Full text: Newspaper volume (1931, Bd. 2)

Die Belastung des Einkommens 
durch die neue Notverordnung. 
4 Proz. 
5 Proz. 
6 Proz. 
7 Proz. 
Die Veamtengehälter 
werben in folgender Form gekürzt: Der Abzug 
beträgt bei einem Jahresgehalt 
bis 3 000 JUt 
3000 bis 6 000 JUt 
6000 bis 12 000 'JUt 
über 12 000 '.JUt 
Diese Prozentsätze gelten für die Sonderklasse 
A. Für die übrigen Ortsklaffen B, C und D erhö 
hen sich die genannten Prozentsätze um je 1 Proz. 
Dem Abzug unterliegen alle Reichsbeamten und 
die Soldaten der Wehrmacht, ebenso die Warte- 
und Rnhegehaltsempfänger sowie die versorgungs 
berechtigten Hinterbliebenen. Ferner die Beamten 
der Reichspost, die Reichstagsbeamten, die Beamten 
der Länder, Gemeinden und sonstigen Körperschaf 
ten des öffentlichen Rechts. Die Reichsbahn und 
die Reichsbank werden von sich aus die gleichen 
Kürzungen vornehmen. Die Geistlichen und Lehrer 
fallen ebenfalls unter diese Bestimmungen. Die 
Kürzung gilt bis zum 31. Januar. 
Kinderzuschläge, Kinderbeihilfen, Dtenstauf- 
wandsentschädigungen, Tagegelder usw. unterliegen 
dieser Kürzung nicht. Dagegen wird der Kinder 
zuschlag neu festgesetzt. Er beträgt in Zukunft mo 
natlich für das erste Kind 10 für das zweite 
20 x Jt.M, für bas dritte und vierte je 28 r JUl, für 
das fünfte und jedes weitere Kind 30 r JUt. Beamte 
mit drei Kindern ober weniger bekommen also in 
Zukunft geringere Zuschläge als bisher. Bei vier 
Kindern wird dieselbe Summe gezahlt werden wie 
zur Zeit. Bei mehr als vier Kindern erhält der 
betreffende Beamte etwas erhöhte Zuschläge. 
Die Krisenlohnstener 
erfaßt alle Lohn- und Gehaltsempfänger, dagegen 
unterliegen ihr nicht die Beamten und alle die 
Personen, die durch die Beamtengehaltskürzung er 
faßt werden. Ebenso brauchen diejenigen keine 
Krisenlohnsteuer zu zahlen, die keine Einkommen 
steuer zu zahlen haben, ferner nicht die freien Be 
rufe (siehe weiter unter). Der Tarif für die Krisen- 
lohnsteuer sieht folgendermaßen aus: 
Bei einem Arbeitslohn bis 800 'JUt 1 Proz. 
800 bis 
400 bis 
500 bis 
600 bis 
400 'îķ 1,5 Proz. 
500 JUt 2 Proz. 
600 T JUt 2,5 Proz. 
700 ’JUt 3 Proz. 
700 bis 1000 ļ« 3,5 Proz. 
1000 bis 1500 JUt 4 Proz. 
- r 1500 bis 3000 ’JUt 4,5 Proz. 
über 3000 JUt 5 Proz. 
Der Krisenlohnsteuer unterliegt der Brutto- 
arbeitslohn, d. h. alle Einnahmen, die entsprechend 
dem Einkommensteuergesetz zu versteuern sind. Das 
sogenannte steuerfreie Existenzminimnm ebenso wie 
die steuerfreien Abzüge für Frau und Kinder dür 
fen zur Berechnung der Krisensteuer nicht in Abzug 
gebracht werden. Auch einmalige Einnahmen un 
terliegen der Krisenlohnsteuer, und zwar sind bis 
zu 1000 JUt 1,5 Prozent zu zahlen. Wenn die ein 
maligen Einnahmen zwischen 1000 und 3000 'JUt 
liegen 3,5 Prozent und über 3000 'JtJt 5 Prozent. 
