Full text: Newspaper volume (1930, Bd. 3)

Nr. 190 
Zweites MM 
Freitag, 
15. August 
Tragisches, Anglüek emsr 
NenKsburgcr Familie 
irr êrûcksbKrgo 
Der fünfjährige Sohn durch Fahrläffigkeit 
erschossen. 
Ein tragisches Mißgeschick traf eine in 
Glücksburg zur Kur weilende Familie aus 
Rendsburg. Der 5jährige Sohn des Ehepaa 
res spielte auf einer Koppel, wo ein ebenfalls 
in Glücksburg auf Besuch weilender Kauf 
mann aus Flensburg damit beschäftigt war, 
init einem 6-Millimeter-Tesching nach Spatzen 
zu schießen. Nach kurzer Zeit legte er das Ge- 
loehr auf die Koppel und ging zu seiner ganz 
m der Nähe beim Beerenpflücken befindlichen 
F»au. Auf der Koppel spielten noch mehrere 
größere und kleinere Knaben. Ein Ibjähriger 
Lehrling, der mit diesen Kindern auf der Kop 
pel war, fand das Gewehr und nahm es an sich. 
Mötzlich ging ein Schuß los und traf den in 
der Nähe stehenden 6jährigen Sohn der oben 
erwähnten Familie in die rechte Schläfe. An 
den Folgen der Verletzung ist der kleine Kna 
be in der Diakonissenanstalt, wohin man ihn 
sofort übergeführt hatte, gestorben. Für den 
Besitzer des Gewehres, der es in solch fahrläs 
siger Weise auf der Koppel niedergelegt hatte, 
wird die Sache ein übles Nachspiel haben, da 
er sich vor Gericht zu verantworten haben 
wird. 
Bei dem Unglücksfall h anöelt es sich um 
Len 514jährigen Jungen des Eisenbahners H. 
Gülck aus Rendsburg. 
* * * 
Die Wrrhlew ;ttt NetBsckMger 
PropstMMoöe. 
Der Synodalüusschuß hat als Wahltag für 
Lie allgemeinen Wahlen zur Propsteisynode 
Sonntag, den 17. August 1930, festgesetzt. In 
den Wahlversammlungen, die in leder Ge 
meinde abgehalten werden, sind von den Kir 
chenvertretern die auf jede Gemeinde fallen 
den Abgeordneten nebst Stellvertretern zu 
wählen. Bovenau wählt 1, Hademarschen 2, 
Hohn 1, Hohenwestedt 4, Junten 1, Jeven- 
steöt 2, Nortorf 5, Renösburg-St. Marren 7, 
Rendsburg-Neuwerk 9, Schenefeld 2, Toden- 
siüttel 2, Wacken 2 Abgeordnete. In den Ge 
meinden, die mehr als 2 Abgeordnete z>r wäh 
len haben, muß Verhältniswahl stattfinden. 
In Renösburg-Neuwerk ist bis zum 10. Tage 
vor der Wahl eine einzige Liste eingereicht mrt 
folgenden Namen: Senator Glien-Rendsburg 
(Stellvertreter: Kaufmann Jürgen Schaar), 
Büroüirektor Seligmann-Rendsburg (Ve- 
triebleiter Hansen), Kaufmann August Claus- 
sen-Renösburg (Studienrat Reiff), Hufner 
Jürgen Möller-Nübbel (Landmann Klaus 
Gräven-Nübbel), Schlosser Karl Horsch-Bü- 
delsüorf (Tischlermeister Joh. Rohwer-Bü 
delsdorf), Kaufmann Richard Element-Rends 
burg (Reichsbahnbauinspektor Krohn), Lanö- 
Mann Eggert Holling-Büöelsöorf (Verwal 
tungsobersekretär Drews-Büdelsöorf), Rektor 
a. T. Aug. Granzow-Rendsburg (Oberpostse- 
lretär a. D. Karl Goeze), Landmann Heinrich 
Kühl-Rickert (Landmann Johann Holling- 
>rockbeck). In Renösburg-St. Marien ist bis 
äum 10. Tage vor der Wahl ebenfalls nur eine 
Liste eingereicht mit folgenden Namen: Land 
smann Hans Pahl-Osterrönfelö (Hauptleyrer 
^ach - Osterrönfeld), Senator Mäckelmann- 
Rendsburg (Justizrat Hems - Rendsburg), 
Landmann Heinrich Kühl-Rade (Hufner Hein 
rich Harder-Haßmoor), Heinrich Lüthje-Schacht- 
Audorf (Rektor Rolfs-Schacht-Audorf), Buch 
händler Sieke-Renösburg «Buchbindermeister 
Zausen), Malermeister Wulff-Rendsburg 
(Kreisobersekretär Pluntke), Steuerinspektor 
Vogt-Rendsburg (Makler Hennings). In 
Rendsburg erübrigt sich damit die Wahl durch 
"re Kirchenvertretungen, da die Genannten 
^ls gewählt gelten. 
