Zweites Matt
Donnerstag,
Z. Mi
Wachsmöe GĢHràg öer
MnKSSZSK L'SZ Stähle.
Forderungen der deutschen Städte.
In einer am Mittwoch veranstalteten Be
sprechung wies der Präsident des Deutschen
Stäütetages, Dr. Mulert, auf die zunehmende
Gefährdung des Haushalts der Stadtgemein
den durch das Anwachsen der Wohlfahrtser-
werbslosenunterstützungen hin. Die seit In
krafttreten der Reichsarbeitslosenversicherung
im Oktober 1927 einsetzende Entwicklung hat in
der Mehrzahl der deutschen Großstädte ein
solch gefährliches Tempo eingeschlagen, daß
die im ersten Quartal d. Is. aufgestellten und
balanzierten Haushaltspläne für 1930 schon
letzt über den Haufen geworfen sind. Es müsse
daher mit aller Dringlichkeit gefordert werden,
daß die Reichsarbeitslosenversicherung alle
Lasten der Erwerbslosigkeit im Wege einer
zeitlichen, örtlichen und personellen Erweite
rung der Krisenfürsorge übernimmt. Diese
für die Gemeinden zu fordernde Entlastung
müsse noch vor Abschluß der Reichssinanzver-
handlungen erreicht werden. Im übrigen be
dürfen die deutschen Städte für die Durch
führung ihrer Konsolidierungsaktion und Auf
rechterhaltung einer geordneten Fiuauzwirt-
schaft einer weiteren Zulassung langfristiger
Kredite aus dem Auslande. Dr Mulert be
fürchtet, daß ohne weitere Erhöhungen auch
der Realsteuern die gestiegenen Lasten der
Gemeinden nicht gedeckt werden können und
empfiehlt die Wieöerznlassung der Gemeinde
getränkesteuer als die verhältnismäßig am
leichtesten zu tragende Belastung. Zum
Schluß betonte Dr. Mulert die Notwendigkeit
grundlegender Aenderungen im Wege des
Landesfinanzausgleiches hinsichtlich der Ge
samtheit der den Gemeinden überwiesenen
Ttcuerbcträge.
Eine botanische Seltenheit.
In einem hiesigen Garten wurde eine Marien-
dlume (Bellis) gepflückt. Aus dem grünen Kelch
der eigentlichen, in der Mitte stehenden Blüte sind
lö weitere Blüten an teils kürzeren, teils längeren
Stielen herausgewachsen, die allerdings etwas klei
ner sind als die HaupMüte.
* Die englische Unterseebootflottille, bestehend
aus einem U-Boot-Mutterschiff und 7 Untersee
booten, die kürzlich nach der Ostsee fuhr, passierte
heute morgen gegen 7 Uhr die Straßendrehbrücke
auf der Rückfahrt nach der Nordsee.
* Die Neuwerker Scheibenschützengilde,
die auf ein mehrhundertjähriges Bestehen zu
rückblicken kann, hielt vor einigen Tagen ihre
ordentliche Gildeversammlung im Kolosseum
ab. Zunächst wurden 9 neue Mitglieder auf
genommen. Das Hauptschießen soll in alt
hergebrachter Weise in der vollen Woche nach
Pfingsten stattfinden. Das Schießen wird
aber — wie im Vorjahre — auf einen Tag
beschränkt. Am Montagmorgen ist der Ans-
Marsch und abends der Einmarsch. Das be
liebte Radspiel zum Besten bedürftiger Gilde-
brüöer — im vorigen Jahre konnten 39 be
dürftige Gilüebrüöer zu Weihnachten be
schenkt werden — findet am Dienstagmorgen
statt. Der Rechnungstag ist am Donnerstag
nachmittag und mit dem Gilüeball am Abend
schließt die Hauptgildefeier.
* Eine Schaufensterscheibe durchschlagen. In
der Nacht zum Freitag ist wahrscheinlich von einem
Auto ein auf der Straße liegender kleiner Stein
gegen eine Schaufensterscheibe geschleudert worden,
die dabei durchschlagen wurde.
