annschaft
8°Mann>
>°h.
edhastedt,
i-Albers-
t-Telling-
Schleswig-^olstsrnischs
Landsszsîlung
124. Jahrgang.
124. Jahrgang.
EinzelverkaufSpreis 15 Goldpfennig
Echristleitung und Geschäftsstelle : Rendsburg, Bahnhofftraße 12/16
Bezugspreis: Monatlich 3.— Reichsmark einschließlich Bestell« bezw. Abholgeld
Ausgabe B einschließlich Illustrierte Wochenbeilage Reichsmark 2Lg. Einzeln 15 Apfg.
Fernsprecher Nr. 2551 — Telegramm-Anschrift: Tageblatt
Bankkonten! Westholsteinîjchķ Bank, Spar» und Leih-Kaffe, Bankverein A.-D., Wirtlchaftrbank, Beamtenbank,
8-Är-»wi,.HvlstemI!che Bank, Landkeeditbank A.-G. -Ke In Rendsburg und Demeinde-Sparkaff^ BüdelsLach
Poftscheck-Konêsi Han,burs 16278. LrftUkmgsort Rendsburg.
Anzeigenpreis: Di« 10 gespaltene Kolonelzeile 25
Reklamen 125 Tipi-. Zahlungsziel 14 Tage.
Für Aufnahme derAnzeigenan bestimmten Plätzen sowie
in den vorgeschrieb. Nummem kann keine Gewähr über
nommen, eine Ersatzpflicht od. Haftung bei Nichteinhaltg.
derartiger Bestimmungen also aiäst anerkannt werden.
Bel Zahlungsverzug oder Konkurs entfällt der
Anspruch auf «inen gewährten Anzeigen«Rabatt.
Im Falle höherer Gewalt hat der Bezieher keine»
Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der
Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreises.
inner I
in fünf
-de hart,
selb Ber
it ne 3:0-
!it mett-
len. Die
■hrarbeit
utm der
6:3.®c
Die Suche nach neuen Männern
bringt die Pensionskürzung. Das Wartegeld
der Reichsbeamten, die mit kürzerer als 10-
jähriger Dienstzeit aus einem Amte der Besol
dungsgruppe BV oder einer höheren Besol
dungsgruppe mit Wartegeld ausscheiden, nach
dem sie in diesem Amte weniger als ein Jahr
beschäftigt gewesen sind, beträgt 18 Prozent
des der Berechnung des Ruhegeldes zugrunde
zu legenden Diensteinkomurens. Das Ruhe-
geld der Reichsbeamten und der mit Ruhe-
geld abgefundenen Soldaten beträgt in Zu
kunft höchstens 75 Prozent des ruyegeldfähi-
gen Diensteinkommens. Ergibt sich bei der
Berechnung des Ruhegeldes ein Jahresbetrag
von mehr als 12 OVO NM., so wird der Mehr
betrag je nach der Beschüftigungsdauer ge
kürzt. Das Witwengeld darf 17 Prozent des
rnhegeldfähigen Diensteinkommens nicht über
steigen. Bis zur Höhe von 6000 RM. jährlich
bleibt das Anrechnungseinkommen für eine
Kürzung des Ruhegeldes außer Betracht. Das
Ruhegeld wird um die Hälfte des Betrages
gekürzt, um den das Anrechnungseinkommen
das kürzungsfreie Anrechnungseinkommen
übersteigt. Eine Kürzung tritt aber nur in
soweit ein, als Ruhegeld und Nnrechnnngs-
einkvmmen den Betrag von 9888 RM. im Jahr
übersteigen. Zu den Beträgen von 6000 RM.
und 9000 RM. treten für jedes Kind, für das
dem Ruhegeldempfänger ein Kinderzuschlag
gewährt wird, oder nach Reichsrecht zu gewäh
ren wäre, 600 RM. Jeder Ruhegeldempfän
ger ist verpflichtet, innerhalb eines Monats
seiner Behörde den Bezug eines solchen
Nebeneinkommens anzuzeigen. In diesem Zu
sammenhang wird auch das Reichsminister
gesetz vom März 1930 geändert. Ueber die
Haushaltsanfstellung heißt es im Schluß-
kapitel dieser Verordnung: Die Reichsregie
rung wird ermächtigt, einen Plan aufzustellen,
nach dem vorbehaltlich der Feststellung eines
Reichshaushaltsplanes durch Gesetz die Ein
nahmen und Ausgaben des Reiches für die
Zeit vom 1. April 1932 bis 30. Juni 1932 zu
verwalten sind. Diese Maßnahme ist deshalb
getroffen, weil zur Zeit noch nicht zu über
sehen ist, ob und in welcher Höhe im nächsten
Jahre die Tributzahlungen wieder aufgenom
men werden.
