Full text: Newspaper volume (1930, Bd. 4)

1 ‘V-J 
c 'ļ'Ķ^ ' f ' 
-Là^» 
- 
Ş Màr unter dem Dzerm. 
Lie ErgsLnisss der Kmeriàrrņifchen Tieffee-ELpediLion. 
Der angesehenste Zoologe und Paleonto- 
loge Amerikas Osborn, Präsident der Neu 
yorker Zoologischen Gesellschaft, berichtet so 
eben in einer auch weit außerhalb der Fach 
kreise interessierenden Abhandlung über die 
Ergebnisse einer Untersee-Expedition, die die 
genannte Gesellschaft ausgerüstet und mit 
Geldmitteln reichlich versehen hat. Ter Leiter 
dieser Expedition war der auch in Europa 
sehr bekannte William Beebe, dessen Untersee- 
stlldien in der ganzen Weltpresse wiederholt 
erörtert wurden. 
Die Zoologische Gesellschaft besitzt — viele 
Bereinigungen ähnlicher Art werden dies rn 
Europa nicht ohne Neid vernehmen — eine 
ganze Insel, die Insel Nonsuch, wo eine 
große biologische Station errichtet ist, als de 
ren Leiter eben William Beebe fungiert. 
Schon seit Jahren gehen die Bestrebungen 
Beebes dahin, das überreiche tierische Leben 
der Tiefsee mittels Apparaten zu erforschen, 
die ein tieferes Hinabdringen in die Wasser 
schichten ermöglichen, als es bis nun der 
Fall war. Einen vorzüglichen Mitarbeiter 
fand er in der Person Otis Bartons, eines 
Ingenieurs, der den gewünschten Tauchappa 
rat konstruierte. Dieser Apparat besteht in 
einem Stahlballon, dessen Wände so gebant 
sind, daß sie einem ganz gewaltigen Druck 
standhalten können. Zwischen den zwei 
Außenwänden ist der Raum durch Preßluft 
ausgefüllt. Ter Stahlballon kann in beliebige 
Tiefen bis 800 Meter versenkt werden, und 
zwar so. daß der Grad der Versenkung leicht 
regulic»>ar bleibt. Der Ballon besitzt ein 
durch eine dicke Glasplatte verschlossenes 
Bullauge, ein Ründsenster, das den Experi 
mentatoren einen Ausblick auf die untersee 
ische Wasierwüste ermöglicht. Zwei sehr starke 
Scheinwerfer, die an dem Ballon montiert 
sind, sorgen für die Beleuchtung in jenen Tie 
fen, wo sonst die tiefste Finsternis ihr dunkles 
Regiment hält. Ein elektrischer Luftgenerator 
versorgt im Innern des Ballons die kühnen 
Pioniere der klntersee mit der notwendigen 
Atemluft, und ein Telephon verbindet sie mit 
dem an der Küste stationierten Dampfer, von 
dem aus das Heben und Versenken des Bal 
lons erfolgt. 
Schon die bisherigen Experimente erga 
ben wertvolle Resultate. Beebe und sein As 
sistent Barton haben sich im Innern des etwa 
anderthalb Meter im Durchmesser messenden 
Ballons zweimal versenken lassen: das erste 
Mal 280 Meter tief, das zweite Mal in eine 
Tiefe von 430 Metern. Dieser letzte Versuch 
stellt einen Rekord dar, denn bis nun sind die 
Taucher niemals in solche Tiefen des Welt 
meers hinabgedrungen. Unten traten die 
Scheinwerfer in Aktion und nun konnten die 
beiden Forscher das merkwürdige Bild, das 
sich ihnen ringsumher bot, nicht nur beobach 
ten, sondern mit Hilfe eines speziell konstru- 
lerten kinematvgraphischen Apparats auch in 
allen Einzelheiten festhalten. 
