2ar. In der Nacht zum 2. Februar wartete
am Rendsburger Postamt ein Kaufmann aus
Schleswig auf den Postautobus, um damit
nach Hause zu fahren. Wahrend er im Tür
eingang des Gebäudes stand, rief ihm plötzlich
von der anderen Straßenseite jemand zu. was
er da „herumlungere". Das war die Visiten
karte des angeklagten St. Er war offensicht
lich angetrunken, kam zu dem Wartenden
herübergestolpert und forderte ihn auf, ihm
20 Pfennig zu geben, damit er „sich noch
einen kaufen" könne. Diese Art des Beneh
mens einem Ortsfremden gegenüber bezeich
nete der Richter als „Britentum", womit man
hierzulande bekanntlich ein flegelhaftes Ge
baren belegt. Sk behauptete, der Schleswiger
habe ihn mit einer Frage zuerst angeredet,
was der Zeuge unter Eid verneint. 3 Wochen
Haft und Kostentragung werden St. wegen
belästigenden Bettelns zudiktiert. Wenn er
Lei sich selbst nach m. U. (mildernden Um
ständen» suchen will, dann kann er allenfalls
seine damalige Dunität mit haftbar machen.
Bor Gericht bal er um Freisprechung. Er
hätte sich sagen müssen, daß das zu weit ging.
Uebertretung.
Wenn sich jemand als Arzt irgendwo nieder
läßt, so muß er approbiert, d. h. von Staats
wegen zugelassen sein. Diese Approbation hat
neben der mit dem Staatsexamen abschließen
den theoretisch-wissenschaftlichen Ausbildung
zur Voraussetzung, daß der Betreffende auch
das Medizinalpraktikantenjahr in einem
Krankenhause oder einer Klinik absolviert
hat. An der Erledigung dieses praktischen
Jahres fehlt es bisher A. M., der eine homöo
pathisch-biochemische Praxis eröffnet hat. Er
erhielt auf Grund staatsanwaltschaftlicher An
schuldigung vom hiesigen Amtsgericht einen
Strafbefehl über 60 Mark, weil er in zwei
Zeitungsanzeigen im Januar d. I., ohne
approbiert zu sein, durch Unterzeichnung mit
Dr. M. den Eindruck erweckt habe, daß er
Dokior der Medizin sei und alle Erfordernisse
zur Ausübung einer medizinischen Praxis
erfüllt habe. Ter Angeklagte hat wohl das
medizinische Staatsexamen an der Universität
Kiel abgelegt, jedoch nicht zum Tr. med.
promoviert. Er ist Doktor der Naturwissen
schaften (Tr. rer. nat.» und gibt vor Gericht
an, daß er das praktische Jahr noch nicht hin
ter sich habe, weil er nicht gleich zugelassen
worden sei. Jetzt habe er die Zulassung zur
Approbation, d. h. in diesem Falle zur Ab
leistung der praktischen Zeit. Ter Verteidiger
ergänzte, sein Klient meine, daß für ihn als
Kriegsteilnehmer rassemätzig kein Hindernis
bestehen werde. M. bemerkte, weil er Kriegs
teilnehmer sei, brauche er das praktische Jahr
nur halb abzuleisten. Rezepte kann ein Medi
ziner, worauf der Vorsitzende verweist, bereits
nach dem Physikum, der ärztlichen Vor
prüfung, ausstellen mit Ausnahme von Gift-
rezepten.
Gegen den erlassenen Strafbefehl hat M.
Einspruch erhoben. Der Amtsanwalt führte
aus, wenn der Angeklagte in den fraglichen
Anzeigen auf die Ablegung des medizinischen
Staatsexamens hingewiesen habe, so wolle er
damit dartun, daß er kein Kurpfuscher sei. Er
verschweige aber, daß er die Approbation noch
nicht besitze, also die Urkunde noch nicht er
halten habe, die erst erlaube, als ein Arzt in
vollem Sinne des Wortes aufzutreten. Dar
aus leitete der Amtsanwalt eine Uebertretung
nach 8 147 Abs. 1 Z. 3 der Reichsgewerbeord
nung ab und beantragte Belastung der Geld
strafe/ sowie Tragung der Kosten des Ver
fahrens. Der Verteidiger legte dar, der § 147
(Kurpfuscherparagraph» bezwecke den Schutz
des Publikums vor Täuschung. Einen Fall
wie den vorliegenden habe dieser Paragraph
offenbar nicht im Auge gehabt. Ter Angeklagte
sei eine in Deutschland staatlich geprüfte
Meöizinalperson. Als „Arzt" habe er sich in
der Anzeige nicht unterzeichnet, auch nicht
gesagt, daß er „approbierter" Mediziner sei.
