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Mgabrn zrr Wsxm u«?K LsrftņNSLN.
Aus einem Gesetz-Entwurf der Reichsregicrung.
Die Reichsregierung hat beschlossen, den Entwurf
eines Gesetzes über die Gewährung von Zugaben
zn Waren oder Leistungen dem Reichsrat zur Be
schlußfassung vorzulegen. Wir geben aus.ihm die
folgenden Vorschriften wieder,
§ 1. Es ist verboten, im Einzelhandel neben
einer Ware oder einer Leistung eine Zugabe lWare
oder Leistung) anzubieten, anzukündigen oder zu
gewähren. Eine Zugabe liegt auch dann vor, wenn
die Zuwendung nur gegen ein geringfügiges, of
fenbar bloß zum Schein verlangtes Entgelt ge
währt wird.
Die Vorschriften in Absatz 1 gelten nicht,
wenn lediglich Reklamegegenstände von geringem
Wert, die als solche durch eine dauerhafte und
deutlich sichtbare Bezeichnung der Reklame treiben
den Firma gekennzeichnet sind oder Kleinigkeiten
ohne eigenen Verkehrswert gewährt werden.
wenn die ^Zugabe in einem bestimmten oder auf
bestimmte Zeit zu berechnenden Geldbetrag besteht,
wenn der die Zugabe gewährende sich erbietet,
an Stelle der Zugabe einen festen von ihm zahlen
mäßig zu bezeichnenden Geldbetrag bar auszuzäh
len. Bei dem Angebot oder der Ankündigung einer
solchen Zugabe ist auf das Recht, an Stelle der
Zugabe den Barbetrag zu verlangen, hinzuweisen,
soweit hinsichtlich jeder Zugabe der für sie zu zah
lende Barbetrag anzugeben,
wenn die Zugabe in der Erteilung von Aus
künften oder Ratschlägen besteht.
Bei dem Angebot, der Ankündigung oder Ge
währung einer der im Abs. 2 zugelassenen Zu
gaben ist es verboten, die Zuwendung als unent
geltlich gewährt lGratiszugabe, Geschenk und der
gleichen) zu bezeichnen oder sonstwie den Eindruck
der Unentgeltlichkeit zu erwecken. Ferner ist es
verboten, die Zugabe von dem Ergebnis einer
Verlosung oder einem anderen Zufall abhängig
zu machen.
8 2. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die
Vorschriften des 8 1 verstößt, ist zum Ersatz des^
durch die Zuwiderhandlung entstehenden Schadens
verpflichtet, Ansprüche, die wegen der Gewährüng
von Zugaben auf Grund anderer Vorschriften, ins
besondere des Gesetzes gegen den unlauteren Wett
bewerb, begründet sind, bleiben unberührt.
8 3. Wer vorsätzlich den Vorschriften des 8 l
zuwiderhandelt, wird, sofern die Tat nicht nach
anderen Vorschriften mit höherer Strafe bedroht
ist, mit Geldstrafe bestraft. Die Strafverfolgung
tritt nur auf Antrag ein. Wird auf Strafe erkannt,
so kann angeordnet werden, daß die Verurteilung
auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekannt
gemacht wird.
Dem Gesetzentwurf ist eine umfangreiche Be
gründung beigcgcben, in der u, a, folgendes aus
geführt wird:
Einmal trägt das Zugabesystem notwendig die
Gefahr einer Ueberstcigerung in sich, die sich wirt
schaftlich aus die Dauer höchst nachteilig ausivir-
ken muß. dann aber ist diese Reklameart deshalb
zu beanstanden, weil sie das Publikum außer
ordentlich leicht über den Wert der eigentlichen
Ware in Irrtum versetzt. Mit dem Zugabeweseu
ist die Unklarheit über den Wert der Hauptware
und der Nebenleistungen unvermeidlich verbunden.
