Full text: Newspaper volume (1931, Bd. 4)

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Schleswig-^olstsrnischs 
Landsszsîlung 
124. Jahrgang. 
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Die Suche nach neuen Männern 
bringt die Pensionskürzung. Das Wartegeld 
der Reichsbeamten, die mit kürzerer als 10- 
jähriger Dienstzeit aus einem Amte der Besol 
dungsgruppe BV oder einer höheren Besol 
dungsgruppe mit Wartegeld ausscheiden, nach 
dem sie in diesem Amte weniger als ein Jahr 
beschäftigt gewesen sind, beträgt 18 Prozent 
des der Berechnung des Ruhegeldes zugrunde 
zu legenden Diensteinkomurens. Das Ruhe- 
geld der Reichsbeamten und der mit Ruhe- 
geld abgefundenen Soldaten beträgt in Zu 
kunft höchstens 75 Prozent des ruyegeldfähi- 
gen Diensteinkommens. Ergibt sich bei der 
Berechnung des Ruhegeldes ein Jahresbetrag 
von mehr als 12 OVO NM., so wird der Mehr 
betrag je nach der Beschüftigungsdauer ge 
kürzt. Das Witwengeld darf 17 Prozent des 
rnhegeldfähigen Diensteinkommens nicht über 
steigen. Bis zur Höhe von 6000 RM. jährlich 
bleibt das Anrechnungseinkommen für eine 
Kürzung des Ruhegeldes außer Betracht. Das 
Ruhegeld wird um die Hälfte des Betrages 
gekürzt, um den das Anrechnungseinkommen 
das kürzungsfreie Anrechnungseinkommen 
übersteigt. Eine Kürzung tritt aber nur in 
soweit ein, als Ruhegeld und Nnrechnnngs- 
einkvmmen den Betrag von 9888 RM. im Jahr 
übersteigen. Zu den Beträgen von 6000 RM. 
und 9000 RM. treten für jedes Kind, für das 
dem Ruhegeldempfänger ein Kinderzuschlag 
gewährt wird, oder nach Reichsrecht zu gewäh 
ren wäre, 600 RM. Jeder Ruhegeldempfän 
ger ist verpflichtet, innerhalb eines Monats 
seiner Behörde den Bezug eines solchen 
Nebeneinkommens anzuzeigen. In diesem Zu 
sammenhang wird auch das Reichsminister 
gesetz vom März 1930 geändert. Ueber die 
Haushaltsanfstellung heißt es im Schluß- 
kapitel dieser Verordnung: Die Reichsregie 
rung wird ermächtigt, einen Plan aufzustellen, 
nach dem vorbehaltlich der Feststellung eines 
Reichshaushaltsplanes durch Gesetz die Ein 
nahmen und Ausgaben des Reiches für die 
Zeit vom 1. April 1932 bis 30. Juni 1932 zu 
verwalten sind. Diese Maßnahme ist deshalb 
getroffen, weil zur Zeit noch nicht zu über 
sehen ist, ob und in welcher Höhe im nächsten 
Jahre die Tributzahlungen wieder aufgenom 
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ehemalige Reichsbankpräsident Schacht als 
Gast teilnehmen, während von einer Absicht 
der Deutschen Volkspartei, sich an der Tagung 
zu beteiligen, bisher nichts bekannt ist. Die 
Sozialdemokratie steht der Entwick 
lung abwartend gegenüber. Ihr Vorstand ist 
nach Berlin einberufen. Die Sozialdemokratie 
werde, so meint Dammerts Büro, nicht ohne 
äußerste Notwendigkeit der Regierung den 
Kampf ansagen. 
Schließlich ist noch zu registrieren, daß die 
Pariser Presse wieder in die deutschen Ver 
hältnisse dreinzureden versucht, indem sie 
Wünsche für den außenpolitischen Kurs 
Deutschlands geltend macht. 
