kîus Ken Gerichtsläķen.
mz. Altona, 9. Okt. Wegen Meineid ver
urteilt. Vor dem Altonaer Schwurgericht
stand der Polizeiassistent i. R. St. von Bruns
büttel wegen Meineid, und zwar hatte der
Landstreicher Heß die Anklage wegen Meineid
gegen den Beamten veranlaßt. Heß bestreitet,
bei seiner Festnahme gebettelt zu haben. Auf
der Zeugensuche soll St. den Heß etwas „herz-
.to Ä.r. ......
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mehrere Schläge, bis sich der hinzukommende
Vorsteher dies verbat. Vor dem Amtsgericht
in Eddelak beeidete nun St., Heß sei augriffs-
weise gegen ihn losgegangen, worauf er ihn
geschlagen habe. Kirchspielschreiber K. und
Bürogehilfe V. stellen den Fall aber wie oben
angegeben dar. Vor dem Altonaer Schwur
gericht bestreitet St., falsche Angaben gemacht
zu haben. V. und K., jetzt mit St. verfeindet,
bleiben bei ihren Aussagen und Landstreicher
Heß ist nicht aufzufinden. Das Gericht ging
angesichts des Meineides eines Beamten über
den auf 6 Monat« lautenden Antrag des
Staatsanwalts hinaus und erkannte auf 9
Monate Gefängnis (statt 6 Monate Zuchthaus)
und lehnte eine Bewährungsfrist ab.
th. Husum, 9. Okt. Vor dem Schöffengericht
i
verantworten. Er
hatte sich der Schriftsteller H. aus Trage ivegen
Beamtenbeleidiguttg zu verantworten. C.
hatte Antrag aus Erteilung eines Waffen
scheins gestellt, der Antrag ist abgelehnt wor
den,' ebenfalls eine Beschwerde gegen diese
Entscheidung. Darauf hat der Angeklagte in
einem Schreiben an die Regierung in Schles
wig den Landrat Reeder, und durch Schreiben
an den Amtsvorster den Amtsvorsteher Hvn-
nens beleidigt. Das Gericht verurteilte ihn zu
einer Geldstrafe von insgesamt 50 R.L. — We
gen versuchten Raubes hatten sich die kaum 20
Jahre alten Arbeiter Johannes L., geboren
zu Rendsburg, und Otto P. zu verantworten.
Der Angeklagte L. hatte in der Gegend von
Schülp, Kreis Noröeröithmarschen, an der
Dreschmaschine gearbeitet und lernte hier den
Mitangeklagten P. kennen. Eines Tages lern
ten sie in Wesselburen den 60 Jahre alten ver
heirateten Arbeiter Ş., jetzt wohnhaft in
Rendsburg, kennen, der keine Arbeit mehr
hatte. Als ein Dreschmaschinenbesitzer drei
Mann suchte, überredeten sie S., mit ihnen zu
kommen. S., der ungefähr 100 Mark bei sich
hatte, entfernte sich mit den Angeklagten am
3. September ü. I., um zu der Arbeitsstätte zu
gehen. Vorher kaufte der Angeklagte L. eine
Flasche Schnaps. Als alle dret sich hinter Schülp
befanden, wurden sie einig, auf die Dreschma
schine, die ihnen angeblich entgegen kommen
sollte, zu warten.. Zu diesem Zweck legten sie
sich auf eine Koppel und boten S von dem
Schnaps an. Dieser trank aber fast garnichts
davon. Als die Maschine auf sich warten ließ,
legte S. sich zum Schlafen nieder. Als er eine
Weile geschlafen hatte, merkte er, daß sich je
mand an seiner Tasche zu schaffen machte. In
demselben Augenblick bekam er auch schon einen
Schlag auf den Kopf, wurde aber hiervon nicht
betäubt und konnte noch aufstehen Als beide
Angeklagten dieses merkten, rückten sie aus,
und wurden später in Wesselburen im Gewcrk-
schaftshaus verhaftet. Die Angeklagten stellen
heute die Sache ganz anders dar als in der
Voruntersuchung. Sie behaupten, daß der
Zeuge S., als sie ihn trafen, vollständig betrun-
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ken war, und mit seinem Rade torkelte. Das
mit der Flasche geschlagen worden ist, bestrei
ten beide. Der Angeklagte L. will die entleerte
Schnapsflasche in den Graben geworfen und
hierbei den Zeugen S. getroffen haben. Bei
der Vernehmung vor dem Amtsgericht in Wes
selburen haben beide Angeklagte zugegeben,
daß sie sich verabredet hätten, den Arbeiter S.