orbfce!
uf Sylt
i, hätte
loch ge-
elmäßig
rgetührt
wenige
Weg.
jetzige
"itziger,
für die
ehemalige Reichsbankpräsident Schacht als
Gast teilnehmen, während von einer Absicht
der Deutschen Volkspartei, sich an der Tagung
zu beteiligen, bisher nichts bekannt ist. Die
Sozialdemokratie steht der Entwick
lung abwartend gegenüber. Ihr Vorstand ist
nach Berlin einberufen. Die Sozialdemokratie
werde, so meint Dammerts Büro, nicht ohne
äußerste Notwendigkeit der Regierung den
Kampf ansagen.
Schließlich ist noch zu registrieren, daß die
Pariser Presse wieder in die deutschen Ver
hältnisse dreinzureden versucht, indem sie
Wünsche für den außenpolitischen Kurs
Deutschlands geltend macht.
Die Hallung der ŞWàMkrà
Verwirrung im Regierungslager?
TU. Berlin, 7. Okt. (Eig. Funkmeld.) In
einem Leitaufsatz des Sozialdemokratische»
Pressedienstes sagt Breitscheiö u. a.: „Brüning
spielt ein riskantes Spiel. Er verzichtet auf
eine Fühlungnahme mit der Sozialdemokratie.
Und in der Tat geht es der Sozialdemokratie
ja nicht so sehr um die Personen, als um die
Politik, die getrieben wird. Die große Frage
ist die, ob die personelle Neuorientierung des
Kabinetts seine politische Linie so verändert,
daß ein weiteres Tolerieren durch die Sozial
demokratie unmöglich wird. Das werden wir
in der nächsten Zeit mit größter Sorgfalt zu
prüfen haben, und wenn diese Prüfung mit
einem stärkeren Mißtrauen vorgenommen
wird, so kann das der Reichskanzler auch dem
Umstande zuschreiben, daß er es nicht für nötig
gehalten hat, die Partei, von der doch schließ
lich im hohen Maße seine Existenz abhängt,
über seinen Plan ins Bild zu setzen."
Der „Lokalanzeiger" spricht von Verwir
rung im Regierungslager. Er betont, daß die
bürgerlichen Mittelparteien von den Plänen
Brünings völlig ununterrichtet seien.
MksMschmd in Vmlmschumg.
Me Kommunistische Partei hatte im Frühjahr
ihre Anhänger zu einem Volksbegehren auf Auf
lösung des braunschweigischen Landtages aufgefor
dert, zu dem die erforderliche Stimmenzahl aufge
bracht wurde. Nachdem der Landtag auf das ihm zu
stehende Rechtsmittel der Selbstauslösung verzichtet
hat. ist verfassungsgemäß von der braunschweigischen
Stoatsregierung der Volksentscheid auf Auflösung
des Landtages für Sonntag, den 15. November,
anberaumt worden. Für ein Gelingen des Volks
entscheids ist die einfache Mehrheit der Stimm
berechtigten erforderlich.
* *
Isn öeM zuerst au Amerika.
TU. Washington, 7. Okt. (Eig. Fnnkmeldg.)
Kurz nach Mitternacht (amerik. Z.) wurde das
Ergebnis der denkwürdigen Konferenz im
Weißen Hause in Form einer amtlichen Er
klärung, der eine Kundgebung des Präsidenten
folgen soll, bekanntgegeben. Das Programm,
das nach wochenlangen Beratungen mit den
ersten Finanzgrötzen des Landes ausgearbeitet
worden ist und nunmehr die Zustimmung auch
der führenden Parlamentarier gefunden hat.
stellt einen umfassenden Finanzhtlssplan zur
Wiederbelebung der amerikanischen Wirtschaft
dar. Das Programm umfaßt aber nicht das
Problem der internationalen Kriegsverschul-
dnng. Die Bemühungen Hoovers, für die Be
handlung der europäischen Finanzfragen ge
wissermaßen eine Blankovollmacht zu erhal
ten, sind an dem Widerstand zahlreicher Kon
ferenzteilnehmer gescheitert, die die Unterbrei
tung ins Einzelne gehender Vorschläge for
derten.
