SlWrilckkiiÜrch 80b.
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SchiffbrückenSraßc 8vb.
Abtheilung Damen-Mantel.
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Xeulieiten für den Herbst und Winter
in gröfzter Auswahl eingetroffen.
Rcgenpaletots non 10 üb. an.
Franenregenmäniel mit Kragen non 12 Jib. an.
Winterjacketts ans gntcn Stoffen non 5 üb. an.
StoMadmiintct non 15 üb. an.
Wattierte Mcndmäntet mit Pchbragen non 12 üb. an
Jeder Genre ist. von den vermerkten Preisen an. in jeder Preislage dis zu den feinsten
Neuheiten vorräthig. Die Firma garantirt jedoch für die Haltbarkeit selbst billigster Sachen.
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WMs, ļciì). Wllljies, ĢchĢ,
Frauen Wintermäntel mit Kragen, Pelz Nadmäntel.
Auswahlsendungen in der Stadt werden bereitwilligst ausgeführt.
AStHeitung ^xnbexxnänteL
Große Parthie, ca. 130 Stück, Kinder Wintermäntel jeder Größe, unter Preis,
pr. Stück 6—10 Mk. Es befinden sich unter diesen Mänteln feinste Sachen.
Schiffbrückcnstraste 80b.
Gründung 1867.
Feste Preise.
P. J. Frerk
Geschäfsprinzip:
Belte Waare.
Größte Auswahl.
Billigste Preise.
KM
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Todes-Anzeige.
Nach langem Leiden starb gestern
unser geliebter Sohn
Friedrich
zarten Alter von 16 Monaten,
betrauert von seinen Eltern und Ge-
I schwistern. ^
I. A Harlwich und Frau.
Rendsburg, 11. Oct. 1894.
Bekanntmachung.
Für die Stadtgemeinde Rendsburg werden
85,000 Mark in beliebigen Beträgen zu
Z'/^ pCt. Zinsen zu leihen gesucht. Das
Geld braucht event, erst in 2 bis 3 Monaten
eingezahlt zu werden.
Anmeldungen nimmt der Magistrat
entgegen.
Rendsburg, den 10. October 1894.
Der Magistrat
Bekanntmachung.
Der Schiffer Peter Tattje aus Groningen,
^enthümer und Führer des Schiffes
"Gaerdina" wird über den ans der Reise
on Windau nach Rendsburg ihm begegneten
^eeunfall am 18. Oktober 1891,
^şormittags in Uhr, vor dem unter-
»lchneten Gerichte Verklarung belegen.
Rendsburg, den 10. Oct. 1894.
Königliches Amtsgericht III.
PolizckmàW,
betreffend das Ankündigttttgswesen
in der Stadt Rendsburg.
Auf Grund der §§ 5 und 6 der Ver>
ordnung über die Polizeiverwaltung in den
^wordenen Landestheilen vom 20. Sept.
h a » (Gesetzsammlung Seite 1529), sowie
a X 14:5 des Gesetzes über die allgemeine
^"^c^ŗwaltung vom 30. Juli 1883
Î S n, Än8 Seite 195) wird hinsichtlich
^àkundigungswesens in der Stadt
Rendsburg mit Zustimmung des Magistrats
fur den Umfang des städtischen Polizei
bezirks verordnet, was folgt- ^ 6
§ 1.
Plakate aller Art, geschriebene oder
gedruckte Mittheilungen, sowie bildliche
Darstellungen, falls dieselben nach ihrem
Inhalte überhaupt gesetzlich zulässig sind
(cons. 8 9 des Preuß. Paßgesetzes vom
12. Mai 1851 in Verbindung mit 8 30
des Reichspreßgesetzes vom 7. Mai 1874)
dürfen fernerhin auf öffentlichen Straßen
und Plätzen an keinen anderen Orten
als den hierzu eingerichteten Anschlags-
tafeln und -Säulen angeschlagen, an-
geklebt oder sonst befestigt werden.
