Full text: Newspaper volume (1930, Bd. 4)

Schleswlg-HolsLà. 
ķlttS öem Ķreifs NerröZbMg. 
gg- Şchacht-Audorf, 13. Okt. Festgenommen 
und öem Amtsgerichtsgefängnis in Rends 
burg zugeführt wurde ein hiesiger Einwohner, 
der sich an seiner Stieftochter sittlich vergangen 
haben soll. 
üm Holstsm. 
3um Frauenmord irr Altona. 
Altona, 13. Okt. Die Lcgalsekiion der Lei 
che der gestern am Elbabhang aufgefundenen 
ermordeten Helene Kruse hat ergeben, daß 
außer den bereits festgestellten zwei Kopfwun 
den der Schädel noch eine weitere 3 Zentimeter 
lange Wunde aufweist, die ebenfalls durch 
einen scharfkantigen Gegenstand hervorgeru 
fen ist. Diese drei Kopfverletzungen haben aber 
nicht tödlich gewirkt, sondern nur betäubend. 
Als Todesursache wurde Erwürgungstod fest 
gestellt, hervorgerufen durch Strangulation am 
Halse mit einem Seiöenschal. Der Körper weist 
an verschiedenen Stellen Kratzwunden und 
blutunterlaufene Stellen auf, die aus einen 
vorausgegangenen Kampf mit dem Täter 
schließen lassen. Der weitere Befund der Leiche 
ergab, daß unzweifelhaft Lustmord vorliegt. — 
Ueber den Täter, der bei Ausübung des Ver 
brechens seine Kleidung beschmutzt und mit 
Blut besudelt haben muß, fehlt bisher noch jeg 
licher Anhaltspunkt. 
sein, daß sich der Bezirksausschuß der Regie 
rung in Schleswig mit der Frage der Gasver 
sorgung Neumünsters durch die Kieler oder 
Hamburger Gaswerke beschäftigt habe. Dem 
Bezirksausschuß, der gesetzlich zur Genehmi 
gung bestimmter Beschlüsse kommunaler Kör 
perschaften berufen ist, ist die Angelegenheit 
bisher überhaupt noch nicht zur Beschlußfas 
sung vorgelegt worden,' die unzutreffenden 
Pressemeldungen, daß nach Beschluß des'Be 
zirksausschusses bei einer Gleichartigkeit der 
Angebote von Kiel und Hamburg der Stadt 
Kiel der Vorzug zu geben sei und daß über die 
Frage, ov erne Gleichartigkeit der Angeooie 
vorliegt, Sachverständige entscheiden sollen, be 
ruhen anscheinend auf einer Verwechselung mit 
dem bekannten Beschluß des Provinzialaus 
schusses entsprechenden Inhalts. Dabei handelt 
es sich aber ausschließlich um kommunale 
Selbstverwaltungsangelegenheiten des Pro 
vinzialverbandes und nicht etwa um einen 
Akt der staatlichen Kommunalaufsicht. 
x Neumünster, 16. Okt. Mehrere Einbruchs- 
dieSstähle wurden hier wiederum in den letzten 
beiden Nächten verübt und zwar wurden dem 
Kaufmann Hoffmann an der Pläner Straße und 
dem Gastwirt Lübker an der Brachenfelder Straße 
Die Sàfmààe her ŞtKàÄK- 
WülLschKstim BemL§n--Prsz§ß, 
Die Monarchenschlacht in GönneLeL. 
xa. Bad Segeberg, 16. Okt. Zu der vor kur 
zem gebrachten Notiz über die Monarchenschlacht 
in Eönnebek ist noch ergänzend mitzuteilen, daß 
der Arbeiter Wilhelm Wegner mit anderen Land 
arbeitern ein alkoholisches Fest veranstaltete, bei 
dem mehrere Liter Schnaps getrunken wurden. 
