Die Steuern im April.
Die Nachprüfung der Steuererklärungen macht
«s vielfach erforderlich, daß FinanzLeamte eine
Nachprüfung der Geschäftsbücher vornehmen. Im
Zufammerchange damit entstehen oft Differenzen
über die Befugnisse der Prüfer. Wenngleich iin
allgemeinen vorherige Anmeldung erfolgt, werden
u. H. die Nachprüfungen ohne eine Anmeldung
vorgenommen, so daß der Steuerpflichtige dann
außerstande ist, etwaige Eintragungen nachzuholen.
Beschwerden über das Unterlassen der Anmeldung
haben in der Regel keinen Erfolg, da eine Ver
pflichtung. die Buchprüfung vorher anzumelden,
nicht besteht, eine vorherige Anmeldung in manchen
Fällen dem konkreten Zwecke der Nachprüfung auch
zuwiderlaufen würde, insbesondere dann, wenn be
gründeter Verdacht besteht, daß die Einnahmen bei
einem Steuerpflichtigen nicht ordnungsmäßig fort
laufend eingetragen werden. Es besteht ferner
keine gesetzliche Bestimmung, nach der das Verlan
gen nach Vorzählung des Geldbestandes verboten
ist. Wird einem Beamten der Auftrag erteilt. Nach
prüfung zu halten, so wird er jede Prüfung vor
nehmen dürfen, die zur Klärung der Steuerver
hältnisse von ihm nach seinem pflichtgemäßen Er
messen als notwendig erachtet wird.
Eine Frage, in der immer noch erhebliche Un
klarheit bestand, hat in letzter Zeit wiederholt den
Reichsfinanzhof beschäftigt: müssen Registrierkassen-
streisen aufbewahrt werden? Die Beantwortung
der Frage ist vor allen Drngen für diejenigen Ge
schäftsleute wichtig, die keine doppelte Buchführung
haben oder die ihre Bücher ohne fremde Hilfskräfte
sichren, in der Regel also bei kleineren und mitt
leren Betrieben. Werden die Kassenstreifen nicht
aufbewahrt, so wird die gesamte Buchführung nicht
Anerkannt und die Einnahmen des Steuerpflichtigen
werden in solchem Falle durch Schätzung ermittelt.
<Ls bedarf keines besonderen Hinweises, daß die
Schätzung oftmals zu Ungunsten des Steuerpflich
tigen^ ausfallen wird. In feiner Stellungnahme
weist der Neichsfinanzhof darauf hin. daß cs bei
den mittleren und kleineren Gewerbebetrieben, die
Registrierkassen benutzen, üblich geworden ist, die
Kassenstreifen aufzubewahren. Eine solche Argu-
nientation geht zweifellos über das Tatsächliche hin
aus, da man nicht davon reden kann, daß die Auf
bewahrung der Kontrollstreifen allgemein üblich ge
worden sei. Führende wirtschaftliche Verbände ha
ben sich deshalb an den Reichsfinanzminister ge
wandt und verlangt, daß die Finanzämter die Buch
führung nicht schon deshalb beanstanden sollen, weil
die Kassenstreifen nicht aufbewahrt sind; jedenfalls
dürfe deshalb nicht schon zu einer Schätzung des
Einkommens geschritten werden. Durch die Fest
stellung, daß die Aufbewahrung der Kassenstreifen
nicht allgemein üblich ist. wird denjenigen Gewerbe
treibenden. die die Streifen aufzubewahren pfle
gen, nicht die Möglichkeit genommen, durch sie den
Beweis für die Richtigkeit ihrer Buchführung zu er
bringen. Das Ziel des Vorgehens ist jedoch, die
Verpflichtung der Aufbewahrung von Kassenstreifen
abzuwenden.
