Full text: Newspaper volume (1930, Bd. 3)

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Ut. 189 
Zweites Blatt 
Dienstag, 
22. Mi. 
Rendsburg, den 22. Juli 1930. 
Der Entwurf zur NcichsstäötesrömmA. 
Vcrwaltungstechnische und -rechtliche Unstimmigkeiten. 
Von Stadtrat Wilhelm Mager. 
Die beiden Entwürfe zur Neugestaltung der 
Selbstverwaltung im Reiche und in Preußen wer 
den mit Recht scharf kritisiert. Schon die Tatsache, 
daß vor der Perwaltungsreform Gesetzentwürfe 
eingebracht werden, die sich auf die Gesamtverwal 
tung stützen müssen, berührt seltsam. Ungewöhnlich 
ist auch, daß in zwei Parlamenten die gleich Ma 
terie behandelt werden soll, im Reichstag auf An 
regung der Deutschen Volkspartei und der Demokra 
tischen Partei, im preußischen Landtage auf Veran 
lassung des Ministeriums des Innern, obwohl weder 
tm Reich noch in Preußen eine gesetzliche Grund 
lage dafür vorhanden ist. 
Merkwürdig sind die Zuständigkeiten geregelt. 
Durch eine unsystematische Verschiebung in den Zu 
ständigkeiten würden in der Verantwortlichkeit un 
haltbare Zustände entstehen, wenn diese Bestimmun 
gen nicht abgeändert werden. Der bisherige Magi 
strat besteht aus ordentlichen und ehrenamtlichen 
Beamten; die Stadtverordneten (Bürgervorsteher) 
gehören nicht zu den Beamten und stehen in keiner 
Hinsicht unter den disziplinarischen Gesetzen, denn 
sie sind Parlamentarier. Trotzdem werden 
sie im Entwurf zu einer Reichs-Städteord 
nung für eine beamtete Tätigkeit, nämlich zur 
Verwaltungstätigkeit, herangezogen. Anstelle 
des mit der Verwaltung betrauten Kolle 
giums (Magistrat) treten Ausschüsse, welche 
die Vorlagen für die Sitzungen mit dem Bür 
germeister zusammen ausarbeiten. Das heißt, 
daß die Stadtverordneten nicht nur wie bis 
her den Bewilligungen zuzustimmen, sondern 
auch bei der Ausarbeitung der Vorlagen mit 
zuwirken haben. Sie geben also anstelle des 
beamteten Magistrats als Parlamentarier 
den Ausschlag. Sie verwalten, obgleich sic 
die Verantwortung dafür nicht tragen. 
Nun wird in der Begründung der Reichs- 
städteorduung reichlich oft darauf hingewiesen, 
daß mit der Verantwortung auch das Verant 
wortungsbewußtsein kommen, ja daß durch 
das Gesetz die Erziehung zur Verantwortung 
beinahe erzwungen werde. Aus dem Gesetz 
kann man aber nur herauslesen, daß der 
Bürgermeister allein die finanzielle und diszi 
plinarische Verantwortung trägt, weil er im 
städtischen Kollegium der einzige Beamte ist. 
Wie wenig folgerichtig die Verteilung der 
Verantwortung geregelt ist, erhellt aus fol 
genden Darlegungen: Wenn die Stadtverord 
neten (Bürgervorsteher) Beschlüsse fassen, die 
gegen die Interessen der Stadt verstoßen, so 
kann der Bürgermeister diesen Beschlüssen die 
Ausführung versagen; er muß dieses aber den 
Stadtverordneten mitteilen. Beharren diese 
in einer wiederholten Abstimmung ans ihrem 
Willen, so muß der Bürgermeister Im Be 
wußtsein, gegen die Interessen der Stadt zu 
handeln, diese Beschlüsse ausführen und ist 
dafür noch allein verantwortlich. Solche Be 
stimmungen wirken sicher nicht erzieherisch im 
Sinne der Hebung des Verantwortungsbe 
wußtseins. Die älteren Städteordnnngen des 
Zweikammer-Systems sehen für solche Fälle 
den Differenzbeschluß vor. Führt eine wieder 
holte Abstimmung von neuem zu einem Tif- 
fcrenzbeschluß, so muß die Aufsichtsbehörde 
entscheiden. Es ist im Entwurf zur Rcichs- 
städteordnung nicht ersichtlich, ob in solchen 
Fällen dann die Bestimmungen in Kraft tre 
ten, nach denen die Aufsichtsbehörde ein Stadt- 
verordneten-Kollcgium auflösen und Neuwah 
len ausschreiben kann. 
