Full text: Newspaper volume (1894, Bd. 2)

tfkrV 
VI. ntatlifr Ģkjņņit-êflĶk. 
(7. Sitzung.) 
Rendsburg» 5. November. 
Zur heutigen Sitzung sprach Propst Söhrnsen- 
Neunlünster das Eingangsgebet. 
Als Kommiyar des Ministeriums nimmt wieder 
Geh. Regierungsrath Schwarzkopf-Berlin an den 
Verhandlungen Theil. Neu eingetreten ist in die 
Synode Bürgermeister Mewes-Oldesloe, welcher 
vom Präsidenten verpflichtet wird. 
Eingegangen sind 2 Eingaben der Propstei- 
synode Flensburg, welche das Recht der Gemeinden, 
bezüglich der Namengebung der Kinder mehr als 
bisher gewahrt wissen wollen und wünschen, daß 
für die neueren Provinzen ein Ober-Kirchenrath 
geschaffen, oder sonst eine Organisation getroffen 
werde, welche die Zuständigkeit des Herrn Ministers 
der Geistl. usw. Angelegenheiten zur Landeskirche 
ìn ähnlicher Weise regelt, wie es in Hannover 
bereits geschehen ist. Die Anträge werden der 
Petitionskommission überwiesen. Außerden find 
verschiedene Initiativanträge eingegangen, welche, 
da sie hinreichend unterstützt sind, zur Berathung 
kommen werden. 
Hierauf wird in die Tagesordnung eingetreten 
und in die durch Ueberweisung an die Kommission 
Unterbrochene Vorberathung über das Reliktengesetz 
fortgefahren. 
Propst Dohrn-Altona erstattet den Kommissions, 
bericht und führt aus, daß es sich bei der Berathung 
zunächst um die Frage gehandelt habe, ob ein 
selbstständiger Fonds für die Provinzialkirche zu 
bilden sei, oder ob sich der Anschluß an den 
Fonds der evangl. Landeskirche der älteren 
Provinzen empfehle. Da nach der von Dr. Wecke 
gegebenen Berechnung der Fonds bei einem 
Beitrage von 2 pCt. des Diensteinkommens, bezw 
bes Ruhegehaltes voreinsichtlich mit einem ander 
weitig zu deckenden Defizit arbeiten würde, und 
da, falls sich dennoch im Verlauf der Zeiten 
Einfluß auf die Landeskirche gewinnen wolle, traf 
nicht zu. Nach einigen kurzen Bemerkungen werd 
hierauf die Generaldiskusston geschloffen und in 
die Spezialdebatte eingetreten. ^jN derselben 
werden die einzelnen ZK nach dem vorschlage der 
Kommission angenommen. Die entgultige Ent 
scheidung fällt ist die Schlußberathung, doch ist 
sie Annahme derselben wohl zweifellos . 
Den nächsten Berathungsgegenstand bildete fol 
gender Antrag Soltau: , P 
Die Gesammtsynode wolle befchneßen: das 
Königliche Konsistorium zu ersuch n, es erwirken 
zu wollen, daß ein Gesetz ana-oa dem vom 28. 
Mai 1894 zur Abänderung und Ergänzruig der 
Gesetze vom 25 Mai 1874, betreffend die evan- 
qelische Kirchen- und Synodal-Ordnunq vom 
10. Septbr. 1873 und vom 3. Juni 1876, be 
treffend die evangelische Kirchenverfaffung in 
Abend-T epeschen. 
Berlin, « Nov. Römische sowie 
Londoner offiziöse Berichte melden, 
China erbitte die Hilfe Europas zur 
Herstellung des Friedens. 
X Literatur. 
Georg Ebers vollendete auch in diesem Jahre 
einen Roman, den die Teutsche Verlags-Anstalt 
in Stuttgart im November herauszugeben gedenkt. 
