Anzügen.
Todesanzeige.
(Statt besondrer Anzeige.)
Heute Morgen 9'/, Uhr entschlief nach
langer Krankheit unsere gute Mutter und
Großnmtter
Jtorothea JLohse,
geb. Sard,
im Alter von 77. Jahren.
Um stilles Beileid bitten
H. Lohfe und Frau nebst Kindern.
BÜdrlsSorf, den 14. September 1895.
Beerdigung: Dienstag-Nachm. 2 Uhr.
Todes-Anzeige.
Gestern Morgen 7 Uhr verschied sanft
und ruhig nach kurzer Krankheit unser
lieber Vater, Schwiegervater, Groß- und
Urgroßvater, der Altentheiler
H. Schleth
in seinen: 64. Lebensjahre. Tief betrauert
von den
Hinterbliebenen.
Kl.-Wittensee» den 14. Sept. 1895.
Die Beerdigung findet Mittwoch, den —
18. Sept. Morgens 9 Uhr, vom Sterbe- ■
hause aus statt.
Todes-Auzeige.
Heute Nacht entschlief sanft nach langem,
schweren Leiden unsere liebe, gute Mutter
Frau Anna Preusser, geb. Thöl,
im 56. Lebensjahre. Tief betrauert und
schmerzlich vermißt von den
trostlosen Kindern.
Hamburg, den 11. Sept. 1895.
Danksagung.
Für die so vielfach bewiesene Theilnahme
und Kranzspende bei der Beerdigung meines
lieben Mannes sage allen meinen mmgsten Dank.
Die tieftrauernde Wittwe
Elise Weck, gcbornc Jessen
nebst Familie.
Danksagung.
Für die uns so reichlich erwiesene Theilnahme
bei dem Verluste unseres kleinen Wilhelm
sagen hiermit unseren herzlichsten Dank.
Ir. Spethmann und Frau
Bekanntmachung.
In Gemäßheit des 8 40 der Städte
Ordnung vom 14. April 1869 in Ver-
indung mit 8 40 des Ortsstatuts vom
./26. Juni 1889 wird die für das Jahr
895 berichtigte Bürgcrrollc der Stadt
lendsburg vom 15. bis 30. September
s. Js. im Magistratsbureau Hierselbst
jährend der Dienststunden öffentlich zur
Ansicht ausgelegt sein und kann während
ieser Zeit jeder Betheiligte gegen die
tichtigkeit derselben beim unterzeichneten
lîagistrat Einspruch erheben.
Rendsburg, den 14. September 1895.
Der Magistrat.
Bekanntmachung.
Die Lieferung der für das hiesige Armen
haus für den Zeitraum vom 1. October 1895
bis dahin 1896 erforderlichen Verpflegungs-
rc. Gegenstände, und zwar
ca. 500 kg Rindfleisch,
„ 5500 leg Roggenbrot,
„ 1750 kg Semmel,
„ 3700 1 süße Milch,
„ 1600 1 abgerahmte Milch,
„ 1050 1 Buttermilch,
170 kg feine Graupen,
„ 250 kg Buchweizengrütze,
„ 300 kg Reis,
„ 200 kg weiße Bohnen,
„ 250 kg gelbe Erbsen,
„ 100 kg Hafergrütze,
„ 50 kg Gesundheitskaffce,
„ 150 kg gebrannte Kaffeebohnen,
,. 250 kg Käse,
„ 300 kg Salz,
„ 400 kg Farin,
" 30 kg getrocknete Acpfcl,
" 50 kg „ Pflaumen,
„ 800 Stück gesalzene Heringe,
„ 10 kg Petroleum.
„ 200 kg Soda,
„ 300 kg grüne Seife,
150 kg Linsen,
150 kg Buchweizenmchl,
" 150 kg Weizenmehl,
soll im Wege der Submission vergeben werden.
Versiegelte Offerten mit der Aufschrift:
..Submission auf Verpflegungs- re. Gegen-
şiände für das Anneuyaus zu Rendsburg
sind bis zum 20. d. Mts., Mittags 12 Uhr,
im Armcn-Bureau einzureichen.
Die Lieferungsbedingungen liegen im
Armen-Bnrcan zur Einsicht ans.
Der Magistrat.
Armen-Verwaltung,
gez. v. Cappeln.
Ortsstatut
betreffend
den Anschlutz der Grundstücke an die
Strastenkanäle
im Bezirke der Stadtgemeinde
Rendsburg.
Auf Grund des § 7211 der Städte
ordnung vom 14. April 1869 wird unter
Bezugnahme auf die Polizeiverordnung
vom 10. d. M., betreffend den Anschluß
der Grundstücke an die Straßenkanäle
folgendes Ortsstatnt erlassen:
8 1.
Die Eigenthümer, Verwalter und Nutz
nießer derjenigen Grundstücke, auf welche
die Bestimmung des § 1 der Polizei
Verordnung vom 10. d. M. Anwendung
findet, sind verpflichtet, den Anschluß ihrer
Grundstücke an die städtischen Straßen
kanäle zu bewirken.
8 2.
Der Anschluß der Grundstücke an die
Straßenkanäle wird durch die Stadt
gemeinde für die zum Anschluß Verpflicht
teten ausgeführt und zwar für den Theil
der Anschlußleitung, welche das Straßen
stammsiel mit dem Hauptschlammeimer ver
bindet, ohne Rücksicht darauf, ob diese
Leitung auf städtischen Straßen u. Plätzen
oder auf Privateigenthum liegt.
Alle übrigen Arbeiten, Neben- und
Zwischenleitungen, Anschluß der Abfallrohre
der Regenrinnen sind durch die zum An
schluß Verpflichteten auszuführen bezw.
ausführen zu lassen.
