Full text: Newspaper volume (1931, Bd. 4)

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Mgabrn zrr Wsxm u«?K LsrftņNSLN. 
Aus einem Gesetz-Entwurf der Reichsregicrung. 
Die Reichsregierung hat beschlossen, den Entwurf 
eines Gesetzes über die Gewährung von Zugaben 
zn Waren oder Leistungen dem Reichsrat zur Be 
schlußfassung vorzulegen. Wir geben aus.ihm die 
folgenden Vorschriften wieder, 
§ 1. Es ist verboten, im Einzelhandel neben 
einer Ware oder einer Leistung eine Zugabe lWare 
oder Leistung) anzubieten, anzukündigen oder zu 
gewähren. Eine Zugabe liegt auch dann vor, wenn 
die Zuwendung nur gegen ein geringfügiges, of 
fenbar bloß zum Schein verlangtes Entgelt ge 
währt wird. 
Die Vorschriften in Absatz 1 gelten nicht, 
wenn lediglich Reklamegegenstände von geringem 
Wert, die als solche durch eine dauerhafte und 
deutlich sichtbare Bezeichnung der Reklame treiben 
den Firma gekennzeichnet sind oder Kleinigkeiten 
ohne eigenen Verkehrswert gewährt werden. 
wenn die ^Zugabe in einem bestimmten oder auf 
bestimmte Zeit zu berechnenden Geldbetrag besteht, 
wenn der die Zugabe gewährende sich erbietet, 
an Stelle der Zugabe einen festen von ihm zahlen 
mäßig zu bezeichnenden Geldbetrag bar auszuzäh 
len. Bei dem Angebot oder der Ankündigung einer 
solchen Zugabe ist auf das Recht, an Stelle der 
Zugabe den Barbetrag zu verlangen, hinzuweisen, 
soweit hinsichtlich jeder Zugabe der für sie zu zah 
lende Barbetrag anzugeben, 
wenn die Zugabe in der Erteilung von Aus 
künften oder Ratschlägen besteht. 
Bei dem Angebot, der Ankündigung oder Ge 
währung einer der im Abs. 2 zugelassenen Zu 
gaben ist es verboten, die Zuwendung als unent 
geltlich gewährt lGratiszugabe, Geschenk und der 
gleichen) zu bezeichnen oder sonstwie den Eindruck 
der Unentgeltlichkeit zu erwecken. Ferner ist es 
verboten, die Zugabe von dem Ergebnis einer 
Verlosung oder einem anderen Zufall abhängig 
zu machen. 
8 2. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die 
Vorschriften des 8 1 verstößt, ist zum Ersatz des^ 
durch die Zuwiderhandlung entstehenden Schadens 
verpflichtet, Ansprüche, die wegen der Gewährüng 
von Zugaben auf Grund anderer Vorschriften, ins 
besondere des Gesetzes gegen den unlauteren Wett 
bewerb, begründet sind, bleiben unberührt. 
8 3. Wer vorsätzlich den Vorschriften des 8 l 
zuwiderhandelt, wird, sofern die Tat nicht nach 
anderen Vorschriften mit höherer Strafe bedroht 
ist, mit Geldstrafe bestraft. Die Strafverfolgung 
tritt nur auf Antrag ein. Wird auf Strafe erkannt, 
so kann angeordnet werden, daß die Verurteilung 
auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekannt 
gemacht wird. 
Dem Gesetzentwurf ist eine umfangreiche Be 
gründung beigcgcben, in der u, a, folgendes aus 
geführt wird: 
Einmal trägt das Zugabesystem notwendig die 
Gefahr einer Ueberstcigerung in sich, die sich wirt 
schaftlich aus die Dauer höchst nachteilig ausivir- 
ken muß. dann aber ist diese Reklameart deshalb 
zu beanstanden, weil sie das Publikum außer 
ordentlich leicht über den Wert der eigentlichen 
Ware in Irrtum versetzt. Mit dem Zugabeweseu 
ist die Unklarheit über den Wert der Hauptware 
und der Nebenleistungen unvermeidlich verbunden. 
