ßa«h‘!M*r
Pferde»
LOOSE à 1 lark sind in allen Litlerie - Gesehäsien und den durch Placate kenntlichen Verkaufsstellen zu haben,
in Rendsburg bei L. A. Krüger, Löwenstraße,
ji In Anlaß der 25jährigen Jubelfeier
des Sedantages wurde der Schule in
Wessclburen von einem ungenannten
Freunde eine werthvolle Fahne gestiftet.
Dieselbe, von der Bonner Fahnenfabrik
geliefert, trägt auf der einen Seite die In
schrift: „Schule zu Wesselburen 1870—1895
auf der anderen Seite den Reichsadler,
Für die Bürgermeisterstelle in Heide, zu
der sich neun Bewerber gefunden haben,
sind folgende Herren präfentirt: Amtsrichter
Forkel aus Heide, Bürgermeister Anz aus
Weimar und Bürgermeister Ziethen aus
Naugard, Die genannten Herren werden
sich am 14, d, M, der Bürgerschaft vor
stellen, während am 27, d, M, die Wahl
stattfindet.
In Meldorf ist der frühere Steuer-
ş einnehmer Rechnungsrath Karps verstorben,
n, Friedrichstadt, 9, Sept, Die hiesige
Apotheke wurde gestern von dem Herrn
Maubach an den Herrn Dr, Meyer in
Bramfche bei Osnabrück für 142 000 Jt
verkauft. Der Antritt erfolgt sofort. Herr
Maubach zahlte s, Zt. 155 000 JL|
V Kreis Rendsburg, 10, Sept, Die
Raupenplage auf den Kraut- und Kohl
feldern macht sich in diesem Jahre in
furchtbarer Weise geltend. Durch die an
haltende große Hitze scheint in der Ent
wickelung der Raupen bereits das Stadium
der Reife eingetreten zu sein, denn sie be
finden sich schon jetzt zahlreich in großen
Zügen auf der Wanderung, um sich einen
geeigneten Schlupfwinkel zu suchen, wo sie
sich entpuppen können. Besonders auffällig
erscheint es, daß die Raupen in großen
Mengen an den Häusern hoch gehen. Ge
bände in der Nähe von Kohl- und Kraut
feldern sind durch die Raupen nicht gering
belästigt,
4■ Luhnstedt, 9. Sept, Auf der vom
6, bis 11, d, Mts, in Lübeck tagenden
Molkerei-Ausstellung ist der Genossenschafts
Meierei Luhnstedt. Stafstedt über einge
lieferte Butter folgendes Zeugniß ertheilt
worden: Geschmack: fein; Konsistenz: gut
Bearbeitung: sehr gut; Gesammturtheil
fein, 88Ģş'-
7Á Von der Eider, 7, Sept, Nachdem
die kleinen Landleute mit der Ernte fertig
sind, wird dieselbe auch auf den meisten
Hofen diese Woche beschafft. Das Gras
steht sehr üppig, Obst giebt es fast gar
nicht. Mit der Kartoffelernte ist man be>
gönnen; der Ertrag fällt aber nur mittel
ans. In Neu-Königsförde sind jetzt die
beiden letzten Wellblechhäuser abgebrochen.
Wie man hört, wird dort das Bauamt
zum 1. Oktober aufgehoben und der Herr
Bauinspektor nach Kiel versetzt.
\S& Rendsburg, 9. Septbr, Die bis
herige, ziemlich allgemein verbreitete An
sicht, daß ein Po st sch ein eine vollständige
Quittung sei und einen in jeder Hinsicht
ausreichenden Beweis für eine geleistete
Zahlung bilde, ist durch ein Gerichtser
kenntniß neuerdings erschüttert worden.
