schen füllten Sen sinnvoll mit den Reichs-,
den schleswig-holsteinischen und friesischen
Farben geschmückten Saal bis auf den letzten
Platz. Der Kreisführer Heinrich Hansen, Nie
büll, entbot den Willkommensgruß und be
tonte, daß es richtig sei, das Fest „Deutscher
Abend" zu nennen, was durch den vollen
Saal erwiesen sei. Der Gauführer, Hşş
Rechtsanwalt Schmidt-Schleswig, gedachte der
gefallenen Kameraden in herzlichen Worten,
Tie Kieler Stahlhelm-Kapelle erntete für ihre
flotten Märschen reichen Beifall. Der erste
Landesführer, Oberst a. D. Tüllmann, Kiel,
wies auf die Wahlen vom 14. September und
den Stahlhelmaufmarsch in Koblenz hin. Ein
lebendes Bild, Fridericus Rex, wurde stür
misch begrüßt. Der Höhepunkt der Begeiste
rung wurde erreicht, als die Kapelle die Fan
farenmärsche erklingen ließ, welche sie wie
derholen mußte. Nach einem markigen Schluß
wort des Rechtsanwalts Schmidt-Schleswig
und dem Aufmarsch der Fahnen fand die ein
drucksvolle Feier ihr Ende.
Vsm Mttslräàrrr.
Weitere weàolļe Vunde auf der
Oldenburg.
Schleswig, 11. Okt. Bei den'Ausgrabungen
auf der Oldenburg sind in den letzten Ta-
ßen weitere wertvolle Funde gemacht worden.
So wurde neben dem ersten aufgedeckten Wi-
kulgerhaus eine Grabstelle gefunden, die älter
Ģ als das Haus. Von öem Toten selbst
fand nran nur noch einige Knochen und Zähne,
ļŗ 5 wurden aber verschiedene wertvolle Beiga-
""n gefunden, so vollständig erhaltene bron
zene Schalen, Spangen mit Tierornamentik,
von Stoffresten noch überzogen, ferner gelbe
Perlen und Fragmente von Knochen und
Esten. Außerdem wurde das erste vollständig
erhaltene Webergewicht ausgegraben, ferner
ein schwertartiger Dolch mit Griff, etwa 45
Zentimeter lang. Die Besucherzahl dürfte ihre
Höchstzahl erreicht haben. An einem einzigen
Tage weilten mehr als 2000 Personen auf dem
Ausgrabungsgelände.
go. Iübek, 15. Okt. Die ordentliche General
versammlung der elektrischen Lichtgenossenschaft
fand in der Wirtschaft von Peters statt. Von den
103 eingebrachten Mitgliedern waren 41 erschie
nen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Land-
mann Thomas Jürgenfen, eröffnete die Versamm
lung und ernannte zu Stimmzählern Julius
Hagge und Karsten Jensen. Der Geschäftsführer
Kl. Hagge erstattete den Geschäftsbericht, dem wir
folgendes entnehmen: Es wurden verbraucht im
verflossenen Jahr 34 376 Klw. Strom. Davon
entfallen auf Lichtstrom 21 740 Klw., auf Kraft-
arom 5465 Klw. Die Straßenbeleuchtung ver
brauchte 2322 Klw. Der Rest ist Leerlauf. Die
Permögensüberficht wurde bekannt gegeben und
genehmigt. Der Reingewinn soll dem Reserve
fonds zugeschrieben werden. Die ausscheidenden
Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder Johannes
Ratje jun. und Julius Hagge wurden wiederge
wählt. Ferner wurde beschlossen, den Kraft
strompreis zu staffeln. Bei einer Abnahme von
50 Klw. kostet der Strom 19 Pfg., bei einer Ab
nahme von 100 Klw. 18 Pfg. Des weiteren wurde
beschlossen, in der Nebenstraße bei Schmiedemeister
Behnke eine Straßenlampe anzubringen. Die
Stromabnehmer von Esgrustoftseld hatten frei:
Antrag gestellt, der elektrischen Lichtgenossenschaft
voll angeschlossen zu werden. Dieser Punkt wurde
zurückgestellt und einer Kommission, bestehend aus
dem Vorstand. Aussichtsrat und weiteren 6 Mit
gliedern, übertragen, die darüber beschließen sol
len.
gv. Stolk, 13. Okt. Wegeverlegung. Die Ge
meindevertretung hat vor längerer Zeit beschlos
sen, einen Teil der sogenannten Süderstraße zu
verlegen, weil die Wegfühiuug für die Anlieger
allerhand Unannehmlichkeiten mit sich brachte.
