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ML" In größter Auswahl:
Para-ehandtücher, Tischläufer, Tischdecken, Rachttischdecke», Wiegendecken, Commodeudecken, j
Servierdecken, Buşşetdecken, Nnchttnşcken, Tabletts, Servietten, Bricken, Gebnckhnlter, Gier-
wärmer, Nachttischgarniturerr, Waschtischgarnittrren, Wäscheschrankgarnitnren, Wäschebeutel,
Wandschoner, Hemdenpassen, Kissenborten, Paradekişşen, Arbeitstaschen, Bestecktaschen, Bade
taschen, Klammerschurzen, Bürstentaschen, Zeitungshalter, Ballschuhtaschen, Schirmhüllen,
Plaidtaschen, Nückenkiffen re. re.
GiinÜlgSk Gelegenheit jinn Einkauf von Weihnachts-Arbeiten.
Besichtigung der Sachen ohne Kaufzwang gerne gestattet.
und zwar abwechselnd von den Pastoren Bier
natzki, Voigt und Rieverts. An den andern
Sonntagen hielt der Inspektor Leseandacht, Pa-
stör Rieveris fuhr jede Woche einmal nach Rick-
ling, um sich dort am Abend nach der Arbeit
mit den Insassen zu unterhalten und Kranke zu
besuchen. Auch er bittet dringend um Hülfe bei
der Unterbringung der Kolonisten nach ihrer Ent
lasiung aus der Anstalt.
Die Hauptrechnung schließt mit 39,752 Mk.
Einnahme und 29,451 Mk. Ausgabe. Es ergiebt
sich also ein Ueberschuß von 10,301 Mk. Die
Kaye der Kolonie hat einen Ueberschuß von
125,74 Mk.
Graf Reventlow führt nun aus, daß man m
der letzten Zeit versucht habe, einen festen Ver
band zivischen den bestehenden Verpflegungs
stationen herzustellen und neue zu gründen. Zu
diesem Zweck sei der „Nordelbingische Verband
gebildet. Eine einheitliche Bildung der Stationen
sei durchaus nothwendig und durch «veise Spar-
samkeit sei ja auch an Kosten manches zu ver-
meiden.
Ueber den Werth und Unwerth der Stationen
entspann sich eine lebhafte Debatte. Der Königl.
Landrath Brütt erklärt, daß er nicht glaubt, vom
Kreistag die Mittel zur Errichtung von Sta-
tionen zu erhalten; er scheue sich, die Sache über
Haupt vorzubringen. Auch Herr Kriegesmanw
Marne spricht sich nrit größter Entschiedenheit
gegen die Herstellung von Verpflegungsstationen
aus. Die Sache klinge in der Theorie wunder
bar schön, bewähre sich aber in der Praxis nicht
Weiter betheiligten sich an der Debatte General
superintendent Ruperts, Gutsbesitzer Johannsen.
Graf v. Schack, Pastor Biernatzki und der Vor-
sitzende.
VI. «kntlidit Şmņļ-êWà
(6. Sitzung.)
- rv - Rendsburg, 4. November.
. Das heutige Eingangsgebet sprach Super-
'ņtendent S o l t a u - Ratzeburg.
Wegen Krankheit ist Pastor Dickmann abgereist
und wird dessen Stellvertreter Pastor Lühr-Delve
einberufen werden.
Der Präsident theilt mit, daß die Petitions-
lommisfton ihre sämmtlichen Arbeiten erledigt.
Eingegangen ist eine Petition der Kirchenvorstandes
™ /?r un> Ablehnung des liturgischen
Handbuchs (Agende). Ueber die Petition, betreffend
die Sprachantrage aus Nordschleswiq hat die
Kommission ein Majoritäts- und ein Minoritäts
votum erstattet.
Zur Verhandlung gelangt zunächst der Bericht
des Ausschusses der 5. ordentlichen Gesammt-
Synode.
Hauptvastor Hansen- Rendsburg sprach dem
Ausschüsse den Dank der Synode aus für die
Außerordentlich segensreiche Thätigkeit. Um ihren
Dank sichtbar Ausdruck zu geben, erheben sich die
Anwesenden von ihren Sitzen. Baron H e i n tz e
dankt als Vorsitzender des Ausschusses. Hauptpastor
Hansen-Rendsburg bemerkt zu dem Abschnitt über
me kirchlichen und sittlichen Zustände, daß die
Iķbe, bie_ großen Gemeinden der Propstei
getheilt und aus denselben
Gemeinden gebildet worden,
nicht richtig sei. Jüan habe lediglich ans einigen
Gemeinden mehrere Pfarrbezirke gebildet. Die
Pfarreingese,jenen seien ,m Allgemeinen nickt
gegen die Bildung selbstständiger Gemeinden. ^
Generalsuperintendent Ruperti bemerkt
hierzu, daß eine Theilung der Gemeinden gegen
den Wunsch derselben nicht vorgenommen werde.
