Full text: Newspaper volume (1935, Bd. 1)

2ar. In der Nacht zum 2. Februar wartete 
am Rendsburger Postamt ein Kaufmann aus 
Schleswig auf den Postautobus, um damit 
nach Hause zu fahren. Wahrend er im Tür 
eingang des Gebäudes stand, rief ihm plötzlich 
von der anderen Straßenseite jemand zu. was 
er da „herumlungere". Das war die Visiten 
karte des angeklagten St. Er war offensicht 
lich angetrunken, kam zu dem Wartenden 
herübergestolpert und forderte ihn auf, ihm 
20 Pfennig zu geben, damit er „sich noch 
einen kaufen" könne. Diese Art des Beneh 
mens einem Ortsfremden gegenüber bezeich 
nete der Richter als „Britentum", womit man 
hierzulande bekanntlich ein flegelhaftes Ge 
baren belegt. Sk behauptete, der Schleswiger 
habe ihn mit einer Frage zuerst angeredet, 
was der Zeuge unter Eid verneint. 3 Wochen 
Haft und Kostentragung werden St. wegen 
belästigenden Bettelns zudiktiert. Wenn er 
Lei sich selbst nach m. U. (mildernden Um 
ständen» suchen will, dann kann er allenfalls 
seine damalige Dunität mit haftbar machen. 
Bor Gericht bal er um Freisprechung. Er 
hätte sich sagen müssen, daß das zu weit ging. 
Uebertretung. 
Wenn sich jemand als Arzt irgendwo nieder 
läßt, so muß er approbiert, d. h. von Staats 
wegen zugelassen sein. Diese Approbation hat 
neben der mit dem Staatsexamen abschließen 
den theoretisch-wissenschaftlichen Ausbildung 
zur Voraussetzung, daß der Betreffende auch 
das Medizinalpraktikantenjahr in einem 
Krankenhause oder einer Klinik absolviert 
hat. An der Erledigung dieses praktischen 
Jahres fehlt es bisher A. M., der eine homöo 
pathisch-biochemische Praxis eröffnet hat. Er 
erhielt auf Grund staatsanwaltschaftlicher An 
schuldigung vom hiesigen Amtsgericht einen 
Strafbefehl über 60 Mark, weil er in zwei 
Zeitungsanzeigen im Januar d. I., ohne 
approbiert zu sein, durch Unterzeichnung mit 
Dr. M. den Eindruck erweckt habe, daß er 
Dokior der Medizin sei und alle Erfordernisse 
zur Ausübung einer medizinischen Praxis 
erfüllt habe. Ter Angeklagte hat wohl das 
medizinische Staatsexamen an der Universität 
Kiel abgelegt, jedoch nicht zum Tr. med. 
promoviert. Er ist Doktor der Naturwissen 
schaften (Tr. rer. nat.» und gibt vor Gericht 
an, daß er das praktische Jahr noch nicht hin 
ter sich habe, weil er nicht gleich zugelassen 
worden sei. Jetzt habe er die Zulassung zur 
Approbation, d. h. in diesem Falle zur Ab 
leistung der praktischen Zeit. Ter Verteidiger 
ergänzte, sein Klient meine, daß für ihn als 
Kriegsteilnehmer rassemätzig kein Hindernis 
bestehen werde. M. bemerkte, weil er Kriegs 
teilnehmer sei, brauche er das praktische Jahr 
nur halb abzuleisten. Rezepte kann ein Medi 
ziner, worauf der Vorsitzende verweist, bereits 
nach dem Physikum, der ärztlichen Vor 
prüfung, ausstellen mit Ausnahme von Gift- 
rezepten. 
Gegen den erlassenen Strafbefehl hat M. 
