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VI. ntatlifr Ģkjņņit-êflĶk.
(7. Sitzung.)
Rendsburg» 5. November.
Zur heutigen Sitzung sprach Propst Söhrnsen-
Neunlünster das Eingangsgebet.
Als Kommiyar des Ministeriums nimmt wieder
Geh. Regierungsrath Schwarzkopf-Berlin an den
Verhandlungen Theil. Neu eingetreten ist in die
Synode Bürgermeister Mewes-Oldesloe, welcher
vom Präsidenten verpflichtet wird.
Eingegangen sind 2 Eingaben der Propstei-
synode Flensburg, welche das Recht der Gemeinden,
bezüglich der Namengebung der Kinder mehr als
bisher gewahrt wissen wollen und wünschen, daß
für die neueren Provinzen ein Ober-Kirchenrath
geschaffen, oder sonst eine Organisation getroffen
werde, welche die Zuständigkeit des Herrn Ministers
der Geistl. usw. Angelegenheiten zur Landeskirche
ìn ähnlicher Weise regelt, wie es in Hannover
bereits geschehen ist. Die Anträge werden der
Petitionskommission überwiesen. Außerden find
verschiedene Initiativanträge eingegangen, welche,
da sie hinreichend unterstützt sind, zur Berathung
kommen werden.
Hierauf wird in die Tagesordnung eingetreten
und in die durch Ueberweisung an die Kommission
Unterbrochene Vorberathung über das Reliktengesetz
fortgefahren.
Propst Dohrn-Altona erstattet den Kommissions,
bericht und führt aus, daß es sich bei der Berathung
zunächst um die Frage gehandelt habe, ob ein
selbstständiger Fonds für die Provinzialkirche zu
bilden sei, oder ob sich der Anschluß an den
Fonds der evangl. Landeskirche der älteren
Provinzen empfehle. Da nach der von Dr. Wecke
gegebenen Berechnung der Fonds bei einem
Beitrage von 2 pCt. des Diensteinkommens, bezw
bes Ruhegehaltes voreinsichtlich mit einem ander
weitig zu deckenden Defizit arbeiten würde, und
da, falls sich dennoch im Verlauf der Zeiten
Einfluß auf die Landeskirche gewinnen wolle, traf
nicht zu. Nach einigen kurzen Bemerkungen werd
hierauf die Generaldiskusston geschloffen und in
die Spezialdebatte eingetreten. ^jN derselben
werden die einzelnen ZK nach dem vorschlage der
Kommission angenommen. Die entgultige Ent
scheidung fällt ist die Schlußberathung, doch ist
sie Annahme derselben wohl zweifellos .
Den nächsten Berathungsgegenstand bildete fol
gender Antrag Soltau: , P
Die Gesammtsynode wolle befchneßen: das
Königliche Konsistorium zu ersuch n, es erwirken
zu wollen, daß ein Gesetz ana-oa dem vom 28.
Mai 1894 zur Abänderung und Ergänzruig der
Gesetze vom 25 Mai 1874, betreffend die evan-
qelische Kirchen- und Synodal-Ordnunq vom
10. Septbr. 1873 und vom 3. Juni 1876, be
treffend die evangelische Kirchenverfaffung in
Abend-T epeschen.
Berlin, « Nov. Römische sowie
Londoner offiziöse Berichte melden,
China erbitte die Hilfe Europas zur
Herstellung des Friedens.
X Literatur.
Georg Ebers vollendete auch in diesem Jahre
einen Roman, den die Teutsche Verlags-Anstalt
in Stuttgart im November herauszugeben gedenkt.
Er spielt wie „Die Gred" in der alten Reichs
stadt Nürnberg und zwar unter Rudolf von
Habsburg. „Im Schmiedefeuer" lautet der Titel
dieser echt deutschen Dichtung, die sich ein inter-
Lombard-Auction.