Das „Fest" artete aber letzten Endes in eine 
blutige Schlägerei aus, in deren Verlauf der Weg 
ner versuchte, mit der linken Hand das Messer 
seines Gegners abzuwehren. Hierbei erhielt er 
eins^ blutende Wunde an der linken Hand. Ein 
Faustschlag seines Gegners machte ihn kampf 
unfähig. Dieser Schlag führte zu einem Blut 
erguß im Gehirn, der aber nicht tödlich wirkte, 
sondern nur zu einer Benebelung führte. Er 
wurde, wie schon berichtet, an einem Strick im 
Pserdestall aufgefunden. Aller Wahrscheinlichkeit 
nach hat er sich selbst erhängt. Nur eine ganz ent 
fernte Wahrscheinlichkeit besteht, daß der durch den 
Schlag benebelte Mann noch lebend durch seine 
Zechgenossen erhängt wurde. Den Faustschlag hat 
wahrscheinlich der Arbeiter Willi Heitmann^ aus 
geführt, der auf dem Gewese, auf dem Wegner auf 
gehängt wurde, gesehen worden ist. Allem An 
schein nach ist Heitmann aus dem Kreise Sege- 
berg, wo er sich bisher immer aufgehalten hat, 
geflüchtet. 
* 
3um Kropper Le'che^unb — 
war es Mord? 
Kiel, 13. Okt. Wie erinnerlich, wurde unter 
den Trümmern einer am 25. Januar d. I. 
in Kropp, Kreis Schleswig, niedergebrannten 
Scheune die verkohlte Leiche einer Frau ge 
funden. Es handelte sich um eine Frau Martin 
aus Hamburg. Als mutmaßlicher Mörder wur 
de der Arbeiter Peter Möller aus Kropp ver 
haftet, der aber behauptete, Frau Martin habe 
Selbstmord begangen, und da es ihm an Mut 
fehlte, ihr in den Tod zu folgen, habe er die 
Scheune in Brand gesteckt, um alle Spuren zu 
verwischen. 
Es ist jetzt eine nachträgliche Untersuchung 
der Leiche der Frau vorgenommen worden, 
bei der man ermittelt haben will, daß Frau 
Martin bei Beginn des Brandes nicht mehr 
am Leben gewesen sein kann. Es sind Würge 
male am Halse festgestellt worden, so datz jetzt 
gegen Möller Anklage wegen Mordes erhoben 
werden dürfte. 
Feuer in Dordesholm. 
es. Vordesholm, 16. Okt. (Drahtber. uns. 
Vertr.) Heute morgen gegen 6 Uhr wurde die 
Einwohnerschaft durch Feueralarm aufge 
schreckt Fm Ortsteil Eiderstede brannte die 
große Scheune der Witwe Ida Hamann (Car 
sten Hamanns. Der in der Scheune unterge 
brachte größte Teil der Ernte verbrannte, des 
gleichen 3 Schweine. Die Bordesholmer Motor 
spritze war schnell zur Stelle. Es erschienen 
auch einige Wehren aus der Umgegend. Den 
Wehren blieb nichts anderes übrig, als die 
Gefahr von den in der Nähe liegenden Ge 
höften abzuwenden. Nach bisherigen Feststel 
lungen soll beim Dampserdreschen durch eine 
umgefallene Lampe der Brand entfacht worden 
sein. 
* * * 
3ur Frage der Gasfernversorgung 
von NeunŞter. 
Die Pressestelle der Regierung in Schles 
wig teilt mit: 
Die Verhandlungen über die Gasversor 
gung der Stadt Nenmünster, die schon seit län 
gerer Zeit die Oessentlichkeit lebhaft beschäf 
tigen. sollen nach Meldungen in einer Reihe 
von Tageszeitungen nunmehr soweit gediehen 
WTB. Altona, 13. Oktober. Am Mitt 
wochvormittag setzte Staatsanwalt Tr. Jun 
ker sein Dienstag unterbrochenes Plaidoyer 
fort. Ter Staatsanwalt hält auch zwischen 
Heim, Vick, Luhmann und Becker eine Verab 
redung im Sinne des § 6 des Sprengstofige- 
setzes für vorliegend. Mahnecke habe nicht 
daran teilgenommen. Daß Luhmann bei der 
Tat selbst nicht mitwirken konnte, mache ihn 
nicht straffrei, denn er habe an der Verab 
redung teilgenommen. Vick habe außerdem 
Handgranaten für Wesselburen beschafft, diese 
Tat gehe aber in der anderen Straftat auf, 
ebenso der Hausfriedensbruch und die Sach 
beschädigung. Rathjen sei wegen unerlaubten 
Besitzes von Sprengstoffen nach 8 9 zu ver 
urteilen, aber auch nach § 7. Johnsen und 
Helm hätten die Absichten Rathjens gekannt, 
so daß für sie auch noch 8 7 Absatz 2 in Frage 
kommt. 
