Nr. 122
Zweites Blatt
Mnļag.
26. Mai
Rendsburg, den 26. Mai 1930.
Dir SchirèsîŞàchrsftZrķlfeêche mit K§M Kdf»hr««îer-
«rhmrr vor den üoücgjiett.
Wie bereits am Sonnabend kurz mitgeteilt,
haben die städtischen Kollegien in ihrer Freitage
Sitzung einen Vergleichsvorschlag in der Schieds
gerichts-Streitsache angenommen. Der Angelegen
heit liegt, wie Bürgermeister Dr. de Haan u. a.
ausführte, folgendes zugrunde: In dem Vertrag
mit dem Abfuhrunternehmer ist eine Straßenreini
gungsfläche von 40 000 qm vorgesehen. Es hat sich
jedoch herausgestellt, daß die zu reinigenden Stra
ßen nicht 40 000 qm umfassen, sondern erheblich
größer sind. Die Stadt stand auf dem Standpunkt
Und vertritt ihn auch heute noch, daß die Kalkula
tion von Lööck nicht nach den zu reinigenden Qua
dratmetern berechnet war und berechnet werden
konnte, sondern auf Grund der bisherigen Hand
habung des früheren Abfuhrunternehmers Ditting.
Die Angelegenheit ist vors Schiedsgericht gekommen,
das einen Vergleich vorgeschlagen hat, nach dem die
Stadt 10 000 Mark mehr an den Abfuhrunterneh
mer zahlen soll, und zwar in der Form einer Er
höhung der Grundgebühren von vd. 107 000 Mark
auf 117 000 Mark pro Jahr. Der Magistrat stehe
auch heute noch auf dem Standpunkt, daß Lööck
tatsächlich nicht die 40 000 qm zugrunde gelegt
'habtz, sondern daß er genau so, wie andere Zeugen
auch erklärt haben, davon ausgegangen ist, mit
welchem Personal und Material die Arbeit zu lei-
stne sei. Der Magistrat könne also diesem Der
gleichsvorschlag innerlich in keiner Weise zustimmen
Und müsse ihn innerlich restlos ablehnen. Wenn er
trotzdem seine Annahme empfehle, so geschehe das
lediglich mit Rücksicht auf die finanzielle Lage der
Stadt,
Im Namen der bürgerlichen Arbeitsgemein-
lchaft gab Stadtverordnetenvorsteher Dreßler fol
gende Erklärung ab:
„Die von mir vertretene Fraktion hat den
Dergleichsvorschlag des Schiedsgerichts in Sachen
Lööck gegen die Stadt Rendsburg zur Kenntnis ge-
^wnten. Sie kann die Begründung des Schieds
gerichts, die zu der im Vergleich niedergelegten
Stellungnahme geführt hat, nicht anerkennen, son
dern ist der Meinung, daß die wesentlichen Merk
male des Vertrages nicht genügend gewürdigt sind.
Besonders die Entwicklung der ganzen Angelegen
heit betreffend Vergebung der Abfuhr für die
Stadt bis zum Abschluß des vorerwähnten Ver
trages läßt deutlich erkennen, was man auf Seiten
der Stadt willens war. Diesem Dertragswillen
wird der Vergleich nicht gerecht. Die von uns ge
forderte Stellungnahme ist sehr schwer und gestattet
^ne große innere Ueberwindung, und nach reinem
Rechtsempfinden müßte man zur Ablehnung des
Vertrages kommen, wenn man in der Ueberlegung
wirklich frei wäre. Hier liegt die Sache jedoch so,
bei Ablehnung zunächst das zu erwartende Ur-
keil keine Erleichterung, sondern Erschwerung für
k^ie Stadt bringen würde. Erfahrungsgemäß kann
Man nicht damit rechnen, daß die im Vergleich vor
gesehene Summe in ihrer Höhe auch Gegenstand
àes Urteils wird, sondern muß nach Lage der Sache
erwarten, daß das Urteil einen höheren Endbetrag
Ausweisen wird. Dazu kommt, daß der Vergleich
Zusammenhang mit der im Urteil zu erwarten
den Abweisung der Widerklage uns eine sehr beacht-
^îche Kostenersparnis bringt, die allein schon auf
etwa 30 000 Mark anzusetzen ist. Von diesen rein
wirtschaftlichen Ueberlegungen ausgehend, stimmen
wir daher unter Aufrechterhaltung unseres grund
sätzlichem Standpunktes trotz schwerster Bedenken
dem Dergleichsvorschlag zu."
