Nr. 190
Zweites MM
Freitag,
15. August
Tragisches, Anglüek emsr
NenKsburgcr Familie
irr êrûcksbKrgo
Der fünfjährige Sohn durch Fahrläffigkeit
erschossen.
Ein tragisches Mißgeschick traf eine in
Glücksburg zur Kur weilende Familie aus
Rendsburg. Der 5jährige Sohn des Ehepaa
res spielte auf einer Koppel, wo ein ebenfalls
in Glücksburg auf Besuch weilender Kauf
mann aus Flensburg damit beschäftigt war,
init einem 6-Millimeter-Tesching nach Spatzen
zu schießen. Nach kurzer Zeit legte er das Ge-
loehr auf die Koppel und ging zu seiner ganz
m der Nähe beim Beerenpflücken befindlichen
F»au. Auf der Koppel spielten noch mehrere
größere und kleinere Knaben. Ein Ibjähriger
Lehrling, der mit diesen Kindern auf der Kop
pel war, fand das Gewehr und nahm es an sich.
Mötzlich ging ein Schuß los und traf den in
der Nähe stehenden 6jährigen Sohn der oben
erwähnten Familie in die rechte Schläfe. An
den Folgen der Verletzung ist der kleine Kna
be in der Diakonissenanstalt, wohin man ihn
sofort übergeführt hatte, gestorben. Für den
Besitzer des Gewehres, der es in solch fahrläs
siger Weise auf der Koppel niedergelegt hatte,
wird die Sache ein übles Nachspiel haben, da
er sich vor Gericht zu verantworten haben
wird.
Bei dem Unglücksfall h anöelt es sich um
Len 514jährigen Jungen des Eisenbahners H.
Gülck aus Rendsburg.
* * *
Die Wrrhlew ;ttt NetBsckMger
PropstMMoöe.
Der Synodalüusschuß hat als Wahltag für
Lie allgemeinen Wahlen zur Propsteisynode
Sonntag, den 17. August 1930, festgesetzt. In
den Wahlversammlungen, die in leder Ge
meinde abgehalten werden, sind von den Kir
chenvertretern die auf jede Gemeinde fallen
den Abgeordneten nebst Stellvertretern zu
wählen. Bovenau wählt 1, Hademarschen 2,
Hohn 1, Hohenwestedt 4, Junten 1, Jeven-
steöt 2, Nortorf 5, Renösburg-St. Marren 7,
Rendsburg-Neuwerk 9, Schenefeld 2, Toden-
siüttel 2, Wacken 2 Abgeordnete. In den Ge
meinden, die mehr als 2 Abgeordnete z>r wäh
len haben, muß Verhältniswahl stattfinden.
In Renösburg-Neuwerk ist bis zum 10. Tage
vor der Wahl eine einzige Liste eingereicht mrt
folgenden Namen: Senator Glien-Rendsburg
(Stellvertreter: Kaufmann Jürgen Schaar),
Büroüirektor Seligmann-Rendsburg (Ve-
triebleiter Hansen), Kaufmann August Claus-
sen-Renösburg (Studienrat Reiff), Hufner
Jürgen Möller-Nübbel (Landmann Klaus
Gräven-Nübbel), Schlosser Karl Horsch-Bü-
delsüorf (Tischlermeister Joh. Rohwer-Bü
delsdorf), Kaufmann Richard Element-Rends
burg (Reichsbahnbauinspektor Krohn), Lanö-
Mann Eggert Holling-Büöelsöorf (Verwal
tungsobersekretär Drews-Büdelsöorf), Rektor
a. T. Aug. Granzow-Rendsburg (Oberpostse-
lretär a. D. Karl Goeze), Landmann Heinrich
Kühl-Rickert (Landmann Johann Holling-
>rockbeck). In Renösburg-St. Marien ist bis
äum 10. Tage vor der Wahl ebenfalls nur eine
Liste eingereicht mit folgenden Namen: Land
smann Hans Pahl-Osterrönfelö (Hauptleyrer
^ach - Osterrönfeld), Senator Mäckelmann-
Rendsburg (Justizrat Hems - Rendsburg),
Landmann Heinrich Kühl-Rade (Hufner Hein
rich Harder-Haßmoor), Heinrich Lüthje-Schacht-
Audorf (Rektor Rolfs-Schacht-Audorf), Buch
händler Sieke-Renösburg «Buchbindermeister
Zausen), Malermeister Wulff-Rendsburg
(Kreisobersekretär Pluntke), Steuerinspektor
Vogt-Rendsburg (Makler Hennings). In
Rendsburg erübrigt sich damit die Wahl durch
"re Kirchenvertretungen, da die Genannten
^ls gewählt gelten.
