Full text: Newspaper volume (1930, Bd. 4)

kîus Ken Gerichtsläķen. 
mz. Altona, 9. Okt. Wegen Meineid ver 
urteilt. Vor dem Altonaer Schwurgericht 
stand der Polizeiassistent i. R. St. von Bruns 
büttel wegen Meineid, und zwar hatte der 
Landstreicher Heß die Anklage wegen Meineid 
gegen den Beamten veranlaßt. Heß bestreitet, 
bei seiner Festnahme gebettelt zu haben. Auf 
der Zeugensuche soll St. den Heß etwas „herz- 
.to Ä.r. ...... 
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mehrere Schläge, bis sich der hinzukommende 
Vorsteher dies verbat. Vor dem Amtsgericht 
in Eddelak beeidete nun St., Heß sei augriffs- 
weise gegen ihn losgegangen, worauf er ihn 
geschlagen habe. Kirchspielschreiber K. und 
Bürogehilfe V. stellen den Fall aber wie oben 
angegeben dar. Vor dem Altonaer Schwur 
gericht bestreitet St., falsche Angaben gemacht 
zu haben. V. und K., jetzt mit St. verfeindet, 
bleiben bei ihren Aussagen und Landstreicher 
Heß ist nicht aufzufinden. Das Gericht ging 
angesichts des Meineides eines Beamten über 
den auf 6 Monat« lautenden Antrag des 
Staatsanwalts hinaus und erkannte auf 9 
Monate Gefängnis (statt 6 Monate Zuchthaus) 
und lehnte eine Bewährungsfrist ab. 
th. Husum, 9. Okt. Vor dem Schöffengericht 
i 
verantworten. Er 
hatte sich der Schriftsteller H. aus Trage ivegen 
Beamtenbeleidiguttg zu verantworten. C. 
hatte Antrag aus Erteilung eines Waffen 
scheins gestellt, der Antrag ist abgelehnt wor 
den,' ebenfalls eine Beschwerde gegen diese 
Entscheidung. Darauf hat der Angeklagte in 
einem Schreiben an die Regierung in Schles 
wig den Landrat Reeder, und durch Schreiben 
an den Amtsvorster den Amtsvorsteher Hvn- 
nens beleidigt. Das Gericht verurteilte ihn zu 
einer Geldstrafe von insgesamt 50 R.L. — We 
gen versuchten Raubes hatten sich die kaum 20 
Jahre alten Arbeiter Johannes L., geboren 
zu Rendsburg, und Otto P. zu verantworten. 
Der Angeklagte L. hatte in der Gegend von 
Schülp, Kreis Noröeröithmarschen, an der 
Dreschmaschine gearbeitet und lernte hier den 
Mitangeklagten P. kennen. Eines Tages lern 
ten sie in Wesselburen den 60 Jahre alten ver 
heirateten Arbeiter Ş., jetzt wohnhaft in 
Rendsburg, kennen, der keine Arbeit mehr 
hatte. Als ein Dreschmaschinenbesitzer drei 
Mann suchte, überredeten sie S., mit ihnen zu 
kommen. S., der ungefähr 100 Mark bei sich 
hatte, entfernte sich mit den Angeklagten am 
3. September ü. I., um zu der Arbeitsstätte zu 
gehen. Vorher kaufte der Angeklagte L. eine 
Flasche Schnaps. Als alle dret sich hinter Schülp 
befanden, wurden sie einig, auf die Dreschma 
schine, die ihnen angeblich entgegen kommen 
sollte, zu warten.. Zu diesem Zweck legten sie 
sich auf eine Koppel und boten S von dem 
Schnaps an. Dieser trank aber fast garnichts 
davon. Als die Maschine auf sich warten ließ, 
legte S. sich zum Schlafen nieder. Als er eine 
Weile geschlafen hatte, merkte er, daß sich je 
mand an seiner Tasche zu schaffen machte. In 
demselben Augenblick bekam er auch schon einen 
Schlag auf den Kopf, wurde aber hiervon nicht 
betäubt und konnte noch aufstehen Als beide 
Angeklagten dieses merkten, rückten sie aus, 
und wurden später in Wesselburen im Gewcrk- 
schaftshaus verhaftet. Die Angeklagten stellen 
heute die Sache ganz anders dar als in der 
Voruntersuchung. Sie behaupten, daß der 
Zeuge S., als sie ihn trafen, vollständig betrun- 
ŞZLĶLZLLsN.şN MmIsaf *>*•,f 
Modernstes Manufakturwaren - Geschäft am Platze 
Fahrstuhl — Erfrischungsraum 
ken war, und mit seinem Rade torkelte. Das 
mit der Flasche geschlagen worden ist, bestrei 
ten beide. Der Angeklagte L. will die entleerte 
Schnapsflasche in den Graben geworfen und 
hierbei den Zeugen S. getroffen haben. Bei 
der Vernehmung vor dem Amtsgericht in Wes 
selburen haben beide Angeklagte zugegeben, 
daß sie sich verabredet hätten, den Arbeiter S. 
