Full text: Newspaper volume (1930, Bd. 2)

Zweites Matt 
Donnerstag, 
Z. Mi 
Wachsmöe GĢHràg öer 
MnKSSZSK L'SZ Stähle. 
Forderungen der deutschen Städte. 
In einer am Mittwoch veranstalteten Be 
sprechung wies der Präsident des Deutschen 
Stäütetages, Dr. Mulert, auf die zunehmende 
Gefährdung des Haushalts der Stadtgemein 
den durch das Anwachsen der Wohlfahrtser- 
werbslosenunterstützungen hin. Die seit In 
krafttreten der Reichsarbeitslosenversicherung 
im Oktober 1927 einsetzende Entwicklung hat in 
der Mehrzahl der deutschen Großstädte ein 
solch gefährliches Tempo eingeschlagen, daß 
die im ersten Quartal d. Is. aufgestellten und 
balanzierten Haushaltspläne für 1930 schon 
letzt über den Haufen geworfen sind. Es müsse 
daher mit aller Dringlichkeit gefordert werden, 
daß die Reichsarbeitslosenversicherung alle 
Lasten der Erwerbslosigkeit im Wege einer 
zeitlichen, örtlichen und personellen Erweite 
rung der Krisenfürsorge übernimmt. Diese 
für die Gemeinden zu fordernde Entlastung 
müsse noch vor Abschluß der Reichssinanzver- 
handlungen erreicht werden. Im übrigen be 
dürfen die deutschen Städte für die Durch 
führung ihrer Konsolidierungsaktion und Auf 
rechterhaltung einer geordneten Fiuauzwirt- 
schaft einer weiteren Zulassung langfristiger 
Kredite aus dem Auslande. Dr Mulert be 
fürchtet, daß ohne weitere Erhöhungen auch 
der Realsteuern die gestiegenen Lasten der 
Gemeinden nicht gedeckt werden können und 
empfiehlt die Wieöerznlassung der Gemeinde 
getränkesteuer als die verhältnismäßig am 
leichtesten zu tragende Belastung. Zum 
Schluß betonte Dr. Mulert die Notwendigkeit 
grundlegender Aenderungen im Wege des 
Landesfinanzausgleiches hinsichtlich der Ge 
samtheit der den Gemeinden überwiesenen 
Ttcuerbcträge. 
Eine botanische Seltenheit. 
In einem hiesigen Garten wurde eine Marien- 
dlume (Bellis) gepflückt. Aus dem grünen Kelch 
der eigentlichen, in der Mitte stehenden Blüte sind 
lö weitere Blüten an teils kürzeren, teils längeren 
Stielen herausgewachsen, die allerdings etwas klei 
ner sind als die HaupMüte. 
* Die englische Unterseebootflottille, bestehend 
aus einem U-Boot-Mutterschiff und 7 Untersee 
booten, die kürzlich nach der Ostsee fuhr, passierte 
heute morgen gegen 7 Uhr die Straßendrehbrücke 
auf der Rückfahrt nach der Nordsee. 
* Die Neuwerker Scheibenschützengilde, 
die auf ein mehrhundertjähriges Bestehen zu 
rückblicken kann, hielt vor einigen Tagen ihre 
ordentliche Gildeversammlung im Kolosseum 
ab. Zunächst wurden 9 neue Mitglieder auf 
genommen. Das Hauptschießen soll in alt 
hergebrachter Weise in der vollen Woche nach 
Pfingsten stattfinden. Das Schießen wird 
aber — wie im Vorjahre — auf einen Tag 
beschränkt. Am Montagmorgen ist der Ans- 
Marsch und abends der Einmarsch. Das be 
liebte Radspiel zum Besten bedürftiger Gilde- 
brüöer — im vorigen Jahre konnten 39 be 
dürftige Gilüebrüöer zu Weihnachten be 
schenkt werden — findet am Dienstagmorgen 
statt. Der Rechnungstag ist am Donnerstag 
nachmittag und mit dem Gilüeball am Abend 
schließt die Hauptgildefeier. 
