MM !*
,
MM Ģ
S: ■ - ■■■••-.
-
M
KW* ļ-ì ?. »V *,1'X- ’..#.' ■:
M.\s
Mâķ
8pķâk«H
KķâÄ - i- -y.i - <‘
xM àk V
WààM
fê'A: -
tor. ---'
395
/ ■ 8-
Der dritte Tag des Festes, Sonntag der 2te
November, soll, wie dessen erster Tag, in allen
Kirchen gefeiert werden, sowohl Vormittags, alS
-Nachmittags, mit besonderer Rücksicht anfdieAn-
rufnng Gottes um Seine Gnade und ferneren
Schutz der reinen kirchlichen Lehre, und für einen
jeden, zur Aufmunterung seiner selbst, würdig dar
nach zu wandeln. An diesem Tage ist Vormit
tags über I Evr. Z. V. ii. und Nachmittags über
Hebr. iz. V. 8- zu predigen. Gleichfalls werden
an diesem Tage Gesänge angestimmt mit Begleir
tting der Orgel oder anderer Instrumentalmusik,
wo es geschehen kann; auch sollen Collecken und
Gebete, welche man für ein jedes der Kirchenfeste
am passendsten findet, Yen Predigern jedes Orts
zugesandt werden.
Am ersten und dritten Tage des Festes soll, so
wie es bei Feierlichkeiten gewöhnlich ist, mit einer
.oder mehrern Glocken gelautet werden, und ein
Gleiches am andern Tage des Festes in den Städ
ten geschehen, wo in den gelehrten Schulen Re
den gehalten werden.
-An keinem der drei Festage, oder am Abend
vorher, darf irgend eine öffentliche Lustbarkeit, als
Schauspiel, Ball und dergleichen, gestartet wer
den, und sowohl an dem ersten als dem letzten Fest
tage sollen alle Arbeiten ruhen. '
Am 2ten November soll bei Solmennntcrgang
auf dieselbe Weise, wie es für den Morgen des
Zisten Octobers angeordnet ist, mit Abfeurung