Landsszsîlung
6d)îeswig-Bolfteînîfd)e
123. Jahrgang.
123. Jahrgang
Einzelvcrkaufsvreis 15 Goldpfennig
Schrifileitung und Geschäftsstelle: Rendsburg, Bahnhofstraße 12/16
Bezugspreis: Monatlich 8.— Reichsmark einschließlich Bestell- bezw. Mhvlgeld
Ausgabe L einschließlich Illustrierte Wochenbeilage Reichsmark 2.30. Einzeln 15 Rpfg.
Fernsprecher Rr. 2551 — Telegrarmrr-Anschrift: Tageblatt
Bankkonten: Westholsteinische Dank. Spar» und Leih.Kasse, Bankverein A.-G., Wirtschaftsbank, Beamtenbank,
Schleswig-Holsteinische Bank, Landkreditbank A.-G. alle in Rendsburg und Gemeinde-Sparkasse, Büdelsdorf.
Postscheck-Konto: Hamburg 16278. Erfüllungsort Rendsburg.
r Anzeigenpreis: Die 10 gespaltene Kolonelzeile 25 :
î Reklamen 125 ş/. Zahlungsziel 14 Tage. f
> Für Ausnahme derAnzeigen an bcstimmtenPlätzen sowie *
• in den vorgeschrieb. Üiummern kann keine Gewähr über- »
• nommen, eine Ersatzpflicht od. Haftung bei Nichteinhaltg. •
• derartiger Bestimmungen also nicht anerkannt werden. :
Bei Zahlungsverzug oder Konkurs entfällt der
Anspruch auf einen gewährten Anzeigen - Rabats
Im Falle höherer Gewalt hat der Bezieher keinen
Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der
Zeitung oder auf Rückzahlung der Bezugspreifer.
MMmsch, den 1. Zttsher
kalen Berrvaltungs- und Gerichtsbehörden in den
Ländern betrieben werden.
4. Die Vereinfachung des Steuer
systems.
Einheitssteuer bei der Landwirtschaft und
der Reichsvermögenssteuer.
Die Vereinfachung des Steuersystems bezweckt
den Unkostenkoeffizienten, der heute 4X>. t>. H. be
trägt, herabzusetzen. Dies soll vor allem durch
eine Beseitigung der Kompliziertheit des deutschen
Steuersystems erreicht werden. Anstelle der heu
tigen Steuern — bei der Landwirtschaft z. B. Ein-,
kommensteuer, Reichsvermögensteuer und Grund
vermögensteuer — tritt künftig eine Einheitssteuer
bei Einkommen bis zu 8000 Mark. Zugrunde ge
legt wird der Einheitswert, im Sinne des Reichs
bewertungsgesetzes, also ein Ertragswert. Dem
Umstand, daß die Vermögensteuer künftig für kleine
Vermögen (bis zu 20 000 R-ll) fortfallen soll, und
daß kleinere Landwirte wegen der Familiener-
mätzigungen usw. vielfach heute tatsächlich einkom
mensteuerfrei sind, wird durch eme gewisse Degres
sion Rechnung getragen. Da bei der Einkommen
steuer und Reichsvermögeusteuer Schuldzinsen bzw.
Schulden abgezogen werden, nicht dagegen bei der
Grundoermögensteuer, soll künftig bei der Ein
heitssteuer ein Teil der Schulden abgezogen wer
den können. -Die Höhe der Steuer, die in Tau-'
send'steln des Einheitswerts erhoben wird, sollen,
wie das bereits heute bei der Grundvermögen-
steuer der Fall ist, die Länder und Gemeinden be
stimmen, denen diese Steuer allein zufallen soll.
Dadurch wird ein alter Wunsch der Landwirtschaft,
daß ihre Steuern möglichst den lokalen Steuer
gläubigern zufließen, erfüllt.