Die Krisenlohnsteuer stellt also eine sehr starke 
Belastung der Gehalts- »nd Lohnempfänger dar; 
zumal wenn man bedenkt, daß die Angestellten — 
im Gegensatz zu den Beamten — durchaus keine 
sicheren Stellen innehaben. 
Die Krisenstener für die Veranlagten, 
d. h. für die veranlagten Einkommensteuerpflichti- 
gen, also für Gewerbetreibende, Aerzte und sonstige 
Selbständige hat folgende Sätze: 
Bei einem Einkommen bis 3 600 ’JUt 0,75 Proz. 
3 600 bis 6 000 JtJt 1 Proz. 
6 000 bis 20 000 1,5 Proz. 
20 000 bis 100 000 'âķ 2 
100 000 bis 250 000 JUt 2,5 
250 000 bis 500 000 'JUt 3 
500 000 bis 1 Mill. ’Jt.Jl 3,5 
über 1 Mill. ’JUt 4 
Proz 
Proz. 
Proz. 
Proz. 
Proz. 
Diese Belastung wird gerade den Mittelstand 
besonders hart treffen, nicht nur die direkt Betrof 
fenen, sondern durch die Auswirkungen das ganze 
Wirtschaftsleben. Umsatz und Arbeitsmöglichkeit 
werden erneut zurückgehen. Mehr als verfehlt, ja 
unverantwortlich wirb diese Maßnahme gegen den 
Mittelstand aber erst dadurch, daß das Ergebnis 
dieser Katastrophensteuer fast zur Hälfte der Groß 
industrie überlaffen werden soll zur „Ankurbelung" 
der Wirtschaft, ohne daß überhaupt ein Erfolg vor 
auszusehen ist, während andererseits dort genom 
men wird, wo nur wenig vorhanden ist, nur weil 
hier ein solcher Fischzug den geringsten Widerstand 
findet. 
Das richtige Parteibuch. 
Die Perfonalpoliti! im preußischen Statistischen 
Landesamt. 
Der Untersuchungsausschuß des Preußischen Land 
tages zur Nachprüfung der Personialp-olitik im Preu 
ßischen Statistischen Landesamt hielt am Mittwoch 
seine abschließende Sitzung ab. Das llnterfuchungs- 
ergebnis des Ausschusses wurde in einer Reihe von 
Feststellungen zusammengefaßt. Seit April 1928 seien 
leider mehrere Fälle von Partei- oder gewerkschafts 
politischer Behandlung bei Einstellung, Abbau und 
Weiterbeschäftigung vorgekommen. Von dem Ange 
stellten Posner sei ein« wissentlich falsche dienstliche 
Meldung an den Präsidenten des Statistischen Landes 
amtes anläßlich der Nachforschungen nach dem Ver 
fasser des „Vorwärts"-Artikels „Halenkreuzler" im 
Landesamt abgegeben worden. Angenommen wurde 
weiter ein Zentrumsantrag, der u. a. feststellt, daß der 
Personalbear-beiter Regierungsdirektor Dr. Zassau sich 
zur Bearbeitung von Personalfragen oft des Ange 
stellten Posner bedient habe. Posner feien außer 
ordentliche Machtvollkommenheiten übertragen gewe 
sen. Er habe mehrfach Personalangelegenheiten ohne 
Grund Partei- und gewertv ^olitisch beeinflußt und da 
durch das in ihm gesetzte Vertrauen seiner Vorgesetz 
ten mißbraucht. 
Für die Arbeit des Angestellten Posner sei der 
Regierungsdirektor Dr. Zassau verantwortlich. Um 
Zukunft solche Vorgänge zu verhüten, wird das 
tn 
Staatsministerium ersucht, zu veranlassen, daß der 
Personalbearbeiter mit dem Sachdezernenten ohne 
Einschaltung unverantwortlicher Personen zusammen 
arbeitet. 
rinrmgàchļe Maßnahmen 
der Aeichsregierung. 
