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Şormtags-Ausgabe.
Nr. 212»
zum
Nendàrgeŗ WoDenVlatt.
Diese Unterhaltungs-Beilage wird dem „Rendsburger
Wochenblatt" einmal wöchentlich (Sonntags) deigcgeben.
Sonntag, den 10. September 1808.
Druck und Verlag von dem verantwortlichen Herausgeber
H. Möller (H. Gutlein Nachf.), Rendsburg, Mühlenstr. 16.
13)
Im iksdiicliti’
der Kirche, des Kirchspiels und des
Ltadttheils Rendsburg-Neuwerk.
Ziil Sit Jiibtlftitl i)e$ HO-jShlilltil Bcsļthcus
zusammengestellt von
£. Loft.
(Nachdruck, auch auszugsweise verdaten
wird strasgcrichtlich verfalgt.)
10. Berzŗichnişķ der früher in
Rendsburg wohnende» General-
superintendenten.
Unter den Altstädter Hauptpastoren
hatte einer die Ehre, die Generalsuperin-
tendantur zu verwalten, nämlich vr
Christian von Stöcken. Die folgenden
Generalsuperintendenlen hatten feit 1693
im Neuwerk ihren besondern Sitz und
zwar in dem jetzigen Landrathsamte am
Paradeplatze und in der Königinstraße,
Sie mögen um somehr in dieser Dar
stellung berücksichtigt werden, indem sie
bedeutenden Einfluß auf das Kirchen-
und Schulwesen Neuwerks übten und zum.
Direktorium der Neuwerker Kirche ge
hörten.
1. vr. Josua Schwarz. Er war Gene-
ralsuperintendent über Holstein und Schles
wig, Kirchenrath, sowie Propst von
Rendsburg und Flensburg von 1689 an bis
zu seinem Tode 1708, Siche Neuwerker
Kirchenchronik Anno 1695 den 15. April,
1700 den 15. Juli.
2. Lic. Theodor Dassowius oder Dassau,
Generalsuperintcndent über beide Herzog-
thümer, zuletzt auch Inspektor über die
fürstlichen Kirchen im Herzogthum Schles
wig, Er war vorher Professor und
Hauplpastor in Kiel, S. Neuwerker Kir-
chcnchronik Anno 1708, 1709 und 1721.
Er starb 1721.
3. Dr. Thomas Clausen, Generalsuper-
intenvent beider Herzogihümer, auch
Propst über Gottvrf, Rendsburg und Ei-
derstedt. Er war vorher Hosprediger zu
Kopenhagen und trat im Monat October
1721 als Generalsuperintendent an, er
starb am 23. April 1724 in Hamburg,
S. Neuwerker Kirchenchronik. Anno 1721,
1724.
4. Andreas Hoher, Generalsuperinten
dent beider Herzvgthümer, Propst von
Flensburg, Rendsburg, Gottorf, Eiderstedt,
Husum nnd Schwabstedt.
5. Mag. Johann Georg Conradi, Nach
folger des Vorigen in allen Aemtern von
1729 bis 1747. S. Neuwerker Kirchen-
chronik Anno 1733, 6. Juni und 1734
6. vr. Jeremias Friedrich Reuß, Nach
folger des Vorigen in allen Aemtern von
1747—1757. Er wurde Kanzler in Tü
bingen.
7. vr. Adam Struensee, Oberkonsistorial-
rath und Generalsuperintendent über beide
Herzvgthümer. Er war früher Prediger
an der St. Ulrichs-Kirche zu Halle, wo ihm
am 5. Aug. 1737 sein Sohn Johann Frie-
brich Struensee geboren wurde, der in Däne
mark so hoch stieg und so unglücklich endete.
Im Jahre 1757 wurde vr. Adam Struensee
Propst und Hauptpastor in Altona, und
1760 Oberkonsistortalrath über die könig
lichen und 1784 auch über den groß
fürstlichen Antheil der Herzvgthümer.
Seine Frau, Marie Dorothea, war die
einzige Tochter des vr. Johann Samuel
Carl in Halle, der sich mystisch - theoso-
phischen Ideen hingab und 1738 ein
Werk in Leipzig herausgab, betitelt: My=
steriüm magnum. Dr. Carl wurde Leib
arzt Christians VI. und starb 1757 zu
Meldorp, 90 Jahre alt. vr. Carl hinter
ließ seinem Enkel Johann Friedrich Struen-
see unter anderen Geheimmitteln auch
ein Recept zur Bereitung eines Lebens-
Elixirs, das unter dem Namen „Altonaer
Magen-Essenz" berühmt geworden ist.