Morgen Mittwoch, d. 7. Nov d. I
Vormittags von 9'/ 2 und Nachmittags von
2 '/ 2 Uhr an, findet der öfienttiche Verkauf
der bei den Herrn Moses Nathan KTohn
versetzten und verfallenen Pfandsachen im
Hause derselben gegen Baarzahlung laut
Bekanntmachung vom 23. October d. I
bestimmt statt.
Der Gerichtsvollzieher.
Heidemann.
den älteren Provinzen der Monarchie auch für I effantes_ Seelenproblem ^ lc *lufäábê steht
We evangelisch-lutherische Kirche der Provinzjdem Leser zu gle'cher.^t Vergangenheit vor
Für Zsiliiileldemle
täglich zu sprechen von 8 bis 6 Uhr.
pötseson, Königstraße 1, I. Etage
ein
günstigeres Resultat ergeben sollte, aus dem Wege
der Kündigung die Bildung eines selbstständigen
Provinzialkirchenfonds zu ermöglichen wäre, habe
die Kommission mit 11 gegen 3 Stimmen den
Anschluß an die Fonds der älteren Provinzen
beschlossen und empfehle er der Synode den
Beschluß zur Annahme.
Das geistliche Mitglied der Synode aus
Wandsbek führt aus, daß er es lieber gesehen
habe, wenn man ein Gesetz vorgelegt hätte,
welches die Wittwen- und Waisenversorgung in
die Hände des Staats gelegt habe. Es sei schwer
verständlich, weshalb man von den Geistlichen noch
besondere Beiträge erheben wolle, von denen doch
alle Staatsbeamten befreit seien. Daß nicht durch
die zur Berathung stehenden Borlagen ein Vor
theil für die Reliktenversorgung geschaffen werde,
bezweifle er nicht, er habe aber gegen denselben
verschiedene Bedenken. Nicht solche prinzipieller
Art, auch keine religiösen oder konfessionellen
Bedenken,sondern lediglich solche praktischenJnhalts.
Es sei ihm unverständlich, weshalb man nicht für
die Provinz eine selbstständige Kasse bilden wolle,
da die Berechnung ergeben hätte, daß die
Möglichkeit hierzu vorhanden sei. Die Kündigung
des einmal vollzogenen Anschlusses würde sich
nicht so leicht ausführen lasten. Em werteres
Bedenken liegt darin, daß die Gemeinden nach
ersolgtem Anschluß weniger zur Gründung von
Pfarrwittwenfonds geneigt sein würden. Endlich
enthalte das Gesetz auch verschiedene Härten. Er
erinnere nur an die Bestimmungen, bezüglich der
Nachzahlung. Während auch der Emeritus nach
wie vor seine Beiträge zu leisten habe, würde eine
höhere Wittwenpension nur durch Dienstalter
erworben. Im Geltungsbereich des dänischen
Kirchenrechts, wo den Wittwen ein volles Dienst-
alter zustehe, würden dieselben vielfach lurch das
Gesetz geschädigt werden.
Der Ministerialkommissar führt aus, daß er
den Beschluß der Kommission mit Freuden bearüße,
und daß die Mehrheit derselben von der Ueber
zeugung durchdrungen sei, daß die Vorlage der
schleswig-holsteinischen Landeskirche zum Vortheile
gereiche.' Was die Uebernahme der gesammten
Reliktenversorgung auf den Staat anbetreffe, so
liege es gewiß nicht in der Absicht der Synode,
die Geistlichen auf einer Stufe zu sehen mit den
Staatsbeamten. Abgesehen aber hiervon würde
dazu eine Ausgabe von 3 Millionen gehören
und diese Summe zu beschaffen halte er bei der
jetzigen Finanzlage des Staats für unausführbar.
