Full text: Newspaper volume (1930, Bd. 4)

Landsszsîlung 
6d)îeswig-Bolfteînîfd)e 
123. Jahrgang. 
123. Jahrgang 
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MMmsch, den 1. Zttsher 
kalen Berrvaltungs- und Gerichtsbehörden in den 
Ländern betrieben werden. 
4. Die Vereinfachung des Steuer 
systems. 
Einheitssteuer bei der Landwirtschaft und 
der Reichsvermögenssteuer. 
Die Vereinfachung des Steuersystems bezweckt 
den Unkostenkoeffizienten, der heute 4X>. t>. H. be 
trägt, herabzusetzen. Dies soll vor allem durch 
eine Beseitigung der Kompliziertheit des deutschen 
Steuersystems erreicht werden. Anstelle der heu 
tigen Steuern — bei der Landwirtschaft z. B. Ein-, 
kommensteuer, Reichsvermögensteuer und Grund 
vermögensteuer — tritt künftig eine Einheitssteuer 
bei Einkommen bis zu 8000 Mark. Zugrunde ge 
legt wird der Einheitswert, im Sinne des Reichs 
bewertungsgesetzes, also ein Ertragswert. Dem 
Umstand, daß die Vermögensteuer künftig für kleine 
Vermögen (bis zu 20 000 R-ll) fortfallen soll, und 
daß kleinere Landwirte wegen der Familiener- 
mätzigungen usw. vielfach heute tatsächlich einkom 
mensteuerfrei sind, wird durch eme gewisse Degres 
sion Rechnung getragen. Da bei der Einkommen 
steuer und Reichsvermögeusteuer Schuldzinsen bzw. 
Schulden abgezogen werden, nicht dagegen bei der 
Grundoermögensteuer, soll künftig bei der Ein 
heitssteuer ein Teil der Schulden abgezogen wer 
den können. -Die Höhe der Steuer, die in Tau-' 
send'steln des Einheitswerts erhoben wird, sollen, 
wie das bereits heute bei der Grundvermögen- 
steuer der Fall ist, die Länder und Gemeinden be 
stimmen, denen diese Steuer allein zufallen soll. 
Dadurch wird ein alter Wunsch der Landwirtschaft, 
daß ihre Steuern möglichst den lokalen Steuer 
gläubigern zufließen, erfüllt. 
Die Reichsvermögensteuer soll künftig für Per. 
mögen bis zu 20 000 Reichsmark allgemein fort 
fallen. Der künftigen Desteuerung zugrunde ge 
legt wird der Einheitswert im Sinne des Reichs- 
bewertungsgesctzes. In ähnlicher Weife ist eine 
Vereinheitlichung der Steuer bei Kleingewerbe 
treibenden in Aussicht genommen. Durch diese 
Maßnahmen soll die Zahl der zur Einkommen 
steuer zu veranlagenden Steuerzahler auf. 1 Mil 
lion beschränkt werden. Durch die Erhöhung der 
Freigrenze für die Vermögensteuer auf 20 000 Mk. 
wird die Zahl der Vermögenssteuerpflichtigen von 
rund 1,7 Millionen um mehr als die Hälfte er 
mäßigt. Weiter sollen Unternehmungen mit ei 
nem Gesamtumsatz von nicht mehr als 5000 R^tl 
der Umsatzsteuer nicht mehr unterliegen. Das 
Zwischenhandelsprivileg des § 7 des Umsatzsteuer 
gesetzes soll auf den Großhandel beschränkt wer 
den. Zur Erleichterung und Verbilligung der 
deutschen Kreditversorgung soll der Satz der Ge- 
sellschastssteuer allgemein 2 o. H., bei Fusionen, 
Vollfusionen, Umwandlungen und Sanierungen 
1 v. H., die Erunderwerbssteuer bei Einbringung 
von Grundstücken in Betriebe 2 v. H. betragen 
und die Wertzuwachssteuer in solchen Fällen weg 
fallen. Die Wertpapierstouer soll künftig einheit 
lich 1 v. H. betragen. 