Persönlich bemerkte er dazu, daß das Verhält
nis des Mfuhrunternehmers zu der Stadt nach
seiner Ansicht ein Vertrauensverhältnis sei, und
daß dieses Vertrauensverhältnis nur sehr schwieri
gen Verhältnissen irgendwie gestört werden dürfe.
Sr halte den Weg, den Lööck eingeschlagen habe,
şûr falsch. Die Bürgerschaft würde aufs neue be
lastet.
Stadtverordneter Haß erklärte im Namen der
^irtschaftsportei, daß auch feine Fraktion gegen
innere Ueberzeugung mit Protest dem Der
gleichsvorschlag zustimmen müsse, so leid es ihr tue.
übrigen schließe er sich den Ausführungen des
Stadtverordnetenvorstehers Dreßler an.
Senator Witthöft erklärte, es sei erfreulich,
"aß allgemein in den Kollegien zum Ausdruck kom-
we, daß man innerlich diesen Vergleichsvorschlag
^tehne. Dreßler habe davon gesprochen, daß das
Verhältnis zwischen Abfuhr,Unternehmer und Stadt
e'n Vertrauensverhältnis sein müsse. Wer aber bei
flöschluß des Vertrages den Optimismus gehabt
d^be, mit Lööck in ein Vertrauensverhältnis zu
rammen, der sei ein wirklicher Optimist gewesen.
Als man bei der Ausschreibung der Abfuhr
wo Grundlagen geschaffen habe, habe man sich auf
das verlassen, was Ditting zu leisten hatte. Ditting
Ņe Angaben gemacht, die darauf hinausliefen,
"aß 38 000 qm Straßenfläche zu reinigen seien, wo-
für neue Straßen ungefähr 2000 qm hinzu-
^wen. Keiner der Bewerber um die Abfuhr habe
Rädere Grundlagen gehabt, als die von Ditting bis
dahin zu leistende Arbeit. Eine Aenderung sei nur
insofern eingetreten, als die Arbeiter, die bis dahin
nach dem Tarifvertrag des Verkehrsbundes ent
lohnt wurden, nunmehr nach dem Tarifvetrrag der
Gemeinde- und Staatsarbeiter zu entlohnen waren.
Das habe Ditting veranlaßt, ein Angebot zu ma
chen, das etwa in gleicher Höhe lag wie die bisherige
Vergütung, nämlich 135 000 Mark. Gegen die bis
herige Vergütung sei Ditting trotz der höheren Be
lastung um etwa 2000 Mark zurückgegangen. Er
habe bemerkt, daß er infolge der Unübersichtlichkeit
des Tarifvertrages eine Garantiesumme von ca.
15 000 Mark eingesetzt habe. Sonst hätte er das
Geschäft für 120 000 Mark machen können. Um
diese Summen lagen ziemlich olle Angebote, mit
Ausnahme des von Bydekarken mit 188 000 Mk. u.
Lööck mit '107 000 Mark. Das Angebot von Byde
karken sei höher gewesen, weil er mit Kraftwagen
betrieb arbeiten wollte, das von Lööck sei niedriger
gewesen, weil er den Betrieb mit 22 Arbeitern an
statt mit 30 durchführen zu können glaubte. Er
habe sich verkalkuliert und habe erkannt, daß er mit
dieser niedrigeren Arbeiterzahl nicht auskommen
konnte. Die zu reinigende Straßenfläche habe sich
inzwischen nicht geändert, zum Beweis könne die
nen, daß er damals ebenso viele Arbeiter beschäf
tigte wie heute. Dieser Irrtum in der Kalkulation
gebe ihm kein Recht, nunmehr einen höheren Betrag
für die Straßenreinigung zu verlangen. Nach Ab
lauf eines Jahres sei Lööck auf den Gedanken ge
kommen, nachzuprüfen, ob die zu reinigende Stra
ßenfläche größer sei, wie im Vertrag angegeben.
