scheinlich zu einem Halsband gehörten, ge
funden. Es sind dies die ersten Karneolper
len, die auf der Oldenburg ausgegraben
wurden. Außerdem wurde neben dem Frau
enskelett noch ein Bronzegegenstand gefunden,
dessen Bedeutung vorläufig nicht zu bestim
men war.
npd. Flensburg, 80. Oktober. In den
Hafen gesprungen und ertrunken. Der kürz
lich ans den Schleswiger Heilanstalten ent
lassene Kriegsbeschädigte Alfred F. sprang
hier in den Hasen und ist ertrunken.
Flensburg, 30. Okt. Landwirt Carstenfsn-
Ruthebüll durch Unfall ums Leben gekommen!
Durch einen Unfall ist einer der bekanntesten Deut
schen Nordschleswigs, Carstenfen, früher Rnthe-
büll, ums Leben gekommen. C., der zuletzt bei sei
nem Schwiegersohn hart südlich der Grenze wohn
te, wollte aus einem Steg einen breiten Wasser
graben überschreiten, glitt aus und ertrank.
Der Verunglückte war bis zur dänischen Kro-
nenentwertung einer der reichsten Männer Nord-
schleswigs; er zählte zu seinem Eigentum rund
1200 Ochsen, Hunderte von Pferden und ausge
dehnte Ländereien. Deflation und Wirtschafts
krise nahmen ihm das Vermögen und ließen ihn
fast völlig verarmen, so daß er bei Verwandten
ein Unterkommen suchen mußte.
gw. Jdstedt, 31. Oktober. Viberfarm. Der
Besitzer des Jdstedter Sees, Mähen-Schleswig,
hat im See drei Sumpfbiber ausgesetzt. Die
Tiere befinden sich in einem größeren Draht
geflecht. Als Wohnungen dienen ihnen kleine
Steinhütten. Die Tiere gedeihen gut, sind
ziemlich zahm geworden und kommen auf den
Ruf ihres Wärters herbei.
àZi Mi-KsMchķeâiA.
100 Jahre Apcnrader Rathhaus.
Apenrade, 20. Oktober. Das hundertjährige
Bestehen des Rathauses wurde am Montag festlich
begangen. Zahlreiche Glückwünsche von Vereinen
und Bürgern der festlich geschmückten Stadt sowie
,von auswärts sind den ganzen Tag über eingelau
fen. Am Abend vereinigte ein Festakt den Stadt
rat mit einer Anzahl geladener Gäste im Saal des
Rathauses. Der Bürgermeister und der Amtsmann
h'ielten Ansprachen. Tausende von Menschen hatten
sich vor dem Rathause eingefunden, als der Bürger
meister von der Treppe aus in einer Ansprache die
Bedeutung des Tages würdigte. Die Häuser der
Umgegend hatten aus Anlaß des Jubiläums illu
miniert.
* * *
Vom eigenen Wagen tödlich überfahren.
Tondern, 29. Oktober. Infolge eines Krampf
anfalles stürzte der 20jährige Sohn des Hofbesitzers
Hoyer in Gonsaager von einem schwer beladenen
Wagen und geriet unter die Räder. Er wurde so
schwer verletzt, daß er bald darauf gestorben ist.
* * *
Eine Brandstifterin vor Aufregung gestorben.
Tondern, 29. Oktober. Am Dienstag brannte
das Armenhaus von Bülderup vollkommen Nieder.
Die Frau des Bcrwalters. durch deren Fahrlässigkeit
der Brand entstanden war. hat sich darüber so auf
geregt, daß sic am Dienstagabend gestorben ist. Die
junge Frau hinterläßt mehrere kleine Kinder.
Ans itit ĢerichļŞm.