Auch für die nächste Zukunft könne auf den Erlaß
eines solchen Gesetzes nicht gerechnet werden. Die
allernächste Folge wäre die, daß auch die katholischen
Geistlichen erhöhte Staatszuschüsse verlangen
würden. Man müsse also hierauf von vorne-
herein absehen. Der thatsächliche Nutzen, den das
vorliegende Gesetz schaffe, bestehe kurz gesagt darin,
haß 1. der Pfarrbeitrag von 3 auf 2 pCt
ermäßigt werde. Bei Zahlung eines Pfarr
beitrageg von 3 pCt. würde allerdings für viele
Landeskirchen ein besonderer Fonds gebildet
werden können. Bei 2 pCt. entstünde aber ein
Defizit von 20,000 Mk., welches auf andere Weise
gedeckt werde» müsse. 2. Beini Anschluß an den
großen Landesfonds sei die Gefahr der Schwank
ungen der eine kleine Kaffe immer unterworfen
sei, ausgeschloyen und eine Erhöhung der Psarr-
beiträge werde nicht eintreten. Was die Härte
anbetreffe, von denen der Vorredner gesprochen, so
seien dieselben in Wirkiichkelk nicht in dem Maße
vorhanden. Emeritirte Geistliche brauchten nur
2 pCt. ihres Ruhegehalts zu zahlen.
Wols-Warnitz bemerkt, daß man religiöse und
konfessionelle Bedenken nicht zu haben brauche,
das sei ja in gewissem Sinne richtig, aber so
unbedenklich sei die Sache doch nicht. Der
Präsident des Oberkirchenrathes führe den Vorsitz
im Verwaltungsausschuß des Fonds, wenn das
auch eine rein äußerliche Sache fei, so könne man
doch nicht wissen, ob man nicht an der äußersten
Peripherie beginne, um allmählich dem Ober-
kirchenrath weiteren Einfluß auf die Landeskirche
zu gewähren. Ein anderer Punkt sei aber noch
viel wichtiger. Wenn die Landeskirche den Beitritt
wieder rückgängig machen könne, so müffe auch
über den schleswig-holsteinischen Fonds spezielle
Rechnung geführt werden. Wenn sich nun bei
einer Zahlung von 2 pCt ein Defizit von
20,000 Mk. ergebe, welches Interesse hätten nun
die alten Provinzen daran, dieses Defizit zu
decken. Die Kündigung würde jedenfalls sehr
schwer durchzuführen und er bitte die Synode
dringend sich die Sache doch noch sehr zu über
legen, bevor sie dem Anschlüsse zustimme.
Im Weiteren wird gegen den Anschluß noch
geltend gemacht, daß es doch wohl sehr zweifel
haft sei, ob bei Zahlung von 2 pCt. wirklich ei»
Defizit herauskomme. Geschenkt wolle die schleswig
holsteinische Landeskirche von den alten Provinzen
jeder falls nichts habe». Der einzige Vortheil
der Landeskirche bestehe darin, daß die Schwan
kungen in der Kaffe aufhören würden.
Der Ministerialkommissar hebt hierauf noch
hervor, daß man aus dem Grunde, iveil das
Gesetz in Berlin gemacht sei, Mißtrauen gegen
dasselbe zu hegen scheine. Dein könne er entgegen
halten, daß auch das Konsistorium in Hannover
die aufgestellte Rechnung für richtig befunden
habe. Die Befürchtung, daß der Oberkirchenrath
Schleswig-Holstein erlassen werde.
Zur Begründung führt der Antragsteller aus,
daß nach den jetzigen Bestimmungen 5um_ Erlaß
eines Kirchengesetzes jedesmal auch ein Gesetz der
Monarchie erlassen werden müsse, für jede Aen
derung der Kirchenordnung also eine Zustimmung
beider Häuser des Landtages erforderlich sei. Für
die alten Provinze» bestände nur die Bestimmung,
daß gewisse ZZ der Kirchenverfaffung abgeändert
werden dürsten, ohne daß gleichzeitig ein Staats
gesetz erlassen iverde. Diese Einrichtung sei auch
nr unsere Landeskirche wünschenswerth und han
dle es sich dabei selbstverständlich »ur um die
näher zu bezeichnenden ZZ, die durchaus kein
taatliches Interesse hätten und die die Grund
mqe der Kirchenverfaffung nicht berührten. Die
Synode beschließt, in die Berathung des Antrages
einzutreten. Da das Wort nicht weiter verlangi
wird, erklärt der Präsident die Vorberathung für
geschlossen.
