LandsszsîLung
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123. Jahrgang.
123. Jahrgang.
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die bas Leben sichern, entfaltet sich bann bis
schöne Blüte der geistigen Kultur.
Im Verhältnis zur Wirtschaft nimmt
der faschistische Staat eine einzige Stellung
ein. Man kaun wohl sagen, daß kein moder
ner Staat so viel zur Verbesserung und Stem
gerung des wirtschaftlichen Lebens tut, wie
der neue italienische Staat. Er verstaat
licht das wirtschaftliche Leben
nicht, er wird n i ch t z u m Eigentü
mer und Herrn der Wirtschaft!, wie
der bo ls ch ew istss che Staat. Die P r i -t
v a t i n i t i a t i v e* wird durch ihn nicht be--
schränkt und nur ein allgemeines Aufsichts--
recht ausgeübt, das wirtschaftliche Unterneh
mungen behindert und unterbindet, welche die
Gsfahr politischer Konflikte in sich tragen.
Aber er läßt die Wirtschaft auch nicht in jener
Ungebnndenheit bestehen, die für das poli
tische System der liberalen parlamentarisch
regierten Staaten charakteristisch ist, die p o-
l i t i s ch e K ä m p f e in das wirtschaft
liche Leben tragen und in schweren Kri
sen ansfechten lassen, die das wirtschaftliche
Faustrecht des Streikes und der Aussperrung
dulden. Die besondere Würde des faschistischen
Staates besteht in dem N i ch t e r a m t über
wirtschaftliche Streitigkeiten u.
der Endgültigkeit seiner Ent
scheidungen. Der Staat ist aber auch der
große Erreger und Beweger der Wirtschast.
Er stellt ihr neue Ziele und Aufgaben und
führt eine Fülle menschlicher Kraft und In
telligenz den Werken der sozialen Arbeitslei
stung entgegen. ,
Für das Gebiet des industriellen Lebens
ist die carta de] lavoro, für das land-t
wirtschaftliche Gesetz über die bonitica i r> -
t eg rale grundlegend. Natürlich gilt die
carta del lavoro auch für die landwirtschaftliche
Produktion und die bonikica ist auch von gro
ßer Bedeutung für die Industrie, sofern sie
ihr neue Aufgaben und Ziele stellt. Bildet
doch das wirtschaftliche Leben eine ungeheure
Einheit, die sich nur begrifflich gliedern
und aufteilen läßt. Liegen doch eine Fülle von
Problemen unmittelbar zwischen industrieller
und landwirtschaftlicher Entwicklung. Tke
Statistik hat gezeigt, daß die großen
Städte das Leben töten. Das An
schwellen der Bevölkerungsziffer in den gro
ßen Städten täuscht über diese Tatsache hin
weg. Sie ist zurückzuführen auf die immer
mehr zunehmende innere Einwanderung. An
gelockt von besseren Arbeitsbedmgungeu und
Berdienstmöglichkeiten, geht die Landbevöl
kerung in die großen Städte, um vielfach
Opfer der ungünstigen Lebensbedingnugen zu
werden. Tie schwierigen Ernähruugsverhäst-
nisse und Wohnungsbedingungen führen da
zu, die Kinderzahl zu beschränken, und so
wird der Geburtenrückgang um so empfindli
cher werden, je mehr die Städte sich vergrö
ßern. Um dieser Landflucht entgegenzutre
ten, müssen der arbeitsfähige Boden
vergrößert, das Straßennetz ausge
baut und verbessert und gesunde Woh
nn n g s v e r h ä l t n i s s e geschaffen werden.
Hier setzt das Gesetz über die Bonifica ein, das
die Lage der Landbevölkerung verbessern und
vor dem Elend der großen Städte beschützen
will.
wußtsein des Durchschnittsmenschen nicht so
ohne weiteres einleuchtend, und so bedarf es
wohl manchmal eines heilsamen Zwanges,
um die staatliche Idee, den Schöpfungsplan
des großen Staatsmannes, im Leben eines
großen Volkes wirksam zu machen.
Soll aber die Macht wirksam sein, so muß
sie ein Zentrum haben, von dem sie ausgeht,
um das auszuführen, was in ihrem Sinn und
in ihrem Willen liegt. Von dieser ausfüh
renden Gewalt handelt das Gesetz über
die P o d e st à.