Widersinnig mutet die Bestimmung an, 
daß ein Stadtverordneten-Kollegium mit 
Zwei-Drittel-Mehrheit Neuwahlen beschließen 
kann, wenn es z. B. nicht arbeitsfähig ist. 
Findet sich eine Zwei-Drittel-Mehrheit, um 
sich tot zu erklären, so meinen wir, dürfte sich 
auch eine Mehrheit für die praktische Ver 
waltung finden. 
Verwaltungstechnisch ein Unding ist die 
Zurückschraubung der Zahl der rechtskundigen 
Stadträte auf einen. Die Reichsstädteord 
nung sagt: In Städten von mehr als 25 000 
Einwohnern muß neben dem Bürgermeister, 
wenn er nicht die Befähigung zum Richter- 
amte hat, ein rechtskundiger Stadtrat vor 
handen sein. Der Vorstand des Teutschen 
Städtetages stellt recht geringe Anforderun 
gen an seine ersten Beamten, denn es kaun 
nach dem Entwurf jeder Bürgermeister wer 
den, wenn ihm nicht durch richterliches Urteil 
die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt sind 
oder er entmündigt ist. Eignung oder Vor 
bildung werden nirgends erwähnt. Auch die 
berufsmäßigen Stadträte brauchen nicht für 
diesen Beruf vorgebildet zu sein, ihre Fähig 
keiten werden von der Aufsichtsbehörde nicht 
nachgeprüft, eine Bestätigung ist nicht erfor 
derlich, auch steht der Aufsichtsbehörde kein 
Einspruchsrecht gegen ihre Wahl zu. Warum 
machen wir unserer heranwachsenden Jugend 
auf unseren höheren Schulen das Leben so 
schwer, wenn man die höheren Posten in der 
Stadtverwaltung ohne jede Vorbildung er 
reichen kann? X 
Auch iu den Bestimmungen über die wirt 
schaftliche Betätigung der Kommunen ist ein. 
Kuriosum zu verzeichnen. Beide Entwürfe 
stellen den Grundsatz der wirtschaftlichen Uni 
versität in den Vordergrund, der für den Fall, 
daß ein Wirtschaftszweig durch einen kommu 
nalen Betrieb wahrgenommen wird, alle 
Bürger verpflichtet, sich dieses Betriebes zu 
bedienen oder sich ihm anzuschließen. Das 
kann zur Folge haben, daß alle Sparer ge 
zwungen werden, ihr Geld nur auf der 
Städtischen Sparkasse anzulegen, zum Scha 
den des privaten Bankgewerbes. Eine wirt 
schaftliche Unmöglichkeit bedeutet auch der 
Versuch, die Art und die Ergebnisse der Be 
triebsführung für die Oeffentlichkeit «uer- 
kennbar zu machen. 
' Diese kleine Blütenlese aus dem sehr ver 
besserungsbedürftigen Entwurf zu einer 
Reichsstädteordnung zeigt, daß, wenn es über 
haupt zur Beratung der Reichsstädteordnung 
im Reichstage kommen sollte, die fachkundigen 
Kommunalvertreter im Parlament noch sehr 
viel Säuberungsarbeit zu leisten haben 
werden. 
Fast 4V- MiMarden Mark Schulden 
der deutschen Großstädte! 
Die Schulden der deutschen Großstädte 
haben sich nach der neuesten Aufrechnung des 
Statistischen Reichsamtes, in der die Hanse 
städte nicht einbegriffen sind, in der Zeit von 
Oktober bis Ende Dezember 1929 von 4211,2 
Millionen Mark auf 4446,4 Millionen Mark 
erhöht. Das bedeutet einem. Zuwachs von 
236,2 Mill, binnen drei Monaten. Von Be 
ginn des Rechnungsjahres 1929/30, also bin 
nen 9 Monaten, haben sich die Schulden der 
deutschen Großstädte um die Summe von 764,2 
Mill, vermehrt. Die Gesamtbelastung mit fast 
4% Milliarden entspricht einer Belastung von 
252,63 Mk. auf den Kopf der Bevölkerung. 
