Full text: Newspaper volume (1895, Bd. 2)

Anzügen. 
Todesanzeige. 
(Statt besondrer Anzeige.) 
Heute Morgen 9'/, Uhr entschlief nach 
langer Krankheit unsere gute Mutter und 
Großnmtter 
Jtorothea JLohse, 
geb. Sard, 
im Alter von 77. Jahren. 
Um stilles Beileid bitten 
H. Lohfe und Frau nebst Kindern. 
BÜdrlsSorf, den 14. September 1895. 
Beerdigung: Dienstag-Nachm. 2 Uhr. 
Todes-Anzeige. 
Gestern Morgen 7 Uhr verschied sanft 
und ruhig nach kurzer Krankheit unser 
lieber Vater, Schwiegervater, Groß- und 
Urgroßvater, der Altentheiler 
H. Schleth 
in seinen: 64. Lebensjahre. Tief betrauert 
von den 
Hinterbliebenen. 
Kl.-Wittensee» den 14. Sept. 1895. 
Die Beerdigung findet Mittwoch, den — 
18. Sept. Morgens 9 Uhr, vom Sterbe- ■ 
hause aus statt. 
Todes-Auzeige. 
Heute Nacht entschlief sanft nach langem, 
schweren Leiden unsere liebe, gute Mutter 
Frau Anna Preusser, geb. Thöl, 
im 56. Lebensjahre. Tief betrauert und 
schmerzlich vermißt von den 
trostlosen Kindern. 
Hamburg, den 11. Sept. 1895. 
Danksagung. 
Für die so vielfach bewiesene Theilnahme 
und Kranzspende bei der Beerdigung meines 
lieben Mannes sage allen meinen mmgsten Dank. 
Die tieftrauernde Wittwe 
Elise Weck, gcbornc Jessen 
nebst Familie. 
Danksagung. 
Für die uns so reichlich erwiesene Theilnahme 
bei dem Verluste unseres kleinen Wilhelm 
sagen hiermit unseren herzlichsten Dank. 
Ir. Spethmann und Frau 
Bekanntmachung. 
In Gemäßheit des 8 40 der Städte 
Ordnung vom 14. April 1869 in Ver- 
indung mit 8 40 des Ortsstatuts vom 
./26. Juni 1889 wird die für das Jahr 
895 berichtigte Bürgcrrollc der Stadt 
lendsburg vom 15. bis 30. September 
s. Js. im Magistratsbureau Hierselbst 
jährend der Dienststunden öffentlich zur 
Ansicht ausgelegt sein und kann während 
ieser Zeit jeder Betheiligte gegen die 
tichtigkeit derselben beim unterzeichneten 
lîagistrat Einspruch erheben. 
Rendsburg, den 14. September 1895. 
Der Magistrat. 
Bekanntmachung. 
Die Lieferung der für das hiesige Armen 
haus für den Zeitraum vom 1. October 1895 
bis dahin 1896 erforderlichen Verpflegungs- 
rc. Gegenstände, und zwar 
ca. 500 kg Rindfleisch, 
„ 5500 leg Roggenbrot, 
„ 1750 kg Semmel, 
„ 3700 1 süße Milch, 
„ 1600 1 abgerahmte Milch, 
„ 1050 1 Buttermilch, 
170 kg feine Graupen, 
„ 250 kg Buchweizengrütze, 
„ 300 kg Reis, 
„ 200 kg weiße Bohnen, 
„ 250 kg gelbe Erbsen, 
„ 100 kg Hafergrütze, 
„ 50 kg Gesundheitskaffce, 
„ 150 kg gebrannte Kaffeebohnen, 
,. 250 kg Käse, 
„ 300 kg Salz, 
„ 400 kg Farin, 
" 30 kg getrocknete Acpfcl, 
" 50 kg „ Pflaumen, 
„ 800 Stück gesalzene Heringe, 
„ 10 kg Petroleum. 
„ 200 kg Soda, 
„ 300 kg grüne Seife, 
150 kg Linsen, 
150 kg Buchweizenmchl, 
" 150 kg Weizenmehl, 
soll im Wege der Submission vergeben werden. 