Es wurde dadurch festgestellt, daß der
Postschein an sich noch nicht als eine
Quittung über die wirklich erfolgte Til
gung einer Schuld angesehen werden
könne. Der Postschein beweise nur, daß
an eine bestimmte Person ein gewisser Be
trag durch Postanweisung eingezahlt sei,
Sache des Absenders sei es, sich außerdem
den Empfang der betreffenden Summen
vom Adressaten bestätigen zu lassen und
zwar spätestens innerhalb sechs
Monaten von der Versendung ab ge
rechnet, da die Post nach dieser Frist für
etwaige Unregelmäßigkeiten bei der Beför
derung nicht mehr haste. In dem frag
lichen Falle war die Geldsendung nicht
an den Adressaten selbst, sondern an einen
Bediensteten desselben ausgeliefert worden.
Dem Beklagten wurde daher aufgegeben,
den schwierigen, in vielen Fällen vielleicht
unmöglichen Beweis zu führen, daß der
Betrag der Postanweisung wirklich in die
Hände des Forderungsberechtigten gelangt
war,
ķ Rendsburg, 10. Aug. In Meldorf
tagte am Sonntage die 3, Bundes-Ber-
sammlung des Slolze'schen Stenographen-
Bundes für Schleswig-Holstein, Bereits
am Sonnabend trafen die Jünger Stolze's
zahlreich ein zur Theilnahme am Be-
grüßungs-Commers, der unter Leitung des
Bundesvorsitzenden Herrn Lammers in Kiel
in schönster Weise verlief. Am Sonntag
Vormittag wurden die Verhandlungen,
an denen ca, 60 Mitglieder theilnahmen,
um 11 Uhr im Saale des Hotels Hol
länderei eröffnet und zunächst das übliche
Wettschreiben in 4 Abtheilungen erledigt
Die Betheiligung war eine rege und dürfte
es besonders interessiren, daß auch das
schöne Geschlecht unter den Kämpfern ver
treten war; das Resultat wird erst später
bekannt gegeben. Der Jahresbericht
zeigte Zeinen erfreulichen Aufschwung
der S t o l z e' s ch e n Schule in
der Provinz, so daß der Bund jetzt zehn
Vereine mit ca, 230 Mitgliedern zählt.
Unterrichtet wurden ca, 300 Personen,
Die Kasse wurde in Ordnung befunden
und der Kasstrerin Frl, Lüdemann-Kiel
Decharge ertheilt; der neue Voranschlag
wurde mit Ji 250,00 in Einnahme und
Ausgabe genehmigt. Nachdem sodann das
Festmahl eingenommen, wobei es an ernsten
und launigen Toasten nicht fehlte und
bei dem die eingelaufenen Telegramme
zur Verlesung kamen, wurde die Sitzung
mit eingehender Besprechung der vorliegen
den Anträge und der Propaganda für das
neue Bundesjahr wieder aufgenommen.
Es wurde sodann für 1896 Schleswig
als Versammlungsort bestimmt und der
bisherige Bundesvorstand wiedergewählt
und die Verhandlung um 5 Vs Uhr ge
schlossen, Vertreten waren die Vereine
Meldorf, Heide, Marne, Itzehoe, Elms
horn, Uetersen, Rendsburg und Kiel
(Stenographenverein und Damenverein)
wozu noch eine Reihe einzelstehender
Stenographen kam.
Nachdem dann die Theilnehmer noch
vas Museum dithmarsischer Alterthümer
besichtigt hatten, brachten die Abendzüge
die Auswärtigen wieder zu den heimath
lichen Penaten zurück. Möge auch das
neue Bundesjahr ein ersprießliches sein
und es gelingen, immer mehr Anhänger
für die schöne und heutzutage für so viele
Kreise so wichtige Kunst zu gewinnen!
(Wir verweisen noch auf das Inserat des
hiesigen Stolze'schen Sten.-Vereins in der
heutigen Nummer, D. Red.)