Die Reichsvermögensteuer soll künftig für Per.
mögen bis zu 20 000 Reichsmark allgemein fort
fallen. Der künftigen Desteuerung zugrunde ge
legt wird der Einheitswert im Sinne des Reichs-
bewertungsgesctzes. In ähnlicher Weife ist eine
Vereinheitlichung der Steuer bei Kleingewerbe
treibenden in Aussicht genommen. Durch diese
Maßnahmen soll die Zahl der zur Einkommen
steuer zu veranlagenden Steuerzahler auf. 1 Mil
lion beschränkt werden. Durch die Erhöhung der
Freigrenze für die Vermögensteuer auf 20 000 Mk.
wird die Zahl der Vermögenssteuerpflichtigen von
rund 1,7 Millionen um mehr als die Hälfte er
mäßigt. Weiter sollen Unternehmungen mit ei
nem Gesamtumsatz von nicht mehr als 5000 R^tl
der Umsatzsteuer nicht mehr unterliegen. Das
Zwischenhandelsprivileg des § 7 des Umsatzsteuer
gesetzes soll auf den Großhandel beschränkt wer
den. Zur Erleichterung und Verbilligung der
deutschen Kreditversorgung soll der Satz der Ge-
sellschastssteuer allgemein 2 o. H., bei Fusionen,
Vollfusionen, Umwandlungen und Sanierungen
1 v. H., die Erunderwerbssteuer bei Einbringung
von Grundstücken in Betriebe 2 v. H. betragen
und die Wertzuwachssteuer in solchen Fällen weg
fallen. Die Wertpapierstouer soll künftig einheit
lich 1 v. H. betragen.
S. Wohnungsbauprogramm.
Zum Wohnungsbauprogramm sind besondere
Grundsätze vorgesehen, in deren Ausführung 1931
165 VOV Kleinwohnungen einfachster Art mit Hilfe
von Hauszinssteuermitteln und bis zu 50 000 Woh
nungen aus dem Kapitalmarkt hergestellt werden
sollen. Außerdem sollen, abgesehen von der In
standhaltung des Altwohnraumes, 10 Millionen
für die Errichtung von Gebäuden in der länd
lichen Siedlung verwandt werden. Die Finan
zierung dieses Programms erfolgt mit 400 Mil
lionen Reichsmark aus der Hauszinssteuer und mit
weiteren 400 Millionen im Wege der Einzelbe
leihung oder durch Anleihen. Ferner sollen zur
Erzielung tragbarer Mieten für die besonders be
dürftigen Volksschichten Zins- und Mietszinszu
schüsse aus den Hauszinsstenermitteln gewährt
werden. Der ländlichen Siedlung sollen öffent
liche Mittel in steigendem Maße zugeführt werden
und zwar im Jahre 1932-33 75 Millionen, 1933-34
100 Millionen, 1934-35 125 Millionen. Durch die
erwähnten Maßnahmen hofft die Reichsregierung
in der Lage zu sein, die Wohnungszwangswirt-
schaft weiter zu lockern und schließlich ganz aufzu-
§nfla- lich nicht übersteigen, sind von der Kürzung be-'
ange- freit. Die Ersparnis aus den Gehaltskürzungen
daß wird für das Reich auf 120 Millionen Reichsmark
talzu- geschätzt. Bei der Reichsbahn und der Reichsbank
arden kommen entsprechende Kürzungen in Betracht, so
ausen daß die Gehaltskürzung vor allem auch eine Sa
lt die nierung der Reichsbahn bedeutet. Die Reichsre-
- auf- giern ng hofft, daß die Beamtenschaft, die sich» stets
nd zu als Stütze des Staates bewährt hat, auch in dieser
s ab- schweren Zeit willig dieses vorübergehende Opfer
t der im Interesse der Allgemeinheit auf sich nehmen
wei- wird.
şiî! 3. Hau? h iltsabftriche und Ein
ten- Kommensteuer-Zuşchlag.
ld für Dis Abstriche im Reichshaushalt in Höhe von
-losen 300 Millionen Mark werden an den einzelnen
hmen. Hanshalten vorgenommen. Die Zustimmung der
zliche- beteiligten Reichsministerien hierzu ist bereits ge-
", da- geben. Der Schwerpunkt der Einsparungen liegt
nanz- bei den Verwaltungsausgaben. Das Reichsmini-
rferer sterium für die besetzten Gebiete, die Reichsver-
d Ar- mögensverwaltung, der Rheinlandkommissar, das
itzung Reichsausgleichsamt, die Vertretung des Reiches
lndelt jn Bayern werden beseitigt. Ferner wird der Anf
achen. wand der Behörden erheblich gekürzt, bei der Zen-
et sich trale für Heimatdienst um die Hälfte und beim
'yr ist Statistischen Reichsamt um ein Viertel.
cmaß- Der Ausgleich im Haushalt 1931 fetzt im Lbri-
jjes' gen voraus, daß die Ledigensteuer mrd der 5pro-
ühren ientige Zuschlag zur Einkommensteuer aufrechter
halten bleiben.