* Eine Schaufensterscheibe durchschlagen. In 
der Nacht zum Freitag ist wahrscheinlich von einem 
Auto ein auf der Straße liegender kleiner Stein 
gegen eine Schaufensterscheibe geschleudert worden, 
die dabei durchschlagen wurde. 
* Prüfung sür Schwimmeister und -Mei 
sterinnen. Am 29. Juli wird für Bewerber 
und Bewerberinnen aus der Provinz Schles 
wig-Holstein eine Prüfung für Schwimmei 
ster und Schwimmeisterinnen in Kiel statt 
finden. Die Meldungen haben bis zum 20. 
Äuni beim Provinzialschulkollegium in 
Schleswig zu erfolgen. 
* Arbeitsgericht vom 4. Juni. Ein Beamter 
drs Gutes Cmkendorf klagt gegen den Gutsbesitzer 
0vn Emkendorf auf Zahlung seines Gehalts bis zum 
November 1930 in Höhe von 2539,15 NM. we- 
gfn fristloser Entlassung. Es sei halbjährige Kün 
digung vereinbart mit Wirkung zum 1. Mai oder 
i- November. Es kam ein Vergleich dahin zu- 
fionde, daß der Kläger bis zum 1. November zu 
alten Bedingungen weiter arbeitet, sich aber 
^rpşiichket' auf Anfordern der Gutsverwaltung 
?ußer auf der Forstverwaltung auch auf dem Gut 
ş^lbst zu arbeiten. — Ein .Kraftwagenführer klagt 
3^gen den Taxanieterbetrieb Rendsburg auf Zah- 
Iu ng von Ileberstunden in Höhe von 11Ö RM. Die 
^chge wurde abgewiesen. — Eine Hausangestellte 
Neumünster klagt durch ihren Vater gegen einen 
Zwdmann in Timmaspe. Der Vater hat seine 
Pachter am 14. Mai fortgenommen .weil der Be- 
'chgte angelltich den vereinbarten Lohn nicht zahlte, 
Rendsburg, dev 6. Juni 1930. 
weil ferner seine Tochter die ihr zustehende Mit 
tagsruhe von einer Stunde und ihren freien Sonn 
tag nicht erhalten hat, weil der Beklagte trotz des 
Verbotes des Vaters die erst 15 Jahre alte Toch 
ter hat am Ringreiterfest teilnehmen lassen, und 
weil seine Tochter sittlich gefährdet war. Es wird 
ferner verlangt, die Erteilung eines Zeugnisses, 
Zahlung des restlichen Lohnes von 21,97 RM. und 
Lohn und Kostgeld von täglich 3,04 RM. vom 14. 
Mai ab bis zum Tage der Ausstellung des Zeugnis 
ses. Die Klägerin war nicht erschienen, der Be 
klagte stellte keine Anträge. — Ein Schlachterge 
selle klagt gegen einen hiesigen Schlächtermeister 
auf Zahlung von 66,60 Lohn und Kostgeld wegen 
sofortiger Entlassung. Er beruft sich auf die vier 
zehntätige Kündigung auf Grund der Gewerbe 
ordnung. Da der Beklagte zum Termin nicht er 
schienen war, erging ein Versäumnisurteil gegen 
ihn auf Zahlung. — Ein Arbeiter in Hademarfchen 
klagt gegen eine Holzwarenfabrik in Todenbüttel 
auf Zahlnng von 10 RM. Lohn und 80 RM. Kost 
geld. Es kam ein Vergleich dahin zustande, daß 
die Beklagte an den Kläger noch 35 RM. zahlt. — 
Ein Betriebsleiter klagt gegen die Meiereigenossen 
schaft Krummenort auf Zahlung von 397,50 RM. 
