Full text: Newspaper volume (1930, Bd. 3)

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Mittwoch, 
3. September 
Zweites Matt 
às Holstein. 
Unregelmäßigkeiten bei der 
Wandsbeker Ortskrankenkaffe 
Wandsbek, 2. Sept 
Rendsburg, den 3. September 1930. 
* Das Aschbergfest, das <nn 6. und 7. Septem 
ber gefeiert wird, weist eine wesentliche Bereicherung 
des Programms gegen die früheren Jahre auf. Der 
Charakter als Heimatfest wird noch stärker betont. 
Neben den sportlichen Wettkämpfen werden Volks 
lied, Volkstänze und Freilichtaufführungen einen 
größeren Raum beanspruchen. Am Sonnabend 
abend wird die Eckernförder Jugend „Rosenstock, 
Holderblüt'", am Sonntag die Rendsburgcr Volks 
hochschule das Märchenspiel „Der Schweinehirt" 
und die Riesebyer Jugend das Schauspiel „Guldvun" 
zur Aufführung bringen. Die Festrede hält Land 
rat Steltzer. 
* Die große hauswirtschaftliche Ausstellung 
„Neuzeit und Haushalt", wird heute, Mittwoch 
mittag 12 Uhr eröffnet werden. Die Ausstellung 
ist für das Publikum vom 3. bis 6. September, 
also vom heutigen Tage an, täglich von 12 bis 
22 Uhr geöffnet. Da mit einem sehr großen 
Besuch zu rechnen ist, bittet uns die Ausstellungs 
leitung, unsere Leser aufzufordern, die Ausstellung 
möglichst in den Mittagsstunden zu besichtigen. 
* Der Kreuzer „Emden" passierte gestern 
abend etwas vor 9 Uhr von Wilhelmshaven 
kommend auf dem Wege nach Kiel die Nends- 
burger Straßendrehbrücke. 
Die Gerüchte über Ver 
untreuungen bei der Ortskrankenkasse, die seit 
einiger Zeit in der Stadt kolportiert werden, 
scheinen sich in gewissem Umfang zu bewahrheiten. 
Der Vorstandsvorsitzende hat bekanntgegeben, daß 
die eingeleitete Revision noch nicht abgeschlossen 
sei, die Gerüchte aber zweifellos stark übertrieben 
erschienen. Man habe bislang nur einen Fehl 
betrag von rund 700 RM feststellen können. 
» * * 
Großer Erfolg der Kremper 
Vahnenfchwenker auf der 
Antwerpener Weltausstellung. 
ta. Antwerpen, 3. September. Tie beiden 
Gebrüder Eifels, Schlächtermeister Hermann 
Eifels und Kaufmann Otto Eifels, die be 
kanntlich, wie wir berichteten, das Kremper 
Fahncnschwenken aus der Weltausstellung 
vorführten, sind nunmehr mit einem großen 
Erfolg wieder heimgekehrt. Vier Nationen 
führten ihr Fahncnschwenken vor, doch gefiel 
das Schwenken der Kremper am meisten. Die 
Brüder Eifels haben zu gleicher Zeit mit 
einer Technik und Gewandtheit ihr Werk voll 
bracht, wie man es kaum von ihnen erwartet 
hatte. 
Darlehen zur Instandsetzung von All- 
wohnungen. 
