Full text: Newspaper volume (1899, Bd. 2)

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2. Matt. 
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Şormtags-Ausgabe. 
Nr. 212» 
zum 
Nendàrgeŗ WoDenVlatt. 
Diese Unterhaltungs-Beilage wird dem „Rendsburger 
Wochenblatt" einmal wöchentlich (Sonntags) deigcgeben. 
Sonntag, den 10. September 1808. 
Druck und Verlag von dem verantwortlichen Herausgeber 
H. Möller (H. Gutlein Nachf.), Rendsburg, Mühlenstr. 16. 
13) 
Im iksdiicliti’ 
der Kirche, des Kirchspiels und des 
Ltadttheils Rendsburg-Neuwerk. 
Ziil Sit Jiibtlftitl i)e$ HO-jShlilltil Bcsļthcus 
zusammengestellt von 
£. Loft. 
(Nachdruck, auch auszugsweise verdaten 
wird strasgcrichtlich verfalgt.) 
10. Berzŗichnişķ der früher in 
Rendsburg wohnende» General- 
superintendenten. 
Unter den Altstädter Hauptpastoren 
hatte einer die Ehre, die Generalsuperin- 
tendantur zu verwalten, nämlich vr 
Christian von Stöcken. Die folgenden 
Generalsuperintendenlen hatten feit 1693 
im Neuwerk ihren besondern Sitz und 
zwar in dem jetzigen Landrathsamte am 
Paradeplatze und in der Königinstraße, 
Sie mögen um somehr in dieser Dar 
stellung berücksichtigt werden, indem sie 
bedeutenden Einfluß auf das Kirchen- 
und Schulwesen Neuwerks übten und zum. 
Direktorium der Neuwerker Kirche ge 
hörten. 
1. vr. Josua Schwarz. Er war Gene- 
ralsuperintendent über Holstein und Schles 
wig, Kirchenrath, sowie Propst von 
Rendsburg und Flensburg von 1689 an bis 
zu seinem Tode 1708, Siche Neuwerker 
Kirchenchronik Anno 1695 den 15. April, 
1700 den 15. Juli. 
2. Lic. Theodor Dassowius oder Dassau, 
Generalsuperintcndent über beide Herzog- 
thümer, zuletzt auch Inspektor über die 
fürstlichen Kirchen im Herzogthum Schles 
wig, Er war vorher Professor und 
Hauplpastor in Kiel, S. Neuwerker Kir- 
chcnchronik Anno 1708, 1709 und 1721. 
Er starb 1721. 
3. Dr. Thomas Clausen, Generalsuper- 
intenvent beider Herzogihümer, auch 
Propst über Gottvrf, Rendsburg und Ei- 
derstedt. Er war vorher Hosprediger zu 
Kopenhagen und trat im Monat October 
1721 als Generalsuperintendent an, er 
starb am 23. April 1724 in Hamburg, 
S. Neuwerker Kirchenchronik. Anno 1721, 
1724. 
4. Andreas Hoher, Generalsuperinten 
dent beider Herzvgthümer, Propst von 
Flensburg, Rendsburg, Gottorf, Eiderstedt, 
Husum nnd Schwabstedt. 
5. Mag. Johann Georg Conradi, Nach 
folger des Vorigen in allen Aemtern von 
1729 bis 1747. S. Neuwerker Kirchen- 
chronik Anno 1733, 6. Juni und 1734 
6. vr. Jeremias Friedrich Reuß, Nach 
folger des Vorigen in allen Aemtern von 
1747—1757. Er wurde Kanzler in Tü 
bingen. 
7. vr. Adam Struensee, Oberkonsistorial- 
rath und Generalsuperintendent über beide 
Herzvgthümer. Er war früher Prediger 
an der St. Ulrichs-Kirche zu Halle, wo ihm 
am 5. Aug. 1737 sein Sohn Johann Frie- 
brich Struensee geboren wurde, der in Däne 
mark so hoch stieg und so unglücklich endete. 