Mit dem hierüber erstatteten Gutachten des
Neichswirtschaftsrates wird davon auszugehen sein,
daß Voraussetzung für die Zulassung von Zuga
ben zn sein hat, daß die Konsumenten über den
wirklichen Wert der Zugabe nicht im unklaren
gehalten werden. ES muß eine feste Berechnung für
sie möglich sein, welcher Teil des ihnen abver
langten Preises aus die eigentliche Ware und wel
cher ans die Nebenleistung fällt. Nur dadurch wird
die Zugabereklame durchsichtig gemacht und die
Gefahr einer Täuschung der Kundschaft beseitigt.
für öt§ BàehrsĶàèà
im ‘Bmimhmg.
Aus Antrag des Arbeitgeberverbandes Rends
burg e. B., Rendsburg, fand vor dem Schlichtnngs-
ausschuß in Rendsburg ein Termin mit dem Ge
samtverband der Arbeitnehmer der öffentlichen
Betriebe und des Personen- und Warenverkehrs,
Ortsverwaltnng Rendsburg, statt, ivegen Abschluß
eines neuen Lohntarifvertrages für die VerkehrL-
arbeiter. Nach eingehender mündlicher Verhandlung
und Beratung wird nachstehender Schiedsspruch
verkündet: _
Zwischen dem Arbeitgeberverband Rendsburg
e, B., Rendsburg, einerseits und dem Gcfamtver-
band der Arbeitnehmer der öffentlichen Betriebe
und des Personen- und Warenverkehrs, Ortsver
waltung Rendsburg, andererseits, wird folgender
Lohntarif festgesetzt:
Handwerksmäßig ausgebildete Lastkraftfahrer,
wöchentlich 40 -71 Jl, angelernte Lastkraftfahrer,
wöchentlich 38 MJl, Kutscher aller Art, wöchentlich
34,10 MM, gelernte Arbeiter über 22 Jahre, stünd
lich 8! ş/, gelernte Arbeiter von 20—22 I., stünd
lich 77 ş/, angelernte Arbeiter über 22 J„ stündlich
73 ş/, angelernte Arbeiter von 20—22 I., stündlich
68 ş/, ungelernte Arbeiter über 22 J„ stündlich
71 ş/, ungelernte Arbeiter von 20—22 J„ stündlich
6ö ş/, Gelegenheitsarbeiter, stündlich l JUt, ju
gendliche Arbeiter bis 18 I.. stündl, 40 ş/, ju
gendliche Arbeiter von 18—20 J„ stündl. öv <%?,
Arbeiterinnen erhalten 75 Prozent des entsprechen
den Männcrlohnes. Pserdepficger, wöchentlich 2,50
MM, wenn ein Futtermeister gehalten wird, wö
chentlich 1,50 MM.
Kraftfahrer, die Privatwagen fahren, werden
nach besonderer Vereinbarung entlohnt, An Spesen
und Zehrgeldern für Touren außerhalb des OrtcS
sind die erwachsenen Auslagen in angemessenem
Ausmaße zu erstatten, Arbeiter. die infolge körper
licher Gebrechen in ihrer Leistungsfähigkeit be
schränkt sind, werden nach besonderer Vereinbarung
entlohnt. Diese Lohnregelung tritt am 81. Oktober
1931 in Kraft, Sie kann mit monatlicher Frist zum
Monatsschluß, erstmalig znm 31. Januar 1932, ge
kündigt werden.
Erklärungsfrist für beide Parteien bis Sonn
abend. 7, November 1931,
Geringe Strafe für einen Wilderer.