Versiegelte Offerten mit der Aufschrift: 
..Submission auf Verpflegungs- re. Gegen- 
şiände für das Anneuyaus zu Rendsburg 
sind bis zum 20. d. Mts., Mittags 12 Uhr, 
im Armcn-Bureau einzureichen. 
Die Lieferungsbedingungen liegen im 
Armen-Bnrcan zur Einsicht ans. 
Der Magistrat. 
Armen-Verwaltung, 
gez. v. Cappeln. 
Ortsstatut 
betreffend 
den Anschlutz der Grundstücke an die 
Strastenkanäle 
im Bezirke der Stadtgemeinde 
Rendsburg. 
Auf Grund des § 7211 der Städte 
ordnung vom 14. April 1869 wird unter 
Bezugnahme auf die Polizeiverordnung 
vom 10. d. M., betreffend den Anschluß 
der Grundstücke an die Straßenkanäle 
folgendes Ortsstatnt erlassen: 
8 1. 
Die Eigenthümer, Verwalter und Nutz 
nießer derjenigen Grundstücke, auf welche 
die Bestimmung des § 1 der Polizei 
Verordnung vom 10. d. M. Anwendung 
findet, sind verpflichtet, den Anschluß ihrer 
Grundstücke an die städtischen Straßen 
kanäle zu bewirken. 
8 2. 
Der Anschluß der Grundstücke an die 
Straßenkanäle wird durch die Stadt 
gemeinde für die zum Anschluß Verpflicht 
teten ausgeführt und zwar für den Theil 
der Anschlußleitung, welche das Straßen 
stammsiel mit dem Hauptschlammeimer ver 
bindet, ohne Rücksicht darauf, ob diese 
Leitung auf städtischen Straßen u. Plätzen 
oder auf Privateigenthum liegt. 
Alle übrigen Arbeiten, Neben- und 
Zwischenleitungen, Anschluß der Abfallrohre 
der Regenrinnen sind durch die zum An 
schluß Verpflichteten auszuführen bezw. 
ausführen zu lassen. 
8 3. 
Die Unterhaltung und die etwa erfor 
derlichen Reparaturen des im Bereiche 
städtischer Straßen und Plätze bis zur 
Grundstückgrenze liegenden Theiles der An 
lagen, welcher in das Eigenthum der 
Stadt übergeht, übernimmt die Stadt- 
gemeinde Rendsburg dauernd. 
8 4. 
Die Kosten des Anschlusses der Grund 
stücke an die Straßenkanäle fallen den zum 
Anschluß Verpflichteten zur Last und sind 
demnächst nach Fertigstellung an die Stadt 
lasse, welche die hierfür erforderlichen Aus 
gaben einstweilen vorschußweise bestreitet, 
zurückzuerstatten. 
8 5. 
Die Anschlußkosten können im Bedürfniß- 
falle aufdesfallsigesAnsuchen vom Magistrat 
gegen Zahlung von 4%, Zinsen bis aus 
einen Zeitraum von 5 Jahren nach ein 
getretener Zahlungspflicht gestundet werden, 
in welchem jährliche Theilzahlungcn zu 
leisten sind. 
8 6. 
Falls sich durch Aenderungen des 
Straßenkanals auch die Nothwendigkeit 
von Aenderungen der Anschlußleitungen 
herausstellt, sind die Kosten derselben, 
insoweit solche die Straßenleitung und 
Anschlußleitung in der Straße betreffen, 
von der Stadtgemeinde zu übernehmen. 
8 7. 
Bei vorübergehend eintretender Un 
Möglichkeit der Benutzung der Ent 
wässerungsanlagen ist die Stadt nicht Der 
pflichtet den erwachsenden Schaden zu 
ersetzen. 
8 8. 