Adam Struensee hatte 4 Söhne: Carl
August, geb. am 13. Aug. 1735 zu Halle,
seit 1757 Professor der Philosophie und
Mathematik an der Ritter-Akademie in
Liegnitz, bis ihn sein Bruder nach Däne
mark berief, am 13. Oct. 1769. Ein
zweiter Sohn, Samuel Adam war geistes
schwach und lebte in Rendsburg. Der
jüngste Sohn, Gottholf Christian, geb.
am 7. Mai 1752 studirtc Theologie,
wurde gleichfalls durch den Bruder nach
Kopenhagen berufen und wurde Lieutenant
im Leibregiment des Königs. Er starb
am 20. Juni 1791.
8. Johannn Bernhard Callisen, Ober-
konsistorialrath, Generalsuperintendent über
Holstein von 1792 bis 1806. Er wurde
geb. den 23. Aug 1738 zu Preetz, wurde
1764 Pastor in der Neustadt vor Plön,
1769 Pastor in Zarpen, 1782 Pastor zu
Oldesloe und 1792 Generalsuperintendent.
Er wohnte nach Aussage eines bejahrten
Rendsburgers in der Altstadt, Schleif -
mühlenstr. Nr. 1. Er ist nicht zu ver
wechseln mit seinem Sohne, welcher
Propst und Hauptpastor im Neuwerk war.
S. Hauptpastoren Nr. 8. Ec starb den
12. Nov. 1806 und liegt begraben an
der Neuwerker Kirche in einem Winkel,
welchen das von Fuchs'sche Begräbniß
mit dem Ostende der Kirche bildet. Sein
Grab wird von einem Baume überschattet.
11. Weitere Neuwerker Nach
richten.
1698. Scho» zur Zeit als die Straßen
Neuwerks noch viele unbebaute Hausplätze
auswiesen, regte sich in den neugegründetkn
Stadttheilen das Verlangen, Antheil an
der Stadtverwaltung zu gewinnen. Es
wurden an die Landesregierung mehrere
Gesuche gerichtet, darunter eins, in welchem
vorgeschlagen wurde, es möchten von den
Deputirten Bürgern (jetzt Stadtverordneten
genannt,) in der Altstadt jährlich 4 ab
gehen und in der Weise durch andere
ersetzt werden, damit auch die neuen Stadt-
theile im Deputirten.Kollegium vertreten
sein würden. Auf einen Bericht des
Statthalters in den Herzogthümern, Frie
drich, Grafen von Ahlefeld auf Langeland
und Rixingen, verfügte aber ein Rescript,
à. ck. Cronenburg, den 24. Sept. 1698
wie folgt:
Die Sechszehn Deputirten Bürger sollen
bei ihrem bisherigen Privilegio (Vorrecht)
und Numero (ihrer Zahl) fernerhin
verbleiben, dabei aber soll der Bür
gerschaft sowohl der neuen, als der
alten Stadt, (d. i. des Neuwerks und der
Schleuskuhlen) zugelassen sein, im Anfange
jeden Jahres dem Magistrate 16 Bürger
aus ihrer Mitte zu präsentiren, damit
letztere daraus acht erwähle und in be-
hörige Verpflichtung nehme. Die „Acht-
Männer" der neuen Stadttheile sollen nicht
allein zu allen Schatzungen (Steuer-An-
setzungen), sondern auch zu Ausnahme der
Stadtrechnungen neben den Sechszehn
Bürgern herangezogen werden.
Infolge dieses Rescripts wurden als
die ersten „Acht-Männer" gewählt: Hans
Pahl, Hans Sohn, Schifter. (Schloßstraße)
Sievert Scherr, Töpfer, Claus Sievert,
Jürgens Sohn, Brauer (Ecke des Parade
platzes und der Prinzenstr., im großen
Weinhause), Peter Johannsen, Schuster,
Johann Gosch, (wohl: Hans Gosch,
Schiffer, der ein Haus am Schloßplätze,
eins in den Schleuskuhlen, Westerstr, eins
in der Löwenstr. besaß), Hans Wieck,
Hans Sohn, (derChronist, welcher 2 Häuser
in der Rosenstr., ein Haus in der Kron-
prinzenstr. und später das Haus Nr. 124,
die jetzige Buchdruckcrei auf dem Schloß
grunde, besaß), Jürgen Claußen, Gastgeb>r
(Leuen- oder Löwenstr. und Schleuskuhlen.
Westerstr.) und Johann Friedrich Hinckelcr.
