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Mittwoch,
3. September
Zweites Matt
às Holstein.
Unregelmäßigkeiten bei der
Wandsbeker Ortskrankenkaffe
Wandsbek, 2. Sept
Rendsburg, den 3. September 1930.
* Das Aschbergfest, das <nn 6. und 7. Septem
ber gefeiert wird, weist eine wesentliche Bereicherung
des Programms gegen die früheren Jahre auf. Der
Charakter als Heimatfest wird noch stärker betont.
Neben den sportlichen Wettkämpfen werden Volks
lied, Volkstänze und Freilichtaufführungen einen
größeren Raum beanspruchen. Am Sonnabend
abend wird die Eckernförder Jugend „Rosenstock,
Holderblüt'", am Sonntag die Rendsburgcr Volks
hochschule das Märchenspiel „Der Schweinehirt"
und die Riesebyer Jugend das Schauspiel „Guldvun"
zur Aufführung bringen. Die Festrede hält Land
rat Steltzer.
* Die große hauswirtschaftliche Ausstellung
„Neuzeit und Haushalt", wird heute, Mittwoch
mittag 12 Uhr eröffnet werden. Die Ausstellung
ist für das Publikum vom 3. bis 6. September,
also vom heutigen Tage an, täglich von 12 bis
22 Uhr geöffnet. Da mit einem sehr großen
Besuch zu rechnen ist, bittet uns die Ausstellungs
leitung, unsere Leser aufzufordern, die Ausstellung
möglichst in den Mittagsstunden zu besichtigen.
* Der Kreuzer „Emden" passierte gestern
abend etwas vor 9 Uhr von Wilhelmshaven
kommend auf dem Wege nach Kiel die Nends-
burger Straßendrehbrücke.
Die Gerüchte über Ver
untreuungen bei der Ortskrankenkasse, die seit
einiger Zeit in der Stadt kolportiert werden,
scheinen sich in gewissem Umfang zu bewahrheiten.
Der Vorstandsvorsitzende hat bekanntgegeben, daß
die eingeleitete Revision noch nicht abgeschlossen
sei, die Gerüchte aber zweifellos stark übertrieben
erschienen. Man habe bislang nur einen Fehl
betrag von rund 700 RM feststellen können.
» * *
Großer Erfolg der Kremper
Vahnenfchwenker auf der
Antwerpener Weltausstellung.
ta. Antwerpen, 3. September. Tie beiden
Gebrüder Eifels, Schlächtermeister Hermann
Eifels und Kaufmann Otto Eifels, die be
kanntlich, wie wir berichteten, das Kremper
Fahncnschwenken aus der Weltausstellung
vorführten, sind nunmehr mit einem großen
Erfolg wieder heimgekehrt. Vier Nationen
führten ihr Fahncnschwenken vor, doch gefiel
das Schwenken der Kremper am meisten. Die
Brüder Eifels haben zu gleicher Zeit mit
einer Technik und Gewandtheit ihr Werk voll
bracht, wie man es kaum von ihnen erwartet
hatte.
Darlehen zur Instandsetzung von All-
wohnungen.
Bekanntlich hat die Reichsregierung beschlossen,
aus eigenen Mitteln neben dem allgemeinen Haus-
zinssteueraufkommen einen Betrag von 100 Millio
nen RM. zur verstärkin Förderung des Wohnungs
baues bereitzustellen. Dieser Schritt ist sicher im
Interesse der Arbeitsbeschaffung und der Erstellung
neuen Wohnraums sehr zu begrüßen. Doch werden
auch vereinzelt Stimmen laut, die eindringlich auch
die Bereitstellung öffentlicher Mittel für die Ueber-
führung verwahrloster Altwohnungen in einen
ordentlichen Bauzuftand fordern. Eine gewisse Be
rechtigung wird man dieser Forderung nicht ganz
absprechen können, zumal die bevorstehende Um
schuldung der Aufwertungshypotheken in der näch
sten Zeit für die Altwohnungen eine erhöhte Bela
stung bringen wird. Doch muß auch darauf hinge
wiesen werden, daß es auch heute schon möglich ist,
Darlehen zur Instandsetzung von Altwohnungen
aus Hauszinssteuermitteln zu erhalten. Natur
gemäß sind diese Mittel recht beschränkt. In welcher
Höhe diese dem Hauszinssteueraufko-mmen, soweit
es für die Bautätigkeit bestimmt ist, entnommen
werden dürfen, sei in folgendem dargelegt.
Bis zur Mitte des Jahres 1926 waren die Ge
meinden und Gemeindeverbände darauf angewiesen,
Sparkassen- und Kämmereimittel zur Instandsetzung
Don Altwohnungen flüssig zu machen. Erst auf
Grund einer Entschließung des Preußischen Land
tages vom 23. Juni 1926 wurde es den Gemeinden
bzw. den Gemeindeverbänden gestattet, bis zu 5 y.