Im Jahre 1757 wurde vr. Adam Struensee 
Propst und Hauptpastor in Altona, und 
1760 Oberkonsistortalrath über die könig 
lichen und 1784 auch über den groß 
fürstlichen Antheil der Herzvgthümer. 
Seine Frau, Marie Dorothea, war die 
einzige Tochter des vr. Johann Samuel 
Carl in Halle, der sich mystisch - theoso- 
phischen Ideen hingab und 1738 ein 
Werk in Leipzig herausgab, betitelt: My= 
steriüm magnum. Dr. Carl wurde Leib 
arzt Christians VI. und starb 1757 zu 
Meldorp, 90 Jahre alt. vr. Carl hinter 
ließ seinem Enkel Johann Friedrich Struen- 
see unter anderen Geheimmitteln auch 
ein Recept zur Bereitung eines Lebens- 
Elixirs, das unter dem Namen „Altonaer 
Magen-Essenz" berühmt geworden ist. 
Adam Struensee hatte 4 Söhne: Carl 
August, geb. am 13. Aug. 1735 zu Halle, 
seit 1757 Professor der Philosophie und 
Mathematik an der Ritter-Akademie in 
Liegnitz, bis ihn sein Bruder nach Däne 
mark berief, am 13. Oct. 1769. Ein 
zweiter Sohn, Samuel Adam war geistes 
schwach und lebte in Rendsburg. Der 
jüngste Sohn, Gottholf Christian, geb. 
am 7. Mai 1752 studirtc Theologie, 
wurde gleichfalls durch den Bruder nach 
Kopenhagen berufen und wurde Lieutenant 
im Leibregiment des Königs. Er starb 
am 20. Juni 1791. 
8. Johannn Bernhard Callisen, Ober- 
konsistorialrath, Generalsuperintendent über 
Holstein von 1792 bis 1806. Er wurde 
geb. den 23. Aug 1738 zu Preetz, wurde 
1764 Pastor in der Neustadt vor Plön, 
1769 Pastor in Zarpen, 1782 Pastor zu 
Oldesloe und 1792 Generalsuperintendent. 
Er wohnte nach Aussage eines bejahrten 
Rendsburgers in der Altstadt, Schleif - 
mühlenstr. Nr. 1. Er ist nicht zu ver 
wechseln mit seinem Sohne, welcher 
Propst und Hauptpastor im Neuwerk war. 
S. Hauptpastoren Nr. 8. Ec starb den 
12. Nov. 1806 und liegt begraben an 
der Neuwerker Kirche in einem Winkel, 
welchen das von Fuchs'sche Begräbniß 
mit dem Ostende der Kirche bildet. Sein 
Grab wird von einem Baume überschattet. 
11. Weitere Neuwerker Nach 
richten. 
1698. Scho» zur Zeit als die Straßen 
Neuwerks noch viele unbebaute Hausplätze 
auswiesen, regte sich in den neugegründetkn 
Stadttheilen das Verlangen, Antheil an 
der Stadtverwaltung zu gewinnen. Es 
wurden an die Landesregierung mehrere 
Gesuche gerichtet, darunter eins, in welchem 
vorgeschlagen wurde, es möchten von den 
Deputirten Bürgern (jetzt Stadtverordneten 
genannt,) in der Altstadt jährlich 4 ab 
gehen und in der Weise durch andere 
ersetzt werden, damit auch die neuen Stadt- 
theile im Deputirten.Kollegium vertreten 
sein würden. Auf einen Bericht des 
Statthalters in den Herzogthümern, Frie 
drich, Grafen von Ahlefeld auf Langeland 
und Rixingen, verfügte aber ein Rescript, 
à. ck. Cronenburg, den 24. Sept. 1698 
wie folgt: 
Die Sechszehn Deputirten Bürger sollen 
bei ihrem bisherigen Privilegio (Vorrecht) 
und Numero (ihrer Zahl) fernerhin 
verbleiben, dabei aber soll der Bür 
gerschaft sowohl der neuen, als der 
alten Stadt, (d. i. des Neuwerks und der 
Schleuskuhlen) zugelassen sein, im Anfange 
jeden Jahres dem Magistrate 16 Bürger 
aus ihrer Mitte zu präsentiren, damit 
letztere daraus acht erwähle und in be- 
hörige Verpflichtung nehme. Die „Acht- 
Männer" der neuen Stadttheile sollen nicht 
allein zu allen Schatzungen (Steuer-An- 
setzungen), sondern auch zu Ausnahme der 
Stadtrechnungen neben den Sechszehn 
Bürgern herangezogen werden. 
