Full text: Newspaper volume (1899, Bd. 2)

zum 
Nendsduŗgeŗ Wochenblatt. 
Diese Unterhaltmigs - Beilage wird dem „Rendsdurger 
Wochenblatt" einmal wöchentlich (Sonntags) beigegeben. 
Sonntag, den 13. Anglist 1893. 
Druck und Verlag von dein verantwortlichen Herausgeber 
H. Möller (£>. Blltlcin Rachf.), Rendsburg, Miiblcnstr. IS. 
i>) 
m 
der Lirche, des Kirchspiels und des 
Stadtiheils Rendsburg-Neuwerk. 
Ur hit Abtlstitl hts MjUhngt» Lkstthns 
zusammengestellt von 
F. Höft. 
(Nachdruck, auch auszugsweise verboten, 
wird strafgerichtlich verfolgt.) 
b. Die Einnahmen des Haupt 
pastors. 
Die Revenuen des Hauptpastois waren 
nach dem Kircheninventar von 1786 
folgende: 
Das ordentliche Solarium betrug 800 A 
aus der Kirchenkasse und 3 A aus der 
Landgemeinde, aus welcher um Michaelis 
auch 5 Tonnen Roggen gesammelt wurden. 
Diese Kornsammlung bestand ohne Zweifel 
aus Zehnten und Lausten Heure des Cam- 
penener Pastorats. An Eiern halte der 
Hauptpastor um Ostern aus Fockbcck 180— 
200, aus Nübbel 150—155 und aus 
Duvenstedt 60 Stück. — An Legaten 
geldern bezog er aus dem Fuchsischen Legat 
wegen Austheilung der Armengelder 8 Ķ, 
aus den Legaten sür die Gründonnerstags 
und Charsreitags-Predigten wechselweise 
12 Ķ, aus einem Legat für Betstunden 
9 Ķ und aus dem Legat der Frau Oblist 
von Adercas 30 Ş. Die Offiziere gaben 
statt des abgestellten Beichtgelbes 100 Ķ. 
Früher betrug das Beichtgetd 400 Ķ, 
welches die beiden Prediger gleichmäßig 
theilten. Es zahlte anfänglich von den 
in der Festung liegenden Truppen jeder 
Unteroffizier monatlich 2 ß, jeder Corporal 
1 ß, jeder Gemeine, Tambour u. s. w. 
'/2 ß Priesteropfer anstatt des Beichtgeldes 
An Accidentien hatte der Pastor bei 
Kinbtaufen von den Bauern 1 Ķ, bei 
Bürgern und Soldaten 8 ß, von Personen 
von Rang nach Belieben. Cassel-Zeuge, Tauf- 
kleider, welche Bürger und Bauern zu gebrau 
chen verpflichtet waren, gab es 5 verschiedene 
und zwar zu 24 ß, 20 ß, 16 ß, 12 ß 
und 8 ß. Ueber diese führte die Wehe 
mutter die Aussicht und bekam diese für das 
erste 4 ß, und sür das letzte 2 ß und sür 
die übrigen 3 ß. Wer keines benutzen 
wollte, mußte für das Beste bezahlen. 
— Für Fürbitten erhielt der Pastor 1 ß 
sür eine Danksagung 3 ß vom Lande, 
von den übrigen nach Belieben. Bei der 
Beichte gab der Hausmann 1 ß, der 
Bürger nach Belieben. Für Konfir- 
mationen war kein Accidens festgestellt 
Bei der Copulation entrichteten der Soldat 
3 Ķ 8 ß, der Bauer 4 Ş, 12 ß, der 
Bürger 5 Ķ, bei Hauscopulationen wurde 
12 Ķ bezahlt. Für eine Leiche vom Lande 
erhielt der Pastor 8 ß, aus der Stadt 
12 /?, wenn sie im Krautgarten beerdigt 
wurde 1 Ķ 8 ß, in der Kirche 3 Ķ 
Fremde Religionsverwandte genossen m t 
der lutherischen gleiche Rechte, bezahlten 
aber noch der Verordnung vom 17. Juli 1764 
doppelt. Eine Leichenpredigt kostete 12 A, 
eine Parentation 6 |. — Obgleich die 
Kirchenbuße durch Verordnung vom 8. 
