Die neue französische Sozialversicherung.
Am 1. Juli 1930 ist in Frankreich das neue
Gesetz über die Sozialversicherung in Kraft getre
ten. Frankreich verhielt sich bis 1928 sehr zurück
haltend zur Sozialversicherung: Fabrikaufsicht,
öffentliche Hygiene, Regulierung von Löhnen und
Arbeitsbedingungen, Selbstverwaltung der Ar
beitnehmer haben im Lande der „Freiheit, Gleich-
Weit, Brüderlichkeit" immer eine etwas neben
sächliche Rolle gespielt. Die glückliche Lage eines
Rentnerstaates, eines Staates der Kleinbauern
und Kleinbesitzer, hat die dringende Notwendig
keit, ein umfassendes Sozialversicherungswerk
durchzuführen, eigentlich nie aufkommen lassen. Es
sind mehr oder minder politische Rücksichten, vor
allem Wahlversprechungen einiger Parteien, die
durch öffentliche Propaganda verstärkt dahin ge
führt haben, nach dem Vorbild der großen Wtrt-
schaftsmächte, besonders von Deutschland und
England, die Sozialversicherung einzuführen.
Das neue Sozialversicherungsgesetz ist ein
Kompromiß zwischen zwei Verordnungen, die be
reits im April 1928 und im August 1929 ergingen,
aber nicht in Kraft traten. Es bezweckt, diejeni
gen, die vollständig durch ihrer Hände Werk leben,
bei „sozialen Unfällen", als welche Krankheit, Mut
terschaft, Unfälle, Alter und Tod gelten, zu schützen.
Es ist aber bemerkenswert, daß die Sozialver
sicherung nicht die Arbeitslosigkeit betrifft mit
einer einzigen kleinen Ausnahme, daß nämlich
diejenigen, die von den Versicherungszweigen be
treut worden sind, auf die Dauer von 4 Monaten
nctd) ihrer Entlassung aus der betreffenden Ver
sicherungsklasse als Arbeitslose versorgt werden.
Die Versicherungsfonds selbst werden zu gleichen
Teilen von den Arbeitgebern und den Arbeitneh
mern aufgebracht.
Das neue Gesetz macht die Versicherung zwanas-
mätzig für alle Lohnempsänger beiderlei Ge
schlechts, deren Gehalt im Jahre 18 000,— Franken
nicht überschreitet. In den Großstädten ist diese
Summe aus 18 000,— Franken festgesetzt. Auch aus
ländische Arbeiter, die dauernd in Frankreich
leben und drei Monate lang beschäftigt waren, er
halten dieselben Versicherungsleistungen wie die
Franzosen, außer Familienvergünstigungen und
Pensionen. Für polnische und italienische Arbei
ter ist auch dafür eine Sonderregelung vorge
sehen.
Die Veitragspflicht ist auf 8% des Arbeits
lohnes festgesetzt. Sie wird zur Hälfte von Ar
beitgebern und Arbeitnehmern entrichtet. Die Ver-
sicherungspslichtigen selbst sind nach dem Tages
lohn in 5 Beitragsgruppen eingeteilt. Die Ver
antwortung für die Abführung der Beiträge wirb
den Arbeitgebern auferlegt. Private Wohlfahrts
organisationen sowie die Gewerkschaftsvereinigun-
geu werden vom Staat zur Hilfeleistung herange
zogen.
Die zentrale Aufsicht über die Sozialversiche
rung und über ihre Kassen liegt in der Hand einer
neuen Abteilung des Arbeitsministeriums, das zu
gleich den Reservefonds „Fonds- de Majoration
et de Solidarite" verwaltet. Diese Reservekasse
hat den örtlichen Kassen als Aushilfe im Notfall
zu dienen. Im übrigen liegt das Versicherungs
wesen ausschließlich bei den örtlichen Stellen der
Versicherung und ist somit, was für die französi
sche Verwaltung bemerkenswert ist, wenig zen
tralistisch organisiert.
Die Krankenversicherung erstreckt sich aus die
Kosten von ärztlicher Behandlung sowie der Kran
kenhauspflege und gilt außer für den Versicher
ten auch für seine Familie. Auch hier setzen die
örtlichen Versicherungsstellen die Taxen fest. Der
Versicherte trägt aber selbst 15% der Versiche
rungskosten. Auch dürfen die Ausgaben für Medi
zin usw. im Durchschnitt nicht 50% des Tages
lohnes überschreiten. Erst nach sechstägiger Kran
kenzeit übernimmt die Krankenkasse die Zahlung
des Krankengeldes entsprechend dem Tageslohn.