betrunken zu machen, dann sollte der Einge
klagte L. den S. durch einen Schlag mit der
Flasche betäuben und P. sollte das Geld weg
nehmen. L. wurde zu einer Gefängnisstrafe
voir 9 Monaten, P. zu einer solchen von 6 Mo
naten verurteilt. Die Bewährungsfrist soll
evtl, erst daun befürwortet werden, wenn die
Hälfte der Strafe verbüßt ist.
Ihren 82. Geburtstag begeht am 11. Oki.
die Ww. Anna Ehlers in St. Michaclisdonn
in bester Gesundheit. Ihren 80. Geburtstag
feiert am 12. Oktober die Ww. Amalie VolkenZ
in Herde, lfp.) —
NeschdeLààLMDLê;.
Der Landmann Johann Thee in Vörm
verkaufte seinen Besitz an die Parzellanten
Fuchs und Sohn in Husum. Der Kaufpreis
ist unbekannt.
Hofbesitzer Johs. Nagel, Flethsec, kaufte das
Wohnhaus der Geschwister Kloppenburg, St. Mar
garethen, mit 1% Hektar Außendeichsländereien
für 12 600 RM. (mz.)
Flugzeug erklärt dis Deutsche Lufthansa, es fei
unrichtig, daß der Einflieger, Flugkapitän Pieper,
erklärt habe, daß man die Maschine in diesem
Zustande nicht auf die Reise schicken könne. Pieper
habe keine derartige Aeußerung, auch keine ähn
liche, getan. Er habe im Gegenteil gegen den
Einsatz der Maschine in den Flugbetrieb keine
Bedenken gehabt und sogar die fliegerischen Eigen
schaften der Maschine außerordentlich gelobt.
Sperrung êm DresKemr
àgpêatzes.
Auf Grund der Flugzeugkatastrophe bei Dres
den und der über den Dresdner Flugplatz erhobe-
neir Klagen ist der Flugplatz bis auf weiteres für
alle Flugzeuge gesperrt worden. Die von Berlin
ausgehende Maßregel hat in Dresden großes Auf
sehen und lebhafte Kritik erregt. Wir erhalten
darüber folgende Meldung:
Dresden, 9. Okt. Der Beschluß des Reichs-
verkehrsministers, den Flugplatz Dresden wegen
des Unfalles am Montag bis auf weiteres nicht
mehr anfliegen zu lassen, hat in der sächsischen
Landeshauptstadt Entrüstung hervorgerufen.
Grundsätzlich ist man in Dresden bereit, alles
Denkbare zu tun, um die Sicherheit des Dresdner
Flugplatzes zu verbessern und zu gewährleisten.
Man will daher etwaigen Forderungen auf Ver
größerung des Flugplatzes und auf Niederlegung
einiger störender Ecken entsprechen. Nur die
Geldfrage macht Schwierigkeiten. Im übrigen
weist man in Dresden darauf hin, daß auf dem
Flugplatz viele Taufende von Landungen ohne
ieden ernsten Unfall vorgenommen worden find.
Auch müsse vor allem untersucht werden, ob die
Kritik an dem Zustande des Unglücksflugzeuges,
das der Einflieger für unbrauchbar erklärt hat, be
rechtigt war. Die verantwortliche Vernehmung
des Einfliegers müsse hierüber Klarheit schaffen.
Berlin, 9. Okt. Zu der in vorstehender Mel
dung erwähnten Kritik an dem verunglückten
Ein Notizblock unter den Trümmern des
„R 10 l" gefunden.