Der Maurer Friedrich H, aus Münsterdorf ist be
schuldigt, in der Dägelinger Feldmark am 10, Sep
tember unberechtigt gejagt zu haben. Er gibt an, daß
er zunächst an einem Wasserloch am Hause Ratten ge
schossen habe. Später ist er Kaninchenfutter holen ge
gangen und hat das Gewehr mitgenommen, AIs ihm
im Walde feine Gamaschen gedrückt hätten, habe er
das Gewehr hingelegt und sich hingesetzt. Als er das
Gewehr aufhob, ist er vom Jagdpächter angerufen
worden. Er hatte besondere Langgeschoßpatronen zu der
6-Millimeter-Flinte bei sich. Der Jagdpächter hat ge
sehen, wie der Angeklagte auf eine Rehricke angelegt
hat. In der Tasche trug er einen Schraubenzieher, der
zum Auseinandernehmen des Gewehres benutzt wer
den sollte. Der Iagdpächter erklärt, daß die gleichen
Geschosse wie der Angeklagte sie mit sich führte, in ver
endetem Rehwild gefunden worden sind. Der Amts
anwalt beantragt die milde Strafe von 30 RM. Das
Gericht urteilt dementsprechend und auf Entziehung
des Gewehrs,
ohne Aufschlag
Hera-feügü?, S5lasļ faitelg . . IGO.— 85— 74 — 50— 4Î.50 35.— 25 —
Kerres-UIsler 69.50 55 — 45 — 35.- Ofterliemden 8.50 7.— 5.50 4 — 2.50
Herren-Pa&ots, schwarz s. inarm mit Santikrageo. — Onrerzeuge anet! extra groß
Berrer-îffscr, tin;, Cnc 8 , wncttkler. Fenfa-tTenl, FnsIirci'Mer, Files, gestreift
Henenlßden-MänfeS 45 — 30,— Lottes-Jcppen 45 — 32. - 25 — 19.50 12.- 9.50
Cel-Kätifel, Joppen, Lc-sfb, Siu'Mrr, Lefier-Joppen,
Mäntel, Kosen, Windjacken auf Firner. — Barrtìuî. Speziato für Herren- und Knaben-Oskleidung. . Filiale Büdelsdnrf
Sie 3G iß MmSer.
Novemberstürme schütteln das letzte Laub von den
Bäumen. Dichte Nebel feuchten die abgeernteten Felder
und lagern schwer im Hochwald. Oder schon kommen
starke Nachtfröste und, vielleicht, die erste Neue, die
dem Wilde häufig die bewohnten Aesnngsmöglichkeiten
entzieht. Wohl dem Revier und seinem Wildbestand,
wenn sorgende Hegerhände durch frühzeitige Beschickung
der Fütterungen plötzlich eintretenden Notzeiten vor
beugten! Man hat für dieses Jahr einen harten Win
ter prophezeit. So wird man gut tun, wie die Jagd-
zeitung „Wild und Hund", Berlin SW. 11, schreibt,
das nötige Wildfutter zu beschaffen und das Wild au
geeignete Futterstellen zu gewöhnen, damit es bei star
kem Schneefall oder hartem Frost weiß, wo ihm der
Tisch gedeckt ist.
November und Dezember sind die Monate der großen
Hasentreiüjagden. Wichtig ist hierbei, daß genügend
gute Hunde zur Verfügung stehen, die am besten gleich
nach dem Schuß auf die kranke Hasenspur gesetzt wer
den. Ein jedes Revier, selbst das bestbesetzte, läßt jähr
lich nur eine Treibjagd zu. Wer seine Felder und
Schonungen öfter abklappern läßt, treibt Raubbau und
ruiniert seine Niederjagd. — Birk- und Haselhähnr.
die wohl in keinem Revier mehr im Ueberfluß vor
handen sind, sollte man in Ruhe lassen. Dafür mag
man sich an Fasanenhiihncn schadlos halten, für deren
Bejagung jetzt die beste Zeit ist. Bei all diesen Jagd
arten dürfen gute Hunde nicht fehlen!