H. des gemeindlichen Anteils an der Hauszinssteuer
als Darlehen für die Instandsetzung von Altwoh
nungen zu vergeben. Für den Fall, daß diese Mit
tel nicht ausreichen, kann der Regierungspräsident
genehmigen, daß die Gemeinden neben den gemeind
lichen Rütteln bis zu 5 v. H. der thuen aus dem
staatlichen Wohnungsfürsorgefonds zufließenden Be
träge für die Instandsetzung von Altwohnungen in
Anspruch nehmen. Die aus dem staatlichen Woh-
mungsfürsorgefonds entnommenen Beträge müssen
aber dem Staate nach Ablauf von 10 Jahren von
den Gemeinden zurückerstattet werden. Anträge auf
Gewährung von Reparaturdarlehen aus Hauszins
steuermitteln sind an die Gemeinde bzw. den Ge
meinde verband zu richten. Ein bestimmter Zinsfuß
tst den Gemeinden für diese Darlehen nicht vorge
schrieben, doch soll er 4 v. H. in keinem Falle über
schreiten. Es ist nicht unbedingt erforderlich, daß
diese Hauszinssteuermittel in Form von Darlehen
gegeben werden, sondern cs ist auch zulässig, sie in
Form von Zinszuschüssen zu vergeben, etwa derart,
daß das Rcparaturdarlehen bei einer Sparkasse auf
genommen wird und die Gemeinde den 4 v. H. über
steigenden Zinsbetrag dem Darlehnsnehmer aus den
Hauszinssteuermitteln erstattet. Hauszinssteuer
wittel dürfen für Reparaturzwecke nur dann zur
Verfügung gestellt werden, wenn die Grundstücks
eigentümer die Kosten der erforderlichen Instand
setzungsarbeiten aus den Mietscinnahmcn oder aus
sonstigen eigenen Mitteln nicht decken können. Fer
ner dürfen Hauszinssteucrmittel nur für Instand
setzungen aufgewendet werden, die zur Erhaltung
der Bewohnbarkeit von Wohnhäusern und Wohn-
räumen unbedingt erforderlich sind und die Erhal
tung des Hauses oder des Raumes auch wirtschaftlich
tst.' Es kommen bei der Vergebung dieser Mittel
nur Gebäude in Frage, die Kleinwohnungen oder
Mittelwohnungen bescheidenen Ausmaßes enthalten.
Hauszinssteuermittel dürfen im allgemeinen nur für
„Große Inftandsetzungsarbeiten", in Ausnahme-
fällen auch für „Lausende Instandsetzungsarbeiien".
abgesehen von „Schönheitsreporaturen" verwendet
werden. Der Begriff der „Großen und der Laufen
den Instandsetzungsarbeiten" bestimmt sich nach den
Vorschriften des Reichsmietengesetzes und den dazu
erlassenen Ausführungsverordnungen.
x. Neumünster, 2. Sept. Zu einer Be
sprechung über den Chausseebau Neumünster
—Junten, bekanntlich seit Jahrzehnten das
Schmerzenkinö der westlich Neumünsters belo
genen Gemeinden, hatten sich heute nachmittag
Landrat von Mohl-Bordesholm, Landrat
Steltzer-Ncndsburg, Oberbürgerm. Schmidt-
Neumünster und einige interessierte Herren
von hier und aus Wasbek im Nathause zu
sammengefunden. Infolge unüberwindlicher
finanzieller Schwierigkeiten hat das mit etwa
1200 000 Mark veranschlagte Projekt bisher
trotz seiner übergroßen Dringlichkeit nicht aus
geführt werden können. Nach nochmaliger,
eingehender Erörterung über alle Möglichkei
ten, die zu einer Verwirklichung führen kön
nen, berichtete Landrat v. Mohl im Verlaufe
längerer Ausführungen über den eigenartigen
Standpunkt in der Frage der Beschäftigung
ausgesteuerter Erwerbsloser bei Notstands
arbeiten. Obwohl der Fürsorge-Etat im
Kreise Bordesholm zu einer Verdoppelung
der Kreissteuern geführt habe und bald nicht
mehr tragbar sei, bestehe keine Möglichkeit, die
Empfänger der Krisenfürsorge auch nur ein
Vierteljahr als Notstandsarbeiter zu beschäf
tigen, um sie auf diese Weise wieder der Er
werbslosenfürsorge zuführen zu können.
Das Landesarbeitsamt gestatte deshalb nur
eine achtwöchige Beschäftigung solcher Leute.
Nach eingehender Verhandlung kamen die An
wesenden zu folgendem Entschluß: Ausgehend
von dem bereits seit 1928 vorliegenden Kosten
anschlag will man an das Ministerium mit der
Frage herantreten: Was ist für das Projekt
von Berlin ans an Beihilfe zu erwarten? Es
soll zunächst eine Anfrage bezw. ein Antrag
an den Regierungspräsidenten und an das
Arbeitsamt gestellt werden, welcher Zuschuß
zu erwarten ist. Weiter soll dann die Frage
der Erwerbslosen-Fürsorge geklärt werden.
ah. Barmstedt, 3. September. Tie Kran
kenkasse führt die Notverordnung nicht durch.
Ans einer außerordentlichen Ausschußsitzung
der Ortskrankenkasse unter Vorsitz von Hof
besitzer Mohr-Lutzhorn wurde nach einer
scharfen Kritik an der Notverordnung des
Reichspräsidenten durch den kommunistischen
Vertreter Schnell mit 15 gegen 6 Stimmen
die Notverordnung und somit eine Satzungs
änderung abgelehnt, obwohl den Anwesenden
die Unmöglichkeit solchen Beschlusses klar
war.
Um Dtthmarscherr.
Der Sträfling sjom Segler „Marie"
festgenommen.
Brunsbüttelkoog, 2. Sept. Der 18jährige
Matrose Otto Bernhard, der aus der Straf
anstalt Hanöversand entwich, von dem Motor
segler „Marie" aus der Elbe aufgenommen
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Vereins-Anzeiger j
Auf dem Bild: (von rechts nach links) Pastor Nedeckcr (der jetzige Pastor), Propst Jakobsen,
Prost Boje, Pastor Kühler, Bischof Uv. Mordhorst, Pastor Wolter. «Vorm Pastorat.)
Phot.: D. Vahlendick.
am Sonnabend, den 6. September, abends
8V2 Uhr im Rotenhof. Einführung gestattet.
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