Geholt, 413,43 RM. Tantiemen und 490 RM. für 
Logis von Personal. Die Sache wurde an das 
Schiedstarifamt in Kiel verwiesen. — Ein Kauf- 
monnsgehilfe klagt gegen eine hiesige Firm« auf 
Zahlung von insgesamt 380 RM. Gehalt für 2 Mo 
nate wegen nicht gesetzlicher Kündigung. Die be 
klagte Firma wurde verurteilt, an den Kläger 190 
RM. sofort und die restlichen 190 RM. am 1. Juli 
zu zahlen. — Eine Verkäuferin klagt gegen dieselbe 
Firma auf Gehaltsnachzahlung wegen untertarif 
licher Entlohnung, auch habe sie gesetzliche Kündi 
gung zum Quartalsersten. Die beklagte Firma be 
hauptet, daß die Klägerin nur als Volontärin mit 
einem vereinbarten Gehalt von 40 RM. angestellt 
gewesen sei und daß sie füx gute Arbeit und Ueber- 
stunden freiwillig etwas mehr bekommen hätte. Das 
Gericht kam zu der Ueberzeugung, daß die Klä 
gerin nicht Volontärin, sondern Verkäuferin gewe 
sen sei. Daher sei das Tarifgehalt nachzuzahlen 
und zwar 185,25 RM. sofort und 72,25 RM. am 
36. 6. 30.,— Eine Verkäuferin klagt ebenfalls gegen 
dieselbe Firma auf Zahlung von 300 RM. Gehalt 
wegen nicht fristgemäßer Kündigung. Der nach 
längerer Verhandlung vom Gericht vorgeschlagene 
Vergleich auf Zahlnng von 100 RM. wurde von der 
Beklagten abgelehnt, Ans Grund des darauf ge 
fällten Urteils muß sie jetzt 300 RM. zahlen. 
bd. Büdelsdors, 2. Juni. Veranstaltun 
gen in Büdelsdors. Auch in diesem Sommer 
sind in Büdelsdors eine Reihe von Veranstal 
tungen von hiesigen und auswärtigen Orga 
nisationen vorgesehen. Zunächst wird die Ar 
beiter-Wohlfahrt ihr neues Kinderheim ans 
dem Eidervorgelände am Freitag, den 13. 
Juni, in Anwesenheit der Behördenvertreter 
eröffnen. Eine große Einweihungsfeier fin 
det am Sonntag, den 15. Juni, statt. Für Mitt 
woch, den 18. Juni, hat sich der Zentralver- 
band der Arbeitsinvaliden und Witwen aus 
Kiel mit vier Dampfern und 900—1000 Per 
sonen angemeldet. Dieselbe Bereinigung 
kommt noch einmal am Mittwoch, den 25. Ju 
ni, mit ca. 750 Personen. Am 6. und 6. Juli 
feiern die Arbeiter-Radfahrer ihr 25jähriges 
Stiftungsfest. Es werden etwa 2000 auswär 
tige Teilnehmer erwartet. Am 20 Juli gibt 
ein Gaujugenötreffen der Arbeiter-Radfahrer 
den jungen Sportlern Gelegenheit, nach Bü- 
üelsöorf zu kommen. Das „Fest der Arbeit" 
am 27. Juli wird die Mitglieder der Gewerk 
schaften in unserm Ort vereinigen. Die Ein 
weihungsfeier des Bootshauses der Freien 
Turnerschaft am 23. und 24. August wird wie 
der viele auswärtige Sportfreunde nach Bü- 
delsdorf führen. — Die Eröffnung der Eider- 
badeanstalt fand gestern statt. Der Besuch 
am ersten Tage war durchaus befriedigend, 
was ein Beweis dafür ist, daß die Badelust 
wieder eingesetzt hat. Die meisten Badekarten 
wurden an Jugendliche und Kinder abgesetzt. 
Schleswig-Holstein. 
Die MchKàS. 
Nachdem man in Dänemark durch eine un 
zutreffende Berichterstattung über die Unter 
suchung der Esbjerger Fischautos in Krusau^ziem 
lich erregt war und es in der dänischen Presse Be 
schwerden wegen angeblicher „Schikanen durch 
deutsche Behörden" gab, so daß sogar der dänische 
Generalkonsul Neergaard-Möller in Flensburg sich 
veranlaßt sah, in einer Presseerklärung dagegen 
aufzutreten, hat die dänische Presse einen Anlaß 
gesunden, sich mit deutschen Fischautos zu befassen 
und sich über bevorzugte Behandlung deutscher 
Fischautos in Esbjerg durch das dänische Justiz 
ministerium zu beklagen. 