Außer diesen allgemeinen Wahlen sind
voch von den Beteiligten Vertreter bestimmter
tzersonenkreise zu wählen. Die Wahlen finden
(ur die ganze Propstei gemeinsam am Sonn-
. ^ņd, den 30. August 1930, im Gemeindehaus
ņ Rendsburg statt unter dem Vorsitz von
^ŗopst Wiebers. Die Religionslehrer an
Ģlksschulen, die Religionslehrer an anderen
llentlichcn Schulen, die hauvt- und neben-
wtlichen Kirchenmusiker und die hauptamt-
cyen Kirchenbeamten haben je einen Bertre-
er ihres Personenkreises nebst einem Stell
vertreter zu wählen.
Rendsburg, den 15. August 1930.
. " ^îe Begräbniskasse der vereinigten
Kr-egervereine von Rendsburg e. B. hielt am
Dienstag, den 12. August im „Colosseum" ihre
Generalversammlung ab. Nachdem der Vor
sitzende, Justizrat Hems die erschienenen Mit
glieder begrüßt hatte, erstattete der Geschäfts
führer der Begräbniskasse den Jahresbericht.
Vereinnahmt wurden an Umlagen im Ge
schäftsjahr 12 876,50 RM. Davon ab lg Sterbe
fälle aus 1928-29 3520,10 RM. Mithin Entnah
me für 1929-30 = 9356,40 RM. Hiervon kom-
men ab die Ausgaben a) Verwaltungskosten
1230,08 RM., b) Auszahlungen für 35 Sterbe-
fälle 5974,15 RM., c) Auslagen für Drucksa
chen, gerichtl. Gebühren, Inserate pp. 213,57
RM., insgesamt 7417,80 RM. Demnach Be
stand des Sicherheitsfonds am 1. April 1930
1938,60 RM. Nach dem Bericht der Kassenprü
fer über die Revision der Kasse haben sich An
stände nicht ergeben. Dem Geschäftsführer-
würde Entlastung erteilt. Der Versichernngs-
bestand beträgt zur Zeit 1975 Mitglieder. Es
wurde mitgeteilt, daß öie. Auswirkung des am
18. November 1929 gefaßten Abänderuugsbe-
schlusses zu den Satzungen, wonach an Umla
gen vom 1. Januar 1930 an 60 Pfg. pro Monat
im Voraus erhoben werden sollen, stch schon
dahin äußerte, daß der Sicherheitsfonds schon
setzt auf 3500 RM. angewachsen sei. Damit ist
die Gewähr geleistet, daß auch bei etwaiger
Verringerung der Versichertenzahl für die
Zukunft der Bestand der Kasse gesichert ist.
