Die Belastung des Einkommens
durch die neue Notverordnung.
4 Proz.
5 Proz.
6 Proz.
7 Proz.
Die Veamtengehälter
werben in folgender Form gekürzt: Der Abzug
beträgt bei einem Jahresgehalt
bis 3 000 JUt
3000 bis 6 000 JUt
6000 bis 12 000 'JUt
über 12 000 '.JUt
Diese Prozentsätze gelten für die Sonderklasse
A. Für die übrigen Ortsklaffen B, C und D erhö
hen sich die genannten Prozentsätze um je 1 Proz.
Dem Abzug unterliegen alle Reichsbeamten und
die Soldaten der Wehrmacht, ebenso die Warte-
und Rnhegehaltsempfänger sowie die versorgungs
berechtigten Hinterbliebenen. Ferner die Beamten
der Reichspost, die Reichstagsbeamten, die Beamten
der Länder, Gemeinden und sonstigen Körperschaf
ten des öffentlichen Rechts. Die Reichsbahn und
die Reichsbank werden von sich aus die gleichen
Kürzungen vornehmen. Die Geistlichen und Lehrer
fallen ebenfalls unter diese Bestimmungen. Die
Kürzung gilt bis zum 31. Januar.
Kinderzuschläge, Kinderbeihilfen, Dtenstauf-
wandsentschädigungen, Tagegelder usw. unterliegen
dieser Kürzung nicht. Dagegen wird der Kinder
zuschlag neu festgesetzt. Er beträgt in Zukunft mo
natlich für das erste Kind 10 für das zweite
20 x Jt.M, für bas dritte und vierte je 28 r JUl, für
das fünfte und jedes weitere Kind 30 r JUt. Beamte
mit drei Kindern ober weniger bekommen also in
Zukunft geringere Zuschläge als bisher. Bei vier
Kindern wird dieselbe Summe gezahlt werden wie
zur Zeit. Bei mehr als vier Kindern erhält der
betreffende Beamte etwas erhöhte Zuschläge.
Die Krisenlohnstener
erfaßt alle Lohn- und Gehaltsempfänger, dagegen
unterliegen ihr nicht die Beamten und alle die
Personen, die durch die Beamtengehaltskürzung er
faßt werden. Ebenso brauchen diejenigen keine
Krisenlohnsteuer zu zahlen, die keine Einkommen
steuer zu zahlen haben, ferner nicht die freien Be
rufe (siehe weiter unter). Der Tarif für die Krisen-
lohnsteuer sieht folgendermaßen aus:
Bei einem Arbeitslohn bis 800 'JUt 1 Proz.
800 bis
400 bis
500 bis
600 bis
400 'îķ 1,5 Proz.
500 JUt 2 Proz.
600 T JUt 2,5 Proz.
700 ’JUt 3 Proz.
700 bis 1000 ļ« 3,5 Proz.
1000 bis 1500 JUt 4 Proz.
- r 1500 bis 3000 ’JUt 4,5 Proz.
über 3000 JUt 5 Proz.
Der Krisenlohnsteuer unterliegt der Brutto-
arbeitslohn, d. h. alle Einnahmen, die entsprechend
dem Einkommensteuergesetz zu versteuern sind. Das
sogenannte steuerfreie Existenzminimnm ebenso wie
die steuerfreien Abzüge für Frau und Kinder dür
fen zur Berechnung der Krisensteuer nicht in Abzug
gebracht werden. Auch einmalige Einnahmen un
terliegen der Krisenlohnsteuer, und zwar sind bis
zu 1000 JUt 1,5 Prozent zu zahlen. Wenn die ein
maligen Einnahmen zwischen 1000 und 3000 'JUt
liegen 3,5 Prozent und über 3000 'JtJt 5 Prozent.
Die Krisenlohnsteuer stellt also eine sehr starke
Belastung der Gehalts- »nd Lohnempfänger dar;
zumal wenn man bedenkt, daß die Angestellten —
im Gegensatz zu den Beamten — durchaus keine
sicheren Stellen innehaben.
Die Krisenstener für die Veranlagten,
d. h. für die veranlagten Einkommensteuerpflichti-
gen, also für Gewerbetreibende, Aerzte und sonstige
Selbständige hat folgende Sätze:
Bei einem Einkommen bis 3 600 ’JUt 0,75 Proz.