Fälligkeitstermine für die Lohnsteuer sind in
diesem Monat der 7. und 20.. und zwar am erst
genannten Termine die einbehaltenen Beiträge für
die Zeit vom 16. bis 31. März, am zweitgenannten
für die Zeit vom 1. bis 1ö. April zu entrichten. Am
7. April ist auch die im Steuerabzugsverfahren ein
behaltene Ledigensteuer fällig.
Im April ist wieder eine Dorauszahlungsrate
auf die Einkommensteuer (Körperschaftssteuer) zu
entrichte. Termin: IO. April. Fällig ist der Betrag
für das erste Vierteljahr 1931. Die Landwirtschaft
ist an diesem Tage nicht zahlungspflichtig.
Am 10. April ist ferner (mit Schonfrist bis zum
15. April) die Voranmeldung und Vorauszahlung
auf die Umsatzsteuer (erstes Vierteljahr 1931) zu
leisten.
An preußischen Sieuern sind am 15 April zu
entrichten: die staatliche Grundoermögcnsteuer für
nicht dauernd land- oder forstwirtschaftlich oder
gärtnerisch genutzte Grundstücke, ferner die Haus
zinssteuer und die Lohnsummensteuer.
In der Zeit vom 15. bis 30. April sind voraus
sichtlich auch die Steuererklärungen für die preu
ßische Gewerbeertregssteuer abzugeben.
legung des zulässigen Rechtsmittels ungenutzt ver
streichen lassen, so ist grundsätzlich eine Erstattung
der betreffenden Steuer nicht mehr möglich, auch
wenn der Steuerpflichtige offenbar mit seinem
Rechtsmittel durchge-drungen wäre. Jedenfalls hat
in diesem Falle der Steuerpflichtige keinen Rechts
anspruch mehr zu seinen Gunsten. Er kann sich
md}t beklagen, wenn er sich geirrt hat und diesen
Irrtum erst nach Rechtskraft des Steuerbescheides
erkennt. Ist ein Steuerbescheid rechtskräftig ge
worden. so kommt eine Erstattung der Steuer nur
aus Bllligkeitsgründe« nach § 108 der Reich sab ga
benordnung in Frage.
Unabhängig davon wird allerdings die Frage
zu prüfen sein, ob dem Steuerpflichtigen nicht Nach
sicht gewährt werden kann, die Versäumnis der
Rechtsmittelfrist also nicht dadurch zu heilen ist.
Im Zusammenhang hiermit interessiert auch
eine Entscheidung des Reichsfinanzhofes, worin aus
geführt wird:
Verfügungen des Reichsfinanzministers, die eine
innere Dienstanweisung an die Finanzämter auf
Grund der Härtevorschrift der Reichsabgabenord-
nun (8 1O8)' darstellen, binden die Finanzgerichte
und den Finanzhof nicht. Es würde jedoch dem
Gebot der Gerechtigkeit und Gleichmäßigkeit der
Steuerveranlagung und damit der Vorschrift, daß
'bei Ermefsungsfragen nach Recht und Billigkeit
zu entscheiden ist. nicht entsprechen, wenn eine Nach
forderung in einem Falle gestellt wird, in dem die
zuständige oberste Reichsfinanzbehörde zu erkennen
gibt, daß sie eine Nachforderung für unbillig hält
und deshalb die unterstellten Behörden zur Unter
lassung der Nachforderung ermächtigt. Für den
Reichsfinanzhof bezm. die Finanzgerichte kann cs
daher angemessen sein, den an sie gelangten Steuer
fall an das Finanzamt zurückzuverweisen, damit
dieses prüft, ob von der Ermächtigung des Reichs
finanzministers Gebrauch zu machen ist
» *
Snug* MkiîchMsmchŞn.
Verzugsfchaden fordert, weil man das Geld hatte
nutzbringend anlegen können oder weil man selbst
Geld gegen Zinsen leihen mutzte.
Vor einer Masienaussperrnug in Dänemark?