Mit dem hierüber erstatteten Gutachten des 
Neichswirtschaftsrates wird davon auszugehen sein, 
daß Voraussetzung für die Zulassung von Zuga 
ben zn sein hat, daß die Konsumenten über den 
wirklichen Wert der Zugabe nicht im unklaren 
gehalten werden. ES muß eine feste Berechnung für 
sie möglich sein, welcher Teil des ihnen abver 
langten Preises aus die eigentliche Ware und wel 
cher ans die Nebenleistung fällt. Nur dadurch wird 
die Zugabereklame durchsichtig gemacht und die 
Gefahr einer Täuschung der Kundschaft beseitigt. 
für öt§ BàehrsĶàèà 
im ‘Bmimhmg. 
Aus Antrag des Arbeitgeberverbandes Rends 
burg e. B., Rendsburg, fand vor dem Schlichtnngs- 
ausschuß in Rendsburg ein Termin mit dem Ge 
samtverband der Arbeitnehmer der öffentlichen 
Betriebe und des Personen- und Warenverkehrs, 
Ortsverwaltnng Rendsburg, statt, ivegen Abschluß 
eines neuen Lohntarifvertrages für die VerkehrL- 
arbeiter. Nach eingehender mündlicher Verhandlung 
und Beratung wird nachstehender Schiedsspruch 
verkündet: _ 
Zwischen dem Arbeitgeberverband Rendsburg 
e, B., Rendsburg, einerseits und dem Gcfamtver- 
band der Arbeitnehmer der öffentlichen Betriebe 
und des Personen- und Warenverkehrs, Ortsver 
waltung Rendsburg, andererseits, wird folgender 
Lohntarif festgesetzt: 
Handwerksmäßig ausgebildete Lastkraftfahrer, 
wöchentlich 40 -71 Jl, angelernte Lastkraftfahrer, 
wöchentlich 38 MJl, Kutscher aller Art, wöchentlich 
34,10 MM, gelernte Arbeiter über 22 Jahre, stünd 
lich 8! ş/, gelernte Arbeiter von 20—22 I., stünd 
lich 77 ş/, angelernte Arbeiter über 22 J„ stündlich 
73 ş/, angelernte Arbeiter von 20—22 I., stündlich 
68 ş/, ungelernte Arbeiter über 22 J„ stündlich 
71 ş/, ungelernte Arbeiter von 20—22 J„ stündlich 
6ö ş/, Gelegenheitsarbeiter, stündlich l JUt, ju 
gendliche Arbeiter bis 18 I.. stündl, 40 ş/, ju 
gendliche Arbeiter von 18—20 J„ stündl. öv <%?, 
Arbeiterinnen erhalten 75 Prozent des entsprechen 
den Männcrlohnes. Pserdepficger, wöchentlich 2,50 
MM, wenn ein Futtermeister gehalten wird, wö 
chentlich 1,50 MM. 
Kraftfahrer, die Privatwagen fahren, werden 
nach besonderer Vereinbarung entlohnt, An Spesen 
und Zehrgeldern für Touren außerhalb des OrtcS 
sind die erwachsenen Auslagen in angemessenem 
Ausmaße zu erstatten, Arbeiter. die infolge körper 
licher Gebrechen in ihrer Leistungsfähigkeit be 
schränkt sind, werden nach besonderer Vereinbarung 
entlohnt. Diese Lohnregelung tritt am 81. Oktober 
1931 in Kraft, Sie kann mit monatlicher Frist zum 
Monatsschluß, erstmalig znm 31. Januar 1932, ge 
kündigt werden. 
Erklärungsfrist für beide Parteien bis Sonn 
abend. 7, November 1931, 
Geringe Strafe für einen Wilderer. 