Er habe festgestellt, daß 90 000 qm gepflasterte
Straßen und außerdem die chauffierten Straßen zu
reinigen seien. Dem Vertrag sei eine Karte beige-
lgeben gewesen, in der alle Straßen bezeichnet seien,
die zu reinigen sind. Lööck habe mit dem Vertrag
anerkannt, daß er die in die Karte eingezeichneten
Straßenslächen zu reinigen hatte. Lööck habe von
seinem vertraglichen Recht Gebrauch gemacht, ein
Schiedsgericht anzurufen. Heute könne man mit
Bestimmtheit behaupten, daß alle Mitglieder der
Kollegien jedenfalls bis zum Rande voll seien von
diesen Schiedsgerichten. Er sei der Meinung, daß
für alle Zukunft in allen Verträgen, die die Stadt
abschließe, der reine Rechtsweg vorbehalten bleiben
müsse, weil gegen ein Urteil eines solchen Schieds
gerichts kein Einspruchsrecht bestehen.
Das Schiedsgericht sei weit über die ihm ge
stellte Aufgabe hinausgegangen. Man habe sich
auf Dinge eingelassen, die bestimmt nicht im Sinne
der Anrufung des Schiedsgerichts seien. Nachdem
sich die beiden Schiedsrichter nicht einigen konnten,
wurde der Antrag gestellt, einen Obmann zu be
stellen. Die Stadt habe seinerzeit das Amtsgericht
gebeten, einen Obmann für dieses Amt zu benen
nen, und dieses habe Amtsgerichtsrat Thomsen
vorgeschlagen. Von der Gegenseite sei Thomsen
zunächst abgelehnt, nach einiger Zeit aber auch vor
geschlagen worden. Die Verhandlungen vor dem
Schiedsgericht seien dann weitergegangen, umfang
reiche Zeugenvernehmungen durchgeführt worden.
Es müsse einmal offen ausgesprochen werden, wie
sehr die Aussagen der Zeugen von der Fragestel
lung des Vorsitzenden abhängig seien. Thomsen
habe z. B. folgende Fragen gestellt: Sie haben bei
der letzten Vergebung der Abfuhr sich ebenfalls be
worben? Antwort: Jawohl. Frage: Sie hätten
sich, wenn Sie gewußt hätten, daß die angegebene
Zahl von 40 000 qm zu reinigende Straßen fläche
90 000 qm betrügt, ein höheres Angebot eingereicht?
Eine solche Fragestellung lege jedem die Antwort
in den Mund. Es hätte gefragt werden müssen:
Wie haben Sie seinerzeit die Kalkulation aufge
stellt? Dann wäre die Antwort anders ausgefal
len. Nun habe sich ergeben, daß das Schiedsgericht
zu dem Pevgleichsvorschlag von 10 000 Mark ge
kommen sei. Weil die Stadt Lööck mit seinen Lei
stungen bezüglich der Reinigung der Straßen in
Verzug wußte, habe sie Widerklage auf Aufhebung
des Vertrages erhoben. Das Schiedsgericht habe
aus diesem Anlaß einen Druck ausgeübt, indem es
sagte, bezüglich der Ko-sten des Verfahrens wollen
die Schiedsrichter, wenn ein Vergleich zustande
kommt, und die Stadt ihren Antrag auf Aufhebung
des Vertrages fallen läßt, für die Widerklage keine
'Kosten berechnen, — es handelt sich um ein Objekt
von 8 Mal 107 840 Mark - 862 420 Mark — und
ebenfo auf die Vergleichsgebühr, wie bereits be
kannt gegeben, verzichten. Dieser Ausspruch
bezüglich der Kostenrechnung setzt die Stadt
so unter Druck, daß sie nicht anders könne,
«als den Vergleichs-Vorschlag annehmen. Wenn
das Schiedsgericht sich seine Kosten berechne nach
862 720 Mark und außerdem beschlossen habe, daß
für jeden Schiedsrichter eine Prozeßgebühr m Höhe
der Anwoltskosten erster Instanz berechnet werden,
dann würden die Kosten nach seiner Meinung auf
einige —zigtausend oder an die hunderttausend
Mark kommen. Lediglich dieses Moment veranlasse
ihn, sich für die Annahme des Vergleichsvorschlages
auszusprechen. Dieser Dergleichsvorschlag werde
-der Stadt Kosten bringen in Höhe von insgesamt
35 000 Mark. Mit dieser Summe müsse man sich
zufrieden geben, weil durch ein Urteil Lööck viel
leicht noch mehr zugesprochen werde, und dazu noch
die hohen Kosten kämen.
