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zers, 5er lebhaft beschimpft und schließlich von
der Bühne heruntergeholt, geschlagen und aus
dem Saal geprügelt wurde. T., K. und W.
hatten sich dann wegen Nötigung, Beleidigung
nnd Körperverletzung vor dem großen Kieler
Schöffengericht zu verantworten, und alle drei
wurden verurteilt. K. zu 300 und T. und W.
zu je 100 ‘SÌJi Geldbuße. Auf ihre Berufung
fand nunmehr die erneute Verhandlung statt.
Zur Vernehmung gelangten 10 Zeugen. Wäh
rend das Schöffengericht für erwiesen erachtete,
daß T. gerufen hatte, vor einer Woche habe
man eine deutsche Modenschau gehabt, die von
deutschen Frauen veranstaltet sei, jetzt habe
man eine, die von Juden geleitet werde, und
noch dazu von so gemeinen Juden, konnte die
Strafkammer nur feststellen, daß T. von Juden
mit gemeinen Redensarten gesprochen hat. Er
wiesen wurde auch, daß der Ansager anzügliche
und gemeine Redensarten gebraucht hat, die
mit Recht das Mißfallen der Anwesenden er
regten. Das Gericht sprach darauf hin T. und
W., gegen den überhaupt keine Ausschreitung
festzustellen war, frei. Das Urteil gegen K., der
den Ansager geschlagen hat, blieb bestehen.
VeßtzverLrröeMNgm.
Der Maurer Wilhelm Ahlers in Norddeich
kaufte das Haus der Peter Peters'schen Erben
am Lollfuß in Wesselburen. Sein bisheriges
Wohnhaus verkaufte Ahlers an Wyrembeck in
Hillgroven. (rg.)
Die Plädoyers im Ztzehoer
LsIäslk-PrsZetz.
TU. Itzehoe, 4. August. In der heutigen
Montagssitzung des Jtzehoer Landvolkprozes
ses nimmt Oberstaatsanwalt Dr. Gollnik das
Wort zu seiner Anklagerede. Er führt u. a.
aus:
Es ist ein ernstes und betrübendes Zeichen
der Not, daß Männer hier unter Anklage ste
hen, gegen deren persönliche Ehrenhaftigkeit
kein Zweifel besteht und die einem Stande an
gehören, dem man sonst unverbrüchliche
Staatstreue nachsagt, und zwar unter Anklage
stehen wegen Vergehens gegen diesen Staat.
Der Staat hat die Gesetze zum Schutze der Re
publik erlassen, um seine eigene Sicherheit zu
schützen. In Frage kommt vor allen Dingen
eine Notverordnung aus dem Jahre 1923: das
Gesetz zum Schutze der Republik. Die Justiz ist
in diesem Falle das Schwert in der Hand des
Staates gegen seine Feinde.
Ich bin der Ansicht, daß hier Gesetzesver-
^letzungen begangen worden sind im Nahmen
der Landvolkbewegung, die geboren wurde aus
der Not der Zeit nnd der Bedrängnis des
Landvolkes.
Nach einem historischen Ueberblick über die
Entwicklung der Landoolkbewegung aus der
Bewegung vom Januar 1928, in der das er
wähnte Rundschreiben des Reichslandbundes
entstanden ist, welches ebenfalls nach der Auf
fassung des Staatsanwalts den Tatbestand
einer Rechtsverletzung enthält, betont Dr.
Gollnik die noch bestehende schwere Not des
Landvolkes. Die Landvolkbewegung wollte
keine Partei sein und keinen Vcrwaltungsap-
parat haben, sondern ein Feuer sein, daß sich
fortpflanzen sollte über das ganze Land. Sie
enthält zwei Jöeenkomplexe: einmal die Not
hilse, welche als segensreich bezeichnet und an
erkannt worden ist und welche die Vertretung
mutloser Berufsgenossen gegenüber den Be
hörden bezweckte. Insoweit ist die Tätigkeit
legal und zu billigen. Ein anöerers Gesicht
zeigt die Lanövolkbewegung aber mit haßver
zerrten revolutionären Zügen. Der Angeklagte
Kühl hat gesagt, die Landvolkbewegung sei kei
neswegs nur wirtschaftlich, sondern sei eine
politische Bewegung, die auch das übrige Volk
ergreifen sollte. Sie wollte die bestehende ver
fassungsrechtliche Grundlage des Staates ver
zehren und verbrennen und etwas Neues an
seine Stelle setzen. — Der Angeklagte von Sa
lomon habe mit anerkennenswertem Freimut
sich als revolutionärer Nationalist bekannt.
