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Ut. 189
Zweites Blatt
Dienstag,
22. Mi.
Rendsburg, den 22. Juli 1930.
Der Entwurf zur NcichsstäötesrömmA.
Vcrwaltungstechnische und -rechtliche Unstimmigkeiten.
Von Stadtrat Wilhelm Mager.
Die beiden Entwürfe zur Neugestaltung der
Selbstverwaltung im Reiche und in Preußen wer
den mit Recht scharf kritisiert. Schon die Tatsache,
daß vor der Perwaltungsreform Gesetzentwürfe
eingebracht werden, die sich auf die Gesamtverwal
tung stützen müssen, berührt seltsam. Ungewöhnlich
ist auch, daß in zwei Parlamenten die gleich Ma
terie behandelt werden soll, im Reichstag auf An
regung der Deutschen Volkspartei und der Demokra
tischen Partei, im preußischen Landtage auf Veran
lassung des Ministeriums des Innern, obwohl weder
tm Reich noch in Preußen eine gesetzliche Grund
lage dafür vorhanden ist.
Merkwürdig sind die Zuständigkeiten geregelt.
Durch eine unsystematische Verschiebung in den Zu
ständigkeiten würden in der Verantwortlichkeit un
haltbare Zustände entstehen, wenn diese Bestimmun
gen nicht abgeändert werden. Der bisherige Magi
strat besteht aus ordentlichen und ehrenamtlichen
Beamten; die Stadtverordneten (Bürgervorsteher)
gehören nicht zu den Beamten und stehen in keiner
Hinsicht unter den disziplinarischen Gesetzen, denn
sie sind Parlamentarier. Trotzdem werden
sie im Entwurf zu einer Reichs-Städteord
nung für eine beamtete Tätigkeit, nämlich zur
Verwaltungstätigkeit, herangezogen. Anstelle
des mit der Verwaltung betrauten Kolle
giums (Magistrat) treten Ausschüsse, welche
die Vorlagen für die Sitzungen mit dem Bür
germeister zusammen ausarbeiten. Das heißt,
daß die Stadtverordneten nicht nur wie bis
her den Bewilligungen zuzustimmen, sondern
auch bei der Ausarbeitung der Vorlagen mit
zuwirken haben. Sie geben also anstelle des
beamteten Magistrats als Parlamentarier
den Ausschlag. Sie verwalten, obgleich sic
die Verantwortung dafür nicht tragen.
Nun wird in der Begründung der Reichs-
städteorduung reichlich oft darauf hingewiesen,
daß mit der Verantwortung auch das Verant
wortungsbewußtsein kommen, ja daß durch
das Gesetz die Erziehung zur Verantwortung
beinahe erzwungen werde. Aus dem Gesetz
kann man aber nur herauslesen, daß der
Bürgermeister allein die finanzielle und diszi
plinarische Verantwortung trägt, weil er im
städtischen Kollegium der einzige Beamte ist.
Wie wenig folgerichtig die Verteilung der
Verantwortung geregelt ist, erhellt aus fol
genden Darlegungen: Wenn die Stadtverord
neten (Bürgervorsteher) Beschlüsse fassen, die
gegen die Interessen der Stadt verstoßen, so
kann der Bürgermeister diesen Beschlüssen die
Ausführung versagen; er muß dieses aber den
Stadtverordneten mitteilen. Beharren diese
in einer wiederholten Abstimmung ans ihrem
Willen, so muß der Bürgermeister Im Be
wußtsein, gegen die Interessen der Stadt zu
handeln, diese Beschlüsse ausführen und ist
dafür noch allein verantwortlich. Solche Be
stimmungen wirken sicher nicht erzieherisch im
Sinne der Hebung des Verantwortungsbe
wußtseins. Die älteren Städteordnnngen des
Zweikammer-Systems sehen für solche Fälle
den Differenzbeschluß vor. Führt eine wieder
holte Abstimmung von neuem zu einem Tif-
fcrenzbeschluß, so muß die Aufsichtsbehörde
entscheiden. Es ist im Entwurf zur Rcichs-
städteordnung nicht ersichtlich, ob in solchen
Fällen dann die Bestimmungen in Kraft tre
ten, nach denen die Aufsichtsbehörde ein Stadt-
verordneten-Kollcgium auflösen und Neuwah
len ausschreiben kann.