Stadtv. Bonß bemerkte, soweit es sich um die
Widerklage handle, stehe er auf dem Standpunkt,
daß im Schiedsgerichtsverfahren keine Widerklage
zulässig sei.
Senator Witthöft erwiderte, daß jedenfalls
Amtsgerichtsrat Thomsen als Vorsitzender die Wi
derklage aufgenommen habe.
Senator Weber bemerkte, daß eine Widerklage
im Schiedsgerichtverfahren wohl nicht anders an
zusehen sei, als wenn man das Schiedsgericht zu
einer Entscheidung anrufe. Es steht fest, daß das
Schiedsgericht zuständig zur Entscheidung über alle
Fragen sei, die aus dem Vertrag mit Lööck hervor
gehen. Ob man zweckmäßig die Form einer Wider
klage wähle, sei gleichgültig.
Der Antrag des Magistrats auf Annahme des
Vergeichsvorschlages wurde dann angenommen.
*
*
Zu der Angelegenheit wird uns von dem Vor
sitzenden des Schiedsgerichts, Amtsgerichtsrat Thom
sen, mitgeteilt, daß er sich leider nicht in der Lage
sehe, dazu eingehend Stellung zu nehmen, da das
Schiedsgerichtsverfahren noch nicht beendet ist und
-da er die erforderliche Zustimmung der Schiedsrich
ter, von denen der eine in.Hamburg wohnt, nicht so
schnell erlangen könne. Ich möchte nur erklären, so
schreibt uns Herr Amtsgerichtsrat Thomsen, daß die
Behauptung: „Nun hat das Schiedsgericht beschlos
sen, im Fall der Vergleich nicht zustande kommt, die
Kosten des Schiedsgerichtsverfahrens zu berechnen
von einem Objekt von 862 720 Adavk pp." irrefüh
rend und falsch ist. Einen solchen Beschluß hat das
Schiedsgericht niemals gefaßt. In dem Vergleichs-
Vorschlag mußten selbstverständlich alle noch vor
handenen Streitpunkte behandelt und auch die Ko
stenfrage geklärt werden. Es ist Teilung der Kosten
vorgeschlagen. Bekanntlich scheitern viele Dergleichs-
versuche an der Kostenfrage, und darum ist, damit
über die Höhe der Kosten keine Unklarheit herrsche,
in dem Dergleichsvorschlag zum Ausdruck gebracht,
daß, wenn ein Vergleich zustande käme und die
Stadt ihre Widerklage fallen ließe, das Schiedsge
richt für die Widerklage keine Kosten in -Ansatz brin
gen werde. Damit ist also absolut nichts erklärt,
was das Schiedsgericht zu tun gedenkt, wenn ein
Vergleich nicht zustande kommt, darüber sich im
Vergleichsvorschlag zu äußern, wäre unlogisch ge
wesen, denn diese Frage gehört nicht in den Ver
gleichsvorschlag.
* * *
Lweè MKM Lemèe vom Vtttz
gàsffM.