Die Ideen der Gruppe, die er vertritt, gehen
dahin, die bestehende Republik müsse erst besei
tigt werden, ehe ein neues drittes Reich kom
men könne. Unter diesen Gesichtspunkten müs
sen die Reden und Artikel beurteilt werden.
Die Straftaten gehen nach zwei Richtun
gen: erstens Widersätzlichkeit gegen den Staat
und zweitens Verunglimpfung des bestehenden
Staates.
Die Beweisaufnahme durch die Zeugen
vernehmung stellt sich nach drei Gruppen hin
dar: Einmal sind als Zeugen vernommen Be
amte, die in Versammlungen — sei es aus An
weisung, sei es aus eigenem Pflichtgefühl —
erschienen waren, um die Reden zu überma-
chen. — Die zweite Gruppe sind die Zeitungs-
berichterstatter, die beruflich dort tätig waren,
und die dritte Gruppe find die sonstigen Ver
sammlungsteilnehmer. Die Aussagen der Po
lizeibeamten sind eine Erkenntnisquelle ersten
Ranges, da diese Zeugen dank ihrer Schulung
und Unvoreingenommenheit sowie dank der
Notizen und sofort ausgearbeiteten Berichte
genau die Wahrheit bekunden konnten. Auch
die Berichterstatter, die berufsmäßig genau
aufgepaßt und nach Notizen ihre Berichte ent
worfen haben, verdienen einen hohen Grad
von Glaubwürdigkeit. Die dritte Gruppe von
Zeugen setzt sich zumeist aus Gesiunungs- und
Berufsgenossen der Redner zusammen, die
nicht mehr viel positive Tatsachen, sondern nur
Eindrücke vermitteln konnten und bei denen
durch die gleichartige Geöankenrichtung weni
ger auf Gesetzesübertretungen geachtet worden
war.
Widersätzlichkeit als Vergehen gegen die
Verordnung vom 15. September 1923 sieht die
Staatsanwaltschaft in der Aufforderung zum
Steuerstreik. Man mutz unterscheiden zwischen
Aufforderung und Aufreizung zum Steuer
streik. Bei der Nothilsegründung sei zum Steu
erstreik aufgefordert, später angereizt worden.
Hamkens Reden seien ein Schulbeispiel einer
solchen Anreizung. Die Versammlungen des 4.
März sind einheitlich aufgezogen worden, was
die Aussage von Ohm sowie auch die Tatsache
beweist, daß dem Angeklagten Messer die Fra
gen in einem Schreibmaschinenbogen zugegan
gen sind. Verantwortlich dasür sind die Ein
berufe! und Leiter der Versammlungen. Durch
Nichtanerkennung der Steuerausschüsse, die
staatliche Einrichtungen sind, wollte man • die
Steuerfestsetzungen durchkreuzen. Bezüglich
der Meiereigelder ist zuzugeben, daß der Land
wirt seine großen Einnahmen im Herbst heute
zur Schuldentilgung benutzen muß, so daß die
Meiereigelder zur Fortführung seiues Betrie
bes erforderlich sind. Man kann die Entrüstung
über Pfändung dieser Gelder verstehen, aber
die Finanzämter waren gesetzlich nicht gehin
dert, die Meiereigelder zu pfänden. Man kann
verstehen, daß der einzelne Landwirt Vorsichts
maßregeln dagegen ergreift,' eine allgemeine
Empfehlung solcher Maßnahmen kommt aber
einer Behinderung der gesetzlichen Steuerer
hebung gleich.
Auch bezüglich der Zwangsversteigerung
unterschreibe ich, daß anständige Menschen es
zurückweisen müssen, sich aus der Notlage ihrer
Nachbarn Vorteile zu verschaffen,' eine Auffor
derung nkcht zu kaufen usw., dient aber dazu,
eine indirekte Steuereinziehung zu verhindern.
Die Zurücksenöung der Steuerbescheide ist nicht
so kraß ausgefallen, wie sie gedacht war. Ge
wollt war aber auch hier eine Zahlungsverwei
gerung.