Als geprüfte Medizinalperson könne M. nach
Lage der Tinge nicht in den Verdacht kommen,
einen falschen Glauben, eine Täuschung er
wecken gewollt zu haben. § 147 richte sich gegen
Leute, die mit irgendwelchen im Ausland
zugelegten Titeln in Deutschland ein Gewerbe
betreiben wollten. Ter Verteidiger erwähnte
Rechtskommentare u. plädierte aus rechtlichen
Gründen auf Freisprechung, evtl, auf eine
ganz entfernte Fahrlässigkeit und erhebliche
Herabsetzung der Geldstrafe. M. bemerkte
noch, ihm sei von einem anderen Anwalt vor
der Veröffentlichung gesagt worden, daß die
Anzeige einwandfrei sei.
Das Urteil lautete wegen Uebertretung
laut 8 147 Abs. 1 Z. 3 in zwei Fällen auf je
10 Mark Geldstrafe und Tragung der Kosten.
In der Begriindung heißt es, nach dem An
zeigenhinweis, daß er das medizinische Staats
examen abgelegt habe und in allen medizini
schen Angelegenheiten Rat erteile, habe ein
weniger unterrichtetes Publikum bei der
Unterzeichnung Tr. A. M. annehmen müssen,
daß es sich um einen Tr. med. handle, einen
regelrecht zugelassenen Arzt. Daß er nicht
Doktor der Medizin, sondern der Naturwissen
schaften sei, hätte der Angeklagte zum Aus
druck bringen müssen. Es komme nicht nur
auf den Wortlaut von Vorschriften an (8 147
der Reichsgewerbeordnung', sondern auch auf
deren Geist, namentlich in neuerer Zeit. Die
Anzeige sei formell vielleicht den Voraus
setzungen der Reichsgewerbeordnung nach
gekommen, aber dem Kinne nach geeignet
gewesen, die Volksgemeinschaft zu täuschen.
Erst nach dem praktischen Jahr könne sich ein
Mediziner mit vollem Recht als Arzt betrach-
teit; es müßten eben alle Voraussetzungen
für die Ausübung einer ärztlichen Praxis
vorhanden sein. Als strafmildernd, nicht
strasausschließend wurde die irrtümliche Aus
kunft durch einen Juristen bezüglich des An
zeigentextes erachtet.
Wegen Vergehens gegen das Gesetz über
den Verkehr mit Kraftfahrzeugen und gleich
zeitigen Verstoßes gegen die Reichsabgabcn-
ordnung (Benutzung eines zum öffentlichen
Verkehr noch nicht zugelassenen Wagens und
Fehlen der Steuermarke» wurde der ein
schlägig vorbestrafte W. G. zu 40 Mark Geld
buße, evtl. 4 Tagen Gefängnis, und Tragung
der Kosten verurteilt. — Frei aus geht G. L.
Er hat sich nicht, wie es einmal hieß, an einer
Mißhandlung beteiligt, sondern bei einem
Vergnügen lediglich pflichtgemäß geholfen,
einen unbequemen Gast aus dem Saale zu
entfernen. L.'s Bruder war in der An
gelegenheit schon freigesprochen.
Illjähriges Bestehen des deutschen Roten
Kreuzes, Vaterl. Fraueuvereiu Büdelsdorf.
Büdelsdorf, 7. März. Aus Anlaß seines 10-
jährigen Bestehens hatte das Rote Kreuz, Va
terländischer Frauenverein Büdelsdorf seine
Mitglieder zu einer schlichten Feier in die
festlich geschmückten Räume der Dorfschänke
eingeladen. Als Gäste waren die Kreisvcr-
bandsvorsitzende, Vertreterinnen aus Rends
burg und Fockbek sowie der NS.-Frauenschaft
erschienen. Nach einleitendem Musikstück „Die
Himmel rühmen des Ewigen Ehre" begrüßte
die Vorsitzende die zahlreich Erschienenen mit
herzlichen Worten. Alsdann gab die Schrift
führerin einen kurzen Bericht über die Tätig
keit des Vereins in den verflossenen 10 Jah
ren, ausklingcnd in einem Treuegelöbnis für
den Führer und Schirmherrn des deutschen
Roten Kreuzes Adolf Hitler. Die Kreisver
bandsvorsitzende ergrisf dann das Wort, um
kurz einiges über die Notwendigkeit des
Deutschen Roten Kreuzes zu sagen, das heute
wieder, nachdem es fast zwei Jahrzehnte hin
durch Träger der Wohlfahrt war, durch den
Führer seinen eigentlichen Aufgaben zuge
führt wurde.
