November 1817, ein schon früher gegebenes Verbot die
Einfuhr des fremden BrandtweinS betreffend, wiederum
bestätiget worden, daß, kein fremder Brandtwein einpa-
ßiren darf; in der Nacht vom zten auf den qten Decem
ber aber doch 3 Wagen, jeder mit 3 Orhösten beladen
zwischen dem Pahlsichen und Paaxschcn Sause nach der
rothen Pumpe zugefahren, und in deren Gegend abge
laden sind; so wird ein jeder hiemit aufgefordert: »ns
sowohl von diesen als ins künftige sichere Anzeige zu ma
chen, wo fremder Brgndtewein abgeladen ist, daß solcher
zur Confiscation gebrqcht werden kann. Davon hat als
dann die Armen- Casse 2 Drittheil und der Anzeiger unter
Verschweigung seines Namens Ein Drittheil der Confis
cation zu erwarten.
Mendsbnrg, den 6 ten December 1817.
Die sämmtlichen Brandtweinbrenner.
Ein auf dem Lande lebender Privatmann, welcher sich
btSber mit dem Unrerbicht einiger Kinder beschäftigte,
wünscht auf Neujahr izig noch einige Knaben von y bis
13 Jahren in Pension zu nehmen. Nähere Nachricht
ertheilt Herr Probst C a l l i s c n.
Diejenigen, welche ihre Waaren, Effecten, oder Häu
ser, so wie Getraide bei der 5 ten Hamburger Affecnranz-
Compagnie gegen Feuersgefahr versichert zu haben wün
schen, wollen sich gefälligst ber, mir melden, wo der Plan
dieser laugst bekannten und solihenAffecstranz-Compagnie
einzusehen ist. —-' Die Versicherungen geschehen sowohl
auf einen Monat alS auf längere Zeit zu den billigsten
Prämien.—
Kiel, den zten December 1317.
Chr. Schultz.
“ J 1 . ' " ‘ l -- ■ ' -
F. Vogel dein aus Tönning,
empfiehlt sich dem hiesigen geehrten Publicum mit seiner
neu erfundene» Schein- und Diel-Lampe, welche mit
einer zu bewundernden Sparsamkeit brennt. Diese ocko-
«vwiscke und wo!?!, getroffene Einrichtung ist sowohl in
Tönning als. wie in den uimieaenden Gegenden in allen
ersten Privat - und sonstigen angesehenen Häusern ausge
nommen. Die ganze Einrichtung kostet 3 n^> 12 şi Cour..
Logirt der der Wittwe schnack auf der Nienstädt.