Full text: Newspaper volume (1930, Bd. 3)

LandsszsîLung 
6d)leswlg-Bolfteinifd)e 
123. Jahrgang. 
123. Jahrgang. 
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die bas Leben sichern, entfaltet sich bann bis 
schöne Blüte der geistigen Kultur. 
Im Verhältnis zur Wirtschaft nimmt 
der faschistische Staat eine einzige Stellung 
ein. Man kaun wohl sagen, daß kein moder 
ner Staat so viel zur Verbesserung und Stem 
gerung des wirtschaftlichen Lebens tut, wie 
der neue italienische Staat. Er verstaat 
licht das wirtschaftliche Leben 
nicht, er wird n i ch t z u m Eigentü 
mer und Herrn der Wirtschaft!, wie 
der bo ls ch ew istss che Staat. Die P r i -t 
v a t i n i t i a t i v e* wird durch ihn nicht be-- 
schränkt und nur ein allgemeines Aufsichts-- 
recht ausgeübt, das wirtschaftliche Unterneh 
mungen behindert und unterbindet, welche die 
Gsfahr politischer Konflikte in sich tragen. 
Aber er läßt die Wirtschaft auch nicht in jener 
Ungebnndenheit bestehen, die für das poli 
tische System der liberalen parlamentarisch 
regierten Staaten charakteristisch ist, die p o- 
l i t i s ch e K ä m p f e in das wirtschaft 
liche Leben tragen und in schweren Kri 
sen ansfechten lassen, die das wirtschaftliche 
Faustrecht des Streikes und der Aussperrung 
dulden. Die besondere Würde des faschistischen 
Staates besteht in dem N i ch t e r a m t über 
wirtschaftliche Streitigkeiten u. 
der Endgültigkeit seiner Ent 
scheidungen. Der Staat ist aber auch der 
große Erreger und Beweger der Wirtschast. 
Er stellt ihr neue Ziele und Aufgaben und 
führt eine Fülle menschlicher Kraft und In 
telligenz den Werken der sozialen Arbeitslei 
stung entgegen. , 
Für das Gebiet des industriellen Lebens 
ist die carta de] lavoro, für das land-t 
wirtschaftliche Gesetz über die bonitica i r> - 
t eg rale grundlegend. Natürlich gilt die 
carta del lavoro auch für die landwirtschaftliche 
Produktion und die bonikica ist auch von gro 
ßer Bedeutung für die Industrie, sofern sie 
ihr neue Aufgaben und Ziele stellt. Bildet 
doch das wirtschaftliche Leben eine ungeheure 
Einheit, die sich nur begrifflich gliedern 
und aufteilen läßt. Liegen doch eine Fülle von 
Problemen unmittelbar zwischen industrieller 
und landwirtschaftlicher Entwicklung. Tke 
Statistik hat gezeigt, daß die großen 
Städte das Leben töten. Das An 
schwellen der Bevölkerungsziffer in den gro 
ßen Städten täuscht über diese Tatsache hin 
weg. Sie ist zurückzuführen auf die immer 
mehr zunehmende innere Einwanderung. An 
gelockt von besseren Arbeitsbedmgungeu und 
Berdienstmöglichkeiten, geht die Landbevöl 
kerung in die großen Städte, um vielfach 
Opfer der ungünstigen Lebensbedingnugen zu 
werden. Tie schwierigen Ernähruugsverhäst- 
nisse und Wohnungsbedingungen führen da 
zu, die Kinderzahl zu beschränken, und so 
wird der Geburtenrückgang um so empfindli 
cher werden, je mehr die Städte sich vergrö 
ßern. Um dieser Landflucht entgegenzutre 
ten, müssen der arbeitsfähige Boden 
vergrößert, das Straßennetz ausge 
baut und verbessert und gesunde Woh 
nn n g s v e r h ä l t n i s s e geschaffen werden. 
Hier setzt das Gesetz über die Bonifica ein, das 
die Lage der Landbevölkerung verbessern und 
vor dem Elend der großen Städte beschützen 
will. 
wußtsein des Durchschnittsmenschen nicht so 
ohne weiteres einleuchtend, und so bedarf es 
wohl manchmal eines heilsamen Zwanges, 
um die staatliche Idee, den Schöpfungsplan 
des großen Staatsmannes, im Leben eines 
großen Volkes wirksam zu machen. 
Soll aber die Macht wirksam sein, so muß 
sie ein Zentrum haben, von dem sie ausgeht, 
um das auszuführen, was in ihrem Sinn und 
in ihrem Willen liegt. Von dieser ausfüh 
renden Gewalt handelt das Gesetz über 
die P o d e st à. 