Mit einem Einakter, „Die Notkreuzfamilie",
aufgeführt von Mitgliedern der Jugendgrup
pe, schloß der 1. Teil des Programms. Nach
der Kaffeetafel folgten dann noch Musik, Ge
sang und Deklamationen in bunter Reihen
folge.
Wetteransşichten: Mäßige Winde aus Nord bis
Ost, wolkig, zeitweise auch ausheitrnd, geringe
Schnceschauern, kalt, nachts mäßiger Frost.
SMeswig-MoMeü*
Hcds Rmds&ueg,
gg. Alt-Duvenstedt, 7. März. Tödlich ver
laufener Unfall. Ter 60jährige Altenteiler
Hans Hagge aus Tuten, der, wie berichtet, vor
einigen Tagen durch Sturz vom Wagen sich
einen schweren Schädelbruch mit Gehirn-
erschütterung zuzog, ist in der Nacht zum Don
nerstag im Städtischen Krankenhaus Rends
burg seinen schweren Verletzungen erlegen.
Jeveustedt, 7. Mürz. Uufall. Bor einigen
Tagen rutschte die Bäckersfrau R. in der Back
stube aus und kam zu Fall. Dabei erlitt sie
einen Knöchelbruch am linken Fuß. Auf An-
ordnltng des Arztes wurde die Verunglückte
am Donnerstag mit dem Rendsburger Sani-
tütsauto in das Rendsburger Krankenhaus
gebracht.
R. Nortorf, 7. März. Ju de» Ruhestand tritt
infolge Erreichung der Altersgrenze zum
1. April der Lehrer Heinrich Jacob Engellandt
im benachbarten Brammer, wo er fast vier
Jahrzehnte zum Segen der Gemeinde gewirkt
hat. Herr Engellandt wurde am 4. November
1872 in Luhnstedt geboren, besuchte von 1800
bis 1803 das Seminar zu Ratzeburg, wirkte
drei Jahre in Buchhorst bei Lauenburg und
siedelte am 1. April 1896 nach Brammer über,
wo er am 12. April 1921 unter großer Betei
ligung sein 25jähriges Ortsjubiläum begehen
konnte. Der Scheidende, der seinen Lebens
abend in Nortorf beschließen will, war u. W.
der 9. Lehrer, soweit bekannt, in Brammer. —
Unser diesjähriger Frühjahrs-Kram-, Vieh-
und Pfcrdemarkt findet am Tage nach Ostern,
also am Dienstag, dem 23. April, statt.
liuis iddcswig.
Kreis Schleswig sorgt für Notstandsgebiete.
>iicD6yQstbcn|cuntnIuti0 ôcê
werks 1934=35 im Monat Februar hatte einen
ganz besonderen Erfolg. Am 6. März rollten
12 000 Pfund Lebensmittel (Kolonialwaren
und Fette, Konserven» und Kleidung in Gegen
den unseres Vaterlandes, die weniger zum
Leben haben als wir. Die von den einzelnen
Ortsgruppen an die Kreisamtsleitung ge
sandten Pakete wurden dort geöffnet und die
Lebensmittel nach Warengattung in die Kisten
verpackt. Eine ganze Reihe von Briefen, die
mir in den Paketen fanden, mußten wir her
ausnehmen, da sie doch nicht direkt an die
Empfänger der Liebesgaben gehen würden.
Wir haben aber der Gauamtsleitung die betr.
Briefe zur Wciterleitung an die Ortsgruppe,
die die Liebesgabenpakete gesammelt erhält,
gegeben. Hoffentlich erhalten wir dann von
dort aus einen Gruß. — Die Sammlung ist
noch nicht abgeschlossen. Noch täglich laufen
neue Spenden hier in Schleswig ein.
cs. Schleswig, 8. März. Kreistagung des
NS.-Lehrerbundes. Die Kreisgruppe Schles
wig des NS.-Lehrerbundes hatte ihre Mit
glieder zu einer Tagung nach dem „Stadl
theater" eingeladen. Die Veranstaltung, die im
Zeichen des Ablebens des Gauleiters und
Staatsministers Pg. Schemm stand, wurde
durch eine musikalische Darbietung des Leh
rerorchesters eingeleitet. Anschließend würdigte
Kreisamtsleiter Pg. Schnackenberg in einer
längeren Ansprache die Verdienste des plötz
lich Dahingeschiedenen um die im NS.-Leh-
rerbund geleistete wertvolle Aufbauarbeit. Int
weiteren Verlauf der Tagung ging Konrektor
Pg. Reimers-Wesselburen auf den biologi
schen Unterricht im nationalsozialistischcn
Staate ein. Die Ausführungen des Redners
wurden von den Zuhörern mit großem In
teresse aufgenommen.