Die Hallung der ŞWàMkrà 
Verwirrung im Regierungslager? 
TU. Berlin, 7. Okt. (Eig. Funkmeld.) In 
einem Leitaufsatz des Sozialdemokratische» 
Pressedienstes sagt Breitscheiö u. a.: „Brüning 
spielt ein riskantes Spiel. Er verzichtet auf 
eine Fühlungnahme mit der Sozialdemokratie. 
Und in der Tat geht es der Sozialdemokratie 
ja nicht so sehr um die Personen, als um die 
Politik, die getrieben wird. Die große Frage 
ist die, ob die personelle Neuorientierung des 
Kabinetts seine politische Linie so verändert, 
daß ein weiteres Tolerieren durch die Sozial 
demokratie unmöglich wird. Das werden wir 
in der nächsten Zeit mit größter Sorgfalt zu 
prüfen haben, und wenn diese Prüfung mit 
einem stärkeren Mißtrauen vorgenommen 
wird, so kann das der Reichskanzler auch dem 
Umstande zuschreiben, daß er es nicht für nötig 
gehalten hat, die Partei, von der doch schließ 
lich im hohen Maße seine Existenz abhängt, 
über seinen Plan ins Bild zu setzen." 
Der „Lokalanzeiger" spricht von Verwir 
rung im Regierungslager. Er betont, daß die 
bürgerlichen Mittelparteien von den Plänen 
Brünings völlig ununterrichtet seien. 
MksMschmd in Vmlmschumg. 
Me Kommunistische Partei hatte im Frühjahr 
ihre Anhänger zu einem Volksbegehren auf Auf 
lösung des braunschweigischen Landtages aufgefor 
dert, zu dem die erforderliche Stimmenzahl aufge 
bracht wurde. Nachdem der Landtag auf das ihm zu 
stehende Rechtsmittel der Selbstauslösung verzichtet 
hat. ist verfassungsgemäß von der braunschweigischen 
Stoatsregierung der Volksentscheid auf Auflösung 
des Landtages für Sonntag, den 15. November, 
anberaumt worden. Für ein Gelingen des Volks 
entscheids ist die einfache Mehrheit der Stimm 
berechtigten erforderlich. 
* * 
Isn öeM zuerst au Amerika. 
TU. Washington, 7. Okt. (Eig. Fnnkmeldg.) 
Kurz nach Mitternacht (amerik. Z.) wurde das 
Ergebnis der denkwürdigen Konferenz im 
Weißen Hause in Form einer amtlichen Er 
klärung, der eine Kundgebung des Präsidenten 
folgen soll, bekanntgegeben. Das Programm, 
das nach wochenlangen Beratungen mit den 
ersten Finanzgrötzen des Landes ausgearbeitet 
worden ist und nunmehr die Zustimmung auch 
der führenden Parlamentarier gefunden hat. 
stellt einen umfassenden Finanzhtlssplan zur 
Wiederbelebung der amerikanischen Wirtschaft 
dar. Das Programm umfaßt aber nicht das 
Problem der internationalen Kriegsverschul- 
dnng. Die Bemühungen Hoovers, für die Be 
handlung der europäischen Finanzfragen ge 
wissermaßen eine Blankovollmacht zu erhal 
ten, sind an dem Widerstand zahlreicher Kon 
ferenzteilnehmer gescheitert, die die Unterbrei 
tung ins Einzelne gehender Vorschläge for 
derten. 
T-U. Berlin, 7. Okt. (Eig. Funkmeldung.) 