Die schließliche Entscheidung stehe übrigens dem
Konsistorium zu und dieses wolle alte Bande nicht
Zerreißen.
Propst T r e p l i n - Hademarschen theilt seine
Erfahrungen mit, die er gesammelt habe bei der
Trennung großer Gemeinden und der Bildung
selbstständiger Pfarrbezirke und hält Pastor
Harder es für sehr bedenklich, die Trennung
,-3en den Willen der Gemeinden durchzuführen;
dadurch zu leicht Unzufriedenheit ge-
"Ifm werden.
ra issen - Wiby tadelt es, daß der Bericht die
s,rundvigianer als eine Sekte bezeichnet, dieselben
^anden völlig ans dem Boden des evangl.-luth.
?tņisses, wogegen Baron v. Heintze di«
Un^Şng des Synodalausschuffes vertheidigt
habe der Ausschuß übrigens durch diesen
asdruck niemand beleidigen wollen.
Propst K j e r führt aus, daß in der Propstei
TonderndieGrundvigianersich zu einerOrganisation
vereinigt halten, welche im scharfen Gegensatze
zur Landeskirche stehe.
Pastor C l a u s s e n - Düppel will einen
Unterschied gemacht wissen, zwischen Sekten und
Freigemeinden.
Die Synodalen Mussmann und S k a u
sind der gleichen Ansicht, nehmen im Uebrigen
die Grundvigianer als gute evangelische Christen
in Schutz.
Pastor Rendtorff - Neumünster dankt für
die Unterstützung des Gustav-Adolsvereins. Der
selbe habe die Liebesarbeit bei den bedürsligen
Giaubensgenossen in der Diaspora wesentlich
unterstützt.
Zu dem Verein für innere Mission(Gemeinschasts-
verein) erklärt Generalsuperintendeni Kaftan
daß derselbe weder dem Konsistorium, noch der
Gesammtsynode unterstehe. Jeder Versuch nach
dieser Seite hin, Einfluß auf den Verein zu
erhalten, würde die freie Liebesthäiigkeit rur
beeinträchtigen.
Graf B e r n s d o r f ist derselben Ansicht,
bemerkt aber, daß die Mitglieder des Gemein-
schaftsvercins der evangelisch-lutherischen Kirche
angehöre und vielfach auch Mitglieder des Landes
Vereins für innere Mission sind.
Dr. Kaftan bittet, von einer weiteren Debatte
abzusehen, die meisten Mitglieder hatten ihn ver
standen. Durch eine Ausdehnung der Debatte
werde die Sache der inneren Mission jedenfalls
nicht gefördert.
Propst H a s s e l m a n n empfiehlt dringend die
Verbreitung des Jünglings- und Jungfrauen
Vereins. Es bestehen z. Z. 35 Vereine mit
1100 Mitgliedern.
Bezüglich des Berichts der Finanzkasse für
1891/93 beantragt der Berichterstatter Lösche-
Altona Dechargeertheilung und stimmt die Synode
dem Antrage zu.
Der nächste Gegensinns der Tagesordnung
bildet der Antrag des Pröpsten Paulsen au'
8 31 der Kirchengemeinden- und Synodalordnung,
welcher über den Wechsel des Vorsitzes in den
Versammlungen der kirchlichen Gemeindeorganen
Bestimmungen trifft.
Der Antrag lautet:
Bei Erledigung des Pfarramtes und
Verhinderung des Vorsitzenden hat der
Synodalausschuß sich mit demKirchenvorstande
ins Einvernehmen zu setzen über die Person
eines Vorsitzenden. Erfolgt keine Einigung
so hat das Konsistorium zu entscheiden.'
Graf Bernsdorff hält die Sache nicht für
wichtig genug, deshalb ein Kirchen-Gesetz zu
erlassen. Der Antrag wird in der Vorberathuna
abgelehnt
. Der letzte Gegenstand der Tagesordnung bildet
ein von 12 Synodalen eingebrachter Antrag auf
.der §§ 74, 76, 77, 86 und 88 der
in Vevi? n^êî"dr- und Synodalordnung und damit
Vorredners nur anschließen
um Ablehnung der Anträge.