Nach sechs Monaten Arbeitsunfähigkeit scheidet der
Kranke aus der Krankenkasse aus und wird der
Pensionskasse überwiesen.
Für die Reform der deutschen Krankenver
sicherung ist bemerkenswert, wie man die Schwie
rigkeiten der Arztsrage in Frankreich zu überwin
den versucht. Die Aerzte erhalten ihr Honorar
nur von dem Patienten, dem die Kasse seinen
Kostenanteil ersetzt bezw. vorschießt. Die ganze
Organisation des kassenärztlichen Dienstes wird
durch Verträge zwischen den Versicherungen und
den Aerzteverbänöen geregelt. Die ärztliche Ver
sorgung des Versicherten selbst geschieht auf dem
Grundsatz der freien Arztwahl. Auch die Wahl
des Krankenhauses steht dem Versicherten frei.
Durch die Einführung der Maßnahme, daß erst
vom sechsten bezw. bei kinderreichen Versicherten
vom vierten Tage ab Krankengeld gewährt wird,
soll den in Deutschland festgestellten Mißbräuchen
bei Benutzung der Krankenkasse vorgebeugt wer
den.
Die Altersversichernng setzt mit dem 60. Le
bensjahr ein und beträgt 40% des erreichten Loh
nes, vorausgesetzt, daß 30 Jahre lang Versiche
rungsleistungen erfolgt sind. Im Falle des Todes
erhalten die Hinterbliebenen eine geringe Weiter-
entschäöigung.
Für landwirtschaftliche Arbeiter ist ein beson
deres Versicherungsschema geschaffen worden. Die
Versicherungsleistungen betragen nur die Hälfte
der Leistungen der Industriearbeiter. Der Staat
selbst gibt 80% für Landarbeiter, die über 30 Jahre
alt sind, hinzu. Eine besondere Landwirtschafts-
hilse, die unter staatlicher Aufsicht steht, sucht die
ganz verschiedenartigen Verhältnisse zwischen den
einzelnen Kategorien der Landwirtschaftsarbeiter
auszugleichen.
Außer der Zwangsversicherung ist auch ein
System freiwilliger Versicherungen vorgesehen,
das alle diejenigen in Anspruch nehmen können,
die sich, ohne dauernde Lohnnehmer zu sein,
hauptsächlich durch ihrer Hände Werk den Lebens
unterhalt verdienen. Sie zahlen ihre Versiche
rungssummen nach eigenem Ermessen und erhal
ten entsprechende Verstcherungsleistungen.
Bei der Einführung des neuen Systems einer
Sozialversicherung in Frankreich hat man natür
lich auf die ausländischen Vorbilder zurückgegrif
fen. Es ist aber bemerkenswert und zeigt sich ins
besondere bei dem Kernproblem der französischen
Sozialversicherung, der Krankenversicherung, daß
man nicht vollständig dem Vorbild eines „Ver
sorgungsstaates" nacheifert, sondern das persön-/
liche Risiko des Versicherten aufrecht erhält. Die
Bestimmungen über die Beteiligung des Versicher
ten an den Versicherungsaufwenöungen. wenn auch
nur in einem kleinen Bruchteil, ebenso wie die
Bestimmung des Einsetzens der Versicherung erst
nach einer gewissen Frist, suchen von vornherein
einem Mißbrauch der Versicherung aus dem Wege
zu gehen. Das französische Versicherungssystem ist
aber auch bemüht, dem Versicherten eine gewisse
Freizügigkeit zu gewähren und ihn nicht zu mecha
nisch in das System hineinzupressen.
. * * *
Studienreise der bischer
durch Dânemuà
In der zeit vom 18. bis 24. August veranstaltete
mit Unterstützung des Preuß. Ministeriums für Land
wirtschaft, Domänen und Forsten die Preußische
Hauptlandwirtschaftskammer eine Rundreise zum Stu-
dium der fischereilichen Verhältnisse durch Dänemark,
an der Fischer aus allen preußischen Küstenprovinzen
teilnahmen. Die Reise gab den Teilnehmern, insbe
sondere dank der besonderen Beziehungen des an der
Reise teilnehmenden Prof. Brühl, zu den dänischen
Fischereikreisen. Gelegenheit, in den Hauptfischereien
von Seeland und Jütland die verschiedensten Metho
den des in Dänemark geübten Fischfanges und der
heute so wichtigen Verwertung der Fische, sowie die
Vorzüge eines gut ausgebildeten Genossenschaftswe
sens kennen zu lernen. Besonders eingehend wurden
die Markt- und Absatzverhältnisse in Kopenhagen,
Hundested, Esbjerg, Aalborg, Frederikshavn und
«kagen studiert. In den besuchten Orten erfreute sich
die Reisegesellschaft der weitgehendsten Unterstützung
der Vertreter der Behörden und der örtlichen Fischerei
organisationen, die bereitwilligst die fachlichen Aus
schlüsse gaben. Die Reise bot den Teilnehmern reiche
Anregungen und befriedigte in vollstem Maße.