Die Anreizung zum Steuerstreik sicht die
Staatsanwaltschaft in den Reden von Ham
kens, was mit dem Beispiel von Salzwedel be
legt wird. Hamkens hat dort gesagt, daß die
eigenen Kinder die Scholle verlassen müssen
und dies sei nicht schade, wenn nur Stresemann
seine Festessen veranstalten könne. In diesem
Sinne hat Hamkens mehrfach geredet. Er
wühlte damit das tiefste Empfinden des Men
schen, die Liebe zu seinen Kindern, auf und er
zeugte Haß gegen die Nutznießer der Stenern.
Auch in der Propagierung dieser Idee sieht die
0 si taciüsses
Einige Feststellungen und Fragen.
Herr Rechtsanwalt Hamkens-Hohen-
we ste d t beschäftigt sich in einem — übrigens höchst
unsachlichen — Artikel mit Deröffentbchungen in
der „Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung" zu den
Vorgängen innerhalb der N. S. D. A. P. Wir
denken garnicht daran, Herrn Hamkens auf diese
niedrige demagogische Stufe der Polemik zu folgen,
möchten aber folgende Feststellungen machen, die
Herr Rechtsanwalt Hamkens vor den Lesern seines
Blattes verleugnet bezw. verschweigt.
Er verleugnet bezw. verschweigt
1. daß gewisse grundlegende Auseinandevsetzmr-
gen in der „Landeszeitung" aus dem Kampf-
organ „Der Nationalsozalist" abgedruckt
waren, was ausdrücklich durch Zitat kennt
lich gemacht war,
2. daß weitere Veröffentlichungen von Persön
lichkeiten stamnien, die namentlich erwähnt
sind,
3. daß eine große Anzahl von Nationalsozia
listen — zum Teil Ortsgruppen — mit voller
Namensunterschrift Erklärungen zu den be
kannten Auseinandersetzungen innerhalb der
N. S. D. A. P. in Schleswig-Holstein in der
„Landeszeitung" abgegeben haben,
4. daß Gegenerklärungen, z. B. von Rechts
anwalt Böhmker-Eutin, Dieckmann-Albers
dorf u. a. von der „Landeszeitung" gleich
falls veröffentlicht worden sind,
5. daß in den Auseinandersetzungen mit dem
Landtagsabgeordneten Bundtzen zu gleicher
Zeit Nationalsozialisten, so z. B. der Ge
meindevorsteher Medau-Brekling, sich zur
Sache äußern und ihren politischen Stand
punkt in der Stellungnahme zum Sozialis-
mus bekennen konnten,
6. daß die große Anzahl der von Einzelnen
oder Mehreren unterzeichneten Erklärungen
in der „SchlesLig-Holfteinifchen Laudeszei
tung" erschienen, weil diese Leute keine Ge
legenheit hatten, sich in ihrem bisherige»
Parteiorgan zur Sache zu äußern. Ihnen
war einfach das Wort entzogen worden. Sic
sollten mundtot gemacht werden.
Alle diese Tatsachen übersieht Herr Rechts
anwalt Hamkens, verleugnet nnd verschweigt ste
vor seinen Lesern, weil diese vor jeder Zugluft von
außen her anscheinend behütet werden müssen. Das
geht auch aus einer neuerlichen fettgedruckten Er
klärung des Gauleiters Lohse hervor, der den Wunsch
hat, daß nur sein Organ gelesen wird, die andere
„Journaille" aber verschwinden soll.
Um seinen demagogischen unsachlichen Ausfüh
rungen nun einigen Inhalt zu geben, sucht Herr
Hamkens nach schmackhaften Körnern für seine Po
lemik. Seine Ausführungen werden aber durch die
Verschleierung der Tatsache, daß sich das politische
Tagesbild ständig ändert — namentlich auch in der
Angelegenheit der Brüder Strafser in den letzten
Monaten Wandlungen unterlegen hat — zu ganz
unwahrhaften Darstellungen. Er glaubt es noch
heute wagen zu können, ernste Auseinandersetzun
gen innerhalb der Nationalsozialisten sozusagen
wegzuleugnen, wo der eigene Parteihauptschriftleiter
Bodo Uhse infolge dieser Gegensätze „geflogen" ist.
Vogel Strauß kann man aber auch als enggebun
denes Partetblatt nicht lange bleiben, ohne bei sei
nen Lesern in Mißkredit zu kommen.
