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belebt
schlepp,
Die îîenêerrrņgen ist Srŗ LeaàņûrrşichrruNg
auf Grund der Notverordnung vom 26. 2uli 193S.
Wir erhalten die folgende beachtenswerte Zuschrift:
Die Aenderungen in der Krankenversicherung sind
«ruf Grund des Artikels 48 der Reichsverfafsung in
Kraft gesetzt, da infolge Auflösung des Reichstages der
Entwurf eines Gesetzes über Aenderungen in der
Krankenversicherung nicht verabschiedet werden konnte.
Mit der Notverordnung kamen zahlreiche Reformen,
di« seit langem von Versicherten, Arbeitgebern und
auch von den Krankenkassen und ihren Spitzenverbän
den gefordert waren. Dabei mutz anerkannt werden,
daß die Aerzte und andere an der Sozialversicherung
beteiligt« Personengruppen dringlich eine Umgestaltung
der Krankenversicherung verlangt haben. Obgleich die
Notverordnung eine mittlere Linie zwischen diesen Re-
sarmbestrebung-en darstellt, erschien es verwunderlich,
daß plötzlich viele der reformwünschenden Gruppen eben
vor und nach der Verkündung der Derordnnng gegen
das Gesetz Sturm liefen. Diese plötzliche Sturmwelle
kann aider seinen Ursprung nur in Jnteressensorgen
und in parteipolitischen Zusammenhängen haben, denn
die kurze Zeit der Auswirkung des Notgesetzes hat
deutlich zu erkennen gegeben, datz das Ziel der Not
verordnung, eine Entlastung der Wirtschaft in der Zeit
der größten Anspannung und Finauznot herbeizuführen,
sich erfüllt hat oder doch in allernächster Zeit erfüllen
wird. Und das ist das Wesentliche der Verordnung,
So ist den auch wohl zu erwarten, datz der neue
Reichstag die wesentlichsten Bestimmungen der Not
verordnung nicht aufheben wird. Es ist ohne weiteres
verständlich, datz sich die Notverordnung bei den Kran
kenkassenmitgliedern unpopulär gemacht hat, hatte doch
der Versicherte bisher ohne jegliche Sondergebühr einen
unbedingten Anspruch auf freie ärztliche Behandlung,
Versorgung mit Arznei und kleinen Heilmitteln, Aber
die Tatsache, datz den vielen Mißbräuchen in der Kran
kenversicherung durch die Notverordnung mit gesteuert
wird, mutz in der Schwere unserer Zeit alle Kritik zu
rücktreten lassen. Es liegen doch schon eine ganze Reihe
von Beitragsherabsetzungen von Krankenkassen vor, die
nicht gering sind und die, im ganzen betrachtet, wirklich
eine Entlastung der Wirtschaft im Gefolge haben. Die
Beitragssenkung der meisten Krankenkassen wird noch
folgen, weil die Notverordnung im Artikel 2 b«r Ueber-
gangs- und Schlutzbeflimmungen vorschreibt, daß die
Krankenkassen verpflichtet sind, binnen einer Frist von
Z Monaten nach Inkrafttreten der Notverordnung, das
ist der 28. Oktober 1980, die Beiträge neu festzusetzen.
Und di« meisten Krankenkassen werden wohl eine Er-
mähigung vornehmen können und werden es auch tun,
weil das Oberversicherungsamt verpflichtet ist, den Bei
trag unter B-erücksich-tigang der Aenderungen festzusetzen
wenn die Kassenorgane innerhalb der vorgeschriebenen
Frist keinen Beschlutz zustande bringen.