* * *
Neueste MMMlMàWen.
98 000 polnische Wanderarbeiter
Warschau, 27. Aug. Im Zusammenhang mit dem
Verhandlungsabschlutz der landwirtschaftlichen Arbei
ten teilt die polnische Presse mit, daß in diesem Jahre
insgesamt 98 000 polnische Wanderarbeiter in Deutsch
land Beschäftigung gefunden haben. Die Rückwande
rung dieser Landarbeiter nach Polen wird Mitte Sep
tember beginnen.
Die Kündigung der Aufwertungshypotheken.
Berlin, 27. Aug. Nach dem Erlaß des Gesetzes
über die Fälligkeit und Verzinsung der Aufwertungs
hypotheken ist es zweifelhaft geworden, binnen wel
cher Frist die Kündigung nach dem Gesetz erfolgen
muß. Die Reichsregierung hat deshalb dem Reichs
rat eine Verordnung zur Beschlußfassung vorgelegt, in
der diese Zweifel geklärt werden. Der Sinn der Kün
digungsfristen ist, daß zwischen Kündigung und Fäl
ligkeit ein volles Jahr, bezw. ein volles Vierteljahr
liegen muß. Die Parteien sollen ein volles Jahr,
bezw. ein volles Vierteljahr Zeit haben, um sich au'
die Folgen der Kündigung einzurichten. Diesem Wil
len des Gesetzes trägt der Entwurf Rechnung.
Eröffnung der Warschauer Landwirtschaftstagung.
TU. Warschau. W. Aug. (Gig. Funkmeldung.) Am
heutigen Donnerstag um 10,30 Uhr wird in Warschau
die südosteuropäisch-baltische Landwirtschaftstagung
durch den polnischen Außenminister Zaleskj eröffnet.
Am 1. Verhandlungstag wird das Präsidium gebil
det und die Ausschüsse zusammengesetzt. Das Schwer
gewicht der Tagung wird auf die Ausschüsse gelegt, die
nicht öffentlich tagen werden. An der Tagung nehmen
bekanntlich teil Polen, Südslamen, Bulgarien, Ru
mänien, Estland, Lettland, die Tschechoslowakei sowie
die Beobachter Finnlands und des Völkerbundes.
Steigende Einlagen — Sinkender Zinsfuß.
Die dänischen Sparkassen konnten im Juli eine
Vermehrung ihrer Einlagen um 9.3 Millionen Kro
nen verzeichnen, wozu noch 4,3 Millionen an zugeschrie
denen Zinsen kommen. Die Summe der Einlagen be
trägt 2109,7 Millionen Kronen.
Die Bewegung zur Herabsetzung des Zinsfußes
hat weiter um sich gegriffen. Während im April nur
241 Sparkassen einen Zinsfuß von 434 Proz. und we
Niger für Einlagen hatten, stieg diese Ziffer bis zum
Juli auf 383. Eine große Anzahl Stadtsparkassen hat
den Zinsfuß von 434 auf 4 Proz. herabgesetzt, wäh
rend viele Landsparkassen von 5 auf 434 Proz., 33 gar
bis auf 4 Proz. heruntergegangen sind.
Die Schweiz erhöht den Butterzoll um 70 Prozent.
Die schweizerische Bundesregierung hat beschlossen,
den Butrerzoll, der im August 1929 auf 70 Franken
für 100 Klg. erhöht wurde, vom 1. September 1930
ab auf 120 Franken per 100 Klg. zu erhöhen, um da
mit der durch den Preisrückgang notleidend geworde
nen schweizerischen Milchproduktion zu Şêlfcn. Sie
erhält ferner eine Subvention von 5 Mill. Fr., die
zum Abbau der Käse- und Milchpreise verwendet wer
den sollen.
Berliner Mrsennotierungen
'Ohne Gewübr!)
Sachwerle-Anlsthen
l00/oLand'chaft1.
Ztr.-Roggen
S0/o Schl..H. Landsch.
Kr.-Verd..Roggen
10°/o Schl.-H. Landsch.
Goldpfandbr.
«v/o Schl.-H. Ldsch.
Kesobd.Goldpfdbr.