* Prüfung sür Schwimmeister und -Mei
sterinnen. Am 29. Juli wird für Bewerber
und Bewerberinnen aus der Provinz Schles
wig-Holstein eine Prüfung für Schwimmei
ster und Schwimmeisterinnen in Kiel statt
finden. Die Meldungen haben bis zum 20.
Äuni beim Provinzialschulkollegium in
Schleswig zu erfolgen.
* Arbeitsgericht vom 4. Juni. Ein Beamter
drs Gutes Cmkendorf klagt gegen den Gutsbesitzer
0vn Emkendorf auf Zahlung seines Gehalts bis zum
November 1930 in Höhe von 2539,15 NM. we-
gfn fristloser Entlassung. Es sei halbjährige Kün
digung vereinbart mit Wirkung zum 1. Mai oder
i- November. Es kam ein Vergleich dahin zu-
fionde, daß der Kläger bis zum 1. November zu
alten Bedingungen weiter arbeitet, sich aber
^rpşiichket' auf Anfordern der Gutsverwaltung
?ußer auf der Forstverwaltung auch auf dem Gut
ş^lbst zu arbeiten. — Ein .Kraftwagenführer klagt
3^gen den Taxanieterbetrieb Rendsburg auf Zah-
Iu ng von Ileberstunden in Höhe von 11Ö RM. Die
^chge wurde abgewiesen. — Eine Hausangestellte
Neumünster klagt durch ihren Vater gegen einen
Zwdmann in Timmaspe. Der Vater hat seine
Pachter am 14. Mai fortgenommen .weil der Be-
'chgte angelltich den vereinbarten Lohn nicht zahlte,
Rendsburg, dev 6. Juni 1930.
weil ferner seine Tochter die ihr zustehende Mit
tagsruhe von einer Stunde und ihren freien Sonn
tag nicht erhalten hat, weil der Beklagte trotz des
Verbotes des Vaters die erst 15 Jahre alte Toch
ter hat am Ringreiterfest teilnehmen lassen, und
weil seine Tochter sittlich gefährdet war. Es wird
ferner verlangt, die Erteilung eines Zeugnisses,
Zahlung des restlichen Lohnes von 21,97 RM. und
Lohn und Kostgeld von täglich 3,04 RM. vom 14.
Mai ab bis zum Tage der Ausstellung des Zeugnis
ses. Die Klägerin war nicht erschienen, der Be
klagte stellte keine Anträge. — Ein Schlachterge
selle klagt gegen einen hiesigen Schlächtermeister
auf Zahlung von 66,60 Lohn und Kostgeld wegen
sofortiger Entlassung. Er beruft sich auf die vier
zehntätige Kündigung auf Grund der Gewerbe
ordnung. Da der Beklagte zum Termin nicht er
schienen war, erging ein Versäumnisurteil gegen
ihn auf Zahlung. — Ein Arbeiter in Hademarfchen
klagt gegen eine Holzwarenfabrik in Todenbüttel
auf Zahlnng von 10 RM. Lohn und 80 RM. Kost
geld. Es kam ein Vergleich dahin zustande, daß
die Beklagte an den Kläger noch 35 RM. zahlt. —
Ein Betriebsleiter klagt gegen die Meiereigenossen
schaft Krummenort auf Zahlung von 397,50 RM.