< Rendsburg, 10. Aug, Zum Bau
der neuen Kasernements für das 2, Infanterie
Bataillon, bestehend aus zwei Wohin
kasernen sammt Nebengebäuden wird nun
mehr zur Abgabe von Offerten der
Zimmerer- und Maurerarbeiten aufge'
fordert. Damit ist das Prinzip aufgestellt,
sämmtliche übrigen Arbeiten für Tischler,
Schlosser, Schmiede, Glaser, Maler usw,
einzeln zu vergeben und verspricht dieses
Verfahren lohnende Winterarbeit für
manchen Handwerker in der Stadt. Die
Anlieferung von 2 722 OOOHintermauersteine
übernimmt die Holzmanusche Ziegelei-Rosen
kranz am Kaiser Wilhelm-Kanal, ^während
die Vergebung von 610 000 Mk. Verblend
steine noch aussteht. Der Kalk wird durch
Herrn Ludwig Hollesen Hierselbst, von
dem Marienhagener Kalkwerk in der Pro
vinz Hannover geliefert werden. Ebenso
besorgt Herr L, Hollesen den zum Bau
erforderlichen Schälsand, Herrn Städte
verordneten H, Speck II, wurde der Zw
schlag auf Anfuhr und Lieferung des
Mauersandes ertheilt und der Breiten
burger Cementfabrik der Zuschlag au
Cement,
O Rendsburg, 10. Aug. Um seinen
Gästen allen Comfort der Neuzeit zu bieten,
richtet Herr Gülcke alle Räume seines Hotels
mit elektrischer Beleuchtung ein. Durch die
Firma Körting in Kortingsdorf bei Hannover
wurden innerhalb des Hauses 150 Glühlicht-
lampcn installirt, denen Einrichtungen für
Bogenlicht außerhalb des Hauses folgen
Die Stadt wird demnächst mit der Ber-
legung des Leitungsnetzes vorgehen und
dürfte Ende November oder spätestens An
fang December das Elektricitätswerk in
Betrieb gesetzt werden.
Todes-Anzeige.
(Statt jeder besonderen Meldung.)
Am 10 dieses Monats entschlief nach
langen schweren Leiden mein inniggeliebter
Mann und meiner Kinder liebevoller Vater,
der Instrumentenmacher
Jakob Weck
in seinem 24. Lebensjahre. Um stille Theil
nahme bitten die tieftrauernde Gattin
Elise Weck, geb Jessen,
mit ihren 3 unmündigen Kindern
nebst Familie.
Die Beerdigung findet Freitag-Nach
mittag 4 Uhr vom Sterbehause, Löwen-
straße 531 aus, statt.
Danksagung
Für die uns erwiesene Theilnahme bei dem
Hinscheiden meiner lieben Frau, sowie für die
reiche Kranzspende, insbesondere dem Herrn Haupt
pastor Heß für seine trostreichen Worte am Sarge,
lagen Allen unsern innigsten Dank,
I, Lüthje und Familie,
Aberrd-DepescheK.
Berlin 10. Sept. Die Anarchisten
aller Länder halten Ende Oktober
eine gemeinsamme Zusammenkunft ab
Der Ort derselben wird streng geheim
gehalten. Als geeignetste Stadt wird
London genannt. Zweck der Zu
sammenkuttft ist unter anderen Per
ständigung über eine gemcinschaftliche
Propaganda
Paris, 10. Sept. Auf dem
Bahnhöfe Saintlazare fand Nachts
Eisenbahnzusammenstost statt
ein
Zwanzig Personen sind verwundet,
zehn schwer.
Rendsburg, den 30, August 1895,
Sitzung der Stadtkollegien
Anwesend: der Magistrat mit Ausnahme von
Senotor Junglöw.
Anwesend: die Stadtverordneten mit Ausnahme
von Matthiessen, Tams u. Speck I.
Der Tagesordnung entsprechend wird verhandelt
und beschlossen was folgt:
l. Die beantragten Bauplätze von dem Drechsler
C. Restorff 1 Mk, pro qm, und von dem
Hauptlehrer Granzow 1,50 Mk. pro qm, sollen
denselben unter den üblichen Bedingungen
käuflich überlassen werden.