Er spielt wie „Die Gred" in der alten Reichs 
stadt Nürnberg und zwar unter Rudolf von 
Habsburg. „Im Schmiedefeuer" lautet der Titel 
dieser echt deutschen Dichtung, die sich ein inter- 
Lombard-Auction. 
Morgen Mittwoch, d. 7. Nov d. I 
Vormittags von 9'/ 2 und Nachmittags von 
2 '/ 2 Uhr an, findet der öfienttiche Verkauf 
der bei den Herrn Moses Nathan KTohn 
versetzten und verfallenen Pfandsachen im 
Hause derselben gegen Baarzahlung laut 
Bekanntmachung vom 23. October d. I 
bestimmt statt. 
Der Gerichtsvollzieher. 
Heidemann. 
den älteren Provinzen der Monarchie auch für I effantes_ Seelenproblem ^ lc *lufäábê steht 
We evangelisch-lutherische Kirche der Provinzjdem Leser zu gle'cher.^t Vergangenheit vor 
Für Zsiliiileldemle 
täglich zu sprechen von 8 bis 6 Uhr. 
pötseson, Königstraße 1, I. Etage 
ein 
günstigeres Resultat ergeben sollte, aus dem Wege 
der Kündigung die Bildung eines selbstständigen 
Provinzialkirchenfonds zu ermöglichen wäre, habe 
die Kommission mit 11 gegen 3 Stimmen den 
Anschluß an die Fonds der älteren Provinzen 
beschlossen und empfehle er der Synode den 
Beschluß zur Annahme. 
Das geistliche Mitglied der Synode aus 
Wandsbek führt aus, daß er es lieber gesehen 
habe, wenn man ein Gesetz vorgelegt hätte, 
welches die Wittwen- und Waisenversorgung in 
die Hände des Staats gelegt habe. Es sei schwer 
verständlich, weshalb man von den Geistlichen noch 
besondere Beiträge erheben wolle, von denen doch 
alle Staatsbeamten befreit seien. Daß nicht durch 
die zur Berathung stehenden Borlagen ein Vor 
theil für die Reliktenversorgung geschaffen werde, 
bezweifle er nicht, er habe aber gegen denselben 
verschiedene Bedenken. Nicht solche prinzipieller 
Art, auch keine religiösen oder konfessionellen 
Bedenken,sondern lediglich solche praktischenJnhalts. 
Es sei ihm unverständlich, weshalb man nicht für 
die Provinz eine selbstständige Kasse bilden wolle, 
da die Berechnung ergeben hätte, daß die 
Möglichkeit hierzu vorhanden sei. Die Kündigung 
des einmal vollzogenen Anschlusses würde sich 
nicht so leicht ausführen lasten. Em werteres 
Bedenken liegt darin, daß die Gemeinden nach 
ersolgtem Anschluß weniger zur Gründung von 
Pfarrwittwenfonds geneigt sein würden. Endlich 
enthalte das Gesetz auch verschiedene Härten. Er 
erinnere nur an die Bestimmungen, bezüglich der 
Nachzahlung. Während auch der Emeritus nach 
wie vor seine Beiträge zu leisten habe, würde eine 
höhere Wittwenpension nur durch Dienstalter 
erworben. Im Geltungsbereich des dänischen 
Kirchenrechts, wo den Wittwen ein volles Dienst- 
alter zustehe, würden dieselben vielfach lurch das 
Gesetz geschädigt werden. 
Der Ministerialkommissar führt aus, daß er 
den Beschluß der Kommission mit Freuden bearüße, 
und daß die Mehrheit derselben von der Ueber 
zeugung durchdrungen sei, daß die Vorlage der 
schleswig-holsteinischen Landeskirche zum Vortheile 
gereiche.' Was die Uebernahme der gesammten 
Reliktenversorgung auf den Staat anbetreffe, so 
liege es gewiß nicht in der Absicht der Synode, 
die Geistlichen auf einer Stufe zu sehen mit den 
Staatsbeamten. Abgesehen aber hiervon würde 
dazu eine Ausgabe von 3 Millionen gehören 
und diese Summe zu beschaffen halte er bei der 
jetzigen Finanzlage des Staats für unausführbar. 