8 3.
Die Unterhaltung und die etwa erfor
derlichen Reparaturen des im Bereiche
städtischer Straßen und Plätze bis zur
Grundstückgrenze liegenden Theiles der An
lagen, welcher in das Eigenthum der
Stadt übergeht, übernimmt die Stadt-
gemeinde Rendsburg dauernd.
8 4.
Die Kosten des Anschlusses der Grund
stücke an die Straßenkanäle fallen den zum
Anschluß Verpflichteten zur Last und sind
demnächst nach Fertigstellung an die Stadt
lasse, welche die hierfür erforderlichen Aus
gaben einstweilen vorschußweise bestreitet,
zurückzuerstatten.
8 5.
Die Anschlußkosten können im Bedürfniß-
falle aufdesfallsigesAnsuchen vom Magistrat
gegen Zahlung von 4%, Zinsen bis aus
einen Zeitraum von 5 Jahren nach ein
getretener Zahlungspflicht gestundet werden,
in welchem jährliche Theilzahlungcn zu
leisten sind.
8 6.
Falls sich durch Aenderungen des
Straßenkanals auch die Nothwendigkeit
von Aenderungen der Anschlußleitungen
herausstellt, sind die Kosten derselben,
insoweit solche die Straßenleitung und
Anschlußleitung in der Straße betreffen,
von der Stadtgemeinde zu übernehmen.
8 7.
Bei vorübergehend eintretender Un
Möglichkeit der Benutzung der Ent
wässerungsanlagen ist die Stadt nicht Der
pflichtet den erwachsenden Schaden zu
ersetzen.
8 8.
Die Kosten derjenigen Reparaturen und
Ausgrabungen, die in Folge eingetretener
Verstopfung der Anschlußleitung nothwendig
werden, sind die Grundstücksbesitzer jeder
zeit zu tragen bezw. zu erstatten verpflichtet,
insoweit zwei benachbarte Grundstücke eine
gemeinsame Anschlnßleitung ausnahmsweise
haben, haften die Eigenthümer rc. bezüglich
der zu erstattenden Kosten solidarisch.
8 9.
Sämmtliche auf Grund dieses Ortsstatuts
derStadtgemeinde zustehenden Geldansprüche
unterliegen der Zwangsvollstreckung im
Verwaltungswege.
8 10.
Die Stadt kann Jeden, welcher seit
Erlaß dieses Ortsstatuts von der Entstehung
der betreffenden Verpflichtung an Eigen-
thümer des fraglichen Grundstückes gewesen,
auf Zahlung der rückständigen Leistung in
Anspruch nehmen.
8 11-
Dieses Ortsstatut tritt mit dem Tage
seiner Veröffentlichung in Kraft und erlangt
auch für die bisher bereits an die
Kanalisation angeschlossenen Grundstücke
Geltung.
Vorstehendes Ortsstatut ist in der Sitzung
der beiden städtischen Kollegien vom 13.
September 1895 beschlossen worden.
Rendsburg, den 13. Sept. 1895.
Der Magistrat.
Rühle von Lilienstern.
Bekanntmachung.
Am Sonntag den 22. Sept., Nachmittags
von 4'/2 bis 6 Uhr, soll im Hause der
Frau Saggan am Altstädter Markt
die Aufnahme neuer Mitglieder in
die Neuwerker Scheiben-Schiitzengilde
und die damit verbundene Sterbekasse ge-
chehen.
Bedingungen hinsichtlich der
Aufnahme:
Jeder Einwohner des städtischen Polizei
bezirks, der nicht dem Soldatenstande an
gehört und nicht Militärbeamter ist, kann
wenn er selbstständig ist, einen unbescholte
nen Ruf genießt und am 1. Octbr. d. 3.
das 40. Lebensjahr nicht zurückgelegt hat,
Mitglied der Gilde werden.
Geburtsschein und GesundtheitSattest sind
u produciren, im Verheirathungsfall auch
Ar die Ehefrau.
Für die Aufnahme sind 5.^603, Reichs-
Währung zu entrichten, sowie für die Be
richtigung der Beiträge ein Interessent die
Bürgschaft und zwar durch persönliches
Erscheinen zu übernehmen hat.
Rendsburg, 14. Sept. 1895.
Die Direktion der Schützengilde
und Stcrbekassr
Ucļim in Weihet.
Am Dienstag, den 17. September d. Js.,
Nachmittags 4 Uhr sollen im Kruge zu
Bistensee von anderswo:
1 Kuh und 1 Starke
öffentlich zwangsweise an den Meistbieten-
den gegen gleich baare Zahlung versteigert
©
Auction.
Wegen Ortsveränderung sollen am
Mittwoch, den 18. Sept. d. I., Vormittags
von 9 Vs Uhr an bei der Wittwe Gosch
hierselbst, Brauerei Tulipanstr. 602:
1 sehr gut erhaltener 2-stühliger Feder
wagen, 1 tafelförmiges Fortepiano,
1 Phöton (1> u. 2-sp. Deichsel), 1 Sopha,
mehrere Stühle, 2 Eckschränke, 1 Schänk
Schrank mit Aufsatz, 3 Bettstellen,
1 Kommode, 1 gr. Kleiderschrank, 2 Uhren,
1 Kinderbettstelle, 2 vollst. Betten, sowie
anderes Bettzeug, 1 Zeugrolle, 1 gr
kupferner Waschkessel, 1 Tisch mit
Anstecker, 2 Koffer mit Eisenbeschlag
und andere Sachen mehr
öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich
baare Zahlung freiwillig versteigert werden
Der Gerichtsvollzieher
Heidemann.
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