Die Ablehnung einer Schiedsgerichiserrtfchci-
dung durch zwei Fachgruppen hat die Lage aus
dem dänischen Arbeitsmarkt so verschärft, dah man
mit der Aussperrung von mindestens 60 000 Ar
beitern zum kommenden Freitag rechnet. Tie
Entscheidung fällt erst am Dienstag.
JlWkêA.
Frage: Rotspon. Ich habe durch einen Reisen
den .einer Weinfirma 20 Liter Rotspon im Faß
gekauft. Zu der Bestellung wurde ich in nicht ge
ringem Matze mit veranlatzt durch die mehrfache
Versicherung des Reisenden, daß die gelieferten
Fässer durchweg 2—3 Liter mehr als 20 Liter ent
hielten ohne Anrechnung der Mehrlieferung. Als
Zeuge war meine Frais zugegen. Nun sind mir
von der Firma aber doch 28 Liter — wie auch ge
liefert — in Rechnung gestellt. Tie weigert sich,
die Rechnung aus 20 Liter zu ändern mit der
Begründung: cs gäbe nur 28 Literfäsier und die
Fässer müßten voll zum Versand gelangen. Mutz
die Firma zu den Worten ihres Reisenden stehen?
Kann ich das Fatz der Firma zur Verfügung stel
len? (Es ist noch nicht angebrochen.) Kann ich
mich darauk berufen, datz ick nicht 2g. sondern 2.1
Liter bestellt habe? Mein Bestellschein lautet aus
2O Liter. — Was wich erbost, in das Unwahre,
das in dem Gebühren des Reisenden liegt.
Antwort: Wie alle Weiuşirmen wird auch Ihre
Lieferantin airfgrnnd ihrer besonderen Lieferungs-
üedingnngen die Bestellung ausgeführt gaben, die
auf dem Bestellschein wohl als für Ihre Bestellung
maßgebend angegeben sein werden. Es ist sedcn-
sallS üblich, daß die in Frage kommenden Firmen
sich nicht auf ein bestimmtes Quantum sestlegeu.
sondern sich einen Spielraum ausbedingen. Sie
werden deswegen zur Abnahme der Sendung ver
pflichtet sein, auch wenn der Reisende Ihnen etwas
anderes versprochen haben sollte. Sie können auch
gegen den Reisenden nicht vorgehen wegen Vor
spiegelung falscher Tatsachen und deswegen die
Lieferung zurückweisen, weil Sie ja nicht übervor
teilt sind.
KmMlmMO RêîîàU
Am 3t. März sand in Flensburg eine Vor-
itandssitzung unter Leitung des Kreisvorsitzenden
W. Thomsen-Sankelmark statt. Durch Verschmel-
zung mit dem Kreislandbund ist der Vorstand um
zwei Mitglieder erweitert, so datz jetzt 11 vor
banden sind. Der Kreisvorsihende gab zunächst
einen îleberblick über die organisatorischen Ver
hältnisse in der Provinz. Diese seien als durch
aus gut zu bezeichnen. Im Kreise Flensburg stehe
die Organisation nach wie vor auf gesunder
Grundlage. Die stetige Zunahme der Arbeiten
auf der Geschäftsstelle mache die Einstellung eines
zweiten Geschäftsführers erforderlich, wie dies
bereits auf der letzten Ausschutzsitzung bezw. Mit
gliederversammlung angekündigt sei- Die Sprech-
stnndentätigkeit (besonders in Rechts- und Steuer
sragen) habe derartig zugenommen, daß keine Zeit
für die eigentlichen Organisationsarbeiten und den
Außendienst wehr vorhanden sei.
Geschäftsführer Möller erstattete zu dieser
Frage weiteren Bericht. Hierauf beschloß der
Vorstand die Einstellung eines zweiten Geschäfts
führers zum 1. Juli d. Is. und zwar im Wege
der Ausschreibung. Der Haushaltsplan wird hier
durch nicht belastet. Es ist Vorsorge getroffen, daß
eine Beitragserhöhung nicht erfolgt.