Auch für die nächste Zukunft könne auf den Erlaß 
eines solchen Gesetzes nicht gerechnet werden. Die 
allernächste Folge wäre die, daß auch die katholischen 
Geistlichen erhöhte Staatszuschüsse verlangen 
würden. Man müsse also hierauf von vorne- 
herein absehen. Der thatsächliche Nutzen, den das 
vorliegende Gesetz schaffe, bestehe kurz gesagt darin, 
haß 1. der Pfarrbeitrag von 3 auf 2 pCt 
ermäßigt werde. Bei Zahlung eines Pfarr 
beitrageg von 3 pCt. würde allerdings für viele 
Landeskirchen ein besonderer Fonds gebildet 
werden können. Bei 2 pCt. entstünde aber ein 
Defizit von 20,000 Mk., welches auf andere Weise 
gedeckt werde» müsse. 2. Beini Anschluß an den 
großen Landesfonds sei die Gefahr der Schwank 
ungen der eine kleine Kaffe immer unterworfen 
sei, ausgeschloyen und eine Erhöhung der Psarr- 
beiträge werde nicht eintreten. Was die Härte 
anbetreffe, von denen der Vorredner gesprochen, so 
seien dieselben in Wirkiichkelk nicht in dem Maße 
vorhanden. Emeritirte Geistliche brauchten nur 
2 pCt. ihres Ruhegehalts zu zahlen. 
Wols-Warnitz bemerkt, daß man religiöse und 
konfessionelle Bedenken nicht zu haben brauche, 
das sei ja in gewissem Sinne richtig, aber so 
unbedenklich sei die Sache doch nicht. Der 
Präsident des Oberkirchenrathes führe den Vorsitz 
im Verwaltungsausschuß des Fonds, wenn das 
auch eine rein äußerliche Sache fei, so könne man 
doch nicht wissen, ob man nicht an der äußersten 
Peripherie beginne, um allmählich dem Ober- 
kirchenrath weiteren Einfluß auf die Landeskirche 
zu gewähren. Ein anderer Punkt sei aber noch 
viel wichtiger. Wenn die Landeskirche den Beitritt 
wieder rückgängig machen könne, so müffe auch 
über den schleswig-holsteinischen Fonds spezielle 
Rechnung geführt werden. Wenn sich nun bei 
einer Zahlung von 2 pCt ein Defizit von 
20,000 Mk. ergebe, welches Interesse hätten nun 
die alten Provinzen daran, dieses Defizit zu 
decken. Die Kündigung würde jedenfalls sehr 
schwer durchzuführen und er bitte die Synode 
dringend sich die Sache doch noch sehr zu über 
legen, bevor sie dem Anschlüsse zustimme. 
Im Weiteren wird gegen den Anschluß noch 
geltend gemacht, daß es doch wohl sehr zweifel 
haft sei, ob bei Zahlung von 2 pCt. wirklich ei» 
Defizit herauskomme. Geschenkt wolle die schleswig 
holsteinische Landeskirche von den alten Provinzen 
jeder falls nichts habe». Der einzige Vortheil 
der Landeskirche bestehe darin, daß die Schwan 
kungen in der Kaffe aufhören würden. 
Der Ministerialkommissar hebt hierauf noch 
hervor, daß man aus dem Grunde, iveil das 
Gesetz in Berlin gemacht sei, Mißtrauen gegen 
dasselbe zu hegen scheine. Dein könne er entgegen 
halten, daß auch das Konsistorium in Hannover 
die aufgestellte Rechnung für richtig befunden 
habe. Die Befürchtung, daß der Oberkirchenrath 
Schleswig-Holstein erlassen werde. 
