Full text: Newspaper volume (1930, Bd. 2)

Nr. 122 
Zweites Blatt 
Mnļag. 
26. Mai 
Rendsburg, den 26. Mai 1930. 
Dir SchirèsîŞàchrsftZrķlfeêche mit K§M Kdf»hr««îer- 
«rhmrr vor den üoücgjiett. 
Wie bereits am Sonnabend kurz mitgeteilt, 
haben die städtischen Kollegien in ihrer Freitage 
Sitzung einen Vergleichsvorschlag in der Schieds 
gerichts-Streitsache angenommen. Der Angelegen 
heit liegt, wie Bürgermeister Dr. de Haan u. a. 
ausführte, folgendes zugrunde: In dem Vertrag 
mit dem Abfuhrunternehmer ist eine Straßenreini 
gungsfläche von 40 000 qm vorgesehen. Es hat sich 
jedoch herausgestellt, daß die zu reinigenden Stra 
ßen nicht 40 000 qm umfassen, sondern erheblich 
größer sind. Die Stadt stand auf dem Standpunkt 
Und vertritt ihn auch heute noch, daß die Kalkula 
tion von Lööck nicht nach den zu reinigenden Qua 
dratmetern berechnet war und berechnet werden 
konnte, sondern auf Grund der bisherigen Hand 
habung des früheren Abfuhrunternehmers Ditting. 
Die Angelegenheit ist vors Schiedsgericht gekommen, 
das einen Vergleich vorgeschlagen hat, nach dem die 
Stadt 10 000 Mark mehr an den Abfuhrunterneh 
mer zahlen soll, und zwar in der Form einer Er 
höhung der Grundgebühren von vd. 107 000 Mark 
auf 117 000 Mark pro Jahr. Der Magistrat stehe 
auch heute noch auf dem Standpunkt, daß Lööck 
tatsächlich nicht die 40 000 qm zugrunde gelegt 
'habtz, sondern daß er genau so, wie andere Zeugen 
auch erklärt haben, davon ausgegangen ist, mit 
welchem Personal und Material die Arbeit zu lei- 
stne sei. Der Magistrat könne also diesem Der 
gleichsvorschlag innerlich in keiner Weise zustimmen 
Und müsse ihn innerlich restlos ablehnen. Wenn er 
trotzdem seine Annahme empfehle, so geschehe das 
lediglich mit Rücksicht auf die finanzielle Lage der 
Stadt, 
Im Namen der bürgerlichen Arbeitsgemein- 
lchaft gab Stadtverordnetenvorsteher Dreßler fol 
gende Erklärung ab: 
„Die von mir vertretene Fraktion hat den 
Dergleichsvorschlag des Schiedsgerichts in Sachen 
Lööck gegen die Stadt Rendsburg zur Kenntnis ge- 
^wnten. Sie kann die Begründung des Schieds 
gerichts, die zu der im Vergleich niedergelegten 
Stellungnahme geführt hat, nicht anerkennen, son 
dern ist der Meinung, daß die wesentlichen Merk 
male des Vertrages nicht genügend gewürdigt sind. 
Besonders die Entwicklung der ganzen Angelegen 
heit betreffend Vergebung der Abfuhr für die 
Stadt bis zum Abschluß des vorerwähnten Ver 
trages läßt deutlich erkennen, was man auf Seiten 
der Stadt willens war. Diesem Dertragswillen 
wird der Vergleich nicht gerecht. Die von uns ge 
forderte Stellungnahme ist sehr schwer und gestattet 
^ne große innere Ueberwindung, und nach reinem 
Rechtsempfinden müßte man zur Ablehnung des 
Vertrages kommen, wenn man in der Ueberlegung 
wirklich frei wäre. Hier liegt die Sache jedoch so, 
bei Ablehnung zunächst das zu erwartende Ur- 
keil keine Erleichterung, sondern Erschwerung für 
k^ie Stadt bringen würde. Erfahrungsgemäß kann 
Man nicht damit rechnen, daß die im Vergleich vor 
gesehene Summe in ihrer Höhe auch Gegenstand 
àes Urteils wird, sondern muß nach Lage der Sache 
erwarten, daß das Urteil einen höheren Endbetrag 
Ausweisen wird. Dazu kommt, daß der Vergleich 
Zusammenhang mit der im Urteil zu erwarten 
den Abweisung der Widerklage uns eine sehr beacht- 
^îche Kostenersparnis bringt, die allein schon auf 
etwa 30 000 Mark anzusetzen ist. Von diesen rein 
wirtschaftlichen Ueberlegungen ausgehend, stimmen 
wir daher unter Aufrechterhaltung unseres grund 
sätzlichem Standpunktes trotz schwerster Bedenken 
dem Dergleichsvorschlag zu." 
