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. . „ ^. täglich Tausende in
Folge des Genusses geistiger Getränke namentlich
mn Morgen so störend empsinden, wird durch
3 bis 4 Fay's ächte Lodener Mineral-
Pastillen, die man nach dem Ausstehen im
Munde zergehen läßt, erfolgreich bekämpft und
die Eßlust wird angeregt. Zu haben in allen
Apotheken, Drogerien u. Mineralwasserhandlungen
für 85 Pfg. per Schachtel.
SJJud) für WoiaZdatz sich auch die dies-
- na«iit«a 1890!jährigen Cartons ihre.
koinmt in den hiesigeiy prachtvollen Ausstat-
Niederlagen die allbe- tung u. Eleganz wegen
liebteToerinchs Senhals ein Geschenk er-
mit der Eule in hoch-!weisen,das nicht minder
eleganten o»«!E!aj!as»ass) repräsentn-
Ca.tonszu.nl «belwiepraļ-
Verkauf. — 1 I tisch, nützlich
Wir machen » 8 und will-
allc Haus- S 8 kommen ist.
stauen,Herr- wwiiiiibii'itiii Trotz der ele-
schasten, die Tamen-
u. Herrenwelt auf diese
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wollen
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aufinerksam u. betonen, j Pfennig erhöht worden.
Fvrnrerr««- MLVchezr,
schon
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X Be-
Bor-
herein
Kon-
r Um-
, daß
welche nn Verstopfung leiden und hierdurch über
Herzklopfen, Kopfschmerzen, Schwindel-Anfälle,
Flimmern, Appetitlosigkeit :c. klagen, sollten den
Rath erfahrener Aerzte folgen und nur die von
Professoren der Medicin geprüfteu und empfohlenen
Apotheker Richard Brandt's Schweizerpillen an
wendest, welche alle ähnlichen Mittel übertreffen
und sich als das angenehmste, zuverlässigste,
billigste und unschädlichste Hausmittel seit Jahr
zehnten bewährt haben.
Erhältlich nur in Schachteln zu Mk. 1. in den
Apotheken. Die Bestandtheile der ächten Apotheker
R i ch a r d Br a n d i'schen Sch.veizerpillen sind
Vztracte von: Silge 1,5 Gr., Moschusgarbe,
■ ot Ņbshnth je 1 Gr. Bitterklee, Gentian
?e 0,5 Gr., dazu Gentian- und Bitterkleepulver
su gleichen Theilen und im Quantum, um daraus
oO Pillen im Gewicht von 0,12 herzustellen.
Äliskigen.
heater,
theilt,
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von
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noch
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lücke",
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t Todes-Ailzeiqe.
Allen theilnehmenden Ver
wandten und Freunden die Trauer
nachricht, daß es dem lieben Gott
- r~ r gefallen, unsern innigstgeliebten
Sohn .liii'ļjen nach 4-wächèntlichem
schwerem Leiden, nach kaum vollendetem
4. Lebensjahre, heute Vormittag aus
unserer Mitte zu nehmen. Ilm stilles
Beileid bitten
Die tiefbetrübten Eltern:
CI. Tönsfeldt und Frau,
nebst Großeltern.
Nen-Büdelsdorf, den 8. Dec. 1896.
Die Beerdigung findet am Freitag,
den 11. ds. Ms., Nachmittags 2V, Uhr
vorn Sterbehause aus statt.
Bekanntmachung.
Nach Tarifstelle 48 a des am 1. April
! d Is. in Kraft getretenen Stempelsteuer,
gesetzes pom 31. Juli 1895 ist der ge
setzliche Stempel zu Pacht- und After,
pachtpertrügen, Mieth. und Aftermieth.
ertragen, sowie antichretischen Verträgen
über unbewegliche Sachen nicht mehr, wie
bisher^ zu den Verträgen selbst beizubringen,
«er Verpachter und Aslerverpächter (Ver-
Miether, Aftervermiether, Verpfänder) hat
u vorbezeichneten, während der Dauer
des Kalenderjahres in Geltung gewesenen
Vertrage vielmehr bis zum Ablauf des
Januar des darauf folgenden Jahres in
k'n Verzeichniß (Pacht-, Mieth., Antichrese.