Der Einbruch in Mülheim ergebe Reh 
lings Mittäterschaft an schwerem Diebstahl, 
dasselbe sei für Wiborg anzunehmen, wenn 
dieser auch nur indirekt beteiligt sei. Eines 
gemeinen Diebstahls hält der Staatsanwalt 
die Angeklagten Nickels und Wiborg nicht für- 
fähig, es bleibe also der Schluß, daß sie den 
Zweck dieses besonderen Diebstahls wohl ge 
kannt haben und wegen Beihilfe bestraft 
werden müssen. Tie Frage, ob Bossen über 
dre Absichten der anderen Angeklagten im 
Bilde war, sei zu bejahen,- daß er Bolck zu 
Holländer schickte, beweise sein Wissen um den 
besonderen Zweck. Er sei also schuldig der Bei 
hilfe nach § 7. 
Tie Eheleute Holländer werden der Auf 
bewahrung und der Herausgabe von Spreng 
stoffen zur Ausübung von Attentaten beschul 
digt. Wenn sie auch anfangs gutgläubig ge 
wesen sind, so müsse der Ehemann doch nach 
den ersten Anschlägen völlig klar gesehen ha 
ben und habe sich dann des Verbrechens ge 
gen 8 7 schuldig gemacht. Der Frau werde 
freilich keine Schuld beizumessen sein. Ihr 
könne man nur einen Verstoß gegen 8 13 ntï 
Last legen, denn sie hätte Anzeige erstatten 
müssen, auch wenn der Ehemann dadurch in 
Gefahr kam. 
Vick wird durch sein Waffenlager auch 
noch mit den Folgen aus öem Schußwaffen 
gesetz belastet. Da es sich um Handgranaten 
und Sprengkapseln handelte, kommen für 
ihn 8 8 des Sprengstoffgesetzes und 8 25 des 
Lchnßwaffengesetzes zur Anwendung. Hin 
kens habe von dem Vorhaben glaubhafte 
Kenntnis gehabt und Anzeige unterlassen. 
Der Meineid, der Weschke zur Last gelegt wird, 
sei als wesentlicher Falscheid zu werten, 
Weschke seien aber die Vorteile des 8 157 St. 
G. B. zuzubilligen. Aehnlich liege die Sache 
beim Meineid des Angeklagten von Salomo». 
Ausreichende Beweise für eine Mittäterschaft 
bei dem Bombenkomplott seien nicht gegeben, 
trotzdem bestehe dringender Verdacht. 
Es wird dann in eine Mittagspause ein 
getreten. 
Die Strafanträge. ' 
Bei Wiederbeginn der Sitzung nach der 
Mittagspause bringt Oberstaatsanwalt Dr. 
Gollnick nachstehende Strafanträge zur Ver 
lesung: 
Er beantragt gegen: 
Claus Heim eine Gesamtstrafe von 
10 Jahren Zuchthaus, 
V o l ck eine Gesamtstrafe von 6 Jahren 
6 Monaten Zuchthaus, 
Nickels 7 Jahre Zuchthaus, 
Schmidt 6 Jahre Zuchthaus, 
R a t h j e n eine Gesamtstrafe von 2 Jah 
ren Zuchthaus, 
R e h l i n g 1 Jahr Zuchthaus, 
Wiborg statt 8 Monate Zuchthaus ein 
Jahr Gefängnis, 
Johnsen eine Gesamtstrafe von 7 Jah 
ren Zuchthaus, 
Weschke eine Gesamtstrafe von 5 Jah 
ren 1 Monat Zuchthaus, 
M a t t h e s 3 Monate Gefängnis, 
Hennings 6 Jahre Zuchthaus, 
Vick eine Gesamtstrafe von 8 Jahren 
Zuchthaus, 
Luhmann eine Gesamtstrafe von 7 Jah 
ren "-Mhcnrs. 