Persönlich bemerkte er dazu, daß das Verhält 
nis des Mfuhrunternehmers zu der Stadt nach 
seiner Ansicht ein Vertrauensverhältnis sei, und 
daß dieses Vertrauensverhältnis nur sehr schwieri 
gen Verhältnissen irgendwie gestört werden dürfe. 
Sr halte den Weg, den Lööck eingeschlagen habe, 
şûr falsch. Die Bürgerschaft würde aufs neue be 
lastet. 
Stadtverordneter Haß erklärte im Namen der 
^irtschaftsportei, daß auch feine Fraktion gegen 
innere Ueberzeugung mit Protest dem Der 
gleichsvorschlag zustimmen müsse, so leid es ihr tue. 
übrigen schließe er sich den Ausführungen des 
Stadtverordnetenvorstehers Dreßler an. 
Senator Witthöft erklärte, es sei erfreulich, 
"aß allgemein in den Kollegien zum Ausdruck kom- 
we, daß man innerlich diesen Vergleichsvorschlag 
^tehne. Dreßler habe davon gesprochen, daß das 
Verhältnis zwischen Abfuhr,Unternehmer und Stadt 
e'n Vertrauensverhältnis sein müsse. Wer aber bei 
flöschluß des Vertrages den Optimismus gehabt 
d^be, mit Lööck in ein Vertrauensverhältnis zu 
rammen, der sei ein wirklicher Optimist gewesen. 
Als man bei der Ausschreibung der Abfuhr 
wo Grundlagen geschaffen habe, habe man sich auf 
das verlassen, was Ditting zu leisten hatte. Ditting 
Ņe Angaben gemacht, die darauf hinausliefen, 
"aß 38 000 qm Straßenfläche zu reinigen seien, wo- 
für neue Straßen ungefähr 2000 qm hinzu- 
^wen. Keiner der Bewerber um die Abfuhr habe 
Rädere Grundlagen gehabt, als die von Ditting bis 
dahin zu leistende Arbeit. Eine Aenderung sei nur 
insofern eingetreten, als die Arbeiter, die bis dahin 
nach dem Tarifvertrag des Verkehrsbundes ent 
lohnt wurden, nunmehr nach dem Tarifvetrrag der 
Gemeinde- und Staatsarbeiter zu entlohnen waren. 
Das habe Ditting veranlaßt, ein Angebot zu ma 
chen, das etwa in gleicher Höhe lag wie die bisherige 
Vergütung, nämlich 135 000 Mark. Gegen die bis 
herige Vergütung sei Ditting trotz der höheren Be 
lastung um etwa 2000 Mark zurückgegangen. Er 
habe bemerkt, daß er infolge der Unübersichtlichkeit 
des Tarifvertrages eine Garantiesumme von ca. 
15 000 Mark eingesetzt habe. Sonst hätte er das 
Geschäft für 120 000 Mark machen können. Um 
diese Summen lagen ziemlich olle Angebote, mit 
Ausnahme des von Bydekarken mit 188 000 Mk. u. 
Lööck mit '107 000 Mark. Das Angebot von Byde 
karken sei höher gewesen, weil er mit Kraftwagen 
betrieb arbeiten wollte, das von Lööck sei niedriger 
gewesen, weil er den Betrieb mit 22 Arbeitern an 
statt mit 30 durchführen zu können glaubte. Er 
habe sich verkalkuliert und habe erkannt, daß er mit 
dieser niedrigeren Arbeiterzahl nicht auskommen 
konnte. Die zu reinigende Straßenfläche habe sich 
inzwischen nicht geändert, zum Beweis könne die 
nen, daß er damals ebenso viele Arbeiter beschäf 
tigte wie heute. Dieser Irrtum in der Kalkulation 
gebe ihm kein Recht, nunmehr einen höheren Betrag 
für die Straßenreinigung zu verlangen. Nach Ab 
lauf eines Jahres sei Lööck auf den Gedanken ge 
kommen, nachzuprüfen, ob die zu reinigende Stra 
ßenfläche größer sei, wie im Vertrag angegeben. 