So wird denn das Notgesetz trotz der Sondergebüh
ren, die ganz gewiß den wirklich Kranken hart treffen,
einen erheblichen Ausgleich in der Vcitragssenkung
bringen, allgemein gesehen sogar einen Gewinn. Denn
wenn eine Krankenkasse den Beitrag beispielsweise von
7 auf 6 Prozent des Erundlohns senkt, spart man für
einen Versicherten dieser Kasse, der einen Tagesver
dienst von 4 RM. und den gleichen Kassengrundlohn
hat, 8,28 RM. in der Woche oder 14,28 RM. im Jahr
Das vorliegende Material zeigt mir, datz jeder Versi
cherte etwa 2 mal im Jahr erkrankt und durchschnittlich
2 Rezepte verordnet bekomt. So ist also die Erspar
nis für jeden Versicherten dieser Kasse trotz Sonderge
bühren, di« nach dem gezeigten Material 2 RM. im
Jahr betragen würden, 12,28 RM. Das ist ein Bei
spiel der mittleren Linie. Aber selbst wenn ein Ver
sicherter in der niedrigsten Lohnstufe, die meistens einten
Grund-lohn von 1 RM. hat, als Beispiel herangezogen
wird. beträgt die Veitragssenkung von 7 auf 6 Prozent
des Erundlohns 3,64 RM. im Jahr und nach Abzug der
durchschnittlich errechneten Sondergebühren die Er
sparnis 1,64 RM. im Jahr. Bedacht mutz noch werden,
datz eine Anzahl von Kassen Zusatzbeiträge zur Fami
lienversicherung erhoben. Diese Zusatzbeiträge, die viel
leicht pro Versicherten 1,58 bis 2,60 RM. im Monat
betrugen, dürfen seit Inkrafttreten der Notverordnung
nicht mehr kassiert werd-en. Also auch darin liegt eine
nicht zu unterschätzende Ersparnis für den Versicher
ten, die vor allem von dem Landarbeiter wohltuend
empfunden werden wird, dessen Darverdienst, gemessen
an den Teurungsverhältnissen, gering ist. Ich ver
kenne nicht, datz es auch noch viele Kassen geben wird,
di« infolge mangelnder Rûàgen und zu starker In
anspruchnahme keine oder nur eine sehr geringe $Vi=
tragsermätzigüng vornehmen können. Aber eben oort
wird das Notgesetz d-en Haushalt wieder ins Gleich-
gew-icht bringen und die Beitra-gssenknng später sicher
eintreten können. Bestimmt ist aber unverantwortlich,
wegen der Härten die Berechtigung d-er Notverordnung
zu bestreiten öder gar die Bestimmungen zu sabotie
ren. Denn dag Gesetz hat eine Entlastung der Wirt
schaft tm Gefolge gehabt. Und datz die deutsche Sozi
alversicherung ausgenützt wird, pfeifen die Spatzen von
den Dächern. Gewiß ist die Reform der Krankenver
sicherung mit dem Notgefetz keineswegs abgeschlossen.
Dieses bildet nur einen ersten Schritt dazu. Gewitz
hat das Gesetz Lücken, weil es überraschend schnell we
gen der Gesamtla-ge der deutschen Volkswirtschaft und
der daraus resultierenden Finn-anmot in Kraft treten
mutzte. Aber umsomehr haben Versicherte, Arbeitge
ber, Kassenvorstände und K-aflenbeamte die Pflicht,
das neue Recht mit pulsierendem Leben zu erfüllen
und die Härten der Verordnung wegen der schweren
Wirtschaftsnot und wegen des feststehenden Miß
brauchs der Krankenversichrung zu ertragen.
Die Ņoļ der Faêmiir.
Eine erschreckende Angeftellten-Statrstik.
Berlin. 21. Oktober. Im Rahmen seiner gr-otzen
Erhebung über, die wirtschaftliche und soziale Lage der
Angestellten ist der Eewerkschaftsibund der Angestellten
zu erschreckenden Feststellungen gekommen, soweit sich
die Ergebnisse auf die Familienbildung beziehen.
Der Untersuchung konnte ein qualitativ hochwer
tiges Material von rund 126 868 Fragebogen zugrunde
gelegt werden. Daraus geht hervor, datz die Spät-
Ehe, die heute als eine allgemeine Erscheinung an
gesprochen werden mutz, bei den Angestellten in stär
kerem Matze um sich gegriffen hat als in anderen
Berufsständen. Ein hoher Prozentsatz der Ehen (von
168 verheirateten männlichen Angestellten im Durch
schnitt 28) bleibt kinderlos, das Einkinder-Cqstem
scheint für die Familiengrötzen bestimmend und nur
rund neun Prozent der Ehen weisen drei lebende
Kinder auf.