Sie ist das lebendige Organ eines selb 
ständigen Regierungswillens. Sie 
ist ein eigener Organismus, der selbständig 
und unselbständig zugleich ist. Sie ist unselb 
ständig, sofern sie den Bestimmungen und 
Gesetzen der Verfassung und des Ge 
meinschaftslebens unterliegt, wie 
sie durch die politischen Mächte des Gran Eom- 
siglio und des Parlaments beschlossen und 
garantiert sind. Tie Exekutive bewegt sich 
im Nahmen der Verfassung und der sozialen 
Gesetzgebung. Sie darf nicht ungesetzlich sein. 
Sie muß aber die Fähigkeit und das Recht 
besitzen, frei und von sich aus ihre Tätigkeit 
auszuüben, ohne um Erlaubnis zu fragen 
und Anweisungen abzuwarten, denn nur so 
kann sie ihre Aufgabe erfüllen, die Idee des 
Staates im Leben der Gemeinschaft zur Gel 
tung zu bringen. Nur unter dieser Voraus 
setzung vermag die Exekutive Verant 
wortung zu übernehmen und Ver 
antwortung zu tragen. 
Wir Haben nunmehr von dem Gebiet zu 
sprechen, auf welchem die Idee sich wirk 
sam erweisen soll. Dies Gebiet ist das 
soziale Leben, das sich unter dem wirt 
schaftlichen Gesichtspunkt in zwei Teilgebiete 
gliedert: die Industrie und die Landwirtschaft. 
Die Wirtschaft erfordert in besonders 
hohem Maße die Aufmerksamkeit des Staa 
tes, weil sie die Grundbedingung für alles so 
ziale Leben ist. Wir können uns einen Staat 
ohne Kunst und Wissen, niemals aber ohne 
Wirtschaft denken. Die ökonomischen 
Kräfte tragen den Staat. Auf ihnen, 
Wirtschaft und Moral als Fundamente 
einer neuen Staatsiaee. 
Geörrnken zur Zeitgeschichte 
aber die Besinnung auf jene alten, wertvol 
len ewigen Werte veranlaßte, deren Bewußt 
sein abgeschwächt und verlorengegangen war, 
die sich wohl noch in der P r i v a t m o r a l 
der einzelnen regten, aber im Verhältnis 
zwischen Herrscher und Beherrschten ihre 
Wirksamkeit eingebüßt hatten. Ohne dies 
sittliche Fundament kann kein 
Staat be st ehe n. Und wenn in manchen 
Verhältnissen materielle Kraft und eine kluge 
Rechtsordnung die fehlende Moral ersetzen 
und über die innere Fäulnis und Schwäche 
hinwegtäuschen kann, so muß diese äuße 
re Form in der Stunde der Not und 
Gefahr doch notwendig zusammen 
brechen. Die sittliche Kraft eines Staates 
geht von den Institutionen und Kundgebun 
gen des Herrschers aus, die einen Appell an 
die schlummernden sittlichen Kräfte des Vol 
kes darstellen und eine Gegenbewegung aus 
lösen. In dieser Wechselwirkung entfaltet 
sich die sittliche Blüte und die moralische Kraft 
einer Nation. 
Die Idee will ein Werkzeug haben, um 
sich in der Wirklichkeit des Lebens durchzu 
setzen, und dazu bedarf es einer Macht, die 
dafür Sorge trägt, daß sie ihren Sinn und 
Zweck im Dasein des Volkes erfüllen kann 
und alles mit ihrem Geiste durchdringt. Ohne 
sie würde die staatlich geformte Idee ihre 
Aufgabe nicht erfüllen und in das Leben der 
Nation nicht ausstrahlen können. Kein poli- 
*■0 In den folgenden Darlegungen setzen 
wir die Artikelreihe über die Grundsätze der 
neuen Mussolinischen Staatsidee nach dem 
Werke von Professor Dr. Mehlis fort. Der 
folgende Abschnitt behandelt zunächst das 
reale und das ideelle Fundament einer 
Staatsgemeinschaft im allgemeinen, während 
die nächste Abhandlung die Durchfüh 
rung in der Staatsgesetzgebung erläutern 
wird. Je mehr und je tiefer sich der Eindruck 
der Zerrissenheit alles politischen Lebens in 
Deutschland angesichts der geradezu als 
qualvoll empfundenen Egoismen, parteipoli 
tischen Eitelkeiten und Kleinkrämereien, z. V. 