27.8
9.30
7.50
97.40
25 8
7.50
97.40
ànkwerie
Bankv-f-Schl.-H.
Darmst. Bank
Dtfch. Bk.
Reichsbank
Schl.-H. Bk
Bereinrbank
Zndristrre-Aktteri
A. <S. G.
27. 8.
125 5
180.0
123.5
248.0
125.0
114.0
139.0
25.8
125.5
181.0
123.7
247.0
125.0
114.0
139.7
Deutschlands Biehmärkte int Juli.
Der' Auftrieb an Schlachtvieh vom Inlands zu
den 38 bedeutendsten Schlachtviehmärkten im Monat
Juli 1930 war gegenüber dem Vormonat in Rindern,
Schafen und Schweinen höher, in Kälbern niedriger.
Vom Ausland war die Zufuhr in Rindern und Käl
bern niedriger, in Schafen und Schweinen höher. Jn-
'olge der schlechten Wirtschaftslage machte sich auch in
diesem Monat auf den meisten Märkten keine bessere
Nachfrage bemerkbar, so daß besonders die größeren
Zufuhren in Rindern keineswegs auf eine gesteigerte
Nachfrage an den Fleischmärkten, sondern eher auf
die in der Landwirtschaft bestehenden Schwierigkeiten
, urllckzuführen sind. Der Handel verlief auf den wei
ten Märkten langsam bis mittelmäßig, vereinzelt auch
lebhaft.
Bad Segeberg, 27. Aug. Dem Se-geberger Ferkel
markt waren am Mittwoch 641 Tiere zugeführt. Eine
Anfuhr, wie sie seit langem nicht zu verzeichnen war
Infolge der großen Anfuhr fielen die Preise ganz ge
waltig. Je nach Güte wurden folgende Preise gezahlt
(die Preise der Woche sind eingeklammert): '4—6
Wochen alte Ferkel 10—12 (13—18): 6—8 Wochen
12—14 (18—20): 8—13 Wochen 14—20 (20—25) JL
Nach Lebendgewicht kostetet« das Pfund 60—70
Beste Ware wurde auch über Notiz bezahlt Der Han
del ging sehr langsam. Etwa die Hälfte der angefah
renen Tiere blieben unverkauft.
Eckernförde, 26. Aug. Dem Ferkelmarkt waren
heute 250 Ferkel zugeführt, zumeist schwere Ware, für
die 56—62 4 bezahlt wurden. Für mittelschwere und
leichte Ware wurden in Einzelfällen bis zu 73
bezahlt. Ein Privatmann legte für eine kleine Partie
leichte Ware sogar 78 ^ an. Der Markt wurde bei
flauem Handel nicht geräumt.
Prodykfesi-Nijicte
Neueste Notierungen
an in- u. ausländische Warenbörsen
Berlin, den 27. Aug. 1930. (Reichsmark für 1000 kg)
(Landwirtschaftliche Inlands-Erzeugnisse)
Ware
Weizen, Mär.
Roggen, Mär.
Gerste (So.)
Gerste (Wi.)
Hafer (Märk.)
Weizenmehl
Roggenmehl
Weizenkleie
Roggenkleie
Berlin
Breslau
241-245
179
204—220
183— 198
184- 194
287—367
249—272
95—97
90-92
242
170
185
190
175
397
275
Hamburg
262—264
172—174
208-220
202—206
216—220
310—340
255—265
Futtermittel
Stettin
241-253
161-172
185-197
215-225
154-174
Rapskuchen ...
Leinkuchen ....
Trockenschnitz.
106—116
182—186
80—88
Soyaschrot ....
Kartoffeiflocken
Mais
147-156
Getreideterminbörse
Berlin, den 27. August 1930.
Ware
Weiz en per Sept.
Okt.
Dez.
Roggen per Sept.
Okt.
Dez.
Gerste per Sept.
Okt.
Dez.
Hafer per
Sept.
Okt.
Dez.
Berlin
254
257
266
182
186
196
173
177
185
Breslau
247
255
172
173
182
160
164
171
Hamburg
138
135
137
87
87
91
81
82
84
MW Menurtierungen
der Landwirtschaftskammer f. d. Provinz Schleswig-Holstein
Butterauktionen der Meiereiverbände
für Schleswig-Holstein G. m. b. H.
Unkosten V*% für ständige Einsender; 2% für nichtständige Einsender.
Auktionen im Namen u. für Rechnung der Meiereien als der Auftraggeber.
5% Kaoelingsgeld, o. den Käufern zu entrichten.