Verzeichniß) einzutragen und die Ver.
Neuerung dieses Verzeichnisses spätestens
'"uerhatb der vorerwähnten Frist bei einer
Steuerstelle zu bewirken. Der Stempel-
glicht und demgemäß der Eintragung in
das Verzeichniß unterliegen diejenigen
Verträge, bei welchen der verabredete, nach
J x Dauer eines Jahres zu berechnende
Vachtzins (Mielhzins, anļichretische Nutzung)
'»ehr als 300 Mark beträgt und welche
niweder auf Grund eines förmlichen
i^^ş^ìcheii Vertrages, oder eines durch
«ne,Wechsel zu Stande gekommenen Ver-
ages, oder einer in einem Vertrage der
I Hm. f 5 b lci l net . en Ņrt enthaltenen Prolonga-
Geltung gewesen sind. Der-
m ?. Zeitraum, hinsichtlich dessen eine
Versteuerung der Pacht., Mieth. u. s. w.
Mage, welche vor dem 1. April 18W
worden sind, bereits ftattge*
h . Ņ ^ at ' bleibt für die Eintragung in
»s Verzeichniß außer Betracht.
S,,à'"ulare zu dem Pacht-, Mieth-,
>'tichrc,e ' Verzeichuiß, welche auch die
«Heren Bestimmungen über die Ver-
uerung enthalten, können von allen
vauptzoü- und Hauptsteuerämtern, Zoll-
mid Steuerämtern und Stempelvertheilern
»mtgeltlich bezogen werden.
Versteuerung der Pacht-, Mieth.
Antichrese-Berzeichnisse über Grunds
stücke :c. in den Bezirken der mit dem
Verkaufe von Stempeln nicht betrauten
Neben-Zollämtern zu Holtenau, Neumühlen
und Laboe ist — außer bei den benach
barten Stempelvertheilern — bei den mit
Stempelverkauf betrauten Zoll- oder
Steuer-Aemtern in den Nachbarbezirken
zu bewirken.
Die Betheiligten werden auf Vorstehen
des mit dem Bemerken hingewiesen, daß
nach § 17 des Stempelsteuergesetzes Ver
pächter, Vermiether oder Verpfänder, welche
den Vorschriften bezüglich der Versteuerung
der in Tarifstelle 48 a gedachten Verzeich
nisse zuwiderhandeln, eine Geldstrafe ver
wirken, die dem zehnfachen Betrage des
hinterzogenen Stempels gleichkommt, min
destens aber dreißig Mark beträgt. Er-
giebt sich aus den Umständen, daß eine
Steuerhinterziehung nicht hat verübt werden
können, so tritt eine Ordnungsstrafe bis
zu dreihundert Mark ein.
Kiel, den 1. Dezember 1896.
Königliches Haupt-Zoll-Amt.
Bekanntmachung.
Es sind bereits früher verschiedene Ge
suche von Gewerbetreibenden eingegangen
um Ueberweisung von Lagerplätzen am
fiskalischen Hafen zu Rendsburg.
Um eine entsprechende Vertheilung der
für den öffentlichen Verkehr daselbst ent
behrlichen Lagerplätze an die Bewerber
vornehmen zu können, werden alle Die>
jenigen, welche auf einen Lagerplatz
reflectiren, aufgefordert, ihre Wünsche
bezüglich der Lage und Größe bis zum
20. d. Mts. hierher einzureichen.
Soweit eine Eingabe an den Königlichen
Regierungspräsidenten oder hierher bereits
gemacht ist, ist ein neuer Antrag nicht
mehr erforderlich.
Die Platzmiethe wird poraussichtlich auf
20 bis 40 Pf. pro Quadratmeter und
Jahr festgesetzt werden.
Tönning, den 4. December 1896.
Reimers,
Baurath.