lbei der „Sammlungsaktion" zu den Reichstags 
wahlen, lähmend auf das deutsche Volk legt, 
desto mehr offenbart sich der Gegensatz zu dem, 
was dem italienischen Volke durch die Schöp 
ferkraft eines Staatsmannes au wirklichem 
Aufbau geschenkt worden ist. Was wir schon 
wiederholt betont haben, mag nochmals her 
vorgehoben sein, daß die Darstellung dieser 
ievmanischen Staatsbildung nur als Vor 
bild für schöpferische Leistung ge 
wertet werden soll, nicht etwa als Schema, 
nach welchem das germanische Volkstum seine 
Staatsidee sklavisch gestalten sollte. Die Wahr 
heit ist aber unwiderstehlich, daß sich an dem Ge 
genüber von schöpferischer Leistung und para- 
graphierter Versorgung am deutlichsten 
erkennen läßt, wie sehr das Deutschland der 
Letzten Jahrzehnte dies vergessen hat: Ein voll 
endeter Staat kann das Wohlbefinden seiner 
Bevölkerung nur durch organisches Zu 
sammenwirken aller Kräfte erzielen, 
nicht aber dadurch, daß jeweils den größten 
Schreiern über oder durch das parlamen 
tarische Jnteressenientum in Zugeständnisien 
seitens der Staatsverwaltung der Mund ge 
stopft wird. 
Professor Mehlis schreibt zur Sache u. a.: 
Wie wir in jedem Kunstwerk zwischen 
einem idealen und realen Faktor unterschei 
den können, die beide Bestimmungsgrund sei 
nes Wesens sind, ohne die es seinen eigen 
tümlichen Kunstcharakter nicht besitzen würde, 
so ist auch in jeder höheren Form des staat 
lichen Lebens diese Doppelheit ohne weite 
res aufzuweisen und zu erkennen. 
Der entscheidende reale Faktor ist der 
wirtschaftliche, der entscheidende ideale 
Faktor ist der moralische. Der reale 
Faktor muß dem idealen Faktor insofern 
untergeordnet sein, als das Ziel und die Er 
füllung des staatlichen Lebens in der Lösung 
von Kulturaufgaben gesucht werden muß, 
denn der Staat ist der berufene Schützer und 
Behüter des geistigen Lebens einer Nation. 
Anderseits darf aber auch der wirtschaftliche 
Faktor in keiner Weise vernachlässigt werden, 
denn wenn das Leben sich zur Schönheit und 
Blüte der Kultur entfalten soll, so müssen zu 
nächst einmal gesunde und starke Le- 
bensbediugungen geschaffen wer 
den. 
Die Gesetzgebung Mussolinis ist nicht nur 
dazu da, um vorhandenes Sein zu ordnen, 
sondern um dem, was/da kommen soll und 
sich entfaltet, die adäquate Form seines jun 
gen Wachstums zu geben. Tie Gesetzgebung 
Mussolinis ist die Gesetzgebung für eine G e - 
weinschaft, die bloßes Volkstum zur 
Wertinöividualität einer großen Nation er 
heben soll. 
Der Staat als Kunstwerk muß eine Idee 
besitzen, und diese Idee einen politischen 
Körper gewinnen. Das sittliche Ideal kommt 
Ut der Ethik des Staates zum Ausdruck, die 
betn sittlichen Bewußtsein eines Volkes an 
gemessen ist. Alle seine Einrichtungen und 
Ģesetzesinstitutionen sind ein Ausdruck dieser 
^'thik, die den Staat mit neuem Leben er- 
«ullt hat. Ordnung und Disziplin, sozialer Ge 
rechtigkeitssinn. Arbeit. Mut und Kampses- 
energie, Vaterlandsliebe und Opferbereitschast 
mid Normen dieser faschistischen Ethik, die 
keine neuen sittlichen Werte geschaffen hat. 
tischer Irrtum ist so gefährlich als der, daß 
ein machtloses Staatswesen etwas 
Wertvolles sein und leisten könne. Alles 
Große bedarf zu seiner Verwirklichung der 
Anhäufung von Macht. Denn weil das Große 
das Erlesene und Ungewöhnliche ist, das nur 
selten und schicksalsmäßig das Leben einer 
Nation überfällt, so ist es auch für das Be- 
Die Provinz gegen Berliner Parteiklüngelei. 