Er habe festgestellt, daß 90 000 qm gepflasterte 
Straßen und außerdem die chauffierten Straßen zu 
reinigen seien. Dem Vertrag sei eine Karte beige- 
lgeben gewesen, in der alle Straßen bezeichnet seien, 
die zu reinigen sind. Lööck habe mit dem Vertrag 
anerkannt, daß er die in die Karte eingezeichneten 
Straßenslächen zu reinigen hatte. Lööck habe von 
seinem vertraglichen Recht Gebrauch gemacht, ein 
Schiedsgericht anzurufen. Heute könne man mit 
Bestimmtheit behaupten, daß alle Mitglieder der 
Kollegien jedenfalls bis zum Rande voll seien von 
diesen Schiedsgerichten. Er sei der Meinung, daß 
für alle Zukunft in allen Verträgen, die die Stadt 
abschließe, der reine Rechtsweg vorbehalten bleiben 
müsse, weil gegen ein Urteil eines solchen Schieds 
gerichts kein Einspruchsrecht bestehen. 
Das Schiedsgericht sei weit über die ihm ge 
stellte Aufgabe hinausgegangen. Man habe sich 
auf Dinge eingelassen, die bestimmt nicht im Sinne 
der Anrufung des Schiedsgerichts seien. Nachdem 
sich die beiden Schiedsrichter nicht einigen konnten, 
wurde der Antrag gestellt, einen Obmann zu be 
stellen. Die Stadt habe seinerzeit das Amtsgericht 
gebeten, einen Obmann für dieses Amt zu benen 
nen, und dieses habe Amtsgerichtsrat Thomsen 
vorgeschlagen. Von der Gegenseite sei Thomsen 
zunächst abgelehnt, nach einiger Zeit aber auch vor 
geschlagen worden. Die Verhandlungen vor dem 
Schiedsgericht seien dann weitergegangen, umfang 
reiche Zeugenvernehmungen durchgeführt worden. 
Es müsse einmal offen ausgesprochen werden, wie 
sehr die Aussagen der Zeugen von der Fragestel 
lung des Vorsitzenden abhängig seien. Thomsen 
habe z. B. folgende Fragen gestellt: Sie haben bei 
der letzten Vergebung der Abfuhr sich ebenfalls be 
worben? Antwort: Jawohl. Frage: Sie hätten 
sich, wenn Sie gewußt hätten, daß die angegebene 
Zahl von 40 000 qm zu reinigende Straßen fläche 
90 000 qm betrügt, ein höheres Angebot eingereicht? 
Eine solche Fragestellung lege jedem die Antwort 
in den Mund. Es hätte gefragt werden müssen: 
Wie haben Sie seinerzeit die Kalkulation aufge 
stellt? Dann wäre die Antwort anders ausgefal 
len. Nun habe sich ergeben, daß das Schiedsgericht 
zu dem Pevgleichsvorschlag von 10 000 Mark ge 
kommen sei. Weil die Stadt Lööck mit seinen Lei 
stungen bezüglich der Reinigung der Straßen in 
Verzug wußte, habe sie Widerklage auf Aufhebung 
des Vertrages erhoben. Das Schiedsgericht habe 
aus diesem Anlaß einen Druck ausgeübt, indem es 
sagte, bezüglich der Ko-sten des Verfahrens wollen 
die Schiedsrichter, wenn ein Vergleich zustande 
kommt, und die Stadt ihren Antrag auf Aufhebung 
des Vertrages fallen läßt, für die Widerklage keine 
'Kosten berechnen, — es handelt sich um ein Objekt 
von 8 Mal 107 840 Mark - 862 420 Mark — und 
ebenfo auf die Vergleichsgebühr, wie bereits be 
kannt gegeben, verzichten. Dieser Ausspruch 
bezüglich der Kostenrechnung setzt die Stadt 
so unter Druck, daß sie nicht anders könne, 
«als den Vergleichs-Vorschlag annehmen. Wenn 
das Schiedsgericht sich seine Kosten berechne nach 
862 720 Mark und außerdem beschlossen habe, daß 
für jeden Schiedsrichter eine Prozeßgebühr m Höhe 
der Anwoltskosten erster Instanz berechnet werden, 
dann würden die Kosten nach seiner Meinung auf 
einige —zigtausend oder an die hunderttausend 
Mark kommen. Lediglich dieses Moment veranlasse 
ihn, sich für die Annahme des Vergleichsvorschlages 
auszusprechen. Dieser Dergleichsvorschlag werde 
-der Stadt Kosten bringen in Höhe von insgesamt 
35 000 Mark. Mit dieser Summe müsse man sich 
zufrieden geben, weil durch ein Urteil Lööck viel 
leicht noch mehr zugesprochen werde, und dazu noch 
die hohen Kosten kämen. 