Der Maurer Friedrich H, aus Münsterdorf ist be 
schuldigt, in der Dägelinger Feldmark am 10, Sep 
tember unberechtigt gejagt zu haben. Er gibt an, daß 
er zunächst an einem Wasserloch am Hause Ratten ge 
schossen habe. Später ist er Kaninchenfutter holen ge 
gangen und hat das Gewehr mitgenommen, AIs ihm 
im Walde feine Gamaschen gedrückt hätten, habe er 
das Gewehr hingelegt und sich hingesetzt. Als er das 
Gewehr aufhob, ist er vom Jagdpächter angerufen 
worden. Er hatte besondere Langgeschoßpatronen zu der 
6-Millimeter-Flinte bei sich. Der Jagdpächter hat ge 
sehen, wie der Angeklagte auf eine Rehricke angelegt 
hat. In der Tasche trug er einen Schraubenzieher, der 
zum Auseinandernehmen des Gewehres benutzt wer 
den sollte. Der Iagdpächter erklärt, daß die gleichen 
Geschosse wie der Angeklagte sie mit sich führte, in ver 
endetem Rehwild gefunden worden sind. Der Amts 
anwalt beantragt die milde Strafe von 30 RM. Das 
Gericht urteilt dementsprechend und auf Entziehung 
des Gewehrs, 
ohne Aufschlag 
Hera-feügü?, S5lasļ faitelg . . IGO.— 85— 74 — 50— 4Î.50 35.— 25 — 
Kerres-UIsler 69.50 55 — 45 — 35.- Ofterliemden 8.50 7.— 5.50 4 — 2.50 
Herren-Pa&ots, schwarz s. inarm mit Santikrageo. — Onrerzeuge anet! extra groß 
Berrer-îffscr, tin;, Cnc 8 , wncttkler. Fenfa-tTenl, FnsIirci'Mer, Files, gestreift 
Henenlßden-MänfeS 45 — 30,— Lottes-Jcppen 45 — 32. - 25 — 19.50 12.- 9.50 
Cel-Kätifel, Joppen, Lc-sfb, Siu'Mrr, Lefier-Joppen, 
Mäntel, Kosen, Windjacken auf Firner. — Barrtìuî. Speziato für Herren- und Knaben-Oskleidung. . Filiale Büdelsdnrf 
Sie 3G iß MmSer. 
Novemberstürme schütteln das letzte Laub von den 
Bäumen. Dichte Nebel feuchten die abgeernteten Felder 
und lagern schwer im Hochwald. Oder schon kommen 
starke Nachtfröste und, vielleicht, die erste Neue, die 
dem Wilde häufig die bewohnten Aesnngsmöglichkeiten 
entzieht. Wohl dem Revier und seinem Wildbestand, 
wenn sorgende Hegerhände durch frühzeitige Beschickung 
der Fütterungen plötzlich eintretenden Notzeiten vor 
beugten! Man hat für dieses Jahr einen harten Win 
ter prophezeit. So wird man gut tun, wie die Jagd- 
zeitung „Wild und Hund", Berlin SW. 11, schreibt, 
das nötige Wildfutter zu beschaffen und das Wild au 
geeignete Futterstellen zu gewöhnen, damit es bei star 
kem Schneefall oder hartem Frost weiß, wo ihm der 
Tisch gedeckt ist. 
November und Dezember sind die Monate der großen 
Hasentreiüjagden. Wichtig ist hierbei, daß genügend 
gute Hunde zur Verfügung stehen, die am besten gleich 
nach dem Schuß auf die kranke Hasenspur gesetzt wer 
den. Ein jedes Revier, selbst das bestbesetzte, läßt jähr 
lich nur eine Treibjagd zu. Wer seine Felder und 
Schonungen öfter abklappern läßt, treibt Raubbau und 
ruiniert seine Niederjagd. — Birk- und Haselhähnr. 
die wohl in keinem Revier mehr im Ueberfluß vor 
handen sind, sollte man in Ruhe lassen. Dafür mag 
man sich an Fasanenhiihncn schadlos halten, für deren 
Bejagung jetzt die beste Zeit ist. Bei all diesen Jagd 
arten dürfen gute Hunde nicht fehlen! 