Die Schwierigkeit der Einziehung der Umla
gen nach dem alten Verfahren bis zum 31. De
zember 1929 wegen der rasch aufeinanderfol-'
genden Sterbefülle, hat es mit sich gebracht,
daß Geschäftsführer und Einsammler mit zwei
Monaten stets im Rückstände waren. Um die
sem Uebelstanöe abzuhelfen, namentlich auch
um ohne besondere Beschwerung der Mitglie
der bis zum Schluß des Rechnungsjahres die
sämtlichen Beiträge hineinzubekommen wurde
beschlossen, in den letzten 8 Monaten des bis
zum 31. März 1931 laufenden Rechnungsjah
res 10 Einsammlungen vorzunehmen. Es wer
den demnach durchschnittlich alle drei Wochen
die Einsammlungen erfolgen. Die Kasse, im
Jahre 1922 als rein kameradschaftliche Einrich
tung aus der Not der Zeit geboren, hat sich
zu einer dauernd gesicherten Einrichtung her
ausgewachsen. Ihre hohen Leistungen bei ver
hältnismäßig kleinen Beiträgen und bei der
sehr großen Anzahl von hochbetagten Versi
cherten (allein 118 über 74 Jahre, darunter 39
über 80 Jahre) zeigen ihr segensreiches Wir
ken und sollten insbesondere die jüngeren Ka
meraden anspornen, dem Verein Leizutreten.
--- . *
6b. Büdelsdorf, 14. August. Kindervogel-
. Etwas verspätet aber von den Kindern
nicht minder begeistert ausgenommen, begann
heute morgen das diesjährige Kindervogelschießen
der Schulen. Es war zunächst beabsichtigt, den
Kindern anstelle des üblich-en Ņagelschi^st^ns einen
größeren Ausflug zu bieten, weil sowohl in Krei
sen der Lehrerschaft wie auch von den Eltern an
genommen wurde, daß ein solcher Ausflug den
Kindern willkommener sei Bei den Kleinen gab
es indessen enttäuschte Gesichter, als sie davon hör
ten, daß aus dem Vogelschießen nichts werden
solle. Schließlich wurde "dann doch aus Kreisen
der Elternschaft die übliche Eeldsammlung für
das Vogelschießen durchgeführt, die neben Waren-
Geschenken die bare Summe von 702.80 Ji er
brachte. Sofort nach den Ferien begannen die
Schulen mit den Vorbereitungen und heute mor
gen bewegte sich der stattliche Festzug der Kinder
bei den Klängen der Musik durch die Sraßen, die
Mädchen geschmückt mit Kränzen und Blumenge
winden, die Imogens stolz ihre Fahnen tragend.
Die hohe Freud«, die den Kindern das Vogelschie
ßen bereitet, stand in den Augen zu lesen. Das
Vogelschießen ist auch in unserer Gemeinde Tra
dition geworden und wird auch in Zukunft kaum
davon abkommen können. Wenn auch das Wetter
für die Veranstaltung nicht besonders günstig war,
so wurde die Freude der Kinder doch nur 'wenig
beeinträchtigt. Heute feiern die jüngeren Jahr
gänge und morgen die älteren Klassen.
bd. Büdelsdorf, 14. August. Fischeretnetzc
gestohlen. In der Nacht vom Montag zum
Drenstag wurden dem Fischereipächter Eggers
feine sämtlichen Fischnetze, die vor dem Eidersport
platz ausgelegt waren, mit dem Inhalt entwendet.
Die Netze sind später leer zurückgebracht worden.
Die Ermittlungen nach den Tätern sind ausigs-
nommen. Beobachtungen wolle man im Viiidels-
dorser Rathaus melden.
Gewinnauszug
S. Klasse 35. Preußisch-Süddeutsche
(281. Preuß.) Klajjen-Lotlerie
Ohne Gewähr Nachdruck verboten
Aus jede gezogene Nummer sind zwei gleich
hohe Gewinne gefallen, und zwar je einer
aus die Lose gleicher Nummer in den beiden
Abteilungen I und II
i. Ziehungstag 13. August 1930
8n der heutigen Vormstlagsziehung wurden Gewinne
über 150 M. gezogen
2 Gewinn« «» 10OOO SH. 176686
6 Gewinn- ÜU 3000 M. 68634 16225S 316728
22 Gewinn- *u 2000 M. 40532 48364 66899 71584
397431 241989 280305 291370 298920 312806
32 Gewinne ,u 1000 9H. 1213 71334 111569 112811
113022 116904 191943 232019 250859 264562
276717 296358 345529 340030 373042 376628
64 Gewinne ,u 500 M. 2932 4522 21210 33267
47779 51361 67421 100473 112527 113226 125764
150654 166819 177436 163737 185520 186SS1
209635 233488 245321 255555 257435 262221
265255 317573 3242S7 327094 341933 346051
349872 351751 352403
234 Gewinne ,u 300 M. 657 1278 6140 11163
11623 14943 19920 28603 30531 31812 35067 38687
46430 50449 57066 53015 58803 63743 65191 69367
71319 73679 73317 77166 794S9 81292 82504 83402
86233 69759 109536 110121 112657 114331 116347
123081 134234 145139 146176 150231 151550
Dsrs mm Brotgesetz.