Außer diesen allgemeinen Wahlen sind 
voch von den Beteiligten Vertreter bestimmter 
tzersonenkreise zu wählen. Die Wahlen finden 
(ur die ganze Propstei gemeinsam am Sonn- 
. ^ņd, den 30. August 1930, im Gemeindehaus 
ņ Rendsburg statt unter dem Vorsitz von 
^ŗopst Wiebers. Die Religionslehrer an 
Ģlksschulen, die Religionslehrer an anderen 
llentlichcn Schulen, die hauvt- und neben- 
wtlichen Kirchenmusiker und die hauptamt- 
cyen Kirchenbeamten haben je einen Bertre- 
er ihres Personenkreises nebst einem Stell 
vertreter zu wählen. 
Rendsburg, den 15. August 1930. 
. " ^îe Begräbniskasse der vereinigten 
Kr-egervereine von Rendsburg e. B. hielt am 
Dienstag, den 12. August im „Colosseum" ihre 
Generalversammlung ab. Nachdem der Vor 
sitzende, Justizrat Hems die erschienenen Mit 
glieder begrüßt hatte, erstattete der Geschäfts 
führer der Begräbniskasse den Jahresbericht. 
Vereinnahmt wurden an Umlagen im Ge 
schäftsjahr 12 876,50 RM. Davon ab lg Sterbe 
fälle aus 1928-29 3520,10 RM. Mithin Entnah 
me für 1929-30 = 9356,40 RM. Hiervon kom- 
men ab die Ausgaben a) Verwaltungskosten 
1230,08 RM., b) Auszahlungen für 35 Sterbe- 
fälle 5974,15 RM., c) Auslagen für Drucksa 
chen, gerichtl. Gebühren, Inserate pp. 213,57 
RM., insgesamt 7417,80 RM. Demnach Be 
stand des Sicherheitsfonds am 1. April 1930 
1938,60 RM. Nach dem Bericht der Kassenprü 
fer über die Revision der Kasse haben sich An 
stände nicht ergeben. Dem Geschäftsführer- 
würde Entlastung erteilt. Der Versichernngs- 
bestand beträgt zur Zeit 1975 Mitglieder. Es 
wurde mitgeteilt, daß öie. Auswirkung des am 
18. November 1929 gefaßten Abänderuugsbe- 
schlusses zu den Satzungen, wonach an Umla 
gen vom 1. Januar 1930 an 60 Pfg. pro Monat 
im Voraus erhoben werden sollen, stch schon 
dahin äußerte, daß der Sicherheitsfonds schon 
setzt auf 3500 RM. angewachsen sei. Damit ist 
die Gewähr geleistet, daß auch bei etwaiger 
Verringerung der Versichertenzahl für die 
Zukunft der Bestand der Kasse gesichert ist. 