Sollen die im Extra-Ordinarium pro 1894/95
vorgesehen gewesenen, aber nicht fertig ge
stellten Anlagen aus das Extra-Ordinarium
pro 1895'96 übernommen werden und dem
gemäß auch die Restsumme 1894-95 auf 1895/96
übertragen werden,
3, DemVorschlagederBaukommission entsprechend,
sollen im Kindergarten 2 gepflasterte Fußwege
hergestellt werden. Die erforderlichen Mittel
werden außeretatsmäßig bewilligt,
4, Die Kairalisation des Stadtbauamtes und
Spritzenhauses soll ausgeführt und die Mittel
dafür außerctatsmäßig auf die Stadtkasse am
gewiesen werden,
5, Der Pächterin Frau Ernst in Schachtholm den
Wiesenabschnitt bei Schachlhoim für eine
jährliche Pacht von 150 Mark für die taufende
Pachtzeit zu überlassen,
6, Die im Termin nnverpachtet gebliebenen
Grundstücke, Parcelle Nr, 9 in Pahlskainp an
Bäcker Hansen für 250 Mk, und die Parcelle
Nr. 16 im Mastbrook an den Fuhrmann Thode
für IM Mk, jährlich auf 12 Jahre zu verpachten
werden die von den beiden Pächtern Hagström
und Wohlers genannten Bürgen Raab und
Thode genehmigt.
Die für die Abwässerung durch den neuen
Löschplatz am Jungfernstieg nothwendigen
Rohre sollen bei der Firma Schlichting & Co.
bestellt werden.
Die erforderlichen Mittel sind außeretatsmäßig
zu verbuchen.
Die Restzahlung für den Dampfschornstein
im Wayeriverk, 693,20 Mk,, wird außeretats
mäßig bewilligt,
V. g, u.
gez. Rühle von Lilienstern,
(gez.) Hollesen. (gez.) Pfahler,
Für richtige Abschrift:
Möbis.
Magistrats-Bureau-Vorsteher.
Polizeiverordnung,
betreffend
den Anschlich der Grundstücke
an die städtischen Strastenkanäle
zu Rendsburg.
Auf Grund der ZK 5 und 6 der Ber
orvnung über die Polizeiverwaltung in den
neu erworbenen Landestheilen vom 20,
September 1867 (Gesetz-Sammlung Seite
1529) sowie des § 143 des Gesetzes
über die allgemeine Landesverwaltung vom
30, Juli 1883 (Gesetz-Sammlung Seite
195) wird mit Zustimmung des Magistrats
ür den Umfang des städtischen Polizei
bezirks verordnet, was folgt:
8 1-
Jedes bedanke und zur Bebauung ge
langende Grundstück muß, wenn die Straße,
an welcher dasselbe liegt, mit einem Kanal
versehen ist, auf Verlangen der Polizei-
verwaltung an das Slraßenentwäfferungs-
rohr unterirdisch angeschlossen werden.
Die Verpflichkung hierzu liegt dem
Eigenthümer, Verwalter, sowie dem Nutz
nießer des Grundstückes ob, welcher auch
für die Befolgung der übrigen polizeilichen
Vorschriften verantwortlich ist.
8 2,
Die Kanüle dürfen zur Abführung der
stichigen Abgänge — mit Ausschluß der
Fäkalstoffe und sonstigen Unraths, sowie
von Blut, Jauche rc, rc. — benutzt werden.
Von der Einführung sind weiter ausdrück
lich ausgeschlossen:
a) alle festen Stoffe, welche eine Ber-
stopfung der Röhren verursachen können,
wie Kehricht, Schutt, Asche, Küchen
abfälle, Sand rc,,
b) alle diejenigen Stoffe, welche durch
Gährung oder Verwesung gesundheits
schädliche oder lästige Ausdünstungen
verbreiten,
c) diejenigen Abwässer, welche den Ka-
nälen schädliche Bestandtheile enthalten,
oder eine höhere Temperatur als 50 °
Celsius besitzen.