Einspruch erhoben. Der Amtsanwalt führte 
aus, wenn der Angeklagte in den fraglichen 
Anzeigen auf die Ablegung des medizinischen 
Staatsexamens hingewiesen habe, so wolle er 
damit dartun, daß er kein Kurpfuscher sei. Er 
verschweige aber, daß er die Approbation noch 
nicht besitze, also die Urkunde noch nicht er 
halten habe, die erst erlaube, als ein Arzt in 
vollem Sinne des Wortes aufzutreten. Dar 
aus leitete der Amtsanwalt eine Uebertretung 
nach 8 147 Abs. 1 Z. 3 der Reichsgewerbeord 
nung ab und beantragte Belastung der Geld 
strafe/ sowie Tragung der Kosten des Ver 
fahrens. Der Verteidiger legte dar, der § 147 
(Kurpfuscherparagraph» bezwecke den Schutz 
des Publikums vor Täuschung. Einen Fall 
wie den vorliegenden habe dieser Paragraph 
offenbar nicht im Auge gehabt. Ter Angeklagte 
sei eine in Deutschland staatlich geprüfte 
Meöizinalperson. Als „Arzt" habe er sich in 
der Anzeige nicht unterzeichnet, auch nicht 
gesagt, daß er „approbierter" Mediziner sei. 
Als geprüfte Medizinalperson könne M. nach 
Lage der Tinge nicht in den Verdacht kommen, 
einen falschen Glauben, eine Täuschung er 
wecken gewollt zu haben. § 147 richte sich gegen 
Leute, die mit irgendwelchen im Ausland 
zugelegten Titeln in Deutschland ein Gewerbe 
betreiben wollten. Ter Verteidiger erwähnte 
Rechtskommentare u. plädierte aus rechtlichen 
Gründen auf Freisprechung, evtl, auf eine 
ganz entfernte Fahrlässigkeit und erhebliche 
Herabsetzung der Geldstrafe. M. bemerkte 
noch, ihm sei von einem anderen Anwalt vor 
der Veröffentlichung gesagt worden, daß die 
Anzeige einwandfrei sei. 
Das Urteil lautete wegen Uebertretung 
laut 8 147 Abs. 1 Z. 3 in zwei Fällen auf je 
10 Mark Geldstrafe und Tragung der Kosten. 
In der Begriindung heißt es, nach dem An 
zeigenhinweis, daß er das medizinische Staats 
examen abgelegt habe und in allen medizini 
schen Angelegenheiten Rat erteile, habe ein 
weniger unterrichtetes Publikum bei der 
Unterzeichnung Tr. A. M. annehmen müssen, 
daß es sich um einen Tr. med. handle, einen 
regelrecht zugelassenen Arzt. Daß er nicht 
Doktor der Medizin, sondern der Naturwissen 
schaften sei, hätte der Angeklagte zum Aus 
druck bringen müssen. Es komme nicht nur 
auf den Wortlaut von Vorschriften an (8 147 
der Reichsgewerbeordnung', sondern auch auf 
deren Geist, namentlich in neuerer Zeit. Die 
Anzeige sei formell vielleicht den Voraus 
setzungen der Reichsgewerbeordnung nach 
gekommen, aber dem Kinne nach geeignet 
gewesen, die Volksgemeinschaft zu täuschen. 
Erst nach dem praktischen Jahr könne sich ein 
Mediziner mit vollem Recht als Arzt betrach- 
teit; es müßten eben alle Voraussetzungen 
für die Ausübung einer ärztlichen Praxis 
vorhanden sein. Als strafmildernd, nicht 
strasausschließend wurde die irrtümliche Aus 
kunft durch einen Juristen bezüglich des An 
zeigentextes erachtet. 
Wegen Vergehens gegen das Gesetz über 
den Verkehr mit Kraftfahrzeugen und gleich 
zeitigen Verstoßes gegen die Reichsabgabcn- 
ordnung (Benutzung eines zum öffentlichen 
Verkehr noch nicht zugelassenen Wagens und 
Fehlen der Steuermarke» wurde der ein 
schlägig vorbestrafte W. G. zu 40 Mark Geld 
buße, evtl. 4 Tagen Gefängnis, und Tragung 
der Kosten verurteilt. — Frei aus geht G. L. 