Widersinnig mutet die Bestimmung an,
daß ein Stadtverordneten-Kollegium mit
Zwei-Drittel-Mehrheit Neuwahlen beschließen
kann, wenn es z. B. nicht arbeitsfähig ist.
Findet sich eine Zwei-Drittel-Mehrheit, um
sich tot zu erklären, so meinen wir, dürfte sich
auch eine Mehrheit für die praktische Ver
waltung finden.
Verwaltungstechnisch ein Unding ist die
Zurückschraubung der Zahl der rechtskundigen
Stadträte auf einen. Die Reichsstädteord
nung sagt: In Städten von mehr als 25 000
Einwohnern muß neben dem Bürgermeister,
wenn er nicht die Befähigung zum Richter-
amte hat, ein rechtskundiger Stadtrat vor
handen sein. Der Vorstand des Teutschen
Städtetages stellt recht geringe Anforderun
gen an seine ersten Beamten, denn es kaun
nach dem Entwurf jeder Bürgermeister wer
den, wenn ihm nicht durch richterliches Urteil
die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt sind
oder er entmündigt ist. Eignung oder Vor
bildung werden nirgends erwähnt. Auch die
berufsmäßigen Stadträte brauchen nicht für
diesen Beruf vorgebildet zu sein, ihre Fähig
keiten werden von der Aufsichtsbehörde nicht
nachgeprüft, eine Bestätigung ist nicht erfor
derlich, auch steht der Aufsichtsbehörde kein
Einspruchsrecht gegen ihre Wahl zu. Warum
machen wir unserer heranwachsenden Jugend
auf unseren höheren Schulen das Leben so
schwer, wenn man die höheren Posten in der
Stadtverwaltung ohne jede Vorbildung er
reichen kann? X
Auch iu den Bestimmungen über die wirt
schaftliche Betätigung der Kommunen ist ein.
Kuriosum zu verzeichnen. Beide Entwürfe
stellen den Grundsatz der wirtschaftlichen Uni
versität in den Vordergrund, der für den Fall,
daß ein Wirtschaftszweig durch einen kommu
nalen Betrieb wahrgenommen wird, alle
Bürger verpflichtet, sich dieses Betriebes zu
bedienen oder sich ihm anzuschließen. Das
kann zur Folge haben, daß alle Sparer ge
zwungen werden, ihr Geld nur auf der
Städtischen Sparkasse anzulegen, zum Scha
den des privaten Bankgewerbes. Eine wirt
schaftliche Unmöglichkeit bedeutet auch der
Versuch, die Art und die Ergebnisse der Be
triebsführung für die Oeffentlichkeit «uer-
kennbar zu machen.
' Diese kleine Blütenlese aus dem sehr ver
besserungsbedürftigen Entwurf zu einer
Reichsstädteordnung zeigt, daß, wenn es über
haupt zur Beratung der Reichsstädteordnung
im Reichstage kommen sollte, die fachkundigen
Kommunalvertreter im Parlament noch sehr
viel Säuberungsarbeit zu leisten haben
werden.
Fast 4V- MiMarden Mark Schulden
der deutschen Großstädte!
Die Schulden der deutschen Großstädte
haben sich nach der neuesten Aufrechnung des
Statistischen Reichsamtes, in der die Hanse
städte nicht einbegriffen sind, in der Zeit von
Oktober bis Ende Dezember 1929 von 4211,2
Millionen Mark auf 4446,4 Millionen Mark
erhöht. Das bedeutet einem. Zuwachs von
236,2 Mill, binnen drei Monaten. Von Be
ginn des Rechnungsjahres 1929/30, also bin
nen 9 Monaten, haben sich die Schulden der
deutschen Großstädte um die Summe von 764,2
Mill, vermehrt. Die Gesamtbelastung mit fast
4% Milliarden entspricht einer Belastung von
252,63 Mk. auf den Kopf der Bevölkerung.
