Full text: Newspaper volume (1817)

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Der dritte Tag des Festes, Sonntag der 2te 
November, soll, wie dessen erster Tag, in allen 
Kirchen gefeiert werden, sowohl Vormittags, alS 
-Nachmittags, mit besonderer Rücksicht anfdieAn- 
rufnng Gottes um Seine Gnade und ferneren 
Schutz der reinen kirchlichen Lehre, und für einen 
jeden, zur Aufmunterung seiner selbst, würdig dar 
nach zu wandeln. An diesem Tage ist Vormit 
tags über I Evr. Z. V. ii. und Nachmittags über 
Hebr. iz. V. 8- zu predigen. Gleichfalls werden 
an diesem Tage Gesänge angestimmt mit Begleir 
tting der Orgel oder anderer Instrumentalmusik, 
wo es geschehen kann; auch sollen Collecken und 
Gebete, welche man für ein jedes der Kirchenfeste 
am passendsten findet, Yen Predigern jedes Orts 
zugesandt werden. 
Am ersten und dritten Tage des Festes soll, so 
wie es bei Feierlichkeiten gewöhnlich ist, mit einer 
.oder mehrern Glocken gelautet werden, und ein 
Gleiches am andern Tage des Festes in den Städ 
ten geschehen, wo in den gelehrten Schulen Re 
den gehalten werden. 
-An keinem der drei Festage, oder am Abend 
vorher, darf irgend eine öffentliche Lustbarkeit, als 
Schauspiel, Ball und dergleichen, gestartet wer 
den, und sowohl an dem ersten als dem letzten Fest 
tage sollen alle Arbeiten ruhen. ' 
Am 2ten November soll bei Solmennntcrgang 
auf dieselbe Weise, wie es für den Morgen des 
Zisten Octobers angeordnet ist, mit Abfeurung
	        
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