Geholt, 413,43 RM. Tantiemen und 490 RM. für
Logis von Personal. Die Sache wurde an das
Schiedstarifamt in Kiel verwiesen. — Ein Kauf-
monnsgehilfe klagt gegen eine hiesige Firm« auf
Zahlung von insgesamt 380 RM. Gehalt für 2 Mo
nate wegen nicht gesetzlicher Kündigung. Die be
klagte Firma wurde verurteilt, an den Kläger 190
RM. sofort und die restlichen 190 RM. am 1. Juli
zu zahlen. — Eine Verkäuferin klagt gegen dieselbe
Firma auf Gehaltsnachzahlung wegen untertarif
licher Entlohnung, auch habe sie gesetzliche Kündi
gung zum Quartalsersten. Die beklagte Firma be
hauptet, daß die Klägerin nur als Volontärin mit
einem vereinbarten Gehalt von 40 RM. angestellt
gewesen sei und daß sie füx gute Arbeit und Ueber-
stunden freiwillig etwas mehr bekommen hätte. Das
Gericht kam zu der Ueberzeugung, daß die Klä
gerin nicht Volontärin, sondern Verkäuferin gewe
sen sei. Daher sei das Tarifgehalt nachzuzahlen
und zwar 185,25 RM. sofort und 72,25 RM. am
36. 6. 30.,— Eine Verkäuferin klagt ebenfalls gegen
dieselbe Firma auf Zahlung von 300 RM. Gehalt
wegen nicht fristgemäßer Kündigung. Der nach
längerer Verhandlung vom Gericht vorgeschlagene
Vergleich auf Zahlnng von 100 RM. wurde von der
Beklagten abgelehnt, Ans Grund des darauf ge
fällten Urteils muß sie jetzt 300 RM. zahlen.
bd. Büdelsdors, 2. Juni. Veranstaltun
gen in Büdelsdors. Auch in diesem Sommer
sind in Büdelsdors eine Reihe von Veranstal
tungen von hiesigen und auswärtigen Orga
nisationen vorgesehen. Zunächst wird die Ar
beiter-Wohlfahrt ihr neues Kinderheim ans
dem Eidervorgelände am Freitag, den 13.
Juni, in Anwesenheit der Behördenvertreter
eröffnen. Eine große Einweihungsfeier fin
det am Sonntag, den 15. Juni, statt. Für Mitt
woch, den 18. Juni, hat sich der Zentralver-
band der Arbeitsinvaliden und Witwen aus
Kiel mit vier Dampfern und 900—1000 Per
sonen angemeldet. Dieselbe Bereinigung
kommt noch einmal am Mittwoch, den 25. Ju
ni, mit ca. 750 Personen. Am 6. und 6. Juli
feiern die Arbeiter-Radfahrer ihr 25jähriges
Stiftungsfest. Es werden etwa 2000 auswär
tige Teilnehmer erwartet. Am 20 Juli gibt
ein Gaujugenötreffen der Arbeiter-Radfahrer
den jungen Sportlern Gelegenheit, nach Bü-
üelsöorf zu kommen. Das „Fest der Arbeit"
am 27. Juli wird die Mitglieder der Gewerk
schaften in unserm Ort vereinigen. Die Ein
weihungsfeier des Bootshauses der Freien
Turnerschaft am 23. und 24. August wird wie
der viele auswärtige Sportfreunde nach Bü-
delsdorf führen. — Die Eröffnung der Eider-
badeanstalt fand gestern statt. Der Besuch
am ersten Tage war durchaus befriedigend,
was ein Beweis dafür ist, daß die Badelust
wieder eingesetzt hat. Die meisten Badekarten
wurden an Jugendliche und Kinder abgesetzt.
Schleswig-Holstein.
Die MchKàS.
Nachdem man in Dänemark durch eine un
zutreffende Berichterstattung über die Unter
suchung der Esbjerger Fischautos in Krusau^ziem
lich erregt war und es in der dänischen Presse Be
schwerden wegen angeblicher „Schikanen durch
deutsche Behörden" gab, so daß sogar der dänische
Generalkonsul Neergaard-Möller in Flensburg sich
veranlaßt sah, in einer Presseerklärung dagegen
aufzutreten, hat die dänische Presse einen Anlaß
gesunden, sich mit deutschen Fischautos zu befassen
und sich über bevorzugte Behandlung deutscher
Fischautos in Esbjerg durch das dänische Justiz
ministerium zu beklagen.
