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Königlich privilegirteS
gemeinnütziges
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Lie umliegende Gegend.
Z e hît er Jahrgang. 5 l steS Stüek.
.. Svvfli qg, den,2i. December i8 i7-
)ristian der Drille,
König von Dönnemark.
(Beschluß.)
, Nachdem die Bischöfe eine Zeitlang gefangen
gesessen hatten, ließ der König ihnen wissen, daß,
wenn sie sich schriftlich verpflichten wollten, hin-
führo im Reiche keine Unruhe zu stiften, sondern
in ihren Häusern zu leben, und nicht wieder nach
jhrem vorigen S tande zu trachten, er sie auf freien
Fuß setzen, und sie ihre Erbgüter genießen lassen
wollte. Diese Bedingungen nahmen sie insge«
sammt an, nur der Bischof Rönnow, nicht, daher
«rauch seine ganze Lebenszeit ein Gefangener blei
ben meiste. Die andern hingegen tarnen wieder
auf freien Fuß, behielten ihre Erbgüter, und w'urr