Full text: Newspaper volume (1894, Bd. 2)

Zweites Blatt. 
Hìeildsburger Wochenblatt. 
Ho. 387. 
IreiLag, den 7. December 
1894. 
fDie Beisetzungsfeier 
Ihrer Hoheit der Prinzessin Louise zuSchlesivig- 
Holsteiil-Sonderbnrg-Glücksbnrg. 
+ Jtzehoe, 5. Decbr. 
Wie sehr es die hohe Verstorbene ver 
standen hat, sich die Liebe und Verehrung 
der hiesigen Einwohner zu gewinnen, das 
zeigt sich so recht in diesen Tagen. Die 
Schaar zählt nach Tausenden, welche es 
sich nicht nehmen lassen wollten, die hohe 
Leiche auf dem Paradebett die letzte Ehr 
erbietung zu bezeugen. Unzählige und 
theilweise von großem Werth, aber auch 
einfache Kränze sind der Verstorbenen von 
Corporationen und Privaten dargebracht. 
Der Trauerzug bewegte sich durch nach 
folgende Straßen: Kirchenstraße, Sand 
berg, Hinterm Klosterhof und Sandkuhle. 
In der Kirchenstraße und am Ausgange 
der Stadt sind von der Stadt Trauer 
pforten errichtet. 
Die Stadt Itzehoe hat einen prachtvollen 
Kranz mit folgender Widmung auf den 
beiden Atlasschleifen aufs Grab gelegt: 
„Für Edelsinn und Herzensgute." 
„Dank der Stadt Itzehoe." 
In den von der Stadt errichteten Trauer 
pforten befinden sich folgende Inschriften, 
bei Prinzeßhof, in der Mitte: 
„Sie trägt die Lebenskrone 
Und hebt die Palm' empor, 
Und singt vor Gottes Throne 
Ein Lied im höhern Chor." 
Links oben; 
„Ich lebe und Ihr sollt leben." 
Rechts oben: 
„Gehe ein zu Deines Herrn Freude." 
In der Pforte am Ausgange der Stadt 
und am Aufgange zum Kirchhofe: 
„Ave pia anima.“ 
(Sei gegrüßt, edler Geist.) 
Am Sarge hielt die Parentation über 
das Schriftwort Marcus 14 Vers 8, 
Haupt- und Klösterprediger Propst Buch 
holz. Der Sarg wurde von Mitgliedern 
der Juliengarde getragen und setzte sich der 
Leichenconduct unter dem Geläute der 
Kirchenglocken in Bewegung. Vor dem 
Wagen gehen die Träger der Kränze, die 
Juliengarde u. s. w. Hinter dem Hause: 
die Geistlichkeit, Se. Majestät der König 
ChristianIX.von Dänemark, Prinz Waldemar 
von Dänemark, der Herzog Ferdinand von 
Schleswig-Holstein-Sonderburg.Glücksburg, 
die Prinzen Julius, Hans mnd Albert, der 
commandirende General Graf Waldersee als 
Vertreter des Kaisers, Hofmarschall Freiherr 
v. Seckendorfs als Vertreter des Prinzen 
Heinrich, Freiherr v. Rechenberg, Kammer 
herr v. Bothuser, Hofchef Freiherr v. d. 
Recke, ferner der Vorbitter des adeligen 
Klosters, der Graf zu Rantzau-Breitenburg, 
die drei Klosterpröpste, die fchleswig-hol- 
steinische Ritterschaft, die Stabsoffiziere, 
das Richtercollegium, Magistrat, Lehrer 
schaft, die Innungen, Vereine und Feuer- 
wehr. Die Mannschaften des hiesigen 
Feld-Artillerie-Reg. Nr. 9 bilden in den 
Straßen Spalier. Die Straßen sind mit 
weißem Sand und Tannenreisig bestreut 
und die brennenden Gaslaternen mit 
Trauerflor umhangen. Viele Häuser haben 
ebenfalls Trauerdecoratiouen ) angelegt. Auf 
dem Friedhaf sprach Herr Propst Buch 
holz nochmals sehr erhebende Worte am 
geöffneten Mauseleum. Mit Gebet und 
Segen wurde die erhebende Beisetzungs- 
feierlichkeit beendigt. Unter den kostbaren 
Kranzspenden befinden sich solche vom Kaiser 
und der Kaiserin von Deutschland, dem 
König, Kronprinzen und Prinzen Walde- 
mar von Dänemark, dem Prinzen und der 
Prinzessin von Wales, der Prinzessin 
Henriette von Schleswig - Holstein, der 
Herzogin und Prinzessin Marie von Hessen, 
der Prinzessin Auguste von Hessen, von 
den adeligen Conventen Preetz, Schleswig, 
Itzehoe, dem Oberpräsidenten von Stein 
mann, dem Patronat, dem Officiercorps, 
der Juliengarde rc. —- Der König von 
Dänemark, sowie fast alle anderen hohen 
Herrschaften verlassen bereits 8 Uhr 17 Min. 