Auch das Raubwild wird nun gut im Balg. Mit
Mauspfeifchen oder Hasenquäke versucht der Jäger den
Fuchs zu überlisten. Auch auf stiller Drückjagd wird ihm
nachgestellt. Wer auf die Freuden dieser Jagdarten ver
zichten will oder wer im Interesse seines gepflegten
Niederwildreviers den Fuchs kurz halten muß, fängt
/ ihn auch. — Ebenso hat der Dachs Schußzeit. Aber
Freund Grimbart ist im allgemeinen schon recht selten
geworden, als daß man ihm noch scharf nachstellt. —
Mehr Obacht ist geboten auf zwei- und vierbeiniges
Raubzeug. Streuende Hunde und Katzen machen in
den langen Nächten viel Schaden im Revier, und i»
Mondnächten soll man auf sie und auf ungebetene
„stille Teilhaber" in erster Linie passen. Die wirtschaft
liche Not wird dem Wildererhandwerk mehr Raum g»
währen als in gewöhnlichen Zeiten. Darum: Jäger
und Heger, seid auf der Hut! K.
GeiMlmsW«,« ua Hezerirz«
Kreis Schleswig.
Die recht gut besuchte Vollversammlung Ende Okto
ber war von grundlegender Bedeutung für die weitere
Entwicklung des Hegeringes des Kreises. Aus der um
fangreichen Tagesordnung verdient besondere Erwäh
nung die Genehmigung der Satzungen. Der Beitrag ist
in Anbetracht der allgemeinen Wirtschaftslage und der
Belastung der Pächter äußerst niedrig bemessen, und
zwar pro Hektar A Pfennig. Die Einzahlung der bis
zum 1. 12. fälligen Beiträge erfolgt auf das Konto
Hegering bei der Kreissparkasse. Für Mitglieder ohne
Pacht- und Eigenjagd betrügt der jährliche Setting
1.— Mark. Alljährlich zur Generalversammlung müssen
die Beutestücke nebst Unterkiefer vorgezeigt werden.
Bei der nun vorgenommenen Vorstandswahl wurde
einstimmig der Bezirksvorsitzende bcs Allg. Deutschen
Jagdschutz-Ver., Major Carqueville, zum 1. Vorsitzen
den gewählt. Zu Beisitzern wurden gewählt Forstmei
ster Banning-Schleswig, Förster Sieck-Ruhekrug und
Lehrer Schwart-Gammellund. Landrat Werther teilte
der Versammlung die wichtigsten Punkte aus dem nun
mehr zur Einführung gelangenden Jagdpachtvertrag
nrit. Lebhafte Zustimmung fand der Passus, wonach
beim Abschluß des Vertrages der Anschluß an einen
örtlichen Hegering obligatorisch ist. Zur Frage Ein
bürgern ngsv ersuche mit Birkwild wurde zur Freude
der Weidmänner und Naturfreunde festgestellt, daß
nach allen Anzeichen dieses Wildhuhn sich im Kreise
weiter ausbreitet,' wie die Bestände in Lottorf, Teten-
hufen, Bergenhufen und den Mooren bei Gammellund
beweisen.
Wenn augenblicklich attch noch nicht restlos die Päch
ter und Eigenjagdbesitzer des Kreises dem Ring ange
schlossen sind, so ist cs noch eine Frage der Zeit, bis
die Säumigen ihren Beitritt erklären. Es ist eine For-,
dcrnng des Tages.
's" A 'Î*
ZLk HegmW Bntöcsiolra-liffe
hielt seine Herbstversammlung in Langwedel ab.