Hierauf wurde folgender Antrag von Propst
Hasselmann zur Berathung gestellt:
Hochwürdige Synode wolle beschließen, an
das Königliche Konsistorium die Bitte zu rich
ten, für den ersten Weihnachtstag der nächsten
6 Jahre oder falls dieser in der einen oder
anderen Gemeinde schon für eine andere Kol
lekte bestimmt sein sollte, für den zweiten Weih
nachtstag, ev. für den nächsten Sonntag des
genannten Zeitraums, eine Kirchenkollekte an
zuordnen, deren Ertrag zur Ansammlung eines
Fonds bestimmt wäre, der unter die Verwal-
rung des engeren Vorstandes unserer Landes
missionsgesellschaft zu stellen und von diesem
für die Versorgung invalider Missionare, sowie
der Wittwen und Waisen verstorbener Missio
nare und für die Erziehung der nach Europa
geschickten Kinder von noch in der Arbeit ste
henden Missionaren der oben bezeichneten Mis-
sionsgesellschast zu verwenden wäre.
Nach einer längeren Begründung durch den
Antragsteller wünscht Pastor Clausen-Düppel, daß
auch der lutherische Missionsverein in Nordschles
wig an dem Ertrage partizipiren möge.
D. Kaftan tritt diesem Wunsche entgegen, da
dann die Sache zu sehr zersplittert würde und
aus der vaterländischen
Augen führt.
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Der Antrag Wagner bezüglich des Strafmün-I ZUR BEACH 1UNG. Ott wird versucnt,
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-iehunq der Amendements in der ursprünglichen dem Publikum aufzudrängen mit e V
Form in der Schlußberathung angenommen. Spiegelung, dass dieselben ebenso gut seien
Schluß der Sitzung 3 Uhr. Nächste Liming ^tefcsei deshalbder^Hut und weise
Abend 6 Uhr mit folgender Tagesordnung:
Schluhberathung über das Reliktengesetz.
Pflaster zurück, welche nicht, wie die ächten
Williams’ poröse Pflaster, obige Schutzmarke
(3 Figuren) tragen.
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Lahme die viele Jahre ans Bett gefeffelt waren,
sind gesund und gestärkt aufgestanden.
Schwerhörige und Taube haben da» Ge
hör wieder gefunden, so daß sie jetzt Kirche und
Theater t esuchen können.
Erwachsene und Kinder, die zur eigenen
und ihrer Familie Besorgniß an Bettnässen litten,
wurden von dieser unangenehmen Krankheit befreit.
Asthma-Kranke athmeten wieder frei, nach
dem sie das kleine Kreuz getragen hatten.
Die heftigsten Kopf- und Zahnschmerzen
verschwinden in der Regel im Verlaufe von
wenigen Stunden. Es stillt Krämpfe, ^mgt das
Blut, heilt Hautkranke» giebt den Bleich
süchtigen einen gesunden und kräftigen Körper,
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Kreuz auf der Brust.
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richtet folgendes kleine Wunder:
Während 6 Jahren bin ich an --lock und
Krücken gegangen und wo ich auch suchte, nirgends
war Hilfe zu finden.
Nachdem ich 2 Monate ein Volta-Kreuz getragen
hatte, mar ich vollständig gesund und
rüstig.
Als ich ausgegeben war.
8. H. Mau & Go.
empfehlen ihre
Porcellan-Malerei.