S. Wohnungsbauprogramm. 
Zum Wohnungsbauprogramm sind besondere 
Grundsätze vorgesehen, in deren Ausführung 1931 
165 VOV Kleinwohnungen einfachster Art mit Hilfe 
von Hauszinssteuermitteln und bis zu 50 000 Woh 
nungen aus dem Kapitalmarkt hergestellt werden 
sollen. Außerdem sollen, abgesehen von der In 
standhaltung des Altwohnraumes, 10 Millionen 
für die Errichtung von Gebäuden in der länd 
lichen Siedlung verwandt werden. Die Finan 
zierung dieses Programms erfolgt mit 400 Mil 
lionen Reichsmark aus der Hauszinssteuer und mit 
weiteren 400 Millionen im Wege der Einzelbe 
leihung oder durch Anleihen. Ferner sollen zur 
Erzielung tragbarer Mieten für die besonders be 
dürftigen Volksschichten Zins- und Mietszinszu 
schüsse aus den Hauszinsstenermitteln gewährt 
werden. Der ländlichen Siedlung sollen öffent 
liche Mittel in steigendem Maße zugeführt werden 
und zwar im Jahre 1932-33 75 Millionen, 1933-34 
100 Millionen, 1934-35 125 Millionen. Durch die 
erwähnten Maßnahmen hofft die Reichsregierung 
in der Lage zu sein, die Wohnungszwangswirt- 
schaft weiter zu lockern und schließlich ganz aufzu- 
§nfla- lich nicht übersteigen, sind von der Kürzung be-' 
ange- freit. Die Ersparnis aus den Gehaltskürzungen 
daß wird für das Reich auf 120 Millionen Reichsmark 
talzu- geschätzt. Bei der Reichsbahn und der Reichsbank 
arden kommen entsprechende Kürzungen in Betracht, so 
ausen daß die Gehaltskürzung vor allem auch eine Sa 
lt die nierung der Reichsbahn bedeutet. Die Reichsre- 
- auf- giern ng hofft, daß die Beamtenschaft, die sich» stets 
nd zu als Stütze des Staates bewährt hat, auch in dieser 
s ab- schweren Zeit willig dieses vorübergehende Opfer 
t der im Interesse der Allgemeinheit auf sich nehmen 
wei- wird. 
şiî! 3. Hau? h iltsabftriche und Ein 
ten- Kommensteuer-Zuşchlag. 
ld für Dis Abstriche im Reichshaushalt in Höhe von 
-losen 300 Millionen Mark werden an den einzelnen 
hmen. Hanshalten vorgenommen. Die Zustimmung der 
zliche- beteiligten Reichsministerien hierzu ist bereits ge- 
", da- geben. Der Schwerpunkt der Einsparungen liegt 
nanz- bei den Verwaltungsausgaben. Das Reichsmini- 
rferer sterium für die besetzten Gebiete, die Reichsver- 
d Ar- mögensverwaltung, der Rheinlandkommissar, das 
itzung Reichsausgleichsamt, die Vertretung des Reiches 
lndelt jn Bayern werden beseitigt. Ferner wird der Anf 
achen. wand der Behörden erheblich gekürzt, bei der Zen- 
et sich trale für Heimatdienst um die Hälfte und beim 
'yr ist Statistischen Reichsamt um ein Viertel. 
cmaß- Der Ausgleich im Haushalt 1931 fetzt im Lbri- 
jjes' gen voraus, daß die Ledigensteuer mrd der 5pro- 
ühren ientige Zuschlag zur Einkommensteuer aufrechter 
halten bleiben. 
Bei Ländern und Gemeinden sowie anderen 
Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind außer 
der allgemeinen Gehaltskürzung vorgesehen, daß 
rzung Länder, Gemeinden und Körperschaften künftig 
teichs- keine höheren Bezüge als das Reich gewähren 
enom- dürfen. Es soll eine entsprechende Revision der 
deren Gehaltsregeluug erfolgen. Die Verwaltungsver- 
T-U. Berlin, 30. Sept. Die Reichsregierung 
veröffentlicht nunmehr den mit großer Spannung 
erwarteten „Wirtschafts- und Finanzplan der 
Reichsregierung". Es stellt ein überaus umfang 
reiches, eine Fülle von Einzelheiten behandelndes 
Dokument dar, das nicht nur die Reichsfinanzen, 
sondern auch die Haushalte der Länder und Ge 
meinden sanieren soll und die gesamte Wirtschaft 
des Reiches auf eine neue Grundlage stellt. Die 
wesentlichsten Bestimmungen des Planes besagen 
folgendes: 
1. Der Fehlbetrag des Haushalts für 1930, 
den die Reichsregierung auf rund 900 Millionen 
beziffert, soll innerhalb von drei Jahren durch 
einen besonderen Fond getilgt werden und zwar 
in Beträgen von etwa 420 Millionen Mark im 
Jahr. 