Verlegt wird die Strecke vom Schulhaus bis Pe
ter Hock. Der neue Weg soll über den Schulhof
Sehen, direkt nach der Chaussee Stolk—Böklund.
Del dieser Arbeit werden nur Erwerbslose be
schäftigt.
pn, Falkenberg bei Schleswig, 14. Oktober.
tluMcksfall. Am Mcmtagnachmi klag gegen 5 Uhr
ereignete sich a-uf der Chaussee Schleswig-Flensburg
bol dem Gute Falkenberg bei Schleswig ein Ver-
lehrsmrfall. Der in einer kleinen Chauffeearbeiter-
lotornt« an der Chaussee tätige Arbeiter Grewe aus
Stolk wurde von einein aus der Richtung Flens
burg kommenden Motorradfahrer mit Sozius an-
geftchren und schwer verletzt. Er mußte mit dem
herbeigerufenen Schleswiger Krankenauto ins
Şchleswîger Krankenhaus befördert werden.
Krrs öem kreLS Eck§mMö§.
iS. Gettorf, 13. Oktober. Kinderhort. Die Iu-
gendabteilnng der Ortsgruppe Gettorf des Vater-
ILndrschen Frauenvereins vom Roten Kreuz geht mit
der Absicht um, einen Kinderhort einzurichten Kin
der, welche zu Haufe kein warmes Zimmer haben,
sollen dort ihre Schularbeiten machen können und
nachher mit Handarbeiten, M-steleien u. dergl be
schäftigt werden. Auch mit warmer Milch gàļt
man die Kinder zu versorgen. Die Aussicht werden
Vertrauensdamen des Vereins oder Iungmadchen
übernehmen. — Aus der Kirchengemeinde. Oer
Kirchenvorstand und das Kirchenkollegium ha en -
schlossen, auch in unserer Kirchengemeinde das um
Gesangbuch einzuführen. Mit Beginn es n _
Kirchenjahres, also am 30. November, >oll s
Weitere Plädoyers der Staatsan
waltschaft im Bomben-Prozetz.
Altona, 14. Oktober. Der Beginn der Sit
zung muß etwas hinausgeschoben werden, da der
erste Ersatzgeschworene, der bereits am Montag
e^lärte, er fühle sich krank, heute nicht erschienen
ist. Der Geschworene erscheint dann nach Ablauf
einer Viertelstunde und die Sitzung kann gegen
10 Uhr eröffnet werden.
Es enthält sogleich das Wort der Erste Staats
anwalt Dr. Junker:
Die Tat, das Gesetz, die Täter — so führt er
aus — das sind die drei Punkte, die das Gericht
bei der Urteilsfindung zu berücksichtigen hat. Er
bezeichnet es als seine Aufgabe, lediglich den
ersten Punkt zu beleuchten und betont, daß die
politische Einstellung der Angeklagten keine Ein
wirkung auf die Schuld haben könne, sondern nur
auf das Strafmaß. Politische Prozesse hätten die
Eigentümlichkeit, Laß gerade die Motive besonders
zu berücksichtigen seren. Wenn das Gericht die
Ueberzengungstäterfchast anerkenne, so könne das
nicht ohne Einfluß ans den Strafvollzug bleiben.
Das hier in Frage kommende Sprengstofsgesetz
von 1884 schreibt bei gemeinsamen Verstößen, wie
sie den meisten Angeklagten vorgeworfen rverden,
Zuchthausstrafen nicht unter fünf Jahren vor, im
übrigen Zuchthausstrafen von 1 bis 15 Jahren.