Bor einigen Tagen wurde gemeldet, daß ein
Hamburger Unternehmen große schwere Wagen
mit Anhänger fahren lassen will, die nach Nord
schleswig und Südjütland Gemüse bringen und als
Rückfracht Fische befördern. Dänische Blätter
machten zu dieser Meldung sofort die Bemerkung,
es bleibe abzuwarten, ob die dänischen Behörden
das zulassen würden. Tatsächlich hat auch die
Polizei in Esbjerg die beiden ersten deutschen
Lastwagen, die in Esbjerg eintrafen, „sehr ein
gehend" untersucht und dabei festgestellt, daß die
Kuppelungsvorrichtungen zwischen den Wagen und
Das äGNkNrsvsrkKhrM rmö şims ÄWswiäLMU.
Don Iustizinfpektor Ragelsdieck, Essen.
Das Konkursverfahren hat den Zweck, dos noch
vorhandene Vermögen wirtschaftlich zusammenge
brochener (zahlungsunfähiger) Existenzen unter den
Augen des Gerichts zum Besten der Gläubiger zu
verwalten und zu verteilen. Die Verwaltung und
Perteilung der Konkursmasse erfolgt durch einen
gerichtlich bestellten und unter Aufsicht des Gerichts
stehenden Konkursverwalter. Die Gläubiger haben
ihre Forderungen dem Gericht bis zum Ablauf der
in der Veröffentlichung über die Konkurseröffnung
bestimmten Anmeldefrist anzumelden. Wer daher
bei der Verteilung der Konkursmasse berücksichtigt
werden will, muß seine Forderung unter Bezeich
nung des Grundes und eines etwa beanspruchten
Befriedigungsvorrechts anmelden. Die angemelde
ten Forderungen werden in der Geschäftsstelle des
Gerichts in eine Tabelle eingetragen. In einem all
gemeinen Prüfungstermin werden die Forderungen
alsdann auf ihre Nichtigkeit hin geprüft. Sowohl
der Konkursverwalter als auch der Gemeinichuld-
ner und die Konkursgläubiger können der Forde
rung widersprechen. Das Ergebnis der Prüfung
wird in der Tabelle vermerkt. Wird die Richtigkeit
einer Anmeldung bestritten, so muß der betreffende
Gläubiger, soweit er nicht bezüglich der Forderung
bereits einen vollstreckbaren Titel (llrleil, Vollstrek-
kungsbefehl) in Händen hat, auf Feststellung seiner
Forderung im gewöhnlichen Klagewege klagen. Zu
diesem Zwecke erhalten solche Gläubiger von Amts
wegen einen entsprechenden Tabellenauszug über
sandt. Das Konkursverfahren endet entweder mit
der gerichtlichen Einstellung oder Aufhebung. Ein
gestellt wird das Verfahren wegen Unzulänglichkeit
der Masse oder auf Antrag des Gemeinschuldners
mit Zustimmung der Gläubiger; aufgehoben dagegen
infolge Ausschüttung der Masse (Schlußverteilung)
oder durch Bestätigung des Iwangsvergleichs.
Die Schlußverteilung bildet die Regel. In die
sem Falle befriedigt der Verwalter die Gläubiger
durch Auszahlung der Konkursdividende. Das Ge
richt prüft, ob die Verteilung ordnungsmäßig erfolgt
ist und hebt dann das Verfahren auf.
Das Konkursverfahren kann aber auch durch
einen Zwangsvergleich beendet werden. Der Gemein
schuldner kann nämlich dem Gericht einen Zwangs-
vcrgleichsvorschlag einreichen ,in welchem er den
Konkursgläubigern einen bestimmten Prozentsatz
zur Abgeltung seiner Schulden anbietet. Der Ver-
gleichsvoinchlag muß ferner auch angeben, ob die
Gläubiger sichergestellt werden sollen und in welcher
Art die Sicherstellung erfolgen soll (z. B. durch Ein
tragung einer Sicherungshppothek oder durch Ueber
nahme einer Bürgschaft seitens einer dritten Per
son). In einen: Vergleichstermin hoben sich die
Gläubiger alsdann über die Annahme zu äußern.
