Full text: Newspaper volume (1894, Bd. 2)

SlWrilckkiiÜrch 80b. 
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SchiffbrückenSraßc 8vb. 
Abtheilung Damen-Mantel. 
MMWHWW 
Xeulieiten für den Herbst und Winter 
in gröfzter Auswahl eingetroffen. 
Rcgenpaletots non 10 üb. an. 
Franenregenmäniel mit Kragen non 12 Jib. an. 
Winterjacketts ans gntcn Stoffen non 5 üb. an. 
StoMadmiintct non 15 üb. an. 
Wattierte Mcndmäntet mit Pchbragen non 12 üb. an 
Jeder Genre ist. von den vermerkten Preisen an. in jeder Preislage dis zu den feinsten 
Neuheiten vorräthig. Die Firma garantirt jedoch für die Haltbarkeit selbst billigster Sachen. 
Ferner größte Auswahl in: 
WMs, ļciì). Wllljies, ĢchĢ, 
Frauen Wintermäntel mit Kragen, Pelz Nadmäntel. 
Auswahlsendungen in der Stadt werden bereitwilligst ausgeführt. 
AStHeitung ^xnbexxnänteL 
Große Parthie, ca. 130 Stück, Kinder Wintermäntel jeder Größe, unter Preis, 
pr. Stück 6—10 Mk. Es befinden sich unter diesen Mänteln feinste Sachen. 
Schiffbrückcnstraste 80b. 
Gründung 1867. 
Feste Preise. 
P. J. Frerk 
Geschäfsprinzip: 
Belte Waare. 
Größte Auswahl. 
Billigste Preise. 
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Todes-Anzeige. 
Nach langem Leiden starb gestern 
unser geliebter Sohn 
Friedrich 
zarten Alter von 16 Monaten, 
betrauert von seinen Eltern und Ge- 
I schwistern. ^ 
I. A Harlwich und Frau. 
Rendsburg, 11. Oct. 1894. 
Bekanntmachung. 
Für die Stadtgemeinde Rendsburg werden 
85,000 Mark in beliebigen Beträgen zu 
Z'/^ pCt. Zinsen zu leihen gesucht. Das 
Geld braucht event, erst in 2 bis 3 Monaten 
eingezahlt zu werden. 
Anmeldungen nimmt der Magistrat 
entgegen. 
Rendsburg, den 10. October 1894. 
Der Magistrat 
Bekanntmachung. 
Der Schiffer Peter Tattje aus Groningen, 
^enthümer und Führer des Schiffes 
"Gaerdina" wird über den ans der Reise 
on Windau nach Rendsburg ihm begegneten 
^eeunfall am 18. Oktober 1891, 
^şormittags in Uhr, vor dem unter- 
»lchneten Gerichte Verklarung belegen. 
Rendsburg, den 10. Oct. 1894. 
Königliches Amtsgericht III. 
PolizckmàW, 
betreffend das Ankündigttttgswesen 
in der Stadt Rendsburg. 
Auf Grund der §§ 5 und 6 der Ver> 
ordnung über die Polizeiverwaltung in den 
^wordenen Landestheilen vom 20. Sept. 
h a » (Gesetzsammlung Seite 1529), sowie 
a X 14:5 des Gesetzes über die allgemeine 
^"^c^ŗwaltung vom 30. Juli 1883 
Î S n, Än8 Seite 195) wird hinsichtlich 
^àkundigungswesens in der Stadt 
Rendsburg mit Zustimmung des Magistrats 
fur den Umfang des städtischen Polizei 
bezirks verordnet, was folgt- ^ 6 
§ 1. 
Plakate aller Art, geschriebene oder 
gedruckte Mittheilungen, sowie bildliche 
Darstellungen, falls dieselben nach ihrem 
Inhalte überhaupt gesetzlich zulässig sind 
(cons. 8 9 des Preuß. Paßgesetzes vom 
12. Mai 1851 in Verbindung mit 8 30 
des Reichspreßgesetzes vom 7. Mai 1874) 
dürfen fernerhin auf öffentlichen Straßen 
und Plätzen an keinen anderen Orten 
als den hierzu eingerichteten Anschlags- 
tafeln und -Säulen angeschlagen, an- 
geklebt oder sonst befestigt werden. 