Bekanntlich hat die Reichsregierung beschlossen, 
aus eigenen Mitteln neben dem allgemeinen Haus- 
zinssteueraufkommen einen Betrag von 100 Millio 
nen RM. zur verstärkin Förderung des Wohnungs 
baues bereitzustellen. Dieser Schritt ist sicher im 
Interesse der Arbeitsbeschaffung und der Erstellung 
neuen Wohnraums sehr zu begrüßen. Doch werden 
auch vereinzelt Stimmen laut, die eindringlich auch 
die Bereitstellung öffentlicher Mittel für die Ueber- 
führung verwahrloster Altwohnungen in einen 
ordentlichen Bauzuftand fordern. Eine gewisse Be 
rechtigung wird man dieser Forderung nicht ganz 
absprechen können, zumal die bevorstehende Um 
schuldung der Aufwertungshypotheken in der näch 
sten Zeit für die Altwohnungen eine erhöhte Bela 
stung bringen wird. Doch muß auch darauf hinge 
wiesen werden, daß es auch heute schon möglich ist, 
Darlehen zur Instandsetzung von Altwohnungen 
aus Hauszinssteuermitteln zu erhalten. Natur 
gemäß sind diese Mittel recht beschränkt. In welcher 
Höhe diese dem Hauszinssteueraufko-mmen, soweit 
es für die Bautätigkeit bestimmt ist, entnommen 
werden dürfen, sei in folgendem dargelegt. 
Bis zur Mitte des Jahres 1926 waren die Ge 
meinden und Gemeindeverbände darauf angewiesen, 
Sparkassen- und Kämmereimittel zur Instandsetzung 
Don Altwohnungen flüssig zu machen. Erst auf 
Grund einer Entschließung des Preußischen Land 
tages vom 23. Juni 1926 wurde es den Gemeinden 
bzw. den Gemeindeverbänden gestattet, bis zu 5 y. 
H. des gemeindlichen Anteils an der Hauszinssteuer 
als Darlehen für die Instandsetzung von Altwoh 
nungen zu vergeben. Für den Fall, daß diese Mit 
tel nicht ausreichen, kann der Regierungspräsident 
genehmigen, daß die Gemeinden neben den gemeind 
lichen Rütteln bis zu 5 v. H. der thuen aus dem 
staatlichen Wohnungsfürsorgefonds zufließenden Be 
träge für die Instandsetzung von Altwohnungen in 
Anspruch nehmen. Die aus dem staatlichen Woh- 
mungsfürsorgefonds entnommenen Beträge müssen 
aber dem Staate nach Ablauf von 10 Jahren von 
den Gemeinden zurückerstattet werden. Anträge auf 
Gewährung von Reparaturdarlehen aus Hauszins 
steuermitteln sind an die Gemeinde bzw. den Ge 
meinde verband zu richten. Ein bestimmter Zinsfuß 
tst den Gemeinden für diese Darlehen nicht vorge 
schrieben, doch soll er 4 v. H. in keinem Falle über 
schreiten. Es ist nicht unbedingt erforderlich, daß 
diese Hauszinssteuermittel in Form von Darlehen 
gegeben werden, sondern cs ist auch zulässig, sie in 
Form von Zinszuschüssen zu vergeben, etwa derart, 
daß das Rcparaturdarlehen bei einer Sparkasse auf 
genommen wird und die Gemeinde den 4 v. H. über 
steigenden Zinsbetrag dem Darlehnsnehmer aus den 
Hauszinssteuermitteln erstattet. Hauszinssteuer 
wittel dürfen für Reparaturzwecke nur dann zur 
Verfügung gestellt werden, wenn die Grundstücks 
eigentümer die Kosten der erforderlichen Instand 
setzungsarbeiten aus den Mietscinnahmcn oder aus 
sonstigen eigenen Mitteln nicht decken können. Fer 
ner dürfen Hauszinssteucrmittel nur für Instand 
setzungen aufgewendet werden, die zur Erhaltung 
der Bewohnbarkeit von Wohnhäusern und Wohn- 
räumen unbedingt erforderlich sind und die Erhal 
tung des Hauses oder des Raumes auch wirtschaftlich 
tst.' Es kommen bei der Vergebung dieser Mittel 
nur Gebäude in Frage, die Kleinwohnungen oder 
Mittelwohnungen bescheidenen Ausmaßes enthalten. 