Bei dieser Feststellung drängt sich die Frage 
auf, wie hoch erst die Kopfbelastung der Be 
völkerung ausfallen wird, wenn die Gesamt- 
schulden aller Kommunen und Kommunal 
verbünde statistisch erfaßt und entsprechend um 
gerechnet würden. Bei dem Schuldenzuwachs 
von 764.2 Millionen Mark vom 1. April bis 
Ende Dezember 1929 erklärt sich allerdings ein 
Betrag von 156,9 Mill, heraus, daß der Kreis 
der Großstädte sich durch die Umgemeindungen 
im rheinisch-westfälischen Industriegebiet er 
weitert hat. 
* Zu Mitgliedern der Landessynode sind 
von der Kirchenregierung aufgrund des § 112, 
Ziffer 4 der Verfassung nachstehend ausge 
führten Personen ernannt worden: Konsisto- 
rialrat Pastor Nielsen, Kiel, Konsistorialrat 
Propst Siemonsen, Flensburg, Oberregie 
rungs- und Schulrat Dr. Prall, Kiel, Buch 
händler Direktor Moebius, Neumünster, Guts 
besitzer von Bülow, Bossee bei Westensee, Stu 
diendirektor Lie. Pohlmann, Preetz, Professor 
l>. Dr. Holstein, Kiel. Pastor Andersen, Altona- 
Vahrenfeld, Pastor Varharn. Rickling, Missi 
onsdirektor Pastor Viening, Breklum, Pastor 
l). Matthiesen, Direktor der Evang.-luth. Dia 
konissenanstalt in Flensburg, Frau Dr. Meß- 
torff, Neumünster (die letzten drei als Ver 
treter der freien christlichen Liebestätigkeit). 
* Fahrpreisermäßigung zum Besuch der 
18. Deutschen Ostmesse. Auf den Dampfern des See- 
dienstes Ostpreußen erhalten Besucher der 18. Deut 
schen Ostmesse bei Vorzeigung ihrer amtlichen Messe 
ausweise 50 Prozent Ermäßigung auf die normalen 
Fahrpreise. Diese Ermäßigung erstreckt sich nicht 
auf die Rückfahrpreise. 
* Keine Milderung der seuchenpolizeilichen 
Maßnahmen gegen Diphtherie. Am 17. d. M. be 
riet der Landesgesundheitsrats in Berlin über die 
Frage, ob sich eine Milderung der seuchenpolizei 
lichen Maßnahmen gegen Diphtherie und Scharlach 
empfiehlt, insbesondere im Sinne einer Abschaf 
fung bezw. Einschränkung der Wohnungsdesinsek 
tion. Der Landesgesundheitsrat kam einstimmig zu 
dem Ergebnis, daß eine Milderung der seuchenpoll- 
zeilichen Maßnahmen gegen Diphtherie und Scharlach, 
insbesondere der Bestimmungen hinsichtlich der Er 
fassung der Krankheitsfälle (Meldung, Ermittlung, 
Isolierung) nicht in Frage komme, und daß eine 
Einschränkung der Wohnungsdesinfektion bereits 
nach den zur Zeit geltenden Bestimmungen möglich 
fei. Eine vollständige Abschaffung der Wohnungs 
desinfektion oder eine Einschränkung derselben über 
den Rahmen der bestehenden Bestimmungen hinaus 
fei jedoch nicht angezeigt. 
* Zur Aufwertung der Lebensversicherungen. 
Das Landgericht Köln fällte vor kurzem in einem 
Zivilprozeß gegen eine Lebensversicherungs-Ge 
sellschaft eine Entscheidung, die namentlich für 
diejenigen aufwertungsberechtigten Versicherungs 
nehmer, welche ihren tatsächlich fällig gewordenen 
Anspruch nicht abhoben, sondern im Besitze der 
Gesellschaft beließen, von besonderem Interesse 
ist. Das Gericht stellt sich auf den Standpunkt, 
daß hier die allgemeinen Bestimmungen über die 
Aufwertung von Darlehnsverträgen platzgreifen, 
also eine Aufwertung von 25% des Eoldbetra- 
ges gewährt werden muß. Im Gegensatz dazu 
sehen die Teilungspläne der Gesellschaften a«ch 
für derartige Versicherungen nur eine Aufwertung 
in Höhe der jeweiligen, sich auf Grund der Tei- 
lungsmaße ergebenden Quote vor, wàrch in den 
meisten Fällen eine Aufwertung erzielt wird, die 
25% nicht erreicht. Das Reichsauffichtsamt für 
Privatversicherungen ist gegenwärtig noch mit der 
Prüfung von einigen wenigen Teilungsplänen 
beschäftigt. Nach deren Genehmigung, die in ab 
sehbarer Zeit erteilt werden dürfte, können die 
Ansprüche sämtlicher Altverstcherten endgültig ge 
regelt werden. 