In zweifelhaften Fällen entscheidet die
Polizeiverwaltung, ob und unter welchen
Bedingungen die fraglichen Abwässer ein-
geführt werden dürfen oder nicht.
Für diejenigen Abivässer und Stoffe,
welche durch die Kanäle nicht abgeführt
werden dürfen, bleiben die bisherigen Ein
richiungen und polizeilichen Anordnungen
(Abfuhr-Institut, Abfuhr des Kehrichts und
der Haus- und Küchenabfälle rc.) in Kraft
8 3.
Jeder Verpflichtete hat die in seinem
Grundstück befindlichen Anlagen, Schlamm
eimer und Röhren regelmäßig und derart
zu reinigen, zu entleeren und zu spülen, daß
keine Verstopfung eintritt.
Der Schlammeimer darf nur zwecks der
Entleerung herausgenommen werden.
8 4.
Die Entwässerung ist regelmäßig für
jedes Grundstück besonders auszuführen und
erstreckt sich zwangsweise auch auf
Wohn- und solche Wirthschaftskeller, wo
Wasser benutzt wird; auch die nach der
Straße mündenden Abfallrohre der Regen
rinnen müssen unterirdisch angeschlossen
werden.
8 5.
Die Ausführung hat binnen einer Frist
von 6 Wochen nach geschehener Aufforderung
zu erfolgen und ist zur Ausführung, sowie
Veränderung einer jeden Hauscntwässerungs-
anlage die Genehmigung der Baupolizei
behörde einzuholen; auch sind die hierbei
gestellten Bedingungen zu beachten,
8 6.
Vor Beginn und nach Fertigstellung der
Arbeiten zum Anschluß an die Straßen
kanäle ist der Polizeivermaltung Anzeige zu
erstatten. Die Benutzung der Anlagen darf
erst nach erfolgter Abnahme erfolgen.,
8 7.
Nach Fertigstellung der Kanalanschlüsse
md die bestehenden oberirdischen Entwässe
rungen zu beseitigen, und ist die direkte
Ableitung von Hausabwässern in den Rinn-
'tein nach der Straße, ebenso wie in die
Ober- und Unter-Eider verboten,
§18 8-
An den Entwässerungsanlagen dürfen
ohne vorgängige polizeiliche Genehmigung
Aenderungen nicht vorgenommen werden.
8 9.
Den Beamten der Bau- und Polizei-
Verwaltung muß jeder Zeit der Zutritt
zu den Entwässerungsanlagen gewährt wer
den, Den auf Grund der Besichtigungen
erlassenen polizeilichen Anordnungen ist un
verzüglich Folge zu leisten.
8 io.
Für die Zeit einer nothwendigen Sperrung
des städtischen Kanals ist nach erfolgter Be
kanntmachung jede Abführung von Flüssig
keiten in denselben verboten,
8 11.
Uebertretungm vorstehender Vorschriften
werden mit Geldstrafe bis zu 9 Mark, im
Unvermögensfalle mit entsprechender Haft-
strafe geahndet.
Außerdem können die den Verpflichteten
durch diese Polizei Verordnung auferlegten
Verbindlichkeiten im Weigerungs- bezw,
Unterlassungsfälle auf deren Kosten von
Amtsweqen ausgeführt werden.
8 12.
Diese Polizei-Verordnung tritt mit dem
Tage der Verkündigung in Kraft.
Rendsburg, den 10, September 1895.
Die Polizeiverwaltung.
Rühle von Lilienstern.
Verpachtung.
Wegen am 4, Septbr, 1895 zu mctiig einge-
gegangener Angebote wird der Pferdedünger
des Bataillons oder für jede Kompagnie getrennt
vom 1. Oktober 1895 ab auf 1 Jahr nochmals
zur Verpachtung ausgeschrieben.