(Kaufmann). Unter diesen Acht-Männern
werden Sievert Scherr, Peter Johannsen
und Johann Friedrich Hinckeler von Hans
Wieck nicht unter den ersten Erbauern
von Häusern der neuen Stadttheile auf
geführt, sie scheinen somit zu den Miethern
zu gehören. Von den Acht-Männern
wurde zuerst der Chronist Hans Wieck
am 16. Oct. 1703 und alsdann Jürgen
Claußen am 21. Juli 1711 als Rathsherr
erwählt. —
Das Kollegium der Acht-Männer hat
aber nicht lange bestanden. Nachweislich
bestand es 3 Jahre, ob länger, ist nicht
nachgewiesen. Es hatte dos Eigenthümliche,
daß es jedes Jahr sämmtliche Mitglieder
wechselte (wie in ältester Zeit der Magi
strat, wo von einem alten und neuen
Rath neben einander die Rede ist.) In
der Stadt- und Polizei-Ordnung vom
Jahre 1720 ist nur noch vom Kollegium
der 16 Deputirten Bürger für die ganze
Stadt die Rede. Die Minderzahl von
8 für Neuwerk und die Schleuskuhlen
wird bald nicht mehr genügt haben und
hat vermuthlich bald Neuwerk die Hälfte
des Sechzehner-Kollegiums für sich in
Anspruch genommen. Die Schleuskuhler
wurden bald wegen der Lage ihrer Häuser
zu den Altstädtern gerechnet
1701. Das Achtmänner-Kollegium der
neuen Stadttheile war kaum ins Leben
getreten, als es sich schon mit den Stadt
Vätern der Altstadt, Bürgermeistern und
Rath aus den Kriegsfuß setzte. Die von
dem Kämmerer Friedlich Salomon be-
schaffte Kämmerei Rechnung von Ostern
1696 bis Ostern 1697 gab hierzu Veran
lassung. In derselben traten den Acht-
Männern unter den Magistrats-Einnahmen
so viele räthselhaste Herkommen und
Gewohnheiten entgegen, daß sie sich in
ihrem übergroßen Diensteifer gemüssigt
glaubten, sich Aufklärung zu verschaffen
und als dies nicht sofort gelang, den Magi
strat zur Rechenschaft zu ziehen. Als
sie sich, wie sie sagen „zur Salvirung ihres
Gewissens und zum Besten gemeiner Stadt,
inmaßen sie (bei ihrer Verpflichtung im
Amte) darüber einen körperlichen Eid
hatten abstatten müssen", bei Bürger
meister und Rath bittend einkamen, ihnen
darüber Licht zu ertheilen, da erhielten
sie, wie sie behaupten, die Antwort,
„daß sie daraus weder Doctor noch Ma
gister werden würden, es erfahre dies
niemand vorher, als bis er Kämmerer
werde." Der Magistrat dagegen behaup
tete, „die Acht-Männer redelen wider
ihr besseres Wissen, wenn sie vorgäben,
es sei ihnen Licht über Stadtsachen durch
angeführte Worte verweigert worden,
nur die Extrahirung (das Ausziehen der
Documente) sei ihnen verweigert worden;
Kenntniß der Stadt-Angelegenheiten sei
nicht in so kurzer Zeit zu erwarten."
Auch an einzelne der 16 Deputirten der
Altstadt wandten sie sich und diese sagten
ihnen, wie sie behaupteten, sie, die Sech-
zehner, könnten nicht durchdringen, der
Vortrag der Acht-Männer wäre ihnen
lieb, sie wollten ihnen gerne assistiren.
In frühester, partriarchalischer Zeit der
Stadtverwaltung hatte der Magistrat,
oder, wie dieser damals hieß „der Rath"
fast alle städtischen Einnahmen, mit Aus
nahme von einzelnen Anstalten, wie der
Armen im „Heiligen Geist", die ihre beson
deren Einnahmen hatten, dafür kamen
aber auch die Stadtväter für die Ausgaben
auf, soweit diese nicht durch Frohnleistungen
der Bewohner als Schiffer u. s. w. gedeckt
waren, aber nach und nach wurde eine
Kämmerei, die wir jetzt Stadtkasse nennen,
immer mehr zum Bedürfniß und zur
Nothwendigkeit und es entstanden nun
zwei Stadt-Rechnungen, nämlich eine sog.
Pktri-Rechnung, welche die Einnahmen
und Ausgaben des Magistrats enthielt
und die Osterabend- oder Kämmerei-Rech
nung, welche die Einnahmen und Ausgaben
der Kasse der „gemeinen" Stadt oder Bürger-
schaft enthielt. So zu sagen zwischen
diesen beiden Rechnnngen oder den Inter
essen des Magistrats und der gemeinen
Bürgerschaft, letztere vertreten durch das
Deputirten-Kollegium, entwickelte sich nun
ein Kampf, der sich durch Jahrhunderte
bis in die neueste Zeit hinzog. Die
Geschichte der Stadtverwaltung lehrt,
daß das Deputirten-Kollegium dem Magi
strate, wenn die städtischen Einnahmen,
besonders aus dem Ländchen Hörsten und
Luhnvieh zunahmen, immer mehr ab-
zwackten, bis endlich die Stellen der
Magistrats-Mitglieder zu Ehrenposten
wurden, oder mit haaren Gehältern ver
sehen wurden. Zur Zeit der Acht Männer
waren viele städtische Einnahmen zwischen
dem Magistrate und der Kämmerei-Kasse
auf Grund von Zugeständnissen, Ver
handlungen und Beschlüssen getheilt, wo
von aber die Acht-Männer und auch die
16 deputirten Bürger der Altstadt meistens
nicht mehr die geringste Kunde besaßen.