Bei dieser Feststellung drängt sich die Frage
auf, wie hoch erst die Kopfbelastung der Be
völkerung ausfallen wird, wenn die Gesamt-
schulden aller Kommunen und Kommunal
verbünde statistisch erfaßt und entsprechend um
gerechnet würden. Bei dem Schuldenzuwachs
von 764.2 Millionen Mark vom 1. April bis
Ende Dezember 1929 erklärt sich allerdings ein
Betrag von 156,9 Mill, heraus, daß der Kreis
der Großstädte sich durch die Umgemeindungen
im rheinisch-westfälischen Industriegebiet er
weitert hat.
* Zu Mitgliedern der Landessynode sind
von der Kirchenregierung aufgrund des § 112,
Ziffer 4 der Verfassung nachstehend ausge
führten Personen ernannt worden: Konsisto-
rialrat Pastor Nielsen, Kiel, Konsistorialrat
Propst Siemonsen, Flensburg, Oberregie
rungs- und Schulrat Dr. Prall, Kiel, Buch
händler Direktor Moebius, Neumünster, Guts
besitzer von Bülow, Bossee bei Westensee, Stu
diendirektor Lie. Pohlmann, Preetz, Professor
l>. Dr. Holstein, Kiel. Pastor Andersen, Altona-
Vahrenfeld, Pastor Varharn. Rickling, Missi
onsdirektor Pastor Viening, Breklum, Pastor
l). Matthiesen, Direktor der Evang.-luth. Dia
konissenanstalt in Flensburg, Frau Dr. Meß-
torff, Neumünster (die letzten drei als Ver
treter der freien christlichen Liebestätigkeit).
* Fahrpreisermäßigung zum Besuch der
18. Deutschen Ostmesse. Auf den Dampfern des See-
dienstes Ostpreußen erhalten Besucher der 18. Deut
schen Ostmesse bei Vorzeigung ihrer amtlichen Messe
ausweise 50 Prozent Ermäßigung auf die normalen
Fahrpreise. Diese Ermäßigung erstreckt sich nicht
auf die Rückfahrpreise.
* Keine Milderung der seuchenpolizeilichen
Maßnahmen gegen Diphtherie. Am 17. d. M. be
riet der Landesgesundheitsrats in Berlin über die
Frage, ob sich eine Milderung der seuchenpolizei
lichen Maßnahmen gegen Diphtherie und Scharlach
empfiehlt, insbesondere im Sinne einer Abschaf
fung bezw. Einschränkung der Wohnungsdesinsek
tion. Der Landesgesundheitsrat kam einstimmig zu
dem Ergebnis, daß eine Milderung der seuchenpoll-
zeilichen Maßnahmen gegen Diphtherie und Scharlach,
insbesondere der Bestimmungen hinsichtlich der Er
fassung der Krankheitsfälle (Meldung, Ermittlung,
Isolierung) nicht in Frage komme, und daß eine
Einschränkung der Wohnungsdesinfektion bereits
nach den zur Zeit geltenden Bestimmungen möglich
fei. Eine vollständige Abschaffung der Wohnungs
desinfektion oder eine Einschränkung derselben über
den Rahmen der bestehenden Bestimmungen hinaus
fei jedoch nicht angezeigt.
* Zur Aufwertung der Lebensversicherungen.
Das Landgericht Köln fällte vor kurzem in einem
Zivilprozeß gegen eine Lebensversicherungs-Ge
sellschaft eine Entscheidung, die namentlich für
diejenigen aufwertungsberechtigten Versicherungs
nehmer, welche ihren tatsächlich fällig gewordenen
Anspruch nicht abhoben, sondern im Besitze der
Gesellschaft beließen, von besonderem Interesse
ist. Das Gericht stellt sich auf den Standpunkt,
daß hier die allgemeinen Bestimmungen über die
Aufwertung von Darlehnsverträgen platzgreifen,
also eine Aufwertung von 25% des Eoldbetra-
ges gewährt werden muß. Im Gegensatz dazu
sehen die Teilungspläne der Gesellschaften a«ch
für derartige Versicherungen nur eine Aufwertung
in Höhe der jeweiligen, sich auf Grund der Tei-
lungsmaße ergebenden Quote vor, wàrch in den
meisten Fällen eine Aufwertung erzielt wird, die
25% nicht erreicht. Das Reichsauffichtsamt für
Privatversicherungen ist gegenwärtig noch mit der
Prüfung von einigen wenigen Teilungsplänen
beschäftigt. Nach deren Genehmigung, die in ab
sehbarer Zeit erteilt werden dürfte, können die
Ansprüche sämtlicher Altverstcherten endgültig ge
regelt werden.
