Ì27. Jahrgang / Nr. 60 / Zweites Blatt.
Landeszeitung
2\enteinirger Digedlott
Montag, den 12. März 19B4L
Zskckmmg ifr§o(fi|(f]ii!r(üc liitun
Antrag irr Milaricntcii abhängig.
Der Preußische Minister für Wissenschaft,
Kunst und Volksbildung, Rust, hat in einem
Erlaß, der eine Abänderung der Vorschriften
über die Zuerkennung der Hochschulreife vom
7. Februar 1931 verfügt, bestimmt, daß die
Ausstellung des Hochschulreifezeugnisses nicht
von einem Antrag des Abiturienten abhängig
gemacht werden soll. Nach diesem Erlaß ent
fällt außerdem auch die Anordnung, daß der
Abiturient unter Beifügung der Zustimmung
des Erziehungsberechtigten die Versicherung
der Absicht abzugeben habe, eine Hochschule zu
besuchen. Der Erlaß trifft die Verfügung, daß
die Anstaltsleiter den vorgeschriebenen Bericht
über jeden Abiturienten alsbald nach erfolg
reicher Ablegung der Reifeprüfung zu erstat
ten haben. Gleichzeitig wird darauf hingewie
sen, daß die übrigen Bestimmungen über die
Zuerkennung der Hochschulreife durch die Ab
änderungen nicht betroffen werden und somit
unberührt bleiben, und daß den Abiturienten
unverzüglich anheimzugeben sei, Zeugnisse
über die Betätigung in der HI. oder SA.
(denen bei Abiturientinnen der BDM. gleich
zustellen ist) rechtzeitig bei den Anstaltsleitern
einzureichen.
* * *
* Konfirmation in Rendsburg. Am Sonntag
Lätare fanden in Rendsburg die ersten dies
jährigen Konfirmationen statt. In der Neu
werker Christkirche wurden von Propst Wie
ners 31 Knaben und 60 Mädchen, in der Alt-
städter St. Marienkirche von Pastor Jversen
30 Knaben und 48 Mädchen eingesegnet. Am
Sonntag Judika konfirmieren in der Neu-
werker Christkirche Pastor Bielfeldt, in der
St. Marienkirche Pastor Lübbert.
* Eine hervorragende Leistung im Verkauf
der Glasanfteckplaketteu erzielten am Sonntag
der BDM. und die HI. Die der NSB.-Grup-
üenwaltung Rendsburg zugeteilten 5975 Glas-
ünsteckplaketteu wurden restlos verkauft.
Der Verkauf erbrachte Jl 1213,68. Aus Anlaß
des Verkaufes gaben die Musikzug und der
Spielmannszug der SA. unter Leitung von
Truppführer Hennings ein Konzert vor der
Stadthalle.
* Abschlußprüfung an der Höheren Tech
nischen Staatslehranstalt für Tiefbau. Am
10. März fand unter dem Vorsitz von Ober-
studiendirektor Hentze die Abschlußprüfung der
Absolventen statt. Von den 20 Prüflingen
haben 17 die Prüfung bestanden. Mit „Gut"
bestanden: Werner Corneel aus Brunsbüttel-
koog, Peter Philippsen aus Rendsburg und
Hans Verdick aus Fockbek. Ferner haben be
standen: Helmut Delfs aus Neumünster,
Werner Dietrichs aus Rendsburg, Hans
Frahm aus Rabenkirchen (Kr. Schleswig),
Ludwig Haar aus Flensburg, Arthur Harbeck
Rendsburg, den 12. März 1934.
aus Tappeudorf, Hermann Holsmölln aus
Halle (Kreis Bentheim), Wilhelm Lange aus
Schacht-Audorf, Johann Petersen aus Schles-
wig, Hans Rasmussen aus Flensburg, Rudolf
Richter aus Rendsburg, Ernst Schulz aus
Bokelholm, Heinz Stücker aus Flensburg,
Herbert Timm aus Glückstadt und Ernst
Wiister aus Rendsburg.
* Zum Leiter der Fachschaft für Musik des
Kampfbundes für Deutsche Kultur, Ortsgrupe
Rendsburg, wurde Musiklehrer Adolf Loren
zen bestimmt.