Ter Krcisvorsitzende berichtete sodann über den
erfolgten Anschluß des Siedlerverbandes an den
Land- und Bauernbund. Mangelsen-StauSmark,
welcher dem Stedlerausschuß angehört, gab hier
zu nähere Erläuterungen.
Der Vorstand wird demnächst einen Siedler in
den Ausschuß des Kreisbauernbundes hinzuwählen.
Die weiteren Verhandlungen betrafen Fragen
der Stromverbilligung, der Erwerbsloscnunter-
stühung und der Verbilligung im ländlichen Fern
sprechwesen (Entfernungszuschläge). Es wird fest
gestellt, daß im Spruchausschuß des Arbeitsamts
nur ein Landwirt aus dem Kreise Südtondern Sitz
und Stimme hat und zwar für drei Kreise (FlenS-
burg, Husum, Südtondern). Dieser Zustand kann
nicht anerkannt werden: es sollen entsprechende
Schritte unternommen werden.
Der Krersbauernbnnd Flensburg tritt dem
Verband der Tierzuchtmeister in Kiel als korpo
rativcS Mitglied bei, nur die national-berusSstän
bischen Anstrebungen dieser Fachgruppe im Land-
nnd Bauernbund zu unterstützen.
Auf eine Anfrage der Landesbrandkasie spricht
sich der Vorstand für die Erhaltung des Weich
daches ans dem Lande auS.
Die notiWähimfäe TeMndMie
fotöet? den Beiftffif der Achechsslsivskei
zur Zsllunisn.
Der allgemeine Deutsche Textilverband in Rei-
chenbrrg, jener deutsche Verband, der nach Ansicht
der Tschechoslowakei von den wirtschaftlichen Schä
den der Zollunion für die Tschechoslowakei haupt
sächlich betroffen werden könnte, veröffentlicht nun
mehr in keinen Mitteilungen die Meinungen keiner
führenden Kreise über das deutsch-österreichische
Zollabkommen. Es heißt darin: Die Folge der Zoll-
l'ündnifse zwilchen Deutschland und Oesterreich wird
sein, Laß wir fast unsere ammie Ausfuhr nach
Oesterreich verlieren werden, da Oesterreich von
Deutschland mit allem Nötigen versehen wird. Von
unserer Textilausfuhr nach Oesterreich wird kaum
etwas zu retten fein. Wir müssen mit dem Verlust
eines Absatzes, von mindestens einer Milliarde rech
nen. Vom wirtschaftlichen Standpunkt aus. von
dem aus man allein die Dinge betrachten muß. ist
daher zu erklären, datz es für die Tschechoslowakei
das einzig-richtige wäre, danach zu trachten, in an
gemessener Form den Anschluß an das im Werden
befindliche Zallüünduis zu finden. Wenn wir je
doch außerhalb der Zollunion bleiben, so verlieren
wir eine Ausfuhr von mindestens zwei Milliarden
Kronen und steigern sofort unsere Arbeitslosenzif-
fer um etwa 70 000. Wenn wir nicht allein da
stehen wollen, so bleibt nur der wirtschaftliche An
schluß an Deutschland-Oesterreich, ohne den wir un
weigerlich dem ständigen Rückgang unserer Wirt
schaft und wachsender Verarmung entgegengehen.
* . *
Die noiwerrKjge Reform öer
SiLölcrvrrtrage.
Am Donnerstag fand in. Lütjenholm eine Ver
sammlung der Siedler unter Leitung von Otto Han-
scn-Mönkebüllselid stttt. Der Vorsitzende gab einen
ausführlichen Bericht über die Lage der Siedler.