Die Schwierigkeit der Einziehung der Umla 
gen nach dem alten Verfahren bis zum 31. De 
zember 1929 wegen der rasch aufeinanderfol-' 
genden Sterbefülle, hat es mit sich gebracht, 
daß Geschäftsführer und Einsammler mit zwei 
Monaten stets im Rückstände waren. Um die 
sem Uebelstanöe abzuhelfen, namentlich auch 
um ohne besondere Beschwerung der Mitglie 
der bis zum Schluß des Rechnungsjahres die 
sämtlichen Beiträge hineinzubekommen wurde 
beschlossen, in den letzten 8 Monaten des bis 
zum 31. März 1931 laufenden Rechnungsjah 
res 10 Einsammlungen vorzunehmen. Es wer 
den demnach durchschnittlich alle drei Wochen 
die Einsammlungen erfolgen. Die Kasse, im 
Jahre 1922 als rein kameradschaftliche Einrich 
tung aus der Not der Zeit geboren, hat sich 
zu einer dauernd gesicherten Einrichtung her 
ausgewachsen. Ihre hohen Leistungen bei ver 
hältnismäßig kleinen Beiträgen und bei der 
sehr großen Anzahl von hochbetagten Versi 
cherten (allein 118 über 74 Jahre, darunter 39 
über 80 Jahre) zeigen ihr segensreiches Wir 
ken und sollten insbesondere die jüngeren Ka 
meraden anspornen, dem Verein Leizutreten. 
--- . * 
6b. Büdelsdorf, 14. August. Kindervogel- 
. Etwas verspätet aber von den Kindern 
nicht minder begeistert ausgenommen, begann 
heute morgen das diesjährige Kindervogelschießen 
der Schulen. Es war zunächst beabsichtigt, den 
Kindern anstelle des üblich-en Ņagelschi^st^ns einen 
größeren Ausflug zu bieten, weil sowohl in Krei 
sen der Lehrerschaft wie auch von den Eltern an 
genommen wurde, daß ein solcher Ausflug den 
Kindern willkommener sei Bei den Kleinen gab 
es indessen enttäuschte Gesichter, als sie davon hör 
ten, daß aus dem Vogelschießen nichts werden 
solle. Schließlich wurde "dann doch aus Kreisen 
der Elternschaft die übliche Eeldsammlung für 
das Vogelschießen durchgeführt, die neben Waren- 
Geschenken die bare Summe von 702.80 Ji er 
brachte. Sofort nach den Ferien begannen die 
Schulen mit den Vorbereitungen und heute mor 
gen bewegte sich der stattliche Festzug der Kinder 
bei den Klängen der Musik durch die Sraßen, die 
Mädchen geschmückt mit Kränzen und Blumenge 
winden, die Imogens stolz ihre Fahnen tragend. 
Die hohe Freud«, die den Kindern das Vogelschie 
ßen bereitet, stand in den Augen zu lesen. Das 
Vogelschießen ist auch in unserer Gemeinde Tra 
dition geworden und wird auch in Zukunft kaum 
davon abkommen können. Wenn auch das Wetter 
für die Veranstaltung nicht besonders günstig war, 
so wurde die Freude der Kinder doch nur 'wenig 
beeinträchtigt. Heute feiern die jüngeren Jahr 
gänge und morgen die älteren Klassen. 
bd. Büdelsdorf, 14. August. Fischeretnetzc 
gestohlen. In der Nacht vom Montag zum 
Drenstag wurden dem Fischereipächter Eggers 
feine sämtlichen Fischnetze, die vor dem Eidersport 
platz ausgelegt waren, mit dem Inhalt entwendet. 
Die Netze sind später leer zurückgebracht worden. 
Die Ermittlungen nach den Tätern sind ausigs- 
nommen. Beobachtungen wolle man im Viiidels- 
dorser Rathaus melden. 
Gewinnauszug 
S. Klasse 35. Preußisch-Süddeutsche 
(281. Preuß.) Klajjen-Lotlerie 
Ohne Gewähr Nachdruck verboten 
Aus jede gezogene Nummer sind zwei gleich 
hohe Gewinne gefallen, und zwar je einer 
aus die Lose gleicher Nummer in den beiden 
Abteilungen I und II 
i. Ziehungstag 13. August 1930 
8n der heutigen Vormstlagsziehung wurden Gewinne 
über 150 M. gezogen 
2 Gewinn« «» 10OOO SH. 176686 
6 Gewinn- ÜU 3000 M. 68634 16225S 316728 
22 Gewinn- *u 2000 M. 40532 48364 66899 71584 
397431 241989 280305 291370 298920 312806 
32 Gewinne ,u 1000 9H. 1213 71334 111569 112811 
113022 116904 191943 232019 250859 264562 
276717 296358 345529 340030 373042 376628 
64 Gewinne ,u 500 M. 2932 4522 21210 33267 
47779 51361 67421 100473 112527 113226 125764 
150654 166819 177436 163737 185520 186SS1 
209635 233488 245321 255555 257435 262221 
265255 317573 3242S7 327094 341933 346051 
349872 351751 352403 
234 Gewinne ,u 300 M. 657 1278 6140 11163 
11623 14943 19920 28603 30531 31812 35067 38687 
46430 50449 57066 53015 58803 63743 65191 69367 
71319 73679 73317 77166 794S9 81292 82504 83402 
86233 69759 109536 110121 112657 114331 116347 
123081 134234 145139 146176 150231 151550 
Dsrs mm Brotgesetz. 