Er hat sich nicht, wie es einmal hieß, an einer 
Mißhandlung beteiligt, sondern bei einem 
Vergnügen lediglich pflichtgemäß geholfen, 
einen unbequemen Gast aus dem Saale zu 
entfernen. L.'s Bruder war in der An 
gelegenheit schon freigesprochen. 
Illjähriges Bestehen des deutschen Roten 
Kreuzes, Vaterl. Fraueuvereiu Büdelsdorf. 
Büdelsdorf, 7. März. Aus Anlaß seines 10- 
jährigen Bestehens hatte das Rote Kreuz, Va 
terländischer Frauenverein Büdelsdorf seine 
Mitglieder zu einer schlichten Feier in die 
festlich geschmückten Räume der Dorfschänke 
eingeladen. Als Gäste waren die Kreisvcr- 
bandsvorsitzende, Vertreterinnen aus Rends 
burg und Fockbek sowie der NS.-Frauenschaft 
erschienen. Nach einleitendem Musikstück „Die 
Himmel rühmen des Ewigen Ehre" begrüßte 
die Vorsitzende die zahlreich Erschienenen mit 
herzlichen Worten. Alsdann gab die Schrift 
führerin einen kurzen Bericht über die Tätig 
keit des Vereins in den verflossenen 10 Jah 
ren, ausklingcnd in einem Treuegelöbnis für 
den Führer und Schirmherrn des deutschen 
Roten Kreuzes Adolf Hitler. Die Kreisver 
bandsvorsitzende ergrisf dann das Wort, um 
kurz einiges über die Notwendigkeit des 
Deutschen Roten Kreuzes zu sagen, das heute 
wieder, nachdem es fast zwei Jahrzehnte hin 
durch Träger der Wohlfahrt war, durch den 
Führer seinen eigentlichen Aufgaben zuge 
führt wurde. 
Mit einem Einakter, „Die Notkreuzfamilie", 
aufgeführt von Mitgliedern der Jugendgrup 
pe, schloß der 1. Teil des Programms. Nach 
der Kaffeetafel folgten dann noch Musik, Ge 
sang und Deklamationen in bunter Reihen 
folge. 
Wetteransşichten: Mäßige Winde aus Nord bis 
Ost, wolkig, zeitweise auch ausheitrnd, geringe 
Schnceschauern, kalt, nachts mäßiger Frost. 
SMeswig-MoMeü* 
Hcds Rmds&ueg, 
gg. Alt-Duvenstedt, 7. März. Tödlich ver 
laufener Unfall. Ter 60jährige Altenteiler 
Hans Hagge aus Tuten, der, wie berichtet, vor 
einigen Tagen durch Sturz vom Wagen sich 
einen schweren Schädelbruch mit Gehirn- 
erschütterung zuzog, ist in der Nacht zum Don 
nerstag im Städtischen Krankenhaus Rends 
burg seinen schweren Verletzungen erlegen. 
Jeveustedt, 7. Mürz. Uufall. Bor einigen 
Tagen rutschte die Bäckersfrau R. in der Back 
stube aus und kam zu Fall. Dabei erlitt sie 
einen Knöchelbruch am linken Fuß. Auf An- 
ordnltng des Arztes wurde die Verunglückte 
am Donnerstag mit dem Rendsburger Sani- 
tütsauto in das Rendsburger Krankenhaus 
gebracht. 
R. Nortorf, 7. März. Ju de» Ruhestand tritt 
infolge Erreichung der Altersgrenze zum 
1. April der Lehrer Heinrich Jacob Engellandt 
im benachbarten Brammer, wo er fast vier 
Jahrzehnte zum Segen der Gemeinde gewirkt 
hat. Herr Engellandt wurde am 4. November 
1872 in Luhnstedt geboren, besuchte von 1800 
bis 1803 das Seminar zu Ratzeburg, wirkte 
drei Jahre in Buchhorst bei Lauenburg und 
siedelte am 1. April 1896 nach Brammer über, 
wo er am 12. April 1921 unter großer Betei 
ligung sein 25jähriges Ortsjubiläum begehen 
konnte. Der Scheidende, der seinen Lebens 
abend in Nortorf beschließen will, war u. W. 
der 9. Lehrer, soweit bekannt, in Brammer. — 
Unser diesjähriger Frühjahrs-Kram-, Vieh- 
und Pfcrdemarkt findet am Tage nach Ostern, 
also am Dienstag, dem 23. April, statt. 
liuis iddcswig. 