* Bestellung von Schiedsmännern. Nach der
preußischen Schieömannsorönung waren die
Gemeindevertretungen und in selbständigen
Gutsbezirken und zusammengesetzten Schied-
maunsbezirken die Kreisvertretungen zur
Wahl der Schiedsmünner zuständig. In letzter
Zeit wurde wiederholt die Frage aufgeworfen,
wer nunmehr auf Grund der durch das neue
preußische Gemeindeverfassungsgesetz geänder
ten Rechtsgrundlage die Schiedsmünner be
stelle. Hierzu weist der „Deutsche Gemeindetag"
darauf hin, daß die Gemeindevertretungen
(wie überhaupt alle kollegialen Organe des
früheren Verfassungsrechts) für Städte und
Landgemeinden beseitigt sind. An ihre Stelle
ist als einziges kommunales Organ der Leiter
der Gemeinde (Bürgermeister, Gemeinde
schulze usw.) getreten. Ihm obliegen nunmehr
alle Zuständigkeiten der früheren Gemeinde
vertretungen, kollegialen Verwaltungsorgane
usw. — Der Leiter der Gemeinde hat daher
jetzt auch die Schiedsmünner zu bestellen.
* Die 4. Wanderausstellung „Kunst für
Schule und Volk", die bis zum 2. April ge
öffnet ist, wurde gestern in der Stadthalle er
öffnet. Einen Bericht über eine Vorbesichti
gung durch die Erzieher am Sonnabend und
die Eröffnung am gestrigen Sonntag müssen
wir aus Raumrücksichten auf morgen znriick-
stellen.
H * *
Elternabend des BDM. Bndelsdorfs.
Bndelsdorf, 11. 3. Nachdem Jungvolk und
HI. bereits früher in Elternabenden Rechen
schaft abgelegt haben von ihrem Tun und
Treiben, hatte nunmehr auch der BdM. zu
einem Elternabend nach der „Deutschen Wacht"
eingeladen. Und die Elternschaft war dem Ruf
überaus zahlreich gefolgt. Es war eine
Freude, die große Schar unserer Hitlermädel
in ihrer kleidsamen Tracht so froh und frisch
und einmütig beieinander zu sehen. Und über
aus reichhaltig und abwechslungsreich waren
die Darbietungen des Abends) sie zeugten von
fleißiger unermüdlicher Arbeit, von zähem,
zielbewußtem Streben. Nach dem Einmarsch
der Wimpel sprach die Leiterin Frida An-
dresen kurze Worte zur Begrüßung. Dann
folgten in buntem Wechsel musikalische Dar
bietungen, Singvorträge, Neigenaufführungen,
Volkstänze, rhythmisches und lustiges Tur
nen und sogar am Theaterspiel durften sich die
zahlreichen Gäste erfreuen. Man merkte,
unsere Mädel sind im BdM. gut aufgehoben.
Und sie haben Neigung und Talent zu allem,
was schön und gut ist. Wie frisch und lebendig
erklangen die Lieder, ob nun die Küken oder
die Jungmädel ihre Stimmen erschallen
ließen! Und auch die Auswahl der Lieder war
treffend. Lebensfreude und Humor kamen recht
zur Geltung. In den Reigenaufführungen,
Volkstänzen und in den turnerischen Dar
bietungen zeigte sich der Erfolg fleißiger
Uebung. Besonderen Beifall ernteten auch die
beiden Theaterspiele. Die Märchenaufführung
„Tie Blumenkönigin" war dem Inhalt des
Stückes entsprechend sinnig ausgestattet und
wurde mit voller Hingabe gespielt. Auch die
Kleinsten, die hier mitwirkten, hatten sich fein
in den Sinn des Spieles eingefühlt. Von der
berer Art war die Humoreske „Tante Sabine".