3 600 bis 6 000 JtJt 1 Proz.
6 000 bis 20 000 1,5 Proz.
20 000 bis 100 000 'âķ 2
100 000 bis 250 000 JUt 2,5
250 000 bis 500 000 'JUt 3
500 000 bis 1 Mill. ’Jt.Jl 3,5
über 1 Mill. ’JUt 4
Proz
Proz.
Proz.
Proz.
Proz.
Diese Belastung wird gerade den Mittelstand
besonders hart treffen, nicht nur die direkt Betrof
fenen, sondern durch die Auswirkungen das ganze
Wirtschaftsleben. Umsatz und Arbeitsmöglichkeit
werden erneut zurückgehen. Mehr als verfehlt, ja
unverantwortlich wirb diese Maßnahme gegen den
Mittelstand aber erst dadurch, daß das Ergebnis
dieser Katastrophensteuer fast zur Hälfte der Groß
industrie überlaffen werden soll zur „Ankurbelung"
der Wirtschaft, ohne daß überhaupt ein Erfolg vor
auszusehen ist, während andererseits dort genom
men wird, wo nur wenig vorhanden ist, nur weil
hier ein solcher Fischzug den geringsten Widerstand
findet.
Das richtige Parteibuch.
Die Perfonalpoliti! im preußischen Statistischen
Landesamt.
Der Untersuchungsausschuß des Preußischen Land
tages zur Nachprüfung der Personialp-olitik im Preu
ßischen Statistischen Landesamt hielt am Mittwoch
seine abschließende Sitzung ab. Das llnterfuchungs-
ergebnis des Ausschusses wurde in einer Reihe von
Feststellungen zusammengefaßt. Seit April 1928 seien
leider mehrere Fälle von Partei- oder gewerkschafts
politischer Behandlung bei Einstellung, Abbau und
Weiterbeschäftigung vorgekommen. Von dem Ange
stellten Posner sei ein« wissentlich falsche dienstliche
Meldung an den Präsidenten des Statistischen Landes
amtes anläßlich der Nachforschungen nach dem Ver
fasser des „Vorwärts"-Artikels „Halenkreuzler" im
Landesamt abgegeben worden. Angenommen wurde
weiter ein Zentrumsantrag, der u. a. feststellt, daß der
Personalbear-beiter Regierungsdirektor Dr. Zassau sich
zur Bearbeitung von Personalfragen oft des Ange
stellten Posner bedient habe. Posner feien außer
ordentliche Machtvollkommenheiten übertragen gewe
sen. Er habe mehrfach Personalangelegenheiten ohne
Grund Partei- und gewertv ^olitisch beeinflußt und da
durch das in ihm gesetzte Vertrauen seiner Vorgesetz
ten mißbraucht.
Für die Arbeit des Angestellten Posner sei der
Regierungsdirektor Dr. Zassau verantwortlich. Um
Zukunft solche Vorgänge zu verhüten, wird das
tn
Staatsministerium ersucht, zu veranlassen, daß der
Personalbearbeiter mit dem Sachdezernenten ohne
Einschaltung unverantwortlicher Personen zusammen
arbeitet.
rinrmgàchļe Maßnahmen
der Aeichsregierung.
Großer Ausschuß des Neichskohlenrates.
In der Sitzung des Großen Ausschusses des Reichs
kohlenrates am 9. 6. 81 kam zunächst einmütig das
lebhafte Bedauern darüber zum Ausdruck- daß von der
Regierung ein« Aenderung des Kohlenwirtschaftsge
setzes vorgenommen und wieder mit vorzeitiger An
kündigung in dis Kohlenpreispolitik eingegriffen wor
den sei, ohne die Organe der Kohlenwirtschast zu
hören. Es werde wieder dos eintreten was schon im
Oktober 1930 bei der damaligen Ankündigung einer
Preisermäßigung zu beobachten war: ein vollständiges
Stocken des Absatzes. Dies zeige sich schon darin, daß
angesichts der Bestimmung der Notverordnung, die der
Regierung die Möglichkeit gibt, ab 29. Junt die Bei
träge zur Arbeitslosenversicherung für den Steinkohlen
bergbau unter Tage zu einer Preisherabsetzung zu ver
wenden, eine fühlbare Verminderung der Abrufe für
den Monat Juni herbeigeführt worden sei.