Hauszinssteuermittel dürfen im allgemeinen nur für 
„Große Inftandsetzungsarbeiten", in Ausnahme- 
fällen auch für „Lausende Instandsetzungsarbeiien". 
abgesehen von „Schönheitsreporaturen" verwendet 
werden. Der Begriff der „Großen und der Laufen 
den Instandsetzungsarbeiten" bestimmt sich nach den 
Vorschriften des Reichsmietengesetzes und den dazu 
erlassenen Ausführungsverordnungen. 
x. Neumünster, 2. Sept. Zu einer Be 
sprechung über den Chausseebau Neumünster 
—Junten, bekanntlich seit Jahrzehnten das 
Schmerzenkinö der westlich Neumünsters belo 
genen Gemeinden, hatten sich heute nachmittag 
Landrat von Mohl-Bordesholm, Landrat 
Steltzer-Ncndsburg, Oberbürgerm. Schmidt- 
Neumünster und einige interessierte Herren 
von hier und aus Wasbek im Nathause zu 
sammengefunden. Infolge unüberwindlicher 
finanzieller Schwierigkeiten hat das mit etwa 
1200 000 Mark veranschlagte Projekt bisher 
trotz seiner übergroßen Dringlichkeit nicht aus 
geführt werden können. Nach nochmaliger, 
eingehender Erörterung über alle Möglichkei 
ten, die zu einer Verwirklichung führen kön 
nen, berichtete Landrat v. Mohl im Verlaufe 
längerer Ausführungen über den eigenartigen 
Standpunkt in der Frage der Beschäftigung 
ausgesteuerter Erwerbsloser bei Notstands 
arbeiten. Obwohl der Fürsorge-Etat im 
Kreise Bordesholm zu einer Verdoppelung 
der Kreissteuern geführt habe und bald nicht 
mehr tragbar sei, bestehe keine Möglichkeit, die 
Empfänger der Krisenfürsorge auch nur ein 
Vierteljahr als Notstandsarbeiter zu beschäf 
tigen, um sie auf diese Weise wieder der Er 
werbslosenfürsorge zuführen zu können. 
Das Landesarbeitsamt gestatte deshalb nur 
eine achtwöchige Beschäftigung solcher Leute. 
Nach eingehender Verhandlung kamen die An 
wesenden zu folgendem Entschluß: Ausgehend 
von dem bereits seit 1928 vorliegenden Kosten 
anschlag will man an das Ministerium mit der 
Frage herantreten: Was ist für das Projekt 
von Berlin ans an Beihilfe zu erwarten? Es 
soll zunächst eine Anfrage bezw. ein Antrag 
an den Regierungspräsidenten und an das 
Arbeitsamt gestellt werden, welcher Zuschuß 
zu erwarten ist. Weiter soll dann die Frage 
der Erwerbslosen-Fürsorge geklärt werden. 
ah. Barmstedt, 3. September. Tie Kran 
kenkasse führt die Notverordnung nicht durch. 
Ans einer außerordentlichen Ausschußsitzung 
der Ortskrankenkasse unter Vorsitz von Hof 
besitzer Mohr-Lutzhorn wurde nach einer 
scharfen Kritik an der Notverordnung des 
Reichspräsidenten durch den kommunistischen 
Vertreter Schnell mit 15 gegen 6 Stimmen 
die Notverordnung und somit eine Satzungs 
änderung abgelehnt, obwohl den Anwesenden 
die Unmöglichkeit solchen Beschlusses klar 
war. 
Um Dtthmarscherr. 
Der Sträfling sjom Segler „Marie" 
festgenommen. 
Brunsbüttelkoog, 2. Sept. Der 18jährige 
Matrose Otto Bernhard, der aus der Straf 
anstalt Hanöversand entwich, von dem Motor 
segler „Marie" aus der Elbe aufgenommen 
r^HPRwrigļ 
■.''•w* i£» & Ijffe 
Vereins-Anzeiger j 
Auf dem Bild: (von rechts nach links) Pastor Nedeckcr (der jetzige Pastor), Propst Jakobsen, 
Prost Boje, Pastor Kühler, Bischof Uv. Mordhorst, Pastor Wolter. «Vorm Pastorat.) 
Phot.: D. Vahlendick. 
am Sonnabend, den 6. September, abends 
8V2 Uhr im Rotenhof. Einführung gestattet. 
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