Don unterrichteter Seite wird den H. N. 
schrieben. 
Am 15. August tritt das neue Brotgesetz in Kraft, 
das eine Umstellung in der Herstellung des täglichen 
Brotes bedeutet. Es ist zu dem Zweck erlaffen wor 
den, den Verbrauch non Roggen r» Deutschland zu 
heben, der in der Nachkriegszeit erheblich gesunken 
ist. Außerdem waren die Rvgg.enpreise sehr gedrückt, 
weil viel Roggen als Futter verbraucht werden mußte, 
der nicht zur menschlichen Ernährung Verwendung 
finden konnte. Ferner war der Absatz auf dem Welk 
markt sehr schwierig, so daß die deutsche Landwirt, 
schast bei den Roggenpretjen nicht bestehen konnte. 
Einfuhrzölle für Roggen zu erhöhen, hat gar keinen 
Zweck, weil wir ja für Roggen in Deutschland nicht 
Import-, sondern Exportland sind. Außer in Deutsch 
land wird fast nur noch in den nordischen Ländern 
(Schweden, Norwegen, Dänemark und Holland) Rog 
genbrot gegessen, dorthin strömt der ausländische Rog 
gen. der polnische und der russische: denn auch Polen 
und Rußland sind in Roggen als lleberschußländer zu 
betrachten. So ist der Hauptgedanke des neuen Vrot- 
gesetzes entstanden, daß die Ausmahlung des Rogg-ens 
herabgesetzt wird. 
Bisher war es üblich, Mehl zu Brot zu ver 
backen, das 85 bis 75 v. H ausgemahlen war, d. h. 
aus. 100 Kilogramm Roggen wurden 65 bis 75 Kilo 
gramm Mehl erzeugt. Nach dem neuen Brotgesetz 
darf das Mehl nicht höher als bis höchstens 60 v. H. 
ausgemahlen sein. Was muß nun der Verbraucher 
über das neue Brotgesetz wissen? 
Es ist Vorschrift, daß in den Verkaufsläsen das 
Brot deutlich gekennzeichnet ist, ob es aus reinem 
Roggenmehl oder aus Mifchmehl hergestellt ist. Außer 
dem muß nach dem Gesetz des Vermahlungszwanges 
vom 25. Juli I960 das Brot in gewissem Gewicht 
hergestellt werden. Das Gewicht ist vom Hersteller auf 
dem Brot für den Käufer leicht erkennbar anzugeben. 
Ohne diese vorgeschriebenen Angaben darf Brot un 
geteilt gewerbsmäßig nicht angeboten, feilgehalten 
o'der^ sonst in den Verkehr gebracht werden. Die Vor 
schriften^ gelten n'cht für ein Gebäck bis 250 Gramm. 
Tiefe Vorschiff: bezieht sich nur auf diejenigen die 
gewerbsmäßig Brot Herstellen. 
Derjenige Verbraucher, der sein Brot selbst her 
stellt, ist in allen anderen Punkten genau denselben 
Vorschriften unterworfen wie derjenige, der es ge 
werbsmäßig herstellt und feilhält, also wie jeder 
Bäcker.^ Dies trifft für den Selbstversorger (Land- 
wiit) vor allen Dingen zu. 