Stadtv. Bonß bemerkte, soweit es sich um die 
Widerklage handle, stehe er auf dem Standpunkt, 
daß im Schiedsgerichtsverfahren keine Widerklage 
zulässig sei. 
Senator Witthöft erwiderte, daß jedenfalls 
Amtsgerichtsrat Thomsen als Vorsitzender die Wi 
derklage aufgenommen habe. 
Senator Weber bemerkte, daß eine Widerklage 
im Schiedsgerichtverfahren wohl nicht anders an 
zusehen sei, als wenn man das Schiedsgericht zu 
einer Entscheidung anrufe. Es steht fest, daß das 
Schiedsgericht zuständig zur Entscheidung über alle 
Fragen sei, die aus dem Vertrag mit Lööck hervor 
gehen. Ob man zweckmäßig die Form einer Wider 
klage wähle, sei gleichgültig. 
Der Antrag des Magistrats auf Annahme des 
Vergeichsvorschlages wurde dann angenommen. 
* 
* 
Zu der Angelegenheit wird uns von dem Vor 
sitzenden des Schiedsgerichts, Amtsgerichtsrat Thom 
sen, mitgeteilt, daß er sich leider nicht in der Lage 
sehe, dazu eingehend Stellung zu nehmen, da das 
Schiedsgerichtsverfahren noch nicht beendet ist und 
-da er die erforderliche Zustimmung der Schiedsrich 
ter, von denen der eine in.Hamburg wohnt, nicht so 
schnell erlangen könne. Ich möchte nur erklären, so 
schreibt uns Herr Amtsgerichtsrat Thomsen, daß die 
Behauptung: „Nun hat das Schiedsgericht beschlos 
sen, im Fall der Vergleich nicht zustande kommt, die 
Kosten des Schiedsgerichtsverfahrens zu berechnen 
von einem Objekt von 862 720 Adavk pp." irrefüh 
rend und falsch ist. Einen solchen Beschluß hat das 
Schiedsgericht niemals gefaßt. In dem Vergleichs- 
Vorschlag mußten selbstverständlich alle noch vor 
handenen Streitpunkte behandelt und auch die Ko 
stenfrage geklärt werden. Es ist Teilung der Kosten 
vorgeschlagen. Bekanntlich scheitern viele Dergleichs- 
versuche an der Kostenfrage, und darum ist, damit 
über die Höhe der Kosten keine Unklarheit herrsche, 
in dem Dergleichsvorschlag zum Ausdruck gebracht, 
daß, wenn ein Vergleich zustande käme und die 
Stadt ihre Widerklage fallen ließe, das Schiedsge 
richt für die Widerklage keine Kosten in -Ansatz brin 
gen werde. Damit ist also absolut nichts erklärt, 
was das Schiedsgericht zu tun gedenkt, wenn ein 
Vergleich nicht zustande kommt, darüber sich im 
Vergleichsvorschlag zu äußern, wäre unlogisch ge 
wesen, denn diese Frage gehört nicht in den Ver 
gleichsvorschlag. 
* * * 
Lweè MKM Lemèe vom Vtttz 
gàsffM. 