cs. Schleswig, 8. März. Holzauktion in der
Stampfmühle. Am gestrigen Donnerstag ver
anstaltete das Schleswiger Forstamt in der
Gaistwirtschaft „Stampfmühle" im Tiergarten
eine Holzauktion, zu der sich recht viele Kauf
liebhaber eingefunden hatten. Für Eichen
stämme wurden 25 bis 35 JiJl, für Buchen
stämme 16 JiJl, für Eichenpfähle 9 JiJl, für
Eichenscheite 5 JIJL, für Eichenknüppel 4 JlJt,
für Buchenscheite 6—7 JIJL und für Buchen
knüppel 5 JIJL je Raummeter gezahlt. Von
dem Holz wurde etwa die Hälfte verkauft.
Kropp, 7. März. Autounfall. Zu einem Auto
unfall kam es auf der Straße Groß-Rheide Kropp
unweit des Dorfeinganges. Als Dr. Wunner mit
'einem Auto die Straße passierte, trieb der Sohn
des Baumeisters Sohrt eine Herde Gänse vor sich
her. Eines der Tiere flog direkt gegen die Wind
schutzscheibe, die in tausend Splitter ging. Wäh
rend der Fahrer wie durch ein Wunder unverletzt
blieb, landete der Martinsvogel verendet im Auto.
Böklund, 7. März. Schule geschlossen. We
gen einer unter den Schulkindern ausgebroche
nen Scharlachepidemie wurde unsere Volks
schule vom Kreisarzt auf 14 Tage geschlossen.
Der Unterricht beginnt voraussichtlich wieder
am 21. März.
S. Ulsnis, 7. März. Schiffsunfall. Das fahr
planmäßig in Richtung Schleswig fahrende
Motorschiff „Arnis" der Schleswiger Kreis-
schiffahrt geriet gestern morgen gegen 9.15
Uhr in der Goltorfer Enge bei Königsburg
infolge plötzlicher dichter Nebelbildung auf
Grund. Da die Strömung ausging, der Was
serspiegel sich also senkte, war den Bemühun
gen, durch eigene Kraft von der Sandbank
loszukommen, kein Erfolg beschieden. Auch die
dreistündigen Anstrengungen des zufällig von
Aus lUUz’AW&sUdt, Hahuau-UademacscU&t
und Umfystycud
Breiholz, 7. März. Die Ortsgruppe des NS
DFB. hatte zu einem Kameradschaftsabend in
Peters Gasthof eingeladen. Besondere Aner
kennung und ungeteilten Beifall erntete der
Theaterspielring der NS.-Kulturgemeinde
Kiel für die vorzüglichen Darbietungen. Der
Ortsgruppenführer wies auf die in Not be
findlichen Volksgenossen hin, worauf er die
Sammelbüchsen der NS.-Volkswohlsahrt her
umreichen ließ, die einen schönen Ertrag brach
ten.
lUeis tckunpkde,
Eckernförde, 7. März. Ein Hundertmark-Los
gezogen. Ein hiesiger Einwohner hatte das
Glück, bei einem grauen Glückämann der Win
terhilfs-Lotterie einen Hundertmark-Gewinn
zu ziehen.
hs. Gettorf, 6. März. „Märzkinder". Am
2. März wurde Frau Anna Schröder, Kirch
hofsallee, 85 Jahre alt. Sie wohnt bei ihrem
Schwiegersohn, dem Ingenieur Gerhard Jo-
hannsen. Am 4. Mürz wurde der frühere
Amtsdiener von Lindau, Heinrich Bock, 87
Jahre alt. Opa Bock, der seinen Lebensabend im
hiesigen Versorgungsheim verbringt, ist
Kampfgenosse von 1870-71. Am 5. Mürz feierte
Frau Ottilie Schütt, Herrenstraße, ihren 81.