Nach Abschluß der Arbeiten un der neuen Notver 
ordnung trat das Neichskabrnett heute vormittag 
unter Vorsitz des Reichskanzlers Dr. Brüning im 
Zusammenhang mit der Fortsetzung der Aussprache 
über die Genfer Tagung in eine Erörterung der 
gesamtpolitischen Lage ein. Unter Berücksichtigung 
des inzwischen eingereichten Rücktrittsgesuchs des 
Reichsministers des Auswärtigen, Dr. Curtrus. 
beschloß das Neichskabrnett auf Vorschlag des 
Reichskanzlers, dem Reichspräsidenten die Cesamt- 
demofsion des Reichskabinetts anzubieten. Der 
Reichskanzler benutzte den Anlaß, zunächst dem 
Reichsmlnifter Dr. Curtius, sodann auch seinen 
übrigen Ministerkollegen für die seit lyi Zähren 
geleistete Mitarbeit seinen Dank auszusprechen. 
Zm Anschluß an die KaSinettssitzung begab sich 
der Reichskanzler zwecks Vortrags zum Reichsprä 
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Der Reichspräsident unterzeichnete am 
Dienstagnachmittag die neue Notverordnung, 
mit deren Veröffentlichung im Laufe des 
Mittwochs zu rechnen ist. 
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Zwischenbemerkung. 
Man hört, was alles in der neuen Notver 
ordnung stehen soll, vergleicht die Not und 
elementaren Bedürfnisse von Volk und Staat 
damit — und erkennt, daß auch diese Not Ver 
ordnung keine Not wende bedeuten 
wird. 
Vielleicht gehört es zur Psychologie der Ver 
ordnungen, daß sie sich zur Tat zu verhalten 
pflegen etwa wie äußere Erscheinungen zur 
inneren Ursache, bei welchem Vergleich man die 
Kreuzstellung Verordnung — Erscheinung, 
Tat — Ursache anwenden könnte. 
Man liest, wie eifrig man dabei ist, dafür 
Sorge zu tragen, daß der R e g i e r u n g s - 
wagen vom parlamentarisch-parteipoliti 
schen Geleise nicht herunterrutscht, — und sagt 
sich zum soundsovielten Male, daß für Land 
und Volk, verstrickt in gewaltige Not, Partet- 
und Kabinettsarithmetik weit, weit hinter ei 
nem klar umrissenen praktischer, Programm 
stehen, das, aufbauenden Ziels und 
unbeirrt führenden Männern in die Hände 
gelegt, menschlicher Voraussicht nach der Lö 
sung der drängenden Probleme endlich entge 
genführen könnte. 
Man vernimmt, daß unter Berufung auf 
Reichsgesetzblätt?r und Verordnungen eine in 
vorläufig bescheidenem Rahmen stich verhält 
nismäßig erfreulich anlassende Selbst 
hilfe maßn ahme der Stände und Wirt 
schaft behördlich unterbunden werden soll, y— 
und vermißt von neuem, mit welchen ande 
ren Mitteln denn nun die verfassungsmäßig 
Verantwortlichen Kernproblemen, wie Ar 
beitslosigkeit und Zinsüberlast, zu Leibe zu 
gehen gedenken. 
Alles an einem Tag, in einer Zei- 
tungsnmnmer. Im Lande ist man aber sehend 
geworden. Das Drumherum scheidet sich im 
mer klarer vom Wesen der Dinge. # 
Die neue Notverordnung 
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hinaus nicht erhöht werden. Entgegenstehende Be 
stimmungen treten ab 1. April 1932 außer Kraft. 
Kapitel 2, „Landwirtschaftliche Siedlung, vor 
städtische Kleinsiedlung, Bereitstellung von Klein 
gärten für Erwerbslose": Um die Seßhaftmachung 
der Bevölkerung auf dem Lande z-u fördern, haben 
die Länder von den Mitteln, die nach den Vorschrif 
ten über den Geldentwertungsausgleich bei bebau 
ten Grundstücken zur Förderung der Bautätigkeit 
auf dem Gebiet des Wohnungs- und Siedlungswe- 
sens bestimmt sind, vom Rechnungsjahr 1932 ab 
einen Teilbetrag an dos Reich abzuführen. Die 
Höhe dieses Betrages bzw. das Umlageverhältnis 
werden jährlich von der Reichsregierung tm Beneh 
men mit den Reichsratsaus^chüffen festgesetzt. Der 
Reichsfinanzminister ist ermächtigt, weitere Mittel 
bereitzustellen. Die Arbeiten zur Ausschließung des 
Geländes usw. gelten als gemeinnützig und zusätz 
lich im Sinne des Gesetzes über Arbeitsvermittlung. 