T-U. Berlin, 7. Okt. (Eig. Funkmeldung.)
Nach Abschluß der Arbeiten un der neuen Notver
ordnung trat das Neichskabrnett heute vormittag
unter Vorsitz des Reichskanzlers Dr. Brüning im
Zusammenhang mit der Fortsetzung der Aussprache
über die Genfer Tagung in eine Erörterung der
gesamtpolitischen Lage ein. Unter Berücksichtigung
des inzwischen eingereichten Rücktrittsgesuchs des
Reichsministers des Auswärtigen, Dr. Curtrus.
beschloß das Neichskabrnett auf Vorschlag des
Reichskanzlers, dem Reichspräsidenten die Cesamt-
demofsion des Reichskabinetts anzubieten. Der
Reichskanzler benutzte den Anlaß, zunächst dem
Reichsmlnifter Dr. Curtius, sodann auch seinen
übrigen Ministerkollegen für die seit lyi Zähren
geleistete Mitarbeit seinen Dank auszusprechen.
Zm Anschluß an die KaSinettssitzung begab sich
der Reichskanzler zwecks Vortrags zum Reichsprä
sidenten.
ür den
waren
r Nach-
mn der
■fangen,
ihr im-
ahr ea.
»elegen-
tnings-
r Ber
iosHaft
die der
äeg die
ich der
tnje ist
Ì selbst
wollte,
s auch
balan»
Fehlen
so ist
'î -«r-
bzelegt
«nüg-te
«s zu
jührer.
widen,
n noch
erfolg-
t noch
tenheit
n, der
e An-
e Be-
nngeti
Der Reichspräsident unterzeichnete am
Dienstagnachmittag die neue Notverordnung,
mit deren Veröffentlichung im Laufe des
Mittwochs zu rechnen ist.
wer.
Zwischenbemerkung.
Man hört, was alles in der neuen Notver
ordnung stehen soll, vergleicht die Not und
elementaren Bedürfnisse von Volk und Staat
damit — und erkennt, daß auch diese Not Ver
ordnung keine Not wende bedeuten
wird.
Vielleicht gehört es zur Psychologie der Ver
ordnungen, daß sie sich zur Tat zu verhalten
pflegen etwa wie äußere Erscheinungen zur
inneren Ursache, bei welchem Vergleich man die
Kreuzstellung Verordnung — Erscheinung,
Tat — Ursache anwenden könnte.
Man liest, wie eifrig man dabei ist, dafür
Sorge zu tragen, daß der R e g i e r u n g s -
wagen vom parlamentarisch-parteipoliti
schen Geleise nicht herunterrutscht, — und sagt
sich zum soundsovielten Male, daß für Land
und Volk, verstrickt in gewaltige Not, Partet-
und Kabinettsarithmetik weit, weit hinter ei
nem klar umrissenen praktischer, Programm
stehen, das, aufbauenden Ziels und
unbeirrt führenden Männern in die Hände
gelegt, menschlicher Voraussicht nach der Lö
sung der drängenden Probleme endlich entge
genführen könnte.
Man vernimmt, daß unter Berufung auf
Reichsgesetzblätt?r und Verordnungen eine in
vorläufig bescheidenem Rahmen stich verhält
nismäßig erfreulich anlassende Selbst
hilfe maßn ahme der Stände und Wirt
schaft behördlich unterbunden werden soll, y—
und vermißt von neuem, mit welchen ande
ren Mitteln denn nun die verfassungsmäßig
Verantwortlichen Kernproblemen, wie Ar
beitslosigkeit und Zinsüberlast, zu Leibe zu
gehen gedenken.
Alles an einem Tag, in einer Zei-
tungsnmnmer. Im Lande ist man aber sehend
geworden. Das Drumherum scheidet sich im
mer klarer vom Wesen der Dinge. #
Die neue Notverordnung
gela-
tgver.
Ber.
4tags
einem
r des
:suche
Haft,
der
hinaus nicht erhöht werden. Entgegenstehende Be
stimmungen treten ab 1. April 1932 außer Kraft.