Berlin 9. Okt. In den Trümmern des
„R 101" sind nach einer Meldung Aufzeich
nungen der Ingenieure über die Unglücks
fahrt und die vorausgegangenen Probefahrten
aufgefunden morden, nach denen Motoren und
Oelung
nicht einwandfrei funktioniert haben,
sondern vor allem bei den Probefahrten am
1., 2. und 3. Oktober verschiedentlich Heißlaufe
der Motoren mit Entstehung kleinerer Brände
festgestellt worden seien.
Los Angeles nur noch 2—4 Jahre gebrauchs
fähig.
Nemyork, 9. Okt. Der Ausschuß, der auf
Wunsch der Washingtoner Regierung das
Lnftschiff „Los Angeles" untersucht hat, hat
die Ueberzeugung gewonnen, daß das Luft
schiff nur noch zwei bis vier Jahre gebrauchs
fähig sein wird.
klärt warden. Vorstand erklärt sich mit der Bildung
einer Interessengemeinschaft der Erundstückseigeniü-
mer in Anlehnung an die Landwirtschaftskammer
grundsätzlich einverstanden. Die freien landw. Orga
nisationen in der Provinz Schleswig-Holstein sollen
um ihre Beteiligung gebeten werden. Bezüglich Fest
setzung des
Veitragsmaßstabes für den Viehfeuchenfonds
forderte Vorstand: 1. Erhöhung der öffentlichen Bei
hilfen für das freiwillige TüberkolosenvertilHungsver-
fahren von ein Drittel auf zwei Drittel her Entschä
digungsleistungen unter angemessener Beteiligung von
Staat und Provinz, 2. Aufrechterhaltung des in der
Sitzung am 28. 11. 1829 gemachten Vorschlags auf
Beibehaltung des bisherigen Veitraasmatzstabes un
ter Vorausbelastung der dem freiwilligen Tuberkolose-
tilgungsverfahren angeschlossenen Betrieibe mit einem
festen Beitrag in Höhe von 0,80 RM (Zuchtbullen),
9.4g RM (Milchkühe und sonstiges Nutzvieh über 2
Jahre), 9.20 RM. (Jungvieh zwischen t und 2 Jahren).
Auf die Vorausbelastung kann verzichtet werden, so
fern der Staat das zweite Drittel der Entschädignngs-
leistungen übernimmt. Bezüglich Festsetzung des näch
sten Erhebungstermins wurde arundlätzlich eine ab
wechselnde Sommer- und Wintercrhebung für erfor
derlich gehalten. Angesichts der besonderen Verhält
nisse in diesem Jahr hat Vorstand sich damit abgefun
den, daß von einer Svmmererhebung Abstand genom
men wird. Zur Kenntnis genommen wurde, daß die
bisher üblichen Beitragssätze 1,— RM.. 0,50 RM, 0,25
RM. verdoppelt werden müssen. Der Deitragshebung
aus dieser Grundlage wurde jedoch nur zugestimmt,
wenn der unter 2. genannte Beitraysmaßstaib zugrun-
de gelegt wird. Beschlossen wurde, btc
73. Hauptversammlung der Landmirtschastskammer
auf den 12, November 1030 nach Kiel, Haus der Land
wirte einzuberufen. Die Tagesordnung sieht u. a.
folgende Punkte vor: Neuwahl des stellv, Vorsitzenden
sowie eines Vorstandsmitgliedes der Landwirtschafts-
kammer, Geschäftsbericht 1920-30, Ersatzwahl eines
Kammermitg'liedes in den Wasserbeirat für bie Pro
vinz Schleswig-Holstein, Neuordnung des Kaffen- und
Etatswesens bei der Landwirtschastskammer, Aufhe
bung der Zuchtbezirksgrcnzen in der Rindoiehzucht,
Neuverteilung der Kammermitglieder auf die einzel
nen Kreise.