Kreis Schleswig sorgt für Notstandsgebiete. 
>iicD6yQstbcn|cuntnIuti0 ôcê 
werks 1934=35 im Monat Februar hatte einen 
ganz besonderen Erfolg. Am 6. März rollten 
12 000 Pfund Lebensmittel (Kolonialwaren 
und Fette, Konserven» und Kleidung in Gegen 
den unseres Vaterlandes, die weniger zum 
Leben haben als wir. Die von den einzelnen 
Ortsgruppen an die Kreisamtsleitung ge 
sandten Pakete wurden dort geöffnet und die 
Lebensmittel nach Warengattung in die Kisten 
verpackt. Eine ganze Reihe von Briefen, die 
mir in den Paketen fanden, mußten wir her 
ausnehmen, da sie doch nicht direkt an die 
Empfänger der Liebesgaben gehen würden. 
Wir haben aber der Gauamtsleitung die betr. 
Briefe zur Wciterleitung an die Ortsgruppe, 
die die Liebesgabenpakete gesammelt erhält, 
gegeben. Hoffentlich erhalten wir dann von 
dort aus einen Gruß. — Die Sammlung ist 
noch nicht abgeschlossen. Noch täglich laufen 
neue Spenden hier in Schleswig ein. 
cs. Schleswig, 8. März. Kreistagung des 
NS.-Lehrerbundes. Die Kreisgruppe Schles 
wig des NS.-Lehrerbundes hatte ihre Mit 
glieder zu einer Tagung nach dem „Stadl 
theater" eingeladen. Die Veranstaltung, die im 
Zeichen des Ablebens des Gauleiters und 
Staatsministers Pg. Schemm stand, wurde 
durch eine musikalische Darbietung des Leh 
rerorchesters eingeleitet. Anschließend würdigte 
Kreisamtsleiter Pg. Schnackenberg in einer 
längeren Ansprache die Verdienste des plötz 
lich Dahingeschiedenen um die im NS.-Leh- 
rerbund geleistete wertvolle Aufbauarbeit. Int 
weiteren Verlauf der Tagung ging Konrektor 
Pg. Reimers-Wesselburen auf den biologi 
schen Unterricht im nationalsozialistischcn 
Staate ein. Die Ausführungen des Redners 
wurden von den Zuhörern mit großem In 
teresse aufgenommen. 
cs. Schleswig, 8. März. Holzauktion in der 
Stampfmühle. Am gestrigen Donnerstag ver 
anstaltete das Schleswiger Forstamt in der 
Gaistwirtschaft „Stampfmühle" im Tiergarten 
eine Holzauktion, zu der sich recht viele Kauf 
liebhaber eingefunden hatten. Für Eichen 
stämme wurden 25 bis 35 JiJl, für Buchen 
stämme 16 JiJl, für Eichenpfähle 9 JiJl, für 
Eichenscheite 5 JIJL, für Eichenknüppel 4 JlJt, 
für Buchenscheite 6—7 JIJL und für Buchen 
knüppel 5 JIJL je Raummeter gezahlt. Von 
dem Holz wurde etwa die Hälfte verkauft. 
Kropp, 7. März. Autounfall. Zu einem Auto 
unfall kam es auf der Straße Groß-Rheide Kropp 
unweit des Dorfeinganges. Als Dr. Wunner mit 
'einem Auto die Straße passierte, trieb der Sohn 
des Baumeisters Sohrt eine Herde Gänse vor sich 
her. Eines der Tiere flog direkt gegen die Wind 
schutzscheibe, die in tausend Splitter ging. Wäh 
rend der Fahrer wie durch ein Wunder unverletzt 
blieb, landete der Martinsvogel verendet im Auto. 