Großer Ausschuß des Neichskohlenrates. 
In der Sitzung des Großen Ausschusses des Reichs 
kohlenrates am 9. 6. 81 kam zunächst einmütig das 
lebhafte Bedauern darüber zum Ausdruck- daß von der 
Regierung ein« Aenderung des Kohlenwirtschaftsge 
setzes vorgenommen und wieder mit vorzeitiger An 
kündigung in dis Kohlenpreispolitik eingegriffen wor 
den sei, ohne die Organe der Kohlenwirtschast zu 
hören. Es werde wieder dos eintreten was schon im 
Oktober 1930 bei der damaligen Ankündigung einer 
Preisermäßigung zu beobachten war: ein vollständiges 
Stocken des Absatzes. Dies zeige sich schon darin, daß 
angesichts der Bestimmung der Notverordnung, die der 
Regierung die Möglichkeit gibt, ab 29. Junt die Bei 
träge zur Arbeitslosenversicherung für den Steinkohlen 
bergbau unter Tage zu einer Preisherabsetzung zu ver 
wenden, eine fühlbare Verminderung der Abrufe für 
den Monat Juni herbeigeführt worden sei. 
Verstärkt werde diese Erscheinung noch dadurch, 
daß das Ruhrsyndikat nur bis zum 31. August d. Js. 
verlängert worden sei und daß nun wiedrum, gestützt 
auch auf die durch die Notverordnung geschaffene Locke 
rung des fyndikatlichen Zusammenschlusses, der Ver 
braucher mit einem syndikatlosen Zustand und in sei 
nem Gefolge mit einem hemmungslose« Wettbewerb 
rechnen werde. Der Große Ausschuß hätte es für rich 
tiger gehalten, wenn die Regierung das Rheinisch- 
Westfälische Kohlen-Synd-ikat schon jetzt für eine mehr 
jährige Frist zusammengeschlossen hätte. 
KMik m unserer 
WährrmI. 
In der Generalversammlnug des Westfäli 
schen Bauernbundes sprach Reichsarbeitsminister 
Dr. h. c. Stegerwald über Bauerntum und Ar 
beiterschaft, wobei er die Politik in ihrer Gesamt 
heit erörterte. Der Redner ging u. a. auch auf 
währungspolttische Fragen ein. Er bezeichnete es 
als den ersten fundamentalen Fehler, daß 1924 
die hochwertige Währung geschaffen wurde, und 
nicht, wie in anderen Ländern, eine minderwer 
tige. Im April 1924 war diese Währung so stark 
am Wackeln, baß man ihm erklärt habe, er müsse 
entweder die Währung schwimmen lassen oder 
eine Kreditdrosselung größten Stiles vornehmen. 
Der letzte Weg sei gewählt worden, und die hohen 
Steuern mußten zunächst aus der Substanz ge 
zahlt werden. Weil das aber auf die Dauer nicht 
ging, wurden im August 1925 mit Recht die dra 
konischen Steuern ermäßigt und zwar um 2% 
Milliarden Reichsmark. Mit Luther sei er darin 
einig gewesen, daß damit auch die Zeit zur Re 
gelung wirtschafts- und steuerpolitischer Fragen 
gekommen sei. Der Reichstag habe sie verhin 
dert und wir hätten daher erleben müssen, daß 
1925 und 1926 nicht et!va die Löhne den Preisen, 
sondern umgekehrt, die Preise den Löhnen voraus 
geeilt seien. Der Beharrungszustand sei erst 1927 
erreicht worden. Der dritte Fehler war, baß man 
1927 in völliger Verkennung der Lage Deutsch 
lands eine Beamtenbesoldungsreform durchgeführt 
habe. 
Neueste MrWŞWchrîchî§n. 
Die Geldnot des Reiches. 
Das Reich benötigt für Ultimo Juni einen 
Kassenkredit von etwa 200—250 Mill. JUt. Die 
Verhandlungen mit den Banken wegen der Ueber 
nahme einer entsprechenden Schatzschein-Emission 
sind in diesen Tagen aufgenommen worden. Sie 
werden für das Reich von der Reichsbank geführt. 