Itzehoe wieder. Entgegen den bisherigen 
Nachrichten muß bemerkt werden, daß der 
Kronprinz von Dänemark nicht einge 
troffen ist. 
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Inland. 
Ein Berliner Kind, Ernst Deicke, feiert 
gegenwärtig große Erfolge als Stier 
kämpfer in Barcelona und anderen 
großen Städten Spaniens. Ursprünglich 
gleich seinem in der Alten Jacobstraße an 
sässigen Bruder, dem Berufe nach Barbier 
wandte er sich später, da er in seinen 
Mußestunden als Mitglied eines Athleten 
klubs große Triumphe aufzuweisen hatte, 
der Artistenlaufbahn zu, in welcher er es 
schließlich bis zur Stellung eines Zirkus 
direktors brachte. Als solcher kam er nach 
Madrid, wo er sich allmählich davon über 
zeugte, daß er bei seinem herkulischen 
Körperbau und seiner Geschicklichkeit seinen 
eigentlichen Beruf bisher verfehlt habe. 
So wurde er Torero. Möge unserm 
Landsmann diese gefahrvolle Thätigkeit 
nicht zu einem frühen Tode in fernem 
Lande verhelfen. 
Zahlreiche Schwindeleien mit Be 
nutzung des Fernsprechers hat ein ge- 
stern verhafteter Handlungsgehilfe in Bcr- 
lin ausgeführt. Er Pflegte mit Berufung 
auf bekannte Firmen, zu denen er in keinen 
Beziehungen steht, durch den Fernsprecher 
Geschäftsleute zu fragen, ob sie gewisse 
Waaren auf Lager haben. Erhielt er eine 
bejahende Antwort, so sagte er, daß er die 
Waaren durch „seinen jungen Mann" 
holen lassen werde, erschien dann selbst in 
den Geschäften und ließ sich die Waaren 
aushändigen, die er zum Theil verpfändet, 
zum Theil verkauft hat. 
Durch einen Cel luloid-Ka mm, wel 
chen sie im Haar trug, ist die Kinder 
gärtnerin Antonie E. in Berlin schwer zu 
Schaden gekommen. Die Dame hatte sich 
Abends am Klavier niedergesetzt und ist 
jedenfalls dem Lichte zu nahe gekommen, 
denn plötzlich hatte der Celluloid-Einsteck 
kamm Feuer gefangen und auch bereits 
das Haar in Brand gesetzt. Den Ver 
such, den Kamm herauszuziehen, hatte zur 
Folge, daß die Aermste an den Händen 
und im Gesicht schmerzhafte Brandwunden 
(auch die Augen sind in Mitleidenschaft 
gezogen und die Wimpern vollständig ab 
gesengt) erlitt, so daß sie nach dem Lazarus- 
Krankenhause gebracht werden mußte. — 
Dieser Vorfall möge zur Warnung dienen, 
— Ueber ein gepfändetes Gebiß 
und einen verschwundenen Unterkiefer hatte 
kürzlich das Berliner Kammergericht zu 
entscheiden. Der Dentist R. in Breslau 
hatte einer in Berlin wohnenden Dame 
ein Ober- und Unterkiefergebiß mit nicht 
weniger den 12 Zähnen auf einen Möbel- 
Leihkontract mit monatlicher Abzahlung 
geliefert, dann aber, als die Ratenzahlung 
nicht innegehalten wurde auf Zurückgabe 
des Gebisses geklagt, auch ein obsiegendes 
Erkenntniß erstritten und den Berliner 
Gerichtsvollzieher S. mit der Pfändung 
beauftragt. Auf der Grundlage der 
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher, 
alle und selbst verschlossene Behältnisse 
öffnen zu dürfen, fußend, ging nun Herr 
S. kühn an die eigenartige, neue und nicht 
gefahrlose Operation heran. Und sie 
gelang ihm. Glücklicherweise hat die 
Operation der Aermsten, der solchergestalt 
ein werthvoller und vielleicht der schönste 
Theil ihrer Wirthschaft abgepfändet wurde, 
nichts an der Gesundheit geschadet. Dem 
Gerichtsvollzieher aber sollte aus diesen 
Zähnen noch eine Drachensaat von viel 
Unannehmlichkeiten ergehen! Nachdem er 
nämlich die beiden Gebisse in Stahlfeder 
kästchen gepackt und nach Breslau in ein- 
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