Becker 7 Jahre Zuchthaus, 
M a h n e ck e 5 Jahre ZuchrhsuL 
R i c p e r 5 Jahre Zuchthaus, 
Holländer 1 Jahr Zuchthaus, 
Ehefrau Holländer an Stelle von 
2 Wochen Gefängnis 70 RM. Geldstrafe, 
Bosse n statt 4 Monate Zuchthaus 6 Mo 
nate Gefängnis, 
H a m k e n s 3 Monate Gefängnis, 
v. Ş a l o m o n Freisprechung. 
Außerdem beantragt der Oberstaatsan 
walt die Anrechnung der von den Angeklag 
ten -erlittenen Untersuchungshaft. 
Es mag angenommen werden, führte der 
Oberstaatsanwalt aus, daß die Angeklagten 
ehrbare Männer sind, die nicht aus verbre 
cherischer Neigung handelten, sondern aus 
irregeleiteter politischer Ueberzeugung. Das 
könne sie aber nicht straffrei machen. Tie 
materiellen und ideellen Folgen ihrer Taten 
reichen sehr weit und richten sich gegen Volks 
wohl und Staat. Tie Angeklagten seien 
Ueberzeugungstäter, das habe weitgehenden 
Einfluß auf den Strafvollzug, doch reiche die 
gesetzliche Mindeststrafe nicht für alle aus, 
denn Urheber und Leiter könnten nicht denen 
gleichgestellt werden, die nur einmal mitge 
macht haben. Die Untersuchungshaft wird al 
len Angeklagten voll angerechnet. 
Der Oberstaatsanwalt beantragt, den 
Angeklagten Volck sofort wieder in Haft zu 
nehmen und den Haftbefehl gegen Rehling 
aufzuheben. Hinsichtlich der anderen Ange 
klagten stellt der Oberstaatsanwalt die Prü 
fung der Haftfrage dem Gericht anheim. 
Für die Verteidigung erklärt Dr. Luet- 
gebrune, daß die unverständlichen, weit über 
das Ziel hinausschießenden Strafanträge der 
Staatsanwaltschaft durchaus nicht zu recht 
fertigen seien mit der Verhaftung irgendeines 
Angeklagten. Die Angeklagten hätten sich 
früher schon der Strafverfolgung entziehen 
können. Sie haben es nicht getan, obwohl 
ihnen die einseitige Stellungnahme der 
Staatsanwaltschaft bekannt war und derar 
tige Anträge vorausgesehen wurden. Die 
Angeklagten werden sich auch in Zukunft der 
Strafverfolgung nicht entziehen. 
Dr. Brandes erklärt, datz er zu dem Haft 
entlassungsantrag Rehlings nichts zu sagen 
habe, weil er einen andern Antrag der 
Staatsanwaltschaft hinsichtlich Rehlings er 
wartet habe. 
Nach dreiviertelstündiger Beratung ver 
kündete der Vorsitzende den Beschluß, daß 
auf Antrag der Staatsanwaltschaft der Haft 
befehl gegen Rehling aufgehoben wird. Der 
Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verhaf 
tung des Angeklagten Volck wird abgelehnt, 
weil neue Tatsachen, die den Fluchtverdacht 
rechtfertigten, nicht festgestellt worden sind 
Ter Nebenkläger Dr. Strauß (Lüneburg) 
bittet, seine Ausführungen nunmehr im An 
schluß an die Staatsanwaltschaft machen zu 
dürfen. 
Der Vorsitzende lehnt das ab und vertagt 
die Sitzung auf Freitag vormittag 10 Uhr. 
Der Angeklagte Bolck wird bis dorthin in 
Gewahrsam genommen. 