Die Reichsbank gibt weiter ab. 
Die Bank von England kaufte am Mittwoch 
einen Posten von 451400 Pfund Gold in Barren 
zu dem auf 84 Schilling IVA Pence pro Unze Fein 
gold erhöhten Preis aus dem Auslande. Vermutlich 
rührt auch diese Transaktion wieder von einem 
Verkauf der Reichsbank her. 
Im einzelnen ist die Regelung bei den Sparkasse« 
in Bezug auf Auszahlung der Guthaben usw. sehr 
unterschiedlich. Sie wenden sich am besten au bit 
Leitung der Rendsburger Sparkasse. 
dttlmi BüftetMtf! 
vom 11. Juni 1931. 
1. Klasse 1,21, 2. Klaffe 1,11, abfallende 0,97 WM. 
Tendenz ruhig. Preise ab Erzeugerstation. Hinz« 
kommen Fracht, Umsatzsteuer und Vermittlungs 
gebühren. 
Berlin, 10. Juni. Der Markt hat stch in der 
ersten Hälfte dieser Woche kaum verändert und die 
Nachfrage ist eher noch als schwächer zu bezeichnen. 
Auch das Ausland bot dringend an und war sogar 
zu Preiskonzessionen geneigt. Die hiesige Notie 
rung blieb unverändert. Die Kommission notierte 
im Verkehr zwischen Erzeuger und Großhandel, 
Fracht und Gebinde zu Käufers Lasten, für 1 Pfund 
in JUt für 1. Sorte 1,21, 2. Sorte 1,11, abfallende 
0,97. Die Verkaufspreise des Großhandels sind 
heute: Jnlandsbutter, 1. Sorte, in l-Ztr.-Tonnen 
JUt 1,39—1,44 je Pfund, 2. Sorte JUt 1,31—1,33, 
Auslandsbutter, dänische JtJt 1,49—1,54. Kleine 
Packungen entsprechender Aufschlag. 
EiermarN. 
Berliner Eiernotierung. 
Der Konsum ist gering und das Angebot sowohl 
in inländischer als auch in ausländischer Ware ist 
reichlich. In den Berliner Markthallen notierten 
amtlich im Engroshandel je Stück in ş-t am 10. 
Juni: Trinkeier, vollfrische, gestempelte über 48 
Gr. kistenweise 6—6,5, ansgeschockt 6,5—7; über 53 
Gr. 7—7,5, 7,5—8, über 60 Gr. 8%— 8%, 8%— 9K; 
über 65 Gr. 9 1 /«—9K, 9K—in%; frische Landeier 
über 48 Gr. 6—6,5, 6,5 —7; über 53 Gr. 7—7,5, 7,5 
bis 8; über 60 Gr. 8—8,5, 8,5—9; unsortiert 7—7,5, 
7,5—8. 
Die Spar- und Darlehnskaffe e. E. m. b. H. 
in Dcezoüll 
hielt vor kurzem ihre Generalversammlung ob. Der 
Umsatz hat sich um 1 Million auf 3 Millionen er 
höht. Die Bilanz schließt ab mit 211 690 RM., der 
Reingewinn beträgt 1400,44 RM., die Reserven 
betrogen 28 000 RM., der Mitgliederbestand 171. 
Dom Reingewinn wurden -dem Frauenverein Deez- 
büll und Dagebüll je 200 RM. und dem Rordfrie- 
sischen Verein in Niebüll 50 RM. bewilligt. Für 
das verstorbene Vorstandsmitglied Carsten Peter 
sen tmiBöe bas Aufsichtsvatsmitglied Peter Cchri- 
stiansen-Deezbüll gewählt, das ausscheidende Auf- 
sichtsratsmitglied Ehr. M. Petersen wurde roieder- 
unb anstelle von Peter Christiansen wurde Carsten 
Andresen-Deezbüll neu in.den Aufsichtsrat gewählt. 