Juni 1767 ausgehvben wurde, blieben 
die Rechte der Prediger aus ihre dessallsige 
Einnahme vorbehalten. Nur von Stu- 
pratores unter den Soldaten soll nach Ver 
ordnung vom 4. Juni 1767 nichts 
gefordert werden. 
c. Die Einnahmen des Com« 
Pastoren 
betrugen 1786 wie folgt: 
Salario fixo 600 Ķ und vom Lande 6 Ķ; 
an Kornlieferungen vom Lande 4 Tonnen 
Roggen. An Legaten hatte er aus dem 
Fuchsischen Legat 6 A, für Betstunden 
9 wegen der Gründonnerstag- und 
Stillsreitag-Predigt 12 A, aus dem 
von Adercas'schen Vermächtniß 30 
Priesteropfer 100 A. Außerdem Acct- 
dentien. 
ck. Das Einkommen des Rectors. 
Baargehalt aus der Kirche 410 P. und 
eine Zulage aus den Zinsen der Schul 
gelder 150 Ķ. Aus der Landgemeinde 
hatte der Rector ferner von jeder Feuer- 
stelle 5 ß, die er um Michaelis einsammeln 
mußte. An Roggen bezog er aus der 
Landgemeinde 2 Tonnen. An Legaten 
geldern halte er sür das Singen in der 
Betstunde 6 Ķ und bei der Grün 
donnerstags- und Stillsreitags-Predigt 
3 P.. An Accidentien hatte er für 
Hauscopulationen 1 Ķ 8 ß, für kirchliche 
Copulationen 12 ß. Bei öffentlichen Depre- 
cationen, Fürbitten, hotte er 12 ß, welche 
Einnahme ihm bei Aushebung der Kirchen 
buße vorbehalten blieb. Bei Leichen vom 
Lande erhielt er sür den Gang 4 ß, für 
jeden Gesang vor der Thür 4 ß, für 
jede Leiche aus der Stadt erhielt er 8 ß, 
er mochte folgen oder nicht, für jeden 
Gesang vor der Thür 4 ß. — Laut 
Decret vom 12. Nov. 1776 wurde ihm 
alles dasjenige zu genießen bestätigt, was 
in der Stadt- und Polizei-Ordnung von 
1720 festgesetzt wurde (6. C. H. Ill p 846). 
Für Beerdigungen im Krautgarten erhielt 
er 1 Ķ 8 ß, in der Kirche 3 Ķ. 
Vom Schulgelde erhielt er sür jedes 
Kind quartaliter 12 ß; Feuerunggeld sür 
jedes Kind 6 ß. Viermal im Jahre fand 
im Ncuwerk ein Umfinge» statt und 
bekam der Rector vom Ertrage die Hälfte. — 
e. Das Einkommen des Orga 
nisten. 
Baargehalt 300 %, sowie Wohnungsgeld 
100 Ķ von der Kirche. Bei Copulationen 
erhielt er, wenn er zum Spielen verlangt 
wurde 2 Ķ, sonst 1 Ķ 8 ß. Wurde eine 
vollständige Vocal- und Jnstrumental-Musik 
mit allen Instrumenten bei Copulaionen, 
Trauerseierlichkeiten u. s. w. aufgeführt, 
so erhielt der Organist 12 Ķ. 
f. Das Einkommen des Schreib- 
und Rechenmeisters, der zugleich 
Küster war. 
An barem Gelde aus der Kirchenkasse 
240 Ķ und als Küster 126 Ķ, sowie für 
Reinigung der Altartücher 6 A. An 
Roggen erhielt er 7a Tonne vom Vorsiehtr 
der Landgemeinde, 2 Himten, altes Maaß, 
vonCrommenort, 3 Himten aus Büdelsdorf 
und noch 1 Himten aus der Landgemeinde, 
zusammen l'/ 2 Tonnen. Ferner erhielt er 
von der Seemühle 1 Scheffel Mehl und 
an Brüten 42, aus Nübbel 26, aus 
Büdelsdorf 8 und aus Duvenstedt 9. 