Die Kosten derjenigen Reparaturen und 
Ausgrabungen, die in Folge eingetretener 
Verstopfung der Anschlußleitung nothwendig 
werden, sind die Grundstücksbesitzer jeder 
zeit zu tragen bezw. zu erstatten verpflichtet, 
insoweit zwei benachbarte Grundstücke eine 
gemeinsame Anschlnßleitung ausnahmsweise 
haben, haften die Eigenthümer rc. bezüglich 
der zu erstattenden Kosten solidarisch. 
8 9. 
Sämmtliche auf Grund dieses Ortsstatuts 
derStadtgemeinde zustehenden Geldansprüche 
unterliegen der Zwangsvollstreckung im 
Verwaltungswege. 
8 10. 
Die Stadt kann Jeden, welcher seit 
Erlaß dieses Ortsstatuts von der Entstehung 
der betreffenden Verpflichtung an Eigen- 
thümer des fraglichen Grundstückes gewesen, 
auf Zahlung der rückständigen Leistung in 
Anspruch nehmen. 
8 11- 
Dieses Ortsstatut tritt mit dem Tage 
seiner Veröffentlichung in Kraft und erlangt 
auch für die bisher bereits an die 
Kanalisation angeschlossenen Grundstücke 
Geltung. 
Vorstehendes Ortsstatut ist in der Sitzung 
der beiden städtischen Kollegien vom 13. 
September 1895 beschlossen worden. 
Rendsburg, den 13. Sept. 1895. 
Der Magistrat. 
Rühle von Lilienstern. 
Bekanntmachung. 
Am Sonntag den 22. Sept., Nachmittags 
von 4'/2 bis 6 Uhr, soll im Hause der 
Frau Saggan am Altstädter Markt 
die Aufnahme neuer Mitglieder in 
die Neuwerker Scheiben-Schiitzengilde 
und die damit verbundene Sterbekasse ge- 
chehen. 
Bedingungen hinsichtlich der 
Aufnahme: 
Jeder Einwohner des städtischen Polizei 
bezirks, der nicht dem Soldatenstande an 
gehört und nicht Militärbeamter ist, kann 
wenn er selbstständig ist, einen unbescholte 
nen Ruf genießt und am 1. Octbr. d. 3. 
das 40. Lebensjahr nicht zurückgelegt hat, 
Mitglied der Gilde werden. 
Geburtsschein und GesundtheitSattest sind 
u produciren, im Verheirathungsfall auch 
Ar die Ehefrau. 
Für die Aufnahme sind 5.^603, Reichs- 
Währung zu entrichten, sowie für die Be 
richtigung der Beiträge ein Interessent die 
Bürgschaft und zwar durch persönliches 
Erscheinen zu übernehmen hat. 
Rendsburg, 14. Sept. 1895. 
Die Direktion der Schützengilde 
und Stcrbekassr 
Ucļim in Weihet. 
Am Dienstag, den 17. September d. Js., 
Nachmittags 4 Uhr sollen im Kruge zu 
Bistensee von anderswo: 
1 Kuh und 1 Starke 
öffentlich zwangsweise an den Meistbieten- 
den gegen gleich baare Zahlung versteigert 
© 
Auction. 
Wegen Ortsveränderung sollen am 
Mittwoch, den 18. Sept. d. I., Vormittags 
von 9 Vs Uhr an bei der Wittwe Gosch 
hierselbst, Brauerei Tulipanstr. 602: 
1 sehr gut erhaltener 2-stühliger Feder 
wagen, 1 tafelförmiges Fortepiano, 
1 Phöton (1> u. 2-sp. Deichsel), 1 Sopha, 
mehrere Stühle, 2 Eckschränke, 1 Schänk 
Schrank mit Aufsatz, 3 Bettstellen, 
1 Kommode, 1 gr. Kleiderschrank, 2 Uhren, 
1 Kinderbettstelle, 2 vollst. Betten, sowie 
anderes Bettzeug, 1 Zeugrolle, 1 gr 
kupferner Waschkessel, 1 Tisch mit 
Anstecker, 2 Koffer mit Eisenbeschlag 
und andere Sachen mehr 
öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich 
baare Zahlung freiwillig versteigert werden 
Der Gerichtsvollzieher 
Heidemann. 
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Lager in 
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