Zur Begründung führt der Antragsteller aus, 
daß nach den jetzigen Bestimmungen 5um_ Erlaß 
eines Kirchengesetzes jedesmal auch ein Gesetz der 
Monarchie erlassen werden müsse, für jede Aen 
derung der Kirchenordnung also eine Zustimmung 
beider Häuser des Landtages erforderlich sei. Für 
die alten Provinze» bestände nur die Bestimmung, 
daß gewisse ZZ der Kirchenverfaffung abgeändert 
werden dürsten, ohne daß gleichzeitig ein Staats 
gesetz erlassen iverde. Diese Einrichtung sei auch 
nr unsere Landeskirche wünschenswerth und han 
dle es sich dabei selbstverständlich »ur um die 
näher zu bezeichnenden ZZ, die durchaus kein 
taatliches Interesse hätten und die die Grund 
mqe der Kirchenverfaffung nicht berührten. Die 
Synode beschließt, in die Berathung des Antrages 
einzutreten. Da das Wort nicht weiter verlangi 
wird, erklärt der Präsident die Vorberathung für 
geschlossen. 
Hierauf wurde folgender Antrag von Propst 
Hasselmann zur Berathung gestellt: 
Hochwürdige Synode wolle beschließen, an 
das Königliche Konsistorium die Bitte zu rich 
ten, für den ersten Weihnachtstag der nächsten 
6 Jahre oder falls dieser in der einen oder 
anderen Gemeinde schon für eine andere Kol 
lekte bestimmt sein sollte, für den zweiten Weih 
nachtstag, ev. für den nächsten Sonntag des 
genannten Zeitraums, eine Kirchenkollekte an 
zuordnen, deren Ertrag zur Ansammlung eines 
Fonds bestimmt wäre, der unter die Verwal- 
rung des engeren Vorstandes unserer Landes 
missionsgesellschaft zu stellen und von diesem 
für die Versorgung invalider Missionare, sowie 
der Wittwen und Waisen verstorbener Missio 
nare und für die Erziehung der nach Europa 
geschickten Kinder von noch in der Arbeit ste 
henden Missionaren der oben bezeichneten Mis- 
sionsgesellschast zu verwenden wäre. 
Nach einer längeren Begründung durch den 
Antragsteller wünscht Pastor Clausen-Düppel, daß 
auch der lutherische Missionsverein in Nordschles 
wig an dem Ertrage partizipiren möge. 
D. Kaftan tritt diesem Wunsche entgegen, da 
dann die Sache zu sehr zersplittert würde und 
aus der vaterländischen 
Augen führt. 
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Die Abstimmung erfolgt in der Schluhberathung, ApoG Stuhl^mann in Wilister. versucht 
Der Antrag Wagner bezüglich des Strafmün-I ZUR BEACH 1UNG. Ott wird versucnt, 
diqkeitsalters und die Unterbringung verwahr- heim Einkauf ron Williams porosem Pflaster 
(ostet Kinder wird nach Ablehnung refp. Zurück- andere Pflaster, die gänzlich werthlos smd 
-iehunq der Amendements in der ursprünglichen dem Publikum aufzudrängen mit e V 
Form in der Schlußberathung angenommen. Spiegelung, dass dieselben ebenso gut seien 
Schluß der Sitzung 3 Uhr. Nächste Liming ^tefcsei deshalbder^Hut und weise 
Abend 6 Uhr mit folgender Tagesordnung: 
Schluhberathung über das Reliktengesetz. 
Pflaster zurück, welche nicht, wie die ächten 
Williams’ poröse Pflaster, obige Schutzmarke 
(3 Figuren) tragen. 
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Krruz holen, deffen billiger Preis es allen Ge- 
ellschastsklassen erlaubt, durch dayelbe Hülfe zu 
^ Gichtschwache, Nervenschwache und 
Lahme die viele Jahre ans Bett gefeffelt waren, 
sind gesund und gestärkt aufgestanden. 