Auch das Raubwild wird nun gut im Balg. Mit 
Mauspfeifchen oder Hasenquäke versucht der Jäger den 
Fuchs zu überlisten. Auch auf stiller Drückjagd wird ihm 
nachgestellt. Wer auf die Freuden dieser Jagdarten ver 
zichten will oder wer im Interesse seines gepflegten 
Niederwildreviers den Fuchs kurz halten muß, fängt 
/ ihn auch. — Ebenso hat der Dachs Schußzeit. Aber 
Freund Grimbart ist im allgemeinen schon recht selten 
geworden, als daß man ihm noch scharf nachstellt. — 
Mehr Obacht ist geboten auf zwei- und vierbeiniges 
Raubzeug. Streuende Hunde und Katzen machen in 
den langen Nächten viel Schaden im Revier, und i» 
Mondnächten soll man auf sie und auf ungebetene 
„stille Teilhaber" in erster Linie passen. Die wirtschaft 
liche Not wird dem Wildererhandwerk mehr Raum g» 
währen als in gewöhnlichen Zeiten. Darum: Jäger 
und Heger, seid auf der Hut! K. 
GeiMlmsW«,« ua Hezerirz« 
Kreis Schleswig. 
Die recht gut besuchte Vollversammlung Ende Okto 
ber war von grundlegender Bedeutung für die weitere 
Entwicklung des Hegeringes des Kreises. Aus der um 
fangreichen Tagesordnung verdient besondere Erwäh 
nung die Genehmigung der Satzungen. Der Beitrag ist 
in Anbetracht der allgemeinen Wirtschaftslage und der 
Belastung der Pächter äußerst niedrig bemessen, und 
zwar pro Hektar A Pfennig. Die Einzahlung der bis 
zum 1. 12. fälligen Beiträge erfolgt auf das Konto 
Hegering bei der Kreissparkasse. Für Mitglieder ohne 
Pacht- und Eigenjagd betrügt der jährliche Setting 
1.— Mark. Alljährlich zur Generalversammlung müssen 
die Beutestücke nebst Unterkiefer vorgezeigt werden. 
Bei der nun vorgenommenen Vorstandswahl wurde 
einstimmig der Bezirksvorsitzende bcs Allg. Deutschen 
Jagdschutz-Ver., Major Carqueville, zum 1. Vorsitzen 
den gewählt. Zu Beisitzern wurden gewählt Forstmei 
ster Banning-Schleswig, Förster Sieck-Ruhekrug und 
Lehrer Schwart-Gammellund. Landrat Werther teilte 
der Versammlung die wichtigsten Punkte aus dem nun 
mehr zur Einführung gelangenden Jagdpachtvertrag 
nrit. Lebhafte Zustimmung fand der Passus, wonach 
beim Abschluß des Vertrages der Anschluß an einen 
örtlichen Hegering obligatorisch ist. Zur Frage Ein 
bürgern ngsv ersuche mit Birkwild wurde zur Freude 
der Weidmänner und Naturfreunde festgestellt, daß 
nach allen Anzeichen dieses Wildhuhn sich im Kreise 
weiter ausbreitet,' wie die Bestände in Lottorf, Teten- 
hufen, Bergenhufen und den Mooren bei Gammellund 
beweisen. 
Wenn augenblicklich attch noch nicht restlos die Päch 
ter und Eigenjagdbesitzer des Kreises dem Ring ange 
schlossen sind, so ist cs noch eine Frage der Zeit, bis 
die Säumigen ihren Beitritt erklären. Es ist eine For-, 
dcrnng des Tages. 
's" A 'Î* 
ZLk HegmW Bntöcsiolra-liffe 
hielt seine Herbstversammlung in Langwedel ab. 