Sie ist das lebendige Organ eines selb
ständigen Regierungswillens. Sie
ist ein eigener Organismus, der selbständig
und unselbständig zugleich ist. Sie ist unselb
ständig, sofern sie den Bestimmungen und
Gesetzen der Verfassung und des Ge
meinschaftslebens unterliegt, wie
sie durch die politischen Mächte des Gran Eom-
siglio und des Parlaments beschlossen und
garantiert sind. Tie Exekutive bewegt sich
im Nahmen der Verfassung und der sozialen
Gesetzgebung. Sie darf nicht ungesetzlich sein.
Sie muß aber die Fähigkeit und das Recht
besitzen, frei und von sich aus ihre Tätigkeit
auszuüben, ohne um Erlaubnis zu fragen
und Anweisungen abzuwarten, denn nur so
kann sie ihre Aufgabe erfüllen, die Idee des
Staates im Leben der Gemeinschaft zur Gel
tung zu bringen. Nur unter dieser Voraus
setzung vermag die Exekutive Verant
wortung zu übernehmen und Ver
antwortung zu tragen.
Wir Haben nunmehr von dem Gebiet zu
sprechen, auf welchem die Idee sich wirk
sam erweisen soll. Dies Gebiet ist das
soziale Leben, das sich unter dem wirt
schaftlichen Gesichtspunkt in zwei Teilgebiete
gliedert: die Industrie und die Landwirtschaft.
Die Wirtschaft erfordert in besonders
hohem Maße die Aufmerksamkeit des Staa
tes, weil sie die Grundbedingung für alles so
ziale Leben ist. Wir können uns einen Staat
ohne Kunst und Wissen, niemals aber ohne
Wirtschaft denken. Die ökonomischen
Kräfte tragen den Staat. Auf ihnen,
Wirtschaft und Moral als Fundamente
einer neuen Staatsiaee.
Geörrnken zur Zeitgeschichte
aber die Besinnung auf jene alten, wertvol
len ewigen Werte veranlaßte, deren Bewußt
sein abgeschwächt und verlorengegangen war,
die sich wohl noch in der P r i v a t m o r a l
der einzelnen regten, aber im Verhältnis
zwischen Herrscher und Beherrschten ihre
Wirksamkeit eingebüßt hatten. Ohne dies
sittliche Fundament kann kein
Staat be st ehe n. Und wenn in manchen
Verhältnissen materielle Kraft und eine kluge
Rechtsordnung die fehlende Moral ersetzen
und über die innere Fäulnis und Schwäche
hinwegtäuschen kann, so muß diese äuße
re Form in der Stunde der Not und
Gefahr doch notwendig zusammen
brechen. Die sittliche Kraft eines Staates
geht von den Institutionen und Kundgebun
gen des Herrschers aus, die einen Appell an
die schlummernden sittlichen Kräfte des Vol
kes darstellen und eine Gegenbewegung aus
lösen. In dieser Wechselwirkung entfaltet
sich die sittliche Blüte und die moralische Kraft
einer Nation.
Die Idee will ein Werkzeug haben, um
sich in der Wirklichkeit des Lebens durchzu
setzen, und dazu bedarf es einer Macht, die
dafür Sorge trägt, daß sie ihren Sinn und
Zweck im Dasein des Volkes erfüllen kann
und alles mit ihrem Geiste durchdringt. Ohne
sie würde die staatlich geformte Idee ihre
Aufgabe nicht erfüllen und in das Leben der
Nation nicht ausstrahlen können. Kein poli-
*■0 In den folgenden Darlegungen setzen
wir die Artikelreihe über die Grundsätze der
neuen Mussolinischen Staatsidee nach dem
Werke von Professor Dr. Mehlis fort. Der
folgende Abschnitt behandelt zunächst das
reale und das ideelle Fundament einer
Staatsgemeinschaft im allgemeinen, während
die nächste Abhandlung die Durchfüh
rung in der Staatsgesetzgebung erläutern
wird. Je mehr und je tiefer sich der Eindruck
der Zerrissenheit alles politischen Lebens in
Deutschland angesichts der geradezu als
qualvoll empfundenen Egoismen, parteipoli
tischen Eitelkeiten und Kleinkrämereien, z. V.