Kinderlosigkeit und Kinderbeschränkung steigen
tnft der Größe des Ortes. Während von 166 verheira
teten Angestellten in den Ori-en bis zu 5660 Einwoh
nern zum Beispiel 8,8 Angestellte je 3 Kinder unter
16 Jahren hatten, senkt sich diese Zahl stetig bis auf
3,9 in den Großstädten über 160 686 Einwohner. Um
gekehrt verhalten sich die Zahlen über die Kinderlosig
keit. Von 160 Verheirateten in Orten bis zu 5086
Einwohnern sind 20,2 kinderlos, in den Großstädten
33,7 Prozent. Als charakteristisch tritt weiterhin die
beträchtliche Zeitspanne zwischen Eheschließung und
Familiengründung hervor, beträ-gi doch die durchschnitt
liche Kinderzghl bei einer Ehe von 1 Jahr 0,17. Erst
in der Gruppe 5—10 Jahre Ehedauer erreicht sie i-m
Durchschnitt 1.07
Die Ursache dieser Ericheinungen liegt nach Ansicht
der Organiarion im Fehlen einer ökonomischen Basis
die als Voraussetzung rür Eheschließung und Familien
gründung angesehen werden müsse
— als Saatgut ju verwenden, wurde von den ständigen
Stellen in Berlin mitgeteilt, daß eine Liià im Gesetz
nicht besteht.
Rach dem Vrotgesetz vom 17. 'Juli 1930 (R-eichsge-
fetzbl-att 299) ist es ausdrücklich verboten, eosinierten
Roggen zu anderen Zwecken als zur Verfütterung zu
verwenden.
Eine Verwendung als Saatgut nmrb« auch dem
Sinn des Gesetzgebers widersprechen, der ausdrücklich
beabsichtigte, die großen Ueberschüfse — verbilligt —
durch Verwendung im Tterma-gen aus der Welt zu
schaffen.
* . #
IkSNà WffşşchMŞĢàWW.
Der Kaîser-Wîlhekm-Kanak îm 3. Vierteljahr 1930.
In der Zeit vom 1. Juli bis 30. September
1930 wurde der Kaiser-Wilhelm-Kanal von insge
samt 18 824 Fahrzeugen mit 6 471321 Nettoregister
tonnen Raumgehalt aufgesucht. Der Durchgangs
verkehr umfaßte 13 342 Schiffe mit 6 207 876 Netto
registertonnen Raumgehalt. Gegenüber dem zwei
ten Vierteljahr 1930 hat der Gesamtverkehr den
Schiffen nach um 18,56 v. H., dem Raumgehalt nach
um 14,56 v. H. zugenommen. Im Durchgangsver
kehr wurde der Zahl der Schiffe wie dem Raum
gehalt irach eine Zunahme von 18,84 bezw. 13,71 v
H. festgestellt.
Der Aktienindex vom 13. bis 18. Oktober.
Der vom Statistischen Reichsamt errechnete Aktien
index stellt sich für die Woche vom 13. bis 18. Oktober
1930 auf 93,9 gegenüber 94,3 in der Vorwoche.
Bnllenkörung in Oevenum auf Föhr.
Vor einigen Tagen fand in Oevenum und
Olösum die obligatorifche Bullenkörung
statt. Von 9 vorgeführten gekürten Bullen wurde
einer nicht wieder angenommen. Drei in Oldsum
vorgeführte, noch nicht gekörte Bullen wurden an
gekört, Besitzer Emil Onedens, Dunsum, Bern
hard Tadsen und Brar Matzen, Oldsum.
Schadenersatzklage des Reichsverbandes
des deutschen Einfuhr- und Großhandels
mit Gefrierfleisch gegen das deutsche Reich.
T.U. Berlin, 20. Oktober. Eine Zivilkammer des
Landgerichts 1 hat sich am heutigen Montag mit einer
Schadenersatzklage zu beschäftigen, die der Reichsver-
ban-d des deutschen Enfuhr- und Großhandels mit Ge*
fvierfleisch und andere Verbände gegen das Deutsche
Reich in Höh« von 300 080 Mark angestrengt haben,
da das Verbot der Einfuhr von ausländischem Ge
frierfleisch am 1. Oktober endgültig in Kraft getreten
ist. Die klagenden Verbände stehen auf dem Stand
punkt, daß sie durch eine besondere Verordnung ein
öffentliches Recht auf den gesetzlichen Betrieb der Ge
frierfleischeinfuhr für die Dauer von mindestens zehn
Jahren erworben haben. Si-e stützen die Schadener-
satzklage darauf, datz ihnen dieses Recht nach der
Reich-sverfa-ssung nicht oder doch nur gegen eine Ent*
schädig ung ent eignet werden könne.