Was ist das wichtigste aus dem Brotgesetz für 
die Bäcker, also für diejenigen, die • gewerbsmäßig 
Brot herstellen? Dor allen Dingen darf vom 15. Au 
gust an auf Grund des Gesetzes über die Vermahlung 
von Jnlandrvggen laut Artikel 3 das Brot nur noch 
in bestimmten Gewichten hergestellt werden, und zwar 
mutz das frische Brot ein ganzes Vielfaches von 250 
Gramm fein, also 250 oder 500 oder 750 Gramm usw. 
wiegen, und dieses Gewicht ist von dem Hersteller auf 
dem Brot für den Käufer leicht erkennbar anzu 
geben. Diese Vorschriften gelten nicht für Gebäcke bis 
250 Gramm. 
Der Bäcker darf auf Grund des Vrotgefetzes drei 
erlei Roggenbrot herstellen: 
1. ein reines Roggenbrot, das zu mindestens 97 
v. H. aus Roggenmehl besteht, das höchstens zu 60 o. 
H ausgemahlen ist, 
2. ein reines Roggen-Schrot- bezw. Vollkornbrot, 
das zu mindestens 97 v. H, Mahlerzeugnisse des Rog 
gens enihält, die abgesehen von den Reinigungsver 
lusten. zu 100 Prozent ausgemahlen oder geschrotet 
sind 
3. ein sogenanntes Mischbrot, das zu Mindestens 
80 v. H. ans Roggenmehl besteht, das höchstens zu 
80 v. H. ausgemahlen ist und höchstens 17?Z'Weizen 
mehl oder Rvggenschrot enthält, wobei die Bestand 
teile an Mahlerzeugnissen des Roggens und Weizens 
zusammen mindestens 97 v. H. betragen müssen. 
Das sogenannte Mischbrot muß bis auf dasjenige, 
das ein Gewicht bis zu 250 Gramm hat, wje unter 
Nr. 3 gekennzeichnet hergestellt werden und nur im 
ungeteilten Zustand als „Mischbrot" gewerbsmäßig 
hergestellt, feilgehalten, verkauft oder in den Verkehr 
gebracht werden, wenn es als solches für den Käufer 
leicht erkennbar gezeichnet ist. 
Und schließlich, was hat der Müller beim Brotge 
setz zu beachten? Das Brotgesetz ist ein Gesetz für die 
Herstellung von Brot, also ein Gesetz, das jeden, der 
Brot herstellt, ob gewerbsmäßig oder nicht, betrifft, 
und kein Gesetz für die Müllerei Der Müller darf 
jede Art Mehl wie bisher herstellen, er ist aber ge 
zwungen, was bisher nicht der Fall war, bei jedem 
Erzeugnis, das er aus Roggen herstellt und das zur 
menschlichen Ernährung dient, den Ausmahlungsgrad 
und feine tfirma deutlich am Sack erkennbar anzu 
bringen. 
Was bleibt für die Landwirtschaft vom Brotge 
setz übrig? Die Landwirtschaft soll den Vorteil haben, 
was ihr auch jeder gönnt, der weiß, wie schwer es 
der Landwirt hat der Roggen anbauen muß. Des 
wegen muß der Landwirt, wenn er Selbstversorger 
ist, dafür sorgen, daß das Brot, das er für sich selbst 
herstellt, nur Mehl enthält, das höchstens einen Aus 
mahlungsgrad von 60 v H hat oder aus Roggen- 
chrot hergestellt wurde. 
Bei dieser Art der Vermahlung entfallen nun 
etwa 10 v. H. mehr Futtermittel, und zwar sehr 
gute. Es ist nun eigentlich Pflicht der Landwirt- 
chaft, mehr deutsche Futtermittel ihrem Dich zu ge 
ben als bisher. Es ist im eigenen Interesse der Land 
wirtschaft falsch,, wenn die Futterartikel, die aus der 
Vermahlung von deutschem Getreide abfallen, von der 
deutschen Landwirtschaft nicht aufgenommen werden, 
'andern ins Ausland wandern, und der deutsche Land 
wirt für sein Vieh ausländisches Futter einführt. Das 
ist volkswirtschaftlich falsch und auch für die Land 
wirtschaft falsch: denn je leichter der Absatz des Fut 
ters, desto mehr steigert der Wert des Rohmaevials, 
also des Getreides. 