Geburtstag und am 8. März wird Katharina
p. Hademarschen, 7 März. Wetterbericht der
Regeuftation Hademarschen vom Februar. Die
Niederschlagsmenge betrug 89,2 Millimeter —
89,2 Liter in 20 Tagen. Die größte Menge in
24 Stunden wurde am 17. mit 14,1 Millimeter
gemessen. Am 2. waren es 14,5. In den ersten
10 Tagen waren es 21,4, in dem zweiten Drit
tel 42,8 und in den letzten 8 Tagen 25,0 Milli
meter. Am 10. lag morgens 3—5 Zentimeter
Schnee. Die Februar-Regenmenge ist nur 1925
mit 96,3 Millimeter übcrtroffen. 1934 waren
es nur 26,8 Millimeter in 13 Tagen. In die
sem Winter vom September bis Februar ha
ben mir hier 235,3 Millimeter Niederschlag auf
einen Quadratmeter mehr gehabt als im vori
gen Winter. Darum ist mit einer solchen
Trockenheit wie im vorigen Sommer nicht zu
rechnen.
ai. Hohenwestedt, 7. März. Von der Anklage
des Betruges freigesprochen. Vor dem hiesi
gen Amtsgericht hatte sich heute der Reisende
H. aus Kiel wegen Betruges zu verantworten.
Ihm wurde zur Last gelegt, das Vermögen
eines Mühlenbesitzers aus der hiesigen Um
gegend dadurch geschädigt zu haben, daß er
durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen
Irrtum erregte. Eines Tages erschien der
Angeklagte bei dem Mühlenbesitzer R. und
bot ihm Kuhschrot zum Preise von 6,70 RM,
pro Zentner an und soll hierbei erklärt haben,
der Monopolzuschlag betrage jetzt 1,25 RM.
pro Zentner. Ties entsprach aber nicht den
Tatsachen, da der Monopolzuschlag tatsächlich
I, 55 RM. war. Der Mühlenbesitzer machte
eine Bestellung über 300 Zentner und legte
einen Monopolzuschlag von 1,25 zugrunde»
hierdurch wurde er nach seiner Angabe um
90 RM. geschädigt, nämlich um seinen Ver
dienst. ,
In der heutigen Verhandlung erklärte der
Angeklagte, er habe nicht mit einem festen
Monopolsatz von 1,25 RM. verkauft, er habe
auch nicht erklärt, daß dieser nur 1,25 RM.
betrage, lediglich aus einer Zeitungsnotiz
Thams, eine Insassin des Versorgungsheimes, habe er ersehen, daß der Zuschlag allgemein
91 Jahre alt. - ' V «um 50% gesenkt werden würde. Tatsächlich
war auch in der Auftragskopie der Monopol
satz eingesetzt, wie dies sonst oft üblich war.
Tie vernommenen Zeugen blieben bei
ihren früheren Angaben, daß der Angeklagte
ausdrücklich den Zuschlag auf 1,25 RM. ange
geben habe.
Ter Arbeitgeber des Angeklagten, der eben
falls als Zeuge vernommen wurde, erklärte,
daß dieser bereits 27 Jahre für seine Firma
reise und nie zu Beanstandungen und Klage
Anlaß gegeben habe.
Ter Vertreter der Amtsanwaltschaft hielt
den Angeklagten für schuldig und beantragte
eine Geldstrafe von 100 RM., evtl. 10 Tage
Gefängnis.
Das Urteil lautete auf Freispruch, da dem
Angeklagten die ihm zur Last gelegte Tat
nicht nachgewiesen sei.
Wegen Holzdiebstahks hatte sich ein Arbeiter
aus Barlohe im Schnellverfahren zu verant
worten. An einem Tezembermorgen v. I-
hvlte er aus dem fiskalischen Gehege Hallee
mit einem geliehenen Fuhrwerk seines Nach
barn einen Raummeter Knüppelholz und
wurde hierbei von dem Förster überrascht. Ter
Angeklagte war geständig, konnte aber für
seine Tat keine Entschuldigung finden. Wirt
schaftliche Not lag bei ihm'nicht vor, zumal er
in einem Sägewerk arbeitet, wo er unentgelt
lich Brennholz erhält. Auch war der Ange
klagte bereits vor einigen Jahren wegen
Diebstahls vorbestraft. Diese ganzen Umstände
fielen für ihn erschwerend ins Gewicht. Ter
Vertreter der Amtsanwaltschaft beantragte
deshalb eine Gefängnisstrafe von einer Woche.
Das Gericht hielt eine strenge Bestrafung am
Platze und verurteilte ihn anstelle einer an
sich verwirkten Gefängnisstrafe von 30 Tagen
zu einer Geldstrafe von 90 NM. In der Ur
teilsbegründung brachte der Vorsitzende zum
Ausdruck, daß lediglich mit Rücksicht darauf,
daß der Angeklagte bei einer Gefängnisstrafe
seine Arbeitsstelle verlieren würde und da
durch seine Familie in Not gerate, noch ein
mal versucht werden solle, ihn durch eine
Geldstrafe von weiteren Diebstählen abzuhal
ten. Der Angeklagte nahm das Urteil an.