locken und zeigten sich am Ründsenster des 
Unterseeballons. Biele von ihnen konnten 
auch photographiert werden. Schon diese zwei 
ersten Versuche überzeugten die Forscher, daß 
unsere Kenntnisse bezüglich der Tiefsee 
sauna sehr mangelhaft 
sind und daß die Tierwelt in den tiefen Was 
serschichten zumindest ebenso reich und man 
nigfaltig sei, wie jene des Festlandes. Insbe 
sondere brachten Beebe und Barton die Pho 
tographie von Fischen mit, die mit eigenen 
Organen die Abgründe, wo sie irach Beute 
jagen, erleuchten. Solche Wesen, die gleichsam 
organische Laternen an ihrem Körper besit 
zen, waren bereits früher der Fofchung be 
kannt. Doch niemand hat bis nun jene Arten 
gesehen, die die Lichtbilder Beebes und Bar 
tons festhielten. Hier eröffnet sich jedenfalls 
ein Neuland der Forschung, und dem Unter- 
seeballvn Beebes stehen hier noch zahllose Er- 
Hauptmann Erol Boyd und sein Begleiter Leut 
nant Harry Connor (links unten) sind mit dem 
Flugzeug ..Columbia'' von Neufundland zum 
Transatlantikflrig nach England gestartet. 
rungcnfchaften bevor. Eine weitere Wahrneh 
mung, die Beebe und Barton machen konnten, 
ist anderer Art. Sie konnten beobachten, daß 
in einer Tiefe von 400 Nieter nur die kurz 
welligen Strahlen der Sonne hinniuerdrin- 
gen und daß unten die Wasferfchichteu in ein 
wundervolles Dunkclblan getaucht sind. 
Blick in das herrliche Hauptschiff des Don.es. 
Der Kölner Dom. 
rn ~ r lms gewaltige Denkmal gotischer Baukunst. 
Bor wahren, ant io. Oktober des Jahres 1880, dem Jahre der Bau-Vollendunq 
wurde der Kölner Dom feierlich eingeweiht. Bereits im Fahre 1248 war unter Erzbischof 
Konrad von Hochstaden der Bau begonnen worden, der seit dem 15. Jahrhundert unvoll 
endet liegen blieb. Erst 1842 wurden die Arbeiten wieder ausgenommen, und nach 38 
Zähren kennte der Kölner Dom, das großartige Wahrzeichen des ganzen Rheinlandes, 
seiner Bestimmung übergeben werden. 
Znm 
60. Geburtstag 
des Königs 
von Dänemark 
hat die dänische 
Postverwattung 
eine Serie neuer 
Briefuiarken, die 
das Bild des Kö 
nigs zeigen, in den 
Werten von 5 bis 
10 Oere herausge 
geben. 
W 
3rra 
In der Kritik der Gegenwart spielt das 
'Verhältnis der Berufsstände zur Beamten 
schaft eine besondere Nolle.. Im Kampf um 
den Bolksgemeinschaftsstaat ist es aber eine 
Notwendigkeit, einen Ausgleich der Interessen 
zu suchen und an der Aufklärung zu diesem 
Ziele teilzunehmen. Erst kürzlich nach der 
Reichstagswahl hat auch die nattonalsozinli- 
stische Partei in der Frage des Berufsbeam- 
tentums für die Erhaltung eines solchen 
Stellung genommen. 
In den nachfolgenden Zeilen wird nun 
M dieser wichtigen Angelegenheit aufklärend 
Stellung genommen. 
Schriftleitung. 
Veruksdimmtentuin rirse 
S!aatsnotwmötgkeit? 
Pension ohne Beitragszahlung? 