Infolge dieses Rescripts wurden als 
die ersten „Acht-Männer" gewählt: Hans 
Pahl, Hans Sohn, Schifter. (Schloßstraße) 
Sievert Scherr, Töpfer, Claus Sievert, 
Jürgens Sohn, Brauer (Ecke des Parade 
platzes und der Prinzenstr., im großen 
Weinhause), Peter Johannsen, Schuster, 
Johann Gosch, (wohl: Hans Gosch, 
Schiffer, der ein Haus am Schloßplätze, 
eins in den Schleuskuhlen, Westerstr, eins 
in der Löwenstr. besaß), Hans Wieck, 
Hans Sohn, (derChronist, welcher 2 Häuser 
in der Rosenstr., ein Haus in der Kron- 
prinzenstr. und später das Haus Nr. 124, 
die jetzige Buchdruckcrei auf dem Schloß 
grunde, besaß), Jürgen Claußen, Gastgeb>r 
(Leuen- oder Löwenstr. und Schleuskuhlen. 
Westerstr.) und Johann Friedrich Hinckelcr. 
(Kaufmann). Unter diesen Acht-Männern 
werden Sievert Scherr, Peter Johannsen 
und Johann Friedrich Hinckeler von Hans 
Wieck nicht unter den ersten Erbauern 
von Häusern der neuen Stadttheile auf 
geführt, sie scheinen somit zu den Miethern 
zu gehören. Von den Acht-Männern 
wurde zuerst der Chronist Hans Wieck 
am 16. Oct. 1703 und alsdann Jürgen 
Claußen am 21. Juli 1711 als Rathsherr 
erwählt. — 
Das Kollegium der Acht-Männer hat 
aber nicht lange bestanden. Nachweislich 
bestand es 3 Jahre, ob länger, ist nicht 
nachgewiesen. Es hatte dos Eigenthümliche, 
daß es jedes Jahr sämmtliche Mitglieder 
wechselte (wie in ältester Zeit der Magi 
strat, wo von einem alten und neuen 
Rath neben einander die Rede ist.) In 
der Stadt- und Polizei-Ordnung vom 
Jahre 1720 ist nur noch vom Kollegium 
der 16 Deputirten Bürger für die ganze 
Stadt die Rede. Die Minderzahl von 
8 für Neuwerk und die Schleuskuhlen 
wird bald nicht mehr genügt haben und 
hat vermuthlich bald Neuwerk die Hälfte 
des Sechzehner-Kollegiums für sich in 
Anspruch genommen. Die Schleuskuhler 
wurden bald wegen der Lage ihrer Häuser 
zu den Altstädtern gerechnet 
1701. Das Achtmänner-Kollegium der 
neuen Stadttheile war kaum ins Leben 
getreten, als es sich schon mit den Stadt 
Vätern der Altstadt, Bürgermeistern und 
Rath aus den Kriegsfuß setzte. Die von 
dem Kämmerer Friedlich Salomon be- 
schaffte Kämmerei Rechnung von Ostern 
1696 bis Ostern 1697 gab hierzu Veran 
lassung. In derselben traten den Acht- 
Männern unter den Magistrats-Einnahmen 
so viele räthselhaste Herkommen und 
Gewohnheiten entgegen, daß sie sich in 
ihrem übergroßen Diensteifer gemüssigt 
glaubten, sich Aufklärung zu verschaffen 
und als dies nicht sofort gelang, den Magi 
strat zur Rechenschaft zu ziehen. Als 
sie sich, wie sie sagen „zur Salvirung ihres 
Gewissens und zum Besten gemeiner Stadt, 
inmaßen sie (bei ihrer Verpflichtung im 
Amte) darüber einen körperlichen Eid 
hatten abstatten müssen", bei Bürger 
meister und Rath bittend einkamen, ihnen 
darüber Licht zu ertheilen, da erhielten 
sie, wie sie behaupten, die Antwort, 
„daß sie daraus weder Doctor noch Ma 
gister werden würden, es erfahre dies 
niemand vorher, als bis er Kämmerer 
werde." Der Magistrat dagegen behaup 
tete, „die Acht-Männer redelen wider 
ihr besseres Wissen, wenn sie vorgäben, 
es sei ihnen Licht über Stadtsachen durch 
angeführte Worte verweigert worden, 
nur die Extrahirung (das Ausziehen der 
Documente) sei ihnen verweigert worden; 
Kenntniß der Stadt-Angelegenheiten sei 
nicht in so kurzer Zeit zu erwarten." 