An fremden Geldern vergriffen.
wk. Wegen Amtsunterfchlagun>g hakte sich der
frühere Inhaber der Poststelle in Schacht-Audorf,
Karl V., vor dem Schöffengericht Kiel zu verant
worten. V. ist Kriegsbeschädigter und bezieht als
solcher eine monatliche Rente von 50 RAl. Für
die Verwaltung der Poststelle erhielt er 100 RAl
monatlich, und da er auch noch für Pflegekinder
Kostgeld bekam, hatte er ein Einkommen von reich
lich 200 3Ui im Monat. Hiermit kam er aber
nicht aus, fo daß er ihm zur Beförderung über
gebene Gelder angriff. Die Gelegenheit erschien
ihm günstig, als ein auf der Kanaldurchfahrt be
findlicher Seemann aus Italien ihm 260 RUl zur
Weiterbeförderung nach seiner Heimat übergab. B.
nahm an, der Seemann werde wohl nicht wieder
kommen, und auch vielleicht garnicht wissen, wo er
das Geld zur Beförderung aufgegeben habe, und
fo behielt er das Geld für sich. Die Postanwei
sung beseitigte er. Das tat er auch in einem an
deren Falle noch, als er einen weiteren Betrag für
sich verwendet hatte. Im übrigen nahm er von
den laufenden Geldern ständig an sich, um die Be
träge vorerst für sich zu gebrauchen und dann durch
neue Eingänge zu ersetzen. Insgesamt hat V. 860
R-ll veruntreut. Das Gericht verurteilte ihn zu
9 Mon. Gefängnis, auch wurde ihm auf 5 Jahre
die Fähigkeit abgesprochen, ein öffentliches Amt
zu bekleiden.
* * *
wk. Kiel. 30. Oki. Eine Reihe Einbruchsbieb-
ftähle, die er durch Anbohren der Fenster einleite
te und die er vornehmlich im Kreise Rendsburg
beging, führte den erheblich vorbestraften Arbeiter
Karl K. zur Aburteilung. Am 18. Februar stahl
er beim Kaufmann R. in Rortorf eine Lederjacke,
2 Ledermappen und einen Kronenfchein. 3 Tage
später stattete er dem Geschäft des Fahrradhünd-
lers B. einen Besuch ab, wo er eine Kassette mit
300 31 Jt und ein Fahrrad erbeutete. Am 25. Fe
bruar nachts stahl er dem Schneidermeister S. in
Nortorf eine Sparbüchse und dem Apothekenbesitzer
R. eine Pistole, eine Münzsammlung und 23 31M.
Auch bei dem Arbeiter L. in Borgdorf verübte er
in dieser Nacht einen Einbruch, doch warf er das
Diebesgut weg! da er verfolgt wurde. Im April
stieg er beim Apotheker H. in Hohenweftedt und
beim Zahnarzt Dr. R. ein, doch machte er nur ge
ringe Beute. Beim Photographen E., der gleich
falls feinen Besuch erhielt, fand er nur etwas
Kuchen, und beim Buchhändler P. nahm er eine
Geldtasche mit 12 R-ll mit, sowie 12 Taschen
messer, ein Paar Manschettenknöpfe und einen
Füllfederhalter. Nachdem er dann in Kiel noch
einen Diebstahl verübt hatte, wurde er festgenom
men. K. erklärte, daß lediglich Not infolge Ar
beitslosigkeit ihn zu den Diebstählen verleitet habe,
und es gelang ihm der Nachweis, daß er fortgesetzt
bemüht gewesen ist, sich Arbeit zu verschaffen. Die
in der Sache tätig gewesenen Kriminalbeamten,
sowie ein Gefängnisinspektor äußerten die Ansicht,
daß K. unbedingt von einer energischen Persönlich
keit zu den Diebestaten angehalten fein muffe,
denn von sich aus habe er nicht so viel Energie,
um mit solcher Frechheit, wie geschehen, vorzu
gehen. Der Staatsanwalt beantragte gegen den
Angeklagten 3 Jahre Zuchthaus. Das Gericht er
kannte auf 3 Jahre Gefängnis.
pn. Flensburg, 2n. Ortober. Ein Justiz«
beamier wegen Amtsvergehens mit Zucht
haus bestraft. Wegen gewinnsüchtiger Besei
tigung oder Vernichtung von amtlichen Ur
kunden und Unterschlagung stand der 37
Jahre alte Justizobersekretär Rudolf R. aus
Flensburg zur Aburteilung vor dem Großen
Schöffengericht. Der Angeklagte wird beschul
digt, im September 1928 ein Vollstreckungs
ersuchen, also eine amtliche Urkunde des
Amtsgerichts Perleberg, gegen den mit ihm
befreundeten jetzigen Spediteur W. O. aus
Flensburg beseitigt oder vernichtet zu haben.