Gegnerschaft und Kritik an der Beamtenschaft 
treten hauptsächlich in letzten Zeit beinahe überall 
in irgend einer Form in Erscheinung. Einer der 
Gründe hierfür ist die Umschichtung, die in der 
Nachkriegszeit stattgefunden hat und die in 
Deutschland eine steigende Unsicherheit in weiten 
Kreisen zur Folge hatte. Die Folgen der Infla 
tion und vielleicht auch einer nicht völlig aus 
reichenden Auswertungsgesetzgebung werden bis 
her vielfach noch garnicht genügend beachtet. Sie 
lasten sich am besten durch Zahlen beweisen. Wir 
hatten an Erwerbstätigen: 
im Jahre 1907 — 45,7 Proz, der gef. Bevölkerung, 
im Jahre 1927 — 51,3 Proz. der gef. Bevölkerung, 
im Jahre 1930 — 54,5 Proz. der gest Bevölkerung. 
Daneben ist aber auch als zweites der Kampf um 
den Staat mit allen seinen Nebenerscheinungen in 
den letzten Jahren immer mehr in den Vorder 
grund getreten. Ein Kampf, bei dem der Versuch, 
mit Hilfe des Parteibuches bisher den Berufsbe 
amten allein vorbehaltene Stellungen zu besetzen, 
nicht zuletzt stehen dürfte. Das ist eine Gefahr, 
die heute selbst in Beamtenkreisen nicht immer ge 
nügend gewürdigt wird. Halten wir aber sie und 
die Veamtenfeindlichkeit zusammen, dann müssen 
wir eine Frage beantworten, die im Augenblick 
im Mittelpunkt steht: Ist das Verufsbeamten- 
tU'M überlebt? Die Antwort hat meines Erach 
tens nicht unter dam Gesichtspunkt der Partei 
politik zu geschehen, sondern sie muß von den Be 
dürfnissen des Staates bestimmt werden. Das 
sehen allerdings manche nicht «in. Viele Kritiker 
an der Beamtenschaft leiden an einer großen Ver 
geßlichkeit. Sie denken.nicht daran, daß es, wie 
Eeheimrat Profestor Dr. Kahl einmal ausgeführt 
hat, das deutsche Berufsbeamtentum war, das in 
der Revolutionszeit den deutschen Staat gerettet 
hat. Sie sehen auch nicht ein. daß die Unterhöh 
lung des Verufsbeamtentums durch die politischen 
Verhältnisse und den eben gekennzeichneten Kampf 
um den Staat mit seinen Nebenerscheinungen auch 
fiit_ sie selbst außerordentliche Gefahren bringen 
muß: denn das steht außer Zweifel, gelingt es in 
Deutschland, das Berufsbeamtentum auszuschal 
ten, dann wird sehr bald jene Korruption Platz 
greifen, die bei dem Kampf um die Futterkrippe 
und dem damit verbundenen Wechsel aller Be 
amten je nach dem zufälligen Wahlausgang ein 
treten müßte. Das bedeutet aber das Ende ge 
ordneter Berhältniste und jener bei uns immer 
vorhandenen Sicherheit im Staats, ohne dis wir 
in den letzten Jahren zu noch größeren Schwierig 
keiten gekommen wären. Deshalb ist die Erhal 
tung des Derufsbeamtentums nicht um der Be 
amtenschaft willen, sondern um der Erhaltung des 
Staates willen Erforderlich. Das mag als Neben 
wirkung auch im Interesse des einzelnen Berufs 
beamten selbst liegen. Entscheidend ist aber für 
die Erhaltung des Berufsbeamtentums, daß wir 
wissen, ein gesunder Staat kann nur bestehen, 
wenn ihm ein tüchtiges, unbestechliches Berufsbe 
amtentum erhalten bleibt. — Die Kritik an der 
Beamtenschaft läßt nicht selten eine völlige Un 
kenntnis mit den Beamtenverhältnisten zutage 
treten. Man spricht von „Pension ohne Beitrags 
zahlung", z.B. verlangte der frühere Reichsarbeits- 
minister Dr. Brauns auf einer Tagung Hvr den 