An Legatengeldern hatte er sür das Singen 
bei der Stillsreitagspredigt und in den 
Beistunden 9 Ķ und für Aufsicht und 
Reinigung des Fuchs'schen Begräbnisses 
6 Ş>. An Accidentien standen ihm bei 
Taufen 2—4 ß zu, bei Copulationen 4 ß. 
Wurde verlangt, daß er zu den Hochzeiten 
der Bürger einladen sollte, so erhielt er 
3 Ķ. Für jede L.iche vom Lande erhielt 
er als Schreibmeister) er mochte folgen oder 
nicht 4 ß und als Küster 1 ß. Für 
Leichen aus der Stadt erhielt er 8 ß und 
1 Vs ß, bei Beerdigung in der Kirche 
als Schreibmcister 3 Ş. und als Küster 
3 K, wobei er aber verpflichtet war 
umzubitten, zum Folgen einzula 
den. — Für eine Beerdigung im 
Krautgarten erhielt er 1 Ķ 8 ß und 
1 Ķ 8 ß. Außerdem hatte er Hebungen 
sür Glockengeläut. 
An Schulgeld bekam er im öffentlichen 
Unterrichte als Schreib- und Rechenmeister 
ür jedes Kind 3 ß, in seinen Privat- 
stunden 1 Ķ 8 ß. 
5. Die älteren Verordnungen 
des Kirchenwesens des Kir chspiels 
Neuwerks. 
Eine Instruktion sür die Kirchenvorsteher 
datirt vom 31. Dec. 1704. Der Chronist 
Hans Wieck berichtet: Anno 1700 bin ich, 
Hans Wieck, Hans Sohn, mit Johann 
Voß am 11. Juli in des Herrn General 
superintendenten Haus zu ihm und dem 
Herrn Pastor Naamannus gefordert worden 
und ist uns vorgehalten worden, daß wir 
„ohne einige Gnade" Kirchenjuraten sein 
und auch mit dem Klingbeutel gehen 
sollten. In der Instruktion aber werden 
4 Kirchenvorsteher angeordnet. (Corp. 
Const. Ill 940). Die vom Kirchenpatronate 
abgefaßte und vom Könige bestätigte Ver 
ordnung, betreffend die Begräbnisse, die 
Kirchenstände und die den Predigern und 
Kirchendienern zukommenden Gebühren ist 
vom 14. Nov. 1705 (C. C. H. III 946). 
Am 9. Mai 1707 wurde eine Verordnung 
„wonach die in der Vestung Rendsburg bei 
der Christkirche daselbst eingepfarrte Gar- 
nison an denen Predigt-Tagen sich zu 
richten," erlassen und am 4.Juni 1708 vom 
Könige approbirt. Die „Soldatesque" 
soll an den Sonn- und Festtagen, als 
auch, wenn die ordentlichen Wochen 
predigten gehalten werden, mit Ausnahme 
derjenigen Soldaten, welche ans Wache 
u. s. w. kommandirt find, zur Kirche 
gehalten werden. Ihre Plätze haben sie 
auf den Choren und, wenn diese besetzt sind, 
Stehplätze in den Kreuzgängen. Hier sollen 
sie sich ohne Tumult und Rumor verhalten. 
Das Hinunterwerfen von Speichel, Sand, 
Hüten, Handschuhen u. s. w. aus die in 
ihren Stühlen sitzenden Leute der Civil 
gemeinde, sowie Verunreinigung des 
Kirchhofs, der Kirchenmauern und dergl. 
Gottlosigkeit, über welche bereits Anno 
1703 am 18. Oct. ein konfirmirter 
Commiß-Spruch erfolgte, werden bei 
scharfer Strafe untersagt u. s. w. Ueber 
das Kirchen- und Schulwesen beider 
Stadttheile, Altstadt und Neuwerk, handelt 
das 1. Capitel 1—19 der revidirten 
Rendsburger Stadt- und Polizeiverordnung 
vom 17. Sept. 1720 (0 0. II. III. p. 839). 