Bei dem kurzen Gewitter, das am Sonn 
tagnachmittag kurz nach 6 Uhr über Rendsburg 
niederging, schlug der Blitz an der Ecke des 
Jungfernstiegs und des Kindergartens beim 
Lornsenöenkmal in eine Linde. Zwei junge 
Leute aus Rendsburg, die unter dem Baum 
vor dem heftigen Gewitterregen Schutz gesucht 
hatten, wurden vom Blitz getroffen und zu 
Boden geworfen. Beide hatten Brandwunden 
erlitten und wurden durch das Krankenauto 
der Freiwilligen Sanitätskolonne vom Roten 
Kreuz schnellstens ins städtische Krankenhaus 
überführt. Dort wurde bei dem einen festge 
stellt, daß der Blitz an der linken Brustseite 
heruntergegangen und an der Innenseite des 
linken Beines wieder abgesprungen war. Bei 
dem zweiten war am Körper nichts zu sehen, 
nur er klagte über Schmerzen am rechten 
Auge, und an der vorderen Seite des Halses 
hatte er ein rotes Mal in Form einer Blume. 
Das Befinden der beiden Verletzten ist heute 
zufriedenstellend. 
’ . 
* Einführung der neuen Kirchenvertreter. Am 
Sonntag fand in der Neuwevker Ehristkirche die 
feierliche Einführung der neu gewählten Kirchen 
vertreter der Ehriftkirchengemeinde statt. Die Pre- 
-digt hielt Pastor Bielfeldt. Er führte mit kurzer 
Ansprache die neu Gewählten ein und verpflichtete 
sie durch Handschlag. Die erschienenen Kirchenälte 
sten und Kirchenvertreter hatten sich während der 
Feier um den Altar herum aufgestellt. Auch in der 
St. Marienkirche fand die Einführung der neu ge 
wählten Kirchenvertreter statt. Die Predigt hielt 
Pastor Iversen, der dann auch die neu gewählten 
Herren einführte. 
* Eine Wanderung durch den Harz. Im 
vollbesetzten Saal des Arbeitervereins hielt 
die Ortsgruppe Rendsburg im Bildungsver 
band der Deutschen Buchdrucker ihren zweitem 
Lichtbildervortrag „Eine Wanderung durch 
den Harz". Der trotz der vorgerückten und 
warmen Jahreszeit gute Besuch war eine 
Ueberraschung und bewies, daß der Harz auch 
in Rendsburg recht viele Freunde hat. Durch 
Verwendung einer stärkeren Lampe (vom 
Photohaus Eichler freundlichst zur Verfügung 
gestellt), war es möglich, die Bilder recht klar 
zu projizieren. Der Vortrag erntete reichen 
Beifall,' es wurde der Wunsch laut, öfter 
solche Vorträge zu veranstalten. 
Ihre&erien 
wollen vorbereitet sein. Das Reisebüro 
der „Landeszeitung“ ist Ihnen dabei be 
hilflich und stellt Ihnen Prospekte einer 
großen Zahl der bekanntesten deut 
schen Kurorte, Bäder und Sommer 
frischen zur Verfügung. Nicht vorrätige 
Werbeschriften werden gegen Porto- 
erstattung schnellstens beschafft. 
* Herrentouren. Seit altersher machen am 
Himmelfahrtstage die Sänger der beiden hiesi 
gen Männergesangvereine „Liedertafel" und 
„Liederkranz" ihre Sängertour. Die Liedertaf- 
ler fahren in diesem Jahre mit der Bahn bis 
Puls und marschieren von dort nach Haöemar- 
schen, wo das Mittagessen eingenommen wird. 
Nachmittags ist dort eine Zusammenkunft mit 
dem dortigen Gesangverein. Die Heimfahrt er 
folgt abends mit der Bahn über Hohenwestedü 
Die Sänger des Lieöerkranzes fahren mit der 
Bahn nach Schleswig. Nach kurzer Besichtigung 
der Stadt geht es weiter mit dem Schleidamp 
fer über Arnis nach Kappeln, wo zu Mittag ge=: 
gessen wird. Um 3 Uhr bereits erfolgt die Rück 
fahrt mit dem Dampfer nach Schleswig. 
Abends geht es mit der Bahn heimwärts. 