Er teilte mit, daß die im Herbst 1930 fällig gewesene
Zinsrate teilweise bis Anfang ds. Mts. und teil
weise bis zum 1. Mai gestundet sei ,daß mit dieser
Stundung aber keinem gedient sei, da keine Mittel
vorhanden seien. Es käme hinzu, daß eine weitere
Rate in kurzer Frist fällig werde, und außerdem
auch die Zinszahlung für die Reichskrcdite näher
rücke. Angesichts der Tatsache, daß die Verhältnisse
sich seit dem Abschluß der Siedlungsverträge vor
3 Jahren katastrophal verschlechtert hätten, erscheine
eine Revision der Verträge unumgänglich notwen
dig. Wenn man auch seitens der Kulturbehövde
die für Dünger, Saatgut, Maschinen pp. aufgenom
menen Schulden als Privatschulden bezeichne, so
stehe fest, daß diese Schulden einzig und allein für
den Betrieb gemacht seien. Dazu käme das viel
zu hohe Gebäudekapital für die Wirtschaftsgebäude,
die in keinem Verhältnis zur Fläche und Boden
qualität stünden. Rickertsen-Bohle verwahrte sich
entschieden gegen die Auffassung des Kulturamts,
daß mit der Unterzeichnung der Verträge den Sied
lern die Möglichkeit genommen sei, sich mit Hilfe
landwirtschaftlicher Sachverständiger für eine Er
leichterung der Lage einzusetzen. Man habe ^mehrere
mit den Verhältnissen genau vertraute Sachver
ständige einfach übergangen. Iensen-Wittbek Ulster-
strich die Ausführungen und betonte dos grenze
politische Moment bei der Siedlung Lütjenholm
Der Geschäftsführer nahm Stellung zu den Ge
bänden, die immer wieder als unpraktisch und man
gelhaft kritisiert worden sind: Rach längerer Aus
spräche wurde beschlossen, nach Zusammenstellung
einwandfreien Materials erneut und dringlich sa
wohl vom landw. Ausschuß als auch von der Orga
nisation aus für die Belange der Siedler einzu
treten.
ft »
*
Achtet oaf Me RechtläiWes.
Ist ein Steuerbescheid rechtskräftig geworden,
hat also der Steuerpflichtige int, Fristen zur Et»-
Kündig« ngen bei den Hamburger Werften
Bei Blvhm und Botz und bei der Deutschen
Werft sind dieser Tage neue Kündigungen bei
kaufmännischen und technischen Angestellten durch
geführt worden. Bei Blohm und Botz bezieht
sich die Kündigung, von der auch die Werkmeister
betroffen werden, auf die schlechte Lage; bei der
Deutschen Werft handelt es sich um formale Kün
digungen, die mit Tarifverhandlungen zusammen
hängen. — Entlassungen von Werftarbeitern haben
in der letzten Zeit besonders bei Blohm und Botz
stattgefunden.
: Wiede« in Dienst gestellte Schiffe.
Die Hapaadampfer-.Osiris" Md Carl.Legiert^
die seit einiger Zeit ausgelegt waren, werden in
einigen Tagen wieder in Fahrt gefetzt werden.
Leicht erhöhte Großhandelspreise.
Die vom Statistischen Reichsamt berechnete
Indexziffer der Großhandelspreise stellte sich am
1. April mit 113,6 um 0,2 Proz. hoher als in der
Vorwoche. Von den Hauptgruppen ist die Jnder-
zisser für Agrarstoffe um 1,5 Proz. auf 107,0 ge
stiegen, während die Indexziffern für Kolonial
waren und für industrielle Rohstoffe und Halo-
waren um je 0,8 Proz. auf 97,6 und 105,5 zurück
gegangen sind. Die Indexziffer für industrielle
Fertigwaren hat weiter leicht (auf 188,1) nach
gegeben.
Die Schiedssprüche im Baugewerbe.