Ausgenommen von dieser Beschränkung
sind die im öffentlichen Interesse noth-
wendigenBekanntmachungenderBehörden,
sowie Ankündigungen, welche Grund
eigenthümer oder Miether in ihrem eigenen
Interesse an ibren Grundstücken oder
gemietheten Baulichkeiten anbringen.
8 2.
Nur die von der Polizeiverwaltung
dazu bestimmten Personen, bezw. der
Pächter der Anschlagsvorrichtungen sind
zur Befestigung der Anzeigen rc. an den
Säulen und Tafeln, sowie zur Wieder -
abnähme berechtigt und verpflichtet.
Die Betreffenden haben den Erlaubniß
schein stets bei sich zu führen.
§ 3.
Die muthwillige oder fahrlässige
Beschädigung, die Verunreinigung, das
Besteigen und Bewerfen der Anschlags
säulen und -Tafeln, sowie das unbefugte
Abreißen, Vernichten oder Beschmutzen
der daran befindlichen Anzeigen ist
untersagt.
8 4.
Zuwiderhandlungen gegen die vor
stehenden Bestimmungen, werden, sofern
nach den Strafgesetzen nicht eine höhere
Strafe verwirkt ist, mit einer Geldstrafe
bis zu 9 Mk., an deren Stelle im
Unvermögensfalle entsprechende Haftstrafe
tritt, geahndet.
8 5.
Vorstehende Polizeiverordnung tritt
mit dem Tage der Verkündigung in Kraft.
Rendsburg, den 10. October 1894.
Die Polizei-Verwaltung.
Rühle von Lilienstern.
Auction.
Am Freitag, den 12. October d. I
Vormittags von 10 und, falls erforderlich
Nachmittags von 2V a Uhr an, sollen 6e::
dem Kaufmann Herrn Reimers Hierselbst
Schlvszplatz 82,
2 Cylinder, 4 Waschtische, 3 große
Spiegel, 3 Toilettenspiegel, 12 ver
schiedene Stühle, 5 vollständige Betten
darunter 3 mit Sprungfedermatratzen,
mehrere Tische, 1 Schänkschrank,
Kommode, 2 Küchenschränke, 2 Lehn
sessel, 2 Kleiderschränke, 1 Näh
Maschine, Uhren, Bilder, Vorhänge,
Schänkutensilien, Küchengeschirre, und
viele andere Sachen mehr,
öffentlich freiwillig an den Meistbietenden
gegen gleich baare Zahlung versteigert
werden.
Der Gerichtsvollzieher.
Heivemauu.
WniàŞ, foiHÌI,
Knochenmehl
beständig auf Lager.
J. H. F. Weier, Hohn.
Wsļià Anchovis
empfiehlt
H. Suhl*; Thorstraße 283.
von
Echten
II
J. H. G. Jager, MosW.
von anerkannt vorzüglicher Qualität, und
da stark pepsinhaltig, ein sich bewährendes,
magenstärkendes Verdauungsmittel, halte
allseitig bestens empfohlen. Werthlose
resp. ihres geringen Pepsingehalts wegen
minderwerthige Fabrikate weise man
zurück.
.1. H. <i. Jäger,
ImnMkstillstir». AqimilfMik, 8tigjmi)(in|.
Danksagung.
Seit 1'/, Jahren litt ich an Lähmung des
linken Beines. Wenn ich gegangen war, hatte
ich große Schmerzen, wenn ich mich nach vorn
überbückte, hatte ich Schmerzen in der Hüfte. Ich
wandte mich daher endlich an den homöopathische«
Arzt Herrn Dr. med. Hope zu Kol«
ane Rhein, Sachsenring 6«. Dieser heckte
mein Bein in sechs Wochen, und ich spreche Herrn
Dr. Hope daher meinen besten Dank aus.
lgez.) Retmann, Grethen bei Bischofsstein.
sCrtitltrtttPtt für Beamte «nh Privat-
angestellte ohne persönliche
oder sachliche Sicherheit und unter sehr günstigen
Bedingungen vermittelt
Chr. Jacobsen, Rendsburg, Hohestr. 95.
Vertreter der Ersten Berliner Cautionsgesellschaft.