Auch an einzelne der 16 Deputirten der 
Altstadt wandten sie sich und diese sagten 
ihnen, wie sie behaupteten, sie, die Sech- 
zehner, könnten nicht durchdringen, der 
Vortrag der Acht-Männer wäre ihnen 
lieb, sie wollten ihnen gerne assistiren. 
In frühester, partriarchalischer Zeit der 
Stadtverwaltung hatte der Magistrat, 
oder, wie dieser damals hieß „der Rath" 
fast alle städtischen Einnahmen, mit Aus 
nahme von einzelnen Anstalten, wie der 
Armen im „Heiligen Geist", die ihre beson 
deren Einnahmen hatten, dafür kamen 
aber auch die Stadtväter für die Ausgaben 
auf, soweit diese nicht durch Frohnleistungen 
der Bewohner als Schiffer u. s. w. gedeckt 
waren, aber nach und nach wurde eine 
Kämmerei, die wir jetzt Stadtkasse nennen, 
immer mehr zum Bedürfniß und zur 
Nothwendigkeit und es entstanden nun 
zwei Stadt-Rechnungen, nämlich eine sog. 
Pktri-Rechnung, welche die Einnahmen 
und Ausgaben des Magistrats enthielt 
und die Osterabend- oder Kämmerei-Rech 
nung, welche die Einnahmen und Ausgaben 
der Kasse der „gemeinen" Stadt oder Bürger- 
schaft enthielt. So zu sagen zwischen 
diesen beiden Rechnnngen oder den Inter 
essen des Magistrats und der gemeinen 
Bürgerschaft, letztere vertreten durch das 
Deputirten-Kollegium, entwickelte sich nun 
ein Kampf, der sich durch Jahrhunderte 
bis in die neueste Zeit hinzog. Die 
Geschichte der Stadtverwaltung lehrt, 
daß das Deputirten-Kollegium dem Magi 
strate, wenn die städtischen Einnahmen, 
besonders aus dem Ländchen Hörsten und 
Luhnvieh zunahmen, immer mehr ab- 
zwackten, bis endlich die Stellen der 
Magistrats-Mitglieder zu Ehrenposten 
wurden, oder mit haaren Gehältern ver 
sehen wurden. Zur Zeit der Acht Männer 
waren viele städtische Einnahmen zwischen 
dem Magistrate und der Kämmerei-Kasse 
auf Grund von Zugeständnissen, Ver 
handlungen und Beschlüssen getheilt, wo 
von aber die Acht-Männer und auch die 
16 deputirten Bürger der Altstadt meistens 
nicht mehr die geringste Kunde besaßen. 
Das Vorgehen der Acht-Männer führte 
zu einem erbitternden Prozesse, in dem 
aber wider Erwarten das Deputirten- 
Kollegium der Altstadt sich zu Bürger 
meister und Rath hielt, wohl aus dem 
Grunde, weil auch die Interessen der 
Altstadt und des Neuwerks von vorneherein 
nicht mit einander übereinzustimmen schienen. 