Don unterrichteter Seite wird den H. N.
schrieben.
Am 15. August tritt das neue Brotgesetz in Kraft,
das eine Umstellung in der Herstellung des täglichen
Brotes bedeutet. Es ist zu dem Zweck erlaffen wor
den, den Verbrauch non Roggen r» Deutschland zu
heben, der in der Nachkriegszeit erheblich gesunken
ist. Außerdem waren die Rvgg.enpreise sehr gedrückt,
weil viel Roggen als Futter verbraucht werden mußte,
der nicht zur menschlichen Ernährung Verwendung
finden konnte. Ferner war der Absatz auf dem Welk
markt sehr schwierig, so daß die deutsche Landwirt,
schast bei den Roggenpretjen nicht bestehen konnte.
Einfuhrzölle für Roggen zu erhöhen, hat gar keinen
Zweck, weil wir ja für Roggen in Deutschland nicht
Import-, sondern Exportland sind. Außer in Deutsch
land wird fast nur noch in den nordischen Ländern
(Schweden, Norwegen, Dänemark und Holland) Rog
genbrot gegessen, dorthin strömt der ausländische Rog
gen. der polnische und der russische: denn auch Polen
und Rußland sind in Roggen als lleberschußländer zu
betrachten. So ist der Hauptgedanke des neuen Vrot-
gesetzes entstanden, daß die Ausmahlung des Rogg-ens
herabgesetzt wird.
Bisher war es üblich, Mehl zu Brot zu ver
backen, das 85 bis 75 v. H ausgemahlen war, d. h.
aus. 100 Kilogramm Roggen wurden 65 bis 75 Kilo
gramm Mehl erzeugt. Nach dem neuen Brotgesetz
darf das Mehl nicht höher als bis höchstens 60 v. H.
ausgemahlen sein. Was muß nun der Verbraucher
über das neue Brotgesetz wissen?
Es ist Vorschrift, daß in den Verkaufsläsen das
Brot deutlich gekennzeichnet ist, ob es aus reinem
Roggenmehl oder aus Mifchmehl hergestellt ist. Außer
dem muß nach dem Gesetz des Vermahlungszwanges
vom 25. Juli I960 das Brot in gewissem Gewicht
hergestellt werden. Das Gewicht ist vom Hersteller auf
dem Brot für den Käufer leicht erkennbar anzugeben.
Ohne diese vorgeschriebenen Angaben darf Brot un
geteilt gewerbsmäßig nicht angeboten, feilgehalten
o'der^ sonst in den Verkehr gebracht werden. Die Vor
schriften^ gelten n'cht für ein Gebäck bis 250 Gramm.
Tiefe Vorschiff: bezieht sich nur auf diejenigen die
gewerbsmäßig Brot Herstellen.
Derjenige Verbraucher, der sein Brot selbst her
stellt, ist in allen anderen Punkten genau denselben
Vorschriften unterworfen wie derjenige, der es ge
werbsmäßig herstellt und feilhält, also wie jeder
Bäcker.^ Dies trifft für den Selbstversorger (Land-
wiit) vor allen Dingen zu.