Angebote mit bezüglicher Aufschrift und ver
siegelt sind baldmöglichst, spätetens bis zum
14. September 1895 einzureichen. Die Be
dingungen können auf dein Geschäftszimmer Nr.
5 im Hauptwachgebäude eingesehen werden,
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Die Lieferung von ungefähr:
A 2500 kg Hafergrütze, 2500 kg Buchweizen-
qrütze, 100 kg Gerstengrütze, 2500 kg
ordinären Graupen. 100 kg feinen Grau
pen, 8000 kg aelben Erbsen, 5500 kg
weißen Voben, 4000 kg Linsen, 3000 kg
Reis, 100 kg Fadennudeln, 60 kg Back
pflaumen, 900 kg Cichorie, 40 kg Kümmel,
80 kg Pfeffer, 1400 kg rohen Kaffee,
150 k<5 Senf, 2800 kg Magerkäse, 4000 kg
Roggen-Suppenmehl (Roggenmehl O/I),
8000 kg Weizen - Suppenmehl (Weizen
mehl 00 weiß Band), 90000 kg Roggen-
Schwarzmehl (Commismehl) für die Bäckerei
zur Herstellung von gewöhnlichem Brot,
15 000 kg Roggen-Feinmehl (Roggen
mehl O/I) für die Bäckerei zur Herstellung
von Weißbrot, 1300 kg Elainseife, 400 kg
Talgseise, 25 kg Rasirseife, 1000 kg Soda,
300 kg Schrenzpapier,
B. 15 kg Lorbeerlaub, 2000 kg Schweine
schmalz, 200 kg Butter, 2000 1 Essig,
60 1 Wein, 4000 kg geräucherten fetten
Speck, 100 000 kg Speise - Kartoffeln,
4400 kg Hafer, 6400 kg Kochsalz, 50 mille
schwedischen Zündhölzern, 28 000 Stuck
Heringen, 7000 kg frischen Seefischen,
1700 kg Petroleum, IM 1 einfachem
Bier, 100 kg Semmel, 30 kg rohem
Schinken, 10 kg Schlackwurst, 3600 kg
Rindfleisch, 1800 kg Hammelfleisch, 2300 kg
Schweinefleisch, 150 kg Kalbfleisch, 250 kg
Viehsalz, 27000 kg Roggen-Maschinenstroh,
12000 kg Weizen- oder Haferstroh, 4200 kg
Paimkuchen, 4200 kg Baumwollensaat-
kucheninehl für die Königliche Strafanstalt
zu Rew sburg während der Zeit vom 1,
November 1895 bis dahin 1896, soll im
Wege der Submission vergeben werden.
Die Submissions-Bedingungen, deren Einsicht
nahme erforderlich ist, liegen Vormittags von 8
bis 12 und Nachmittags von 3 6iä 6 Uhr ttn
Sekretariat der (Strafanstalt zur Einsicht aus und
können auch gegen Einsendung von 1,50 Mk, von
der unterzeichneten Direktion bezogen werden.
Von den unter „A" aufgeführten Gegenständen
sind Proben der Offerte beizufügen, welche fur
die eventuelle Lieferung maßgebend sem sollen.
Die Offerte,l sind mit Ausschrfft: „submission
auf Verpflegungs- rc, Gegenstände" versehen und
gehörig versiegelt bis zum 80. September
d. Is, Vormittags 10 Uhr der Unterzeich
neten Direktion einzureichen. Nachgebote, gleich
viel in welcher Form, werden nicht berücksichtigt.
Zur vorgcnaiinten Zeit wird der Submissions-
Termin in Gegenwart der persönlich erscheinenden
Submittenten in der Strafanstalt abgehalten.
Rendsburg, den 1, September 1895.
Königliche Direktion der Strafanstalt.
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versend. Anweisung nach 19jähriger appro-
birter Methode zur sofortigen radikalen Be
seitigung, mit, auch ohne Vorwissen, zu
vollziehen, keine Berufsstörung.
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