Propst Kj e r ist der Ansicht, daß die Organise
sion der Propsteisynoden keine glückliche ist. Der
vorhandene Stoff sei kein derartiger, daß zur
Erledigung derselben alljährlich eine so große
Versammlung zusamnientreten müsse. Wenn man
sich verschiedene Berichte der Propsteisynoden auf
ihren Inhalt ansehe, so werde man finden, daß
Sachen zur Verhandlung gelangten, die mit den
Angelegenheiten d's betreffenden Kreisen wenig
zu thun hatten. Es müsse ferner in Betracht
gezogen werden, daß eine verhüU.nßmäßig große
Summe durch die zweijährige Tagung rspart
werden könne. Die Propsteisynode koste für jene
Tagung 1C DO Mk. Sie habe jetzt 16 mal getagt,
ohne daß man sagen könne, daß ihr Zusammen
treten ourchaus nothwendig gewesen sei und
Beschlüsse gefaßt seien, die einen wesentlichen
Nutzen gebracht hätten. Er isi entschieden für
die 'Annahme der Anträge.
Pastor G i e s e k e ist auch dasiir. Die Gründe
sind hinreichend erwogen, er will besonders die
Hand noch mal auf den Kostenpunkt legen. Die
Synodalversassung sei eine recht kostspielige
Organisation. In Lauenburg koste die Propste;
synode jährlich 1600—1700 Mk. Wenn auch alle
guten Reden, die auf den Versamnilungen
gehalten würden als goldene Aepfel in silbernen
Schalen präsentirt würden, so wäre der Preis für
dieselben zu hoch.
Für Annahme der Anträge spricht auch Graf
Schack er wendet sich besonders gegen den Grafen
Bernstorsf ilnd hält den Zeitpunkt für außer
ordentlich günstig eine Aenoerung der Synodal
ordnung in diesem Sinne vorzunehmen, da doch
bereits Aenderungen beschlossen seien.
Baron Heintze findet das Bild, das hier
von den Propsteisynoden entworfen werde,
außerordentlich trostlos. Er kann sich aber nicht
für die Anträge entscheiden. Man unterschätze
offenbar den ÄZerth dieser Zusammenkünfte. Die
finanzielle Frage dürfe Nicht derartig in den
Vorderg.and treten. Wenn das geschehe, könnte
Vieles ausgegeben werden. Er bittet die Anträge
abzulehnen.
Dr. Käst an muß bekennen, daß es ihm
allmählig schwer fällt, immer dieselben Reden
über diesen Gegenstand führen zu hören. Auch
er ist der Ansicht, daß die Organisation der
Propsteisynoden keine glücklich gewählte sei. Er
ei mit Graf Schack der Ansicht, daß man einen
8rundsatz nicht leicht ändern dürfe, da sei der
; etzige Zeitpunkt allerdings ein günstiger. Er hat
aber auch Bedenken gegen die Anträge. Nie habe
er vernommen, daß über die Tagung der
Gesammtsynode alle 3 Jahre Klagen laut geworden
eien. Es könne ja eine Zeit eintreten, wo man
von einer gewiffen Stabilität in der Landeskirche
reden könne'und wo eine Tagung der Gesammt-
'ynode alle 4 Jahre genüge. Dieses sei aber
und bitte dringend Mittheilungen aus dem Publikum.
alle 4 Jahre genüge
in V«bàdung di«''V«rhaÎMung über^die'Prtitiön ^Mlich noch nicht der Fall.. . Er regt/an,
der Syncde Nordtondern. bààni, w
ber Syncde Nordtondem, betreffend das Tagen
gehen daV" Abänderungsvorschläge
1 Die weltlichen Mitglieder der Synoden
werden auf 4 Jahre gewählt
2. Der Synodalausschuß besteht aus dem
Propst als Vorsitzenden und 4- auf 4 ^cftre
gewählten Beisitzern. ° 9
3. Die Propsteisynode wird alle 2 Jahre
zu einer ordentlichen Sitzung einberufen.
4. Die Synodalperiode dauert 4 Jahre.
5. Die Gesammtsynode versammelt sich
alle 4 Jahre auf Berufung des Konsistoriums.