Die Verabredung nach § 6 des Sprengstoffgesetzes
ist das mit der schwersten Strafe bedrohte Delikt:
hierfür ist eine Minöeststrafe von fünf Jahren
Zuchthaus vorgesehen. Das gelte für jeden ein
zelnen Fall, so daß man bei vier Anschlägen das
Vierfache einsetzen müsse. Es sei aber in diesem
Fall von vornherein mit einer einmal getroffenen
Abrede sür eine ganze Reihe von Anschlägen zu
rechnen. Es liege eine fortgesetzte Handlung vor,
für die auch
nur eine einmalige Bestrafung erfolgen
könne.
Dabei seien freilich zwei Gruppen von Straf
taten zu unterscheiden, die des Jahres 1928 und
die des folgenden Jahres. Sofern die gleichen
Täter in Frage kommen, werde man auch hierfür
noch die alte Verabredung gelten lassen müssen, so
daß es bei einmaligem Strafmaß bleiben könne.
Habe die angenommene einzige Vorbereitungs
handlung zu sämtlichen Attentaten geführt, so, sei
überhaupt nur eine Bestrafung möglich. Das treffe
für die bei den Attentaten des Jahres 1829 Betei
ligten zu, aber die Trennung in zwei Gruppen
ändere die Sachlage bezüglich der übrigen Ange
klagten. Nach den ersten Anschlägen waren Heim
und Volck zu der Ueberzeugung gekommen, daß
auf dem betretenen Wege der erhoffte Erfolg nicht
eintreten würde. Es wurde deshalb beschlossen, zu
schärferen Maßnahmen seine Zuflucht zu nehmen.
Zudem hat Volck selbst bekundet, daß bei den ersten
Unternehmungen nur innerpolittsche Zwecke ver
folgt wurden: mit den Anschlägen rm Jahre 1929
sollte jedoch auch außenpolitisch gewirkt werben:
Man wollte damit den deutschen Unterhändlern
im Haag den Rücken stärken. Hier liegen demnach
zwei Tateinheiten vor. In allen Fällen hatten ja
die Täter die Absicht, eine Explosion herbeizufüh
ren, die Strafbarkeit ist also in allen Fällen ge
geben.
Für den Fall Hollingsteöt ist nur ein Versuch
anzunehmen, für die Hanbgranatenwerferer in
Wesselburen aber nicht, denn hier haben die Atten
täter bestimmt geglaubt, daß die geworfenen Hand
granaten auch losgehen würden.
Die Bombe vor der Landkrankenkaste Lüne
burg hat zwar versagt, aber nur durch einen Zu
fall, der außerhalb der Berechnungen der Täter
lag. Es liegt also auch hier ein vollendetes Ver
brechen vor. Ebenso verhält es sich mit der Bom
benkiste in Schleswig.
Gefahren sür Besitz, Gesundheit und Leven
von Menschen bestanden bei allen Anschlägen, so
wohl bei den sogenannten Großattentaten als auch
bei den kleinen. Man könne sogar überlegen, ob
nicht etwa auch versuchter Mord in Frage komme.
Weschkc wird trotz seines Leugnens im Sinne
des Sprengstoffgesetzes für schuldig gehalten, wäh
rend MattheS nur wegen Sachbeschädigung und
gemeinschaftlicher Körperverletzung (im Falle der
Frau Mahlstedt) schuldig befunden werde. Als
Haupttäter gilt juristisch derjenige, der die Tat sel
ber direkt ausführt, während die anderen als
Mittäter anzusehen sind. Dabei ist Voraussetzung,
daß sie die Tat • als eigene gewollt haben, denn
sonst sind sie nur der Beihilfe schuldig und weniger
schwer zu.bestrafen. So ist z. B. Schmidt, der sich
in weiterem Umfange über die Ziele der Land
volkbewegung informiert hat, Mittäter: Matches
dagegen kann nur der Beihilfe beschuldigt werden,
ebenso Rathjen. Als Mittäter, also gemeinschaftlich
an der Tat beteiligt (8 47, 49 St. G. B.), kommen
in Frage Heim, Volck, Weschke, Johnsen, Vick nnd
Lnhmann für die erste Gruppe von Anschlägen im
November 1928, ferner Becker, Mahnecke, Schmidt
nnd Nickels gemeinsam mit den anderen für die
zweite Serie im Jahre 1929.