Hamburg, den 20. August 1930
1. Klaffe.
(Ohne Gewähr)
Faß
19
182
13
29
26
II
23
zu 144.10
„ 144.-
„ 143.80
„ 143.60
140,—
139.-
138.—
47
70
35
17
11
Saß
zu 143.50 Jt
- "3.- ,
» 142.- .
136.—
135.-
1. Klaffe 483 Drittel zu 142.53 Jt i Dsch.
2. Klasse 19 Drittel zu 129.37 Jt i. Dsch.
Sie obigen Preist oerstehen sich ausichliehNch Verpackung ab Meiereistatio*
Durchschnitt der Markenbutter 143.55 Jt
Durchschnitt der Nichtmarkenbutter 137.95 Jt
Buttermarkt.
Berlin, 27. August. Der Markt verlief in ruhiger,
lustloser Haltung. Der nahende Ultimo schränkte die
Aufnahmefähigkeit des Konsums noch weiterhin ein
und man rechnet bei den Notierungen am 28. d. M.
zum mindesten mit unveränderten, vielleicht sogar mit
weiter zurückgesetzten Preisen. Die amtliche Preis
festsetzung im Verkehr zwischen Erzeuger und Groß
handel. Fracht und Gebinde zu Käufers Lasten, war
für 1 Pfund in Mark für 1. Sorte 1,36, 2. Sorte 1,24,
abfallende 1,98. Die Verkaufspreise des Großhandels
sind heute: Jnlandsbutter 1 Güte in 1-Ztr.-Tonnen
Mark 1,54—1,59 je Pfund, 2. Güte 1,48—1,53. Aus
landsbutter. dänische. 1,61—1,65. Kleinere Packungen
entsprechend er Aufschlag.
(Ohne Gewshri Deutsche Sch!achtviehm Şrkîe
^arnrnernofierung Berlin am Markttage. Notierung 1. u. 2. Qual. Preise für 1 Pfd. Lebendgewicht in Goldofg. (Die Notierungen bleiben bis zum nächst. Markttage stehen
Markt
Datum
1. Ochsen.
2. . .
1. Bullen.
2. .. .
1. Kühe.
2. .. .
I. Kälber
2- „
1. Schafe,
i .. .
Breslau
27. 8.
1. Schweine,
2. „ ,
I Sauen ..
Ochsen, Bullen. Kühe.
Kälber
Schate
Schweine. Sauen......
Ochsen, Bullen, Kühe.
Kälber
schale
Schweine, Sauen......
54
48-50
53—54
45-46
45—47
34—36
67-70
64—67
58—59
52-53
1154
974
424
3447
langsam
gut
schlecht
I
Hannover
20. 8. j 27. 8.
53-
48-
-54
-50
54-56
46—48
46—49
36-3/
67-70
62—63
65-66
58—59
1081
1092
419
2545
mittel
Hatt
gut
54—57
54-58
50-53
20. S.
45-
38-
-51
-44
73-80
60-65
60—62
63-64
50-59
505
381
194
1414
mittel
langsam
55—58
54 -58
52-53
45-50
38-44
75-83
Husum I Hamburg
27. 8.
54-57
54-57
48-55
48—51
44-4/
46-51
2 0. 8.
60-65
67
68
55—60
Auttrieb und
1212
55—57
43—55
48-51
44-47
48-51
26 8.
78-82
21. S.
56—60
51-55
44-51
46-
38-
-50
-45
58-60
Bremen
26. 8. IS. S.
55—57
50-54
54-57
48—52
48—50
43-47
73—77
64—68
477
336
110
1017
mittel
Hände 1
1049
4
80
mittel
lebhaft
47-58
58—59
47—52
aut den
1179
6113
mittel
langsam
55-57
53-56
50—52
45-48
41—44
70-75
64-68
Kiel
28. 8.
52—57
IS. 8.
46-
44-
-49
-47
Märkten
2212
1432
mittel
ruhig
463
234
250
mittel
465
305
244
mittel
schlecht
mittel
45—49
37-46
96 109
68—78
55—62
57—58
57-58
35-48
364
33
2
225
langsam
52—58
48-51
48—50
45—51
37-46
68—78
55—62
58-59
58—59
35—50
277
36
30
226
mlttel
Berlin
26.
60—62
56—58
53-55
43—49
37-41
68-75
61-63
65—69
59-61
61-64
57
1061
2420
5157
11182
ruhig
langsam
ruhig
12 8.
61-62
58—59
56—57
42—50
39-43
68-74
54—65
64-67
58—60
58—64
56—58
1213
2823
5923
18131
glatt
ruhig
abflauend