Schleswîg-Holsìà.
prüfLMB non Melkermeistern
rmö Schüfen.
In der landw. Schule in Neumünster
fanden die Prüfungen von 21 Melkermeistern
und 7 Gehilfen, die sich aus allen Teilen der
Provinz zusammengefunden hatten, gemäß
den Bestimmungen des Preußischen Ministe
riums für Landwirtschaft, Domänen und For
sten, statt. Aus seuchenpolizeilichen Gründen
konnte diesmal die Prüfung nicht in Nick-
ling an der neu errichteten staatlich aner
kannten Viehpflege- und Melkerschule der
Landwirtschaftskammer abgehalten werden.
Die Prüfungskommission setzte sich zusam
men aus Obcrlandwirtschaftsrat Georgs-Kiel
als Vorsitzender, Dr. Heinke-Kiel, Dr. Gloy-
Kiel, Dir. Dr. Weigmann-Neumünster, Dr.
Vahlbruch von der Melkerschule Rickling sowie
Melkermeister Berthold-Kiel. Die Prüfung
zerfiel in einen schriftlichen und einen münd
lichen Teil und erstreckte sich ans alle Gebiete
der Viehpflege. Die Leistungen waren im
allgemeinen befriedigend, einigen Prüflingen
konnte die Gesamtnote „sehr gut" erteilt wer
den. Tie neuen Melkermeister haben auf
Grund der bestandenen Prüfung das Recht,
die Berufsbezeichnung „Geprüfter Melker
meister" zu führen und Lehrlinge auszu
bilden.
MH Um fttáU MMàrrg.
mb. Wacken, 21. Juli. Unglücksfall. Der
achtjährige Schüler Karl Radebold brach beim
Spielen auf dem Schulhof das Schlüsselbein.
— Gute Eruteaussichten verspricht auch die
hiesige Gegend. Ter Roggen trägt volle Aeh-
ren auf langen Halmen. Auch der Hafer hat
gute Aehren gesetzt. Der Buchweizen auf dem
Arpschen Felde in der Gribbohmer Gemar
kung hat eine durchschnittliche Länge non 1
Meter und bringt eine 40—50fache Ernte.
vs. Wacken, 21. Juli. Der Kriegerverein
Wacken und Umgegend hielt in Nienbüttel
sein Sommervergnügen ab. Am Gefallenen-
Tcnkmal wurde ein Kranz niedergelegt, wo
bei Lehrer Delfs eine Ansprache hielt. Beim
Schießen mit der Wehrmannsbüchse erhielt
Lehrer Delfs-Nienbüttel den ersten Preis.mit
3X12 Ringen, den zweiten Preis W. Stahl-
Wacken mit 3X12 und den dritten Preis Joh.
Behrens-Wacken. Beim Scheibenschießen mit
der Lnftbüchse errang F. Fenski-Nienbüttel
den ersten, W. Heetsch-Gäbbohm den zweiten
und A. Martens-Gäbbohm den dritten Preis.
Beim Fischwerfen der Damen erhielt Frau
Freehse-Wacken den ersten, Frau Kroos-Gäb
bohm den zweiten und B. Haß-Nienbüttel den
dritten Preis. Am Nachmittag fanden die Ver
anstaltungen in den schön gelegenen Waldun
gen statt. Ten Abschluß bildete ein Festball
in Bögels Gasthof.
mb. Wacken, 21. Juli. Der Sportverein
Wacken konnte aus dem Verbandssportfest in
Vendors im Faustball mit beiden Mannschaf
ten sämtliche Gegner schlagen und zwar wur
den folgende Ergebnisse erzielt: Wacken I ge
gen Besdorf I 40 : 31, Wacken n geqen Bes-
dorf II 60 : 30, Wacken I gegen Vendors I
59 : 39, Wacken II gegen Vendors II 63 : 53,
Wacken I gegen Holstenniendorf I 51 : 49,
Wacken II gegen Holftenniendorf II 47 : 44
Punkte. Im Dreikampf erhielten: 1. Preis:
Hermann Behrens, Wacken, 79 Punkte; 2.