R. hatte nämlich O. von dem Eingang die
ser Vollstreckungsurkunde Kenntnis gegeben
und von ihm 30 RM. zur Einsendung an das
Amtsgericht in Perleberg erhalten, die er
aber für sich behielt. Auf eine Erinnerung
des gen. Amtsgerichts an die Erledigung des
Vollstreckungsersuches im Dez. 1929 schrieb R.
zurück, daß eine solche Urkunde nicht einge-
gangen sei und gab anheim, sie zu wieder
holen. Dies geschah denn auch, und er stellte
im Namen des O., dessen Notlage er in den
grellsten Farben schilderte — was Tatsache
war — den Antrag auf Bewilligung von
Ratenzahlungen von 10 NM. im Monat, was
auch genehmigt wurde. Inzwischen hatte R.
seinen Freund in einem Brief über die Sach
lage informiert und der Hoffnung Ausdruck
gegeben, daß die Sache (die Vollstreckung)
wohl im Sande verlaufen werde. Als aber
die erste Monatsrate von O. nicht entrichtet
wurde — N. war auch nicht imstande, sie auf
zubringen —, ließ das Amtsgericht durch die
Polizeibehörde in Flensburg bei O. Erkundi
gungen wegen seiner Vermögenslage einzie
hen. O. glaubte, er solle jetzt zur Verbüßung
der Erscitzfreihcitsstrase verhaftet werden und
zeigte dem betr. Polizeibeamten den Brief
von R., der besagte, daß R. die 30 RM. seiner
zeit von O. eingezogen habe. Damit hatte R.
nicht gerechnet, und so kam der Stein ins
Rollen. Das nach längerer Beratung vom
Gericht verkündete Urteil lautete wegen
Amtsverbrechens nach §§ 348 und 349 (Be
seitigung oder Vernichtung von Urkunden)
und Unterschlagung auf 1 Jahr und 1 Woche
Zuchthaus und 50 RM. Geldstrafe oder 2 Tg.
Zuchthaus. Wegen der Höhe der Strafe und
wegen des deswegen bestehenden Fluchtver
dachts wurde ein Haftbefehl gegen N. erlassen
und er sofort aus dem Gerichtssaal verhaf
tet.
Màe WrĶmzchràà.
Seinen 89. Geburtstag feierte in geistiger
Frische und bester Gesundheit der Rentner
Johann Meyn in der Bahnhofstraße in
Marne, früherer Hofbesitzer in Süderwifch.
Er nimmt an allen landwirtschaftlichen Fra
gen noch regsten Anteil. (cz.)
Sein 40 jähriges Geschäftsjubiläum beging
Sattlermeister Hermann Rommel in Mcl-
dorf und gleichfalls sein 40 jähriges Ehejubi
läum. (cz.)
Ihren 80. Geburtstag begeht am 1. No
vember Frau Anna Franzcn in St. Micha-
elisdonn, welche bei ihrem Schwiegersöhne
Jürgen Sierks auf dem Kamp wohnt. Sie
macht noch fleißig Handarbeiten und ist noch
eifrig im Haushalt tätig, (cz.)
Auswirkung«» ö-r w«# virhpo!i;Mchtu
Anordnung.
Zweck der Verordnung.
Erleichterungen am Nendsburger Viehmarkt.
Kreistierarzteö.
Vertretung des
Bei Betrachtung der neuen viehpolizeilichen An
ordnung für Schleswig-Holstein ist davon auszugehen,
daß ihr Zweck nicht in erster Linie die Bekämpfung
der Maul- und Klauenseuche in der Provinz selbst ist
sondern im wesentlichen die Verhinderung der Ver
schleppung in andere deutsche Landesteile. Das geht
schon daraus hervor, daß der Verkehr mit Klauenvieh
innerhalb der Provinz von der neuen Anordnung we
nig berührt wird, sondern zur Hauptsache der Versand
von Klauentieren über die Grenzen der Provinz hin
aus. Weit über die Hälfte- der in nan.z Deutschland
gemeldeten Seucheniälle entfällt auf Schleswig-Hol
stein, aus eine Provinz, die mehr als sonst ein Bezirk
aus die Ausfuhr van Klauenvieh angewiesen ist. aus
welcher also auch leichter als aus sonst einem Bezirk
die Seuche in andere Gebiete übertragen werden kann.
Da ist es denn kein Wunder, daß die Landwirte im
übrigen nicht oder nicht fo stark verseuchten Deutsch
land immer energischer die Bekämpfung der Seuche in
unserer Provinz oder jedeniülls eine wirksame Ver
hinderung der Verschleppung forderten. Besonders die
stiddeutfchen Länder Bayern und Württemberg, aber
auch preußische Provinzen wie Rheinland und andere,
die Vieh aus unterer Provmz einführen, wurden in
Berlin immer deutlicher. Sie forderten die Erklä
rung Schleswig-Holsteins zum Deobachtungsgebiet. ja
e>n gänzliches Ausfuhrverbot.
So berechtigt die Erbitterung und die. Erregung
in unserer Landwirtschaft auch ist, so wird man sich
aber doch den Gründen der übrigen deutschen Land-
Mirte für ihr Vorgehen in Berlin kaum verschließen
können. Es ist wohl nicht anzunehmen, daß wir selbst
des Umkehrung der Verhältnisse anders gehandelt hät
ten. Unter diesen Umständen ist die angeordnete Drnch-
stihrnng der Seuchenbekämpfung zu verstehen als das
kleinere Uebel, das aber immer noch schwer genug
unsere darniederllcgende Landwirtschaft trifft. Das
Ausfuhrverbot mit seiner katastrophalen Auswirkung
muß abler auch weiterhin abgelehnt werden, es wläre
der Ruin für unsere Landwirtschaft.
Mit der Landwirtschaft werden auch tote Händler
betroffen, die regelmäßig unsere Viehmärkte besuchen,
weiter ab>er auch die Marktorte selbst. Um den
schlimmsten
Auswirkungen der Anordnung auf dem Rcnds-
burger Viehmarkt
zu begegnen, und der Landwirtschaft und den Händ
lern soweit wie möglich entgegenzukommen, hak sich
die Nendsburger Stadtverwaltung cin'chle.ffcn. für die
Tiere, die aufgrund der Anordnung vom 21. Oktober
untersucht worden sind, und die mit Gesundheitsattest
versehen an den Markt kommen, nur 68 Prozent der
normalen Standgelder zu erheben Die Stadt will
damit zu einem Teil die finanzielle Belastung der
Landwirte durch die Untersuchungen wieder ausglei
chen, sie will verhindern, daß die Landwirte und Händ
ler wegen der Bora-usbelastung durch die Untersuchung
dem Markt entfremdet werden, und Handel und Wan
del dadurch noch weiter zurückgehen, als die drückende
wirtschaftliche Lage es ohnehin mit sich bringt.
Da der Kreistierarzt wohl schwerlich in der Lage
fein wird, selbst alle Untersuchungen vorzunehmen,
sind die Tierärzte des Kreises mit Ausnahme der in
der Stadt Rendsburg wohnenden vom Landrat als
feine Vertreter ernannt worden. Dieselbe Regelung
ist auch in den anderen Kreisen getroffen. Auch so
werden die Tierärzte der Provinz genug zu tun haben,
wenn sie allen Anforderungen gerecht werden wollen.
Obgleich der Verkehr mit Klauenvieh innerhalb
der Provinz frei ist. dürste es sich doch empfehlen, die
Bestände aus jeden Fall vor dem Austrieb aus einen
Markt untersuchen zu lasten, da nur dann ein Versand
über die Grenzen hinaus möglich ist.
Die Gesundheitszeugnisse haben eine Gültigkeit
von 8 Tagen, das Vieh darf also in diesen 5 Tapen
nach der Untersuchung ausgeführt werden, auch wenn
es inzwischen verschiedenen Märkten zugetrieben oder
mit nach Hause genommen nxtr. Es sei aber ausdrück
lich darauf hingewiesen, daß die neben dieser neuen
Anordnung geltenden Vorschriften über Sperrbezirke,
Ausfuhr aus Sperrgebieten usw. in Geltung geblieben
sind. Die Ausfuhr aus Sperrbezirken ist auch weiter
hin verboten, auch Kim, wenn der Bestand seuchenfrei
ist und dies durch ein Attest beschleunigt wird.