Böklund, 7. März. Schule geschlossen. We 
gen einer unter den Schulkindern ausgebroche 
nen Scharlachepidemie wurde unsere Volks 
schule vom Kreisarzt auf 14 Tage geschlossen. 
Der Unterricht beginnt voraussichtlich wieder 
am 21. März. 
S. Ulsnis, 7. März. Schiffsunfall. Das fahr 
planmäßig in Richtung Schleswig fahrende 
Motorschiff „Arnis" der Schleswiger Kreis- 
schiffahrt geriet gestern morgen gegen 9.15 
Uhr in der Goltorfer Enge bei Königsburg 
infolge plötzlicher dichter Nebelbildung auf 
Grund. Da die Strömung ausging, der Was 
serspiegel sich also senkte, war den Bemühun 
gen, durch eigene Kraft von der Sandbank 
loszukommen, kein Erfolg beschieden. Auch die 
dreistündigen Anstrengungen des zufällig von 
Aus lUUz’AW&sUdt, Hahuau-UademacscU&t 
und Umfystycud 
Breiholz, 7. März. Die Ortsgruppe des NS 
DFB. hatte zu einem Kameradschaftsabend in 
Peters Gasthof eingeladen. Besondere Aner 
kennung und ungeteilten Beifall erntete der 
Theaterspielring der NS.-Kulturgemeinde 
Kiel für die vorzüglichen Darbietungen. Der 
Ortsgruppenführer wies auf die in Not be 
findlichen Volksgenossen hin, worauf er die 
Sammelbüchsen der NS.-Volkswohlsahrt her 
umreichen ließ, die einen schönen Ertrag brach 
ten. 
lUeis tckunpkde, 
Eckernförde, 7. März. Ein Hundertmark-Los 
gezogen. Ein hiesiger Einwohner hatte das 
Glück, bei einem grauen Glückämann der Win 
terhilfs-Lotterie einen Hundertmark-Gewinn 
zu ziehen. 
hs. Gettorf, 6. März. „Märzkinder". Am 
2. März wurde Frau Anna Schröder, Kirch 
hofsallee, 85 Jahre alt. Sie wohnt bei ihrem 
Schwiegersohn, dem Ingenieur Gerhard Jo- 
hannsen. Am 4. Mürz wurde der frühere 
Amtsdiener von Lindau, Heinrich Bock, 87 
Jahre alt. Opa Bock, der seinen Lebensabend im 
hiesigen Versorgungsheim verbringt, ist 
Kampfgenosse von 1870-71. Am 5. Mürz feierte 
Frau Ottilie Schütt, Herrenstraße, ihren 81. 
Geburtstag und am 8. März wird Katharina 
p. Hademarschen, 7 März. Wetterbericht der 
Regeuftation Hademarschen vom Februar. Die 
Niederschlagsmenge betrug 89,2 Millimeter — 
89,2 Liter in 20 Tagen. Die größte Menge in 
24 Stunden wurde am 17. mit 14,1 Millimeter 
gemessen. Am 2. waren es 14,5. In den ersten 
10 Tagen waren es 21,4, in dem zweiten Drit 
tel 42,8 und in den letzten 8 Tagen 25,0 Milli 
meter. Am 10. lag morgens 3—5 Zentimeter 
Schnee. Die Februar-Regenmenge ist nur 1925 
mit 96,3 Millimeter übcrtroffen. 1934 waren 
es nur 26,8 Millimeter in 13 Tagen. In die 
sem Winter vom September bis Februar ha 
ben mir hier 235,3 Millimeter Niederschlag auf 
einen Quadratmeter mehr gehabt als im vori 
gen Winter. Darum ist mit einer solchen 
Trockenheit wie im vorigen Sommer nicht zu 
rechnen. 