Bor einigen Tagen wurde gemeldet, daß ein 
Hamburger Unternehmen große schwere Wagen 
mit Anhänger fahren lassen will, die nach Nord 
schleswig und Südjütland Gemüse bringen und als 
Rückfracht Fische befördern. Dänische Blätter 
machten zu dieser Meldung sofort die Bemerkung, 
es bleibe abzuwarten, ob die dänischen Behörden 
das zulassen würden. Tatsächlich hat auch die 
Polizei in Esbjerg die beiden ersten deutschen 
Lastwagen, die in Esbjerg eintrafen, „sehr ein 
gehend" untersucht und dabei festgestellt, daß die 
Kuppelungsvorrichtungen zwischen den Wagen und 
Das äGNkNrsvsrkKhrM rmö şims ÄWswiäLMU. 
Don Iustizinfpektor Ragelsdieck, Essen. 
Das Konkursverfahren hat den Zweck, dos noch 
vorhandene Vermögen wirtschaftlich zusammenge 
brochener (zahlungsunfähiger) Existenzen unter den 
Augen des Gerichts zum Besten der Gläubiger zu 
verwalten und zu verteilen. Die Verwaltung und 
Perteilung der Konkursmasse erfolgt durch einen 
gerichtlich bestellten und unter Aufsicht des Gerichts 
stehenden Konkursverwalter. Die Gläubiger haben 
ihre Forderungen dem Gericht bis zum Ablauf der 
in der Veröffentlichung über die Konkurseröffnung 
bestimmten Anmeldefrist anzumelden. Wer daher 
bei der Verteilung der Konkursmasse berücksichtigt 
werden will, muß seine Forderung unter Bezeich 
nung des Grundes und eines etwa beanspruchten 
Befriedigungsvorrechts anmelden. Die angemelde 
ten Forderungen werden in der Geschäftsstelle des 
Gerichts in eine Tabelle eingetragen. In einem all 
gemeinen Prüfungstermin werden die Forderungen 
alsdann auf ihre Nichtigkeit hin geprüft. Sowohl 
der Konkursverwalter als auch der Gemeinichuld- 
ner und die Konkursgläubiger können der Forde 
rung widersprechen. Das Ergebnis der Prüfung 
wird in der Tabelle vermerkt. Wird die Richtigkeit 
einer Anmeldung bestritten, so muß der betreffende 
Gläubiger, soweit er nicht bezüglich der Forderung 
bereits einen vollstreckbaren Titel (llrleil, Vollstrek- 
kungsbefehl) in Händen hat, auf Feststellung seiner 
Forderung im gewöhnlichen Klagewege klagen. Zu 
diesem Zwecke erhalten solche Gläubiger von Amts 
wegen einen entsprechenden Tabellenauszug über 
sandt. Das Konkursverfahren endet entweder mit 
der gerichtlichen Einstellung oder Aufhebung. Ein 
gestellt wird das Verfahren wegen Unzulänglichkeit 
der Masse oder auf Antrag des Gemeinschuldners 
mit Zustimmung der Gläubiger; aufgehoben dagegen 
infolge Ausschüttung der Masse (Schlußverteilung) 
oder durch Bestätigung des Iwangsvergleichs. 
Die Schlußverteilung bildet die Regel. In die 
sem Falle befriedigt der Verwalter die Gläubiger 
durch Auszahlung der Konkursdividende. Das Ge 
richt prüft, ob die Verteilung ordnungsmäßig erfolgt 
ist und hebt dann das Verfahren auf. 
Das Konkursverfahren kann aber auch durch 
einen Zwangsvergleich beendet werden. Der Gemein 
schuldner kann nämlich dem Gericht einen Zwangs- 
vcrgleichsvorschlag einreichen ,in welchem er den 
Konkursgläubigern einen bestimmten Prozentsatz 
zur Abgeltung seiner Schulden anbietet. Der Ver- 
gleichsvoinchlag muß ferner auch angeben, ob die 
Gläubiger sichergestellt werden sollen und in welcher 
Art die Sicherstellung erfolgen soll (z. B. durch Ein 
tragung einer Sicherungshppothek oder durch Ueber 
nahme einer Bürgschaft seitens einer dritten Per 
son). In einen: Vergleichstermin hoben sich die 
Gläubiger alsdann über die Annahme zu äußern. 