Als ein Zeichen der Erbitterung darf 
gelten, daßdieKämmerei-Rechung 1697—98 
den Acht-Männern nicht vorgelegt wurde. 
Die Acht-Männer stellten nun in einer 
ersten Eingabe an den Statthalter 45 
und in einer zweiten noch 12 Gravamina 
(Beschwerden) auf. Der Statthalter, Graf 
von Ahlefeld citirte die streitenden Partheien 
nach Glückstadt, wo die Acht-Männer am 
28. Febr. 1701 ihre Beschwerden vor 
brachten. Der Statthalter theilte diese 
dem Rathe und den Sechzehn-Männern 
mit, damit diese ihre „Gegen-Nothdurft" 
einzubringen Gelegenheit hätten. Letztere 
verfehlten denn auch nicht, die Bcant- 
wortung am 1. März s. I. einzubringen, 
daß sie nach gethaner „perlustration“ 
(Durchsicht) der sog. Gravamina sich sehr 
darüber verwundern müßten, wie die 
Acht-Männer mit solchen unnöthigen Klagen 
den Statthalter bemühen und der guten 
Stadt Rendsburg so viel Verdruß, Mühe 
und Kosten hätten machen dürfen. Der 
Streit hatte das eine Gute, daß der 
Magistrat gezwungen war, für die Oeffent- 
lichkeit alte Herkommen aufzuklären, wovon 
auch die Rendsbnrger Chronik profitiren 
konnte. Einer der Beschwerdepunkte, in 
welchem behauptet worden war, die Bürger 
meister nähmen statt 6 Faden Holz ans 
Hörsten jeder wohl 16 Faden, der Busch 
würde gänzlich verhauen und Jhro Königl. 
Majestät Wildbahn ruinirt, beziehe einen 
sog. Petri-Baum, den besten, der nur zu 
finden sei, wurde vom Magistrat als 
Injurie aufgefaßt und verfolgt. — Der 
Statthalter aber erzielte unterm 4. März 
1701 eine Transaction (Vergleich) worin 
es heißt, es habe sich gezeigt, daß die 
Acht-Männer ihre Beschwerden größten- 
theils aus Unwissenheit vorgebracht hätten, 
Bürgermeister und Rath hätten aus alten 
Documenten, Absprüchen, Vergleichen und 
wohlhergebrachten Gewohnheiten aus den 
Kämmerer-Rechnungen und den Bewilli 
gungen der 16 deputirten Bürger er- 
wiesen, daß sie zu ihren Einnahmen von 
Altersher wohlberechtigt seien u. s. w. 
Etwas aber erreichten die Acht-Männer 
doch: Wenn hinfort aus dem gemeinen 
Stadtfelde etwas eingehäget oder verbessert 
werde oder die Stadt sonst Neues acquicire 
(erwerbe), das solle der Stadt allein 
verbleiben und solle der Rath sich mit dem, 
was ihm bisher daraus zugekommen und 
was ihm aus Hörsten, als einem ihm ehe- 
mals als Besoldung überlassenen Ländlein 
vermöge Vergleichs äs Anno 1616 zu 
gewachsen usw. begnügen. — Der Kämmerer 
eand. jur. Friedrich Salomon rückte in 
dieser Zeit des Kampfes mit den Acht- 
Männern, am 27. Dec. 1700 als Bürger 
meister auf. 
(Fortsetzung folgt.) 
Ikr Heilige von L»thm«. 
Es ist noch nicht lange her, da kam 
nach Rathenov ein seltsamer Mann. Er 
trug keinen Hut auf dem Haupte, seine 
Haare wallten in dichten blonden Mähnen 
auf die nackten Schultern herab, seine 
Bekleidung bestand aus einem rohleinenen 
Talar, seine Füße waren bloß. Blitzschnell 
lies die Mähr von Mund zu Munde: 
„Wir haben einen Heiligen in der Stadt!" 
Bald erfuhr man Näheres. Der selt-
	        
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