betrunken zu machen, dann sollte der Einge 
klagte L. den S. durch einen Schlag mit der 
Flasche betäuben und P. sollte das Geld weg 
nehmen. L. wurde zu einer Gefängnisstrafe 
voir 9 Monaten, P. zu einer solchen von 6 Mo 
naten verurteilt. Die Bewährungsfrist soll 
evtl, erst daun befürwortet werden, wenn die 
Hälfte der Strafe verbüßt ist. 
Ihren 82. Geburtstag begeht am 11. Oki. 
die Ww. Anna Ehlers in St. Michaclisdonn 
in bester Gesundheit. Ihren 80. Geburtstag 
feiert am 12. Oktober die Ww. Amalie VolkenZ 
in Herde, lfp.) — 
NeschdeLààLMDLê;. 
Der Landmann Johann Thee in Vörm 
verkaufte seinen Besitz an die Parzellanten 
Fuchs und Sohn in Husum. Der Kaufpreis 
ist unbekannt. 
Hofbesitzer Johs. Nagel, Flethsec, kaufte das 
Wohnhaus der Geschwister Kloppenburg, St. Mar 
garethen, mit 1% Hektar Außendeichsländereien 
für 12 600 RM. (mz.) 
Flugzeug erklärt dis Deutsche Lufthansa, es fei 
unrichtig, daß der Einflieger, Flugkapitän Pieper, 
erklärt habe, daß man die Maschine in diesem 
Zustande nicht auf die Reise schicken könne. Pieper 
habe keine derartige Aeußerung, auch keine ähn 
liche, getan. Er habe im Gegenteil gegen den 
Einsatz der Maschine in den Flugbetrieb keine 
Bedenken gehabt und sogar die fliegerischen Eigen 
schaften der Maschine außerordentlich gelobt. 
Sperrung êm DresKemr 
àgpêatzes. 
Auf Grund der Flugzeugkatastrophe bei Dres 
den und der über den Dresdner Flugplatz erhobe- 
neir Klagen ist der Flugplatz bis auf weiteres für 
alle Flugzeuge gesperrt worden. Die von Berlin 
ausgehende Maßregel hat in Dresden großes Auf 
sehen und lebhafte Kritik erregt. Wir erhalten 
darüber folgende Meldung: 
Dresden, 9. Okt. Der Beschluß des Reichs- 
verkehrsministers, den Flugplatz Dresden wegen 
des Unfalles am Montag bis auf weiteres nicht 
mehr anfliegen zu lassen, hat in der sächsischen 
Landeshauptstadt Entrüstung hervorgerufen. 
Grundsätzlich ist man in Dresden bereit, alles 
Denkbare zu tun, um die Sicherheit des Dresdner 
Flugplatzes zu verbessern und zu gewährleisten. 
Man will daher etwaigen Forderungen auf Ver 
größerung des Flugplatzes und auf Niederlegung 
einiger störender Ecken entsprechen. Nur die 
Geldfrage macht Schwierigkeiten. Im übrigen 
weist man in Dresden darauf hin, daß auf dem 
Flugplatz viele Taufende von Landungen ohne 
ieden ernsten Unfall vorgenommen worden find. 
Auch müsse vor allem untersucht werden, ob die 
Kritik an dem Zustande des Unglücksflugzeuges, 
das der Einflieger für unbrauchbar erklärt hat, be 
rechtigt war. Die verantwortliche Vernehmung 
des Einfliegers müsse hierüber Klarheit schaffen. 