Unter bestimmten Voraussetzungen bestätigt sodann 
das Gericht den Zwangsvergleich und hebt schließlich 
das Verfahren auf. 
Die Aufhebung des Konkursverfahrens durch 
Schlußverteilung oder Zwangsvergleich hat verschie 
dene Wirkungen. Bei der Beendigung durch Schluß 
verteilung wird nämlich der Schuldner nur insoweit 
von seinen Schulden befreit, als die Gläubiger Be 
friedigung darin gefunden haben. Der Zwangs 
vergleich dagegen wirkt für und gegen alle nicht be 
vorrechtigten Konkursgläubiger, selbst wenn sic sich 
am Verfahren nicht beteiligt oder gegen den Ver 
gleich gestimmt haben. Sie erhalten alle nur die 
Vergleichsquote, haben aber auf den Rest ihrer For 
derung keinerlei Anspruch mehr gegen etwaige Mit 
schuldner oder Bürgen geltend zu machen. An ei 
nem Beispiel dargestellt, würde sich die Aufhebung 
des Konkursverfahrens dahin auswirken: Wenn ein 
Konkursgläubiger mit einer Forderung von 1000 
R°4t im Wege der Schlußverteilung 300 R-R erhol 
ten hat, so kann er seine restliche Forderung von 
700 Rckt auch noch nach dem Konkurse gegen ben 
Schuldner geltend machen. Hat derselbe Gläubiger 
dagegen bei einem Zwangsvergleich 40 % seiner 
Forderung, also 400 R^/ll bekommen, so hat er sei 
nen Anspruch gegen den Schuldner auf die restlichen 
600 R-4t endgültig verloren. Wohl kann er dieser- 
halb einen etwaigen Mitschuldner oder Bürgen 
(nicht aber auch den Bürgen für die Zwangsver 
gleichssumme) noch in Anspruch nehmen. 
Im Falle der Schlußverteilung können die 
Gläubiger also bezüglich ihres Ausfalls gegen den 
Schuldner vorgehen. Ist die Forderung im Prü 
fungstermin vom Verwalter und Gemeinschuldner 
anerkannt worden, so ist ein besonderer Prozeß we 
gen dieser Forderung nicht mehr erforderlich. Der 
Gläubiger kann vielmehr auf Grund eines vollstreck 
baren Auszuges aus der Tabelle der angemeldeten 
Forderungen, die der Urkundsbeamte der Geschäfts 
stelle des Konkursgerichts auf Antrag erteilt, die 
Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner auch spät 
erhin betreiben. 
Beim Zwangsvergleich kommt eine Zwangsvoll 
streckung nur noch ausnahmsweise in Frage. Wenn 
nämlich die Vergleichsquote nicht vor der Aushebung 
des Verfahrens gezahlt ist, so können die Gläubiger 
ihre Forderungen gegen den Schuldner und gegen 
den Bürgen beilreiben. Auch in dieiem Falle kön 
nen sich die Gläubiger bezügl. der Forderung, die 
'M PrUfungstermin vom Verwalter und Geme'n- 
ichuldner anerkannt ist, eine vollstreckbare Ausferti 
gung aus der Tabelle erteilen lassen und alsdann 
einen Gerichtsvollzieher mit der Durchführung 5er 
Zwangsvollstreckung beauftragen. 
der 
zur 
zur 
und 
ihren Anhängern nicht ganz mit den dänischen 
Bestimmungen übereinstimmen. Daraufhin wurde 
ihnen die Rückfahrt nach Deutschland mit Fracht 
verboten. Auf eine Beschwerde des deutschen Un 
ternehmers durch die deutsche Gesandtschaft in Ko 
penhagen hat das dänische Justizministerium den 
Polizeimeister in Esbjerg ersucht, die Erlaubnis, 
nach Deutschland mit Fracht zu fahren, zu ertei 
len. Gleichzeitig räumt man von Seiten des Ju 
stizministeriums ein, daß genaue Bestimmungen 
im Gesetz nicht vorhanden sind. Es untersucht jetzt 
die ganze leidige Angelegenheit und macht kein 
Hehl daraus, daß ihm die Sache unangenehm ist. 