Schwerhörige und Taube haben da» Ge 
hör wieder gefunden, so daß sie jetzt Kirche und 
Theater t esuchen können. 
Erwachsene und Kinder, die zur eigenen 
und ihrer Familie Besorgniß an Bettnässen litten, 
wurden von dieser unangenehmen Krankheit befreit. 
Asthma-Kranke athmeten wieder frei, nach 
dem sie das kleine Kreuz getragen hatten. 
Die heftigsten Kopf- und Zahnschmerzen 
verschwinden in der Regel im Verlaufe von 
wenigen Stunden. Es stillt Krämpfe, ^mgt das 
Blut, heilt Hautkranke» giebt den Bleich 
süchtigen einen gesunden und kräftigen Körper, 
und Schlaflose schlafen ruhig nnt dem Vo.ta- 
Kreuz auf der Brust. 
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D. Thede» 
Vertreter der deutschen Gasglühlicht 
Gesellschaft. 
be- 
Herr Those, Hohenweftedt, Holstein, 
richtet folgendes kleine Wunder: 
Während 6 Jahren bin ich an --lock und 
Krücken gegangen und wo ich auch suchte, nirgends 
war Hilfe zu finden. 
Nachdem ich 2 Monate ein Volta-Kreuz getragen 
hatte, mar ich vollständig gesund und 
rüstig. 
Als ich ausgegeben war. 
8. H. Mau & Go. 
empfehlen ihre 
Porcellan-Malerei. 
Seit längerer Zeit litt ich an so starkem 
Asthma, daß ich kaum imstande war zu gehen 
und hatte schon verschiedene Mittel angewandt, 
aber ohne Erfolg und säst die Hoffnung ans 
Befferung aufgegeben. Ich hörte von dem 
Volta-Kreuz, kaufte mir auch eins Bei Herrn 
Ernst Hameister, Kiel. Schon nach einigen 
Tagen fühlte ich Linderung, letzt bin ich 
ganz genesen und sage meinen wärmsten Dank. 
Mönkeberg bei Kiel. Ä. Blunk. 
III. 
\l\ 
erbitten uns wegen zeitiger Lieferung 
recht früh. 
8. Sitzung. (Abendsitzung). 
Das Eingangsgebet sprach Propst Haffelmami- 
Krenipe. Als Kommissar des Ministeriums nimmt 
nochinals Negierungsrath Schwarzkopf an den 
Verhandlungen Theil. Eingegangen ist der Be 
richt der Petitionskommission über die Petitionen 
aus Nordschleswig um Abänderung der Anweisung 
des Oberpräsidenten vonl 18. Dez. 1888 betreffend 
den Unterricht in den Nordschleswigschen Volks 
schulen. Der Präsident erklärt, daß er die An 
gelegenheit übermorgen zur Verhandlung stellen 
werde. Berichterstatter sind Propst Kjer-Tondern 
und Graf Schack. Ferner ist eingegangen ein 
llbänderungsantraq des Prof. Dr. Klostermann 
bezüglich des zur Schluhberathung stehenden Ge 
setzes. Vor Eintritt in die Verhandlungen erklärt 
der Ministerialkommissar, daß nach ihm zugegan- 
ener telegraphischer Mittheilung die entsprechende 
Vorlage des Reliktengesetzes von der Kommission 
der Generalsynode in Berlin ebenfalls angenom 
men worden sei. Von einer Generaldiskussion 
wird abgesehen und die 88 1—10 der Vorlage 
debattelos angenommen. Zum Paragraph bezüg 
lich des Anschlusses der schleswig-holsteinischen 
Landeskirche an den Pfarr-Wittwen- und Waisen 
fonds der älteren Provinzen, will Professor Kloster 
mann Bestimmungen in das Gesetz aufgenommen 
wissen, welche den Landeskirchen der neueren Pro 
vinzen eine entsprechendere Vertretung sichert in 
der Fondsverwaltung. Er begründet sehr ein 
gehend seinen Antrag. Er ist der Ansicht, daß 
das Gesetz in einem Punkte nicht richtig konstruirt 
ist. Es wäre besser, wenn der Fonds verwaltet 
werde von einer neutralen Behörde, etwa vom 
Justiz-, Finanz- oder Kultusministerium. Bei 
dem überwiege, den Einfluß, den jetzt der Ober 
kirchenrath auf die Verwaltung der Fonds aus 
übe, wolle es ihm scheinen, als ob die neuen 
Provinzen nicht koordinirt behandelt worden seien. 