Der Besuch war stark. Bei der Vorstandswahl wur
den Schramm-Dätgen und Kaack-Schönbek als
Schriftführer bzw. Kassierer wiedergewählt; hinzu
gewählt wurde Hermann Deinert-Bordesholni. Zu
einer lebhaften Aussprache kam es über die Mitglied
schaft des Jagdvereins Langwedel. Nach den Jagd»
pachtöedingv.ngen des Kreises Bordesholm müssen
alle Pächter einer Jagd einem Hegering angeschlos
sen sein. Im Kreise Rendsburg besteht diese Bestim
mung nicht, und infolgedessen weigert sich der grö
ßere Teil der Jäger des Jagdvereins Langwedel, sich
dem Hegering Bordesholm anzuschließen. Da die
Herren aus Langwedel, die in einer früheren Ta
gung dem Hegering beitraten, seinerzeit erklärten,
sie könnten keine Gewähr dafür übernehmen, daß
d:e Bestimmungen des Hegeringes auch von den
Nichtmitgliedern gehalten würden, waren alle Jäger
in Langwedel zn dieser Versammlung eingeladen.
Es gelang aber nicht, die abseits stehenden Herren
für den Ring zu gewinnen. — Der Vorsitzende er
stattete den Bericht über die Devsammlung des
Kreishegeringes Vordesholm. Danach ist der Hege-
ring Dordesholm-Ost nach längerem Sträuben dem
Kreishegering beigetreten. Die Regierung hat die
Erlaubnis zum Abschuß von weiblichen Rehkälbern
innerhalb des Kreishegeringes Bordesholm erteilt.
Aus den einzelnen Gemeinden wurde Bericht er
stattet über die Erfolge, die mit der Aussetzung von
Fasanen im Frühjahr erzielt wurden. Mit dem Er
gebnis ist man recht zufrieden. Die mit der Tagung
verbundene Gehörnausstellung war, wie sich nach
dem strengen Frost des Frühjahrs erwarten ließ,
nur schwach und mit durchweg mäßigem Material
beschickt. Preise erhielten W. Blöcker-Hoffeld, D.
Stühmer-Hoffeld, H. Plambeck-Hoffeld und Fr. Hil-
bert-Langwedel, sowie Nehlsen-Blumenthal für ab
norme Gehörnbildung. Da zwischen den ausgestell
ten Gehörnen solche von nicht abschußreifen Tieren
waren, wurde beschlossen, für die Folge für den Ab
schuß eines jeden Spießers und Gabelbocks eine
Strafe von 5 RM. zu erheben.
Wie alt Werden unsere BöuMe?
Von Oberförster Krebs- Neustadt.
Von unseren Laubbäumen erreichen Elchen und Lin
den das höchste Alter. Wenn auch der Volksmund alte,
starke Bäume leicht und gern zu tausendjährigen stem
pelt — gibt es doch sogar einen tausendjährigen Ro
senstack — so wissen Eingeweihte doch, daß dieses hohe
Alter nur höchst selten erreicht wird. Es läßt sich auch
schwer nachprüfen, weil diese alten Recken innen meist
morsch sind. Das höchste, durch Auszählen der Jahr
ringe einwandfrei ermittelte Alter von 1030 Jahren
hat eine Eiche in der Oberförsterei Vischofswald im
Bezirk Magdeburg erreicht. Es war ein Stamm von
8 Mir. Durchmesser lind gehörte zu einer Gruppe von
37 ähnlich starken Stämmen, die heute als Naturdenk
mal geschützt sind. Die stärkste Eiche Deutschlands steht
wit 10 etwa gleichalten im Forstrevier Jvenack bei
Stavenhagen in Mecklenburg. Sie ist 40 Mir. hoch und
hat einen Brusthöhendurchmeffer von 3,50 Mir. Ihr
Inhalt betragt rd. 200 Kb-m. Zu dieser Massenerzeu
gung brtucht ein Kiefernbestand von 1 Hektar Boden
fläche mittlerer Ertragsfähigkeit volle 60 Jahre; es
stehen dann auf dieser Fläche noch 1400 Stämme. Bei
einer in Jvenack gefüllten Eiche konnten über 1100
Jahrringe gezählt werden.
Ein noch höheres Alter als die Eichen sollen die
Linden erreichen. Wenn diese alten Stämme zusam
menbrechen. sind sie im Innern aber so morsch, daß die
Altersbestimmung unmöglich ist. Hier ist man des
wegen nur auf mündliche Ueberlieferung angewiesen.