Der Besuch war stark. Bei der Vorstandswahl wur 
den Schramm-Dätgen und Kaack-Schönbek als 
Schriftführer bzw. Kassierer wiedergewählt; hinzu 
gewählt wurde Hermann Deinert-Bordesholni. Zu 
einer lebhaften Aussprache kam es über die Mitglied 
schaft des Jagdvereins Langwedel. Nach den Jagd» 
pachtöedingv.ngen des Kreises Bordesholm müssen 
alle Pächter einer Jagd einem Hegering angeschlos 
sen sein. Im Kreise Rendsburg besteht diese Bestim 
mung nicht, und infolgedessen weigert sich der grö 
ßere Teil der Jäger des Jagdvereins Langwedel, sich 
dem Hegering Bordesholm anzuschließen. Da die 
Herren aus Langwedel, die in einer früheren Ta 
gung dem Hegering beitraten, seinerzeit erklärten, 
sie könnten keine Gewähr dafür übernehmen, daß 
d:e Bestimmungen des Hegeringes auch von den 
Nichtmitgliedern gehalten würden, waren alle Jäger 
in Langwedel zn dieser Versammlung eingeladen. 
Es gelang aber nicht, die abseits stehenden Herren 
für den Ring zu gewinnen. — Der Vorsitzende er 
stattete den Bericht über die Devsammlung des 
Kreishegeringes Vordesholm. Danach ist der Hege- 
ring Dordesholm-Ost nach längerem Sträuben dem 
Kreishegering beigetreten. Die Regierung hat die 
Erlaubnis zum Abschuß von weiblichen Rehkälbern 
innerhalb des Kreishegeringes Bordesholm erteilt. 
Aus den einzelnen Gemeinden wurde Bericht er 
stattet über die Erfolge, die mit der Aussetzung von 
Fasanen im Frühjahr erzielt wurden. Mit dem Er 
gebnis ist man recht zufrieden. Die mit der Tagung 
verbundene Gehörnausstellung war, wie sich nach 
dem strengen Frost des Frühjahrs erwarten ließ, 
nur schwach und mit durchweg mäßigem Material 
beschickt. Preise erhielten W. Blöcker-Hoffeld, D. 
Stühmer-Hoffeld, H. Plambeck-Hoffeld und Fr. Hil- 
bert-Langwedel, sowie Nehlsen-Blumenthal für ab 
norme Gehörnbildung. Da zwischen den ausgestell 
ten Gehörnen solche von nicht abschußreifen Tieren 
waren, wurde beschlossen, für die Folge für den Ab 
schuß eines jeden Spießers und Gabelbocks eine 
Strafe von 5 RM. zu erheben. 
Wie alt Werden unsere BöuMe? 
Von Oberförster Krebs- Neustadt. 
Von unseren Laubbäumen erreichen Elchen und Lin 
den das höchste Alter. Wenn auch der Volksmund alte, 
starke Bäume leicht und gern zu tausendjährigen stem 
pelt — gibt es doch sogar einen tausendjährigen Ro 
senstack — so wissen Eingeweihte doch, daß dieses hohe 
Alter nur höchst selten erreicht wird. Es läßt sich auch 
schwer nachprüfen, weil diese alten Recken innen meist 
morsch sind. Das höchste, durch Auszählen der Jahr 
ringe einwandfrei ermittelte Alter von 1030 Jahren 
hat eine Eiche in der Oberförsterei Vischofswald im 
Bezirk Magdeburg erreicht. Es war ein Stamm von 
8 Mir. Durchmesser lind gehörte zu einer Gruppe von 
37 ähnlich starken Stämmen, die heute als Naturdenk 
mal geschützt sind. Die stärkste Eiche Deutschlands steht 
wit 10 etwa gleichalten im Forstrevier Jvenack bei 
Stavenhagen in Mecklenburg. Sie ist 40 Mir. hoch und 
hat einen Brusthöhendurchmeffer von 3,50 Mir. Ihr 
Inhalt betragt rd. 200 Kb-m. Zu dieser Massenerzeu 
gung brtucht ein Kiefernbestand von 1 Hektar Boden 
fläche mittlerer Ertragsfähigkeit volle 60 Jahre; es 
stehen dann auf dieser Fläche noch 1400 Stämme. Bei 
einer in Jvenack gefüllten Eiche konnten über 1100 
Jahrringe gezählt werden. 