2. Um den Haushalt für 1931 auszugleichen, 
werden die Ausgaben gegen 1930 um 1 Milliarde 
gesenkt. Zu diesem Zwecke werden die Gehälter 
des Reichspräsidenten, des Reichskanzlers und der 
Reichsmiirister und der Abgeordneten um 20 n. H., 
die Dienstbezllgs der Reichsbeamten sowie die 
Pensionen der Wartegeld- und Ruhegeld-empfän 
ger um 6 v. H. herabgesetzt und zwar ab 1. April 
1931 für die Dauer von drei Jahren. Weiter 
werden die Ueberweisungen an die Länder und 
Gemeinden um 100 Millionen gekürzt, wozu vor 
aussichtlich infolge des Rückganges der Einnahmen 
weitere Kürzungen von 288 Millionen treten wer 
den. Die Zuschußpflicht des Reiches zur Arbeits 
losenversicherung wird auf 420 Millionen Reichs 
mark begrenzt. Endlich werden im Reichshaus 
halt Abstriche in Höhe von 300 Millionen Reichs 
mark gemacht und Tabaksteuer und Tabakzoll so 
erhöht, daß sie einen Mehrertrag von 176 Mil 
lionen Reichsmark abwerfen. 
3. Die Kürzung der Beamtengehälter und 
Abgeordnetengehälter wird auch in den Ländern 
eingeführt. Mit den Ländern sollen Maßnahmen 
zur Mitwirkung des Reiches bei der Haushalts 
aufstellung vereinbart werden. Es wird eine 
Haushaltskontrolle für Länder und Gemeinden 
eingerichtet. Ferner sind Ersparnismatznahmen bei 
der Rechtspflege und eine Verwaltungsverein 
fachung in Vorbereitung. Durch diese Maßnah 
men sollen auch die Haushalte der Länder und 
Gemeinden saniert werden. 
1. Es sind eine Reihe von Maßnahmen ge 
plant, die eine Vereinfachung des Steuersystems, 
eine Neuregelung der Wohnungswirtfchaft, eine 
Realsteuersenkung, die Fortführung und den Aus 
bau der Agrargesetzgebung und die Verabschiedung 
eines neuen Finanzausgleiches bezwecken. Durch 
ein besonderes Gesetz wird sichergestellt, daß die 
unter dem Druck der Rot auf ein Mindestmaß her 
abgesetzten Ausgaben für die Dauer dreier Jahre 
im Reich, in Ländern und Gemeinden keine Er 
höhung erfahren dürfen, sondern daß alle etwa 
durch Eingang höherer Einnahmen erzielten 
Ueberschüsse für steuerliche Entlastung zu verwen 
den sind. Für das Reich wird ein Spargesetz die 
Grundlage für weitere Haushaltsersparnisse bil- 
rdenen zurzeit gesetzliche Bindungen entgegen- 
jtCQen. 
1. Die Begründung. 
ein^ìà-ìĢregierung führt ihr Programm mit 
heißt' ^ ņ Begründung ein, in der es u. a. 
Die Vorschlags tzx>r Reichsregierung sind ge- 
boren aus der 3lot* t 3ei1 j> er Zusammenbruch 
âŗ ^ er ^Ģoffe Wie der landwirtschaft 
lichen Produkte aus dein Weltmarkt hat gezeigt, 
daß die wirtschaftlichen Anschauungen der Nach 
kriegszeit, welche davon ausgîņģîn daß die Pölker 
unter wesentlich höheren Preisen'leben würden, 
also die Kauskraft des Geldes eine verringerte 
sein werde, einer Revision bedarf. Zwar ist die 
Rückwirkung jener Umwälzung noch nicht bis zu 
allen Bedarfsartikeln unseres Volkes durchgedrun- 
9en. Die Höhe der von Gehalt und Löhnen, von 
steuern und Soziallasten bedingten Gestehungs 
kosten steht hemmend im Wege. Wohl aber hat 
eine starke Lähmung in der Aufwärtsentwicklung 
der Landwirtschaft und der einzelnen Volkswirt 
schaften Platz gegriffen, die zu einer schweren 
Neues Kabinett in Wien aus Christlich-Sozialen 
und Heimwehr. 