— Am 31. Dec. 1736 erfolgte eine 
Resolution darüber, daß die in der 
Sabbath-Verordnung anbefohlene Wieder 
holung der Predigt, sammt der Kate- 
chisation vom Sonntage auf den Donners 
tag an Stelle der bisher an diesem Tage 
abgehaltenen Wochenpredigt zu verlegen 
sei. Gegen die Aufhebung der Donnerstags- 
Wochenpredigt opponirte bei dem Könige 
die Rendsburg-Neuwerker Brandgilde ver 
mittels einer Eingabe ihrer Aelterleute 
unterm 30. Sept. 1738; der König aber 
resoribirte, daß es bei der Resoulution 
vom 31. Dec. 1736 verbleiben solle. 
Der Gottesdienst begann in der Gar- 
nisonskirche bereits morgens um 8 Uhr. 
Dies gereichte der Garnison zur Beschwerde, 
da die Soldatesque im Winter meistens 
im Dunkeln zur Kirche geführt werden 
müsse, und versügte deshalb der König 
unterm 11. Dec. 1747, daß die Kirche in 
den Wintermonaten vom November bis 
Februar um 9 Uhr beginnen möge. 
Im Jahre 1734 wurden der Pastor 
Magnus Cruse und die übrigen Kirchen- 
und Schulbedienten vorstellig, daß, da ihr 
Salarium me hrentheils aus den monatlichen 
von den Soldaten einkommenden Sechs- 
lingen bestände, sie aber bei der derzeitig 
schwachen Garnison habet in der Länge nicht 
subsistiren könnten uud desdalb boten, daß 
ihnen nach den in den nächst verflossenen 14 
Jahren gefallenen Einnahmen ein Fixum aus 
der Kirchenkasse gesetzt werde und die 
bisher bezahlten Sechslinge in die Kirchen 
kasse fielen. Des Kirchendirektorium be 
fürwortete diesen Vorschlag unterm 19. 
Juni d. I. nnd verfügte nun der König 
unterm 3. Sept. 1734, daß das Fixum 
des Hauptpastoren 800 Ķ, daß des Rek 
tors 360 Ķ, des Schreibmeisters 200 P. 
und des Kuhlengräbers 60 Ş. jährlich zu 
betragen habe. Die im Kircheninventar 
vom Jahre 1786 angegebenen Baar- 
gehälter stammen also erst aus dem Jahre 
1734. Auffallend ist, daß im Regierungs- 
Rescript von 1734 des Diaconus oder 
Compastoren nicht gedacht wird. Ein 
Rescript des Königs vom 31. Aug. 1739 
ordnet an, daß die in der Altstadt wohnenden 
Festungsbedienten, wenn sie ihre Todten 
anderswo beerdigen lassen wollen, dem 
Kirchen Reglement vom 18. Febr. 1704 
gemäß an die Christ- und Garnisonskirche 
12 Ķ und an die Schulbedienten 1 ß ju 
entrichten schuldig sein sollten. 
6. Aus derGeschichte des älteren 
Schulwesens Neuwerks. 
Es bestand bei Erbauung des Neuwerks 
offenbar der Plan, sür diesen Stadttheil 
in gleicher Weise eine lateinische Schule 
einzurichten, wie die Altstadt eine solche 
hatte. Es wurde auch sofort ein akademisch 
gebildeter Rektor angestellt, welcher zugleich 
das Sängeramt in der Kirche verwalten 
sollte und deshalb auch Kantor hieß. 
Hans Wieck erzählt: 
Anno 1700 sollte der Rector und Cantor 
bei der Christkirche, Härmen Hinrich 
Brandtmüller, zur Verrichtung der Nach 
mittagspredigt an den 3 hohen Festtagen 
ernannt werden. Die Bürgerschaft sandte 
eine Deputation (zu welcher Hans Wieck 
selbst gehörte) an den Magistrat, um 
dieses zu verhindern, weil Brandtmüllers 
Ehefrau 14 Tage nach der Verheirathung 
mit einem Sohne niedergekommen war. 