151632 
163459 
182756 
194639 
210233 
219401 
240123 
261044 
268197 
314083 
331450 
357651 
382354 
än der 
154274 
163861 
187130 
195415 
210673 
225377 
241033 
273493 
295663 
317259 
342227 
359813 
387137 
155536 
165899 
187295 
197327 
212847 
229765 
247553 
279249 
302894 
319885 
346127 
360401 
387310 
155944 
166167 
187398 
205690 
213450 
230655 
252598 
279929 
304046 
322415 
353573 
362711 
398566 
159102 
166546 
187691 
207066 
213826 
231345 
253762 
280077 
304302 
325616 
354183 
366569 
159877 
181414 
192679 
208822 
219235 
235164 
253950 
281619 
309006 
329373 
356777 
366611 
heutigen Nachmittagsziehung wurden Gewinne 
über 150 M. gezogen 
4 Gewinne,» 10000 M. 70220 343739 
2 Gewinne ,u 5000 M. 179263 
12 Gewinnern 2000 2K. 14274 65349 221681 
312879 329054 333850 
50 Gewinne,u 1000 M. 2326 7344 57399 59923 
70042 82115 96333 128888 135907 146473 161136 
171199 200376 289404 293379 298947 305399 
309671 320355 334526 336992 356933 372186 
376852 376976 
73 Gewinne ,u 509 M. 3823 10097 25007 27818 
35936 386i 2 44525 55170 80776 33938 91178 
110348 110362 II2991 113472 121205 I28S44 
135177 133751 146360 156594 177282 183781 
211668 223724 238473 250534 265292 284147 
291685 321051 324864 332374 349554 369325 
374813 376657 330324 398292 
174 Gewinne zu 300 M. 569 1908 6563 13031 20408 
21818 24975 26799 27636 35199 41429 48103 48726 
58144 68642 73021 73388 76040 77170 85075 86050 
88618 88649 60170 92709 102112 116995 117309 
118423 125569 129703 132753 134123 138555 
140859 
164145 
177212 
199990 
246695 
298669 
322620 
356363 
369646 
143393 
164674 
178760 
223174 
252517 
307743 
327791 
361313 
392756 
154447 
165796 
165246 
223470 
253632 
312163 
339786 
363332 
395396 
188452 
166280 
185802 
235693 
290853 
319939 
343609 
363601 
395348 
160740 
1 74385 
197670 
236919 
285146 
321964 
344169 
330037 
396097 
161613 
176035 
198724 
239582 
239303 
322437 
350261 
381001 
Im Gewinnrade verblieben: 2 Prämien zu je 
500000, 2 Gewinne zu je 500000, 2 zu je 800000, 
2 zu je 200000, 2 zu ie 100000, 2 Gewinne zu je 
75000, 4 zu je 50000, 10 zu je 25000, 78 zu je 
10000, 148 zu je 5000, 402 zu je 8000, 678 zu je 
2000, 1888 zu je 1000. 3908 zu je 500. 10866 zu 
je 300 At. 
Einem Teil der heutigen Landauflage liegst 
ein Prospekt der Firma Ernst Knott, Großhandels- 
Haus, Breslau 2, Flurstraße 6, bei. 
BdÄte ßmMise. 
Tonhalleii-Lichtspiele. 
Das neue Programm bringt wieder mal ein Gast- 
fprel der berühmten Hennp Porten in dem Film „Geier 
Walli". Das Programm bringt ferner den Film 
„Madame Dubarry" und ein weiteres reichhaltiges 
Beiprogramm. 
Vereins-Anzeiger!! 
Kampfgenoffeiiverem 
1870-71 
Am Sonntag, den 17. August, vorm. 
11V. Uhr präzise. Antreten bei 
der Harmonie: 
60jährige Gedächtnisfeier 
vonGravelotte 
5356) 
Nachm. 4 Uhr: Appell int Bereinslokal 
»WMîŞļUMWklM 
Die Alten von 1870/71 rufen uns noch einmal zu 
einer schlichten Feier am Denkmal im Kindergarten 
zur Erinnerung 
av die 88. Wiederkehr de« Zageg tisn Gramme. 
Wir bitten die Kameraden um rege Teilnahme. 
Die Fahnen versammeln sich Sonntag, den 17. August, 
vorm. 11V. Uhr vor der Harmonie. Der Vorstand. 
C5353 
ätaköürlml 
Abmarsch zur 
Gravskstte-Ieier 
am Sonntag, den 17. d. Mts., 
11V. Uhr vünktlich, von der 
..Harmonie". (5362
	        
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