Verstärkt werde diese Erscheinung noch dadurch,
daß das Ruhrsyndikat nur bis zum 31. August d. Js.
verlängert worden sei und daß nun wiedrum, gestützt
auch auf die durch die Notverordnung geschaffene Locke
rung des fyndikatlichen Zusammenschlusses, der Ver
braucher mit einem syndikatlosen Zustand und in sei
nem Gefolge mit einem hemmungslose« Wettbewerb
rechnen werde. Der Große Ausschuß hätte es für rich
tiger gehalten, wenn die Regierung das Rheinisch-
Westfälische Kohlen-Synd-ikat schon jetzt für eine mehr
jährige Frist zusammengeschlossen hätte.
KMik m unserer
WährrmI.
In der Generalversammlnug des Westfäli
schen Bauernbundes sprach Reichsarbeitsminister
Dr. h. c. Stegerwald über Bauerntum und Ar
beiterschaft, wobei er die Politik in ihrer Gesamt
heit erörterte. Der Redner ging u. a. auch auf
währungspolttische Fragen ein. Er bezeichnete es
als den ersten fundamentalen Fehler, daß 1924
die hochwertige Währung geschaffen wurde, und
nicht, wie in anderen Ländern, eine minderwer
tige. Im April 1924 war diese Währung so stark
am Wackeln, baß man ihm erklärt habe, er müsse
entweder die Währung schwimmen lassen oder
eine Kreditdrosselung größten Stiles vornehmen.
Der letzte Weg sei gewählt worden, und die hohen
Steuern mußten zunächst aus der Substanz ge
zahlt werden. Weil das aber auf die Dauer nicht
ging, wurden im August 1925 mit Recht die dra
konischen Steuern ermäßigt und zwar um 2%
Milliarden Reichsmark. Mit Luther sei er darin
einig gewesen, daß damit auch die Zeit zur Re
gelung wirtschafts- und steuerpolitischer Fragen
gekommen sei. Der Reichstag habe sie verhin
dert und wir hätten daher erleben müssen, daß
1925 und 1926 nicht et!va die Löhne den Preisen,
sondern umgekehrt, die Preise den Löhnen voraus
geeilt seien. Der Beharrungszustand sei erst 1927
erreicht worden. Der dritte Fehler war, baß man
1927 in völliger Verkennung der Lage Deutsch
lands eine Beamtenbesoldungsreform durchgeführt
habe.
Neueste MrWŞWchrîchî§n.
Die Geldnot des Reiches.
Das Reich benötigt für Ultimo Juni einen
Kassenkredit von etwa 200—250 Mill. JUt. Die
Verhandlungen mit den Banken wegen der Ueber
nahme einer entsprechenden Schatzschein-Emission
sind in diesen Tagen aufgenommen worden. Sie
werden für das Reich von der Reichsbank geführt.
Die Reichsbank gibt weiter ab.
Die Bank von England kaufte am Mittwoch
einen Posten von 451400 Pfund Gold in Barren
zu dem auf 84 Schilling IVA Pence pro Unze Fein
gold erhöhten Preis aus dem Auslande. Vermutlich
rührt auch diese Transaktion wieder von einem
Verkauf der Reichsbank her.
Im einzelnen ist die Regelung bei den Sparkasse«
in Bezug auf Auszahlung der Guthaben usw. sehr
unterschiedlich. Sie wenden sich am besten au bit
Leitung der Rendsburger Sparkasse.
dttlmi BüftetMtf!
vom 11. Juni 1931.
1. Klasse 1,21, 2. Klaffe 1,11, abfallende 0,97 WM.
Tendenz ruhig. Preise ab Erzeugerstation. Hinz«
kommen Fracht, Umsatzsteuer und Vermittlungs
gebühren.
Berlin, 10. Juni. Der Markt hat stch in der
ersten Hälfte dieser Woche kaum verändert und die
Nachfrage ist eher noch als schwächer zu bezeichnen.
Auch das Ausland bot dringend an und war sogar
zu Preiskonzessionen geneigt. Die hiesige Notie
rung blieb unverändert. Die Kommission notierte
im Verkehr zwischen Erzeuger und Großhandel,
Fracht und Gebinde zu Käufers Lasten, für 1 Pfund
in JUt für 1. Sorte 1,21, 2. Sorte 1,11, abfallende
0,97. Die Verkaufspreise des Großhandels sind
heute: Jnlandsbutter, 1. Sorte, in l-Ztr.-Tonnen
JUt 1,39—1,44 je Pfund, 2. Sorte JUt 1,31—1,33,
Auslandsbutter, dänische JtJt 1,49—1,54. Kleine
Packungen entsprechender Aufschlag.