Seit längerer Zeit litt ich an so starkem
Asthma, daß ich kaum imstande war zu gehen
und hatte schon verschiedene Mittel angewandt,
aber ohne Erfolg und säst die Hoffnung ans
Befferung aufgegeben. Ich hörte von dem
Volta-Kreuz, kaufte mir auch eins Bei Herrn
Ernst Hameister, Kiel. Schon nach einigen
Tagen fühlte ich Linderung, letzt bin ich
ganz genesen und sage meinen wärmsten Dank.
Mönkeberg bei Kiel. Ä. Blunk.
III.
\l\
erbitten uns wegen zeitiger Lieferung
recht früh.
8. Sitzung. (Abendsitzung).
Das Eingangsgebet sprach Propst Haffelmami-
Krenipe. Als Kommissar des Ministeriums nimmt
nochinals Negierungsrath Schwarzkopf an den
Verhandlungen Theil. Eingegangen ist der Be
richt der Petitionskommission über die Petitionen
aus Nordschleswig um Abänderung der Anweisung
des Oberpräsidenten vonl 18. Dez. 1888 betreffend
den Unterricht in den Nordschleswigschen Volks
schulen. Der Präsident erklärt, daß er die An
gelegenheit übermorgen zur Verhandlung stellen
werde. Berichterstatter sind Propst Kjer-Tondern
und Graf Schack. Ferner ist eingegangen ein
llbänderungsantraq des Prof. Dr. Klostermann
bezüglich des zur Schluhberathung stehenden Ge
setzes. Vor Eintritt in die Verhandlungen erklärt
der Ministerialkommissar, daß nach ihm zugegan-
ener telegraphischer Mittheilung die entsprechende
Vorlage des Reliktengesetzes von der Kommission
der Generalsynode in Berlin ebenfalls angenom
men worden sei. Von einer Generaldiskussion
wird abgesehen und die 88 1—10 der Vorlage
debattelos angenommen. Zum Paragraph bezüg
lich des Anschlusses der schleswig-holsteinischen
Landeskirche an den Pfarr-Wittwen- und Waisen
fonds der älteren Provinzen, will Professor Kloster
mann Bestimmungen in das Gesetz aufgenommen
wissen, welche den Landeskirchen der neueren Pro
vinzen eine entsprechendere Vertretung sichert in
der Fondsverwaltung. Er begründet sehr ein
gehend seinen Antrag. Er ist der Ansicht, daß
das Gesetz in einem Punkte nicht richtig konstruirt
ist. Es wäre besser, wenn der Fonds verwaltet
werde von einer neutralen Behörde, etwa vom
Justiz-, Finanz- oder Kultusministerium. Bei
dem überwiege, den Einfluß, den jetzt der Ober
kirchenrath auf die Verwaltung der Fonds aus
übe, wolle es ihm scheinen, als ob die neuen
Provinzen nicht koordinirt behandelt worden seien.
Die Befugniß. die dem Kultusminister zustehen
solle, zwei Mitglieder der allen Provinzen in den
Vorstand zu entsenden, müffe ihm zur Pflicht ge
macht werden. Er glaube alleivings nicht, daß
inan auf diese Weise allmählich die Landeskirchen
in die Union hineinziehen wolle, man müsse aber
auch den eschein wahren.
Der Ministerialkommissar tritt diesen Ausfüh
rungen entschieden entgegen. Sollten in der Ver
waltung alle Konfessionen vertreten sein, so iverde
der Apparat viel zu schwerfällig. An diesem Ge
danken werde die ganze Vorlage scheitern.
Superintendent Soltau kann den Ausführungen
Klostermanns wohl beitreten. Formell hätten die-
selben indeß keine Aussicht angenommen zu wer-
den da die Generalsynode den Wortlaut des Ge
setzes bereits festgestellt habe Vielleicht lasse sich
aber der Wunsch in einer Resolution zum Aus-
^'Baron^v.^Heiutze will nur betonen, daß. wenn
dieses Gesetz der erste Schrnt wäre zur Anbah
nung der Union in unserer Landeskirche, er dann
entschieden dagegen stimmen wurde. Er ^ habe
aber das Vertrauen zu der preußischen Staats
verwaltung, daß sie uns in dieser Krage nicht
hinters Licht führen wolle, er ist daher ein ent
schiedener Gegner des Antrages Klosterinann.