In dem Lohnstreit im Baugewerbe sind von
der Zentralschiedsstelle Berlin unter dem Vorsitz
von Professor Dr. Sirahn-Dortmund am 27. März
1081 40 Schiedssprüche gefällt worden, deren Er-
klrättngsfristen am Sonnabend abgelaufen sind.
Der Schiedsspruch für das Beriragsgebiet Ham
burg ist von zwei Arbeitgeberverbänden abgelehnt
und von zwei Arbeitgeberverbänden angenommen.
Die Gewerkschaften haben abgelehnt. Die Schieds
sprüche sind teils von den Arbeitgeberverbänden
angenommen, teils abgelehnt worden. Die Ge
werkschaften haben säst sämtliche Schiedssprüche
abgelehnt, nur einige Schiedssprüche für kleine
Tiesbanwcrke angenommen.
Die Mittel für die Rußlanösgeichäste.
Zu der amtlichen sowjetrussischen Meldung, dw
Reichsregierung habe beschloßen. Zusatzkredite
Höhe von 800 Millionen ^ der svwieirustOen
Regierung zur Verfügung r« stellen, wird von zu
ständiger Stelle folgendes mitgeteilt: Bon deut cher
Seite habe sich hinsichtlich der Russenkredite nicht-
geändert. Die Reichsregierung stehe nach wie vor
auf dem Standpunkt, die fur das Ausländsgeschäft
zur Verfügung gestellten Kredite genügten, um
fürs Erste die Geschäfte mit der Sowjetunion rn
Gang zu bringen. Die Summen von 300 Milli
onen für die Rutzlandgeschaite seren von der Reiche-
regierung niemals genannt worden.
Das Reichsgericht über Zinseszins
und Verzugsschaden.
Nach Z 289 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind
von Zinsen keine Verzugszinsen zu entrichten. Auf
Grund dieses Paragraphen verweigern viele Ge
richte die Zuerkennung von Verzugszinsen
Zinsklagen. In einem Urteil vom 15. 12.
VIII 268/30 - gibt das Reichsgericht dem 8 - ,
«GB. eine weitherzigere Auslegung. ^ai
zwingt der genannte Paragraph die © ®
zur ausgiebige» Aufklärung und besonders sorg.
sättigen Prüfung des Vorbringens und Verlan
gens nach Zinseszinsen. Trotz em
bot bleibt das Recht des Gläubigers am Ersatz des
durch den Verzug entstandenen Schadens bestehen.
Es empfiehlt sich daher, bei Zinsklagen ausdrück
lich darzulegen, dost man die Zinseszink» als
Berliner Buîîermarķî
vom 4. April 1831.
1. Klasse 1,31, 2. Klasse 1.23, abfallende 1,09
MM. Tendenz: abwartend. Preise ab Erzeuger-
station. Hinzu kommen Fracht, Umsatzsteuer und
Vermittlungsgebühren.
Berlin, 4. April. In den letzten Tagen hat
fick noch so etwas wie ein Festgeschaft entwickelt
und war die Nachfrage lebhaft. Die Notierungen
blieben an allen Hauptplätzen unverändert. Die
heutige amtliche Preisfestsetzung rm Verteyr zwi
schen Erzeuger und Großhandel, Fracht und Ge
binde zu Käufers Lasten, war für ein Pfund nr
Mark für 1. Sorte 1,31, 2. Sorte 1.23, abfallende
1,09. Die Verkaufspreise des Großhandels sind:
Jnlanüsbutter 1. Qualität in 1 Ztr.-To. 1,40—1,54>
2. Qualität 1,43—1.45, Auslaiàsàtter, danļsş
1,55—1,60 Ķ je Pfund. KlMere Packungen ent.
sprechender Aufschlag.
ßterrafltft
Das Geschäft war in den letzten Tagen vor
öemlfteft etwas freundlicher, doch kann von einem
lebhaften Festgeschäft nicht gesprochen werden. Ans
Produktionsgebieten wird reichlich Ware an-
-ixpoten, doch tonnten sich die Preise vor dem Fest
allgemein noch behaupten, Nach den Feiertagen
rechnet man mit einem weiteren Preisrückgang.