Bei Ländern und Gemeinden sowie anderen
Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind außer
der allgemeinen Gehaltskürzung vorgesehen, daß
rzung Länder, Gemeinden und Körperschaften künftig
teichs- keine höheren Bezüge als das Reich gewähren
enom- dürfen. Es soll eine entsprechende Revision der
deren Gehaltsregeluug erfolgen. Die Verwaltungsver-
T-U. Berlin, 30. Sept. Die Reichsregierung
veröffentlicht nunmehr den mit großer Spannung
erwarteten „Wirtschafts- und Finanzplan der
Reichsregierung". Es stellt ein überaus umfang
reiches, eine Fülle von Einzelheiten behandelndes
Dokument dar, das nicht nur die Reichsfinanzen,
sondern auch die Haushalte der Länder und Ge
meinden sanieren soll und die gesamte Wirtschaft
des Reiches auf eine neue Grundlage stellt. Die
wesentlichsten Bestimmungen des Planes besagen
folgendes:
1. Der Fehlbetrag des Haushalts für 1930,
den die Reichsregierung auf rund 900 Millionen
beziffert, soll innerhalb von drei Jahren durch
einen besonderen Fond getilgt werden und zwar
in Beträgen von etwa 420 Millionen Mark im
Jahr.
2. Um den Haushalt für 1931 auszugleichen,
werden die Ausgaben gegen 1930 um 1 Milliarde
gesenkt. Zu diesem Zwecke werden die Gehälter
des Reichspräsidenten, des Reichskanzlers und der
Reichsmiirister und der Abgeordneten um 20 n. H.,
die Dienstbezllgs der Reichsbeamten sowie die
Pensionen der Wartegeld- und Ruhegeld-empfän
ger um 6 v. H. herabgesetzt und zwar ab 1. April
1931 für die Dauer von drei Jahren. Weiter
werden die Ueberweisungen an die Länder und
Gemeinden um 100 Millionen gekürzt, wozu vor
aussichtlich infolge des Rückganges der Einnahmen
weitere Kürzungen von 288 Millionen treten wer
den. Die Zuschußpflicht des Reiches zur Arbeits
losenversicherung wird auf 420 Millionen Reichs
mark begrenzt. Endlich werden im Reichshaus
halt Abstriche in Höhe von 300 Millionen Reichs
mark gemacht und Tabaksteuer und Tabakzoll so
erhöht, daß sie einen Mehrertrag von 176 Mil
lionen Reichsmark abwerfen.
3. Die Kürzung der Beamtengehälter und
Abgeordnetengehälter wird auch in den Ländern
eingeführt. Mit den Ländern sollen Maßnahmen
zur Mitwirkung des Reiches bei der Haushalts
aufstellung vereinbart werden. Es wird eine
Haushaltskontrolle für Länder und Gemeinden
eingerichtet. Ferner sind Ersparnismatznahmen bei
der Rechtspflege und eine Verwaltungsverein
fachung in Vorbereitung. Durch diese Maßnah
men sollen auch die Haushalte der Länder und
Gemeinden saniert werden.
1. Es sind eine Reihe von Maßnahmen ge
plant, die eine Vereinfachung des Steuersystems,
eine Neuregelung der Wohnungswirtfchaft, eine
Realsteuersenkung, die Fortführung und den Aus
bau der Agrargesetzgebung und die Verabschiedung
eines neuen Finanzausgleiches bezwecken. Durch
ein besonderes Gesetz wird sichergestellt, daß die
unter dem Druck der Rot auf ein Mindestmaß her
abgesetzten Ausgaben für die Dauer dreier Jahre
im Reich, in Ländern und Gemeinden keine Er
höhung erfahren dürfen, sondern daß alle etwa
durch Eingang höherer Einnahmen erzielten
Ueberschüsse für steuerliche Entlastung zu verwen
den sind. Für das Reich wird ein Spargesetz die
Grundlage für weitere Haushaltsersparnisse bil-
rdenen zurzeit gesetzliche Bindungen entgegen-
jtCQen.
1. Die Begründung.
ein^ìà-ìĢregierung führt ihr Programm mit
heißt' ^ ņ Begründung ein, in der es u. a.