EiermarN.
Berliner Eiernotierung.
Der Konsum ist gering und das Angebot sowohl
in inländischer als auch in ausländischer Ware ist
reichlich. In den Berliner Markthallen notierten
amtlich im Engroshandel je Stück in ş-t am 10.
Juni: Trinkeier, vollfrische, gestempelte über 48
Gr. kistenweise 6—6,5, ansgeschockt 6,5—7; über 53
Gr. 7—7,5, 7,5—8, über 60 Gr. 8%— 8%, 8%— 9K;
über 65 Gr. 9 1 /«—9K, 9K—in%; frische Landeier
über 48 Gr. 6—6,5, 6,5 —7; über 53 Gr. 7—7,5, 7,5
bis 8; über 60 Gr. 8—8,5, 8,5—9; unsortiert 7—7,5,
7,5—8.
Die Spar- und Darlehnskaffe e. E. m. b. H.
in Dcezoüll
hielt vor kurzem ihre Generalversammlung ob. Der
Umsatz hat sich um 1 Million auf 3 Millionen er
höht. Die Bilanz schließt ab mit 211 690 RM., der
Reingewinn beträgt 1400,44 RM., die Reserven
betrogen 28 000 RM., der Mitgliederbestand 171.
Dom Reingewinn wurden -dem Frauenverein Deez-
büll und Dagebüll je 200 RM. und dem Rordfrie-
sischen Verein in Niebüll 50 RM. bewilligt. Für
das verstorbene Vorstandsmitglied Carsten Peter
sen tmiBöe bas Aufsichtsvatsmitglied Peter Cchri-
stiansen-Deezbüll gewählt, das ausscheidende Auf-
sichtsratsmitglied Ehr. M. Petersen wurde roieder-
unb anstelle von Peter Christiansen wurde Carsten
Andresen-Deezbüll neu in.den Aufsichtsrat gewählt.
Fŗsgeîastm.
Anfrage I. F. Ist die Spar- und Leih-Kafle
zu Rendsburg verpflichtet, mit 17 Prozent aufzu
werten, und seit wann?
Antwort: Die Aufwertung der Sparkaffengut
haben auf 17 Prozent ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die BŞMMAĶgŞN des
Aufrvertungsschlutzgesetzes.
Bei der großen Bedeutung, die die endgültige
Regelung der Aufwertungsgesetzgebung hat, sollen
noch einmal in Kürze die Bestimmungen der Ans-
wcrtungsnovclle vom 18. Juli 1930 dargelegt wer
den. Das neue Aufwertungsgcsetz hält grundsätz
lich an dem Fälligkeitstermin des 1. 1. 1932 fest.
Um Härten für den Hypothekenschuldner zu ver
meiden, ist jedoch eine Stundung der Fälligkeit
der Aufwertungshypotheken unter gewissen Bedin
gungen ermöglicht. Durch Erhöhung des Zins
satzes soll die Kündigung der Aufwertungshypo
theken auf einen längeren Zeitabschnitt verteilt
werden.
Der Zinssatz ist von der Reichsregierung durch
Verordnung vom 5. 12. 30 auf 7A Prozent fest
gesetzt worden. Eine spätere Aenderung ist nur
für Tilgungshypotheken (ab 1. 1. 1938) zugelassen.
Unverzinsliche Rechte bleiben unverzinst. Der neue
Zinssatz tritt ab 1. 1. 1932 in Kraft. Er kann durch
Vereinbarung von Schuldner und Gläubiger auch
vorher eintreten. Nur im letzteren Falle bedarf
der neue Zinssatz der Eintragung ins Grundbuch.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes (1. 10. 1980) kann
jede beliebige andere Vereinbarung getroffen
werden.