Für den Angeklagten Nickels kommt neben dem
8 5 des Sprengstoffgesetzes auch noch der Ein
bruch in Mülheim in Betracht.
Die Verhandlungen werden durch die Mittags
pause unterbrochen.
Nach der Mittagspause führt Dr. Junker in sei
nem Plaidoyer fort und bespricht zunächst die Rolle,
die der Angeklagte Johnsen gespielt hat. Er sei
Haupttäter in den Fällen Itzehoe und Schleswig und
Mittäter bei allen anderen Attentaten. Der Z 7 fei
auf ihn anzu-wenden. Hennings habe die von Kap
hengst gelieferten Höllenmaschinen weitergeleitet und
sei somit, abgesehen von Oldenburg, an allen Anschlä
gen der zweiten Kruppe beteiligt. Schmidt hat. ge
meinsam mit Kaphenlgst Versuche zur Herstellung der
Höllenmaschinen gemacht und die nötige Werkstätte
gemietet. Wie weit er bei der Herstellung mitwirkte,
steht nicht fest, sicher ist aber, daß er rml Rieper den
Anschlag in Oldenburg ausführte. Er ist schuldig der
Mittäterschaft an allen sieben Anschlägen seit Juli
1929. — Rieper ist der Mittäterschaft in einem Falle
schuldig. Vick der Beihilfe und der Mittäterschaft an
den Lüneburger Attentaten vom 1. August und beim
Anschlag auf das Regierungsgebäude, Luhmann des
gemeinschaftlichen Verbrechens gegen 8 6 des Spreng
stoffgesetzes in zwei Fällen, Becker in drei Fällen und
Mahnecke in einem Fall.
Staatsanwalt Dr. Junker behandelt dann bie
strafrechtlichen Auswirkungen für die einzelnen An
geklagten und betont, daß der Begriff Verabredung
außerordentlich weit zu fassen sei. Auch Hamkcns ist
nach Ansicht des Staatsanwalts in diesem Sinne
schuldig, denn er nahm an verschiedenen Besprechun
gen teil und wenn er sich auch gegen die Attentate
ausgesprochen habe, so tat er doch keinen ernsthaften
Schritt, sie zu verhindern.
In der Hauptsache, stellt der Staatsanwalt fest,
sind bei den sieben Anschlägen des Jahres 1929 im
mer die gleichen Personen beteiligt gewesen, die sich
also zur fortgesetzten Begehung von Verbrechen gegen
das Sprengstofsgesetz zusammeiŞfunden hatten: Heim,
Volck, Nickels, Johnsen, Hennings, Schmidt und der
nicht anwesende Kaphengst. Heim.hat mit jedem ein
zelnen in strafbarer Verbindung gestanden.
Volck lst im Herbst 1928 in den Dienst der Land
volk-bewegung getreten und hat bis Ende März 1929
ein monatliches Erhalt von 890 RM bezogen. Er
behauptet allerdings, ihm feien stets nur Spesen ver
gütet worden. Volck hat nach Anweisungen von
Heim ein« ganze Reihe von Reisen unternommen, die
eingestandenermaßen nur dazu dienen sollten, Geld
mittel zu beschaffen, damit die anfänglichen Demon
strationen, die die Bauern als „Kinderkram" bezeich
neten, durch „kräftigere" fortgesetzt werden konnten.
Volck hat auch die Querverbindungen unter den Mit
gliedern des Komplotts hergestellt, die sich nicht per
sönlich kannten.
Nickels sollte der technische Leiter der geplanten
Wachvereinigung werden. Ihm ist, ebenso wie Volck,
von Heim ein Kraftwagen zur Verfügung gestellt und
ein höheres Monatsgehalt gezahlt worden.