Die Vorschlags tzx>r Reichsregierung sind ge-
boren aus der 3lot* t 3ei1 j> er Zusammenbruch
âŗ ^ er ^Ģoffe Wie der landwirtschaft
lichen Produkte aus dein Weltmarkt hat gezeigt,
daß die wirtschaftlichen Anschauungen der Nach
kriegszeit, welche davon ausgîņģîn daß die Pölker
unter wesentlich höheren Preisen'leben würden,
also die Kauskraft des Geldes eine verringerte
sein werde, einer Revision bedarf. Zwar ist die
Rückwirkung jener Umwälzung noch nicht bis zu
allen Bedarfsartikeln unseres Volkes durchgedrun-
9en. Die Höhe der von Gehalt und Löhnen, von
steuern und Soziallasten bedingten Gestehungs
kosten steht hemmend im Wege. Wohl aber hat
eine starke Lähmung in der Aufwärtsentwicklung
der Landwirtschaft und der einzelnen Volkswirt
schaften Platz gegriffen, die zu einer schweren
Neues Kabinett in Wien aus Christlich-Sozialen
und Heimwehr.
Oesterreichische Wahlhoffnungen
analog dem de«tschen14. September
9. November, so käme der gegenwärtigen Ne
gierung unter Umständen nur die Bedeutung
eines Zwischenkabinetts zu. Doch hängt das
von dem Ausfall der Wahle« ab, und offenbar
rechnet man in Oesterreich mit einem Erfolg
des von den Heimmehren vertretenen anti
marxistischen und nationalen Gedankens, also
etwa einem Parallelereignis zu den deutschen
Reichstagswahle» vom 14. September. Sei
pels, des jetzigen Außenministers, dem deut
schen Reichskanzler Brüning gegebener Rak,
die Nationalsozialisten mit zur Regierung zu
berufen, kam nicht von ungefähr, sondern steht
wohl zu den erwähnten Wahlhoffnungen bzw.
-Erwartungen in Beziehung, desgleichen zu
dem Wunsch, in den zwei deutschen Nachbar
ländern Regierungen erstehen zu sehen von
möglichster Gleichartigkeit in den weltanschau
lich-politischen Grundzügen. Die Christlich-
Sozialen Österreichs ähneln dem deutschen
Zentrum, und die Heimwehren sind dem reichs-
deutschen Nationalsozialismus stark verwandt.
Wahrscheinlich werden die Heimwehren
als solche sich an den neuen Wahlen beteiligen,
während sie sich vordem auf die Parole be
schränkten, das nichtmarxistische Bürgertum
in seiner Gesamtheit zu unterstützen. Das
fetzige Parlament, gewählt im April 1927, be
steht aus 73 Christlich-Sozialen, 12 Großdeut
schen, 9 Landbündlern und 71 Sozialdemokra
ten. Eigentlich sollte seine Zeit erst nächstes
Jahr abgelaufen sein. Wahlberechtigt sind alle
über 20 Jahre alten Bürger in dem gut 6y 2
Millionen Einwohner zählenden Land. Uebri-
gens ist laut Verfassung der Nationalrat nur
durch eigenen Beschluß auflösbar. #
Der österreichische Vundespräsident Miklas
hat die vom Vizekanzler Vaugoin gebildete
Regierung ernannt und die Minister vereidigt.
Das Kabinett setzt sich wie folgt zusammen:
Bundeskanzler Vaugoin,
Vizekanzler und Minister für soziale Ver
waltung Schmitz,
Außenminister Dr. Seipel,
Innenminister Fürst Starhemberg,
Juftizminister Dr. Hueber,
Landwirtschaftsminister Thaller,
Unterrichtsminister Czermak,
Finanzminister Sektionschef Juch,
Hanüelsminister Heinl.
Mit Ausnahme der beiden Heimwehr-Mi-
nister Starhcmberg und Hueber waren die an
deren Minister schon in früheren Regierungen
tätig und gehören alle der Christlich-Sozialen
Partei an. Finanzminister Juch war auch im
Kabinett Schober Finanzminister.
Starhemberg ist der Hauptführer der
Heimwehren und Notar Hueber zweiter Lan
desführer von Salzburg. Vor der Kabinetts
ernennung hatte eine Besprechung zwischen
Dr. Seipel und einer Abordnung der Heim
wehrleitung stattgefunden. In der Regierung
Vaugoin sind Großdeutsche und Landbund nicht
vertreten, sie ist also, zusammengesetzt aus
Christlich-Sozialen und Heimwehr, eine Min
derheitsregierung. Die Beteiligung der Heim
wehr am Kabinett unterstreicht dessen anti
marxistischen Charakter. "> ,
Wenn, wie verlautet, die Auflösung des
österreichischen Nationalrates heute erfolgen
soll mit Ausschreibung der Neuwahlen für den