Gewährung der Zahlungsfrist:
Die Aufwertungsstelle kann auf Antrag des
Schuldners eine Zahlungsfrist für das Kapital be
willigen unter folgenden Voraussetzungen:
1. Dem Schuldner muß schriftlich gekündigt wor
den sein,
Der Antrag muß innerhalb dreier Monate
seit Eingang der Kündigung gestellt sein,
Der Betrag des zu stundenden Kapitals muß
100 'JUt übersteigen,
Der Schuldner darf über die zur Zahlung
nötigen Mittel nicht verfügen und auch nicht
in der Lage sein, sie sich zu Bedingungen zu
verschaffen, die ihm billigerweise zugemutet
werden können.
Die Bewilligung der Zahlungsfrist darf für
den Gläubiger keine unbillige Härte bedeuten.
2.
4.
1.
2.
3.
4.
5.
Die Kosten trägt grundsätzlich der Schuldner.
Die Zahlungsfrist kann nur einmal und läng
stens bis zum 31. 12. 1934 bewilligt werde«. Sie
kann von Bedingungen, insbesondere Abschlags
zahlungen oder Sicherungen, abhängig gemacht
werden.
Wirkungen der Zahlungsfrist:
Die Zahlungsfrist wirkt wie eine Stundung
(rückwirkend auf den Zeitpunkt des Antrags),
Die Zwangsvollstreckung aus vorhandenem
Titel wird unzulässig.
Der Zinsen- und Tilgungsdienst bleibt »«
berührt.
Mit dem Ablauf der Zahlungsfrist tritt Fäl
ligkeit ohne Kündigung ein.
Der Eintragung ins Grundbuch bedarf die
Zahlungsfrist nicht.
Kündigung:
Der Gläubiger kann für die Zeit vom 1. 1. 1932
bis 1. 1. 1935 nur kündigen, wenn ihm eine Kün
digung vereinbarungsgemäß zusteht.
Der Schuldner kann auch kündigen, wenn ihm
das Recht vereinbarungsgemäß nicht zusteht.
Der Gläubiger kann nur schriftlich kündigen,
der Schuldner auch mündlich.
Der Gläubiger kann nur mit Jahresfrist kün
digen, der Schuldner mit Dreimonatsfrist, beide
zum Jahresende.
Der Gläubiger kann frühestens zum 1. 1. 1932
kündigen, der Schuldner auch schon früher.
Ist Zahlungsfrist gewährt, so steht dem Gläu
biger bas Recht der fristlosen Kündigung zu, wenn
der Schuldner stch länger als 1 Monat in Zins
verzug befindet.
Die praktische Handhabung der Durchführung
der Gesetzesbestimmungen liegt in hohem Maße in
der Hand der Aufwertungsstellen. Da ihnen die
Gewährung der Zahlungsfrist zusteht, ist zu hoffen,
daß sie in jedem Einzelfalle genau die Interessen
der Gläubiger und Schuldner gegeneinander ab
wägen, damit keine unbilligen Härten entstehen,
die zu vermeiden der Sinn des Gesetzes ist- -u -
MMmMZ.
Rendsburger Ferkelmarkt «a 11. Juni 1931.
Zufuhr: 853 Stück. Handel gut. Markt fast
geräumt. Preise: schwere Ware 41—43, mittelschwere
Ware 43—45, leichte Ware 45-46 'Jtpf. für das Pfd.
Lebendgewicht. Für allerbeste Ware wurde auch über
Notiz, für abfallende Ware auch unter Notiz bezahlt.
xa. Bad Segeberg» 10. Juni. Dem Ferkel-
markt waren 402 Tiere gegenüber 421 Stück in der
Vorwoche zugeführt. Der Handel ging langsam,
ein Teil der angefahrenen Tiere blieb unverkauft.
Je nach Güte wurden folgende Preise gezahlt:
4—6 Wochen alte Tiere 7—9 JUt, 6—8 Wochen alte
9-11 JUt, 8—13 Wochen alte 11—15 ’JUt. Nach
Lebendgewicht wurde 40 Jtrf für das Pfund gezahlt.
Gute Ware wurde jedoch auch über Notiz, schlechte
Ware dagegen auch unter Notiz gehandelt. Die
Preise sind gegenüber der Vorwoche gefallen.
Stade, 10. Juni. Dem Ferkelmarkt waren 327
Ferkel und Läuferschweine zugeführt. Es kosteten
bis 6 Wochen alte Tiere 10—14 'JÌJt, 6—8 Wochen
alte 14—20 ’JUt, 8—12 Wochen alte 20—25 ’JUt.,
Läuferschweine 35 'JUt, je nach Güte «nd Gewicht.