Ein noch höheres Alter als die Eichen sollen die 
Linden erreichen. Wenn diese alten Stämme zusam 
menbrechen. sind sie im Innern aber so morsch, daß die 
Altersbestimmung unmöglich ist. Hier ist man des 
wegen nur auf mündliche Ueberlieferung angewiesen. 
So steht in Neuenstadt am Kocher in Württemberg 
eine alte, heute durch loo steinerne Säulen gestützte, 
fast völlig abgestorbene Linde, von der es schon im 
Jahre 1504 heißt: „In Newstadt eine Linde stahl, die 
67 Säulen hat." Wenn auch die Linden nicht so hoch 
werden wie unsere Ei chew, so ist ihr Durchmesser viel 
fach stärker. In die „Nlesenlinde" bei Staffelstein in 
Oberfranken mit einem Durchmesser von 5,40 Mtr. 
kann z. B. ein Reiter bequem hineinreiten und darin 
umwenden. 
Bedeutende Stärke und ein hohes . Alter erreichen 
auch Ulmen. Die „Schinsheiiner Effe" im Kreise Op 
penheim hat bei 3,50 Mtr. Durchmesser 31 Meter 
Höhe. Schon vor 700 Jahren wird sie urkundlich als 
starker Baum erwähnt. 
Ein Alter von mehreren hundert Jahren erreichen 
noch die Buchen, Ahorne, Wildobstbänme, während 
Birken. Weiden. Pappeln zwei Jahrhunderte kaum 
überdauern. » 
Bon den Nadelhölzern werden die Eiben am älte 
sten. Man spricht da von mehreren tausend Jahren. 
Erwiesen ist es nicht. An gefällten Lärchen wurden in 
den Alpen bis 709 Jahrringe gezählt. An Tannen im 
Erzgebirge 500 Jahre. Die Tanne erzeugt von den 
Nadelbäumen die höchste Massenleistung. Bei Höhen 
von 42 bis 45 Mtr. und Stärken von 200 bis 270 Ztin. 
lieferten sie bis zu 70 Kbm. Masse. Bei Fichten wurden 
im Böhmerwald bis 570 Jahrringe gezählt. Die Kie 
fer wird Bis SCO Jahre alt, vereinzelt sind noch ge 
schlossene Bestände im Alter von 250 bis 300 Jahren 
vorhanden. 
Imgkl'affêèî. 
Anfrage O. Sk. in E. Wann verfärben Iltis, Marder 
und Fuchs? 
Antwort: Es verfärben Fuchs: Oktober-November: 
Iltis: Iltis ist erst gut im Januar: Marder: No- 
veinberftDezember, falls später Wurf). 
WcheMch. 
Wild und Hund vereinigt mit „St. Hubertus 
Ter Heger". Illustrierte Jagdzeitung. Erscheint 
wöchentlich Verlag von Paul Barey in Berlin SW. 
11. H-demannstraße 28 u. 29. Bezugspreis monatlich 
RM. 2.30. (Einzelheste RM. 0,60). — Die Hubertus- 
Nummer der führenden Jaadzeituna „Wild und Hund" 
ist für jeden Leser, der Wald, Wild und die Natur 
liebt, ein besonderer Leckerbissen. Für die Freunde des 
Rehwildes wird ^der Aufsatz über „Winteräsung im 
Nehrevier" äusserst anregend und zeitgemäß sein. Das 
jagdliche Schießweien bringt einen ausgezeichneten 
Artikel über Geschosswirkungen, lehrreicher als manches 
langatmige Buch. Zur Erheiterung beim „Schüssel- 
treiben" bringt die „Lustige Bisch" mancherlei neuen 
Stoff. Ein. spannender Jaadroman und allerlei Schil 
derungen ans Wald »nd Flur bieten begehrten Lese 
stoff an stillen Abenden. Die mit einem prächtigen 
farbigen Umschlagbild und über 30 Textbildern — 
vor allem gut gelungenen Wildaufnahmen aus freiem 
Revier —■ geschmückte Hubertusnummer wird der be- 
kannten Jagdzeitschrift „Wild und Hund" neue 
Freunde zuführen. 
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Rendsburg, Nienstadtstraße 17
	        
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