Der Magistrat erklärte, nicht helfen zu 
können, denn, wenn der König hätte die 
Kirche erbauen lassen, so würde er wohl 
auch die Pastoren und Schulkollegen 
verordnen. Hieraus supplicirte die Bürger 
schaft an den König und erreichte es, 
das Brandtmüller nicht auf die Kanzel 
kam, sondern nur vom 15. Juli 1701 
bis zum 12. Febr. 1702 vor dem Pulpet 
des Sonntags-Nachmittags vor dem Altar 
den Katechismus erklärte. 
In der Instruction sür die Kirchen 
vorsteher vom 31. Dec 1704 werden diese 
in ihrem Eide unter Anderem auch ver 
pflichtet, den Schuldienern zu ihrer Gebühr 
zu verhelfen und das Schulhaus in Auf 
sicht zu nehmen, das noch gar nicht 
vorhanden war. In der Verordnung der 
Christkirche vom 14. Nov. 1705 werden 
Gebühren des Rektors als Kantor und 
des Rechenmeisters, der, wenigstens später, 
zugleich Küster war, in gleicher Weise 
aufgeführt, wie die Gebühren des Haupt 
pastoren und des Compastoren und Kuhlen 
gräbers. Es gab also gleich anfangs im 
Neuwerk einen Schreib- und Rechenmeister. 
Einen Organisten hatte die Kirche in den 
ersten Jahren nicht, weil sie keine Orgel 
besaß. Es berichtet uns hierüber die 
mitgetheilte Kirchenchronik Anno 1716. 
(Fortsetzung folgt.) 
Der letzte Soldat ans französischem 
Boden. 
Die letzte Erinnerung an den großen 
Krieg und zwar zugleich an einen seiner 
erst jüngst verstorbenen bedeutendsten 
Feldherren, nämlich den Generalfeld. 
marschall Frhrn. v. Manteuffel, eine heitere 
Episode aus seinem Kriegsleben betreffend, 
die sicherlich nur wenige kennen, erzählt 
der „Soldatenfreund" in seinem neuesten 
Heft wie folgt: Der 16. Sept. war der 
Tag, an welchem wir endlich die Grenze 
überschritten; dicht am Grenzpsahl hatte 
sich unser allverehrter General v. Man 
teuffel, der bald daran? zum Feldmarschall 
ernannt wurde, mit seinem glänzenden 
Stabe aufgestellt, um seine Truppen beim 
Verlassen des feindlichen Reiches noch 
einmal Revue passiren zu lassen: es war 
auf dem Schlachtselde von Vionville, wo 
wir uns jetzt zum ersten Male nach drei 
langen Jahren einen deutschen Grenzpfahl 
näherten. Mit lautem Hurrah zogen 
Bataillon auf Bataillon, Kavallerie und 
Artillerie in strammem Parademarsch bei 
unserm General vorüber, zuletzt wir, — 
denn unser Bataillon war an den Schluß 
befohlen — die es sicherlich nicht am 
schlechtesten machten. 
Dann ließ der General die ganze Ba 
gage vorüberziehen, besahl hierauf seinem 
Stabe, vorauszureiten und setzte sich dann 
selbst, ganz allein, tief sinnend, hinter 
allen anderen in Bewegung es 
war klar, er wollte der letzte Soldat auf 
dem französischen so blutig besiegten Boden 
sein I Und wer hätte daran zweifeln können, 
daß er es war I War doch keine Patrouille, 
geschweige denn irgend ein Truppentheil 
mehr hinter uns gelaffen. Der letzte 
Soldat auf französischem Boden! 
— Welch tausend ernste Gedanken mochten 
sich im Hinblick auf diese Thatsachen in 
dem Geist des Feldherrn kreuzen, der mit 
diesem Moment eine der wichtigsten Peri 
oden der Weltgeschichte hinter sich liegen 
sah! 
Da ertönten, gerade als der General
	        
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