Die Gestalten dixses Spiels wurden ebenfalls
mit viel Natürlichkeit dargestellt und der
tiefere Gehalt des Spiels, die innere Ver
bundenheit mit dem heimischen Boden, kam
gut zum Ausdruck. Auch eine kleine Ver
losung hatte vollen Erfolg. Besondere Ueber-
raschungen brachte der Grabbelbeutel. Es
wurde viel und herzlich gelacht über die
lustigen Dinge, die man aus den Verhüllungen
herausschälte. Zum Abschluß sprach die neue
Leiterin Gertrud Jäger noch einige Dank-
worte an die scheidende Leiterin Frida An-
dresen. Der Dank solle darin liegen, daß man
die begonnene Arbeit in dem bisherigen Sinne
fortführen werde.
Eine Neuerung in Aussicht.
Barzahlung an die Verkehrspolizei
Verkehrssünder sollen sofort ihre Strafe bezahlen.
Der Verkehrsreferent des preußischen In
nenministeriums, Regierungsrat Dr. Schiffe-
rer, kam unlängst darauf zu sprechen, daß die
verschiedenen Verkehrserziehungswochen, wie
man sie in Berlin und vielen anderen preu
ßischen Städten in den letzten Monaten durch
geführt habe, die scharfen Verkehrskontrollen,
die Razzien auf unvorschriftsmüßig fahrende
Radfahrer und Autos zur Erkenntnis geführt
haben, daß man mit Warnungen und Vorhal
tungen allein nicht mehr zum Ziele gelange.
Es müsse daher, so erklärte er wörtlich, das
Prinzip der gebührenpflichtigen Warnung an
Ort und Stelle gegen die kleineren und leich
teren Uebertretungcn durchgeführt werden.
Der Strafbefehl soll sofort bei im flagranti
erwischten Uebeltäter vollzogen, ö. h. die Geld
strafe sofort in die Hand des Schupos entrich
tet werden, der dafür eine Quittung ausstellt.
Wann und in welchem Umfang diese An
kündigungen Wirklichkeit werden, kann natür
lich noch nicht abgesehen werden. Auf jeden
Fall ist es aber interessant, dabei festzustellen,
daß man bei uns damit einen Weg beschreibt,
der in anderen Ländern und Erdteilen schon
lange gang und gäbe ist. Besonders bahnbre
chend sind in dieser Beziehung die Vereinigten
Staaten vorangegangen. In den Vereinigten
Staaten stößt die Zustellung gewöhnlicher
Verkehrsstrafmandate deshalb auf besondere
Schwierigkeiten, weil es dort kein polizeiliches
Meldesystem wie bei uns gibt. Es hat sich da
her dort schon vor Jahren, als der Autover
kehr immer mehr anwuchs und besonders der
Ueberlandverkehr von einem Bundesstaat zum
andern, als nötig erwiesen, Strafen an Ort
und Stelle auszuschreiben. Die Vereinigten
Staaten haben schon lange eine besonders aus
gebildete Verkehrspolizei, die mit ihren
schnellen und wendigen Motorrädern der
Schrecken allzu leichtsinniger Fahrer ist. Wer
seine Strafe nicht bezahlen kann, darf nicht
weiterfahren, das Auto bleibt so lange be
schlagnahmt. Die Strafen, besonders für zu
schnelles Fahren, sind durchaus nicht klein.
Im Durchschnitt sind zehn Dollars zu ent
richten, für falsches Parken fünf Dollars.
Auch in einigen englischen Städten ist man zu
dem System der sofort zahlbaren Verkehrs
strafe übergegangen, obwohl die Verkehrs
disziplin dort sehr groß ist. Ausgezeichnete
Erfahrungen hat man mit der sofortigen Ver
kehrsstrafe in Paris gemacht. Aus der Stadt
mit der weitaus wildesten Autoraserei der
Welt, die Paris in den ersten Nachkriegsjah
ren war, ist eine Stadt ganz besonders großer
Verkehrssicherheit geworden, in der sich beson
ders der Fußgänger verhältnismäßig großer
Begünstigungen erfreut.