Die Befugniß. die dem Kultusminister zustehen 
solle, zwei Mitglieder der allen Provinzen in den 
Vorstand zu entsenden, müffe ihm zur Pflicht ge 
macht werden. Er glaube alleivings nicht, daß 
inan auf diese Weise allmählich die Landeskirchen 
in die Union hineinziehen wolle, man müsse aber 
auch den eschein wahren. 
Der Ministerialkommissar tritt diesen Ausfüh 
rungen entschieden entgegen. Sollten in der Ver 
waltung alle Konfessionen vertreten sein, so iverde 
der Apparat viel zu schwerfällig. An diesem Ge 
danken werde die ganze Vorlage scheitern. 
Superintendent Soltau kann den Ausführungen 
Klostermanns wohl beitreten. Formell hätten die- 
selben indeß keine Aussicht angenommen zu wer- 
den da die Generalsynode den Wortlaut des Ge 
setzes bereits festgestellt habe Vielleicht lasse sich 
aber der Wunsch in einer Resolution zum Aus- 
^'Baron^v.^Heiutze will nur betonen, daß. wenn 
dieses Gesetz der erste Schrnt wäre zur Anbah 
nung der Union in unserer Landeskirche, er dann 
entschieden dagegen stimmen wurde. Er ^ habe 
aber das Vertrauen zu der preußischen Staats 
verwaltung, daß sie uns in dieser Krage nicht 
hinters Licht führen wolle, er ist daher ein ent 
schiedener Gegner des Antrages Klosterinann. 
Letzterer zieht daraus den Antrag zurück und nach 
dem sich der Kommiffar auch noch gegen die Re 
solution ausgesprochen hatte, wurde die ganze 
Vorlage in der Fassung der Kommission ange 
nommen und zwar nahezu einstimmig. Schluß 
der Sitzung 7'/, Uhr. Nächste Sitzung morgen 
mit folgender Tagesordnung: 
1) Schlußberathung über die Agende und die 
zu derselben gestellten Anträge und Erledi 
gung der hierauf bezüglichen Petitionen. 
Schlußberathung über verschiedene Anträge. 
Es wird nochmals daraus hingewiesen, daß die 
Ziehung der Meininger 1 Mark-Loose, in welcher 
.Haupttreffer i. W. v. 50,000 Mk 10,000 Mk. 
5,000 Mk., 3,000 Mk., 2,000 Mk.. 1,000 Mk. 
ii. s. w. insgesammt aber 5,000 Gewinne zur 
Ausspielung kommen ganz bestimmt Donners 
tag, den 15., Freitag, den 16. und Sonnabend, 
den 17. November, also in wenigen Tagen statt 
findet. Soweit der Vorrath reicht sind noch 
Loose in den durch Placate kenntlichen Verkaufs 
stellen zu haben. 
i,i "ii” ' 
Anzeigen erbitten bis 
12 Uhr Mittags. 
Die Expedition. 
.zwkUmr-MrMk 
stets in Miethe zu 
Was da half. 