Die Magerviehinärkte in Tondern wieder erlaubt.
Durch ministeriellen Entscheid wurden -die Mager
viehmärkte in Tondern zunächst für den 24. und 31
Oktober wieder erlaubt, nachdem lange Zeit hindurch
auf Grund der Eeuchenverhältniss« di« Märkte ver
boten waren.
6eLreilZeterm?nd6r8e
Berlin, den 21. Oktober 1930.
Ware
Weizen per Okt.
Dez,
März
Roggen per Okt.
Dez.
März
Gerste per Okt.
Dez.
März
Hafer per Okt.
Dez.
März
Berlin
256
Hamburg
MMmà
Häute — Leder — Schuhe.
Schwierigkeiten bei den Ostpreußischen
Fleischwarenwerken?
Aus Berlin wird mitgeteilt, daß die Oftpreußischen
Fleischwerke sich an die Großbanken um Unterstützung
haben wenden müssen. Angeblich soll die Ursache der
Schwierigkeiten bei den Landwirten selbst liegen, die
das Unternehmen ungenügend in Anspruch genommen
haben.
Amtliche Währungskurk«.
1 Dollar
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100 frj. şşŗank « • • • • » ch » '» » • • Ş
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Notierungen in RM.
(Schlutzkurie)
für 100 Mk. Nennwert-
(Ohne Gewähr!)
Banke«
Daemşì- Bank
Deutsche Bank
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Dresdner Bank
Kieler Bank
Bereinsbank
Wefth. Bank
Bank». f.Schl.-H.
Veekehr»-Akt.
Hochbahn
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Dtsch. Ostafrika
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104.0
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85.00
1150
154 50
91.00
115.0
Berliner Bültermarff
Berliner Butternotierung vom 21. Oktober.
Die Kommission notierte im Verkehr zwischen Er
zeuger und Großhandel. Fracht und Gebinde zu Käu
fers Lasten, für 1 P'und in Markt für 1. Sorte 1,37,
2. Sorte 1,25, abfallende 1,09. Preise unverändert.
. Die sich schon in der Vorwoche bemerkbar machende
rückläufige Bewegung am Rohhäutemarkt h-at sich auf
den letzten Versteige rungen fortgesetzt. Wenn auch der
Bo'uch allgemein ziemlich gut war, so wurden bei sehr
vorsichtiger Kaufftimmung Erotzviehhäute und Kalbfelle
um die 5 Prozent herum billiger. Besond-ers vernach
lässigt sind weiter Schaffelle, die 10-—15 Prozent ver
loren. Vielfach wurden Lose wegen ungenügender ®e=
böte zurückgezogen.
Der Ledermarkt wurde durch d-ie rückläufige Bewe
gung am Rohhäutemarkt bisher nicht beeinflußt Wenn
auch der Herbstbedarf der einzelnen leder-arbeitenden
Industrien, besonders der Schuhindustrie, immer noch
zu wünschen übrig läßt, so blieb d-ie allgemeine Stim
mung fest und die Preise konnten sich für alle Sorten
behaupten.
In d-er Schicht ndustrie sind- nnr ein Teil Fabriken
mit Aufträgen genügend versehen, -während die Be-
-sŞftigunigslag-e in d-en meisten Fabriken nach wie vor
zu wünschen übrig läßt.
Von den Viehmärkten.
Der Auftrieb von Schlachtvieh zu den ersten
Märkten in dieser Woche war gegenüber der Vorwoche
auf den meisten Märkten in allchr Gattungen niedriger.
Der ^Handel verlief allgemein mittelmätz-ig. vereinzelt
langsam. Durch die geringeren Zufuhren zagen die
eochwein-epreise teils etwas an bezw. konnten sich be
haupten, vereinzelt wurden letzte Preise nicht erzielt.