Bei dem kurzen Gewitter, das am Sonn
tagnachmittag kurz nach 6 Uhr über Rendsburg
niederging, schlug der Blitz an der Ecke des
Jungfernstiegs und des Kindergartens beim
Lornsenöenkmal in eine Linde. Zwei junge
Leute aus Rendsburg, die unter dem Baum
vor dem heftigen Gewitterregen Schutz gesucht
hatten, wurden vom Blitz getroffen und zu
Boden geworfen. Beide hatten Brandwunden
erlitten und wurden durch das Krankenauto
der Freiwilligen Sanitätskolonne vom Roten
Kreuz schnellstens ins städtische Krankenhaus
überführt. Dort wurde bei dem einen festge
stellt, daß der Blitz an der linken Brustseite
heruntergegangen und an der Innenseite des
linken Beines wieder abgesprungen war. Bei
dem zweiten war am Körper nichts zu sehen,
nur er klagte über Schmerzen am rechten
Auge, und an der vorderen Seite des Halses
hatte er ein rotes Mal in Form einer Blume.
Das Befinden der beiden Verletzten ist heute
zufriedenstellend.
’ .
* Einführung der neuen Kirchenvertreter. Am
Sonntag fand in der Neuwevker Ehristkirche die
feierliche Einführung der neu gewählten Kirchen
vertreter der Ehriftkirchengemeinde statt. Die Pre-
-digt hielt Pastor Bielfeldt. Er führte mit kurzer
Ansprache die neu Gewählten ein und verpflichtete
sie durch Handschlag. Die erschienenen Kirchenälte
sten und Kirchenvertreter hatten sich während der
Feier um den Altar herum aufgestellt. Auch in der
St. Marienkirche fand die Einführung der neu ge
wählten Kirchenvertreter statt. Die Predigt hielt
Pastor Iversen, der dann auch die neu gewählten
Herren einführte.
* Eine Wanderung durch den Harz. Im
vollbesetzten Saal des Arbeitervereins hielt
die Ortsgruppe Rendsburg im Bildungsver
band der Deutschen Buchdrucker ihren zweitem
Lichtbildervortrag „Eine Wanderung durch
den Harz". Der trotz der vorgerückten und
warmen Jahreszeit gute Besuch war eine
Ueberraschung und bewies, daß der Harz auch
in Rendsburg recht viele Freunde hat. Durch
Verwendung einer stärkeren Lampe (vom
Photohaus Eichler freundlichst zur Verfügung
gestellt), war es möglich, die Bilder recht klar
zu projizieren. Der Vortrag erntete reichen
Beifall,' es wurde der Wunsch laut, öfter
solche Vorträge zu veranstalten.
Ihre&erien
wollen vorbereitet sein. Das Reisebüro
der „Landeszeitung“ ist Ihnen dabei be
hilflich und stellt Ihnen Prospekte einer
großen Zahl der bekanntesten deut
schen Kurorte, Bäder und Sommer
frischen zur Verfügung. Nicht vorrätige
Werbeschriften werden gegen Porto-
erstattung schnellstens beschafft.
* Herrentouren. Seit altersher machen am
Himmelfahrtstage die Sänger der beiden hiesi
gen Männergesangvereine „Liedertafel" und
„Liederkranz" ihre Sängertour. Die Liedertaf-
ler fahren in diesem Jahre mit der Bahn bis
Puls und marschieren von dort nach Haöemar-
schen, wo das Mittagessen eingenommen wird.
Nachmittags ist dort eine Zusammenkunft mit
dem dortigen Gesangverein. Die Heimfahrt er
folgt abends mit der Bahn über Hohenwestedü
Die Sänger des Lieöerkranzes fahren mit der
Bahn nach Schleswig. Nach kurzer Besichtigung
der Stadt geht es weiter mit dem Schleidamp
fer über Arnis nach Kappeln, wo zu Mittag ge=:
gessen wird. Um 3 Uhr bereits erfolgt die Rück
fahrt mit dem Dampfer nach Schleswig.
Abends geht es mit der Bahn heimwärts.