Auch Johnsen ist mit einem G-halt von 300 RM.
ein Angestellter von Claus Heim gewesen. Aufsallen-
derweise sind nur diese drei von Heim bezahlten Leute
in das Geheimnis von Carlumfeld eingeweiht gewe
sen und nur sie haben das Versteck der Sprengstoffe
bei dem Ehepaar Holländer gekannt.
Die Verabredungen wirken sich zugunsten der An
geklagten insofern aus, sie alle zusammen nur ein
mal zu der durch 8 6 festgelegten Straf« verurteilt
werden können. Für Nickels kann eine Verurteilung
wegen des Mülheimer Einbruchs nicht mehr erfolgen.
Der Staatsanwalt unterbricht damit sein Plä
doyer und di« Verhandlung wird auf Mittwoch 9,30
Uhr vertagt.
Gesangbuch zum ersten Male benutzt wenden. Vor
läufig kann daneben noch das alte Gesangbuch aus
helfen. — Me Kirchensteuer-Umlage für das Jahr
1930 lautet auf 20 500 RM. Me Kirchensteuer wird
erhoben nach dem kirchen- und staatsaufsichtlich ge
nehmigten Beitragsfuß: zwei Drittel nach der
Grundsteuer, ein Drittel nach der Einkommensteuer.
Somit kommen unter Zugrundelegung der staatli
chen Steuern von 1929 fiir das Rechnungsjahr 1930
zur Erhebung: 26 v. H. der Gvundvernrögenssteuer
und 10 v. H. der Reichseinkommensteuer.
ĶrrS den €utid)fäfüU®,
Şņ halbes Warenhaus zusammen
gestohlen.
wk. Kiel, 14. Okt. Ein halbes Warenhaus hat
sozusagen der Verkäufer Hans P. in etwa einem
halben Jahre zusammengestohlen, während welcher
Zeit er in einem Rendsburger Geschäft tätig war.
Es fiel schließlich auf, daß P. fortgesetzt, und zwar
durchweg mehrmals wöchentlich große Pakete, die
mit der Post oder als Eisenbahnexpreßgut an
kamen, an feine in Albersdorf wohnenden Eltern
I sandte. Man legt« sich aufs Beobachten und eine
' Haussuchung bei den Eltern führte zu dem Er
gebnis, daß alle Räume, Schränke und Gelasse in
dem elterlichen Haufe mit Sachen aus dem Kauf
hause angefüllt waren. Es fanden sich u. a. ein
Teppich zu 250 M, Steppdecken zu 125 J(, drei
teilige Matratzen mit dazugehörigen Daunendek-
ken, Gardinen, Türvorhänge, Stores, viele An
züge, Wäsche und Unterwäsche, Fußzeug, wie über
haupt alles, was in einem Kaufhause zu haben ist,
an. Der Vater, der Zimmermann ist, trug gerade,
als die Haussuchung erfolgte, eine Manchesterhose
und Schuhe, dis auch aus dem Kaufhause stamm
ten. Die Eltern, die zunächst bestritten hatten,
daß ihr Sohn anderes als schmutzige Wäsche nach
Hause gesandt habe, legten angesichts des Ergeb
nisses der Haussuchung ein offenes Geständnis ab.
Darnach hatten sie, als die ersten Sendungen an
kamen, die Meinung, ihr Sohn habe die Waren
gekauft. Dann stiegen ihnen aber Bedenken auf
und sie warnten den Sohn, der aber nicht auf seine
Eltern hörte. Mit dem Sohn hatten sie sich nun
vor dem Schöffengericht zu verantworten. Er ist,
wie die Verhandlung ergab, sehr raffiniert vorge
gangen. Größere Pakete ließ er, als von Land-
şşŞLMLZàG läßt
sein „deles® 4 umschaufeln,
seinen Kaffee nämlich, der auf »eiten Trodcenpläben aus-
gebreitet liegt.
Bei der sog. »trockenen, oder »gewöhntidien« Aufbereitung
werden die Kaffeekirschen zuerst getrocknet und dann »on
Fruchtfleisch und Pergamentschafe befreit
Beim .nassen« Verfahren wird zunächst das Fruchtfleisch
in Wasserbassins in Gärung versetzt, um so leichter entfernt
zu werden. Da unreife und Notreife Früchte schwimmen,'
können diese leicht abgeschöpft werden.