Boi Ķäâern und Schaden horten sich tote
Preise nicht wesentlich geändert.
Friedrichsfclde-Verlin. 21. Oktober. Schweine-
und Fcrkelmarkt. Auftrieb: 110 Schweine. 1188 Ferkel,
Handel in Ferkeln ruhig, in Lä-uferschwein-en etvms
lebhafter. Es wurden gezahlt tm Engroshandel je
Stück in Mark für Länfersch-w-eine 4—5 Monate all
36—56, d-o. 3—4 Monate alt 28—36, Ferkel 8—12
Wochen alt 22—28, do. 6—8 Wochen alt 17—22, da.
bis 6 Wochen alt 14—17.
Berliner Viehmarkt vom 21. Oktober.
Amtlicher V-ericht. Auftrieb: 1096 Rinder, 1928
Kälber, 3-626 Schafe, 10147 Schw-eine, sowie 1695 vom
Ausland und 2512 waren direkt zugetrieben. Preise für
1 Pfund Leb-en-dgewicht in Pfennig: Ochsen a) 54—55,
b) 51—52, c) 48—50, d) 46-47, Bullen et) 54—56, b)
51—53, c) 49—50. d) 46—48, Kühe a) 40—46, b) 31—
37, c) 27—30, d) 22—26, Färsen a) 50—52 b) 44—47
c) 39—43, Fresser 38—46. Kälber a) —. b) 75—88,
c) 73—85, d) 45—68, Schafe a) Weidemast —, Stall-
mast 64—68, b) 1. 55—60, b) 2. 40—43. C) 45—52, d-j
30—38, Schweine a) 59—60, b) und c) 60—61, b) 5£
—60 e) 55—-57, f) —, g) Sauen 54. Marktverlauf:
Bei Rindern ruhig, ausgesuchte Ware über Notiz, bei
Kälbern ziemlich glatt, bei Schafen langsam, bei
Schweinen glattz
bu. Wi,k a. Föhr, 38. Okt. Herbstmarkt. Der
Auftrieb von Pferden und Rindvieh war nur
gering. Es standen zum Verkauf nur 1 Pferd, 5
Füllen und 43 Stück Rindvieh. Der Handel war
nKht bedeutend.
Niebüker Viehmarkt vom 21. Oktober 1930.
Auftrieb: 342 Stück Rindvieh, 86 Schafe und
Lämmer, 35 Ferkel. Es wurden folgende Preise
erzielt: a) Fettvieh: 1. Ochsen 1. Qualität 50 bis
62 -s, 2. Qualität 47—49 4; 2. Quien 1. Qualität
47—49 4, 2. Qualität 44—46 4; 8. junge Kühe
46— 49 4) 4. ältere Kühe 42—45 4. ß) Stall
ochsen: 46—48 4. c) Kalbvieh: 1. Kalbkühe 450 bis
520 M, 2. Kalbquien 400—500 Jt, Ô) Znchtschase
70—75 M, e) Lammböcke 66—70 M, ft Lämmer
47— 49 4, g) Ferkel (4wöchige) 9—12 M, 5—6rvöch.
13—16 M.
Nachoerhandluneen in Berlin
am Donnerstag.
T.U Berlin. 21. Oktober. Amtlich wird mitgeteilt:
Im Lohnstretk der Berliner Metallindustrie hat der
Reicksarbeitsminister die Parteien aui den 23. Okto
ber zu Nachverhaudlungen über den Antrag auf Ver-
btndlickkeitserklärung des Schiedsspruches vom 10, Ok
tober eingeladen,
* * #
Esşiàler rîsWN - fdn Saalgul.
Gegenüber Anregungen Sie beabsichtigen, eosinier-
tett Roggen — was biochemisch wohl möglich wäre
(Ohne Gewähr)
KammemoOentne Berlin am Markttage. Notierung 1. u. 2. Oual. Preise für I Pfd. Lebendp;ewicht in Goldnftŗ. (Die Notierungen bleiben bis zum nächst. M-r'cttaee stehen
Hamburg
Da’um
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Ochsen.
I Buhen.
I Kühe.
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