So steht in Neuenstadt am Kocher in Württemberg
eine alte, heute durch loo steinerne Säulen gestützte,
fast völlig abgestorbene Linde, von der es schon im
Jahre 1504 heißt: „In Newstadt eine Linde stahl, die
67 Säulen hat." Wenn auch die Linden nicht so hoch
werden wie unsere Ei chew, so ist ihr Durchmesser viel
fach stärker. In die „Nlesenlinde" bei Staffelstein in
Oberfranken mit einem Durchmesser von 5,40 Mtr.
kann z. B. ein Reiter bequem hineinreiten und darin
umwenden.
Bedeutende Stärke und ein hohes . Alter erreichen
auch Ulmen. Die „Schinsheiiner Effe" im Kreise Op
penheim hat bei 3,50 Mtr. Durchmesser 31 Meter
Höhe. Schon vor 700 Jahren wird sie urkundlich als
starker Baum erwähnt.
Ein Alter von mehreren hundert Jahren erreichen
noch die Buchen, Ahorne, Wildobstbänme, während
Birken. Weiden. Pappeln zwei Jahrhunderte kaum
überdauern. »
Bon den Nadelhölzern werden die Eiben am älte
sten. Man spricht da von mehreren tausend Jahren.
Erwiesen ist es nicht. An gefällten Lärchen wurden in
den Alpen bis 709 Jahrringe gezählt. An Tannen im
Erzgebirge 500 Jahre. Die Tanne erzeugt von den
Nadelbäumen die höchste Massenleistung. Bei Höhen
von 42 bis 45 Mtr. und Stärken von 200 bis 270 Ztin.
lieferten sie bis zu 70 Kbm. Masse. Bei Fichten wurden
im Böhmerwald bis 570 Jahrringe gezählt. Die Kie
fer wird Bis SCO Jahre alt, vereinzelt sind noch ge
schlossene Bestände im Alter von 250 bis 300 Jahren
vorhanden.
Imgkl'affêèî.
Anfrage O. Sk. in E. Wann verfärben Iltis, Marder
und Fuchs?
Antwort: Es verfärben Fuchs: Oktober-November:
Iltis: Iltis ist erst gut im Januar: Marder: No-
veinberftDezember, falls später Wurf).
WcheMch.
Wild und Hund vereinigt mit „St. Hubertus
Ter Heger". Illustrierte Jagdzeitung. Erscheint
wöchentlich Verlag von Paul Barey in Berlin SW.
11. H-demannstraße 28 u. 29. Bezugspreis monatlich
RM. 2.30. (Einzelheste RM. 0,60). — Die Hubertus-
Nummer der führenden Jaadzeituna „Wild und Hund"
ist für jeden Leser, der Wald, Wild und die Natur
liebt, ein besonderer Leckerbissen. Für die Freunde des
Rehwildes wird ^der Aufsatz über „Winteräsung im
Nehrevier" äusserst anregend und zeitgemäß sein. Das
jagdliche Schießweien bringt einen ausgezeichneten
Artikel über Geschosswirkungen, lehrreicher als manches
langatmige Buch. Zur Erheiterung beim „Schüssel-
treiben" bringt die „Lustige Bisch" mancherlei neuen
Stoff. Ein. spannender Jaadroman und allerlei Schil
derungen ans Wald »nd Flur bieten begehrten Lese
stoff an stillen Abenden. Die mit einem prächtigen
farbigen Umschlagbild und über 30 Textbildern —
vor allem gut gelungenen Wildaufnahmen aus freiem
Revier —■ geschmückte Hubertusnummer wird der be-
kannten Jagdzeitschrift „Wild und Hund" neue
Freunde zuführen.
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bester Qualität zu außerordentlich
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Rendsburg, Nienstadtstraße 17