Kapitel 2, „Landwirtschaftliche Siedlung, vor
städtische Kleinsiedlung, Bereitstellung von Klein
gärten für Erwerbslose": Um die Seßhaftmachung
der Bevölkerung auf dem Lande z-u fördern, haben
die Länder von den Mitteln, die nach den Vorschrif
ten über den Geldentwertungsausgleich bei bebau
ten Grundstücken zur Förderung der Bautätigkeit
auf dem Gebiet des Wohnungs- und Siedlungswe-
sens bestimmt sind, vom Rechnungsjahr 1932 ab
einen Teilbetrag an dos Reich abzuführen. Die
Höhe dieses Betrages bzw. das Umlageverhältnis
werden jährlich von der Reichsregierung tm Beneh
men mit den Reichsratsaus^chüffen festgesetzt. Der
Reichsfinanzminister ist ermächtigt, weitere Mittel
bereitzustellen. Die Arbeiten zur Ausschließung des
Geländes usw. gelten als gemeinnützig und zusätz
lich im Sinne des Gesetzes über Arbeitsvermittlung.
Der Einschränkung der Ausgaben der
öffentlichen Verwaltung
ist ein weiteres Kapitel gewidmet. Bis zum
31. März 1934 dürfen Neubauten von Ver-
ivaltungsgebänden für Zwecke der öffentlichen
Verwaltung nicht in Angriff genommen wer
den. Die Landesregierungen sind ermächtigt,
im Verordnungswege vorzuschreiben, in wel
cher Weise persönliche und sonstige Ausgaben
der ihnen unterstehenden Körperschaften des
öffentlichen Rechts herabgesetzt werden. Sie
können dabei von dem bestehenden Landes
recht abweichen. Das Vcamtenbesoldungsgesetz
vom 16. Dezember 1927 wird in einer Reihe
von Punkten geändert. Die Vorschriften hier
zu treten sofort in Kraft. Die Durchführungs
bestimmungen erläßt der Reichsfinanzminister.
Die Reichsregierung wird ermächtigt, die Be
züge der Fachschullehrer des Heeres und der
Marine zu ändern. Ein weiteres Kapitel
Nunmehr ist die neue Notverordnung zur angeb
lichen Sicherung von Wirtschaft und Finanzen er
schienen. Der erste Test behandelt die Bekämpfung
politischer Ausschreitungen. Der zweite Teil betrifft
Arbeitslosenfrage und Krisenfürsorge, worüber be
reits eingehend berichtet ist. Der dritte Teil befaßt
sich mit den Schulden der Haushalte und Gemein
den. Zunächst werden neue Kommunalanleihen
durch die Landesregierung genehmigungspflichtig.
Desgleichen bedürfen fortan Anleihen von Giro-
verbänden und kommunalen Kreditinstituten an die
Kommunen der Genehmigung. Zur Umschuldung
kurzfristiger Schulden wird aus Vertretern der Re
gierung, des Reichsrats, der Länder und der Reichs
bank ein Umschuldungskomitee gebildet. Kurzfristige
Schulden werden durch Ausgabe von Schuldver
schreibungen mit Festsetzung von Tilgungsraten er
setzt. Die wesentliche Sicherung wird in den wirt
schaftlichen Unternehmungen der Städte gesucht,
vor allen Dingen in Gas, Wasier und Elektrizität.
Besondere Zuschläge können aus die Tarife der ent
sprechenden städtischen Werke erhoben werden.
Die Verordnung über Wohnungs- und Siedlungs
wesen. j
Der vierte Teil behandelt „Wohnungs- und Sied
lungswesen". Nach Kapitel 1 wird die Gebäudeent-
schuldungssteuer vom 1. April 1932 ab um 20 v. H.
gesenkt. Der Senkung zugrunde zu legen ist der volle
Iahresbetrag. der für das Rechnungsjahr 1930 gül
tigen Steuer. Durch die Senkung gilt der Betrag,
der den Eigentümern in der Miete zur Verzinsung
aufgewerteter Hypotheken und des Eigenkapitals zu
belassen ist, als abgegolten. Me Landesregierungen
können mit Zustimmung des Reichsfinanzministers
die Gebäudeentschuldungssteuer im Sinne der Not
verordnung vom 5. Juni 1931 ermäßigen. Me Ge»
bäudeentschuldungssteuer darf über den sich nach
den vorstehenden Senkungen ergebenden Betrag