* Die Frist für das Einsammeln von Mö- 
veneiern letztmalig verlängert. Der Bezirks 
ausschuß hat die Frist für das Einsammeln 
von Möveneiern verlängert auf sämtlichen 
zum Regierungsbezirk gehörenden Inseln und 
Halligen der Nordsee bis zum 15. Juni d. I.; 
auf dem übrigen Gebiet des Regierungsbe 
zirkes a) für Schleswig bis zum 27. Mai d. J^ 
b) für Holstein bis zum 23. Mai d. I. ein 
schließlich. 
* Fahrraddiebstahl. Aus einem öffentlichen 
Gebäude in Neuwerk wurde -am Sonnabendvor 
mittag in der Zeit Mischen 1114 und 1214 Uhr 
ein Herrenfahrrad Marko „Germania" entwendet. 
Das Rad ist gut erhalten, hat einen braunen 
Lodersattel mit doppelter Feder-u-ng und roter 
Satteldecke, rote E-ummihandgriffe, gelbe Felgen. 
Der vordere Mantel ist rot, der Hintere schwarz. 
* Kaninchendiebstahl. Aus einem in einem 
Garten an der Herrenstraße befindlichen Stall sind 
in der Nacht auf Sonnabend zwei mittelgroße Ka 
ninchen entwendet worden. Das eine ist schwarz, 
das andere weiß. 
* Frecher Diebstahl. Von einem dänischen 
Fischauto, das in der Nacht auf Sonnabend vor 
einer hiesigen Wirtschaft hielt, wurde eine Kiste 
mit etwa 40 Pfund Fischen gestohlen. 
* Gelddiebstahl. Einem alten Mann sind aus 
seinem Zimmer seine Ersparnisse von 200 3iJl 
gestohlen worden. 
Briefe an die Schriftleitung. 
lOhne Verantwortung der Redaktion.) 
Neues Kinderheim in Büdelsdorf. 
Die Kosten haben 15 000 RM. betragen! 
Für ein Dorf kein Pappenstiel bei der heuti 
gen Geldnot. 
Es wird gebeten zu sagen, wie das Geld 
zusammengekommen ist! xy. 
j Vereins-Anzeiger j 
Msterpr LMerlale! v. 1842 
Am Himmelfahrtstage: 
Ssngerîaîirî nach Haäemarschen 
Passive Mitglieder und Gäste willkommen 
Anmeld, beim Vorstand Heinrich Bock, 
Königs« - . 23. Antret. 5.30 b. Arbeiterverein. 
Wmàre hmMise. 
Volkswohl-Lottcrie. Vom 7.—14. Juni d. I. findet die 
Ziehung dieser beliebten Lotterie statt, bei welcher man 
durch Kauf eines Elnzellofes a Jl 1,— resp. Doppellos a Jl 
2,— (Porto und Liste 40 Pf. extra) die Chance erwirbt auf 
einen Hauptgewinn non evtl. M 150 000 oder 100 000, 75 000, 
50 000 usw. Das Banthaus Emil Stiller in Hamburg, Holz- 
damm 39, bürgt für prompte und gewiffenhaste Erledigung 
aller eingehenden Bestellungen. 
Der Mensch bringt die Anlage zu gesundem 
Haar mit aus die Welt. Wenn er dieses schöne 
Erbe im Laufe der Jahre verliert, so ist oft nur 
mangelhafte Pflege daran schuld. 
Zur Pflege des Haares und der Kopfhaut 
gehört vor allem eine regelmäßige und intensive 
Kopfwäsche, die das Haar geschmeidig und leicht 
frisierbar macht. Um diese Wirkung zu erreichen, 
nimmt man bas bekannte P i x a v o n - Sham 
poon, das immer zu einer gepflegten und an 
mutigen Frisur verhilft. 
Wenn der Magen nicht in Ordnung ist, leidet 
Ihr ganzes Wohlbefinden darunter. Schlechte 
Stimmung, Reizbarkeit und Unlustgefühle sind 
die Folge. Lassen Sie sich nicht von solchen Quäl 
geistern unterbckommen. Leiden Sie an schmerzhaf 
ter Verdauung, Appetitmangcl, Druck und schwe 
rem Gefühl im Magen, dann nehmen Sie die ech 
ten „Reichels Magentropfen". Flasche NM. 1,10, 
große Flasche RM. 2,75. In Apotheken und Dro 
gerien erhältlich, echt aber nur mit der Firma 
Otto Reichel, Berlin-Neukölln, Elbestratze 23-29.
	        
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