Fŗsgeîastm. 
Anfrage I. F. Ist die Spar- und Leih-Kafle 
zu Rendsburg verpflichtet, mit 17 Prozent aufzu 
werten, und seit wann? 
Antwort: Die Aufwertung der Sparkaffengut 
haben auf 17 Prozent ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Die BŞMMAĶgŞN des 
Aufrvertungsschlutzgesetzes. 
Bei der großen Bedeutung, die die endgültige 
Regelung der Aufwertungsgesetzgebung hat, sollen 
noch einmal in Kürze die Bestimmungen der Ans- 
wcrtungsnovclle vom 18. Juli 1930 dargelegt wer 
den. Das neue Aufwertungsgcsetz hält grundsätz 
lich an dem Fälligkeitstermin des 1. 1. 1932 fest. 
Um Härten für den Hypothekenschuldner zu ver 
meiden, ist jedoch eine Stundung der Fälligkeit 
der Aufwertungshypotheken unter gewissen Bedin 
gungen ermöglicht. Durch Erhöhung des Zins 
satzes soll die Kündigung der Aufwertungshypo 
theken auf einen längeren Zeitabschnitt verteilt 
werden. 
Der Zinssatz ist von der Reichsregierung durch 
Verordnung vom 5. 12. 30 auf 7A Prozent fest 
gesetzt worden. Eine spätere Aenderung ist nur 
für Tilgungshypotheken (ab 1. 1. 1938) zugelassen. 
Unverzinsliche Rechte bleiben unverzinst. Der neue 
Zinssatz tritt ab 1. 1. 1932 in Kraft. Er kann durch 
Vereinbarung von Schuldner und Gläubiger auch 
vorher eintreten. Nur im letzteren Falle bedarf 
der neue Zinssatz der Eintragung ins Grundbuch. 
Nach Inkrafttreten des Gesetzes (1. 10. 1980) kann 
jede beliebige andere Vereinbarung getroffen 
werden. 
Gewährung der Zahlungsfrist: 
Die Aufwertungsstelle kann auf Antrag des 
Schuldners eine Zahlungsfrist für das Kapital be 
willigen unter folgenden Voraussetzungen: 
1. Dem Schuldner muß schriftlich gekündigt wor 
den sein, 
Der Antrag muß innerhalb dreier Monate 
seit Eingang der Kündigung gestellt sein, 
Der Betrag des zu stundenden Kapitals muß 
100 'JUt übersteigen, 
Der Schuldner darf über die zur Zahlung 
nötigen Mittel nicht verfügen und auch nicht 
in der Lage sein, sie sich zu Bedingungen zu 
verschaffen, die ihm billigerweise zugemutet 
werden können. 
Die Bewilligung der Zahlungsfrist darf für 
den Gläubiger keine unbillige Härte bedeuten. 
2. 
4. 
1. 
2. 
3. 
4. 
5. 
Die Kosten trägt grundsätzlich der Schuldner. 
Die Zahlungsfrist kann nur einmal und läng 
stens bis zum 31. 12. 1934 bewilligt werde«. Sie 
kann von Bedingungen, insbesondere Abschlags 
zahlungen oder Sicherungen, abhängig gemacht 
werden. 
Wirkungen der Zahlungsfrist: 
Die Zahlungsfrist wirkt wie eine Stundung 
(rückwirkend auf den Zeitpunkt des Antrags), 
Die Zwangsvollstreckung aus vorhandenem 
Titel wird unzulässig. 
Der Zinsen- und Tilgungsdienst bleibt »« 
berührt. 
Mit dem Ablauf der Zahlungsfrist tritt Fäl 
ligkeit ohne Kündigung ein. 
Der Eintragung ins Grundbuch bedarf die 
Zahlungsfrist nicht. 
Kündigung: 
Der Gläubiger kann für die Zeit vom 1. 1. 1932 
bis 1. 1. 1935 nur kündigen, wenn ihm eine Kün 
digung vereinbarungsgemäß zusteht. 