Pastor Broderfen ist der Ansicht, daß die
Mitglieder der Synoden dafür Sorge tragen
müssen, die Versammlung der Propsteisynoden
etwas interessanter zu gestalten. Er ist für die
Ablehnung der Anträge, da das häufigere Tagen
der Synoden doch zur Förderung des kirchlichen
Sinnes ein Wesentliches beitragen könnte;
, Graf Berns dorsf weist darauf hin, daß
sich auch schon die früheren Gesammtsynode»
mit ähnlichen Anträgen befaßt, dieselben aber stets
abgelehnt hätten. Was besonders die Tagung
der Gesammtsynoden anbetreffe, so werde' es in
den alten Provinzen schwer empfunden, daß die
Generalsynode nur alle 6- Jahre tage. Für die
Gesammtsynode habe es an Stoff noch nie gefehlt.
In unserer raschlebigen Zeit könne man me wissen,
wie sich die Verhältniße in Zukunft gestalten
würden. Er könne sich den Ansichten seines
ob sich nicht eine Form finden lasse, die ein Tagen
der Progsteisynode alle 2 Jahre, ermögliche, ohne
die Periode der Gesammi/ynode zu verändern.
Event; könnten die Propsteisynoden ja auch alle
Jahre tagen.
Der Antragsteller bemer/t hierzu, daß er es
hauptsächlich auf diePropsteisynoden abgesehen habe.
Konsistorialrath Schwarz hat seine großen
Bedenken, namentlich müsse die Gesammtsynode
alle 3 Jahre zilsammentreten. Jin Uebrigen
ürchte er, daß die Propsteisynoden sich durch die
eltenere Tagung noch langweiliger gestalten
werde. Die Debatte wird hieraus geschlossen und
bei der Abstimmung der Tagung der Propstei
synoden alle 2 Jahre mit 34 gegen 24 Stimmen
angenommen, abgelehnt dagegen' die Abänderung
der Periode der Gesammtsynode. Dementsprechend
werden die übrigen PunUe der Anträge
angenommen, resp. abgelehnt. Der Antrag kommt
Zur Schlußberathung. Nächste Sitzung Montag
l I /ļj Uhr mit folgender Tagesordnung:
1. Fortsetzung der Vorberathüng des Relikten-
gesetzes.
2. Antrag Solkau auf Aenderung der Syüödal-
versaffüng.
3. Antrag Haffelmann, betreffend Kollekte. '
4: Schlußberathung über den Antrag Wagner,
betreffend Strafmündigkeit. **>
Die Redaction stellt die Benutzunl, dieser Rubrik, soweit
es der Raum gestattet, dem Publikum zur Besprechung
von Angelegenheiten allgemeinen Interesses zur Verfü
gung, verwahrt sich aber ausdrücklich dagegen, mit dem
Inhalte identtftcirt zu werden und übernimmt dafür
keinerlei Verantwortung. Wir behalten uns vor, bei Ein
sendungen, welche unserer Ansicht nach über das Maß des
Sachlichen hinausgehen Corrccturen resp. Streichungen
vorzunehmen.
Eingesandt.
In der heutigen Generalversammlung
des hiesigen Handelsvereins soll unter
Anderem auch über Abhülfemaßregeln gegen
das übliche lange Creditgeben berathen
werden und wird dieses Vorgehen gewiß
von jedem rechtlich denkenden Geschäfts-
manne, sei er Handwerker, Wirth, Laden
inhaber u. s. w. freudig begrüßt. Ist
doch für alle nichts schädigender, peinlicher und
verderblicher als das so überhand nehmende
Pumpsystem. Bei den meisten Beamten
wird alljährlich Rechnung zugestellt, bei
einigen vielleicht halb oder vierteljährlich.
Wie aber steht es mit dem bezahlen'?
Wir wollen nlln nicht von denen sprechen
die nicht 'zahlen können, aber von dem
zahlungsfähigen Publikum, und ist die
Gleichgültigkeit dieses oft geradezu unbe
greiflich. Man denke an die Lage der
Ladeninhaber, des Geschäftsmannes, der
um seinen Credit zu erhalten, alle Fakturen
pünktlich bezahlen muß, an den Handwerker,
der seinenGesellen wöchentlich ordnungsmäßig
den Lohn auszuzahlen hat, um nicht dieAchtung
der Arbeiter und sonst seine Autorität
einzubüßen; noch abgesehen von der
Unterhaltung der Hausstände, in denen
doch anständiger Weise Milch, Brod, Fleisch
u. s. w. baar zu bezahlen sind. Es gibt
gut situirte Leute, denen nichts schwerer
fällt als das Bezahlen; sie können sich
nicht von dem Gelde trennen, legen es
vielleicht vorerst zinstragend an, obschon
ihnen nicht unbekannt, wie nothwendig es
der Geschäftsmann, sei ek, welcher es wolle^
gebrauchen kann. Andere wieder bezahlen
ans lauter Bequemlichkeit' nicht, es paßt
ihnen momentan nicht. Das Schlimmste
nun bei dem Pumpsystem ist, das man
solch „bessere" Kundschaft gar oft nicht
einmal mahnen darf. Wer in höflichster
Weise nach langem Warten um sein Geld
ersucht, verscherzt damit wohl stets die
Gunst des Geschäftsfreundes und kann in
den meisten Fällen ihn aus seiner Kunden
liste streichen.
