen). Die 
regelmäßig verkehrende Ippenlinie brachte wie im 
Vormonat zirka 120 Tonnen Stückgut. 
Auch der Schiffsverkehr im Obereiderhafen blieb 
gleich gering. Es liefen 14 Schiffe (10 im Vormonat) 
zum Löschen ein und brachten 2462 Tonnen Ladung 
(775 Tonnen). Den Hafen verließen 3 Schiffe (4) 
mit 255 Tonnen (142 Tonnen) Ladung. Außerdem 
verließen 11 Schiffe leer den Hafen. 
Durch die Schleuse fuhren 25 Schiffe mit 1730 
Tonnen ciderabmärts, 27 Schiffe mit 415 Tonnen 
eideraufwärts. 
* * * 
* Der gestrige Himmelfahrtstag war wie 
geschaffen für die Herrentouren, die die ver 
schiedenen Vereine und Klubs traditionsge 
mäß unternahmen. Wälder und Knicks, Hek- 
ken nnd Weiden hatten sich mit dem ersten 
grünen Schimmer geschmückt, und aus den 
Gärten lugten die ersten blühenden Kirsch 
bäume. Allerdings — die Wärme war zu er 
tragen, dafür sorgte ein scharfer Westwind. 
Aber zum Wandern ist Wärme ja auch gar 
nicht einmal erwünscht. Auch unsere Stadt 
war das Ziel vielfacher Ausflüge auswärti 
ger Vereine. 
* Fricdhofsandacht aus dem Altstädter 
Friedhof. Eine Friedhossandacht fand am 
Himmelfahrtstage nachmittag um 4 Uhr auf 
den: Altstäöter Friedhof statt, zu der sich viele 
Gcmeindcglicöcr eingefnnden hatten. Der 
kirchliche Posaunenchvr spielte einige Choräle 
und begleitete die Gesänge. Pastor Lübbert 
hielt eine Ansprache. 
* Einbrecher bei der Arbeit gestört. In der 
Nacht zum Donnerstag wurden Einbrecher 
voll dem Wächter Schulz bei seinem Revier 
gang in Neuwert' gestört, als sic in einen 
Schlächterläden in der Prinzessinstraße ein 
steigen wollten. Es mag bei dieser Gelegen 
heit darauf hingewiesen werden, daß es ange 
bracht ist, die Luftklappen in den Geschäften 
nachts zu schließen. 
* Vom Amtsgericht. Der Referendar Wierz- 
binski vom hiesigen Amtsgericht ist mit dem 
6. Mai zur weiteren Ausbildung an das 
Landgericht Kiel berufen.
	        
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