In dieser Woche notierten hiesige frische Landeier
im Engroshandel je Stück in Pfennig am Berln
ner Markt 6)4—gK, am sächsischen Markt 6/4—9,
int Oldenburger Markt 711—9, am schleufchen
Markt 6-8. am süddeutschen Markt 6-8 und am
westdeutschen Markt 7s1—©
MrîîbMchîe.
Kieler Ferkelmarkt vom 4. April.
Es wurden gezķ pro Pfund Lebendgewicht
0,40—0,48 MM, pro Stuck von 1--22 MM. I»
einzelnen Fällen wurde u^er .cotrz bezahlt.
' 4. April. Der Ferkelmarkt war
mit 160 Tieren beschickt, die aber infolge flauen
Wandels nicht alle verkauft wurden. Die Preise
sind noch weiter gefallen und standen zwischen
45 und 50 Pfennig.
Berliner Wild- und Geslügelmarkt.
Amtlicher Bericht der Markthallen-DirektioN
«a,» 4. April. Angebot in Wild knapp, rn
flllael reichlich. Geschäft lebhaft. Preise fast unver
ändert. Im Engrosharrdel notierten rn Mark-
Bon den Preisen sind in Abzug zu bringen-
Fracht, Spesen und Provision. Hühner, hiesige-
Suppen 1a 1,—1.05: do. 2a 0.85—0,6-', °o. innge,
hiesige 1,05-1,10: Poulets, nngar. ja. 12o-l,40,
Hähne, alte 0,50-0,70; Enten ka. Ģ-1M, do.
2a. 0,90—1,00: Puten. Hähne, hiesige 1a. 1.0a—1.1 .
do. 2a 0,90-1.00 ie Pfund. Tanben. hleuge, jun^
1a. 0.80—0,95: do. 2a. 0,60-0,,0. do. rial. 1-1,R
je Stück. ‘
'jwnner Viehniartt vom 4. April.
An.Ģer Bericht. Auftrieb: 1324 Rinder. 85i.
Kälber 1604 Schafe. 5725 Schweine sowie 170 vo»'
Ausland und 891 waren direkt zugetrieben. Eine
ftu&et am 8. April
n r, Bad Brainstedt. 4. Avril. Dem Ferkel-
markt waren 105 Ferkel und Läuferschweine zuge-
iiiürt Der Handel war mittelmäßig. Die Preist
stellten sich wie folgt: 4-6 Wochen alte Tiere -
gf« 18 Ķ 6-8 Wochen alte 13-18 Ķ. 8-12
Wochen alte 18—23 MM. Stach Gewicht gehandelt
kosteten die Ferkel 50—55 Pfg. und die Läufer-
schweine 40—48 Psg. das Pfund. Beste Ware wurde
über Notiz gehandelt. Fetschweine wurden mit 4-
bis 45 P q. das Pfund Lebendgewicht gehandelt.
Die Presse konnten sich gegenüber der Vorwoche
behaupten.
Hademarsckeu, 4. Anriss Ferkelmarkt. Dst
Zufuhr zum heutigen t'Narkt betrug 73 Ferkel-
Bezahlt wurden 0 50—0,65 MM für daS Pfuw -
Für die beste Ware ivurbe auch über und für an
fallende auch unter Notiz bezahlt. Der Handel
war flau. Der Markt konnte nicht geräumt wer'^
den. — Schweineversand. In dieser Woche käme»
220 Schweins zum Versand, bestimmt für mitte 13
und süddeutsche Märkte. Bezahlt würben 40—4
MM und für allerbeste Ware ausnahmsweiie w
Mm für 100 Pfund Lebendgewicht. Das birr»,
tchuittliche Gewicht der Tiere betrug 220 Pfurw
das Stück