Unerbittlich streng und paragraphengemäß 
hat der Staatsanwalt in Altona seine Zucht 
hausanträge gestellt. Schwer und nur mit 
Grauen kann man es fassen, daß Männer, die 
hr Leben fürs Vaterland zu opfern bereit wa 
ren und deren Taten, die sicher ungesetzlich und 
zu verurteilen sind, keinen ehrenrührigen Be 
weggründen entsprungen sind, dem Buchstaben 
des Gesetzes erliegen müssen und dafür wie ge 
meine Verbrecher auf Jahre ins Zuchthaus 
geschickt werden sollen. Wenn auch das Urteil 
die Anträge des Staatsanwalts nicht in ihrer 
ganzen Schärfe übernehmen wird, so sind doch 
durch die Paragraphen des Sprengstoffgesetzes 
die Grenzen der Ermäßigung der Anträge fest 
gelegt, sobald die Schuldfrage eines Angeklag 
ten von dem Gericht bejaht worden ist. Troll 
schärfster Verurteilung der Bombenattentate 
und trotz der möglichen Gefährdung von Men 
schenleben wird es schwer, den Sinn des Ge 
setzes zu verstehen, nach öem Sprengstosfver- 
gehen gleich beurteilt und gleich hart bestraft 
werden ohne Rücksicht auf die Beweggründe 
der Tat. Das Gesetz bedroht den gemeinen Ver 
brecher ebenso mit 5 Jahren Zuchthaus wie 
cmen vaterlandsliebenden Mann. der ohne 
einen persönlichen Vorteil davon zu haben mit 
diesen Taten seinem Volk zu dienen glaubt 
große Mengen Zigarren uns Spirituosen gestohlen. 
In dem Kaufhause Varofsky an der Wasbeker 
Straße wurden 70 M aus der Ladenkasse entwen 
det. In keinem Falle konnte man der Spitzbuben 
habhaft werden. — Die erste Million des Kauf 
preises unserer Gaswerke (in Ausführung des mit 
der Stadt Neumünster geschlossenen Ferngasver 
trages) haben die Hamburger Gaswerke mit Wir 
kung vom 15. Juli 1930 zur Verfügung gestellt. 
Die Zahlungen erfolgen, wie der Magistrat be 
kannt gibt, in diesen Tagen. 
kt. Elückstadt, 15. Okt. Schneller Tod. Als 
der im Alter von 46 Jahren stehende Arbeiter 
Claus Bargmann aus Bielenberg heute früh 
eben seine Arbeit in der Temmingschen Papier 
fabrik aufgenommen hatte, ereilte ihn ein Herz 
schlag, dem er augenblicklich erlag. — Neue Äuto- 
lènîen. Die Verlängerung der Kraftfahrzeuglinie 
Itzehoe—Kleinwisch Uber Bahrenfleth bis Beiden- 
fleth ist von dem Unternehmer Hermann Voß in 
Itzehoe beantragt worden. — Ferner ist seitens 
der Firma Reimers-Kiel dis Verlängerung der 
Genehmigung für dis Kraftfahrzeuglinie Nortorf 
—Kellinghufen beantragt worden. Beide Linien 
dienen der Personenbeförderung. 
kt. Neuendorf (Holst.), 15. Okt. Eingezoge 
ner Fährdamm. Der Fährdamm. welcher von der 
Kronsnester Chaussee durch den Deich zur Krückau 
führt, ist entbehrlich geworden. Aus diesem 
Grunde hat _bie hiesige Gemeindevertretung be 
schlossen, diese Verbindung für den öffentlichem 
Verkehr aufzuheben. 
xa. Bad Segeberg, 15. Okt. Von der Ber- 
treterversammlung des Schleswig-Holsteinischen 
Jmkerverbandes wurde für den verstorbenen Rek 
tor Breiholz der Lehrer Preim, Christiansholm, 
zum Verbandsvorsitzenden gewählt. Der Schles 
wig-Holsteinische Jmkerverband besteht aus 134 
Vereinen mit ungefähr 3800 Mitgliedern. Der 
Verein Süderlügum wurde neu in den Verband 
aufgenommen. Dis Bezirksversammlung soll in 
Kiel im Rahmen der Landwirtschaftlichen Woche 
abgehalten werden. Ein Ehrendiplom wurde 
Stender-Eroßenaspe aus Anlaß seines 80. Ge 
burtstages überreicht. Angeregt wurde, überall 
im deutschen Lande Breiholzlinden zu pflanzen. 