Berlin, 9. Okt. Zu der in vorstehender Mel 
dung erwähnten Kritik an dem verunglückten 
Ein Notizblock unter den Trümmern des 
„R 10 l" gefunden. 
Berlin 9. Okt. In den Trümmern des 
„R 101" sind nach einer Meldung Aufzeich 
nungen der Ingenieure über die Unglücks 
fahrt und die vorausgegangenen Probefahrten 
aufgefunden morden, nach denen Motoren und 
Oelung 
nicht einwandfrei funktioniert haben, 
sondern vor allem bei den Probefahrten am 
1., 2. und 3. Oktober verschiedentlich Heißlaufe 
der Motoren mit Entstehung kleinerer Brände 
festgestellt worden seien. 
Los Angeles nur noch 2—4 Jahre gebrauchs 
fähig. 
Nemyork, 9. Okt. Der Ausschuß, der auf 
Wunsch der Washingtoner Regierung das 
Lnftschiff „Los Angeles" untersucht hat, hat 
die Ueberzeugung gewonnen, daß das Luft 
schiff nur noch zwei bis vier Jahre gebrauchs 
fähig sein wird. 
klärt warden. Vorstand erklärt sich mit der Bildung 
einer Interessengemeinschaft der Erundstückseigeniü- 
mer in Anlehnung an die Landwirtschaftskammer 
grundsätzlich einverstanden. Die freien landw. Orga 
nisationen in der Provinz Schleswig-Holstein sollen 
um ihre Beteiligung gebeten werden. Bezüglich Fest 
setzung des 
Veitragsmaßstabes für den Viehfeuchenfonds 
forderte Vorstand: 1. Erhöhung der öffentlichen Bei 
hilfen für das freiwillige TüberkolosenvertilHungsver- 
fahren von ein Drittel auf zwei Drittel her Entschä 
digungsleistungen unter angemessener Beteiligung von 
Staat und Provinz, 2. Aufrechterhaltung des in der 
Sitzung am 28. 11. 1829 gemachten Vorschlags auf 
Beibehaltung des bisherigen Veitraasmatzstabes un 
ter Vorausbelastung der dem freiwilligen Tuberkolose- 
tilgungsverfahren angeschlossenen Betrieibe mit einem 
festen Beitrag in Höhe von 0,80 RM (Zuchtbullen), 
9.4g RM (Milchkühe und sonstiges Nutzvieh über 2 
Jahre), 9.20 RM. (Jungvieh zwischen t und 2 Jahren). 
Auf die Vorausbelastung kann verzichtet werden, so 
fern der Staat das zweite Drittel der Entschädignngs- 
leistungen übernimmt. Bezüglich Festsetzung des näch 
sten Erhebungstermins wurde arundlätzlich eine ab 
wechselnde Sommer- und Wintercrhebung für erfor 
derlich gehalten. Angesichts der besonderen Verhält 
nisse in diesem Jahr hat Vorstand sich damit abgefun 
den, daß von einer Svmmererhebung Abstand genom 
men wird. Zur Kenntnis genommen wurde, daß die 
bisher üblichen Beitragssätze 1,— RM.. 0,50 RM, 0,25 
RM. verdoppelt werden müssen. Der Deitragshebung 
aus dieser Grundlage wurde jedoch nur zugestimmt, 
wenn der unter 2. genannte Beitraysmaßstaib zugrun- 
de gelegt wird. Beschlossen wurde, btc 
73. Hauptversammlung der Landmirtschastskammer 
auf den 12, November 1030 nach Kiel, Haus der Land 
wirte einzuberufen. Die Tagesordnung sieht u. a. 
folgende Punkte vor: Neuwahl des stellv, Vorsitzenden 
sowie eines Vorstandsmitgliedes der Landwirtschafts- 
kammer, Geschäftsbericht 1920-30, Ersatzwahl eines 
Kammermitg'liedes in den Wasserbeirat für bie Pro 
vinz Schleswig-Holstein, Neuordnung des Kaffen- und 
Etatswesens bei der Landwirtschastskammer, Aufhe 
bung der Zuchtbezirksgrcnzen in der Rindoiehzucht, 
Neuverteilung der Kammermitglieder auf die einzel 
nen Kreise. 