Es erübrigt sich, im einzelnen auf die Dar
legungen einzugehen. Dem Verfasser kommt es ja
garnicht auf die Sache und die Wahrheit an, son
dern lediglich auf Verhetzung und Verleumdung
eines als Konkurrenz empfundenen Blattes.
Zum Schluß noch einige Fragen, Herr
Rechtsanwalt Hamkens:
Wissen Sie nicht, daß der jetzige Gauleiter der
Nationalsozialisten, der Abgeordnete Lohse, beamte
ter Träger der nach Ihrer Meinung demokratischen
Landespartei war, als Hauptgeschäftsführer der
Landespartei der wesentlichste Agitator und mit
Paulsen zusammen im Gegensatz zu den schleswig-
schen Landesparteilern Hauptbefürwovter der anti
preußischen Richtung war?
Wissen Sie nicht, daß der Gauführer, Landiags-
abgeovdneter Lohse, vorher auch für die von Ihnen
„Stamerjohann'scher Bauernverein" genannte Be
wegung tätig gewesen ist?
Sie richten also Anschuldigungen gegen Ihre
eigene „Wandlungsfähige" Gauführung. Zudem,
das sei am Rande bemerkt, in ganz falscher Ein
stellung zu den Dingen, denn Sie haben noch nicht
begriffen, daß die Landespartei eine erste völkische
Reaktion auf den November 1918 war in politisch
turbulenten Zeiten, die garnicht mehr in Vergleich
zur Gegenwart gestellt werden können.
Wissen Sie ferner nicht, daß in den jahrelangen
Auseinandersetzungen innerhalb des Bauernvereins
um Bauerntum und bäuerliche Einigung die
„Landeszeitung" in einem Gegensatz zur Richtung
Stamerjohann und der ständischen Bürokratie in
Berlin stand und ihre Linienführung bis heute in
diesem Sinne ganz konsequent geblieben ist?
Wissen Sie weiter nicht, daß der Titel „Landes
zeitung" zur 75, Jahrfeier der schleswig-holsteini-
scheu Erhebung 1923 und zum llöjähvigen Bestehen
des „Rendsburger Tageblattes" eingeführt wurde,
als es eine „Landespartei" garnicht mehr gab?
Wer auf Schindereien aufbaut, hat sich auf
Sand gestellt und darf sich nicht wundern, wenn er
dabei ausgleiten wird. Mit Unwahrheiten und
schiefen Darstellungen baut man ein Volk nicht auf.
Für den Fall aber, daß nach 10 Jahren die Dinge
wiederum anders gelaufen fein werden, wie Sie es
sich jetzt vorstellen, werden Sie vielleicht entdecken,
daß sich die Zeiten mitunter schnell und radikal wan
deln, von den Zeitgenossen in der Tagespolitik aber,
soweit sie auf Allwissenheit keinen Anspruch machen,
Stellung genommen werden muß in >der menschlichen
Zeitgebundenheit.
Wir sind gespannt, ob Herr Hamkens diesmal
der Wahrheit die Ehre geben wird.
4-0
Staatsanwaltschaft eine Anreizung zur Ste»-
erverweigerung.
Eine Verunglimpfung im Sinne des § 8
des Republikschutzgesetzes gegen die verfas
sungsmäßig festgesetzte republikanische Staats
form braucht sich nicht notwendig gegen die Re
publik zu richten. Der Ton liegt auf beiden
Epitheka. Der Träger der Souveränität in der
Republik ist oft eine Minderheit gewesen.
Das Wort „Aussaugungssystem", teils mit
den Beiworten „parlamentarisch" oder „jüdisch
parlamentarisch", ferner Kühls Aeußerung
von Lüge, Meineid und Verrat, die er auf die
Revolution bezogen haben will, und Weschkes
Ausdruck „Räubersystem", den er anknüpfend
an Stresemann gebraucht hat, sind nach Auf
fassung der Staatsanwaltschaft Verunglimp
fungen. Hamkens will nur gegen das Juden
tum und den Weltkapitalismus vorgegangen
sein. Sein Kampf richtete sich aber gegen den
bestehenden Staat als Exponenten jener Welt
mächte, um ihn zu beseitigen und um einen von
jenen Weltmächten unabhängigen Staat zu bil
den. So beziehen sich seine Angriffe auch gegen
die Staatsform.