Um Händel' und Wandel gesund und
lebenskräftig zu erhalten, ist eine geregelte,
gute Organisätion des ' Creditwesens eine
Hauptbedingung. Möge denn die hl
Berathung, sowiê vielleicht auch diese Zeilen
etwas fördernd in dieser Sache wirken, bl.'
Todesanzeige.
(Statt jeder besondertn Meldung.)
Am Sonntag, den 4. Iiovember,
Morgens 3V 2 Uhr entschlief sanft
nach kurzen Leiden unsere liebe
Tochter Catharina im Alter von 8
Jahren 4 Monaten. Tief betrauert von
ihren Eltern und Geschwistern.
AhrcnfteSt, den 4. November 1894.
Hinrich Suhr und Frau.
D« Beerdigung findet am Mittwoch,
M - den 7. November, Vormittags 10'/, Uhr
vom Sterbehause aus statt.
Einges andt.
Meinen gethrten Mitbürgern zur Rach
richt, daß Sonntags, nach beendeter Tauz-
Musik der:
Sonntags < Ruhe - Nacht - Radau in der
Thorsttaße seinen Fortgang nimmt.
Programm: Menschenjagd, Anrempeln,
Angebelle, Prügelei, Frauèngeschrei, Sänger-
Corps, große und kleine rc.
Die'muthmaßliche Dauer: Bis Leichen
aus dem Schlachtfelde und dann kommen
ivohl die' ohlen Nachwächter wieder.
Reiff, Thorstraße.
Todes-Uslzkrgo.
Gestern Morgen 2' , Uhr entschlief sai.ft
nach langen Leiden meine liebe Frau und
meiner Kinder liebevolle Mutter
Christiana Maria Rathmann,
geb. Pahl,
ttn eben vollendeten 30. Lebensjahre.
Tiefbetrauert von den
.. Hinterbliebenen.
Die Beerdigung findet DonnerStag-
Nachmittag 2 Uhr vom Sterbehause, Al't-
Blidelsvorf, aus statt.
Todesanzeige.
(Statt besonderer Meldung.)
Gott der Allmächtige hat heute
Morgen 8 Uhr unsern kleinen
Han«
nach kurzer schwerer Krankheit wieder zu
sich genommen.
Um stille Theilnahme bitten die tief-
bettübten Eltern
Max Starb unS Frau Olga,
geb. Michaelis.
Hamburg, den 4. Nov. 1894. g
Proclam.
(3. u. letzte Bekanntmachung.)
Auf Antrag der Benificialerbin Elise
Johanna Helene Harney in Rends
burg werden Alle, welche, sei es als Er
ben, Eigenthümer, Gläubiger oder aus
anderem Grunde, Forderungen und An
sprüche irgend einer Art an den Nacklaß
des am 11. October er. verstorbenen Kauf
manns Heinrich Harney von hier zu
haben glauben, mit alleiniger Ausnahme
der im Grundbuche eingetragenen Gläubiger
!)ierdurch aufgefordert, bei Strafe der Aus-
chließung von dieser Masse sich innerhalb
12 ' Wochen, vom Tage der letzten Be
kanntmachung dieses Proclams angerechnet,
vor dem unterzeichneten Gericht gehörig
anzugeben und zwar Auswärtige unter
Bestellung eines hiesigen Vertreters.
Rendsburg, den 17. October 1894.
SSiitlijks A«tsttNlIit. Sitheil.!.
Bekanntmachung.
Die dem Pastorat zu B ü n s d o r f unter-
haltene Wegestrecke im Wege von Büns-
dors nach Holzbunge, ca. 70 Ruthen, soll
reparirt und dieselbe Arbeit Pr. Submission
vergeben werden. Die Bedingungen liegen
bei dem Unterzeichneten aus, woselbst auch
die Offerten bis zum 15. d. M. einzu
reichen sind.
H. Schröder, Kirchenältester,
Bünsdorf.