Schon früher wurden alle Tiere, die dem Rends-
bnrger Ferkelmarkt zugeführt wurden, tierärztlich un
tersucht. bevor sie in die Markthalle hineinkamen, um
eine Sperrung des Marktes auf alle Fälle zu vermei
den. Diese Untersuchungen werden auch fernerhin
vorgenommen, so daß es vorkommen kann, daß Tiere
zweimal untersucht werden, vielleicht von demselben
Tierarzt, einmal im Ursprungsstall und zuni zweiten
Mal vor der Viehmarkthalle.
Eine besondere Bedeutung hat noch der Absatz 5
des 81 der Anordnung, der eine Erschwerung des
Verkehrs mit Rindvieh darstellt. Während im allge
meinen der Eesamtverkehr mit Klauenvieh innerhalb
der Provinz frei ist, also auch der Auftrieb auf die
Märkte keinerlei Beschränkung unterliegt, treten für
den Verkehr mit Rindvieh die Vorschriften der An
ordnung vom 21. Oktober in Krafts sobald die Rinder
einem Markt zugeführt werden. In diesem Fall muß
der Urfprungsbestand untersucht und ein Attest beige
bracht werden, auch wenn die Tiere in der Provinz
bleiben.
Auch wenn man den Wünschen der übrigen deut
schen Landwirte Rechnung trägt, bleibt es außeror
dentlich bedauerlich, daß diese einengenden und teuren
Maßnahmen in unserer Provinz durchgeführt werden.
Sie treffen eine Landwirtschaft, die wirklich keine Be
lastung und Belästigung mehr vertragt, und deshalb
muß mit allen Kräften im Inlereste unseres ganzen
Wirtschaftslebens eine Beseitigung dieser Zwaugsvor-
fchriften angestrebt werden. Ob sich da die schleswig
holsteinische Oandwirtschast gegen die Urheber der An
ordnung, also gegen den größeren Teil der deutschen
Landwirtschaft, in Berlin wird durchsetzen können, ist
mehr als zweifelhaft. Ķ
Klà MļļMuķîl.
Verbilligter Kohltarif.
Es ist gelungen, eine Erl«ichterungsmöglichleit
auf dem Frachtwege für unseren schwer daniederliegen
den Kohlbau zu erzielen. Mit Gültigkeit vom 1. No
vember 1930 ist für Rot- und Weißkohl zur Ausfuhr
nach dem Saargebiet und der Tschecho-Slowakei ein
verbilligter Tarif gewährt. Der Tarif gewährt die
Frachtsätze der Klasse G und E 10, gekürzt um 20 v.
Hundert und gilt von den Kohlversandbahnhöfen
Schleswig-Holsteins (Dithmarschen und Fehmarns nach
den Krentzbahnhösen und Grenzübergangspunkten nach
dem Saargebiet lind der Slowakei.
Generalversammlung der Sanitätsmeierei Schleswig.
Vor einiaen Tagen hielt die Sanitätsmeierei
G. m. b. H. Schleswig im ,^>and>wirtschaftl. Hause"
ihre diesjährige Generalversammlung ab. Der über
aus starke Besuch von seiten der Mitglieder bewies,
mit w-elchem Interesse diese ihr Unternehmen verfol
gen und unterstützen. £)t« ganze Versammlung stand
im Zeichen der Geschlossenheit und Einmütigkeit. Ee- -
schüft«bericht und Jahresbilanz wurden von der Ver
sammlung gutgeheißen und genehmigt. Anträge der
Mitglieder, die zur Verbesserung und Vervollkomm
nung in der Milchablieserung an die städtische Be
völkerung eingebracht wurden, fanden bei Anfsichtsrat
und Vorstand Aufnahme.' Die Sanitätsmeierei bietet
dank ihrer modernen Einrichtung die Gewähr, daß die
angelieferte Milch eine einwandfrei« Verarbeitung
findet. Di« angeliefert« Milch wird in Zukunft nicht
nur mehr ach Quantität, sondern auch nach Qualität
bewertet.