Itzehoe, 15. Okt. „Anschlag" auf das Jtze- 
hoer Eüert-Denkmal. Am Mittwochmorgen 
fand man das Ebert-Denkmal in Itzehoe mit 
kommunistischen Werbezetteln vollständig 
überkleistert und behängt. Die Kränze, die vor 
öem Denkmal gelegen hatten, hingen in den 
Bäumen der Umgebung. Bon den Tätern 
fehlt jede Spur. 
Saran, 15. Okt. Ern schwerer Unglücksfall 
ereignete sich hier am gestrigen Dienstag beim 
Dreschen. Der am Motor beschäftigte 16jährige 
Schmieöelehrling Kurt Horstmann geriet mit 
dem linken Arm in das Getriebe, wodurch ihm 
der Unterarm vollständig abgerissen wurde.' 
Bits DiihMKrfchm. 
mz. Brunsbüttelkoog. 15. Okt. UnglücksfaU. 
In der Weiche Oldenbüttel des Kaifer-Wilhelm- 
Kan-als erlitt der Zimmergeselle Johannes Stof- 
fers von hier einen Unfall, indem ihm Beim An 
spitzen von Rammpfählen die Axt entglitt und tief 
in das rechte Bein drang. Von einem vorüber 
fahrenden Schleppdampfer wurde der Verletzte 
nach hier gebracht und der ärztlichen Behandlung 
zugeführt. . 
hg. Friedrichstadt, 14. Okt. Sitzung des Stadt- 
verordneten-Kollegiums. De-m Antrage des Leh 
rers Wilhelm Kahl auf Ueberlassung eines Bau 
platzes an der Eartenstratze zur Errichtung eines 
Einfamilienhauses wurde unter den üblichen Be 
dingungen stattgegeben. Rach vorausgegangener 
mündlicher Verhandlung haben die Enanowerke 
A.-E. Hamburg ihr früheres Fabrikgrundstück an 
der Treene der Stadt zum Preise von 2000 RM. 
zum Kauf angeboten. Es wurde beschlossen, dem 
Ankauf zuzustimmen und die Kaussnmme aus 
Fonds zu entnehmen. Der Bürgermeister berich 
tete über das Ergebnis de-- mit der Preußischen 
Pfandbrief'bank in Berlin geführten Verhandlun 
gen wegen Aufwertung der bei dieser Anstalt in 
den Jahren 1903—05 aufgenommenen und 1923 
zurückgezahlten 4 Anleihen im Gesamtbetra"-- von 
400 000 M. Nach eingehender Aussprache, in der 
die einmütige Auffassung zum Ausdruck kam, daß 
die Stadt ohne Gefährdung ihrer Existenz nicht in 
der Lage ist, dis sich aus der Forderung der 
Pfandbriefbank in Höhe von 42 000 RM. er 
gebenden neuen Lasten zu übernehmen, wurde be 
schlossen: Um einen langwierigen und kostspieligen 
Prozeß zu vermeiden, wird der Bürgermeister er 
mächtigt, mit der Pfandbriefbank einen Vergleich 
abzuschließen, wonach die beiden Anleihen über 
ursprünglich 140 000 Ji und 60 000 Jt mit V2'A 
Proz. des am 15. 6. 1922 noch bestandenen Schuld 
betrages aufgewertet und ab 1. 1. 25 mit den ge 
setzlichen Zinssätzen verzinst werden. (Das er 
gibt etwa 21 000 RM.) Die Rückzahlung soll in 
Form einer bei der Pfandbriefbank abzuschließen 
den Tilgungsanleihe ab 1932 erfolgen. EineAuf 
wertung-der beiden Anleihen über ursprünglich 
125 000 M und 75 000 M wird nach wie vor ab 
gelehnt, jedoch steht nichts im Wege, wenn die 
Auswertung dieser beiden Anleihen in dem abzu 
schließenden Vergleich in der Weise mit geregelt 
wird, daß der Aufwertungsbetrag der beiden erst 
genannten Anleihen als Auswertungsbetrag für 
"lle vier Anleihen gilt. — Die Verschönerünas- 
kom mission hat entsprechend einem früheren Be 
schluß der Stadtverordneten-Versammlung unter
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.