Unter bestimmten Voraussetzungen bestätigt sodann
das Gericht den Zwangsvergleich und hebt schließlich
das Verfahren auf.
Die Aufhebung des Konkursverfahrens durch
Schlußverteilung oder Zwangsvergleich hat verschie
dene Wirkungen. Bei der Beendigung durch Schluß
verteilung wird nämlich der Schuldner nur insoweit
von seinen Schulden befreit, als die Gläubiger Be
friedigung darin gefunden haben. Der Zwangs
vergleich dagegen wirkt für und gegen alle nicht be
vorrechtigten Konkursgläubiger, selbst wenn sic sich
am Verfahren nicht beteiligt oder gegen den Ver
gleich gestimmt haben. Sie erhalten alle nur die
Vergleichsquote, haben aber auf den Rest ihrer For
derung keinerlei Anspruch mehr gegen etwaige Mit
schuldner oder Bürgen geltend zu machen. An ei
nem Beispiel dargestellt, würde sich die Aufhebung
des Konkursverfahrens dahin auswirken: Wenn ein
Konkursgläubiger mit einer Forderung von 1000
R°4t im Wege der Schlußverteilung 300 R-R erhol
ten hat, so kann er seine restliche Forderung von
700 Rckt auch noch nach dem Konkurse gegen ben
Schuldner geltend machen. Hat derselbe Gläubiger
dagegen bei einem Zwangsvergleich 40 % seiner
Forderung, also 400 R^/ll bekommen, so hat er sei
nen Anspruch gegen den Schuldner auf die restlichen
600 R-4t endgültig verloren. Wohl kann er dieser-
halb einen etwaigen Mitschuldner oder Bürgen
(nicht aber auch den Bürgen für die Zwangsver
gleichssumme) noch in Anspruch nehmen.
Im Falle der Schlußverteilung können die
Gläubiger also bezüglich ihres Ausfalls gegen den
Schuldner vorgehen. Ist die Forderung im Prü
fungstermin vom Verwalter und Gemeinschuldner
anerkannt worden, so ist ein besonderer Prozeß we
gen dieser Forderung nicht mehr erforderlich. Der
Gläubiger kann vielmehr auf Grund eines vollstreck
baren Auszuges aus der Tabelle der angemeldeten
Forderungen, die der Urkundsbeamte der Geschäfts
stelle des Konkursgerichts auf Antrag erteilt, die
Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner auch spät
erhin betreiben.
Beim Zwangsvergleich kommt eine Zwangsvoll
streckung nur noch ausnahmsweise in Frage. Wenn
nämlich die Vergleichsquote nicht vor der Aushebung
des Verfahrens gezahlt ist, so können die Gläubiger
ihre Forderungen gegen den Schuldner und gegen
den Bürgen beilreiben. Auch in dieiem Falle kön
nen sich die Gläubiger bezügl. der Forderung, die
'M PrUfungstermin vom Verwalter und Geme'n-
ichuldner anerkannt ist, eine vollstreckbare Ausferti
gung aus der Tabelle erteilen lassen und alsdann
einen Gerichtsvollzieher mit der Durchführung 5er
Zwangsvollstreckung beauftragen.
der
zur
zur
und
ihren Anhängern nicht ganz mit den dänischen
Bestimmungen übereinstimmen. Daraufhin wurde
ihnen die Rückfahrt nach Deutschland mit Fracht
verboten. Auf eine Beschwerde des deutschen Un
ternehmers durch die deutsche Gesandtschaft in Ko
penhagen hat das dänische Justizministerium den
Polizeimeister in Esbjerg ersucht, die Erlaubnis,
nach Deutschland mit Fracht zu fahren, zu ertei
len. Gleichzeitig räumt man von Seiten des Ju
stizministeriums ein, daß genaue Bestimmungen
im Gesetz nicht vorhanden sind. Es untersucht jetzt
die ganze leidige Angelegenheit und macht kein
Hehl daraus, daß ihm die Sache unangenehm ist.