Bei beiden Verfahren aber behält der Kaffee das Coffein.
Der coffeinfreie Kaffee Hag wird erst in Deutschland nach
einem besonderen patentierten Verfahren von diesem für
viele Menschen schädlichen Bestandteil befreit, ohne daB
Geschmack und Aroma beeinträchtigt werden,
überzeugen Sie sich selbst Sie werde» keine» wohL
schmedeenderen Kaffee finden, als Kaffee Hag.
Dabei ist Kaffee Hag völlig unschädlich. Auch Kindern
dürfen Sie ihn unbedenklich geben.
wirten gekauft, unter deren Namen durch dir
Hausdiener bei Gastwirten abgeben, von wo er
re dann abholte. Bei der Beschaffung von Gar
dinen und Vorhängen, rollte er diese lose in einen
Vogen Papier ein und ging mit der Angabe fort,
daß er zur Näherin oder zum Dekorateur müsse.
Dann begab er sich zur Post, machte das Paket zur
Absenkung fertig und gab es auf. Vielfach ließ er
auch Pakete für angebliche Käufer bei der Gepäck
aufbewahrung der Bahn abgeben, von wo er sie
dann weiter beförderte. Der Vater, vom Vorsitzen
den gefragt, was er sich dabei gedacht habe, was
der Sohn mit den vielen Sachen wolle, bemerkte,
er habe ja wohl mal heiraten wollen. Eins Braut
hatte er aber noch nicht. Das Gericht verurteilte
den Sohn, der auch noch einen Geldbetrag von
einer Kundin mit falscher Quittung eingezogen
hatte-, zu 6 Monaten Gefängnis, und Vater und
Mutter zu je 3 Monaten mit Bewährung. Ob der
Sohn für Bewährung in Frage kommt, hängt von
den anzustellenden Ermittlungen ab.
àim PrsvAzchrsmk.
Auszeichnung. Dem Friseurlehrling
Heinr. Fedders (Lehrmeister Frieör. Schulz
in Büsum) wurde für hervorragende Haar
arbeiten von der Verbandstagung der Fri-
eure in Uelzen und von der Bundestagung
der deutschen Friseure in Nürnberg je ein
Diplom verliehen, (nx.)
Seinen 83. Geburtstag feierte am 13. d. Mts.
der Altenteiler Hans Christen, Süderholm, bei
geistiger Frische. Leider kränkelt er seit einiger
Zeit, (hd.)
Ihren 85. Geburtstag beging am 14. Oktober
Frau Christine Evers in Neuenkosgsdeich bei
Marne. Dis rüstige alte Dame führt den Haus
stand für sich und ihren Mann noch ganz allein
und erledigt sogar noch die Wäsche, (cz.)
Ihren 86. Geburtstag feierte gestern Witwe
Katharine Andersen, Wegacker (Klockries). Ww.
Andersen erfreut sich noch der besten Gesundheit
und hat ihre Geburtstagsgäste persönlich einge
laden.
Der Schwerpunkt des binnenländischen Hochs
liegt Heute abend über Ungarn und Südpolen.
Unser Gebiet hatte bei einer schwachen bis mäßi
gen südlichen bis südwestlichen Luftströmung, wie
auch das übrige Reich, trockenes Wetter bei spät
sommerlichen Mittagstempcraturen. Im Westen
des Reiches wurden 20 Grad Celsius erreicht. Der
Brocken hatte ein Maximum von 8 Grad Celsius,
der Astenberg ein solches von 12 Grad Celsius.
Gegen die stabile Schichtung im Hoch konnte die
subtropische Warmluft ostwärts nicht vordringen.
Vielmehr zieht sie von Schottland zum Nordmeer,
wie auch der Kern des ostatlantischen Tiefdruck-
systems nordostwärts ziehen wird. Für die Wo
chenmitte erscheint deshalb das Wetter noch nicht
gefährdet. Erst die kühle Rückseitenströmung kan»
wieder Wetterverschlechterung bringen.