Der Fußgänger ist es aber auch, der jetzt in
Deutschland erzogen werden soll, denn er hat
ein gerüttelt Maß von Schuld an vielen Ver
kehrsunfällen. Falsches Ueberqneren der
Straße, falsches Ausweichen, Nichtbeachtung
der Verkehrssignale, das sind alles Dinge, die
aus dem modernen Großstadtverkehr einfach
ausgerottet werden müssen. Der gütliche Weg
hat nicht ganz ausgereicht, nun kommt das
dicke Ende, nun heißt es die Geldbörse ziehen.
Man kann sich lebhaft vorstellen, wie erfreut
die junge Dame sein wird, die auf der Stelle
50 Pfennige dafür zu entrichten hat, daß sie
quer über den Fahrdamm gegangen ist. Der
augenblickliche Grimm wird sich allerdings ein
wenig mildern, wenn sie vernimmt, daß es
nicht so sehr eine Strafgebühr ist, die sie zu
entrichten hat, sondern eine Art kleines Schul
geld, eine Belehrungsgebühr, denn der Schupo
wird die kleiue Amtshandlung zu einem net
ten, halbminutenlangen Vortrag über die
Pflichten des Fußgängers im allgemeinen und
besonderen benutzen.
Nicht viel besser wird es künftig einem leicht
sinnigen Autofahrer ergehen. Ihm wird zu
nächst der Wagen fortgenommen und der
stolze Herrenfahrer verwandelt sich im Hand
umdrehen in einen geknickten Fußgänger, der
auf Schusters Rappen nach Haus gehen muß,
um dann nach einigen Tagen Zerknirschung
sein Geführt wieder gegen eine entsprechende
„Belehrungsgebühr" abholen zu dürfen.
Arbeilsdank im Arbeitsdienst.
Der Arbeitsdienst schafft wirtschaftliche und
erzieherische Werte für das deutsche Volk.
Darüber hinaus betrachtet die Reichsleitung
des Arbeitsdienstes es als ihre vornehmste
Pflicht, auch die aus dem Arbeitsdienst aus
scheidenden jungen Kräfte weiter zu betreuen.
Der Arbeitsdienst ist eine Dankgemeinschast,
öer Arbeitsdienstwillige schuldet ihm Dank,
öaß der Arbeitsdienst für ihn eine Lebens
schule bedeutet. Dank bewahrt wiederum der
Arbeitsdienst dem Arbeitsdienstwilligen für
seine restlose und selbstlose Hingabe für die
Allgemeinheit. Zu Dank verpflichtet ist auch
die Wirtschaft. Nicht nur Lebensboden, son
dern auch ein wertvoller Nachwuchs der per
sönlichen Kräfte führt der Arbeitsdienst der
Wirtschaft zu. In dieser Gemeinschaft der
Dankverbundenheit steht an erster Stelle die
Fürsorge für die.aus dem Arbeitsdienst Aus
scheidenden. Diese Fürsorge bedeutet keine
karitative Angelegenheit, sondern ist zwangs
läufig eine Verstandes- und Herzenssache aller
Glieder der Dankgemeinschaft. Ebensowenig ist
ìese Arbeitsgemeinschaft eine Arbeitsvermitt-
sondern sie bedeutet einen Zusammen
schluß der Glieder, dessen Aufgabe es ist, alle
wertvollen Kräfte, die aus dem Arbeitsdienst
uusscheiden, die Einbeziehung in die Wirtschaft
oU fördern und gegebenenfalls Hilfsmaßnah
men durchzuführen, die dieser Förderung
Zerren.
Aus dieser Erkenntnis heraus ist eine im
engsten Einvernehmen mit der Reichsleitung
des Arbeitsdienstes wirkende, selbständige
Arbeitsgemeinschaft mit dem Namen „Är-
beitsdank" in der Rechtsform eines Vereins
gebildet worden. Die Arbeitsgemeinschaft un
terstützt die Reichsleitung des Arbeitsdienstes
in den obengenannten Aufgaben und hat zu
diesem Zweck alle Stellen, die an der Erfül
lung der Aufgaben Interesse haben, in sich zu
vereinigen.