Schleswîg-Holsìà. 
prüfLMB non Melkermeistern 
rmö Schüfen. 
In der landw. Schule in Neumünster 
fanden die Prüfungen von 21 Melkermeistern 
und 7 Gehilfen, die sich aus allen Teilen der 
Provinz zusammengefunden hatten, gemäß 
den Bestimmungen des Preußischen Ministe 
riums für Landwirtschaft, Domänen und For 
sten, statt. Aus seuchenpolizeilichen Gründen 
konnte diesmal die Prüfung nicht in Nick- 
ling an der neu errichteten staatlich aner 
kannten Viehpflege- und Melkerschule der 
Landwirtschaftskammer abgehalten werden. 
Die Prüfungskommission setzte sich zusam 
men aus Obcrlandwirtschaftsrat Georgs-Kiel 
als Vorsitzender, Dr. Heinke-Kiel, Dr. Gloy- 
Kiel, Dir. Dr. Weigmann-Neumünster, Dr. 
Vahlbruch von der Melkerschule Rickling sowie 
Melkermeister Berthold-Kiel. Die Prüfung 
zerfiel in einen schriftlichen und einen münd 
lichen Teil und erstreckte sich ans alle Gebiete 
der Viehpflege. Die Leistungen waren im 
allgemeinen befriedigend, einigen Prüflingen 
konnte die Gesamtnote „sehr gut" erteilt wer 
den. Tie neuen Melkermeister haben auf 
Grund der bestandenen Prüfung das Recht, 
die Berufsbezeichnung „Geprüfter Melker 
meister" zu führen und Lehrlinge auszu 
bilden. 
MH Um fttáU MMàrrg. 
mb. Wacken, 21. Juli. Unglücksfall. Der 
achtjährige Schüler Karl Radebold brach beim 
Spielen auf dem Schulhof das Schlüsselbein. 
— Gute Eruteaussichten verspricht auch die 
hiesige Gegend. Ter Roggen trägt volle Aeh- 
ren auf langen Halmen. Auch der Hafer hat 
gute Aehren gesetzt. Der Buchweizen auf dem 
Arpschen Felde in der Gribbohmer Gemar 
kung hat eine durchschnittliche Länge non 1 
Meter und bringt eine 40—50fache Ernte. 
vs. Wacken, 21. Juli. Der Kriegerverein 
Wacken und Umgegend hielt in Nienbüttel 
sein Sommervergnügen ab. Am Gefallenen- 
Tcnkmal wurde ein Kranz niedergelegt, wo 
bei Lehrer Delfs eine Ansprache hielt. Beim 
Schießen mit der Wehrmannsbüchse erhielt 
Lehrer Delfs-Nienbüttel den ersten Preis.mit 
3X12 Ringen, den zweiten Preis W. Stahl- 
Wacken mit 3X12 und den dritten Preis Joh. 
Behrens-Wacken. Beim Scheibenschießen mit 
der Lnftbüchse errang F. Fenski-Nienbüttel 
den ersten, W. Heetsch-Gäbbohm den zweiten 
und A. Martens-Gäbbohm den dritten Preis. 
Beim Fischwerfen der Damen erhielt Frau 
Freehse-Wacken den ersten, Frau Kroos-Gäb 
bohm den zweiten und B. Haß-Nienbüttel den 
dritten Preis. Am Nachmittag fanden die Ver 
anstaltungen in den schön gelegenen Waldun 
gen statt. Ten Abschluß bildete ein Festball 
in Bögels Gasthof. 
mb. Wacken, 21. Juli. Der Sportverein 
Wacken konnte aus dem Verbandssportfest in 
Vendors im Faustball mit beiden Mannschaf 
ten sämtliche Gegner schlagen und zwar wur 
den folgende Ergebnisse erzielt: Wacken I ge 
gen Besdorf I 40 : 31, Wacken n geqen Bes- 
dorf II 60 : 30, Wacken I gegen Vendors I 
59 : 39, Wacken II gegen Vendors II 63 : 53, 
Wacken I gegen Holstenniendorf I 51 : 49, 
Wacken II gegen Holftenniendorf II 47 : 44 
Punkte. Im Dreikampf erhielten: 1. Preis: 
Hermann Behrens, Wacken, 79 Punkte; 2. 
Preis: Kahl, Vendors, 60 Punkte; 3. Preist 
Klaus Romeöder, Wacken, 59 Punkte; 4. Preis: 
Wilhelm Thun, Wacken, 54 Punkte; 6. Preis: 
Hennings, Vendors, 62 Punkte; 6. Preis: Ru 
dolf Doms, Wacken, 62 Punkte; 7. Preis: Votz- 
Holftenniendorf, 61 Punkte. Die beiden Vers 
bandswimpel des Sportverbandes „Wester 
koog" für die 1. und 2. Mannschaft konnten 
auch dieses Jahr beide von den Wackener 
Sportsleuten nach Hause getragen werden. 
Beim 3. Sieg der Fahnen gegen die Wander 
wimpel in den Besitz des jeweiligen Vereins 
über. 
ur. Znnien, 21. Juli. Auf unerklärliche 
Weise verschwunden ist seit Sonntag, den 13. ds. 
Mts., der landw. Arbeiter Willi Drath, der seit 
Februar ds. Js. beim Hofbesitzer Claus Harms- 
Bunzen in Stellung war. Sein fast neues Fahr 
rad sowie Kleidungsstücke hat er zurückgelassen. 
Bekleidet war er zuletzt mit blauer Schirmmütze, 
grau-meliertem Rock, ohne Weste, grau-melierter 
Gamaschenhose, weißem Einsatzhemd, weißem Dop 
pelleinen-Kragen, Selbstbinder, grgu-weißen 
Ueberziehstrümpfen und schwarzen Schnürstiefeln. 
Drath ist geb. am 7. 6. 1907 in Norddeich, Kreis 
Norderdithmarschen. Wer irgendeine Auskunft 
oder Anhaltspunkte über Drath geben kann, wird 
gebeten, dies bei der nächsten Landjägerei oder 
bei der Ortspolizei in Böten zu melden. 
mb. GribSohm, 21. Juli. Diebstahl. Dem 
Schweizer Lähn beim Hofbesitzer Carstens 
wurde, während er morgens beim Melken 
war, ein neues Fahrrad, Marke Gritzner Nr. 
605 749, ein neuer Anzug, ein Paar Reilstie 
fel, ein Paar Sonntagsschnhe, ein Hemd, ein 
Schlips, ein Kragen und eine Mundhermonika 
gestohlen. Der Dieb, der seine eigenen abge 
tragenen Stiefel zurückgelassen hatte, entkam 
unerkannt. 
MZ Ho Wem. 
Mit dem Motorrad gestürzt. 
Bösdorf, 21. Juli. Montag morgen ver 
unglückte zwischen Bösdorf und dem Meins- 
dorfer Weg ein Motorradfahrer mit seiner 
Atlantis-Maschine. Nach der schwer beschädig 
ten Maschine zu urteilen, muß der Sturz in 
größter Geschwindigkeit erfolgt sein. Der Fah 
rer, der außer äußerlichen anscheinend auch 
schwere innere Verletzungen davontrug, wurde 
mittels Auto einem Arzt in Plön zugeführt. 
Schwerer Unalücksfall. 
xa. Bad Segeberg, 21. Juli. 
Ein folgenschwerer Unglücksfall ereignete sich 
in dem benachbarten Hartenholm Ein junger 
Mann vom Gut Struvenhütten war auf dem 
Wege nach Husum, wohin er ein junges Pferd 
bringen sollte. Kaum hatte er Hartenholm er 
reicht, als sich das Tier hoch aufbäumte und 
kehrt machte. Hierbei wurde der Reiter abgewor 
fen. Er blieb aber mit dem einen Fuß im Steig 
bügel hängen und wurde von dem Pferd ein 
Stück Weges mitgeschleift. Mit schweren inneren 
Verletzungen und Knochenbrüchen sowie einer 
blutenden Wunde am Hinterkopf wurde der Ver 
unglückte von Einwobnern im Chauüeearaben 
Bmataaaa 
czaaosaHTwzìia:
	        
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