Der Angeklagte Kühl will die Revolution
von 1918 gemeint haben. Er stehe auf geschicht
lichem Boden und habe den Gang von der Re
volution über die Wahlen zur Weimarer Ver
fassung gezeigt. Weshalb mußte aber Kühl
gegen die Revolution vom Leder ziehen, wenn
er nicht das Fortwirken der revolutionären
Mächte unter der gegenwärtigen Staatsform
treffen wollte? Eine Frage sei es, wen Weschke
mit dem Ausdruck „Räubersystem" gemeint
habe. Beschimpfung ist eine besonders verlet
zende und rohe Art und Weise, sei es durch die
Form, sei es durch den Inhalt des Behaupte
ten. Das Wort „Aussaugungssystem" müsse
als besonders verletzend gegen die Staatsform
empfunden werden? denn man könne einer
Staatsform, die dem Allgemeinwohl diene,
wohl nichts Schlimmeres nachsagen als Aus
saugung. Jüdisch-parlamentarisches System ist
ebenfalls Beschimpfung, weil jene Kreise, vor
denen der Redner sprach, das Judentum ver
achteten und daher die Verbindung beider
Worte beschimpfend war.
Nach der Pause ging Staatsanwaktschafts-
rat Dr. Behrens auf die einzelnen Straftaten
ein.
Oberstaatsanwalt Gollnik stellte alsdann
folgende Strafanträge:.
gegen Hamkens wegen Anreizung bezw.
Aufforderung zum Steuerstreik in zehn Fällen
in Tateinheit mit §8 111 und 185 StGB, und
in den Fällen der „Nothilfe" in Tateinheit mit
Amtsanmaßung eine Gesamtstrafe von i Jahr
3 Monaten Gefängnis und 500 Reichsmark
Geldstrafe, ersatzweise weitere 60 Tage Ge
fängnis?
gegen Weschke 1 Jahr Gefängnis und 300
Reichsmark Geldstrafe, ersatzweise 30 Tage
Gefängnis?
gegen Kühl 9 Monate Gefängnis und 120
Reichsmark Geldstrafe, ersatzweise weitere 12
Tage Gefängnis?
gegen Pramor 9 Monate Gefängnis und
30 Reichsmark Geldstrafe, ersatzweise 3 Tage
Gefängnis?
gegen von Salomon 4 Monate Gefängnis?
gegen Hönck 4 Monate Gefängnis und 30
Reichsmark Geldstrafe, ersatzweise 3 weitere
Tage Gefängnis?
gegen Johnson 4 Monate Gefängnis?
gegen Bossen 6 Wochen Gefängnis, statt
dessen 200 Reichsmark Geldstrafe, außerdem 30
Reichsmark Geldstrafe?
gegen Dravert, Schade, Botz, Oesa«, Hein
rich Hansen, Freese, Plath, Martens, Lorenzen,
Boetius Hansen, Redlefsen, Siegfried Petersen
und Feddersen-Fahrtoft 1 Monat Gefängnis,
statt dessen 200 Reichsmark Geldstrafe, außer
dem je 30 Reichsmark Geldstrafe?
gegen Max Petersen 6 Wochen Gefängnis,
außerdem eine Geldstrafe von 30 Reichsmark?
gegen Messer, Wnlf und Rempage eine
Geldstrafe von je 300 Reichsmark anstelle einer
an sich verwirkten Gefängnisstrafe von 6 Wo
chen, außerdem eine Geldstrafte von je 30
Reichsmark.
Es wird weiter beantragt die Unbrauch
barmachung der Schriften sowie der zu ihrer
Herstellung bestimmten Platten und Formen.
Die Verhandlung wird hieraus auf Mitt
wochvormittag 91/2 Uhr vertagt.
Verlag und Druck: Hcļnrîch MöllerSöhne,
Rendsburg.
Chefredaktion u. Vertagsleitung: Ferd. Möller.
Verantwortlich für Leitartikel: Ferd. Möller,
für Politik: Adolf Gregort» für den
allgemeinen Teil und Feuilleton: Herbert
P u h l m a n n. für den wirtschaftlichen Teil:
Dr. I 0 h. Gosch, für den provinziellen
und örtlichen Teil: i. V. Dr. T h 0 in a n n, alle in
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