lbei der „Sammlungsaktion" zu den Reichstags
wahlen, lähmend auf das deutsche Volk legt,
desto mehr offenbart sich der Gegensatz zu dem,
was dem italienischen Volke durch die Schöp
ferkraft eines Staatsmannes au wirklichem
Aufbau geschenkt worden ist. Was wir schon
wiederholt betont haben, mag nochmals her
vorgehoben sein, daß die Darstellung dieser
ievmanischen Staatsbildung nur als Vor
bild für schöpferische Leistung ge
wertet werden soll, nicht etwa als Schema,
nach welchem das germanische Volkstum seine
Staatsidee sklavisch gestalten sollte. Die Wahr
heit ist aber unwiderstehlich, daß sich an dem Ge
genüber von schöpferischer Leistung und para-
graphierter Versorgung am deutlichsten
erkennen läßt, wie sehr das Deutschland der
Letzten Jahrzehnte dies vergessen hat: Ein voll
endeter Staat kann das Wohlbefinden seiner
Bevölkerung nur durch organisches Zu
sammenwirken aller Kräfte erzielen,
nicht aber dadurch, daß jeweils den größten
Schreiern über oder durch das parlamen
tarische Jnteressenientum in Zugeständnisien
seitens der Staatsverwaltung der Mund ge
stopft wird.
Professor Mehlis schreibt zur Sache u. a.:
Wie wir in jedem Kunstwerk zwischen
einem idealen und realen Faktor unterschei
den können, die beide Bestimmungsgrund sei
nes Wesens sind, ohne die es seinen eigen
tümlichen Kunstcharakter nicht besitzen würde,
so ist auch in jeder höheren Form des staat
lichen Lebens diese Doppelheit ohne weite
res aufzuweisen und zu erkennen.
Der entscheidende reale Faktor ist der
wirtschaftliche, der entscheidende ideale
Faktor ist der moralische. Der reale
Faktor muß dem idealen Faktor insofern
untergeordnet sein, als das Ziel und die Er
füllung des staatlichen Lebens in der Lösung
von Kulturaufgaben gesucht werden muß,
denn der Staat ist der berufene Schützer und
Behüter des geistigen Lebens einer Nation.
Anderseits darf aber auch der wirtschaftliche
Faktor in keiner Weise vernachlässigt werden,
denn wenn das Leben sich zur Schönheit und
Blüte der Kultur entfalten soll, so müssen zu
nächst einmal gesunde und starke Le-
bensbediugungen geschaffen wer
den.
Die Gesetzgebung Mussolinis ist nicht nur
dazu da, um vorhandenes Sein zu ordnen,
sondern um dem, was/da kommen soll und
sich entfaltet, die adäquate Form seines jun
gen Wachstums zu geben. Tie Gesetzgebung
Mussolinis ist die Gesetzgebung für eine G e -
weinschaft, die bloßes Volkstum zur
Wertinöividualität einer großen Nation er
heben soll.
Der Staat als Kunstwerk muß eine Idee
besitzen, und diese Idee einen politischen
Körper gewinnen. Das sittliche Ideal kommt
Ut der Ethik des Staates zum Ausdruck, die
betn sittlichen Bewußtsein eines Volkes an
gemessen ist. Alle seine Einrichtungen und
Ģesetzesinstitutionen sind ein Ausdruck dieser
^'thik, die den Staat mit neuem Leben er-
«ullt hat. Ordnung und Disziplin, sozialer Ge
rechtigkeitssinn. Arbeit. Mut und Kampses-
energie, Vaterlandsliebe und Opferbereitschast
mid Normen dieser faschistischen Ethik, die
keine neuen sittlichen Werte geschaffen hat.
tischer Irrtum ist so gefährlich als der, daß
ein machtloses Staatswesen etwas
Wertvolles sein und leisten könne. Alles
Große bedarf zu seiner Verwirklichung der
Anhäufung von Macht. Denn weil das Große
das Erlesene und Ungewöhnliche ist, das nur
selten und schicksalsmäßig das Leben einer
Nation überfällt, so ist es auch für das Be-
Die Provinz gegen Berliner Parteiklüngelei.