In Betracht kommen:
alle kommunalen Stellen, denn das Bestre
ben des Arbeitsdankes deckt sich mit der
wichtigsten kulturellen Aufgabe der näch
sten Jahre, mit der Beseitigung der Ar
beitslosigkeit)
ferner die freie Wirtschaft,
denn der Arbeitsdienst führt ihr einen
wertvollen Nachwuchs zu)
weiterhin ganz besonders die Träger der
Arbeit,
denn dem Arbeitsdienst verdanken sie die
Schaffung neuen produktiven Arbeits-
raumes)
schließlich die aus dem Arbeitsdienst Ausschei
denden selbst,
die an der eigenen Person den Segen des
Arbeitsdienstes und des Arbeitsdankes er
fahren haben.
Aber auch alle diejenigen rechnen zum Ar- !
beitsdank, die sich aus ideeller Ueberzeugung
für sein Wirken zur Verfügung stellen. Will der
Arbeitsdank eine lebendige Gemeinschaft neben
dem Arbeitsdienst bedeuten, so muß er auch
auf die Aufgaben des Arbeitsdienstes zuge
schnitten sein. Das äußere Ziel des Arbeits
dienstes ist die Erkämpfnng der Vrotfreihcit
für das dentsche Volk. Die innere Zielsetzung
ist die Gewinnung des neuen deutschen Men
schen, reinsten völkischen Empfindens. Es ist
der fanatische nationalsozialistische Kämpfer,
der aus der Gemeinschaft kommend, später im
Volke und für das Volk wirbt. Es ist der
Mensch, der wieder von der Sehnsucht erfaßt
ist, sein Leben mit dem deutschen Boden zu
vereinigen. Daß diele innere Zielsetzung vor
handen ist, weiß jeder, der in einem lebendi
gen Zusammenhange mit dem Arbeitsdienst
steht. Daher ist neben den genannten Auf
gaben eine Hauptaufgabe des „Arbeitsdankes"
die erwachte Sehnsucht zur Scholle bei den Ar-
beitsdienstwilligeu wach zu halten und de»
Weg zu ebnen, damit diese Sehnsucht die see
lische Grundlage des große» deutschen Sied
lungswerkes der nächsten Jahrzehnte wird.
Zu den berufenen Kreisen, die die Siedlung
sich als Ziel gesetzt haben, Brücken zu schlagen,
ist die vornehmliche Aufgabe des Arbeits-
öankes.
Da sich nun die Sehnsucht mit der Scholle
nicht immer mit der Eignung deckt, und künf
tig mit der bäuerlichen Siedlungsweise auch
die Berufsträger in die Siedlung cingescho-
ben werden, und zwar so, daß die Ausübung
ihres Handwerkes mit der Bewirtschaftung
kleiner Ackerstellen verbunden wird, ist es die
erste Aufgabe des „Arbeitsöankes" die jungen
Menschen willensmäßig darauf hinzusteuern.
Auf geeigneten Stellen (käuflich erworbene
oder Pachtgüter) sollen unter geeigneter fach
licher Führung
1. ihre theoretische und praktische allge
meine landwirtschaftliche Schulung ein
zuleiten,
2. ihre handwerkerlich - fachliche Ausbil
dung fortzusetzen,
3. ihre körperliche Ertüchtigung zu för
dern,
4. sie zu aktiven Kämpfern und Trägern
echter deutscher bodenverbundener Kul
tur zu erziehen
und dann die jungen Menschen den Aufnahme
organisationen der Siedlung zur weiteren
Schulung zuzuleiten.
Es ist selbstverständlich, daß diese Sonder
ausgabe dem „Arbeitsdank" eine große Ver
antwortung auferlegt. Sie fordert lebendige
Verbindung zu den Stellen der ländlichen
Siedlung, ferner eine gut durchdachte Organi
sation der Umschulungsleitung) sie erstreckt
sich aber auch auf den weiteren Lebensweg des
Arbeitsdienstwilligen, der solange vom Ar
beitsdank beobachtet wird, bis das gesteckte
Ziel erreicht ist. Wenn der Arbeitsdank diese
Ziele der Wirksamkeit besonders betont, so ist
er davon überzeugt, daß er besonders in den
Kreisen Beachtung findet, die ihre Einstellung
zur Sache dem Vorhandensein ihres höheren
Zweckes abhängig zu machen pflegen. L.