Preis: Kahl, Vendors, 60 Punkte; 3. Preist
Klaus Romeöder, Wacken, 59 Punkte; 4. Preis:
Wilhelm Thun, Wacken, 54 Punkte; 6. Preis:
Hennings, Vendors, 62 Punkte; 6. Preis: Ru
dolf Doms, Wacken, 62 Punkte; 7. Preis: Votz-
Holftenniendorf, 61 Punkte. Die beiden Vers
bandswimpel des Sportverbandes „Wester
koog" für die 1. und 2. Mannschaft konnten
auch dieses Jahr beide von den Wackener
Sportsleuten nach Hause getragen werden.
Beim 3. Sieg der Fahnen gegen die Wander
wimpel in den Besitz des jeweiligen Vereins
über.
ur. Znnien, 21. Juli. Auf unerklärliche
Weise verschwunden ist seit Sonntag, den 13. ds.
Mts., der landw. Arbeiter Willi Drath, der seit
Februar ds. Js. beim Hofbesitzer Claus Harms-
Bunzen in Stellung war. Sein fast neues Fahr
rad sowie Kleidungsstücke hat er zurückgelassen.
Bekleidet war er zuletzt mit blauer Schirmmütze,
grau-meliertem Rock, ohne Weste, grau-melierter
Gamaschenhose, weißem Einsatzhemd, weißem Dop
pelleinen-Kragen, Selbstbinder, grgu-weißen
Ueberziehstrümpfen und schwarzen Schnürstiefeln.
Drath ist geb. am 7. 6. 1907 in Norddeich, Kreis
Norderdithmarschen. Wer irgendeine Auskunft
oder Anhaltspunkte über Drath geben kann, wird
gebeten, dies bei der nächsten Landjägerei oder
bei der Ortspolizei in Böten zu melden.
mb. GribSohm, 21. Juli. Diebstahl. Dem
Schweizer Lähn beim Hofbesitzer Carstens
wurde, während er morgens beim Melken
war, ein neues Fahrrad, Marke Gritzner Nr.
605 749, ein neuer Anzug, ein Paar Reilstie
fel, ein Paar Sonntagsschnhe, ein Hemd, ein
Schlips, ein Kragen und eine Mundhermonika
gestohlen. Der Dieb, der seine eigenen abge
tragenen Stiefel zurückgelassen hatte, entkam
unerkannt.
MZ Ho Wem.
Mit dem Motorrad gestürzt.
Bösdorf, 21. Juli. Montag morgen ver
unglückte zwischen Bösdorf und dem Meins-
dorfer Weg ein Motorradfahrer mit seiner
Atlantis-Maschine. Nach der schwer beschädig
ten Maschine zu urteilen, muß der Sturz in
größter Geschwindigkeit erfolgt sein. Der Fah
rer, der außer äußerlichen anscheinend auch
schwere innere Verletzungen davontrug, wurde
mittels Auto einem Arzt in Plön zugeführt.
Schwerer Unalücksfall.
xa. Bad Segeberg, 21. Juli.
Ein folgenschwerer Unglücksfall ereignete sich
in dem benachbarten Hartenholm Ein junger
Mann vom Gut Struvenhütten war auf dem
Wege nach Husum, wohin er ein junges Pferd
bringen sollte. Kaum hatte er Hartenholm er
reicht, als sich das Tier hoch aufbäumte und
kehrt machte. Hierbei wurde der Reiter abgewor
fen. Er blieb aber mit dem einen Fuß im Steig
bügel hängen und wurde von dem Pferd ein
Stück Weges mitgeschleift. Mit schweren inneren
Verletzungen und Knochenbrüchen sowie einer
blutenden Wunde am Hinterkopf wurde der Ver
unglückte von Einwobnern im Chauüeearaben
Bmataaaa
czaaosaHTwzìia: