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Der Landvolkprozetz in Itzehoe.
(4. Berhaudlnngstag.j
TU. Itzehoe, 17. Juli. Zu Beginn der
heutigen Verhandlung im Landvolkprozetz
wird der Angeklagte Rempage über die Ver
sammlung vom 25. Mai in Preetz vernom
men. Er bestätigt, datz in dieser Versamm
lung eine Entschließung gefaßt wurde, nach
welcher für Zwangsversteigerungen keine
Gebote abgegeben werden sollten.
Rechtsanwalt Dr. Luetgebrune wendet
sich dagegen, daß von der Anklage einzelne
Aeußerungen aus dem Zusammenhang her
ausgerissen werden. Man sei verpflichtet,
zur Klarstellung des Sachverhaltes die ge
samte politische Entwicklung der Landvolkbe-
wegung zu erörtern. Es müsse geklärt wer
den, wie die Reden in den Versammlungen
aufgefaßt worden seien, und kündet hierfür
Zeugen an.
Der Vorsitzende erklärt, daß selbstver
ständlich bei der Beweisaufnahme alle Punkte
berücksichtigt werden sollten.
Das Gericht tritt dann in die Behand
lung der letzten Gruppe der Anklagen ein.
Es stehen hier vor allem Aeußerungen der
Angeklagten, die in Lanövolkversammlungen
gemacht worden waren, sowie die Berichte
über diese Versammlungen zur Debatte. Zu
nächst wird
der Angeklagte Hamkens
über eine Versammlung vernommen, die am
28. Mai 1929 in Heide stattgefunden hat. In
dieser Versammlung wurde ein Telegramm
an den Reichspräsidenten von Hindenburg
verlesen und von der Versammlung abge
schickt. In diesem Telegramm war der Aus
druck „das jüdisch-parlamentarische System"
gebraucht worden, weswegen Anklage wegen
Vergehens gegen das Republikschutzgesetz
erhoben wurde. Hamkens erklärt, daß dieses
Telegramm aus der Versammlung heraus
vorgeschlagen worden sei. — Der
Angeklagte von Salomon
wird beschuldigt, durch die Wiedergabe des
Telegramms in der Zeitung „Das Landvolk"
sich gegen das Republikschutzgesetz vergangen
zu haben. Er erklärt, daß er das fragliche
Telegramm als Meldung eines Nachrichten
büros erhalten habe, von Salomon läßt sich
grundsätzlich darüber aus, was unter
dann
dem Ausdruck „das System" gemeint sei. Er
erklärt, es gebe keine glühenderen Verteidiger
des Staates als die Nationalisten. In dem
heutigen Zustand aber spiele der Staat eine
zu geringe Rolle. Gegen diesen Zustand gehe
der Kampf, nicht aber gegen die Staatsform,
dre absolut gleichgültig sei. Die Mehrzahl
seiner politischen Freunde würde eine starke
Republik viel lieber seyen als eine schlechte
Monarchie. Tie Angriffe richteten sich auch
nicht gegen die Verfassung- im Gegenteil be
rufe sich ja die Landvolkbewegung auf jene
Paragraphen der Verfassung, die den Schutz
Uģ Mittelstandes und des Eigentums zum
Ziel hätten. Es wäre möglich, unter der heu
tigen Verfassung gut zu regieren,- denn es
»komme nur auf den Geist an, in welchem un
ter der Verfassung regiert werde. Im übri
gen sei die heutige Verfassung ja noch gar
nicht voll in Kraft getreten,- es gäbe zum Bei
spiel immer noch nur einen vorläufigen
Reichswirtschaftsrat. In Deutschland regiere
nicht das Volk, sondern die Parteien, von
denen in der Verfassung • überhaupt nichts
stehe. Die Träger des heutigen Zustandes,
der von der Lanövolkbewegung bekämpft
werde, seien die Feinde Deutschlands, ins
besondere das internationale Kapital, das
durch ferne Verträge Deutschland vollkommen
gebunden und unterjocht habe. „Unser Kampf
geht gegen die Regierung, gegen den Ver
waltungsapparat und (zu den Richtern ge
wandt) auch gegen Sie! Wir sehen in Ihnen
die gezwungenen Exponenten des internatio
nalen Kapitals. Ich erkläre im Gegensatz zu
anderen Angeklagten, datz ich bereit bin, auch
bewußt ungesetzlich zu kämpfen, wenn mir
das notwendig erscheinen sollte."
Im Anschluß daran kommt eine Ver
sammlung in Husum vom 23. Mai zur Er
örterung. Auch hier steht der Ausdruck „Das
jüdisch-parlamentarische System" zur An
klage. Beschuldigt werden die Angeklagten
Weschke. v. Salomon und Hönck wegen Ab
druck eines Berichtes über diese Versamm
lung. Hamkens spricht bann des längeren
über die Entwicklung der Lanövolkbewegung
und wendet sich dagegen, daß man aus ein
zelnen Sätzen seiner Rede heraus die Anklage
konstruiert habe.
Das Telegramm, das auf der Versamm
lung in Heide am 28. Mai 1929 an den
Reichspräsidenten von Hindenburg gesandt
worden war. hat folgenden Wortlaut:
„Das kämpfende Landvolk von Norder-
öithinarschen hat erkannt, daß das jüdisch
parlamentarische System geschaffen ist, Bauer
und Volk zu vernichten und für Generatio
nen zu Sklaven zu machen. Diesem System
und allen, die ihm Handlangerdienste leisten
versagen wir jede positive Mitarbeit und Ge
folgschaft. da sie bewußt oder unbewußt Ver
rat am deutschen Volke begehen. Wir erwar
ten von Ihnen als Oberhaupt des Deutschen
Reiches, daß Sie unsere Not und Sorgen
verstehen und Ihre Macht und Ihren ganzen
Einfluß aufbieten werden, um dieses System
samt der Vorherrschaft der Bonzen und Par
teien zu beseitigen. Dann wird Ihr Kampf
unser Kampf sein."
TU. Itzehoe, 17. Juli. Im weiteren Ver
lauf der Verhandlungen äußert sich der
Angeklagte Kühl
zu der gegen ihn erhobenen Beschuldigung
eines Vergehens gegen das Republikschutzgesetz
durch die Behauptung, das System sei ausge
baut auf Hochverrat, Landesverrat, Lüge und
Meineid. Kühl erklärt dazu, er ziehe einen
deutlichen Unterschied zwischen den Vorgängen
der Revolution von 1918 und den Vorgängen
in der Nationalversammlung. Mit seinen Aeu
ßerungen habe er die Vorgänge des November
1918 gemeint. Wenn man ihm im übrigen
Aufforderung zum Steuerstreik vorwerfe, so
müsse er auch das ablehnen. Man müsse sich
über den Begriff des Streikes einmal klar
werden. Wenn man streike, so verweigere man
etwas, was man an sich tun könnte. Diese Lage
sei jedoch für die Bauern nicht gegeben,- denn
wenn sie keine Steuern zahlen könnten, so sei
es Unfug, zu einem Steuerstreik auffordern zu
wollen.
Angeklagter Hönck-Harblek spricht über die
Versammlungen vom 20. Mai in Husum und
vom 18. Juni in Neustettin, in denen er die
Referate gehalten hat. Eine Beschimpfung der
Staatsform sei nie ausgesprochen worden, es
handle sich ja nur um den Kampf gegen ein
System, das die Interessen der Landwirte nicht
wahrnehme. Den Autor des dort verteilten
SOS-Flugblattes kennt Hönck nicht,- er hat
das Blatt auf der „Landvolk"-Reöaktion gefun
den.
Hamkens wird dann über die Versamm
lungen in Salzweöel (23. Juni), Uetersen (25.
Juni) und Husum (1. Juli) gehört. Er will
dort nur zum Zusammenschluß von Bauern
und Mittelständlern aufgefordert, nicht aber
die Staatsform bekämpft haben.
Pramor unterstreicht die Ausführungen
Hamkens. — Kühl leugnet, je zum Steuerstreik
aufgefordert zu haben.
Staatsanwaltschaftsrat Dr. Behrens regt
an, den anwesenden Lanötagsabgeordneten
Jürgensen in Sachen Eckernförde zu hören.
Luetgebrune wendet sich dagegen, Jürgensen
heute zu hören, auch der Vorsitzende hält das
für unzweckmäßig,- es wird beschlossen, Jürgen
sen am Freitag zu vernehmen.
Sodann gelangen weitere sogenannte Pro
paganda-Anklagen zur Sprache, die vor allem
eine Vortragserise der Angeklagten Weschke
und Kühl in Pommern betreffen.
Sodann ergreift der
Angeklagte Weschke
zur Gesamtheit dieser Anklage das Wort. Er
erklärt, erst durch die Anklageschrift sei er dazu
angeregt worden, sich mit der Staatsform zu
beschäftigen. In seiner bisherigen 10jährigen
politischen Tätigkeit sei sie ihm stets als unter
geordnete Frage erschienen. Er mache keinen
Hehl daraus, Monarchist zu sein, würde aber
bereit sein, für die Republik zu kämpfen, wenn
diese zur Abschüttelung der Fesseln aufrufe,
welche die internationale Hochfinanz Deutsch
land auferlegt habe. Heut braucht man keine
Sachkenntnis zu besitzen,- früher mutzte man
etwas von seinem Berufe verstehen, ehe man
in die hohen und höchsten Aemter hineinkam,
heute entscheidet das Parteibuch und Partei
geist. Zu seinem Entsetzen habe er aus der An
klageschrift ersehen, daß die Anklagebehörde
den Ausdruck „Räubersystem", den er in eini
gen Versammlungen angeführt habe, gleich
setzte mit der heutigen Staatsform. Dieser
Ausdruck stamme von Außenminister Strese
man, der am 27. Mai 1920 gesagt habe: „Wir
haben das parlamentarisch-sozialistische Sy
stem,- es ist ein Rüubersystem schlimmster Art".
Mit Stresemann sei er der gleichen Anschau-
und und glaube, datz nur der Sturz dieses
Systems, durch das Deutschland zur Kolonie
geworden sei, Deutschland frei machen könne.
Der Angeklagte beruft sich auf den Tübinger
Rechtslehrer Professor Pohl, der festgestellt
habe, daß die eigentliche Staatsverfassung
Deutschlands gar nicht die Reichsversassung,
sondern der Versailler Vertrag sei, wie es auch
der „Vorwärts" in einer vom Angeklagten zi
tierten Auslassung bekundet habe. Diese Er
kenntnisse hätten den Kampf des Landvolkes
bestimmt. Nach dem Ioungplan habe sich die
Voraussage Rathenaus erfüllt, daß jeder deut
sche Einwohner abhängig sei vor den Mächten
der internationalen Hochfinanz, und es sei
bemerkenswert, daß Rathenau hinzugefügt
habe, nur eine kriegerische Auflehnung sei das
einzige Mittel, diese Unterjochung abzuschüt
teln. Er, Angeklagter, habe seine Aufgabe da
rin erblickt, diese vorzubereiten durch die Er
füllung des Volkes mit heldischem Geist im
Gegensatz zu dem händlerischen Geist, der das
System von heute darstelle.
Der Vorsitzende verweist den Angeklagten
darauf, daß er in den Versammlungen über
die Beidenflether Ausschreitungen berichtet
habe und fragt, ob der Angeklagte gesagt habe,
die Bauern sollten ebenso machen. Weschke
erklärt, daß er im Gegenteil gesagt habe:
„Macht es nicht so dumm wie die Bauern von
Beidenfleth".
Hamkens erklärt zu einer Rede in Stende-
rupau, er habe dort zum Ausdruck bringen
wollen, daß die heutigen Zustände nicht Folgen
des gegenwärtig gültigen Staatsrechtlichen
Systems, sondern des Mißbrauches dieses Sy
stems seien.
Wciterverhanölung Freitag: Beweisauf
nahme.
Gigli singt vor 20W0 auf dem MarLusplatz ln Venedig.
Das Nachtkonzert des italienischen Tenors Gigli auf dem Markusplatz.
20 000 füllen die Riesenbühne zwischen der Markuskirche auf dem Palazzo
Reale. Und die Arien und Canzonen des begnadeten Sängers steigen auf zu
dem Sternenhimmel Venedigs.
Ķnrîeņ nmchk Schule.
Der Frauenmord in Stettin.
Stettin, 17. Juli. Der Mord an Lotte Hilde
brandt, die in der Nacht zum 6. Juli das Opfer
eines Lustmörders geworden war, beunruhigt noch
immer dis Gemüter der Stettiner Bevölkerung.
Trotz eifriger Arbeit ist es der Stettiner Krimi
nalpolizei bisher noch nicht gelungen, eine Spur
dem Täter festzustellen. Um das Publikum
von
zu eifriger Mitarbeit anzuregen, hat die Polizei
sogar die Kleider der Ermordeten auf eine Puppe
gezogen und im Schaufenster eines Geschäftshau
ses mehrere Tage zur Schau gestellt. Darauf ha
ben sich auch viele Zeugen gemeldet, die die Ermor
dete in der Mordnacht gesehen haben wollen. Auf
dem Paradeplatz in Stettin wurde ein Landstrei
cher unter Mordverdacht festgenommen. Ob er
der Täter ist, läßt sich jedoch noch nicht sagen. Bis
her hat er sein Alibi für die Mordnacht nicht nach
weisen können.
Zeitungs-
'I in ver-
Die Polizei ist bei ihrer Arbeit auch zahl
reichen Mystifikationen ausgesetzt. So gelangten
an die Kriminalpolizei und an eine
redaktion eine Karte, in der der Schre'
stellter Handschrift sich bezichtigt, der Mörder zu
sein. Er erklärt, daß dies der zweite Lustmord
im Laufe eines halben Jahres sei und daß noch
weitere Taten folgen sollen. Tatsächlich ist in
Stettin im Juli vorigen Jahres ein ähnlicher
Mord verübt worden. Hier war im Walde bei
Stettin die Frau des Arbeiters Bittner, die ihrem
Manne das Mittagessen gebracht hatte, das Opfer
eines Lustmörders geworden. Ob für beide Fälle
der gleiche Täter in Frage kommt, läßt sich nicht
sagen, wenn auch eine gewisse Uebereinstimmung
in der Ausführung der Tat vorhanden ist. Man
neigt jedoch der Meinung zu daß Lotte Hilde
brandt das zufällige Opser eines Wüstlings ge
worden ist.
Vor zwei Tagen ging der Polizei die Nach
richt von einem neuen Ueberfall zu, wobei sich der
Räuber als der Mörder der Lotte Hildebrandt Ss.
zeichnete. Nachts war ein Mann in die Kabine
des im Hafen liegenden Motorschiffes „Bettys
eingedrungen und hatte von der dort schlafenden
Frau des Schiffseigners,die Herausgabe des Gel«
des verlangt mit der Drohung, sie niederschießen
zu wollen, wenn sie irgend einen Laut von sich
gebe. Auch Lotte Hildebrandt hätte geschrien,
weshalb er sie erschlagen mußte. Die Frau hän
digte dem Räuber ihre Barschaft aus, worauf sich
der Täter entfernte.
IîredmMsmMrzànch
Siegfried Ws§«rs
Kurz vor EröffuuuZ bsr Feftfpie*».
Autounfall seiner Frau auf der Fahrt
zum Arzt.
TU. Bayreuth, 17. Juli. Die körperlichen,
und seelischen Anstrengungen bei den letzten
Proben zu den Festspielen haben bei Siegfried
Wagner eine völlige Erschöpfung hervorgeru
fen, so daß er am Mittwoch abend im Festspiel
haus einen Nervenzusammenbruch erlitt.
Frau Winnifred Wagner fuhr sofort mit
ihrem Auto in die Stadt, um einen Arzt her
beizuholen. Auf der Rückfahrt, bei der sie ein
sehr scharfes Tempo innehielt, fuhr Frau Wag
ner in der Schulegasse mit einem Opelwagen
zusammen. Der Führer des Opelwagens wur
de auf die Straße geschleudert und erlitt leich
tere Verletzungen. Sein Wagen wurde völlig
zerstört und mußte abgeschleppt werden. Frau
Wagner konnte den Arzt zum Festspielhaus
bringen, obwohl ihr Wagen schwere Beschädi
gungen davongetragen hatte.
Siegfried Wagner mußte ins Krankenhaus
gebracht werden. Inzwischen ist eine leichte
Besserung in seinem Zustand eingetreten. Es
ist fraglich, ob er der Eröffnung der Festspiele
beiwohnen kann. Die Abhaltung der Vorstel
lungen ist jedoch nicht in Frage gestellt, da die
Vorarbeiten und Proben am Mittwoch abge
schlossen wurden.
Lusch's Leben verzichten.
Berlin, 17. Juli. Die Pfändungsbefchlüsfe,
die über die Hinterlassenschaft des ehemaligen
Stadtrates Busch neuerdings auf Antrag der
Stadt Berlin verhängt worden sind, haben
den Streit um Las Erbe des einstigen städti
schen Grundstücksdezernenten jetzt insofern
zur Erledigung gebracht, als sich die Allein
erbin, nämlich die Witwe, entschlossen hat,
bei Gericht die Einsetzung einer Nachlaßver
waltung zu beantragen. Nach Lage der Dinge
bedeutet dieser Schritt, daß alles, was au
Vermögenswerten des Verstorbeueu noch fest
stellbar ist, zur Befriedigung von Gläubigern
oder Geschädigte» herangezogen werden kan«.
Das Gericht hat dem Antrage der Erbiü
stattgegeben und einen Nachlaßverwalter ein
gesetzt, der sich nun mit dem Finanzamt und
der Stadt Berlin auf der einen, sowie mit
dem Holländer Lutkie auf der anderen Seite
auseinanderzusetzen haben wird.
Russischer Generalleutnant als Nachtwächter.
Paris, 17. Juli. Im Krankenhaus Neckar zu
Paris ist der ehemalige rusifche Generalleutnant
und Adjutant des Großfürsten Nikolaus, Boumer,
gestorben. Mau hatte ihn in seiner. Wohnung, in
der er in äußerst kümmerlichen Verhältnissen lebte,
bewußtlos aufgefunden und ins Krankenhaus ge
bracht. Kurz nach der Einlieferung ist er infolge
Ermattung durch Hunger und Elend gestorben. Er
war 73 Jahre alt und hatte bis in die letzte Zeit
noch eine Stellung als Briefträger und Nachtwächter
inne.
Der Löw' ist los!
Stettin, 17. Juli. Unter den zum bevor
stehenden Schützenfest in Anklam eingetroffe
nen Schaustellern befindet sich auch eine Raub
tierschau. Als die Wärter auf dem Güter
bahnhof den Eisenbahnwagen öffneten, hatten
zwei Löwen ihre Käsige verlassen und die übri
gen Tiere überfallen. Sie hatten bereits zwei
Affen und einen Esel getötet. Nur mit Mühe
gelang es, die Tiere wieder einzufangen.
Felssturz am Rhein.
Bingen, 17. Juli. In der vergangenen
Nacht lösten sich bei Bacharach gewaltige Fels
massen und stürzten auf die Rheinstraße. Es
befanden sich darunter Steine bis zu 2 Zent
ner Schwere. Ein zweiter Bergrutsch ereig
nete sich infolge der starken Niederschläge in
den letzten Tagen oberhalb des Bahntunnels
bei Oberstein und Enzweiler an der Nahe.
Tie Fels- und Erdmassen stürzten auf die
Bahngleise. Das Hindernis wurde rechtzeitig
bemerkt. Durch die beiden Erdrutsche waren
der Bahn- und der Straßenverkehr eine
Zeitlang gestört.
Rrrrze Vä
Bei einer Gasexplosion in einem unter
irdischen Tunnel in Kalifornien fanden 12
Arbeiter den Tod.
Bei Edegno (Italien) fuhr ein Güterzug
auf einen Personenzug auf. 30 Personen wur
den verletzt.
Der Bankbevollmächtigte der Pariser
Filiale eines großen amerikanischen Bank
hauses ist mit 25 Millionen Franken geflüch
tet.
Auf dem Flugplatz Staaken sind bis jetzt
53 Europaflieger angekommen.
Der dänische Sprachforscher Prof. Otto
Jesperfen feierte feinen 70. Geburtstag.
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