Was ist das wichtigste aus dem Brotgesetz für
die Bäcker, also für diejenigen, die • gewerbsmäßig
Brot herstellen? Dor allen Dingen darf vom 15. Au
gust an auf Grund des Gesetzes über die Vermahlung
von Jnlandrvggen laut Artikel 3 das Brot nur noch
in bestimmten Gewichten hergestellt werden, und zwar
mutz das frische Brot ein ganzes Vielfaches von 250
Gramm fein, also 250 oder 500 oder 750 Gramm usw.
wiegen, und dieses Gewicht ist von dem Hersteller auf
dem Brot für den Käufer leicht erkennbar anzu
geben. Diese Vorschriften gelten nicht für Gebäcke bis
250 Gramm.
Der Bäcker darf auf Grund des Vrotgefetzes drei
erlei Roggenbrot herstellen:
1. ein reines Roggenbrot, das zu mindestens 97
v. H. aus Roggenmehl besteht, das höchstens zu 60 o.
H ausgemahlen ist,
2. ein reines Roggen-Schrot- bezw. Vollkornbrot,
das zu mindestens 97 v. H, Mahlerzeugnisse des Rog
gens enihält, die abgesehen von den Reinigungsver
lusten. zu 100 Prozent ausgemahlen oder geschrotet
sind
3. ein sogenanntes Mischbrot, das zu Mindestens
80 v. H. ans Roggenmehl besteht, das höchstens zu
80 v. H. ausgemahlen ist und höchstens 17?Z'Weizen
mehl oder Rvggenschrot enthält, wobei die Bestand
teile an Mahlerzeugnissen des Roggens und Weizens
zusammen mindestens 97 v. H. betragen müssen.
Das sogenannte Mischbrot muß bis auf dasjenige,
das ein Gewicht bis zu 250 Gramm hat, wje unter
Nr. 3 gekennzeichnet hergestellt werden und nur im
ungeteilten Zustand als „Mischbrot" gewerbsmäßig
hergestellt, feilgehalten, verkauft oder in den Verkehr
gebracht werden, wenn es als solches für den Käufer
leicht erkennbar gezeichnet ist.
Und schließlich, was hat der Müller beim Brotge
setz zu beachten? Das Brotgesetz ist ein Gesetz für die
Herstellung von Brot, also ein Gesetz, das jeden, der
Brot herstellt, ob gewerbsmäßig oder nicht, betrifft,
und kein Gesetz für die Müllerei Der Müller darf
jede Art Mehl wie bisher herstellen, er ist aber ge
zwungen, was bisher nicht der Fall war, bei jedem
Erzeugnis, das er aus Roggen herstellt und das zur
menschlichen Ernährung dient, den Ausmahlungsgrad
und feine tfirma deutlich am Sack erkennbar anzu
bringen.
Was bleibt für die Landwirtschaft vom Brotge
setz übrig? Die Landwirtschaft soll den Vorteil haben,
was ihr auch jeder gönnt, der weiß, wie schwer es
der Landwirt hat der Roggen anbauen muß. Des
wegen muß der Landwirt, wenn er Selbstversorger
ist, dafür sorgen, daß das Brot, das er für sich selbst
herstellt, nur Mehl enthält, das höchstens einen Aus
mahlungsgrad von 60 v H hat oder aus Roggen-
chrot hergestellt wurde.
Bei dieser Art der Vermahlung entfallen nun
etwa 10 v. H. mehr Futtermittel, und zwar sehr
gute. Es ist nun eigentlich Pflicht der Landwirt-
chaft, mehr deutsche Futtermittel ihrem Dich zu ge
ben als bisher. Es ist im eigenen Interesse der Land
wirtschaft falsch,, wenn die Futterartikel, die aus der
Vermahlung von deutschem Getreide abfallen, von der
deutschen Landwirtschaft nicht aufgenommen werden,
'andern ins Ausland wandern, und der deutsche Land
wirt für sein Vieh ausländisches Futter einführt. Das
ist volkswirtschaftlich falsch und auch für die Land
wirtschaft falsch: denn je leichter der Absatz des Fut
ters, desto mehr steigert der Wert des Rohmaevials,
also des Getreides.