Der Schuldner kann auch kündigen, wenn ihm 
das Recht vereinbarungsgemäß nicht zusteht. 
Der Gläubiger kann nur schriftlich kündigen, 
der Schuldner auch mündlich. 
Der Gläubiger kann nur mit Jahresfrist kün 
digen, der Schuldner mit Dreimonatsfrist, beide 
zum Jahresende. 
Der Gläubiger kann frühestens zum 1. 1. 1932 
kündigen, der Schuldner auch schon früher. 
Ist Zahlungsfrist gewährt, so steht dem Gläu 
biger bas Recht der fristlosen Kündigung zu, wenn 
der Schuldner stch länger als 1 Monat in Zins 
verzug befindet. 
Die praktische Handhabung der Durchführung 
der Gesetzesbestimmungen liegt in hohem Maße in 
der Hand der Aufwertungsstellen. Da ihnen die 
Gewährung der Zahlungsfrist zusteht, ist zu hoffen, 
daß sie in jedem Einzelfalle genau die Interessen 
der Gläubiger und Schuldner gegeneinander ab 
wägen, damit keine unbilligen Härten entstehen, 
die zu vermeiden der Sinn des Gesetzes ist- -u - 
MMmMZ. 
Rendsburger Ferkelmarkt «a 11. Juni 1931. 
Zufuhr: 853 Stück. Handel gut. Markt fast 
geräumt. Preise: schwere Ware 41—43, mittelschwere 
Ware 43—45, leichte Ware 45-46 'Jtpf. für das Pfd. 
Lebendgewicht. Für allerbeste Ware wurde auch über 
Notiz, für abfallende Ware auch unter Notiz bezahlt. 
xa. Bad Segeberg» 10. Juni. Dem Ferkel- 
markt waren 402 Tiere gegenüber 421 Stück in der 
Vorwoche zugeführt. Der Handel ging langsam, 
ein Teil der angefahrenen Tiere blieb unverkauft. 
Je nach Güte wurden folgende Preise gezahlt: 
4—6 Wochen alte Tiere 7—9 JUt, 6—8 Wochen alte 
9-11 JUt, 8—13 Wochen alte 11—15 ’JUt. Nach 
Lebendgewicht wurde 40 Jtrf für das Pfund gezahlt. 
Gute Ware wurde jedoch auch über Notiz, schlechte 
Ware dagegen auch unter Notiz gehandelt. Die 
Preise sind gegenüber der Vorwoche gefallen. 
Stade, 10. Juni. Dem Ferkelmarkt waren 327 
Ferkel und Läuferschweine zugeführt. Es kosteten 
bis 6 Wochen alte Tiere 10—14 'JÌJt, 6—8 Wochen 
alte 14—20 ’JUt, 8—12 Wochen alte 20—25 ’JUt., 
Läuferschweine 35 'JUt, je nach Güte «nd Gewicht. 
Handel rege, kein Ueberstand. 
Hshenwestedt» 10. Juni. Ferkelmarkt. Die 
Zufuhr war etwas reichlicher, die Nachfrage war 
aber auch entsprechend größer, so baß der Handel 
sich recht lebhaft gestaltete und der Markt flott 
geräumt wurde. Gezahlt wurde bis zu 50 'ķ bas 
Pfund. Verladen wurden in der letzten Woche auf 
unserer Station zwei Waggon Schweine nach dem 
Süden, je eine Ladung Rinder nach Heide und 
Neumünster, eine gemischte Ladung und ein Last 
zug mit Schweinen nach Hamburg, zwei Lastzüge 
mit Rindern und zwei Lastzüge mft Schweinen 
nach Elmshorn. Für Schweine wurden 40—41 
das Pfund gezahlt. 
Viehmärkte vom 10. Juni 1931. 