Die wirtschaftlichen Kreise der Stadt Flens
burg und Vertreter maßgebender bürgerlicher
Parteien bedauern auf das tiefste, daß die Be
mühungen zur Sammlung aller staatserhaltenden
bürgerlichen Kräfte im Reiche anscheinend als ge
scheitert anzusehen sind. Die bürgerlichen Wähler
sind der Parteizersplitterung müde und wünschen
und fordern über alle Parteidoktrinen und Prin
zipien hinweg eine große bürgerliche Front. Wenn
die Berliner Parteiinstanzen die Stimmung in
der Wählerschaft nicht genügend erkannt und das
Ziel der Sammlung nicht erreicht haben, so ist es
Pflicht der Landesorganisationen, von sich aus die
Sammlung der bürgerlichen Kräfte zu unterneh
men und klare Fronten zu schaffen. Bei stärkster
Hervorhebung alles Gemeinsamen und unter Zu
rückstellung aller persönlichen Interessen muß in
der Nordmarkprovinz eine Einigung der bürger
lichen Parteien möglich sein. Die Nordmark rich
tet einen dringenden Appel an die maßgebenden
Führer der bisherigen Parteien, sich auf einer
gemeinsamen Basis zu finden und dem schleswig-
holsteinischen Volke die Mühe eines sinnlosen
bürgerlichen Wahlkampfes zu ersparen. Möge
dieser Ruf nicht ungehört verhallen! Das Volk
wird seine Entscheidung zu Gunsten derjenigen
Gruppen treffen, die sich in Einigkeit gefunden
haben.
Flensburg, den 7 August 1930.
Arbeitgeberverband e. V., Flensburg.
I. Holm — Dr. Hansen.
Großhandelsverband e. V., Flensburg
Herm. Biehl
Zndustrieverband e. B., Flensburg
Christian I. Christiansen
Kaufmannschaft des Einzelhandels im Handels
kammerbezirk Flensburg e. V.
Chr. C. Christiansen — Dr. John
Kreishandwerkerbund e. V., Flensburg
Jes Brodersen
Verein für Handel und Industrie e. V., Flensburg
H. Brühn
Reichspartei des deutschen Mittelstandes e. V.
Wirtschaftspartei, Ortsgruppe Flensburg, Ernst
Köhler, Mitglied des Provinzialausschusses
Deutsche Volkspartet, Ortsgruppe Flensburg
Dr. W. Lohmann
Konservative Volkspartei, Ortsgruppe Flensburg
Hans Jensen, Studienrat
Deutsche Staatspartei, Ortsgruppe Flensburg
Dr. H. Rodewald jr.
Der vorstehende beachtenswerte Appell erweist,
daß Kreise im Volke sich zu sammeln beginnen,
die gegen Parteienge, Parteiklüngeltum, „Füh-
rer"egoismus und „Führer"eitelkeiten sich auf
lehnen und eine staatsbürgerliche Sammlung auf
breiter Grundlage verlangen. Wir geben der
Hoffnung Ausdruck, daß dieser Ruf nicht ungehört
verhallt und jedenfalls innerhalb der Provinz
eine staatsbürgerlich-politische Gemeinschaft sich
bildet, die nicht nur stark genug ist, eine Samm
lung zur Wahl zu erzielen, sondern auch imstande
ist, politisch schöpferisch zu gestalten und damit der
reinen Verneinung im Radikalismus gegen
über eine politische Linie zu entwickeln, die dem
Volke Wegweiser zu neuen Zielen sein und dem
Staate Grundsätze zum organischen Aufbau aus
Trümmern vermitteln könnte. Was allerdings
dazu nötig ist, Entschlußkraft, Führung, ein starker
zwingender Wille und Disziplin, hat bisher in den
Kreisen zwischen den Extremen gefehlt, in dieser
Beziehung könnte man von den radikalen Strö
mungen lernen. Die Ueberwindung des
„Spießbürgertums" muß am Anfang neuer poli
tischer Wege stehen.
Bundtzen-Lanqstedt aus der Deutsch
nationalen Volkspartes ausgetreten.
Dis nachstehenden bisherigen Mitglieder der
deutschnationalen Fraktion des Preußischen Land
tages: '
Paul Vaecker, Berlin,
Bundtzen, Schleswig-Holstein,
Fischer, Frankfurt a. Ä. O.,
Gauger, Potsdam 1,
Hecken, Merseburg,
Justi, Hessen-Nassau,
Querengässer, Erfurt
haben mit folgender Begründung ihren Austritt
aus der Deutschnationalen Partei erklärt:
„Nachdem die Deutschnationale Volkspartei