Seit 2 Jahren litt ich an bedeutenden Schmerzen 
im Rücken und alle angewandten Mittel dagegen 
waren erfolglos. . . ^ 
meiner Noth kaufte ich mir im August 
d. I. von Herrn W. Eskildsen in Flensburg ein 
Volta-Kreuz' und nachdem ich dieses 14 Tage 
qetraqen, befinde ich mich vollständig wohl. 
Johann Petersen, Hüllerupfeld pr. Flensburg. 
Das pat „Bolta-Kreuz" ist erhältlich 
a 1 J 40 Á 
In Rendsburg bei 
8. Saupe, Ganzleistrasse. 
_0p~ Jedes echle Kreuz toil auf der Schachtel 
ķPatent" gestempelt sein, sonst ist es falsch. 
haben. 
P. Arbs, 
jetzt: Schiffbrücke 81. 
Ulfe mS RktlW 
bringt die Homöopathie n»S Naturheil- 
incthobc in allen Fällen, wo die Allöopathie 
versagt. Jnbesondere sogenannte chronische Krank 
heiten als: Asthma, Epilepsie, Veitstanz, Gicht 
u. Rheumatismus, Altersbeschwerden, Scrophulose, 
Bleichsucht, alte offene Schäden, Frauenleiden, 
insbesondere Hysterie, Magenleiden, Englische 
ge 
Anzeigen. 
Heirath»an zeige. 
Die Yerheirathung ihrer Tochter 
Anna mit Herrn Theodor Steinmatz 
beehren sich anzuzeigen: 
Heinrich Dammann und Frau, 
geb. Rohwedder 
Rendsburg, November 1894. 
Theodor Steinmatz 
Anna Steinmatz, 
geb. Dammann. 
Friedrichsort. Rendsburg. 
Todesallzeige. 
(Statt jeder besoiidertn Meldung.) 
Heute Morgen 5'/, Uhr entschlief 
.sanft an den Folgen eines Unglücks 
stalles unser innigst geliebter Sohn 
Friedrich 
in feinem 4. Lebensjahre. Um stille Theil 
nahme bitten die tiefbetrübtm Eltern. 
Wilhelm Koch und Frau 
nebst Familie. 
Rendsburg, den 6. Nov. 1894. 
Die Beerdigung findet Freitag, den 9: 
Nov , Nachmittags 3 Uhr vom Tranerhause, 
Schleuskuhle 263, aus statt. 
Die Erd- und Pjlafterarbeiten für die 
Herstellung der Straße vom Schloßplatz 
nach der neuen Hasenanlage an der Ober- 
eider sollen öffentlich vergeben werden. 
Offerten sind bis 
Sonnabend, den 10. ds. Mts., 
Mittags 12 Uhr, 
im Wasterlverksbureau — Rathhaus — 
einzureichen, woselbst Plan und Bedingungen 
eingesehen werden können. 
Rendsburg, den 6: Nov. 1894. 
Me Ban-Eommisşion. 
Krankheit der Kinder, chronischer Catarrh, Zahn 
leiden rc. werden binnen kürzester Zeit ohne Operation 
und ohne Gifte auf die leichteste Art geheilt durch 
Fred Jung, 
Homöopathischer Praktiker und Naturarzt. 
Nicht approbirte Medicinaiperion. 
Sprechstunden: Vorm, von 9—11 Uhr und 
Nachm, von 3—5 Uhr Nieilstadtstr. 24» part 
Auswärts brieflich, 
F. Beneide, 
Tischlermeister, 
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unerreichter, gesttzl. geschützter 
rniversalkttt 
bei J. Mi BarbMki 
Ruf'» 
Wer bei Hautkrankheiten, RhcumatlSmuS, 
rheumat. Lähmungen, geheimen Krankn., 
Ma»nesschwäche,Magenlciden-cbish keine 
Hülfe fand, verlange mein hierüber belehrend. 
Buch geg. Einsendung von 50 Pf. in Briefm. 
(wird verschl. u. frco. zuges.) 
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MÄ.>ŗ 
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