Ecker,ifördc, 80. Oktober. Dem Ferkel,
wurden gestern 160, einschließlich der Ablieşeruna
300 Ferkel zugeführt. Der Handel war ziem 'cb
gut. Bezahlt wurden je nach Schn .« 54' Bi” is
Pfg-, in einige» Fälle» auch bis «o Pfg.
kerStagabend war der kürzlich gefaßte Beschluß
der städt. Kollegien, das Gaswerk anzutaufen,
Hauptgegenstand der Verhandlungen, die
durch ein längeres Referat über di>t»e Angele
genheit eingeleitet wurden. Der Referent be
schäftigte sich zunächst mit dem Zahlenmate
rial, das dem Bürgerverein durch den Sach
verständigen der Stadt übermittelt wurde
und das'für den Kaufbeschluß der Kollegien
maßgebend mar. An Hand von Vergleichzah
len/die den tatsächlichen Verhältnissen des
Schleswiger Gaswerkes entsprechen, wurde
nachgewiesen, daß die von dem Sachverständi
gen benutzten Berechnungsgrundlagen viel zu
optimistisch gehalten feien. Während das
Gutachten für die Stadt einen Ucberichuß von
reichlich 36 000 RM. aufweise, fei in Wirklich
keit mit einem Unterschuß von rund 33 000
RM. zu rechnen, wenn die Stadt das Werk in
eigene Verwaltung übernehme. ^Der verein
barte hohe Kaufpreis, er betrage 750 000 RM ,
erfordere einen derart hohen Kapitaldienst,
daß nur bei einer Erhöhung des Gasprciscs
von 0,20 auf 0,25 RM. per Kubikmeter die
Stadt sich ebenso günstig stände wie bei dem
gegenwärtigen Vertragsverhältnis mit der
Kölner Gas- und Elektrizitätsgesellschaft. Bei
derartig hohen Abweichungen der mutmaßli
chen Berechnungen von den tatsächlichen nach
prüfbaren Verhältnissen könne man beinahe
geneigt fern, an eine Befangenheit des Sach
verständigen, der ein Direktor des Kieler Gas
werkes ist, zu glauben, besonders, wenn mau an
die von der Provinz geplante systematische
Ferngasversorgung denke.
Der Referent stellte schließlich den An
trag, die Stadt in einer Eingabe zu bitten, die
geltend gemachten Gründe gegen den Ankauf
des Gaswerkes an Hand der zur Verfügung
stehenden buchmäßigen Unterlagen nachzuprü
fen und die Verhandlungen mit der Kölner
Gas- und Elektrizitätsgesellschaft zwecks Ab
schluß eines neuen, für die Stadt günstigeren
Vertrages wieder aufzunehmen. Falls die
Stadt dieser Bitte nicht entsprechen würde,
sei die Einberufung einer allgemeinen osient-
lichen Versammlung zu erwägen. Die in die
ser Versammlung zu beschließende Resolution
sei dann an den Reg.-Prüsidenten und deii
Bezirksausschuß weiter zu leiten, mit der
Bitte um Zurücknahme der Zustimmung zur
Aufnahme der für den Gaswerksankauf er
forderlichen Anleihe, da diese Zustimmung un
ter falscher Voraussetzung gegeben worden sei.
Tie Eröffnung über das Mißverhältnis
zwischen den Sachverständigenangaben und
den tatsächlichen Verhältnissen überraschten
allgemein. Nach teilweise sehr heftiger Aus
sprache, an der sich auch Vertreter der Stadt
beteiligten, wurde einstimmig der von dem
Referenten gestellte Antrag angenommen
und beschlossen, alles zu unternehmen, mit
.den Beschluß zum Ankauf des Gaswerkes
rückgängig zu machen.
* * *
Große Perlenfnnde in der Oldenburg.
NN. Schleswig, 30. Oktober. Größere Per
lenfunde wurden bei der Ausgrabung eines
der drei neuentdeckten Kammergräber ge
macht, und zwar wurden neben einem Fran-
enskel'ett nicht weniger als vierzehn Berg-
kristall- und zwei Karneolperlen, die wahr-