Der Einschränkung der Ausgaben der 
öffentlichen Verwaltung 
ist ein weiteres Kapitel gewidmet. Bis zum 
31. März 1934 dürfen Neubauten von Ver- 
ivaltungsgebänden für Zwecke der öffentlichen 
Verwaltung nicht in Angriff genommen wer 
den. Die Landesregierungen sind ermächtigt, 
im Verordnungswege vorzuschreiben, in wel 
cher Weise persönliche und sonstige Ausgaben 
der ihnen unterstehenden Körperschaften des 
öffentlichen Rechts herabgesetzt werden. Sie 
können dabei von dem bestehenden Landes 
recht abweichen. Das Vcamtenbesoldungsgesetz 
vom 16. Dezember 1927 wird in einer Reihe 
von Punkten geändert. Die Vorschriften hier 
zu treten sofort in Kraft. Die Durchführungs 
bestimmungen erläßt der Reichsfinanzminister. 
Die Reichsregierung wird ermächtigt, die Be 
züge der Fachschullehrer des Heeres und der 
Marine zu ändern. Ein weiteres Kapitel 
Nunmehr ist die neue Notverordnung zur angeb 
lichen Sicherung von Wirtschaft und Finanzen er 
schienen. Der erste Test behandelt die Bekämpfung 
politischer Ausschreitungen. Der zweite Teil betrifft 
Arbeitslosenfrage und Krisenfürsorge, worüber be 
reits eingehend berichtet ist. Der dritte Teil befaßt 
sich mit den Schulden der Haushalte und Gemein 
den. Zunächst werden neue Kommunalanleihen 
durch die Landesregierung genehmigungspflichtig. 
Desgleichen bedürfen fortan Anleihen von Giro- 
verbänden und kommunalen Kreditinstituten an die 
Kommunen der Genehmigung. Zur Umschuldung 
kurzfristiger Schulden wird aus Vertretern der Re 
gierung, des Reichsrats, der Länder und der Reichs 
bank ein Umschuldungskomitee gebildet. Kurzfristige 
Schulden werden durch Ausgabe von Schuldver 
schreibungen mit Festsetzung von Tilgungsraten er 
setzt. Die wesentliche Sicherung wird in den wirt 
schaftlichen Unternehmungen der Städte gesucht, 
vor allen Dingen in Gas, Wasier und Elektrizität. 
Besondere Zuschläge können aus die Tarife der ent 
sprechenden städtischen Werke erhoben werden. 
Die Verordnung über Wohnungs- und Siedlungs 
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Der vierte Teil behandelt „Wohnungs- und Sied 
lungswesen". Nach Kapitel 1 wird die Gebäudeent- 
schuldungssteuer vom 1. April 1932 ab um 20 v. H. 
gesenkt. Der Senkung zugrunde zu legen ist der volle 
Iahresbetrag. der für das Rechnungsjahr 1930 gül 
tigen Steuer. Durch die Senkung gilt der Betrag, 
der den Eigentümern in der Miete zur Verzinsung 
aufgewerteter Hypotheken und des Eigenkapitals zu 
belassen ist, als abgegolten. Me Landesregierungen 
können mit Zustimmung des Reichsfinanzministers 
die Gebäudeentschuldungssteuer im Sinne der Not 
verordnung vom 5. Juni 1931 ermäßigen. Me Ge» 
bäudeentschuldungssteuer darf über den sich nach 
den vorstehenden Senkungen ergebenden Betrag
	        
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