151632
163459
182756
194639
210233
219401
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än der
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247553
279249
302894
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346127
360401
387310
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187398
205690
213450
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252598
279929
304046
322415
353573
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159102
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207066
213826
231345
253762
280077
304302
325616
354183
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192679
208822
219235
235164
253950
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309006
329373
356777
366611
heutigen Nachmittagsziehung wurden Gewinne
über 150 M. gezogen
4 Gewinne,» 10000 M. 70220 343739
2 Gewinne ,u 5000 M. 179263
12 Gewinnern 2000 2K. 14274 65349 221681
312879 329054 333850
50 Gewinne,u 1000 M. 2326 7344 57399 59923
70042 82115 96333 128888 135907 146473 161136
171199 200376 289404 293379 298947 305399
309671 320355 334526 336992 356933 372186
376852 376976
73 Gewinne ,u 509 M. 3823 10097 25007 27818
35936 386i 2 44525 55170 80776 33938 91178
110348 110362 II2991 113472 121205 I28S44
135177 133751 146360 156594 177282 183781
211668 223724 238473 250534 265292 284147
291685 321051 324864 332374 349554 369325
374813 376657 330324 398292
174 Gewinne zu 300 M. 569 1908 6563 13031 20408
21818 24975 26799 27636 35199 41429 48103 48726
58144 68642 73021 73388 76040 77170 85075 86050
88618 88649 60170 92709 102112 116995 117309
118423 125569 129703 132753 134123 138555
140859
164145
177212
199990
246695
298669
322620
356363
369646
143393
164674
178760
223174
252517
307743
327791
361313
392756
154447
165796
165246
223470
253632
312163
339786
363332
395396
188452
166280
185802
235693
290853
319939
343609
363601
395348
160740
1 74385
197670
236919
285146
321964
344169
330037
396097
161613
176035
198724
239582
239303
322437
350261
381001
Im Gewinnrade verblieben: 2 Prämien zu je
500000, 2 Gewinne zu je 500000, 2 zu je 800000,
2 zu je 200000, 2 zu ie 100000, 2 Gewinne zu je
75000, 4 zu je 50000, 10 zu je 25000, 78 zu je
10000, 148 zu je 5000, 402 zu je 8000, 678 zu je
2000, 1888 zu je 1000. 3908 zu je 500. 10866 zu
je 300 At.
Einem Teil der heutigen Landauflage liegst
ein Prospekt der Firma Ernst Knott, Großhandels-
Haus, Breslau 2, Flurstraße 6, bei.
BdÄte ßmMise.
Tonhalleii-Lichtspiele.
Das neue Programm bringt wieder mal ein Gast-
fprel der berühmten Hennp Porten in dem Film „Geier
Walli". Das Programm bringt ferner den Film
„Madame Dubarry" und ein weiteres reichhaltiges
Beiprogramm.
Vereins-Anzeiger!!
Kampfgenoffeiiverem
1870-71
Am Sonntag, den 17. August, vorm.
11V. Uhr präzise. Antreten bei
der Harmonie:
60jährige Gedächtnisfeier
vonGravelotte
5356)
Nachm. 4 Uhr: Appell int Bereinslokal
»WMîŞļUMWklM
Die Alten von 1870/71 rufen uns noch einmal zu
einer schlichten Feier am Denkmal im Kindergarten
zur Erinnerung
av die 88. Wiederkehr de« Zageg tisn Gramme.
Wir bitten die Kameraden um rege Teilnahme.
Die Fahnen versammeln sich Sonntag, den 17. August,
vorm. 11V. Uhr vor der Harmonie. Der Vorstand.
C5353
ätaköürlml
Abmarsch zur
Gravskstte-Ieier
am Sonntag, den 17. d. Mts.,
11V. Uhr vünktlich, von der
..Harmonie". (5362