Kenntnis genommen wurde davon, irajj der Deut
sche Landwirtschastsrat sich für die Bestrebungen der
Landwirtschaftskammer betr. Aufstallung von Weide-
mastvieh in der Richtung der Gewährung von ver
billigten Darlehen bezw. einmaligen Beihilfen einsetzt
Hierzu wurde beschloßen, datz Vertreter der Qand-
wirtschaftskammer tiefe Angelegenheit dem Reichs
ernährungsministerium mündlich vortragen. — Unter
Schilderung der aus der Insel Fehmarn herrschenden
Notstände hat Berichterstatter Graf Rantzau den An
trag dem Deutschen Landwirtschaftsrat eingebracht,
Frachtermäßigungen für Kohl bei Versendung von
der Insel Fehmarn zu schaffen. Zur Frage des Kohl-
absatzes im allgemeinen wurde angeregt, die Land-
wirtschaftskammer möge mit allen Mitteln dahin
wirken, daß der Anbau von Frühkohl mehr und mehr
verschwindet und dafür Spätkohl angebaut wird.
Folgekrankheiten des Maul- und Klauenseuche. — Vertrag für den Viehseuchenfonds,
nung der nächsten Hauptversammlung.
Beihilfen sür Vullenprämiierung. Staatsmittel jährlich ein zweiter Remontenmarkl
für Zuchtmaterial-Erhaltungsprämien für Pferde. Bezüglich der Entschädigung für abg
Hengstkörungen 1930-31. Oeffentliche Märkte zum nahm der Vorstand zustimmend davc
Ankauf von Remonten. Erweiterung der Viehseuchen- durch den Provinzialausschuß beim
«ntschädigungssatzung bezüglich Entschädigung für ab- tag der Antrag auf Erweiterung
gelieferte Kadaver. Folgekrankheiten der Bla ul- und Entschädlgungssatzung im Sinne des
Klauenseuche. Anerkennung als landw. Lehrwirtschaf- gänzung des Ausführungsgesetzes zu
t°n. Abschluß von Erdölgewinnungsv-rtr-gen. Fest- chengesetz vom 28, 3. 1929 gestellt wer
setzung des Beitragsmaßstabes sowie des Erhebungs- wurde beschloßen, daß weitere Schrit
termins für den Biehseuchensonds. Abhaltung der 73. der Einführung einer Entschädigung d
Hauptversammlung und Festsetzung der Tagesordnung, krankheiten der Maul- und Klarwirst
Der Vorstand hielt am 8. Oktober 1930 unter dem nen Tiere nicht mehr unternommen :
Vorsitz des Amtsvorstehers Johannfen, Büfum, feine Als landw, Lehrwirtschaften wur
302. Sitzung in Kiel ab. triebe anerkannt: t, Hof Lagenbur
Festgelegt wurde die Verteilung der für 1930 zur unter Leitung des Verwalters Geer
Verfügung stehenden Beihilfen sür Bullenprämiierung bei Vogelsang-Grünholz unter Lertr
sowie der Staatsmittel für Zuchtmaterial-Erhaltungs- Reventlow und dessen Inspektor
Prämien für Pferde, Beschlossen wurde, die Hengst- Büstorf bei Rieseby unter Leitung
Körungen 1930-31 wie folgt abzuhalten: am Diens- Martensen, 4, Betrieb des Eutsbesitzc
tag, den 11, November 1980. 10 Uhr, in Neumünster, berg-Zimmer auf Hohenholm bei Ge
Anfrage 183. Ich bin im November 1920 verun
glückt, aber noch nicht vorm Unfallarzt gewesen Wo
ran liegt die Sache? Oder kann ich mich selbst bei der
Bern ^sgenoşşenschaft melden?
Antwort: Sie kommen abler reichlich spät mit
Ihrem Unfall, Die Meldefristen sind versäumt. Je
der Unfall ist binnen drei Tagen vom Betriebsun-
ternebmer sowohl dem Vertrauensmann der Verufs-
genofsenschaft als auch der Ortspolizeibehörde anzu
zeigen. wenn durch feen Unfall eine Person so verletzt
ist, daß sie mehr als 3 Tage völlig oder teilweise er
werbsunfähig wlird. Wenden Sie sich einmal wegen
der Sache an die Ortspolizeibehörde.