ai. Hohenwestedt, 7. März. Von der Anklage 
des Betruges freigesprochen. Vor dem hiesi 
gen Amtsgericht hatte sich heute der Reisende 
H. aus Kiel wegen Betruges zu verantworten. 
Ihm wurde zur Last gelegt, das Vermögen 
eines Mühlenbesitzers aus der hiesigen Um 
gegend dadurch geschädigt zu haben, daß er 
durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen 
Irrtum erregte. Eines Tages erschien der 
Angeklagte bei dem Mühlenbesitzer R. und 
bot ihm Kuhschrot zum Preise von 6,70 RM, 
pro Zentner an und soll hierbei erklärt haben, 
der Monopolzuschlag betrage jetzt 1,25 RM. 
pro Zentner. Ties entsprach aber nicht den 
Tatsachen, da der Monopolzuschlag tatsächlich 
I, 55 RM. war. Der Mühlenbesitzer machte 
eine Bestellung über 300 Zentner und legte 
einen Monopolzuschlag von 1,25 zugrunde» 
hierdurch wurde er nach seiner Angabe um 
90 RM. geschädigt, nämlich um seinen Ver 
dienst. , 
In der heutigen Verhandlung erklärte der 
Angeklagte, er habe nicht mit einem festen 
Monopolsatz von 1,25 RM. verkauft, er habe 
auch nicht erklärt, daß dieser nur 1,25 RM. 
betrage, lediglich aus einer Zeitungsnotiz 
Thams, eine Insassin des Versorgungsheimes, habe er ersehen, daß der Zuschlag allgemein 
91 Jahre alt. - ' V «um 50% gesenkt werden würde. Tatsächlich 
war auch in der Auftragskopie der Monopol 
satz eingesetzt, wie dies sonst oft üblich war. 
Tie vernommenen Zeugen blieben bei 
ihren früheren Angaben, daß der Angeklagte 
ausdrücklich den Zuschlag auf 1,25 RM. ange 
geben habe. 
Ter Arbeitgeber des Angeklagten, der eben 
falls als Zeuge vernommen wurde, erklärte, 
daß dieser bereits 27 Jahre für seine Firma 
reise und nie zu Beanstandungen und Klage 
Anlaß gegeben habe. 
Ter Vertreter der Amtsanwaltschaft hielt 
den Angeklagten für schuldig und beantragte 
eine Geldstrafe von 100 RM., evtl. 10 Tage 
Gefängnis. 
Das Urteil lautete auf Freispruch, da dem 
Angeklagten die ihm zur Last gelegte Tat 
nicht nachgewiesen sei. 
Wegen Holzdiebstahks hatte sich ein Arbeiter 
aus Barlohe im Schnellverfahren zu verant 
worten. An einem Tezembermorgen v. I- 
hvlte er aus dem fiskalischen Gehege Hallee 
mit einem geliehenen Fuhrwerk seines Nach 
barn einen Raummeter Knüppelholz und 
wurde hierbei von dem Förster überrascht. Ter 
Angeklagte war geständig, konnte aber für 
seine Tat keine Entschuldigung finden. Wirt 
schaftliche Not lag bei ihm'nicht vor, zumal er 
in einem Sägewerk arbeitet, wo er unentgelt 
lich Brennholz erhält. Auch war der Ange 
klagte bereits vor einigen Jahren wegen 
Diebstahls vorbestraft. Diese ganzen Umstände 
fielen für ihn erschwerend ins Gewicht. Ter 
Vertreter der Amtsanwaltschaft beantragte 
deshalb eine Gefängnisstrafe von einer Woche. 
Das Gericht hielt eine strenge Bestrafung am 
Platze und verurteilte ihn anstelle einer an 
sich verwirkten Gefängnisstrafe von 30 Tagen 
zu einer Geldstrafe von 90 NM. In der Ur 
teilsbegründung brachte der Vorsitzende zum 
Ausdruck, daß lediglich mit Rücksicht darauf, 
daß der Angeklagte bei einer Gefängnisstrafe 
seine Arbeitsstelle verlieren würde und da 
durch seine Familie in Not gerate, noch ein 
mal versucht werden solle, ihn durch eine 
Geldstrafe von weiteren Diebstählen abzuhal 
ten. Der Angeklagte nahm das Urteil an.
	        
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