Kenntnis genommen wurde davon, irajj der Deut 
sche Landwirtschastsrat sich für die Bestrebungen der 
Landwirtschaftskammer betr. Aufstallung von Weide- 
mastvieh in der Richtung der Gewährung von ver 
billigten Darlehen bezw. einmaligen Beihilfen einsetzt 
Hierzu wurde beschloßen, datz Vertreter der Qand- 
wirtschaftskammer tiefe Angelegenheit dem Reichs 
ernährungsministerium mündlich vortragen. — Unter 
Schilderung der aus der Insel Fehmarn herrschenden 
Notstände hat Berichterstatter Graf Rantzau den An 
trag dem Deutschen Landwirtschaftsrat eingebracht, 
Frachtermäßigungen für Kohl bei Versendung von 
der Insel Fehmarn zu schaffen. Zur Frage des Kohl- 
absatzes im allgemeinen wurde angeregt, die Land- 
wirtschaftskammer möge mit allen Mitteln dahin 
wirken, daß der Anbau von Frühkohl mehr und mehr 
verschwindet und dafür Spätkohl angebaut wird. 
Folgekrankheiten des Maul- und Klauenseuche. — Vertrag für den Viehseuchenfonds, 
nung der nächsten Hauptversammlung. 
Beihilfen sür Vullenprämiierung. Staatsmittel jährlich ein zweiter Remontenmarkl 
für Zuchtmaterial-Erhaltungsprämien für Pferde. Bezüglich der Entschädigung für abg 
Hengstkörungen 1930-31. Oeffentliche Märkte zum nahm der Vorstand zustimmend davc 
Ankauf von Remonten. Erweiterung der Viehseuchen- durch den Provinzialausschuß beim 
«ntschädigungssatzung bezüglich Entschädigung für ab- tag der Antrag auf Erweiterung 
gelieferte Kadaver. Folgekrankheiten der Bla ul- und Entschädlgungssatzung im Sinne des 
Klauenseuche. Anerkennung als landw. Lehrwirtschaf- gänzung des Ausführungsgesetzes zu 
t°n. Abschluß von Erdölgewinnungsv-rtr-gen. Fest- chengesetz vom 28, 3. 1929 gestellt wer 
setzung des Beitragsmaßstabes sowie des Erhebungs- wurde beschloßen, daß weitere Schrit 
termins für den Biehseuchensonds. Abhaltung der 73. der Einführung einer Entschädigung d 
Hauptversammlung und Festsetzung der Tagesordnung, krankheiten der Maul- und Klarwirst 
Der Vorstand hielt am 8. Oktober 1930 unter dem nen Tiere nicht mehr unternommen : 
Vorsitz des Amtsvorstehers Johannfen, Büfum, feine Als landw, Lehrwirtschaften wur 
302. Sitzung in Kiel ab. triebe anerkannt: t, Hof Lagenbur 
Festgelegt wurde die Verteilung der für 1930 zur unter Leitung des Verwalters Geer 
Verfügung stehenden Beihilfen sür Bullenprämiierung bei Vogelsang-Grünholz unter Lertr 
sowie der Staatsmittel für Zuchtmaterial-Erhaltungs- Reventlow und dessen Inspektor 
Prämien für Pferde, Beschlossen wurde, die Hengst- Büstorf bei Rieseby unter Leitung 
Körungen 1930-31 wie folgt abzuhalten: am Diens- Martensen, 4, Betrieb des Eutsbesitzc 
tag, den 11, November 1980. 10 Uhr, in Neumünster, berg-Zimmer auf Hohenholm bei Ge 
Anfrage 183. Ich bin im November 1920 verun 
glückt, aber noch nicht vorm Unfallarzt gewesen Wo 
ran liegt die Sache? Oder kann ich mich selbst bei der 
Bern ^sgenoşşenschaft melden? 
Antwort: Sie kommen abler reichlich spät mit 
Ihrem Unfall, Die Meldefristen sind versäumt. Je 
der Unfall ist binnen drei Tagen vom Betriebsun- 
ternebmer sowohl dem Vertrauensmann der Verufs- 
genofsenschaft als auch der Ortspolizeibehörde anzu 
zeigen. wenn durch feen Unfall eine Person so verletzt 
ist, daß sie mehr als 3 Tage völlig oder teilweise er 
werbsunfähig wlird. Wenden Sie sich einmal wegen 
der Sache an die Ortspolizeibehörde.
	        
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