Breslau: Ochsen 42—43, 36, 27—28, Bullen 43 
bis 44, 38, Kübe 39—40, 80, 22—23, 15, Färsen 43 
bis 44, 36, Kälber 56—57, 47—48, 35—40, Schafe 
47—48, 88—40, 27—33, Schweine 48—50, 48—50, 48, 
45, Sauen 43—44. Austrieb: Rinder 784, Kälber 
908, Schafe 887, Schweine 2573. Tendenz: Rinder, 
Kälber und Schweine glatt, Schafe vernachlässigt, 
Lämmer mittel. 
Hannover: Schweine 46, 46—47, 46—47, 44 
42—43, Sauen 38—40. Auftrieb 1601. Tendenz: 
mittel. 
45, 
Berliner Dörsennotierungen 
Ohne Gewähr! 
Sachiverle-Anleihen 
8Y% Landschaft!. 
Ztr.-Roggen 
5°/o Schl.-şi. Landsch. 
Kr.'Verb.'Roggen 
10% Schl.'H. Landsch. 
Goldpfanddr. 
1% Schl.'H. Landsch. 
Krrvbd. Goldpfdbr 
Indnstrie-Nkii»« 
A.«. G. 
10.6. 
8.70 
6.80 
98.00 
80 87 
98.00 
84.75 
Bank werte 
Bankv. f. Sch!.-H. 
Därmst. Bank 
Dtsch. Bank 
Reichrbank 
Schļ.-ļ). Dank 
Vereinsbank 
7*/r% Pr. Ctr.«Dod. > 
Krd.« u. Pfdbr..VK- 
G. Pf. Em. 1 
7^^/oPr.Ttr..Bod.' 
Krd.« u.Pfdbr.'DK. 
G. Komm. Ģm.l 
10.6 
l 08.50 
11450 
100-0 
119.87 
100 0 
83.50 
95.00 
93.00 
8.6. 
109.0 
116.50 
100.25 
127.0 
100.0 
86.00 
98.00 
96.5 
«w Menratietmen 
der Landwirtschaftskammer f. d. Provinz Schleswig-Holstein 
Butterauktionen der Meiereiverbände 
für Schleswig-Holstein G. m. b. H. 
Unkosten >/-->/» für ständige Einstader; 2°/o für nichtständige SlnJniN« 
Auktionen im Namen u. für Rechnung der Meiereien als der Auftraggeber. 
5% Kavelingsgeld, v. den Käufern zu entrichten. 
Hamburg, den 10. Juni 1931 
Klaffe. 
zu 123.10 Jt 
> 123.- . 
(Ohne Gewähr) 
Faß 
24 
49 
5 
188 
3 
1 
31 
66 
19 
zu 124.50 
—.20 
-.10 
124 — 
123.80 
—.70 
—.60 
-.50 
—.20 
1. 
Jt 
122.80 
-.60 
—.50 
-.20 
122.— 
121.50 
121.— 
120.— 
119.60 
119.50 
1 la 
ll 8.60 
118.— 
117.50 
116.— 
1. Klasse 896 Drittel zu 122.59 jt i. Dsch 
2. Klasse 15 Drittel zu 113.07 Jt i- Dsch. 
Die obigen Preist verstehen sich au-Ichlietziich Verpackung ab Meiereistatt'" 
Durchschnitt der Markenbutter 123.20 Jt 
Durchschnitt der Nichtmarkenbutter 118.64 Jt 
Ulte: 
ob I 
wag 
wur 
chen 
den 
Esse 
sanr 
es r 
erzi 
geht 
bei 
kar 
eine 
der 
verj 
und 
Sie 
gen: 
en, 
Ino 
phi: 
gut 
rvor 
„En 
und 
NNö 
fühl 
Wic 
zu ) 
ivai 
Beo 
ihn. 
wick 
tete 
vor! 
Arb 
Zu. 
mer 
Die 
übt< 
gern 
grof 
Zie, 
abe: 
bun 
reisi 
Dcfl 
übe 
Nac 
— 1 
Ras 
bei 
den 
wol 
Nei 
leick 
tön 
waê 
Iah 
gen. 
mit: 
kün 
Ros 
»oir 
and 
den 
r. > r
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.