christlichen Bergarbeitern „eine Verbreiterung der 
Basis der Versicherung und die Einbeziehung aller 
Arbeitnehmer, auch der Beamtenschaft und Hoch 
besoldeten, und erklärte dabei, daß durch das Pri 
vileg, das die Gesamtheit den Beamten gebe, diese 
sozial verpflichtet seien, für die übrigen Volksteile 
auch etwas zu tun. Das soll doch wohl mit an 
deren^ Worten heißen, daß die Beamtenschaft für 
dis Erlangung ihrer eigenen Pensionsansprüche, 
der Witwen- und Waisenoersorgung keine geld 
lichen Aufwendungen zu leisten habe. Eine solche 
oder doch ähnliche Einstellung kommt öfter zum 
Ausdruck. So fand sich unlängst in einer Zuschrift 
an ein rheinisches Blatt folgende Stelle: „Die 
versicherungspflichtige Arbeiter- und Angestellten 
schaft hat zur Zeit etwa 6 bis 8 v. H. ihres Ein 
kommens an sozialen Pflichtbeiträgen an die ein 
zelnen Versicherungen abzuführen. Für diese ho 
hen Beiträge erhalten sie dann später eine ver 
hältnismäßig sehr niedrige Rente (gegenwärtig 
etwa 20—25 v. H. des Bruttoverdienstes), wo 
gegen der Beamte für seine spätere>hohe Rente (80 
v. H. seines Einkommens) gar keine Beiträge 
9tesÄfg, 
seiftet.“ Mit dieser Auffassung, insbesondere daß 
der Beamte keine Beiträge für seine spätere „hohe 
Rente" leistet, wird eine grobe Unkenntnis der 
Beamtenverhältnisse offenbart, der nachstehend 
einige Beispiele entgegengesetzt werden sollen. Im 
Falle der endgültigen Anstellung eines Anwär 
ters als Beamter erfolgt mit Rücksicht auf die mit 
der Anstellung verbundenen Vorteile der Pen- 
sionsansprüche, Witwen- und Waisenversorgung 
eine Kürzung des Einkommens um 5—14,5 Proz. 
Zum Beispiel erhält ein Posthelfer, der heute 
etwa nach 12jcihriger Postdienstzeit als Postschaff 
ner in der Besoldungsgruppe 11 angestellt wird, 
eine Minderung seines Monatseinkommens von 
184.60 R-A um 24,35 3UI, d. h. auf 160,25 R-K. 
Wird ein verheirateter Telegraphenbauarbeiter 
oder -Handwerker, für die nebenbei bemerkt nur 
eins sehr geringe Aufstiegsmöglichkeit besteht, als 
Leitungsaufseher in das Beamtenverhältnis über 
geführt, dann mindert sich dessen Einkommen von 
monatlich 230 31JI auf 200,25 RM. Noch krasser 
liegt der Fall bei den Anwärtern der Telegraphen 
mechanikerlaufbahn. Der Mechaniker, der zunächst 
eine Lehrzeit von 4 Jahren als Feinmechaniker 
mit der Ablegung der Gesellenprüfung zurückzu 
legen, dann noch 4 Jahre Fachschule zu besuchen 
hat, um nach bestandener besonderer Prüfung in 
das Beamtenverhältnis aufzurücken, erhält im Ar- 
beitsverbältnis ein Einkommen von monatlich 
233,40 M.JI und nach der Beförderung zum Be 
amtem nur 199,38 RM. 
Alle die Sätze sind errechnet worden nach der 
Ortsklasse A. Die mittleren Beamten in der ge 
hobenen Beamtenlaufbahn und die höheren Be 
amten sowie die Lehrer haben als Supernum- 
merare, Referendare, Applikanten, Aspiranten 
usw. eine bestimmte wissenschaftliche Vorbildung 
nachzuweisen und zum allergrößten Teil eine 7- 
bis 12jährigs Ausbildungszeit zu durchlaufen, in 
der sie z. T. ohne Entgelt oder gegen geringe Tage 
geldsätze zu arbeiten haben. Der Ruhegehalts- 
fonds wird also aus den entsprechend niedrig be 
messenen Eehaltsbezügen der Beamten gebildet. 