Die dänische Presse ist über diese Entscheidung em 
pört und fragt, ob das Justizministerium den dä 
nischen Fischexport zerstören wolle. Die Deutschen 
könnten die Fracht um 1 Oere pro Kilogramm 
billiger befördern. Das würde den dänischen Autos 
alle Arbeit nehmen und 80 Familien in Esbjerg 
brotlos machen. 
àÄ Krssfs A-möÄbMg. 
tb. Schacht-Audorf, 3. Juni. In der letz 
ten Gemeindevertretersitzung fand die Fest 
setzung des Voranschlags für das Rechnungs 
jahr 1930-31 gemäß § 119 der Landgemeinde- 
ordnung statt. Zunächst wurde durch Abstim 
mung beschlossen, einen Teil des Gehalts des 
Gemeinöedieners, der gleichzeitig Schuldiener 
ist, unter Schulwesen zu führen. Ferner sol 
len dann noch die einzelnen Positionssummen 
der jeweiligen Titel untereinander übertrag 
bar sein. Dann wurde der Voranschlag des 
Gemeindehaushalts für das Rechnungsjahr 
1930-31 in Einnahme und Ausgabe auf 
101752,97 RM. festgesetzt. Zur Deckung 
erforderlichen Mittel wird ein Zuschlag 
Grundvermögenssteuer von 330 Proz., 
Gewerbe-Ertragssteuer von 400 Proz. 
zur Gewerbe-Kapitalsteuer von 400 Proz. auf 
der Grundlage des Kommunalabgabenrechtes 
erhoben. Zu Rechnungsrevisoren für die Ge- 
m'einderechnung 1929-30 wurden durchs eiu- 
faste Abstimmung gewählt König und Schultz. 
— Ferner wurde beschlossen, die Wiederein 
führung der Säuglingsberatungsstunde in der 
früheren Art und Weise abzulehnen, es aber 
dem Antragsteller — Dr. Piening — zu über 
lassen, eine Säuglingsberatungsstunde selb-- 
ständig einzurichten. — Ein Antrag aus An 
legung einer Wasserleitung in einem Gemein 
dehaus bei der Schule wurde vorläufig bis 
zum Nachsommer zurückgestellt. Inzwischen 
sollen Kostenanschläge beschafft werden. —* 
Betreffs Uebernahme der Hütten-, Klaus- 
Groth- und Lindenstraße durch die Gemeinde 
wurde beschlossen: Gegen die Uebernahme der 
Hütten- und Lindenstraße ist nichts einzu 
wenden, es wird nur die Bedingung gestellt, 
daß die Einwohnerschaft das vertragliche 
Recht behält, aus dem vorhandenen Wasser 
leitungsnetz der Kreissiedlungsgesellschast das 
nötige Wasser zu entnehmen, und zwar ohne 
Entschädigung für Benutzung der Leitung. 
Die Uebernahme der Klaus-Grothstraße wird 
abgelehnt, bis dieselbe chausseemäßig ausge 
baut und mit einem Bürgersteig versehen wor 
den ist. — Der Stundenplan der Fortbildungs- 
schnle wurde bekanntgegeben und einstimmig 
angenommen. Die Gemeindevertretung er 
klärte sich einverstanden mit dem Ankauf einer 
Straßenwalze im Zusammengehen mit Rade, 
Ostenfeld, Haßmoor und Schülldorf zum Ge 
samtpreis von 600 RM.,' die Kosten verteilen 
sich für jede Gemeinde gleichmäßig auf 100 
RM. — Eine Besichtigung von Treßbeton- 
Stratzen wird in dieser Woche von Herren der 
Gemeindevertretung vorgenommen wurden. 
Der öffentlichen Sitzung schloß sich eine nrchft 
öffentliche an. 
Biss» HoZftem. 
Tödlich mit dem Motorrad 
verrmMickt. 
d. Vreitenberg, 4. Juni. Der 23jährige 
Willi Duis, Sohn des Hofbesitzers Jot). Dr.iL
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.