Die wirtschaftlichen Kreise der Stadt Flens 
burg und Vertreter maßgebender bürgerlicher 
Parteien bedauern auf das tiefste, daß die Be 
mühungen zur Sammlung aller staatserhaltenden 
bürgerlichen Kräfte im Reiche anscheinend als ge 
scheitert anzusehen sind. Die bürgerlichen Wähler 
sind der Parteizersplitterung müde und wünschen 
und fordern über alle Parteidoktrinen und Prin 
zipien hinweg eine große bürgerliche Front. Wenn 
die Berliner Parteiinstanzen die Stimmung in 
der Wählerschaft nicht genügend erkannt und das 
Ziel der Sammlung nicht erreicht haben, so ist es 
Pflicht der Landesorganisationen, von sich aus die 
Sammlung der bürgerlichen Kräfte zu unterneh 
men und klare Fronten zu schaffen. Bei stärkster 
Hervorhebung alles Gemeinsamen und unter Zu 
rückstellung aller persönlichen Interessen muß in 
der Nordmarkprovinz eine Einigung der bürger 
lichen Parteien möglich sein. Die Nordmark rich 
tet einen dringenden Appel an die maßgebenden 
Führer der bisherigen Parteien, sich auf einer 
gemeinsamen Basis zu finden und dem schleswig- 
holsteinischen Volke die Mühe eines sinnlosen 
bürgerlichen Wahlkampfes zu ersparen. Möge 
dieser Ruf nicht ungehört verhallen! Das Volk 
wird seine Entscheidung zu Gunsten derjenigen 
Gruppen treffen, die sich in Einigkeit gefunden 
haben. 
Flensburg, den 7 August 1930. 
Arbeitgeberverband e. V., Flensburg. 
I. Holm — Dr. Hansen. 
Großhandelsverband e. V., Flensburg 
Herm. Biehl 
Zndustrieverband e. B., Flensburg 
Christian I. Christiansen 
Kaufmannschaft des Einzelhandels im Handels 
kammerbezirk Flensburg e. V. 
Chr. C. Christiansen — Dr. John 
Kreishandwerkerbund e. V., Flensburg 
Jes Brodersen 
Verein für Handel und Industrie e. V., Flensburg 
H. Brühn 
Reichspartei des deutschen Mittelstandes e. V. 
Wirtschaftspartei, Ortsgruppe Flensburg, Ernst 
Köhler, Mitglied des Provinzialausschusses 
Deutsche Volkspartet, Ortsgruppe Flensburg 
Dr. W. Lohmann 
Konservative Volkspartei, Ortsgruppe Flensburg 
Hans Jensen, Studienrat 
Deutsche Staatspartei, Ortsgruppe Flensburg 
Dr. H. Rodewald jr. 
Der vorstehende beachtenswerte Appell erweist, 
daß Kreise im Volke sich zu sammeln beginnen, 
die gegen Parteienge, Parteiklüngeltum, „Füh- 
rer"egoismus und „Führer"eitelkeiten sich auf 
lehnen und eine staatsbürgerliche Sammlung auf 
breiter Grundlage verlangen. Wir geben der 
Hoffnung Ausdruck, daß dieser Ruf nicht ungehört 
verhallt und jedenfalls innerhalb der Provinz 
eine staatsbürgerlich-politische Gemeinschaft sich 
bildet, die nicht nur stark genug ist, eine Samm 
lung zur Wahl zu erzielen, sondern auch imstande 
ist, politisch schöpferisch zu gestalten und damit der 
reinen Verneinung im Radikalismus gegen 
über eine politische Linie zu entwickeln, die dem 
Volke Wegweiser zu neuen Zielen sein und dem 
Staate Grundsätze zum organischen Aufbau aus 
Trümmern vermitteln könnte. Was allerdings 
dazu nötig ist, Entschlußkraft, Führung, ein starker 
zwingender Wille und Disziplin, hat bisher in den 
Kreisen zwischen den Extremen gefehlt, in dieser 
Beziehung könnte man von den radikalen Strö 
mungen lernen. Die Ueberwindung des 
„Spießbürgertums" muß am Anfang neuer poli 
tischer Wege stehen. 
Bundtzen-Lanqstedt aus der Deutsch 
nationalen Volkspartes ausgetreten. 
Dis nachstehenden bisherigen Mitglieder der 
deutschnationalen Fraktion des Preußischen Land 
tages: ' 
Paul Vaecker, Berlin, 
Bundtzen, Schleswig-Holstein, 
Fischer, Frankfurt a. Ä. O., 
Gauger, Potsdam 1, 
Hecken, Merseburg, 
Justi, Hessen-Nassau, 
Querengässer, Erfurt 
haben mit folgender Begründung ihren Austritt 
aus der Deutschnationalen Partei erklärt: 
„Nachdem die Deutschnationale Volkspartei
	        
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