Oesterreichische Wahlhoffnungen 
analog dem de«tschen14. September 
9. November, so käme der gegenwärtigen Ne 
gierung unter Umständen nur die Bedeutung 
eines Zwischenkabinetts zu. Doch hängt das 
von dem Ausfall der Wahle« ab, und offenbar 
rechnet man in Oesterreich mit einem Erfolg 
des von den Heimmehren vertretenen anti 
marxistischen und nationalen Gedankens, also 
etwa einem Parallelereignis zu den deutschen 
Reichstagswahle» vom 14. September. Sei 
pels, des jetzigen Außenministers, dem deut 
schen Reichskanzler Brüning gegebener Rak, 
die Nationalsozialisten mit zur Regierung zu 
berufen, kam nicht von ungefähr, sondern steht 
wohl zu den erwähnten Wahlhoffnungen bzw. 
-Erwartungen in Beziehung, desgleichen zu 
dem Wunsch, in den zwei deutschen Nachbar 
ländern Regierungen erstehen zu sehen von 
möglichster Gleichartigkeit in den weltanschau 
lich-politischen Grundzügen. Die Christlich- 
Sozialen Österreichs ähneln dem deutschen 
Zentrum, und die Heimwehren sind dem reichs- 
deutschen Nationalsozialismus stark verwandt. 
Wahrscheinlich werden die Heimwehren 
als solche sich an den neuen Wahlen beteiligen, 
während sie sich vordem auf die Parole be 
schränkten, das nichtmarxistische Bürgertum 
in seiner Gesamtheit zu unterstützen. Das 
fetzige Parlament, gewählt im April 1927, be 
steht aus 73 Christlich-Sozialen, 12 Großdeut 
schen, 9 Landbündlern und 71 Sozialdemokra 
ten. Eigentlich sollte seine Zeit erst nächstes 
Jahr abgelaufen sein. Wahlberechtigt sind alle 
über 20 Jahre alten Bürger in dem gut 6y 2 
Millionen Einwohner zählenden Land. Uebri- 
gens ist laut Verfassung der Nationalrat nur 
durch eigenen Beschluß auflösbar. # 
Der österreichische Vundespräsident Miklas 
hat die vom Vizekanzler Vaugoin gebildete 
Regierung ernannt und die Minister vereidigt. 
Das Kabinett setzt sich wie folgt zusammen: 
Bundeskanzler Vaugoin, 
Vizekanzler und Minister für soziale Ver 
waltung Schmitz, 
Außenminister Dr. Seipel, 
Innenminister Fürst Starhemberg, 
Juftizminister Dr. Hueber, 
Landwirtschaftsminister Thaller, 
Unterrichtsminister Czermak, 
Finanzminister Sektionschef Juch, 
Hanüelsminister Heinl. 
Mit Ausnahme der beiden Heimwehr-Mi- 
nister Starhcmberg und Hueber waren die an 
deren Minister schon in früheren Regierungen 
tätig und gehören alle der Christlich-Sozialen 
Partei an. Finanzminister Juch war auch im 
Kabinett Schober Finanzminister. 
Starhemberg ist der Hauptführer der 
Heimwehren und Notar Hueber zweiter Lan 
desführer von Salzburg. Vor der Kabinetts 
ernennung hatte eine Besprechung zwischen 
Dr. Seipel und einer Abordnung der Heim 
wehrleitung stattgefunden. In der Regierung 
Vaugoin sind Großdeutsche und Landbund nicht 
vertreten, sie ist also, zusammengesetzt aus 
Christlich-Sozialen und Heimwehr, eine Min 
derheitsregierung. Die Beteiligung der Heim 
wehr am Kabinett unterstreicht dessen anti 
marxistischen Charakter. "> , 
Wenn, wie verlautet, die Auflösung des 
österreichischen Nationalrates heute erfolgen 
soll mit Ausschreibung der Neuwahlen für den
	        
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