Ausgenommen von dieser Beschränkung 
sind die im öffentlichen Interesse noth- 
wendigenBekanntmachungenderBehörden, 
sowie Ankündigungen, welche Grund 
eigenthümer oder Miether in ihrem eigenen 
Interesse an ibren Grundstücken oder 
gemietheten Baulichkeiten anbringen. 
8 2. 
Nur die von der Polizeiverwaltung 
dazu bestimmten Personen, bezw. der 
Pächter der Anschlagsvorrichtungen sind 
zur Befestigung der Anzeigen rc. an den 
Säulen und Tafeln, sowie zur Wieder - 
abnähme berechtigt und verpflichtet. 
Die Betreffenden haben den Erlaubniß 
schein stets bei sich zu führen. 
§ 3. 
Die muthwillige oder fahrlässige 
Beschädigung, die Verunreinigung, das 
Besteigen und Bewerfen der Anschlags 
säulen und -Tafeln, sowie das unbefugte 
Abreißen, Vernichten oder Beschmutzen 
der daran befindlichen Anzeigen ist 
untersagt. 
8 4. 
Zuwiderhandlungen gegen die vor 
stehenden Bestimmungen, werden, sofern 
nach den Strafgesetzen nicht eine höhere 
Strafe verwirkt ist, mit einer Geldstrafe 
bis zu 9 Mk., an deren Stelle im 
Unvermögensfalle entsprechende Haftstrafe 
tritt, geahndet. 
8 5. 
Vorstehende Polizeiverordnung tritt 
mit dem Tage der Verkündigung in Kraft. 
Rendsburg, den 10. October 1894. 
Die Polizei-Verwaltung. 
Rühle von Lilienstern. 
Auction. 
Am Freitag, den 12. October d. I 
Vormittags von 10 und, falls erforderlich 
Nachmittags von 2V a Uhr an, sollen 6e:: 
dem Kaufmann Herrn Reimers Hierselbst 
Schlvszplatz 82, 
2 Cylinder, 4 Waschtische, 3 große 
Spiegel, 3 Toilettenspiegel, 12 ver 
schiedene Stühle, 5 vollständige Betten 
darunter 3 mit Sprungfedermatratzen, 
mehrere Tische, 1 Schänkschrank, 
Kommode, 2 Küchenschränke, 2 Lehn 
sessel, 2 Kleiderschränke, 1 Näh 
Maschine, Uhren, Bilder, Vorhänge, 
Schänkutensilien, Küchengeschirre, und 
viele andere Sachen mehr, 
öffentlich freiwillig an den Meistbietenden 
gegen gleich baare Zahlung versteigert 
werden. 
Der Gerichtsvollzieher. 
Heivemauu. 
WniàŞ, foiHÌI, 
Knochenmehl 
beständig auf Lager. 
J. H. F. Weier, Hohn. 
Wsļià Anchovis 
empfiehlt 
H. Suhl*; Thorstraße 283. 
von 
Echten 
II 
J. H. G. Jager, MosW. 
von anerkannt vorzüglicher Qualität, und 
da stark pepsinhaltig, ein sich bewährendes, 
magenstärkendes Verdauungsmittel, halte 
allseitig bestens empfohlen. Werthlose 
resp. ihres geringen Pepsingehalts wegen 
minderwerthige Fabrikate weise man 
zurück. 
.1. H. <i. Jäger, 
ImnMkstillstir». AqimilfMik, 8tigjmi)(in|. 
Danksagung. 
Seit 1'/, Jahren litt ich an Lähmung des 
linken Beines. Wenn ich gegangen war, hatte 
ich große Schmerzen, wenn ich mich nach vorn 
überbückte, hatte ich Schmerzen in der Hüfte. Ich 
wandte mich daher endlich an den homöopathische« 
Arzt Herrn Dr. med. Hope zu Kol« 
ane Rhein, Sachsenring 6«. Dieser heckte 
mein Bein in sechs Wochen, und ich spreche Herrn 
Dr. Hope daher meinen besten Dank aus. 
lgez.) Retmann, Grethen bei Bischofsstein. 
sCrtitltrtttPtt für Beamte «nh Privat- 
angestellte ohne persönliche 
oder sachliche Sicherheit und unter sehr günstigen 
Bedingungen vermittelt 
Chr. Jacobsen, Rendsburg, Hohestr. 95. 
Vertreter der Ersten Berliner Cautionsgesellschaft.
	        
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