Handel rege, kein Ueberstand.
Hshenwestedt» 10. Juni. Ferkelmarkt. Die
Zufuhr war etwas reichlicher, die Nachfrage war
aber auch entsprechend größer, so baß der Handel
sich recht lebhaft gestaltete und der Markt flott
geräumt wurde. Gezahlt wurde bis zu 50 'ķ bas
Pfund. Verladen wurden in der letzten Woche auf
unserer Station zwei Waggon Schweine nach dem
Süden, je eine Ladung Rinder nach Heide und
Neumünster, eine gemischte Ladung und ein Last
zug mit Schweinen nach Hamburg, zwei Lastzüge
mit Rindern und zwei Lastzüge mft Schweinen
nach Elmshorn. Für Schweine wurden 40—41
das Pfund gezahlt.
Viehmärkte vom 10. Juni 1931.
Breslau: Ochsen 42—43, 36, 27—28, Bullen 43
bis 44, 38, Kübe 39—40, 80, 22—23, 15, Färsen 43
bis 44, 36, Kälber 56—57, 47—48, 35—40, Schafe
47—48, 88—40, 27—33, Schweine 48—50, 48—50, 48,
45, Sauen 43—44. Austrieb: Rinder 784, Kälber
908, Schafe 887, Schweine 2573. Tendenz: Rinder,
Kälber und Schweine glatt, Schafe vernachlässigt,
Lämmer mittel.
Hannover: Schweine 46, 46—47, 46—47, 44
42—43, Sauen 38—40. Auftrieb 1601. Tendenz:
mittel.
45,
Berliner Dörsennotierungen
Ohne Gewähr!
Sachiverle-Anleihen
8Y% Landschaft!.
Ztr.-Roggen
5°/o Schl.-şi. Landsch.
Kr.'Verb.'Roggen
10% Schl.'H. Landsch.
Goldpfanddr.
1% Schl.'H. Landsch.
Krrvbd. Goldpfdbr
Indnstrie-Nkii»«
A.«. G.
10.6.
8.70
6.80
98.00
80 87
98.00
84.75
Bank werte
Bankv. f. Sch!.-H.
Därmst. Bank
Dtsch. Bank
Reichrbank
Schļ.-ļ). Dank
Vereinsbank
7*/r% Pr. Ctr.«Dod. >
Krd.« u. Pfdbr..VK-
G. Pf. Em. 1
7^^/oPr.Ttr..Bod.'
Krd.« u.Pfdbr.'DK.
G. Komm. Ģm.l
10.6
l 08.50
11450
100-0
119.87
100 0
83.50
95.00
93.00
8.6.
109.0
116.50
100.25
127.0
100.0
86.00
98.00
96.5
«w Menratietmen
der Landwirtschaftskammer f. d. Provinz Schleswig-Holstein
Butterauktionen der Meiereiverbände
für Schleswig-Holstein G. m. b. H.
Unkosten >/-->/» für ständige Einstader; 2°/o für nichtständige SlnJniN«
Auktionen im Namen u. für Rechnung der Meiereien als der Auftraggeber.
5% Kavelingsgeld, v. den Käufern zu entrichten.
Hamburg, den 10. Juni 1931
Klaffe.
zu 123.10 Jt
> 123.- .
(Ohne Gewähr)
Faß
24
49
5
188
3
1
31
66
19
zu 124.50
—.20
-.10
124 —
123.80
—.70
—.60
-.50
—.20
1.
Jt
122.80
-.60
—.50
-.20
122.—
121.50
121.—
120.—
119.60
119.50
1 la
ll 8.60
118.—
117.50
116.—
1. Klasse 896 Drittel zu 122.59 jt i. Dsch
2. Klasse 15 Drittel zu 113.07 Jt i- Dsch.
Die obigen Preist verstehen sich au-Ichlietziich Verpackung ab Meiereistatt'"
Durchschnitt der Markenbutter 123.20 Jt
Durchschnitt der Nichtmarkenbutter 118.64 Jt
Ulte:
ob I
wag
wur
chen
den
Esse
sanr
es r
erzi
geht
bei
kar
eine
der
verj
und
Sie
gen:
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gut
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gern
grof
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Ras
bei
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wol
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leick
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