Letzterer zieht daraus den Antrag zurück und nach
dem sich der Kommiffar auch noch gegen die Re
solution ausgesprochen hatte, wurde die ganze
Vorlage in der Fassung der Kommission ange
nommen und zwar nahezu einstimmig. Schluß
der Sitzung 7'/, Uhr. Nächste Sitzung morgen
mit folgender Tagesordnung:
1) Schlußberathung über die Agende und die
zu derselben gestellten Anträge und Erledi
gung der hierauf bezüglichen Petitionen.
Schlußberathung über verschiedene Anträge.
Es wird nochmals daraus hingewiesen, daß die
Ziehung der Meininger 1 Mark-Loose, in welcher
.Haupttreffer i. W. v. 50,000 Mk 10,000 Mk.
5,000 Mk., 3,000 Mk., 2,000 Mk.. 1,000 Mk.
ii. s. w. insgesammt aber 5,000 Gewinne zur
Ausspielung kommen ganz bestimmt Donners
tag, den 15., Freitag, den 16. und Sonnabend,
den 17. November, also in wenigen Tagen statt
findet. Soweit der Vorrath reicht sind noch
Loose in den durch Placate kenntlichen Verkaufs
stellen zu haben.
i,i "ii” '
Anzeigen erbitten bis
12 Uhr Mittags.
Die Expedition.
.zwkUmr-MrMk
stets in Miethe zu
Was da half.
Seit 2 Jahren litt ich an bedeutenden Schmerzen
im Rücken und alle angewandten Mittel dagegen
waren erfolglos. . . ^
meiner Noth kaufte ich mir im August
d. I. von Herrn W. Eskildsen in Flensburg ein
Volta-Kreuz' und nachdem ich dieses 14 Tage
qetraqen, befinde ich mich vollständig wohl.
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u. Rheumatismus, Altersbeschwerden, Scrophulose,
Bleichsucht, alte offene Schäden, Frauenleiden,
insbesondere Hysterie, Magenleiden, Englische
ge
Anzeigen.
Heirath»an zeige.
Die Yerheirathung ihrer Tochter
Anna mit Herrn Theodor Steinmatz
beehren sich anzuzeigen:
Heinrich Dammann und Frau,
geb. Rohwedder
Rendsburg, November 1894.
Theodor Steinmatz
Anna Steinmatz,
geb. Dammann.
Friedrichsort. Rendsburg.
Todesallzeige.
(Statt jeder besoiidertn Meldung.)
Heute Morgen 5'/, Uhr entschlief
.sanft an den Folgen eines Unglücks
stalles unser innigst geliebter Sohn
Friedrich
in feinem 4. Lebensjahre. Um stille Theil
nahme bitten die tiefbetrübtm Eltern.
Wilhelm Koch und Frau
nebst Familie.
Rendsburg, den 6. Nov. 1894.
Die Beerdigung findet Freitag, den 9:
Nov , Nachmittags 3 Uhr vom Tranerhause,
Schleuskuhle 263, aus statt.
Die Erd- und Pjlafterarbeiten für die
Herstellung der Straße vom Schloßplatz
nach der neuen Hasenanlage an der Ober-
eider sollen öffentlich vergeben werden.
Offerten sind bis
Sonnabend, den 10. ds. Mts.,
Mittags 12 Uhr,
im Wasterlverksbureau — Rathhaus —
einzureichen, woselbst Plan und Bedingungen
eingesehen werden können.
Rendsburg, den 6: Nov. 1894.
Me Ban-Eommisşion.
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leiden rc. werden binnen kürzester Zeit ohne Operation
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Fred Jung,
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