Das Vorgehen der Acht-Männer führte
zu einem erbitternden Prozesse, in dem
aber wider Erwarten das Deputirten-
Kollegium der Altstadt sich zu Bürger
meister und Rath hielt, wohl aus dem
Grunde, weil auch die Interessen der
Altstadt und des Neuwerks von vorneherein
nicht mit einander übereinzustimmen schienen.
Als ein Zeichen der Erbitterung darf
gelten, daßdieKämmerei-Rechung 1697—98
den Acht-Männern nicht vorgelegt wurde.
Die Acht-Männer stellten nun in einer
ersten Eingabe an den Statthalter 45
und in einer zweiten noch 12 Gravamina
(Beschwerden) auf. Der Statthalter, Graf
von Ahlefeld citirte die streitenden Partheien
nach Glückstadt, wo die Acht-Männer am
28. Febr. 1701 ihre Beschwerden vor
brachten. Der Statthalter theilte diese
dem Rathe und den Sechzehn-Männern
mit, damit diese ihre „Gegen-Nothdurft"
einzubringen Gelegenheit hätten. Letztere
verfehlten denn auch nicht, die Bcant-
wortung am 1. März s. I. einzubringen,
daß sie nach gethaner „perlustration“
(Durchsicht) der sog. Gravamina sich sehr
darüber verwundern müßten, wie die
Acht-Männer mit solchen unnöthigen Klagen
den Statthalter bemühen und der guten
Stadt Rendsburg so viel Verdruß, Mühe
und Kosten hätten machen dürfen. Der
Streit hatte das eine Gute, daß der
Magistrat gezwungen war, für die Oeffent-
lichkeit alte Herkommen aufzuklären, wovon
auch die Rendsbnrger Chronik profitiren
konnte. Einer der Beschwerdepunkte, in
welchem behauptet worden war, die Bürger
meister nähmen statt 6 Faden Holz ans
Hörsten jeder wohl 16 Faden, der Busch
würde gänzlich verhauen und Jhro Königl.
Majestät Wildbahn ruinirt, beziehe einen
sog. Petri-Baum, den besten, der nur zu
finden sei, wurde vom Magistrat als
Injurie aufgefaßt und verfolgt. — Der
Statthalter aber erzielte unterm 4. März
1701 eine Transaction (Vergleich) worin
es heißt, es habe sich gezeigt, daß die
Acht-Männer ihre Beschwerden größten-
theils aus Unwissenheit vorgebracht hätten,
Bürgermeister und Rath hätten aus alten
Documenten, Absprüchen, Vergleichen und
wohlhergebrachten Gewohnheiten aus den
Kämmerer-Rechnungen und den Bewilli
gungen der 16 deputirten Bürger er-
wiesen, daß sie zu ihren Einnahmen von
Altersher wohlberechtigt seien u. s. w.
Etwas aber erreichten die Acht-Männer
doch: Wenn hinfort aus dem gemeinen
Stadtfelde etwas eingehäget oder verbessert
werde oder die Stadt sonst Neues acquicire
(erwerbe), das solle der Stadt allein
verbleiben und solle der Rath sich mit dem,
was ihm bisher daraus zugekommen und
was ihm aus Hörsten, als einem ihm ehe-
mals als Besoldung überlassenen Ländlein
vermöge Vergleichs äs Anno 1616 zu
gewachsen usw. begnügen. — Der Kämmerer
eand. jur. Friedrich Salomon rückte in
dieser Zeit des Kampfes mit den Acht-
Männern, am 27. Dec. 1700 als Bürger
meister auf.
(Fortsetzung folgt.)
Ikr Heilige von L»thm«.
Es ist noch nicht lange her, da kam
nach Rathenov ein seltsamer Mann. Er
trug keinen Hut auf dem Haupte, seine
Haare wallten in dichten blonden Mähnen
auf die nackten Schultern herab, seine
Bekleidung bestand aus einem rohleinenen
Talar, seine Füße waren bloß. Blitzschnell
lies die Mähr von Mund zu Munde:
„Wir haben einen Heiligen in der Stadt!"
Bald erfuhr man Näheres. Der selt-