* Die Frist für das Einsammeln von Mö-
veneiern letztmalig verlängert. Der Bezirks
ausschuß hat die Frist für das Einsammeln
von Möveneiern verlängert auf sämtlichen
zum Regierungsbezirk gehörenden Inseln und
Halligen der Nordsee bis zum 15. Juni d. I.;
auf dem übrigen Gebiet des Regierungsbe
zirkes a) für Schleswig bis zum 27. Mai d. J^
b) für Holstein bis zum 23. Mai d. I. ein
schließlich.
* Fahrraddiebstahl. Aus einem öffentlichen
Gebäude in Neuwerk wurde -am Sonnabendvor
mittag in der Zeit Mischen 1114 und 1214 Uhr
ein Herrenfahrrad Marko „Germania" entwendet.
Das Rad ist gut erhalten, hat einen braunen
Lodersattel mit doppelter Feder-u-ng und roter
Satteldecke, rote E-ummihandgriffe, gelbe Felgen.
Der vordere Mantel ist rot, der Hintere schwarz.
* Kaninchendiebstahl. Aus einem in einem
Garten an der Herrenstraße befindlichen Stall sind
in der Nacht auf Sonnabend zwei mittelgroße Ka
ninchen entwendet worden. Das eine ist schwarz,
das andere weiß.
* Frecher Diebstahl. Von einem dänischen
Fischauto, das in der Nacht auf Sonnabend vor
einer hiesigen Wirtschaft hielt, wurde eine Kiste
mit etwa 40 Pfund Fischen gestohlen.
* Gelddiebstahl. Einem alten Mann sind aus
seinem Zimmer seine Ersparnisse von 200 3iJl
gestohlen worden.
Briefe an die Schriftleitung.
lOhne Verantwortung der Redaktion.)
Neues Kinderheim in Büdelsdorf.
Die Kosten haben 15 000 RM. betragen!
Für ein Dorf kein Pappenstiel bei der heuti
gen Geldnot.
Es wird gebeten zu sagen, wie das Geld
zusammengekommen ist! xy.
j Vereins-Anzeiger j
Msterpr LMerlale! v. 1842
Am Himmelfahrtstage:
Ssngerîaîirî nach Haäemarschen
Passive Mitglieder und Gäste willkommen
Anmeld, beim Vorstand Heinrich Bock,
Königs« - . 23. Antret. 5.30 b. Arbeiterverein.
Wmàre hmMise.
Volkswohl-Lottcrie. Vom 7.—14. Juni d. I. findet die
Ziehung dieser beliebten Lotterie statt, bei welcher man
durch Kauf eines Elnzellofes a Jl 1,— resp. Doppellos a Jl
2,— (Porto und Liste 40 Pf. extra) die Chance erwirbt auf
einen Hauptgewinn non evtl. M 150 000 oder 100 000, 75 000,
50 000 usw. Das Banthaus Emil Stiller in Hamburg, Holz-
damm 39, bürgt für prompte und gewiffenhaste Erledigung
aller eingehenden Bestellungen.
Der Mensch bringt die Anlage zu gesundem
Haar mit aus die Welt. Wenn er dieses schöne
Erbe im Laufe der Jahre verliert, so ist oft nur
mangelhafte Pflege daran schuld.
Zur Pflege des Haares und der Kopfhaut
gehört vor allem eine regelmäßige und intensive
Kopfwäsche, die das Haar geschmeidig und leicht
frisierbar macht. Um diese Wirkung zu erreichen,
nimmt man bas bekannte P i x a v o n - Sham
poon, das immer zu einer gepflegten und an
mutigen Frisur verhilft.
Wenn der Magen nicht in Ordnung ist, leidet
Ihr ganzes Wohlbefinden darunter. Schlechte
Stimmung, Reizbarkeit und Unlustgefühle sind
die Folge. Lassen Sie sich nicht von solchen Quäl
geistern unterbckommen. Leiden Sie an schmerzhaf
ter Verdauung, Appetitmangcl, Druck und schwe
rem Gefühl im Magen, dann nehmen Sie die ech
ten „Reichels Magentropfen". Flasche NM. 1,10,
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