Aber wieviele genießen denn überhaupt das Ruhe 
gehalt? Nach amtlichen statistischen Ermittlungen 
erlebte vor dem Krieg nur ein Zehntel der Be 
amten die Pensionierung und von diesen starb der 
vierte Teil in den ersten 3 Jahren nach der Zur 
ruhesetzung. Diese Zahlen sind heute gewiß nicht 
günstiger. 
NoLopfer auch der Abgeordneten? 
Im Zusammenhang mit der Verordnung über 
das Notopfer der Beamten haben die demokratischen 
Abgeordneten Falk und Riedel im Preuß. Landtag 
einem imterefsanten Antrag etngebracht, von dem 
man annimmt, daß er auch im neuen Reichstag 
Nachahmung finden werde. Es wird darin hervor 
gehoben. daß die Auftvandsentschädigung der Mit 
glieder des Parlaments in einer festen Relation zur 
Beamtenbesobdungsordnung steht, und verlangt, 
daß für die Dauer des durch die Verordnung der 
Reichsregierung bestimmten Notopfers der Beam 
tenschaft die Aufwandsentschädigung der Landtags 
abgeordneten um 10 Prozent gekürzt werde. Für 
den Preußischen Landtag allein würde die Annahme 
dieses Antrages eine jährliche Ersparnis von mehr 
als einer halben Million Reichsmark bedeuten. 
* * " à 
Dürfen Angestellte gekündigt 
werden, 
weil sie einer extremen politischen Partei 
angehören? 
Als Registrator war K. angestellt gewesen; er 
erhielt dann seine Kündigung, weil ein Registrator 
ausreiche. K. behauptete, die Kündigung sei nicht 
rechtswirksam, weil sie erfolgt sei wegen seiner ge 
werkschaftlichen Organisation und seiner Zugehörig 
keit zur Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiter 
partei und weil ihn ein früherer Angestellter in 
einem Prozeß als Zeuge vorgeschlagen habe. Das 
Landesarbeitsgericht in München führte in einer 
Entscheidung vom 6. November 1929 — 79. 29. — 
abweichend von der Varinstanz n. a. aus, die Artikel 
118, 159, die Meinungs- und Vereinigungsfreihrit 
gewährleisten, seien nicht bloße Programmsätze, son 
dern unmittelbar wirksames Recht. Rechtsgeschäfte, 
die gegen den Inhalt dieser Artikel verstoßen, seien 
ņstch 8 134 des Bürgerlichen Gesetzbuches als un- 
wivksam anzusehen. Die Kündigung würde auch 
dann unwirksam und nichtig sein, wenn sie damit 
begründet würde, daß der Registrator von einem 
anderen Angestellten als Zeuge benannt worden sei. 
Die Verpflichtung, als Zeuge vor Gericht zu er» 
scheinen und Aussagen zu machen, sei eine öffent 
lich-rechtliche Verpflichtung, der jeder deutsche 
Staatsbürger nachzukommen habe. Es genüge aber 
nicht, wenn der Registrator den Verdacht ausspreche, 
er sei aus den erwähnten Gründen gekündigt wor 
den; fehle der strikte Nachweis für die aufgestellten 
Behauptungen, so könne seine Klage keinen Erfolg 
haben. 
Verlag it. Druck: Heinrich Möller.Söhne. Rendsburg. 
Thelredaktion u. Berlagsleitung: ff e r d. Möller. 
Verantwortlich kür Leitartikel: st e r d. Möller, kür Politik: 
A d o l i G r e g o r t, kür den allgemeinen Teil u, ffeuille- 
ton: Herbert Puhl mann kür den wirtschaftlichen 
Teil: Dr. I o h. ® o f d) . kür den provinziellen u. örtliche' 
Teil: Karl Müller, alle in Rendsburg. 
Mc 
bei 
mc 
dei 
Fr 
ml 
Ali 
täc 
du 
sch 
tret 
M< 
Go 
Se 
das 
dai 
das 
UN! 
der 
UN: 
Wi
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.