Die dänische Presse ist über diese Entscheidung em
pört und fragt, ob das Justizministerium den dä
nischen Fischexport zerstören wolle. Die Deutschen
könnten die Fracht um 1 Oere pro Kilogramm
billiger befördern. Das würde den dänischen Autos
alle Arbeit nehmen und 80 Familien in Esbjerg
brotlos machen.
àÄ Krssfs A-möÄbMg.
tb. Schacht-Audorf, 3. Juni. In der letz
ten Gemeindevertretersitzung fand die Fest
setzung des Voranschlags für das Rechnungs
jahr 1930-31 gemäß § 119 der Landgemeinde-
ordnung statt. Zunächst wurde durch Abstim
mung beschlossen, einen Teil des Gehalts des
Gemeinöedieners, der gleichzeitig Schuldiener
ist, unter Schulwesen zu führen. Ferner sol
len dann noch die einzelnen Positionssummen
der jeweiligen Titel untereinander übertrag
bar sein. Dann wurde der Voranschlag des
Gemeindehaushalts für das Rechnungsjahr
1930-31 in Einnahme und Ausgabe auf
101752,97 RM. festgesetzt. Zur Deckung
erforderlichen Mittel wird ein Zuschlag
Grundvermögenssteuer von 330 Proz.,
Gewerbe-Ertragssteuer von 400 Proz.
zur Gewerbe-Kapitalsteuer von 400 Proz. auf
der Grundlage des Kommunalabgabenrechtes
erhoben. Zu Rechnungsrevisoren für die Ge-
m'einderechnung 1929-30 wurden durchs eiu-
faste Abstimmung gewählt König und Schultz.
— Ferner wurde beschlossen, die Wiederein
führung der Säuglingsberatungsstunde in der
früheren Art und Weise abzulehnen, es aber
dem Antragsteller — Dr. Piening — zu über
lassen, eine Säuglingsberatungsstunde selb--
ständig einzurichten. — Ein Antrag aus An
legung einer Wasserleitung in einem Gemein
dehaus bei der Schule wurde vorläufig bis
zum Nachsommer zurückgestellt. Inzwischen
sollen Kostenanschläge beschafft werden. —*
Betreffs Uebernahme der Hütten-, Klaus-
Groth- und Lindenstraße durch die Gemeinde
wurde beschlossen: Gegen die Uebernahme der
Hütten- und Lindenstraße ist nichts einzu
wenden, es wird nur die Bedingung gestellt,
daß die Einwohnerschaft das vertragliche
Recht behält, aus dem vorhandenen Wasser
leitungsnetz der Kreissiedlungsgesellschast das
nötige Wasser zu entnehmen, und zwar ohne
Entschädigung für Benutzung der Leitung.
Die Uebernahme der Klaus-Grothstraße wird
abgelehnt, bis dieselbe chausseemäßig ausge
baut und mit einem Bürgersteig versehen wor
den ist. — Der Stundenplan der Fortbildungs-
schnle wurde bekanntgegeben und einstimmig
angenommen. Die Gemeindevertretung er
klärte sich einverstanden mit dem Ankauf einer
Straßenwalze im Zusammengehen mit Rade,
Ostenfeld, Haßmoor und Schülldorf zum Ge
samtpreis von 600 RM.,' die Kosten verteilen
sich für jede Gemeinde gleichmäßig auf 100
RM. — Eine Besichtigung von Treßbeton-
Stratzen wird in dieser Woche von Herren der
Gemeindevertretung vorgenommen wurden.
Der öffentlichen Sitzung schloß sich eine nrchft
öffentliche an.
Biss» HoZftem.
Tödlich mit dem Motorrad
verrmMickt.
d. Vreitenberg, 4. Juni. Der 23jährige
Willi Duis, Sohn des Hofbesitzers Jot). Dr.iL