Es haben
Aufgebot.
der Käthner Hans Rohwedder in
Jevenstedt, vertreten durch Rechts
anwalt Siuu in Rendsburg, das
Aufgebot des angeblich verloren ge
gangenen, zwischen dem ^.Hufner
Hinrich Tönsfeldt in Jevenstedt
und dem Tischler Wilhelm Claus
Lorenz Pahl daselbst unter dem
23. Juli 1853 errichteten Kauf
vertrages, aus welchem für den
Abnahmemann, früheren 3 / s < Hufner
Claus Tönsfeldt in Jevenstedt 200
Ķ Courant gleich 240 Mark im
Grundbuche von Jevenstedt, Bd. 1!
Bl. 63 unter Nr. 1 eingetragen stehen
2. der Händler Paul Heinrich Glis
mann in Rendsburg, vertreten durch
Rechtsanwalt Sinn daselbst, das
Aufgebot des angeblich verloren ge
gangenen, zwischen dem Magistrat
der Stadt Rendsburg und dem Gast
Hofbesitzer Bergmann daselbst unter
dem 30. Octover 1876 errichteten
Kaufvertrages, aus welchem für die
Stadt Rendsburg 675 Mark Rest
kaufgeld im Grundbuch von Rends
burg, Bd. I Bl. 19 Nr. eingetragen
stehen;
3. die Spar- und Leihkasse in Hohn,
vertreten durch Rechtsanwalt Sinn
in Rendsburg, das Aufgebot des
zwischen Catharina Heit,geb. Kurtz,
in Hohn und dem Höker Johann
Rudolf Andresen daselbst abge
schlossenen Kaufkontraktes vom 5.
October 1857, aus welchem für die
Spar- und Leihkasse zu Hohn 360
Thlr. R. M. gleich 810 Mark im
Grundbuch von Hohn, Bd. I Blatt
25, Abth. 111 Nr. 1 eingetragen stehen,
4. derLandmann Hans Detlef Rohwer
und Abel Catharina Rohwer,
geb. Fei! in Rienkattbeck, vertreten
durch den Rechtsanwalt Sinn in
Rendsburg, das Aufgebot der Aus-
sageakte des Claus Feil zu Nien-
kattbeck vom 14. October 1869, aus
welcher für die Ehefrau Magdalena
Rels, geb. Feil, in Rienkattbeck, 78
Mark, nämlich eine Lade, Werth 6
Thlr., und 20 Thlr. baar, im Grund
buch von Rienkattbeck, Bd I Bl. 8
Abth. III Nr. 1 eingetragen stehen;
5. der Halbhusner HanS Kühl in Ohe,
vertreten durch Rechtsanwalt Sinn
in Rendsburg, das Aufgebot der an
geblich verloren gegangenen Schuld-
urkunde vom 6. Februar 1882, aus-
^'stellt von dem Parcellisten Joachim
Thomas Drews in Şiaşftcdt, an
den Biertelhnfner Peter Kühl in
Llnnbroock, über 1300 Mark, aus
welcher im Grundbuch von Stafstedt.
Bd. I Bl. 31, Abth. III Nr. 1, 1300
Mark eingetragen stehen,
zum Zwecke der Löschung der fünf bereits
getilgten Schuldposten im Grundbuch be-
antragt
Es werden deshalb die etwaigen Inhaber
der erwähnten Urkunden aufgefordert,
spätestens im Ausgebotstermine
bei dem unterzeichncien Gerichte ihre
Rechte anzumelden und die betreffenden
Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die
Kraftloserklärung derselben erfolgen wird
und zwar ad 1 bezüglich der 240 Mark,
ad 2 soweit aus der Urkunde für die
Stadt Rendsburg 675 Mark hervorgehen,
ad 3 soweit aus der Urkunde für die
Antragsiellerin 360 Thlr. R. M. gleich
810 Mark hervorgehen, ad 4 und ad 5
im Ganzen.
Rendsburg, den 25 November 1896.
Königliches Amtsgericht II.
Auction.
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Vormittags 10 Uhr, sollen im Colosseum
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Der Gerichtsvollzieher
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unter heutigem Datum an Herrn Johannes Slender abgetreten hat. Für das
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